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Beck, Ludwig: Die Geschichte des Eisens. Bd. 2: Das XVI. und XVII. Jahrhundert. Braunschweig, 1895.

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Zünfte der Eisenarbeiter.
zu Nürnberg, "vergönnt 1), dass er mit seiner gebührlichen Anzahl
Knecht, die laut der Ordnung zugegeben ist, sein Handwerk in beiden
seinen Häusern arbeiten und üben mag und seines Stückwerkers und
Lehrjungen halb, die beide er in seinem Haus hat, soll es bei der
Ordnung unn Gesetz bleiben und solches soll den geschworenen
Meistern mit ziemlichen Worten eröffnet werden".

Die hier erwähnten "Stückwerker" waren Meister, die nicht genug
zu thun hatten, um für sich arbeiten zu können und daher für einen
andern entweder in ihrer Wohnung oder wie hier bei diesem arbeiteten.
Später kam dafür die Benennung "Heimarbeiter" auf. Am Sonntag
den 7. April 1487 "wird dem Hannsen Grünwalten, Plattnern,
erlaubt, zweier oder dreier Knecht mehr, dann ihm die Ordnung zu-
teilt, einzustellen, dieweil er Herrn Sigmund Grüschenken (dem
Factotum Kaiser Friedrichs II., mit welchem er damals in Nürnberg
war) Arbeiten versprochen, doch bei Herrn Sigmunden Fleiss zu
thun davon abzustehen". Grünwalt wird 1489 gerügt, "weil er einen
Rat mit viel König und Fürsten Bitte, um Haltung mehr Knecht, als die
Ordnung zugiebt, mannigfaltig überzogen hat. Nur, wenn er wirklich
dem Römischen König (Maximilian) Harnisch zu machen hat, sollten
ihm für vier Wochen zwei Knecht über die Ordnung vergönnt sein, aber
nicht länger." Am 15. Decbr. 1489 wird ihm eine Rüge erteilt, "wegen
mehr Knecht als Gesetz und Ordnung gestatten". Kein anderer Platt-
ner war damals so begehrt wie Grünewald, der 1503 starb. -- Auch
den berühmten Schlossern Jacob Bullmann und Georg Heuss
wurde bei besonderer Veranlassung eine grössere Anzahl Knechte
(Gesellen), als die Ordnung zuliess, "ausnahmweise" gestattet.

Wie durch die Zunftordnungen die Zahl der Gesellen, die ein
Meister halten durfte, bestimmt war, so wurden auch die Löhne fest-
gesetzt. Dies geschah namentlich durch die landesherrlichen Zunft-
ordnungen nach Erlass der Reichspolizeiordnung von 1548. So führte
auf Grund derselben Joachim II. von Brandenburg eine Erhöhung der
Gesinde- und Knechtelöhne ein, und 1562 fixierte Markgraf Johann
die Gesinde- und Tagelöhne für die Neumark. Mit diesen Lohnfragen
beschäftigten sich zahlreiche Reichstagsabschiede im 16. Jahrhundert.

Durch das ganze Zunftwesen geht ein socialistischer Zug insofern,
als man eine gleichförmige Verteilung des Gewinnes erstrebte. Je
weniger Nachfrage nach Arbeit, je geringer der Verdienst, je mehr
wurde von den Zunftgenossen auf Einschränkung des Betriebsumfanges

1) Siehe J. Neudörfer (1547), Nürnberger Künstler, herausgegeben von
Lochner, S. 56.

Zünfte der Eisenarbeiter.
zu Nürnberg, „vergönnt 1), daſs er mit seiner gebührlichen Anzahl
Knecht, die laut der Ordnung zugegeben ist, sein Handwerk in beiden
seinen Häusern arbeiten und üben mag und seines Stückwerkers und
Lehrjungen halb, die beide er in seinem Haus hat, soll es bei der
Ordnung unn Gesetz bleiben und solches soll den geschworenen
Meistern mit ziemlichen Worten eröffnet werden“.

Die hier erwähnten „Stückwerker“ waren Meister, die nicht genug
zu thun hatten, um für sich arbeiten zu können und daher für einen
andern entweder in ihrer Wohnung oder wie hier bei diesem arbeiteten.
Später kam dafür die Benennung „Heimarbeiter“ auf. Am Sonntag
den 7. April 1487 „wird dem Hannsen Grünwalten, Plattnern,
erlaubt, zweier oder dreier Knecht mehr, dann ihm die Ordnung zu-
teilt, einzustellen, dieweil er Herrn Sigmund Grüschenken (dem
Factotum Kaiser Friedrichs II., mit welchem er damals in Nürnberg
war) Arbeiten versprochen, doch bei Herrn Sigmunden Fleiſs zu
thun davon abzustehen“. Grünwalt wird 1489 gerügt, „weil er einen
Rat mit viel König und Fürsten Bitte, um Haltung mehr Knecht, als die
Ordnung zugiebt, mannigfaltig überzogen hat. Nur, wenn er wirklich
dem Römischen König (Maximilian) Harnisch zu machen hat, sollten
ihm für vier Wochen zwei Knecht über die Ordnung vergönnt sein, aber
nicht länger.“ Am 15. Decbr. 1489 wird ihm eine Rüge erteilt, „wegen
mehr Knecht als Gesetz und Ordnung gestatten“. Kein anderer Platt-
ner war damals so begehrt wie Grünewald, der 1503 starb. — Auch
den berühmten Schlossern Jacob Bullmann und Georg Heuſs
wurde bei besonderer Veranlassung eine gröſsere Anzahl Knechte
(Gesellen), als die Ordnung zulieſs, „ausnahmweise“ gestattet.

Wie durch die Zunftordnungen die Zahl der Gesellen, die ein
Meister halten durfte, bestimmt war, so wurden auch die Löhne fest-
gesetzt. Dies geschah namentlich durch die landesherrlichen Zunft-
ordnungen nach Erlaſs der Reichspolizeiordnung von 1548. So führte
auf Grund derselben Joachim II. von Brandenburg eine Erhöhung der
Gesinde- und Knechtelöhne ein, und 1562 fixierte Markgraf Johann
die Gesinde- und Tagelöhne für die Neumark. Mit diesen Lohnfragen
beschäftigten sich zahlreiche Reichstagsabschiede im 16. Jahrhundert.

Durch das ganze Zunftwesen geht ein socialistischer Zug insofern,
als man eine gleichförmige Verteilung des Gewinnes erstrebte. Je
weniger Nachfrage nach Arbeit, je geringer der Verdienst, je mehr
wurde von den Zunftgenossen auf Einschränkung des Betriebsumfanges

1) Siehe J. Neudörfer (1547), Nürnberger Künstler, herausgegeben von
Lochner, S. 56.
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[557/0577] Zünfte der Eisenarbeiter. zu Nürnberg, „vergönnt 1), daſs er mit seiner gebührlichen Anzahl Knecht, die laut der Ordnung zugegeben ist, sein Handwerk in beiden seinen Häusern arbeiten und üben mag und seines Stückwerkers und Lehrjungen halb, die beide er in seinem Haus hat, soll es bei der Ordnung unn Gesetz bleiben und solches soll den geschworenen Meistern mit ziemlichen Worten eröffnet werden“. Die hier erwähnten „Stückwerker“ waren Meister, die nicht genug zu thun hatten, um für sich arbeiten zu können und daher für einen andern entweder in ihrer Wohnung oder wie hier bei diesem arbeiteten. Später kam dafür die Benennung „Heimarbeiter“ auf. Am Sonntag den 7. April 1487 „wird dem Hannsen Grünwalten, Plattnern, erlaubt, zweier oder dreier Knecht mehr, dann ihm die Ordnung zu- teilt, einzustellen, dieweil er Herrn Sigmund Grüschenken (dem Factotum Kaiser Friedrichs II., mit welchem er damals in Nürnberg war) Arbeiten versprochen, doch bei Herrn Sigmunden Fleiſs zu thun davon abzustehen“. Grünwalt wird 1489 gerügt, „weil er einen Rat mit viel König und Fürsten Bitte, um Haltung mehr Knecht, als die Ordnung zugiebt, mannigfaltig überzogen hat. Nur, wenn er wirklich dem Römischen König (Maximilian) Harnisch zu machen hat, sollten ihm für vier Wochen zwei Knecht über die Ordnung vergönnt sein, aber nicht länger.“ Am 15. Decbr. 1489 wird ihm eine Rüge erteilt, „wegen mehr Knecht als Gesetz und Ordnung gestatten“. Kein anderer Platt- ner war damals so begehrt wie Grünewald, der 1503 starb. — Auch den berühmten Schlossern Jacob Bullmann und Georg Heuſs wurde bei besonderer Veranlassung eine gröſsere Anzahl Knechte (Gesellen), als die Ordnung zulieſs, „ausnahmweise“ gestattet. Wie durch die Zunftordnungen die Zahl der Gesellen, die ein Meister halten durfte, bestimmt war, so wurden auch die Löhne fest- gesetzt. Dies geschah namentlich durch die landesherrlichen Zunft- ordnungen nach Erlaſs der Reichspolizeiordnung von 1548. So führte auf Grund derselben Joachim II. von Brandenburg eine Erhöhung der Gesinde- und Knechtelöhne ein, und 1562 fixierte Markgraf Johann die Gesinde- und Tagelöhne für die Neumark. Mit diesen Lohnfragen beschäftigten sich zahlreiche Reichstagsabschiede im 16. Jahrhundert. Durch das ganze Zunftwesen geht ein socialistischer Zug insofern, als man eine gleichförmige Verteilung des Gewinnes erstrebte. Je weniger Nachfrage nach Arbeit, je geringer der Verdienst, je mehr wurde von den Zunftgenossen auf Einschränkung des Betriebsumfanges 1) Siehe J. Neudörfer (1547), Nürnberger Künstler, herausgegeben von Lochner, S. 56.

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Zitationshilfe: Beck, Ludwig: Die Geschichte des Eisens. Bd. 2: Das XVI. und XVII. Jahrhundert. Braunschweig, 1895, S. 557. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/beck_eisen02_1895/577>, abgerufen am 02.05.2024.