Die Kunst der Klingenschmiede, der Härter und Schleifer war hoch angesehen und galt als Geheimnis. Noch heute rühmen sich die Solinger, im Besitze gewisser Geheimnisse zu sein, namentlich bezüglich der Härtung des Stahls. Deshalb mussten, um das Geheimnis der Bruderschaften zu wahren, die Zunftgenossen des Schmiede-, Härter- und Schleiferhandwerks den Verbleibungseid leisten, sie durften das Land nicht verlassen, nicht das Geheimnis verführen und keinem an- deren die Kunst lehren, als ihren eigenen Söhnen, und die Schleifer ihren nächsten Verwandten, falls keine Söhne das Geschäft des Vaters fortsetzen konnten. Da die Technik der Schwertfeger und Reider eine einfachere war, so hielten sie sich weniger abgeschlossen und brauchten den Verbleibungseid nicht zu leisten. Die drei Bruder- schaften hatten das Recht, den Klingenhandel zu betreiben. Ursprüng- lich lag derselbe wohl hauptsächlich in der Hand der Schmiede, welche ihre Klingen von den Härtern und Schleifern fertig machen liessen und sie direkt verkauften. Da aber der Verbleibungseid die Schmiede an die Scholle band, so änderte sich dies Verhältnis, als der Handel grössere Dimensionen annahm und eine Ausfuhr nach fremden Ländern statt fand. Die Reider hatten die Berechtigung ausser Land zu gehen, und da bei ihnen die Schwerter zum Fertigmachen sich sammelten, so war es natürlich, dass diese später den Handel besorgten und den Ver- trieb auf den fremden Märkten übernahmen. Früh schon bildete sich aber auch neben den Bruderschaften ein selbständiger Handelsstand "die Krämer" aus, dieser ging aus der Bruderschaft der Reider hervor.
Zwar stand das Recht, Handel zu treiben, auch den übrigen Bruderschaften zu, da dieselben aber nicht reisen durften, so ver- mochten sie auch nur an heranziehende Kaufleute zu verhandeln. Damit waren sie mehr oder weniger der Willkür der Reider- und Schwertfegerzunft preisgegeben, und um Missbräuche zu vermeiden, war bestimmt, dass die Schmiede, falls die Kaufleute ihnen nicht in der nämlichen Woche bezahlt hätten, am nächsten Sonntag die Klingen nach Solingen in ein bestimmtes Haus bringen und dort den Kaufleuten feilbieten sollten. Würden sie des Kaufes nicht einig, so sollten die Klingen dort bleiben bis zum nächsten Sonntag und kam selbst dann der Kauf nicht zu Stande, so sollten die Schmiede zwei Brüder wählen, welche einen Preis schätzten. Konnten die Kaufleute sich zu diesem nicht verstehen, dann sollten die Schmiede die Klingen wieder an sich nehmen, sie härten und schleifen, fegen und bereit machen lassen und die Kaufleute sollten sie inner- oder ausserhalb Landes verkaufen (vielleicht auf Rechnung der Schmiede). Da also die Schmiede der
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Schwertschmiede.
Die Kunst der Klingenschmiede, der Härter und Schleifer war hoch angesehen und galt als Geheimnis. Noch heute rühmen sich die Solinger, im Besitze gewisser Geheimnisse zu sein, namentlich bezüglich der Härtung des Stahls. Deshalb muſsten, um das Geheimnis der Bruderschaften zu wahren, die Zunftgenossen des Schmiede-, Härter- und Schleiferhandwerks den Verbleibungseid leisten, sie durften das Land nicht verlassen, nicht das Geheimnis verführen und keinem an- deren die Kunst lehren, als ihren eigenen Söhnen, und die Schleifer ihren nächsten Verwandten, falls keine Söhne das Geschäft des Vaters fortsetzen konnten. Da die Technik der Schwertfeger und Reider eine einfachere war, so hielten sie sich weniger abgeschlossen und brauchten den Verbleibungseid nicht zu leisten. Die drei Bruder- schaften hatten das Recht, den Klingenhandel zu betreiben. Ursprüng- lich lag derselbe wohl hauptsächlich in der Hand der Schmiede, welche ihre Klingen von den Härtern und Schleifern fertig machen lieſsen und sie direkt verkauften. Da aber der Verbleibungseid die Schmiede an die Scholle band, so änderte sich dies Verhältnis, als der Handel gröſsere Dimensionen annahm und eine Ausfuhr nach fremden Ländern statt fand. Die Reider hatten die Berechtigung auſser Land zu gehen, und da bei ihnen die Schwerter zum Fertigmachen sich sammelten, so war es natürlich, daſs diese später den Handel besorgten und den Ver- trieb auf den fremden Märkten übernahmen. Früh schon bildete sich aber auch neben den Bruderschaften ein selbständiger Handelsstand „die Krämer“ aus, dieser ging aus der Bruderschaft der Reider hervor.
Zwar stand das Recht, Handel zu treiben, auch den übrigen Bruderschaften zu, da dieselben aber nicht reisen durften, so ver- mochten sie auch nur an heranziehende Kaufleute zu verhandeln. Damit waren sie mehr oder weniger der Willkür der Reider- und Schwertfegerzunft preisgegeben, und um Miſsbräuche zu vermeiden, war bestimmt, daſs die Schmiede, falls die Kaufleute ihnen nicht in der nämlichen Woche bezahlt hätten, am nächsten Sonntag die Klingen nach Solingen in ein bestimmtes Haus bringen und dort den Kaufleuten feilbieten sollten. Würden sie des Kaufes nicht einig, so sollten die Klingen dort bleiben bis zum nächsten Sonntag und kam selbst dann der Kauf nicht zu Stande, so sollten die Schmiede zwei Brüder wählen, welche einen Preis schätzten. Konnten die Kaufleute sich zu diesem nicht verstehen, dann sollten die Schmiede die Klingen wieder an sich nehmen, sie härten und schleifen, fegen und bereit machen lassen und die Kaufleute sollten sie inner- oder auſserhalb Landes verkaufen (vielleicht auf Rechnung der Schmiede). Da also die Schmiede der
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Schwertschmiede.
Die Kunst der Klingenschmiede, der Härter und Schleifer war
hoch angesehen und galt als Geheimnis. Noch heute rühmen sich die
Solinger, im Besitze gewisser Geheimnisse zu sein, namentlich bezüglich
der Härtung des Stahls. Deshalb muſsten, um das Geheimnis der
Bruderschaften zu wahren, die Zunftgenossen des Schmiede-, Härter-
und Schleiferhandwerks den Verbleibungseid leisten, sie durften das
Land nicht verlassen, nicht das Geheimnis verführen und keinem an-
deren die Kunst lehren, als ihren eigenen Söhnen, und die Schleifer
ihren nächsten Verwandten, falls keine Söhne das Geschäft des
Vaters fortsetzen konnten. Da die Technik der Schwertfeger und
Reider eine einfachere war, so hielten sie sich weniger abgeschlossen
und brauchten den Verbleibungseid nicht zu leisten. Die drei Bruder-
schaften hatten das Recht, den Klingenhandel zu betreiben. Ursprüng-
lich lag derselbe wohl hauptsächlich in der Hand der Schmiede, welche
ihre Klingen von den Härtern und Schleifern fertig machen lieſsen und
sie direkt verkauften. Da aber der Verbleibungseid die Schmiede an
die Scholle band, so änderte sich dies Verhältnis, als der Handel
gröſsere Dimensionen annahm und eine Ausfuhr nach fremden Ländern
statt fand. Die Reider hatten die Berechtigung auſser Land zu gehen,
und da bei ihnen die Schwerter zum Fertigmachen sich sammelten, so
war es natürlich, daſs diese später den Handel besorgten und den Ver-
trieb auf den fremden Märkten übernahmen. Früh schon bildete sich aber
auch neben den Bruderschaften ein selbständiger Handelsstand „die
Krämer“ aus, dieser ging aus der Bruderschaft der Reider hervor.
Zwar stand das Recht, Handel zu treiben, auch den übrigen
Bruderschaften zu, da dieselben aber nicht reisen durften, so ver-
mochten sie auch nur an heranziehende Kaufleute zu verhandeln.
Damit waren sie mehr oder weniger der Willkür der Reider- und
Schwertfegerzunft preisgegeben, und um Miſsbräuche zu vermeiden, war
bestimmt, daſs die Schmiede, falls die Kaufleute ihnen nicht in der
nämlichen Woche bezahlt hätten, am nächsten Sonntag die Klingen
nach Solingen in ein bestimmtes Haus bringen und dort den Kaufleuten
feilbieten sollten. Würden sie des Kaufes nicht einig, so sollten die
Klingen dort bleiben bis zum nächsten Sonntag und kam selbst dann
der Kauf nicht zu Stande, so sollten die Schmiede zwei Brüder wählen,
welche einen Preis schätzten. Konnten die Kaufleute sich zu diesem
nicht verstehen, dann sollten die Schmiede die Klingen wieder an sich
nehmen, sie härten und schleifen, fegen und bereit machen lassen und
die Kaufleute sollten sie inner- oder auſserhalb Landes verkaufen
(vielleicht auf Rechnung der Schmiede). Da also die Schmiede der
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Beck, Ludwig: Die Geschichte des Eisens. Bd. 1: Von der ältesten Zeit bis um das Jahr 1500 n. Chr. Braunschweig, 1884, S. 851. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/beck_eisen01_1884/873>, abgerufen am 22.11.2024.
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