Baumstark, Eduard: Kameralistische Encyclopädie. Heidelberg u. a., 1835.Saat u. dgl. verabreicht, gedruckte Formularien zur leichten Be- I. Die landwirthschaftlichen Unterrichtsanstalten. 1) In Schottland vertritt das dortige Banksystem (§. 444. N. 2.) die Stelle dieser Kreditanstalten, weßhalb es sich daselbst für die landwirthsch. Klasse äußerst vortheilhaft erwiesen hat. S. über solche Vereine: Borowsky, Abriß des prakt. Cameral- und Finanzwesens in den k. preuß. Staaten Frankf. a. d. O. 1805. 3te Ausg. II. 217. Kraus Staatswirthsch. V. 91. Krünitz Oeconom. Encyclop. Bd. VIII. Art. Creditsystem. v. Struensee Samml. von Aufsätzen. II. 414. v. Bülow-Cummerow, Ueber Metall- und Papiergeld. Berlin 1824. S. 143. v. Soden, Nat. Oeconom. II. 439. Dessen zwei nationalöconom. Ausführungen, das idealische Getreide-Magazin, und die Nazional-Hypotheken Bank Leipz. 1813. S. 27. Dessen Entwurf eines allgem. Creditvereins München 1823. Dessen Beleuchtung einiger Bedenken, gegen den von Gr. v. Soden entworfenen Plan etc. Nürnberg 1824. Lotz Revision. II. 264. §. 162 folg. v. Arretin, Ueber Dar- stellung der Bair. Creditvereinsanstalt. München 1823. Dagegen: Ueber Credit- vereine. Basel 1823. v. Hornthal, Ueber das Anlehnsgesch. der verein. Bair. Gutsbesitzer. Bamberg 1824. Gr. v Arco, Auch ein Wort über Creditvereine. München 1825. (Ein Preuße) Ueber die Errichtung eines Creditvereins im K. Baiern. Nürnberg 1825. Fahrmbacher, Entwurf einer Nat. Leihanstalt. Landshut 1825. 2) Sie befördern aber auch Leichtsinn unter den Landwirthen; es ist schwer, in den schlimmsten Zeiten solche Vereine zu halten; sie können einen großen Druck auf die Schuldner ausüben; wenn die kleinen Gutsbesitzer nicht aufgenommen wer- den, nützen sie nicht viel; sie sind besonders schädlich, wenn sie nicht die Anleihen selbst negoziiren, sondern dies den Mitgliedern überlassen, denen sie die Vereins- Pfandbriefe gegen Hypotheken übergeben, um sie an Capitalisten zu verkaufen, denn Saat u. dgl. verabreicht, gedruckte Formularien zur leichten Be- I. Die landwirthſchaftlichen Unterrichtsanſtalten. 1) In Schottland vertritt das dortige Bankſyſtem (§. 444. N. 2.) die Stelle dieſer Kreditanſtalten, weßhalb es ſich daſelbſt für die landwirthſch. Klaſſe äußerſt vortheilhaft erwieſen hat. S. über ſolche Vereine: Borowsky, Abriß des prakt. Cameral- und Finanzweſens in den k. preuß. Staaten Frankf. a. d. O. 1805. 3te Ausg. II. 217. Kraus Staatswirthſch. V. 91. Krünitz Oeconom. Encyclop. Bd. VIII. Art. Creditſyſtem. v. Struenſee Samml. von Aufſätzen. II. 414. v. Bülow-Cummerow, Ueber Metall- und Papiergeld. Berlin 1824. S. 143. v. Soden, Nat. Oeconom. II. 439. Deſſen zwei nationalöconom. Ausführungen, das idealiſche Getreide-Magazin, und die Nazional-Hypotheken Bank Leipz. 1813. S. 27. Deſſen Entwurf eines allgem. Creditvereins München 1823. Deſſen Beleuchtung einiger Bedenken, gegen den von Gr. v. Soden entworfenen Plan ꝛc. Nürnberg 1824. Lotz Reviſion. II. 264. §. 162 folg. v. Arretin, Ueber Dar- ſtellung der Bair. Creditvereinsanſtalt. München 1823. Dagegen: Ueber Credit- vereine. Baſel 1823. v. Hornthal, Ueber das Anlehnsgeſch. der verein. Bair. Gutsbeſitzer. Bamberg 1824. Gr. v Arco, Auch ein Wort über Creditvereine. München 1825. (Ein Preuße) Ueber die Errichtung eines Creditvereins im K. Baiern. Nürnberg 1825. Fahrmbacher, Entwurf einer Nat. Leihanſtalt. Landshut 1825. 2) Sie befördern aber auch Leichtſinn unter den Landwirthen; es iſt ſchwer, in den ſchlimmſten Zeiten ſolche Vereine zu halten; ſie können einen großen Druck auf die Schuldner ausüben; wenn die kleinen Gutsbeſitzer nicht aufgenommen wer- den, nützen ſie nicht viel; ſie ſind beſonders ſchädlich, wenn ſie nicht die Anleihen ſelbſt negoziiren, ſondern dies den Mitgliedern überlaſſen, denen ſie die Vereins- Pfandbriefe gegen Hypotheken übergeben, um ſie an Capitaliſten zu verkaufen, denn <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <div n="5"> <div n="6"> <div n="7"> <div n="8"> <div n="9"> <p><pb facs="#f0689" n="667"/> Saat u. dgl. verabreicht, gedruckte Formularien zur leichten Be-<lb/> richterſtattung mitgibt, und für den Fall des unverſchuldeten Miß-<lb/> lingens die Uebernahme eines Theiles vom Schaden, aber für den<lb/> Fall beſondern Gelingens Prämien zuſagt. Es ſind daher <hi rendition="#g">jähr</hi>-<lb/><hi rendition="#g">liche öffentliche Preisaustheilungen</hi>, mit bloßer Rückſicht<lb/> auf das praktiſch Wichtige und nicht auf Seltenheiten und Curioſes,<lb/> von dem erheblichſten Nutzen. Davon ſind aber Preiſe für <hi rendition="#g">popu</hi>-<lb/><hi rendition="#g">läre Schriften</hi>, und <hi rendition="#g">eben ſolche</hi> Vereinsblätter durchaus nicht<lb/> ausgeſchloſſen. Auch ſind es die Vereine, von welchen die Beför-<lb/> derung der verſchiedenen landwirthſchaftlichen Zweige im Einzelnen<lb/> ausgehen muß und wofür die landwirthſchaftliche Erfahrung die<lb/> Leitungsregeln an die Hand gibt.</p><lb/> <p><hi rendition="#aq">I.</hi><hi rendition="#g">Die landwirthſchaftlichen Unterrichtsanſtalten</hi>.<lb/> Sie ſind, in ihrer jetzigen Ausdehnung in einzelnen Ländern, zwar<lb/> großartig, aber auch nur für die Bildung großer Gutsbeſitzer ein-<lb/> gerichtet. In Deutſchland thut aber der Unterricht für die klei-<lb/> neren Gutsbeſitzer Noth, und jene Anſtalten werden nutzlos ſein,<lb/> ſo lange nicht der <hi rendition="#g">Schullehrerſtand</hi> einen eigenen paſſenden<lb/> landwirthſchaftlichen Curs auf ſeinen Seminarien durchgemacht<lb/> haben muß, um den <hi rendition="#g">Sontagsſchulen</hi> und <hi rendition="#g">ländlichen Ge</hi>-<lb/><hi rendition="#g">werbsſchulen</hi> die Landwirthſchaft zu einem Hauptgegenſtande des<lb/> Unterrichts zu machen, — und ſo lange in den Städten keine<lb/><hi rendition="#g">Gewerbsſchulen</hi>, worin auch Landwirthſchaft gelehrt werden<lb/> ſoll, beſtehen.</p><lb/> <note place="end" n="1)">In Schottland vertritt das dortige Bankſyſtem (§. 444. N. 2.) die Stelle<lb/> dieſer Kreditanſtalten, weßhalb es ſich daſelbſt für die landwirthſch. Klaſſe äußerſt<lb/> vortheilhaft erwieſen hat. S. über ſolche Vereine: <hi rendition="#g">Borowsky</hi>, Abriß des prakt.<lb/> Cameral- und Finanzweſens in den k. preuß. Staaten Frankf. a. d. O. 1805.<lb/> 3te Ausg. II. 217. <hi rendition="#g">Kraus</hi> Staatswirthſch. V. 91. <hi rendition="#g">Krünitz</hi> Oeconom. Encyclop.<lb/> Bd. VIII. Art. <hi rendition="#g">Creditſyſtem</hi>. v. <hi rendition="#g">Struenſee</hi> Samml. von Aufſätzen. II. 414.<lb/> v. <hi rendition="#g">Bülow</hi>-<hi rendition="#g">Cummerow</hi>, Ueber Metall- und Papiergeld. Berlin 1824. S. 143.<lb/> v. <hi rendition="#g">Soden</hi>, Nat. Oeconom. II. 439. <hi rendition="#g">Deſſen</hi> zwei nationalöconom. Ausführungen,<lb/> das idealiſche Getreide-Magazin, und die Nazional-Hypotheken Bank Leipz. 1813.<lb/> S. 27. <hi rendition="#g">Deſſen</hi> Entwurf eines allgem. Creditvereins München 1823. <hi rendition="#g">Deſſen</hi><lb/> Beleuchtung einiger Bedenken, gegen den von Gr. v. <hi rendition="#g">Soden</hi> entworfenen Plan ꝛc.<lb/> Nürnberg 1824. <hi rendition="#g">Lotz</hi> Reviſion. 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Saat u. dgl. verabreicht, gedruckte Formularien zur leichten Be-
richterſtattung mitgibt, und für den Fall des unverſchuldeten Miß-
lingens die Uebernahme eines Theiles vom Schaden, aber für den
Fall beſondern Gelingens Prämien zuſagt. Es ſind daher jähr-
liche öffentliche Preisaustheilungen, mit bloßer Rückſicht
auf das praktiſch Wichtige und nicht auf Seltenheiten und Curioſes,
von dem erheblichſten Nutzen. Davon ſind aber Preiſe für popu-
läre Schriften, und eben ſolche Vereinsblätter durchaus nicht
ausgeſchloſſen. Auch ſind es die Vereine, von welchen die Beför-
derung der verſchiedenen landwirthſchaftlichen Zweige im Einzelnen
ausgehen muß und wofür die landwirthſchaftliche Erfahrung die
Leitungsregeln an die Hand gibt.
I. Die landwirthſchaftlichen Unterrichtsanſtalten.
Sie ſind, in ihrer jetzigen Ausdehnung in einzelnen Ländern, zwar
großartig, aber auch nur für die Bildung großer Gutsbeſitzer ein-
gerichtet. In Deutſchland thut aber der Unterricht für die klei-
neren Gutsbeſitzer Noth, und jene Anſtalten werden nutzlos ſein,
ſo lange nicht der Schullehrerſtand einen eigenen paſſenden
landwirthſchaftlichen Curs auf ſeinen Seminarien durchgemacht
haben muß, um den Sontagsſchulen und ländlichen Ge-
werbsſchulen die Landwirthſchaft zu einem Hauptgegenſtande des
Unterrichts zu machen, — und ſo lange in den Städten keine
Gewerbsſchulen, worin auch Landwirthſchaft gelehrt werden
ſoll, beſtehen.
¹⁾ In Schottland vertritt das dortige Bankſyſtem (§. 444. N. 2.) die Stelle
dieſer Kreditanſtalten, weßhalb es ſich daſelbſt für die landwirthſch. Klaſſe äußerſt
vortheilhaft erwieſen hat. S. über ſolche Vereine: Borowsky, Abriß des prakt.
Cameral- und Finanzweſens in den k. preuß. Staaten Frankf. a. d. O. 1805.
3te Ausg. II. 217. Kraus Staatswirthſch. V. 91. Krünitz Oeconom. Encyclop.
Bd. VIII. Art. Creditſyſtem. v. Struenſee Samml. von Aufſätzen. II. 414.
v. Bülow-Cummerow, Ueber Metall- und Papiergeld. Berlin 1824. S. 143.
v. Soden, Nat. Oeconom. II. 439. Deſſen zwei nationalöconom. Ausführungen,
das idealiſche Getreide-Magazin, und die Nazional-Hypotheken Bank Leipz. 1813.
S. 27. Deſſen Entwurf eines allgem. Creditvereins München 1823. Deſſen
Beleuchtung einiger Bedenken, gegen den von Gr. v. Soden entworfenen Plan ꝛc.
Nürnberg 1824. Lotz Reviſion. II. 264. §. 162 folg. v. Arretin, Ueber Dar-
ſtellung der Bair. Creditvereinsanſtalt. München 1823. Dagegen: Ueber Credit-
vereine. Baſel 1823. v. Hornthal, Ueber das Anlehnsgeſch. der verein. Bair.
Gutsbeſitzer. Bamberg 1824. Gr. v Arco, Auch ein Wort über Creditvereine.
München 1825. (Ein Preuße) Ueber die Errichtung eines Creditvereins im K.
Baiern. Nürnberg 1825. Fahrmbacher, Entwurf einer Nat. Leihanſtalt.
Landshut 1825.
²⁾ Sie befördern aber auch Leichtſinn unter den Landwirthen; es iſt ſchwer,
in den ſchlimmſten Zeiten ſolche Vereine zu halten; ſie können einen großen Druck
auf die Schuldner ausüben; wenn die kleinen Gutsbeſitzer nicht aufgenommen wer-
den, nützen ſie nicht viel; ſie ſind beſonders ſchädlich, wenn ſie nicht die Anleihen
ſelbſt negoziiren, ſondern dies den Mitgliedern überlaſſen, denen ſie die Vereins-
Pfandbriefe gegen Hypotheken übergeben, um ſie an Capitaliſten zu verkaufen, denn
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