Basedow, Johann Bernhard: Die ganze Natürliche Weisheit im Privatstande der gesitteten Bürger. Halle (Saale) u. a., [1768].aus natürlicher Erkenntniß etc. höchst strafbare Verbrechen, weil das Recht desEigenthums so wichtig ist. Mordbrennerey, und eine jede Gewalt Ein Sclave ist ein Mensch, der gewaltsam Wer nichts verbrochen hat, um zur Strafe Gewalt an Leib und Leben ist Fesselung, meinnützige C 4
aus natuͤrlicher Erkenntniß ꝛc. hoͤchſt ſtrafbare Verbrechen, weil das Recht desEigenthums ſo wichtig iſt. Mordbrennerey, und eine jede Gewalt Ein Sclave iſt ein Menſch, der gewaltſam Wer nichts verbrochen hat, um zur Strafe Gewalt an Leib und Leben iſt Feſſelung, meinnuͤtzige C 4
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aus natuͤrlicher Erkenntniß ꝛc.
hoͤchſt ſtrafbare Verbrechen, weil das Recht des
Eigenthums ſo wichtig iſt.
Mordbrennerey, und eine jede Gewalt
oder liebloſe Unvorſichtigkeit, welche das Eigen-
thum des Naͤchſten verdirbt oder in Gefahr ſetzt,
iſt gleichfalls hoͤchſt ſtrafbar.
Ein Sclave iſt ein Menſch, der gewaltſam
gezwungen wird, fuͤr denjenigen zu arbeiten, der
ſich ſeinen Herrn nennt. Und die Sclaverey iſt
der Zuſtand des gewaltſamen Zwanges zur Arbeit
fuͤr einen andern.
Wer nichts verbrochen hat, um zur Strafe
Sclave zu ſeyn, oder wer auſſer der Sclaverey
nicht gemein-ſchaͤdlich waͤre, muß von niemanden
auf einige Zeit oder auf immer in den Sclaven-
ſtand geſetzt werden. Der Raub der Freyheit,
oder der ungerechte Zwang zur Sclaverey iſt
ein abſcheuliches Verbrechen. Der Menſchen-
raub aber iſt die ungerechte Gewalt, die jemand
ausuͤbt, einen Menſchen zum Sclaven zu haben,
oder andern zu verkaufen, oder jemanden ſeine
Kinder zu nehmen.
Gewalt an Leib und Leben iſt Feſſelung,
Schlag, Verwundung, Todſchlag, oder Drohung
dieſes Verfahrens. Dieſe Gewalt iſt alsdann
ungerecht, wenn ſie keine gemeinnuͤtzige Strafe
oder Bedrohung der Miſſethaͤter, oder keine ge-
meinnuͤtzige
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