Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Baumstark, Eduard: Kameralistische Encyclopädie. Heidelberg u. a., 1835.

Bild:
<< vorherige Seite
diese bezahlen sie dann öfters unter Pari. Diesen Uebelständen kann aber leicht
abgeholfen werden, wenn man im Vereine zugleich einen Tilgplan anlegt, wozu
Beiträge gegeben werden müssen u. dgl. mehr.
3) S. Kleinschrod, Ueber die Beförd. Mittel der Agricultur und des Ge-
werbswesens in Frankreich. München 1829. Bronn, Ueber Zweck und Einrich-
tung landw. Vereine. Heidelberg 1830. Hundeshagen Zeitbedürfnisse. I. 145.
Zweiter Absatz.
Die Viehzucht.
§. 466.

Die Beförderung der Viehzucht hängt insbesondere ab von den
(§. 463. B.) erwähnten Maximen und Anstalten, insoweit sie die
Viehzucht berühren, z. B. Vieh- oder Blutzehnten, Handlohn in
Thieren u. dgl.; ferner die (§. 464.) erörterten Fragen, weil sie
auf die Letztere von Einfluß sind; und endlich ebenso die im vori-
gen §. angeführten Punkte mit Bezug auf Thierzucht. Die land-
wirthschaftlichen Vereine haben auch hierin einen schönen Wirkungs-
kreis; sie müssen mit Unterstützung von Seiten des Staats die
Thierrassen nach den Regeln der Thierzucht, die oben mitgetheilt
sind, und durch Ermunterung verschiedener Art zu verbessern suchen.

Drittes Stück.
Der Forstwirthschaftsbetrieb.
§. 467.

Die Forste verdienen als die Quellen Eines der nöthigsten Be-
dürfnisse um so mehr die Aufsicht des Staats, als nicht mit der-
selben Zuversicht allgemeinhin erwartet werden kann, daß die Wirth-
schaft der Einzelnen mit dem Volksinteresse dabei in demselben
Einklange sein und verbleiben werde, wie bei der Landwirthschaft
(§. 433.). Die Staatsaufsicht in gewerblicher Beziehung muß
daher stets um so nothwendiger erscheinen, je mehr sich Waldungen
im Privatbesitze befinden1). Dieselbe bezieht sich aber nach der
Natur der Sache auf folgende Punkte:

A. Die Urbarmachungen und Forstbetrieb. Diese sind
land- und forstwirthschaftlich zugleich sehr wichtig, denn von dem
Verhältnisse des Feldbodens zum Waldboden hängen die Fortschritte
der landwirthschaftlichen Cultur und der Bevölkerung ab, es ist
nicht gleichgiltig, welcher Boden zu der einen oder andern Cultur
verwendet wird (§. 257.) und die Rodungen haben einen entschie-
denen Einfluß auf den klimatischen Zustand, Wasservorrath und
die Urbarkeit der Länder. Haben sie in diesen Beziehungen zu-

dieſe bezahlen ſie dann öfters unter Pari. Dieſen Uebelſtänden kann aber leicht
abgeholfen werden, wenn man im Vereine zugleich einen Tilgplan anlegt, wozu
Beiträge gegeben werden müſſen u. dgl. mehr.
3) S. Kleinſchrod, Ueber die Beförd. Mittel der Agricultur und des Ge-
werbsweſens in Frankreich. München 1829. Bronn, Ueber Zweck und Einrich-
tung landw. Vereine. Heidelberg 1830. Hundeshagen Zeitbedürfniſſe. I. 145.
Zweiter Abſatz.
Die Viehzucht.
§. 466.

Die Beförderung der Viehzucht hängt insbeſondere ab von den
(§. 463. B.) erwähnten Maximen und Anſtalten, inſoweit ſie die
Viehzucht berühren, z. B. Vieh- oder Blutzehnten, Handlohn in
Thieren u. dgl.; ferner die (§. 464.) erörterten Fragen, weil ſie
auf die Letztere von Einfluß ſind; und endlich ebenſo die im vori-
gen §. angeführten Punkte mit Bezug auf Thierzucht. Die land-
wirthſchaftlichen Vereine haben auch hierin einen ſchönen Wirkungs-
kreis; ſie müſſen mit Unterſtützung von Seiten des Staats die
Thierraſſen nach den Regeln der Thierzucht, die oben mitgetheilt
ſind, und durch Ermunterung verſchiedener Art zu verbeſſern ſuchen.

Drittes Stück.
Der Forſtwirthſchaftsbetrieb.
§. 467.

Die Forſte verdienen als die Quellen Eines der nöthigſten Be-
dürfniſſe um ſo mehr die Aufſicht des Staats, als nicht mit der-
ſelben Zuverſicht allgemeinhin erwartet werden kann, daß die Wirth-
ſchaft der Einzelnen mit dem Volksintereſſe dabei in demſelben
Einklange ſein und verbleiben werde, wie bei der Landwirthſchaft
(§. 433.). Die Staatsaufſicht in gewerblicher Beziehung muß
daher ſtets um ſo nothwendiger erſcheinen, je mehr ſich Waldungen
im Privatbeſitze befinden1). Dieſelbe bezieht ſich aber nach der
Natur der Sache auf folgende Punkte:

A. Die Urbarmachungen und Forſtbetrieb. Dieſe ſind
land- und forſtwirthſchaftlich zugleich ſehr wichtig, denn von dem
Verhältniſſe des Feldbodens zum Waldboden hängen die Fortſchritte
der landwirthſchaftlichen Cultur und der Bevölkerung ab, es iſt
nicht gleichgiltig, welcher Boden zu der einen oder andern Cultur
verwendet wird (§. 257.) und die Rodungen haben einen entſchie-
denen Einfluß auf den klimatiſchen Zuſtand, Waſſervorrath und
die Urbarkeit der Länder. Haben ſie in dieſen Beziehungen zu-

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <div n="3">
            <div n="4">
              <div n="5">
                <div n="6">
                  <div n="7">
                    <div n="8">
                      <div n="9">
                        <note place="end" n="2)"><pb facs="#f0690" n="668"/>
die&#x017F;e bezahlen &#x017F;ie dann öfters unter Pari. Die&#x017F;en Uebel&#x017F;tänden kann aber leicht<lb/>
abgeholfen werden, wenn man im Vereine zugleich einen Tilgplan anlegt, wozu<lb/>
Beiträge gegeben werden mü&#x017F;&#x017F;en u. dgl. mehr.</note><lb/>
                        <note place="end" n="3)">S. <hi rendition="#g">Klein&#x017F;chrod</hi>, Ueber die Beförd. Mittel der Agricultur und des Ge-<lb/>
werbswe&#x017F;ens in Frankreich. München 1829. <hi rendition="#g">Bronn</hi>, Ueber Zweck und Einrich-<lb/>
tung landw. Vereine. Heidelberg 1830. <hi rendition="#g">Hundeshagen</hi> Zeitbedürfni&#x017F;&#x017F;e. I. 145.</note>
                      </div>
                    </div><lb/>
                    <div n="8">
                      <head> <hi rendition="#c"><hi rendition="#g">Zweiter Ab&#x017F;atz</hi>.<lb/><hi rendition="#g">Die Viehzucht</hi>.</hi> </head><lb/>
                      <div n="9">
                        <head> <hi rendition="#c">§. 466.</hi> </head><lb/>
                        <p>Die Beförderung der Viehzucht hängt insbe&#x017F;ondere ab von den<lb/>
(§. 463. <hi rendition="#aq">B.</hi>) erwähnten Maximen und An&#x017F;talten, in&#x017F;oweit &#x017F;ie die<lb/>
Viehzucht berühren, z. B. Vieh- oder Blutzehnten, Handlohn in<lb/>
Thieren u. dgl.; ferner die (§. 464.) erörterten Fragen, weil &#x017F;ie<lb/>
auf die Letztere von Einfluß &#x017F;ind; und endlich eben&#x017F;o die im vori-<lb/>
gen §. angeführten Punkte mit Bezug auf Thierzucht. Die land-<lb/>
wirth&#x017F;chaftlichen Vereine haben auch hierin einen &#x017F;chönen Wirkungs-<lb/>
kreis; &#x017F;ie mü&#x017F;&#x017F;en mit Unter&#x017F;tützung von Seiten des Staats die<lb/>
Thierra&#x017F;&#x017F;en nach den Regeln der Thierzucht, die oben mitgetheilt<lb/>
&#x017F;ind, und durch Ermunterung ver&#x017F;chiedener Art zu verbe&#x017F;&#x017F;ern &#x017F;uchen.</p>
                      </div>
                    </div>
                  </div><lb/>
                  <div n="7">
                    <head> <hi rendition="#c"><hi rendition="#g">Drittes Stück</hi>.<lb/><hi rendition="#g">Der For&#x017F;twirth&#x017F;chaftsbetrieb</hi>.</hi> </head><lb/>
                    <div n="8">
                      <head> <hi rendition="#c">§. 467.</hi> </head><lb/>
                      <p>Die For&#x017F;te verdienen als die Quellen Eines der nöthig&#x017F;ten Be-<lb/>
dürfni&#x017F;&#x017F;e um &#x017F;o mehr die Auf&#x017F;icht des Staats, als nicht mit der-<lb/>
&#x017F;elben Zuver&#x017F;icht allgemeinhin erwartet werden kann, daß die Wirth-<lb/>
&#x017F;chaft der Einzelnen mit dem Volksintere&#x017F;&#x017F;e dabei in dem&#x017F;elben<lb/>
Einklange &#x017F;ein und verbleiben werde, wie bei der Landwirth&#x017F;chaft<lb/>
(§. 433.). Die Staatsauf&#x017F;icht in gewerblicher Beziehung muß<lb/>
daher &#x017F;tets um &#x017F;o nothwendiger er&#x017F;cheinen, je mehr &#x017F;ich Waldungen<lb/>
im Privatbe&#x017F;itze befinden<hi rendition="#sup">1</hi>). Die&#x017F;elbe bezieht &#x017F;ich aber nach der<lb/>
Natur der Sache auf folgende Punkte:</p><lb/>
                      <p><hi rendition="#aq">A.</hi><hi rendition="#g">Die Urbarmachungen</hi> und <hi rendition="#g">For&#x017F;tbetrieb</hi>. Die&#x017F;e &#x017F;ind<lb/>
land- und for&#x017F;twirth&#x017F;chaftlich zugleich &#x017F;ehr wichtig, denn von dem<lb/>
Verhältni&#x017F;&#x017F;e des Feldbodens zum Waldboden hängen die Fort&#x017F;chritte<lb/>
der landwirth&#x017F;chaftlichen Cultur und der Bevölkerung ab, es i&#x017F;t<lb/>
nicht gleichgiltig, welcher Boden zu der einen oder andern Cultur<lb/>
verwendet wird (§. 257.) und die Rodungen haben einen ent&#x017F;chie-<lb/>
denen Einfluß auf den klimati&#x017F;chen Zu&#x017F;tand, Wa&#x017F;&#x017F;ervorrath und<lb/>
die Urbarkeit der Länder. Haben &#x017F;ie in die&#x017F;en Beziehungen zu-<lb/></p>
                    </div>
                  </div>
                </div>
              </div>
            </div>
          </div>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[668/0690] ²⁾ dieſe bezahlen ſie dann öfters unter Pari. Dieſen Uebelſtänden kann aber leicht abgeholfen werden, wenn man im Vereine zugleich einen Tilgplan anlegt, wozu Beiträge gegeben werden müſſen u. dgl. mehr. ³⁾ S. Kleinſchrod, Ueber die Beförd. Mittel der Agricultur und des Ge- werbsweſens in Frankreich. München 1829. Bronn, Ueber Zweck und Einrich- tung landw. Vereine. Heidelberg 1830. Hundeshagen Zeitbedürfniſſe. I. 145. Zweiter Abſatz. Die Viehzucht. §. 466. Die Beförderung der Viehzucht hängt insbeſondere ab von den (§. 463. B.) erwähnten Maximen und Anſtalten, inſoweit ſie die Viehzucht berühren, z. B. Vieh- oder Blutzehnten, Handlohn in Thieren u. dgl.; ferner die (§. 464.) erörterten Fragen, weil ſie auf die Letztere von Einfluß ſind; und endlich ebenſo die im vori- gen §. angeführten Punkte mit Bezug auf Thierzucht. Die land- wirthſchaftlichen Vereine haben auch hierin einen ſchönen Wirkungs- kreis; ſie müſſen mit Unterſtützung von Seiten des Staats die Thierraſſen nach den Regeln der Thierzucht, die oben mitgetheilt ſind, und durch Ermunterung verſchiedener Art zu verbeſſern ſuchen. Drittes Stück. Der Forſtwirthſchaftsbetrieb. §. 467. Die Forſte verdienen als die Quellen Eines der nöthigſten Be- dürfniſſe um ſo mehr die Aufſicht des Staats, als nicht mit der- ſelben Zuverſicht allgemeinhin erwartet werden kann, daß die Wirth- ſchaft der Einzelnen mit dem Volksintereſſe dabei in demſelben Einklange ſein und verbleiben werde, wie bei der Landwirthſchaft (§. 433.). Die Staatsaufſicht in gewerblicher Beziehung muß daher ſtets um ſo nothwendiger erſcheinen, je mehr ſich Waldungen im Privatbeſitze befinden1). Dieſelbe bezieht ſich aber nach der Natur der Sache auf folgende Punkte: A. Die Urbarmachungen und Forſtbetrieb. Dieſe ſind land- und forſtwirthſchaftlich zugleich ſehr wichtig, denn von dem Verhältniſſe des Feldbodens zum Waldboden hängen die Fortſchritte der landwirthſchaftlichen Cultur und der Bevölkerung ab, es iſt nicht gleichgiltig, welcher Boden zu der einen oder andern Cultur verwendet wird (§. 257.) und die Rodungen haben einen entſchie- denen Einfluß auf den klimatiſchen Zuſtand, Waſſervorrath und die Urbarkeit der Länder. Haben ſie in dieſen Beziehungen zu-

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/baumstark_encyclopaedie_1835
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/baumstark_encyclopaedie_1835/690
Zitationshilfe: Baumstark, Eduard: Kameralistische Encyclopädie. Heidelberg u. a., 1835, S. 668. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/baumstark_encyclopaedie_1835/690>, abgerufen am 24.11.2024.