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Basedow, Johann Bernhard: Die ganze Natürliche Weisheit im Privatstande der gesitteten Bürger. Halle (Saale) u. a., [1768].

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aus natürlicher Erkenntniß etc.
höchst strafbare Verbrechen, weil das Recht des
Eigenthums so wichtig ist.

Mordbrennerey, und eine jede Gewalt
oder lieblose Unvorsichtigkeit, welche das Eigen-
thum des Nächsten verdirbt oder in Gefahr setzt,
ist gleichfalls höchst strafbar.

Ein Sclave ist ein Mensch, der gewaltsam
gezwungen wird, für denjenigen zu arbeiten, der
sich seinen Herrn nennt. Und die Sclaverey ist
der Zustand des gewaltsamen Zwanges zur Arbeit
für einen andern.

Wer nichts verbrochen hat, um zur Strafe
Sclave zu seyn, oder wer ausser der Sclaverey
nicht gemein-schädlich wäre, muß von niemanden
auf einige Zeit oder auf immer in den Sclaven-
stand gesetzt werden. Der Raub der Freyheit,
oder der ungerechte Zwang zur Sclaverey ist
ein abscheuliches Verbrechen. Der Menschen-
raub
aber ist die ungerechte Gewalt, die jemand
ausübt, einen Menschen zum Sclaven zu haben,
oder andern zu verkaufen, oder jemanden seine
Kinder zu nehmen.

Gewalt an Leib und Leben ist Fesselung,
Schlag, Verwundung, Todschlag, oder Drohung
dieses Verfahrens. Diese Gewalt ist alsdann
ungerecht, wenn sie keine gemeinnützige Strafe
oder Bedrohung der Missethäter, oder keine ge-

meinnützige
C 4

aus natuͤrlicher Erkenntniß ꝛc.
hoͤchſt ſtrafbare Verbrechen, weil das Recht des
Eigenthums ſo wichtig iſt.

Mordbrennerey, und eine jede Gewalt
oder liebloſe Unvorſichtigkeit, welche das Eigen-
thum des Naͤchſten verdirbt oder in Gefahr ſetzt,
iſt gleichfalls hoͤchſt ſtrafbar.

Ein Sclave iſt ein Menſch, der gewaltſam
gezwungen wird, fuͤr denjenigen zu arbeiten, der
ſich ſeinen Herrn nennt. Und die Sclaverey iſt
der Zuſtand des gewaltſamen Zwanges zur Arbeit
fuͤr einen andern.

Wer nichts verbrochen hat, um zur Strafe
Sclave zu ſeyn, oder wer auſſer der Sclaverey
nicht gemein-ſchaͤdlich waͤre, muß von niemanden
auf einige Zeit oder auf immer in den Sclaven-
ſtand geſetzt werden. Der Raub der Freyheit,
oder der ungerechte Zwang zur Sclaverey iſt
ein abſcheuliches Verbrechen. Der Menſchen-
raub
aber iſt die ungerechte Gewalt, die jemand
ausuͤbt, einen Menſchen zum Sclaven zu haben,
oder andern zu verkaufen, oder jemanden ſeine
Kinder zu nehmen.

Gewalt an Leib und Leben iſt Feſſelung,
Schlag, Verwundung, Todſchlag, oder Drohung
dieſes Verfahrens. Dieſe Gewalt iſt alsdann
ungerecht, wenn ſie keine gemeinnuͤtzige Strafe
oder Bedrohung der Miſſethaͤter, oder keine ge-

meinnuͤtzige
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[39/0063] aus natuͤrlicher Erkenntniß ꝛc. hoͤchſt ſtrafbare Verbrechen, weil das Recht des Eigenthums ſo wichtig iſt. Mordbrennerey, und eine jede Gewalt oder liebloſe Unvorſichtigkeit, welche das Eigen- thum des Naͤchſten verdirbt oder in Gefahr ſetzt, iſt gleichfalls hoͤchſt ſtrafbar. Ein Sclave iſt ein Menſch, der gewaltſam gezwungen wird, fuͤr denjenigen zu arbeiten, der ſich ſeinen Herrn nennt. Und die Sclaverey iſt der Zuſtand des gewaltſamen Zwanges zur Arbeit fuͤr einen andern. Wer nichts verbrochen hat, um zur Strafe Sclave zu ſeyn, oder wer auſſer der Sclaverey nicht gemein-ſchaͤdlich waͤre, muß von niemanden auf einige Zeit oder auf immer in den Sclaven- ſtand geſetzt werden. Der Raub der Freyheit, oder der ungerechte Zwang zur Sclaverey iſt ein abſcheuliches Verbrechen. Der Menſchen- raub aber iſt die ungerechte Gewalt, die jemand ausuͤbt, einen Menſchen zum Sclaven zu haben, oder andern zu verkaufen, oder jemanden ſeine Kinder zu nehmen. Gewalt an Leib und Leben iſt Feſſelung, Schlag, Verwundung, Todſchlag, oder Drohung dieſes Verfahrens. Dieſe Gewalt iſt alsdann ungerecht, wenn ſie keine gemeinnuͤtzige Strafe oder Bedrohung der Miſſethaͤter, oder keine ge- meinnuͤtzige C 4

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Zitationshilfe: Basedow, Johann Bernhard: Die ganze Natürliche Weisheit im Privatstande der gesitteten Bürger. Halle (Saale) u. a., [1768], S. 39. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/basedow_weisheit_1768/63>, abgerufen am 23.11.2024.