allein vermögen, so bin ich weit entfernt, zu glauben, dass diese Fabrik denjenigen Grad der Vollkommenheit, dessen sie fähig ist, erreicht habe und bis dahin fällt das Geheimnisvolle auch ins Lächerliche."
Das Osemundfrischen und den Osemundhammer haben wir früher schon beschrieben (Bd. II, S. 485). Wie gut das Osemundeisen war, geht schon aus seinem Preise hervor; der Karren wurde nämlich mit 53 Thalern bezahlt, während sonst für gutes Stabeisen nur 44 Thaler bezahlt wurde.
Die Ausfuhr des Osemundeisens war verboten und durften die Hämmer nur eine bestimmte Zeit im Jahre arbeiten. Die Osemund- schmiede mussten einen Eid leisten, nicht ausser Landes ihr Hand- werk zu betreiben. Der Eid lautete: "Ich .... schwöre zu Gott einen leiblichen Eid, dass ich das Osemundschmiede-Handwerk nicht ausser Landes gebrauchen oder Ausländischen solches lehren, so auch meinen jetzigen und künftigen Reidemeister treu und hold sein, dessen Bestes, so viel mir möglich ist, befördern, und allen Schaden verhüten, auch aus gutem Grunde, nach bestem meinem Vermögen, guten Osemund wieder liefern, und bei Empfang des rauhen Eisens und Wieder- lieferung des Osemundes, auf das Gewicht fleissig acht geben und getreulich damit umgehen will. So wahr mir Gott hilft und sein heiliges Evangelium".
Das Osemundeisen wurde fast alle zu Draht gezogen. Lüdenscheid, Altena und Iserlohn hatten das Recht, Draht zu fabrizieren und waren jeder Stadt die Nummern, die es ziehen durfte, zugewiesen. -- Lüdenscheid zog nur groben, Iserlohn nur feinen Draht, Altena die Mittelsorten und stand sich dabei am besten. Aller Draht der drei Städte wurde an einem gemeinschaftlichen Stapel abgeliefert. Dadurch bildeten die drei Städte eine grosse Genossenschaft. Dies war eine grosse Hülfe für den kleinen Fabrikanten, der nicht selbst reisen oder reisen lassen konnte. Er erhielt für seine abgelieferte Ware von dem Stapel einen Schein, der so gut wie bares Geld war. Auch wurde dadurch der Anfertigung schlechter Ware vorgebeugt, da sie alle vor der Annahme besichtigt wurde. Die Kaufleute durften nur von dem Stapel Draht kaufen. Sie gaben ihre Drahtbestellungen auf dem Stapelkontor ab; beeidigte Leute besorgten die Verpackung und dann erst kam er in die Hände des Kaufmanns. Der Betrag der bezogenen Ware wurde ihm belastet, der gelieferten gut geschrieben und alle Quartale wurde abgerechnet. Der Stapel hatte etwa 6 bis 8 Prozent und der Fabrikant oder Reidemeister ebenso viel Nutzen.
Beck, Geschichte des Eisens. 30
Drahtzieherei. Nähnadelfabrikation.
allein vermögen, so bin ich weit entfernt, zu glauben, daſs diese Fabrik denjenigen Grad der Vollkommenheit, dessen sie fähig ist, erreicht habe und bis dahin fällt das Geheimnisvolle auch ins Lächerliche.“
Das Osemundfrischen und den Osemundhammer haben wir früher schon beschrieben (Bd. II, S. 485). Wie gut das Osemundeisen war, geht schon aus seinem Preise hervor; der Karren wurde nämlich mit 53 Thalern bezahlt, während sonst für gutes Stabeisen nur 44 Thaler bezahlt wurde.
Die Ausfuhr des Osemundeisens war verboten und durften die Hämmer nur eine bestimmte Zeit im Jahre arbeiten. Die Osemund- schmiede muſsten einen Eid leisten, nicht auſser Landes ihr Hand- werk zu betreiben. Der Eid lautete: „Ich .... schwöre zu Gott einen leiblichen Eid, daſs ich das Osemundschmiede-Handwerk nicht auſser Landes gebrauchen oder Ausländischen solches lehren, so auch meinen jetzigen und künftigen Reidemeister treu und hold sein, dessen Bestes, so viel mir möglich ist, befördern, und allen Schaden verhüten, auch aus gutem Grunde, nach bestem meinem Vermögen, guten Osemund wieder liefern, und bei Empfang des rauhen Eisens und Wieder- lieferung des Osemundes, auf das Gewicht fleiſsig acht geben und getreulich damit umgehen will. So wahr mir Gott hilft und sein heiliges Evangelium“.
Das Osemundeisen wurde fast alle zu Draht gezogen. Lüdenscheid, Altena und Iserlohn hatten das Recht, Draht zu fabrizieren und waren jeder Stadt die Nummern, die es ziehen durfte, zugewiesen. — Lüdenscheid zog nur groben, Iserlohn nur feinen Draht, Altena die Mittelsorten und stand sich dabei am besten. Aller Draht der drei Städte wurde an einem gemeinschaftlichen Stapel abgeliefert. Dadurch bildeten die drei Städte eine groſse Genossenschaft. Dies war eine groſse Hülfe für den kleinen Fabrikanten, der nicht selbst reisen oder reisen lassen konnte. Er erhielt für seine abgelieferte Ware von dem Stapel einen Schein, der so gut wie bares Geld war. Auch wurde dadurch der Anfertigung schlechter Ware vorgebeugt, da sie alle vor der Annahme besichtigt wurde. Die Kaufleute durften nur von dem Stapel Draht kaufen. Sie gaben ihre Drahtbestellungen auf dem Stapelkontor ab; beeidigte Leute besorgten die Verpackung und dann erst kam er in die Hände des Kaufmanns. Der Betrag der bezogenen Ware wurde ihm belastet, der gelieferten gut geschrieben und alle Quartale wurde abgerechnet. Der Stapel hatte etwa 6 bis 8 Prozent und der Fabrikant oder Reidemeister ebenso viel Nutzen.
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Drahtzieherei. Nähnadelfabrikation.
allein vermögen, so bin ich weit entfernt, zu glauben, daſs diese
Fabrik denjenigen Grad der Vollkommenheit, dessen sie fähig ist,
erreicht habe und bis dahin fällt das Geheimnisvolle auch ins
Lächerliche.“
Das Osemundfrischen und den Osemundhammer haben wir früher
schon beschrieben (Bd. II, S. 485). Wie gut das Osemundeisen war,
geht schon aus seinem Preise hervor; der Karren wurde nämlich mit
53 Thalern bezahlt, während sonst für gutes Stabeisen nur 44 Thaler
bezahlt wurde.
Die Ausfuhr des Osemundeisens war verboten und durften die
Hämmer nur eine bestimmte Zeit im Jahre arbeiten. Die Osemund-
schmiede muſsten einen Eid leisten, nicht auſser Landes ihr Hand-
werk zu betreiben. Der Eid lautete: „Ich .... schwöre zu Gott einen
leiblichen Eid, daſs ich das Osemundschmiede-Handwerk nicht auſser
Landes gebrauchen oder Ausländischen solches lehren, so auch meinen
jetzigen und künftigen Reidemeister treu und hold sein, dessen Bestes,
so viel mir möglich ist, befördern, und allen Schaden verhüten, auch
aus gutem Grunde, nach bestem meinem Vermögen, guten Osemund
wieder liefern, und bei Empfang des rauhen Eisens und Wieder-
lieferung des Osemundes, auf das Gewicht fleiſsig acht geben und
getreulich damit umgehen will. So wahr mir Gott hilft und sein
heiliges Evangelium“.
Das Osemundeisen wurde fast alle zu Draht gezogen. Lüdenscheid,
Altena und Iserlohn hatten das Recht, Draht zu fabrizieren und
waren jeder Stadt die Nummern, die es ziehen durfte, zugewiesen. —
Lüdenscheid zog nur groben, Iserlohn nur feinen Draht, Altena die
Mittelsorten und stand sich dabei am besten. Aller Draht der drei
Städte wurde an einem gemeinschaftlichen Stapel abgeliefert. Dadurch
bildeten die drei Städte eine groſse Genossenschaft. Dies war eine
groſse Hülfe für den kleinen Fabrikanten, der nicht selbst reisen oder
reisen lassen konnte. Er erhielt für seine abgelieferte Ware von
dem Stapel einen Schein, der so gut wie bares Geld war. Auch
wurde dadurch der Anfertigung schlechter Ware vorgebeugt, da sie
alle vor der Annahme besichtigt wurde. Die Kaufleute durften nur
von dem Stapel Draht kaufen. Sie gaben ihre Drahtbestellungen auf
dem Stapelkontor ab; beeidigte Leute besorgten die Verpackung und
dann erst kam er in die Hände des Kaufmanns. Der Betrag der
bezogenen Ware wurde ihm belastet, der gelieferten gut geschrieben
und alle Quartale wurde abgerechnet. Der Stapel hatte etwa 6 bis
8 Prozent und der Fabrikant oder Reidemeister ebenso viel Nutzen.
Beck, Geschichte des Eisens. 30
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Beck, Ludwig: Die Geschichte des Eisens. Bd. 3: Das XVIII. Jahrhundert. Braunschweig, 1897, S. 465. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/beck_eisen03_1897/479>, abgerufen am 23.11.2024.
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