Waldfläche ein und pflegt also der Holzpflanzen künstlich bis zur Benutzung (künstliche Holzzucht). Diese leztere Methode wird aber auch öfters nöthig1). Man kennt auch hier nur zwei Haupt- methoden der Fortpflanzung (§. 150.), nämlich jene:
a)Durch die Saat. Bei derselben ist hauptsächlich zu be- rücksichtigen: 1) die Jahreszeit der Saat. Es finden hier dieselben Rücksichten Statt, deren bereits (§. 150.) erwähnt ist. Auch hier hat die Natur die Linien vorgezeichnet, denen man zu folgen hat. Denn der natürliche Saamenausfall von den Bäumen, der theils im Herbste theils im Frühjahre Statt findet, gibt auch die natürliche Saatzeit an. 2) Die Art und Beschaffenheit des Saamens. In Betreff der Wahl der Ersteren kommt es auf klimatische und agronomische Verhältnisse2), bei der Lezteren aber darauf an, daß man reifen, nicht zu alten, keimfähigen, in der Aufbewahrungszeit nicht verdorbenen Saamen nehme3). 3) Die Menge des einzubringenden Saamens. Dieselbe ist bei den einzelnen Holzpflanzen verschieden, und richtet sich aber nach der Größe und Natur der Pflanzen, nach den klimatischen Verhält- nissen, nach der Beschaffenheit und Bearbeitung des Bodens, nach der Jahreszeit der Saat, nach der Art der Vertheilung und Unter- bringung des Saamens, nach der Güte desselben und nach dem Schutze, welchen man der Saat gegen äußere schädliche Einflüsse des Klima und der Thiere zu geben vermag4). 4) Die Art der Vertheilung des Saamens. Man säet nur breitwürfig. Aber man unterscheidet die Voll- (Breit-) von der Streifen- und Plaggensaat, je nachdem man eine Waldfläche ganz oder nur in Theilen besäet, ein Umstand, der schon bei der Bodenbearbeitung (§. 223. a. E.) vorgesehen war. Jedoch auch bei der Vollsaat steckt man der Regelmäßigkeit halber den Säern Saatgänge vor. 5) Das Unterbringen desselben. Dabei ist die Art und die Tiefe des Unterbringens zu berücksichtigen. Abgesehen davon, daß hier auch die Größe des Saamens entscheidet, so werden beide Rücksichten dadurch beobachtet, daß man je nach Erforderniß der Saamenart entweder durch Schnee und Regen einschlemmt, die besäete Fläche mit der Strauchegge oder Reisigbüscheln überfährt, den Saamen durch Menschen oder Thiere antreten läßt, mit dem Rechen unterharkt, oder mit der Hand und Handgeräthen einhackt und einscharrt5).
1) Nämlich a) wenn es an Saamenbäumen bei der natürlichen Holzzucht fehlt; b) wenn in einem natürlichen Waldbestande Blößen eingetreten sind; c) wenn in localen, physicalischen und klimatischen Verhältnissen Hindernisse der natürlichen Fortpflanzung liegen; d) wenn die Holzarten ganzer Waldbestände umgeändert werden
Waldfläche ein und pflegt alſo der Holzpflanzen künſtlich bis zur Benutzung (künſtliche Holzzucht). Dieſe leztere Methode wird aber auch öfters nöthig1). Man kennt auch hier nur zwei Haupt- methoden der Fortpflanzung (§. 150.), nämlich jene:
a)Durch die Saat. Bei derſelben iſt hauptſächlich zu be- rückſichtigen: 1) die Jahreszeit der Saat. Es finden hier dieſelben Rückſichten Statt, deren bereits (§. 150.) erwähnt iſt. Auch hier hat die Natur die Linien vorgezeichnet, denen man zu folgen hat. Denn der natürliche Saamenausfall von den Bäumen, der theils im Herbſte theils im Frühjahre Statt findet, gibt auch die natürliche Saatzeit an. 2) Die Art und Beſchaffenheit des Saamens. In Betreff der Wahl der Erſteren kommt es auf klimatiſche und agronomiſche Verhältniſſe2), bei der Lezteren aber darauf an, daß man reifen, nicht zu alten, keimfähigen, in der Aufbewahrungszeit nicht verdorbenen Saamen nehme3). 3) Die Menge des einzubringenden Saamens. Dieſelbe iſt bei den einzelnen Holzpflanzen verſchieden, und richtet ſich aber nach der Größe und Natur der Pflanzen, nach den klimatiſchen Verhält- niſſen, nach der Beſchaffenheit und Bearbeitung des Bodens, nach der Jahreszeit der Saat, nach der Art der Vertheilung und Unter- bringung des Saamens, nach der Güte deſſelben und nach dem Schutze, welchen man der Saat gegen äußere ſchädliche Einflüſſe des Klima und der Thiere zu geben vermag4). 4) Die Art der Vertheilung des Saamens. Man ſäet nur breitwürfig. Aber man unterſcheidet die Voll- (Breit-) von der Streifen- und Plaggenſaat, je nachdem man eine Waldfläche ganz oder nur in Theilen beſäet, ein Umſtand, der ſchon bei der Bodenbearbeitung (§. 223. a. E.) vorgeſehen war. Jedoch auch bei der Vollſaat ſteckt man der Regelmäßigkeit halber den Säern Saatgänge vor. 5) Das Unterbringen deſſelben. Dabei iſt die Art und die Tiefe des Unterbringens zu berückſichtigen. Abgeſehen davon, daß hier auch die Größe des Saamens entſcheidet, ſo werden beide Rückſichten dadurch beobachtet, daß man je nach Erforderniß der Saamenart entweder durch Schnee und Regen einſchlemmt, die beſäete Fläche mit der Strauchegge oder Reiſigbüſcheln überfährt, den Saamen durch Menſchen oder Thiere antreten läßt, mit dem Rechen unterharkt, oder mit der Hand und Handgeräthen einhackt und einſcharrt5).
1) Nämlich a) wenn es an Saamenbäumen bei der natürlichen Holzzucht fehlt; b) wenn in einem natürlichen Waldbeſtande Blößen eingetreten ſind; c) wenn in localen, phyſicaliſchen und klimatiſchen Verhältniſſen Hinderniſſe der natürlichen Fortpflanzung liegen; d) wenn die Holzarten ganzer Waldbeſtände umgeändert werden
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><divn="4"><divn="5"><divn="6"><divn="7"><divn="8"><divn="9"><divn="10"><divn="11"><p><pbfacs="#f0294"n="272"/>
Waldfläche ein und pflegt alſo der Holzpflanzen künſtlich bis zur<lb/>
Benutzung (<hirendition="#g">künſtliche Holzzucht</hi>). Dieſe leztere Methode wird<lb/>
aber auch öfters nöthig<hirendition="#sup">1</hi>). Man kennt auch hier nur zwei Haupt-<lb/>
methoden der Fortpflanzung (§. 150.), nämlich jene:</p><lb/><p><hirendition="#aq">a)</hi><hirendition="#g">Durch die Saat</hi>. Bei derſelben iſt hauptſächlich zu be-<lb/>
rückſichtigen: 1) die <hirendition="#g">Jahreszeit der Saat</hi>. Es finden hier<lb/>
dieſelben Rückſichten Statt, deren bereits (§. 150.) erwähnt iſt.<lb/>
Auch hier hat die Natur die Linien vorgezeichnet, denen man zu<lb/>
folgen hat. Denn der natürliche Saamenausfall von den Bäumen,<lb/>
der theils im Herbſte theils im Frühjahre Statt findet, gibt auch<lb/>
die natürliche Saatzeit an. 2) <hirendition="#g">Die Art und Beſchaffenheit<lb/>
des Saamens</hi>. In Betreff der Wahl der Erſteren kommt es<lb/>
auf klimatiſche und agronomiſche Verhältniſſe<hirendition="#sup">2</hi>), bei der Lezteren<lb/>
aber darauf an, daß man reifen, nicht zu alten, keimfähigen, in<lb/>
der Aufbewahrungszeit nicht verdorbenen Saamen nehme<hirendition="#sup">3</hi>). 3) <hirendition="#g">Die<lb/>
Menge des einzubringenden Saamens</hi>. Dieſelbe iſt bei den<lb/>
einzelnen Holzpflanzen verſchieden, und richtet ſich aber nach der<lb/>
Größe und Natur der Pflanzen, nach den klimatiſchen Verhält-<lb/>
niſſen, nach der Beſchaffenheit und Bearbeitung des Bodens, nach<lb/>
der Jahreszeit der Saat, nach der Art der Vertheilung und Unter-<lb/>
bringung des Saamens, nach der Güte deſſelben und nach dem<lb/>
Schutze, welchen man der Saat gegen äußere ſchädliche Einflüſſe<lb/>
des Klima und der Thiere zu geben vermag<hirendition="#sup">4</hi>). 4) <hirendition="#g">Die Art der<lb/>
Vertheilung des Saamens</hi>. Man ſäet nur breitwürfig. Aber<lb/>
man unterſcheidet die <hirendition="#g">Voll</hi>- (<hirendition="#g">Breit</hi>-) von der <hirendition="#g">Streifen</hi>- und<lb/><hirendition="#g">Plaggenſaat</hi>, je nachdem man eine Waldfläche ganz oder nur<lb/>
in Theilen beſäet, ein Umſtand, der ſchon bei der Bodenbearbeitung<lb/>
(§. 223. a. E.) vorgeſehen war. Jedoch auch bei der Vollſaat<lb/>ſteckt man der Regelmäßigkeit halber den Säern <hirendition="#g">Saatgänge</hi><lb/>
vor. 5) <hirendition="#g">Das Unterbringen</hi> deſſelben. Dabei iſt die Art und die<lb/>
Tiefe des Unterbringens zu berückſichtigen. Abgeſehen davon, daß<lb/>
hier auch die Größe des Saamens entſcheidet, ſo werden beide<lb/>
Rückſichten dadurch beobachtet, daß man je nach Erforderniß der<lb/>
Saamenart entweder durch Schnee und Regen einſchlemmt, die<lb/>
beſäete Fläche mit der Strauchegge oder Reiſigbüſcheln überfährt,<lb/>
den Saamen durch Menſchen oder Thiere antreten läßt, mit dem<lb/>
Rechen unterharkt, oder mit der Hand und Handgeräthen einhackt<lb/>
und einſcharrt<hirendition="#sup">5</hi>).</p><lb/><noteplace="end"n="1)">Nämlich <hirendition="#aq">a)</hi> wenn es an Saamenbäumen bei der natürlichen Holzzucht fehlt;<lb/><hirendition="#aq">b)</hi> wenn in einem natürlichen Waldbeſtande Blößen eingetreten ſind; <hirendition="#aq">c)</hi> wenn in<lb/>
localen, phyſicaliſchen und klimatiſchen Verhältniſſen Hinderniſſe der natürlichen<lb/>
Fortpflanzung liegen; <hirendition="#aq">d)</hi> wenn die Holzarten ganzer Waldbeſtände umgeändert werden<lb/></note></div></div></div></div></div></div></div></div></div></div></div></body></text></TEI>
[272/0294]
Waldfläche ein und pflegt alſo der Holzpflanzen künſtlich bis zur
Benutzung (künſtliche Holzzucht). Dieſe leztere Methode wird
aber auch öfters nöthig1). Man kennt auch hier nur zwei Haupt-
methoden der Fortpflanzung (§. 150.), nämlich jene:
a) Durch die Saat. Bei derſelben iſt hauptſächlich zu be-
rückſichtigen: 1) die Jahreszeit der Saat. Es finden hier
dieſelben Rückſichten Statt, deren bereits (§. 150.) erwähnt iſt.
Auch hier hat die Natur die Linien vorgezeichnet, denen man zu
folgen hat. Denn der natürliche Saamenausfall von den Bäumen,
der theils im Herbſte theils im Frühjahre Statt findet, gibt auch
die natürliche Saatzeit an. 2) Die Art und Beſchaffenheit
des Saamens. In Betreff der Wahl der Erſteren kommt es
auf klimatiſche und agronomiſche Verhältniſſe2), bei der Lezteren
aber darauf an, daß man reifen, nicht zu alten, keimfähigen, in
der Aufbewahrungszeit nicht verdorbenen Saamen nehme3). 3) Die
Menge des einzubringenden Saamens. Dieſelbe iſt bei den
einzelnen Holzpflanzen verſchieden, und richtet ſich aber nach der
Größe und Natur der Pflanzen, nach den klimatiſchen Verhält-
niſſen, nach der Beſchaffenheit und Bearbeitung des Bodens, nach
der Jahreszeit der Saat, nach der Art der Vertheilung und Unter-
bringung des Saamens, nach der Güte deſſelben und nach dem
Schutze, welchen man der Saat gegen äußere ſchädliche Einflüſſe
des Klima und der Thiere zu geben vermag4). 4) Die Art der
Vertheilung des Saamens. Man ſäet nur breitwürfig. Aber
man unterſcheidet die Voll- (Breit-) von der Streifen- und
Plaggenſaat, je nachdem man eine Waldfläche ganz oder nur
in Theilen beſäet, ein Umſtand, der ſchon bei der Bodenbearbeitung
(§. 223. a. E.) vorgeſehen war. Jedoch auch bei der Vollſaat
ſteckt man der Regelmäßigkeit halber den Säern Saatgänge
vor. 5) Das Unterbringen deſſelben. Dabei iſt die Art und die
Tiefe des Unterbringens zu berückſichtigen. Abgeſehen davon, daß
hier auch die Größe des Saamens entſcheidet, ſo werden beide
Rückſichten dadurch beobachtet, daß man je nach Erforderniß der
Saamenart entweder durch Schnee und Regen einſchlemmt, die
beſäete Fläche mit der Strauchegge oder Reiſigbüſcheln überfährt,
den Saamen durch Menſchen oder Thiere antreten läßt, mit dem
Rechen unterharkt, oder mit der Hand und Handgeräthen einhackt
und einſcharrt5).
¹⁾ Nämlich a) wenn es an Saamenbäumen bei der natürlichen Holzzucht fehlt;
b) wenn in einem natürlichen Waldbeſtande Blößen eingetreten ſind; c) wenn in
localen, phyſicaliſchen und klimatiſchen Verhältniſſen Hinderniſſe der natürlichen
Fortpflanzung liegen; d) wenn die Holzarten ganzer Waldbeſtände umgeändert werden
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Baumstark, Eduard: Kameralistische Encyclopädie. Heidelberg u. a., 1835, S. 272. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/baumstark_encyclopaedie_1835/294>, abgerufen am 24.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.