rechen und Straucheggen1). b) Das bloße oberflächliche Reinigen des Bodens von Gestrippe und Unkraut vermittelst des Abhauens, Abraufens, Abschneidens und Absengens2); c) das Abschwülen oder Abplaggen desselben, d. h. indem man ihn 1-11/2 Zoll tief abschürft, die so entstehenden Plaggen verdorren läßt, und wenn dies geschehen ist, ausklopft und verbrennt3); d) das Hai- nen, d. h. das 2 Zoll tiefe streifenweise Abschälen der Oberfläche vermittelst der Hainhacke4); e) das Pflügen des Bodens, wenn er von Steinen und Wurzeln frei und für Saat- und Baumschulen bestimmt ist. Je nach der Beschaffenheit des Bodens, nach der Art, Größe und Stärke des Ueberzuges mit Gestrippe, Gebüsch, Moos und Gräsern wendet man diese verschiedenen Ar- beiten an, und zwar sowohl einzeln als in wechselseitiger Verbin- dung. Die Bearbeitung des Bodens dadurch ist aber entweder eine volle oder eine streifenweise oder plaggenweise, je nachdem es der Boden bedarf5).
1) Gewöhnliche Handrechen von Holz oder Eisen, und gewöhnliche Eggen mit Reisig, besonders Dornbüschen.
2) Bei der Anwendung des Feuers darf der Schutz der noch stehenden Bäume nicht außer Augen gelassen werden.
3) Man läßt die Plaggen über den Winter liegen, deshalb geschieht diese Arbeit schon im Sommer. Man hat dazu eine eigene Plaggenhacke.
4) Die so erhaltenen Plaggen werden getrocknet, auf die Häufen des auf der Fläche des Bodens gesammelten Reisigs gedeckt und zuletzt das Ganze von der Wind- seite angezündet. Diese Waldungen nennt man Brandhaine. Man wendet diese Bearbeitung vor der Bebauung mit Feldgewächsen an und vertheilt deshalb erst im Sommer die entstandene Asche mit der Hainkratze, einer Art Rechen.
5)Hundeshagen Encyclopädie. I. §. 225-237. Desselben Beiträge zur Forstwissenschaft. Bd. II. Heft 1-3. Pfeil Anleitung (Bd. II. des Hand- buchs). S. 95. 341. Hartig, Lehrbuch für Förster. II. Bd. 1. Thl. 2. Abschn. 2. Abthl. 6. Kap. Beckmann Holzsaat (Ausgabe von Laurop). I. 15. Ueber die Culturgeräthe s. m. Walther Beschreibung und Abbildung der in der Forst- wirthschaft vorkommenden Geräthe. Hadamar 1796. 1803. II Hefte. Andre Abhandlungen aus dem Forst- und Jagdwesen. III. Bd. 1. Hundeshagen Bei- träge. II. 3. Hartig Archiv. Bd. VII. Wedekind Jahrbücher. Heft 1. Pfeil kritische Blätter. V. 1.
III. Die Pflanzungslehre oder Holzculturlehre.
§. 224. 1) Das Einbringen der Holzpflanzen in die Erde. a)Holzsaat.
Man überläßt entweder die Aussaat der Natur, damit diese von freien Stücken den Wald durch Saamenausfall und durch Ausschlagen der Holzstöcke erhält und man blos später der Pflanzen zu pflegen hat (natürliche Holzzucht) oder aber man säet die
rechen und Straucheggen1). b) Das bloße oberflächliche Reinigen des Bodens von Geſtrippe und Unkraut vermittelſt des Abhauens, Abraufens, Abſchneidens und Abſengens2); c) das Abſchwülen oder Abplaggen deſſelben, d. h. indem man ihn 1–1½ Zoll tief abſchürft, die ſo entſtehenden Plaggen verdorren läßt, und wenn dies geſchehen iſt, ausklopft und verbrennt3); d) das Hai- nen, d. h. das 2 Zoll tiefe ſtreifenweiſe Abſchälen der Oberfläche vermittelſt der Hainhacke4); e) das Pflügen des Bodens, wenn er von Steinen und Wurzeln frei und für Saat- und Baumſchulen beſtimmt iſt. Je nach der Beſchaffenheit des Bodens, nach der Art, Größe und Stärke des Ueberzuges mit Geſtrippe, Gebüſch, Moos und Gräſern wendet man dieſe verſchiedenen Ar- beiten an, und zwar ſowohl einzeln als in wechſelſeitiger Verbin- dung. Die Bearbeitung des Bodens dadurch iſt aber entweder eine volle oder eine ſtreifenweiſe oder plaggenweiſe, je nachdem es der Boden bedarf5).
1) Gewöhnliche Handrechen von Holz oder Eiſen, und gewöhnliche Eggen mit Reiſig, beſonders Dornbüſchen.
2) Bei der Anwendung des Feuers darf der Schutz der noch ſtehenden Bäume nicht außer Augen gelaſſen werden.
3) Man läßt die Plaggen über den Winter liegen, deshalb geſchieht dieſe Arbeit ſchon im Sommer. Man hat dazu eine eigene Plaggenhacke.
4) Die ſo erhaltenen Plaggen werden getrocknet, auf die Häufen des auf der Fläche des Bodens geſammelten Reiſigs gedeckt und zuletzt das Ganze von der Wind- ſeite angezündet. Dieſe Waldungen nennt man Brandhaine. Man wendet dieſe Bearbeitung vor der Bebauung mit Feldgewächſen an und vertheilt deshalb erſt im Sommer die entſtandene Aſche mit der Hainkratze, einer Art Rechen.
5)Hundeshagen Encyclopädie. I. §. 225–237. Deſſelben Beiträge zur Forſtwiſſenſchaft. Bd. II. Heft 1–3. Pfeil Anleitung (Bd. II. des Hand- buchs). S. 95. 341. Hartig, Lehrbuch für Förſter. II. Bd. 1. Thl. 2. Abſchn. 2. Abthl. 6. Kap. Beckmann Holzſaat (Ausgabe von Laurop). I. 15. Ueber die Culturgeräthe ſ. m. Walther Beſchreibung und Abbildung der in der Forſt- wirthſchaft vorkommenden Geräthe. Hadamar 1796. 1803. II Hefte. André Abhandlungen aus dem Forſt- und Jagdweſen. III. Bd. 1. Hundeshagen Bei- träge. II. 3. Hartig Archiv. Bd. VII. Wedekind Jahrbücher. Heft 1. Pfeil kritiſche Blätter. V. 1.
III. Die Pflanzungslehre oder Holzculturlehre.
§. 224. 1) Das Einbringen der Holzpflanzen in die Erde. a)Holzſaat.
Man überläßt entweder die Ausſaat der Natur, damit dieſe von freien Stücken den Wald durch Saamenausfall und durch Ausſchlagen der Holzſtöcke erhält und man blos ſpäter der Pflanzen zu pflegen hat (natürliche Holzzucht) oder aber man ſäet die
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rechen und Straucheggen1). b) Das bloße oberflächliche Reinigen
des Bodens von Geſtrippe und Unkraut vermittelſt des Abhauens,
Abraufens, Abſchneidens und Abſengens2); c) das Abſchwülen
oder Abplaggen deſſelben, d. h. indem man ihn 1–1½ Zoll
tief abſchürft, die ſo entſtehenden Plaggen verdorren läßt, und
wenn dies geſchehen iſt, ausklopft und verbrennt3); d) das Hai-
nen, d. h. das 2 Zoll tiefe ſtreifenweiſe Abſchälen der Oberfläche
vermittelſt der Hainhacke4); e) das Pflügen des Bodens,
wenn er von Steinen und Wurzeln frei und für Saat- und
Baumſchulen beſtimmt iſt. Je nach der Beſchaffenheit des Bodens,
nach der Art, Größe und Stärke des Ueberzuges mit Geſtrippe,
Gebüſch, Moos und Gräſern wendet man dieſe verſchiedenen Ar-
beiten an, und zwar ſowohl einzeln als in wechſelſeitiger Verbin-
dung. Die Bearbeitung des Bodens dadurch iſt aber entweder
eine volle oder eine ſtreifenweiſe oder plaggenweiſe, je
nachdem es der Boden bedarf5).
¹⁾ Gewöhnliche Handrechen von Holz oder Eiſen, und gewöhnliche Eggen mit
Reiſig, beſonders Dornbüſchen.
²⁾ Bei der Anwendung des Feuers darf der Schutz der noch ſtehenden Bäume
nicht außer Augen gelaſſen werden.
³⁾ Man läßt die Plaggen über den Winter liegen, deshalb geſchieht dieſe
Arbeit ſchon im Sommer. Man hat dazu eine eigene Plaggenhacke.
⁴⁾ Die ſo erhaltenen Plaggen werden getrocknet, auf die Häufen des auf der
Fläche des Bodens geſammelten Reiſigs gedeckt und zuletzt das Ganze von der Wind-
ſeite angezündet. Dieſe Waldungen nennt man Brandhaine. Man wendet dieſe
Bearbeitung vor der Bebauung mit Feldgewächſen an und vertheilt deshalb erſt im
Sommer die entſtandene Aſche mit der Hainkratze, einer Art Rechen.
⁵⁾ Hundeshagen Encyclopädie. I. §. 225–237. Deſſelben Beiträge
zur Forſtwiſſenſchaft. Bd. II. Heft 1–3. Pfeil Anleitung (Bd. II. des Hand-
buchs). S. 95. 341. Hartig, Lehrbuch für Förſter. II. Bd. 1. Thl. 2. Abſchn.
2. Abthl. 6. Kap. Beckmann Holzſaat (Ausgabe von Laurop). I. 15. Ueber
die Culturgeräthe ſ. m. Walther Beſchreibung und Abbildung der in der Forſt-
wirthſchaft vorkommenden Geräthe. Hadamar 1796. 1803. II Hefte. André
Abhandlungen aus dem Forſt- und Jagdweſen. III. Bd. 1. Hundeshagen Bei-
träge. II. 3. Hartig Archiv. Bd. VII. Wedekind Jahrbücher. Heft 1.
Pfeil kritiſche Blätter. V. 1.
III. Die Pflanzungslehre oder Holzculturlehre.
§. 224.
1) Das Einbringen der Holzpflanzen in die Erde.
a) Holzſaat.
Man überläßt entweder die Ausſaat der Natur, damit dieſe
von freien Stücken den Wald durch Saamenausfall und durch
Ausſchlagen der Holzſtöcke erhält und man blos ſpäter der Pflanzen
zu pflegen hat (natürliche Holzzucht) oder aber man ſäet die
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Baumstark, Eduard: Kameralistische Encyclopädie. Heidelberg u. a., 1835, S. 271. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/baumstark_encyclopaedie_1835/293>, abgerufen am 03.07.2024.
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