Avé-Lallemant, Friedrich Christian Benedikt: Das Deutsche Gaunerthum. Bd. 1. Leipzig, 1858.Erfahrungen eines Criminalbeamten. Bücher über Nachtseiten der Ge- sellschaft, von F. Hirt, Fürstl. Criminalrath in Gera. Erstes Buch: Der Diebstahl, dessen Verhütung und Entdeckung. Ein Warner und Rathgeber für alle Besitzenden. Leipzig 1856. Dies klar und faßlich geschriebene Werkchen des wackern Ver- Mit diesem Werke schließt die Literatur ab, deren weitere 1) Der Verfasser hat, während vorliegendes Werk gedruckt wird, sein
Versprechen gelöst durch Herausgabe des zweiten Buchs: "Der Hausfrieden, dessen Störung und das Hausrecht. Eine Monographie für alle Stände" (Leipzig 1858). Auch dieses Werkchen, selbst wenn es vorliegend nicht in be- sondern Betracht kommt, ist in seiner klaren populären Haltung als ein durchaus brauchbares, gemeinnütziges Buch allen Ständen, auch dem Poli- zeistande, zu empfehlen. Erfahrungen eines Criminalbeamten. Bücher über Nachtſeiten der Ge- ſellſchaft, von F. Hirt, Fürſtl. Criminalrath in Gera. Erſtes Buch: Der Diebſtahl, deſſen Verhütung und Entdeckung. Ein Warner und Rathgeber für alle Beſitzenden. Leipzig 1856. Dies klar und faßlich geſchriebene Werkchen des wackern Ver- Mit dieſem Werke ſchließt die Literatur ab, deren weitere 1) Der Verfaſſer hat, während vorliegendes Werk gedruckt wird, ſein
Verſprechen gelöſt durch Herausgabe des zweiten Buchs: „Der Hausfrieden, deſſen Störung und das Hausrecht. Eine Monographie für alle Stände“ (Leipzig 1858). Auch dieſes Werkchen, ſelbſt wenn es vorliegend nicht in be- ſondern Betracht kommt, iſt in ſeiner klaren populären Haltung als ein durchaus brauchbares, gemeinnütziges Buch allen Ständen, auch dem Poli- zeiſtande, zu empfehlen. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <pb facs="#f0286" n="270"/> <list> <item><hi rendition="#b">Erfahrungen eines Criminalbeamten.</hi> Bücher über Nachtſeiten der Ge-<lb/> ſellſchaft, von F. <hi rendition="#g">Hirt,</hi> Fürſtl. Criminalrath in Gera. Erſtes<lb/> Buch: <hi rendition="#g">Der Diebſtahl,</hi> deſſen Verhütung und Entdeckung. Ein<lb/> Warner und Rathgeber für alle Beſitzenden. Leipzig 1856.</item> </list><lb/> <p>Dies klar und faßlich geſchriebene Werkchen des wackern Ver-<lb/> faſſers, der als praktiſcher Criminaliſt eines wohlverdienten Rufes<lb/> genießt, zeichnet ſich durch ſeine populäre Darſtellung aus, mit<lb/> welcher der Verfaſſer einen neuen Weg betritt, indem er nun<lb/> auch direct den Beſitzenden ſelbſt eine Reihe praktiſcher Winke und<lb/> Warnungen gibt, durch deren Beachtung ſie ſich vor Diebſtahl<lb/> ſchützen können. Gerade dieſe ſpecifiſch populäre Darſtellung<lb/> ſchließt nun aber auch keineswegs die Nützlichkeit für praktiſche<lb/> Polizeibeamte aus, welche ſich gewiß oft genug Raths aus die-<lb/> ſem in der That ein kleines Compendium ſchätzbarer Erfahrungen<lb/> bildenden Buche erholen können. Ausgezeichnet iſt die Darſtel-<lb/> lung des Hausdiebſtahls (S. 49—67), in welcher der Verfaſſer<lb/> deutlich zeigt, wie tiefe Blicke er in das verkümmerte häusliche<lb/> und Familienleben gethan hat, deſſen immer ſchlimmer werdender<lb/> Abbruch das ganze ſocial-politiſche Leben von Tag zu Tag mehr<lb/> gefährdet. Erfreulich iſt das Verſprechen des Verfaſſers (S. <hi rendition="#aq"><hi rendition="#k">xi</hi></hi>),<lb/> in der begonnenen Weiſe eine Fortſetzung <note place="foot" n="1)">Der Verfaſſer hat, während vorliegendes Werk gedruckt wird, ſein<lb/> Verſprechen gelöſt durch Herausgabe des zweiten Buchs: „Der Hausfrieden,<lb/> deſſen Störung und das Hausrecht. Eine Monographie für alle Stände“<lb/> (Leipzig 1858). Auch dieſes Werkchen, ſelbſt wenn es vorliegend nicht in be-<lb/> ſondern Betracht kommt, iſt in ſeiner klaren populären Haltung als ein<lb/> durchaus brauchbares, gemeinnütziges Buch allen Ständen, <hi rendition="#g">auch dem Poli-<lb/> zeiſtande,</hi> zu empfehlen.</note> ſeiner ſehr empfeh-<lb/> lenswerthen Darſtellungen zu geben.</p><lb/> <p>Mit dieſem Werke ſchließt die Literatur ab, deren weitere<lb/> Fortbildung für die Polizei eine dringende Nothwendigkeit und<lb/> für unſer geſammtes ſocial-politiſches Leben von ſehr großer Wichtig-<lb/> keit iſt. Eine Aufzählung der vortrefflichen Polizeiblätter, wie<lb/> ſolche in Oeſterreich, Preußen, Sachſen, Hannover, Baiern,<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [270/0286]
Erfahrungen eines Criminalbeamten. Bücher über Nachtſeiten der Ge-
ſellſchaft, von F. Hirt, Fürſtl. Criminalrath in Gera. Erſtes
Buch: Der Diebſtahl, deſſen Verhütung und Entdeckung. Ein
Warner und Rathgeber für alle Beſitzenden. Leipzig 1856.
Dies klar und faßlich geſchriebene Werkchen des wackern Ver-
faſſers, der als praktiſcher Criminaliſt eines wohlverdienten Rufes
genießt, zeichnet ſich durch ſeine populäre Darſtellung aus, mit
welcher der Verfaſſer einen neuen Weg betritt, indem er nun
auch direct den Beſitzenden ſelbſt eine Reihe praktiſcher Winke und
Warnungen gibt, durch deren Beachtung ſie ſich vor Diebſtahl
ſchützen können. Gerade dieſe ſpecifiſch populäre Darſtellung
ſchließt nun aber auch keineswegs die Nützlichkeit für praktiſche
Polizeibeamte aus, welche ſich gewiß oft genug Raths aus die-
ſem in der That ein kleines Compendium ſchätzbarer Erfahrungen
bildenden Buche erholen können. Ausgezeichnet iſt die Darſtel-
lung des Hausdiebſtahls (S. 49—67), in welcher der Verfaſſer
deutlich zeigt, wie tiefe Blicke er in das verkümmerte häusliche
und Familienleben gethan hat, deſſen immer ſchlimmer werdender
Abbruch das ganze ſocial-politiſche Leben von Tag zu Tag mehr
gefährdet. Erfreulich iſt das Verſprechen des Verfaſſers (S. xi),
in der begonnenen Weiſe eine Fortſetzung 1) ſeiner ſehr empfeh-
lenswerthen Darſtellungen zu geben.
Mit dieſem Werke ſchließt die Literatur ab, deren weitere
Fortbildung für die Polizei eine dringende Nothwendigkeit und
für unſer geſammtes ſocial-politiſches Leben von ſehr großer Wichtig-
keit iſt. Eine Aufzählung der vortrefflichen Polizeiblätter, wie
ſolche in Oeſterreich, Preußen, Sachſen, Hannover, Baiern,
1) Der Verfaſſer hat, während vorliegendes Werk gedruckt wird, ſein
Verſprechen gelöſt durch Herausgabe des zweiten Buchs: „Der Hausfrieden,
deſſen Störung und das Hausrecht. Eine Monographie für alle Stände“
(Leipzig 1858). Auch dieſes Werkchen, ſelbſt wenn es vorliegend nicht in be-
ſondern Betracht kommt, iſt in ſeiner klaren populären Haltung als ein
durchaus brauchbares, gemeinnütziges Buch allen Ständen, auch dem Poli-
zeiſtande, zu empfehlen.
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