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Beck, Ludwig: Die Geschichte des Eisens. Bd. 3: Das XVIII. Jahrhundert. Braunschweig, 1897.

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es den Gewerken mehr und mehr zum Bewusstsein, wieviel vorteil-
hafter der Flossofenbetrieb gegenüber dem Stuckofenbetrieb war; denn
abgesehen von der viel grösseren Produktion der Flossöfen waren die
Erzeugungskosten viel geringer. Während man beim Flosshüttenbe-
triebe zur Erzeugung eines Meilers Flosseisens 51/2 Fuder Erze und
25 Schaff Kohlen verwendete, die Erzeugungskosten pro Meiler sich auf
16 Gulden 51 Kreuzer, der Verkaufspreis sich auf 25 Gulden belief,
waren, bei einem Verkaufspreis von 25 Gulden 30 Kreuzer pro Meiler
Stuckeisen, 61/2 Fuder Erze, 38 Schaff Kohlen zur Erzeugung er-
forderlich, und die Erzeugungskosten betrugen 21 Gulden 19 Kreuzer.
Bei einem Meiler Flosseisen resultierten also 8 Gulden 9 Kreuzer,
bei einem Meiler Stuckeisen nur 4 Gulden 11 Kreuzer Gewinn.

Durch die theresianischen Gesetzgebungen waren die Schwierig-
keiten, welche vordem der Errichtung neuer Flosshütten im Wege
gestanden hatten, beseitigt, und so folgten die übrigen Gewerken
bald dem Beispiel der Gebrüder Rauscher nach. 1762 bauten die
Mayerhofer-Secherauschen Gewerken in Lölling einen Flossofen,
wofür sie zwei Stucköfen eingehen liessen. 1768 erhielten die Gebrüder
Rauscher eine weitere Konzession für einen zweiten Flossofen
(Fuchshütte) gegen Auflassung von drei Stuckhütten. In demselben
Jahre entstand für die Stuckhütten in Heft und Hüttenberg eine
Flosshütte, die Kompaniehütte, an welcher Pfeilheim, die Stadt St.
Veit und der Gewerke Riegler beteiligt waren. 1775 erbaute Graf
Christallnig in Lölling für seine Löllinger Kaiser- und Neuluck-
Stuckhütten-Gerechtigkeit einen Flossofen. Dies waren die zwei letzten
im Betriebe gestandenen Stuckhütten; mit dem Jahre 1775 war somit
der Stuckhüttenbetrieb auch in Kärnten gänzlich erloschen.

Wie sehr sich die kaiserliche Regierung die Verbesserung des
Hüttenwesens um jene Zeit angelegen sein liess, beweisen auch die
verschiedenen ausgesetzten Prämien. 1766 bestimmte die Regierung
ein Gnadengeschenk von 50 Gulden dem, der Steinkohlen durch
einen besonderen Kunstgriff zur Fabrikation des Eisens, wenigstens
zum Gebrauch der Raffinierung, tauglich machte; ferner 24 Dukaten
dem, der Torfgruben entdeckte, und 100 Dukaten dem, der mit Torf-
kohle die Schmelzung der Erze bewirke. 1768 wurde ein Prämium
von 1000 Dukaten für ein gedrucktes Avertissement für bessere
Eisenschmelzung in Manipulation der Schmelzung ausgesetzt.

Nach den Einschränkungen der theresianischen Verlagsordnung
durften auf sämtlichen Flosshütten nur 52290 Centner, auf sämt-
lichen Stuckhütten 21420 Centner und auf den Deutschhämmern

Österreich.
es den Gewerken mehr und mehr zum Bewuſstsein, wieviel vorteil-
hafter der Floſsofenbetrieb gegenüber dem Stuckofenbetrieb war; denn
abgesehen von der viel gröſseren Produktion der Floſsöfen waren die
Erzeugungskosten viel geringer. Während man beim Floſshüttenbe-
triebe zur Erzeugung eines Meilers Floſseisens 5½ Fuder Erze und
25 Schaff Kohlen verwendete, die Erzeugungskosten pro Meiler sich auf
16 Gulden 51 Kreuzer, der Verkaufspreis sich auf 25 Gulden belief,
waren, bei einem Verkaufspreis von 25 Gulden 30 Kreuzer pro Meiler
Stuckeisen, 6½ Fuder Erze, 38 Schaff Kohlen zur Erzeugung er-
forderlich, und die Erzeugungskosten betrugen 21 Gulden 19 Kreuzer.
Bei einem Meiler Floſseisen resultierten also 8 Gulden 9 Kreuzer,
bei einem Meiler Stuckeisen nur 4 Gulden 11 Kreuzer Gewinn.

Durch die theresianischen Gesetzgebungen waren die Schwierig-
keiten, welche vordem der Errichtung neuer Floſshütten im Wege
gestanden hatten, beseitigt, und so folgten die übrigen Gewerken
bald dem Beispiel der Gebrüder Rauscher nach. 1762 bauten die
Mayerhofer-Secherauschen Gewerken in Lölling einen Floſsofen,
wofür sie zwei Stucköfen eingehen lieſsen. 1768 erhielten die Gebrüder
Rauscher eine weitere Konzession für einen zweiten Floſsofen
(Fuchshütte) gegen Auflassung von drei Stuckhütten. In demselben
Jahre entstand für die Stuckhütten in Heft und Hüttenberg eine
Floſshütte, die Kompaniehütte, an welcher Pfeilheim, die Stadt St.
Veit und der Gewerke Riegler beteiligt waren. 1775 erbaute Graf
Christallnig in Lölling für seine Löllinger Kaiser- und Neuluck-
Stuckhütten-Gerechtigkeit einen Floſsofen. Dies waren die zwei letzten
im Betriebe gestandenen Stuckhütten; mit dem Jahre 1775 war somit
der Stuckhüttenbetrieb auch in Kärnten gänzlich erloschen.

Wie sehr sich die kaiserliche Regierung die Verbesserung des
Hüttenwesens um jene Zeit angelegen sein lieſs, beweisen auch die
verschiedenen ausgesetzten Prämien. 1766 bestimmte die Regierung
ein Gnadengeschenk von 50 Gulden dem, der Steinkohlen durch
einen besonderen Kunstgriff zur Fabrikation des Eisens, wenigstens
zum Gebrauch der Raffinierung, tauglich machte; ferner 24 Dukaten
dem, der Torfgruben entdeckte, und 100 Dukaten dem, der mit Torf-
kohle die Schmelzung der Erze bewirke. 1768 wurde ein Prämium
von 1000 Dukaten für ein gedrucktes Avertissement für bessere
Eisenschmelzung in Manipulation der Schmelzung ausgesetzt.

Nach den Einschränkungen der theresianischen Verlagsordnung
durften auf sämtlichen Floſshütten nur 52290 Centner, auf sämt-
lichen Stuckhütten 21420 Centner und auf den Deutschhämmern

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[804/0818] Österreich. es den Gewerken mehr und mehr zum Bewuſstsein, wieviel vorteil- hafter der Floſsofenbetrieb gegenüber dem Stuckofenbetrieb war; denn abgesehen von der viel gröſseren Produktion der Floſsöfen waren die Erzeugungskosten viel geringer. Während man beim Floſshüttenbe- triebe zur Erzeugung eines Meilers Floſseisens 5½ Fuder Erze und 25 Schaff Kohlen verwendete, die Erzeugungskosten pro Meiler sich auf 16 Gulden 51 Kreuzer, der Verkaufspreis sich auf 25 Gulden belief, waren, bei einem Verkaufspreis von 25 Gulden 30 Kreuzer pro Meiler Stuckeisen, 6½ Fuder Erze, 38 Schaff Kohlen zur Erzeugung er- forderlich, und die Erzeugungskosten betrugen 21 Gulden 19 Kreuzer. Bei einem Meiler Floſseisen resultierten also 8 Gulden 9 Kreuzer, bei einem Meiler Stuckeisen nur 4 Gulden 11 Kreuzer Gewinn. Durch die theresianischen Gesetzgebungen waren die Schwierig- keiten, welche vordem der Errichtung neuer Floſshütten im Wege gestanden hatten, beseitigt, und so folgten die übrigen Gewerken bald dem Beispiel der Gebrüder Rauscher nach. 1762 bauten die Mayerhofer-Secherauschen Gewerken in Lölling einen Floſsofen, wofür sie zwei Stucköfen eingehen lieſsen. 1768 erhielten die Gebrüder Rauscher eine weitere Konzession für einen zweiten Floſsofen (Fuchshütte) gegen Auflassung von drei Stuckhütten. In demselben Jahre entstand für die Stuckhütten in Heft und Hüttenberg eine Floſshütte, die Kompaniehütte, an welcher Pfeilheim, die Stadt St. Veit und der Gewerke Riegler beteiligt waren. 1775 erbaute Graf Christallnig in Lölling für seine Löllinger Kaiser- und Neuluck- Stuckhütten-Gerechtigkeit einen Floſsofen. Dies waren die zwei letzten im Betriebe gestandenen Stuckhütten; mit dem Jahre 1775 war somit der Stuckhüttenbetrieb auch in Kärnten gänzlich erloschen. Wie sehr sich die kaiserliche Regierung die Verbesserung des Hüttenwesens um jene Zeit angelegen sein lieſs, beweisen auch die verschiedenen ausgesetzten Prämien. 1766 bestimmte die Regierung ein Gnadengeschenk von 50 Gulden dem, der Steinkohlen durch einen besonderen Kunstgriff zur Fabrikation des Eisens, wenigstens zum Gebrauch der Raffinierung, tauglich machte; ferner 24 Dukaten dem, der Torfgruben entdeckte, und 100 Dukaten dem, der mit Torf- kohle die Schmelzung der Erze bewirke. 1768 wurde ein Prämium von 1000 Dukaten für ein gedrucktes Avertissement für bessere Eisenschmelzung in Manipulation der Schmelzung ausgesetzt. Nach den Einschränkungen der theresianischen Verlagsordnung durften auf sämtlichen Floſshütten nur 52290 Centner, auf sämt- lichen Stuckhütten 21420 Centner und auf den Deutschhämmern

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Zitationshilfe: Beck, Ludwig: Die Geschichte des Eisens. Bd. 3: Das XVIII. Jahrhundert. Braunschweig, 1897, S. 804. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/beck_eisen03_1897/818>, abgerufen am 26.06.2024.