Avé-Lallemant, Friedrich Christian Benedikt: Das Deutsche Gaunerthum. Bd. 1. Leipzig, 1858.Aufschlüsse über das Gaunertreiben, welche der Verfasser gibt, sind Beschreibung der in den Herzogthümern Schleswig und Holstein, den Hansestädten Hamburg und Lübeck zum Theile auch im Königreiche Hannover und dem Großherzogthum Mecklenburg in den Jahren 1802 bis 1817 bestraften oder mit Steckbriefen verfolgten Verbrecher, nach dem Alphabet geordnet, nebst einigen Bemerkungen und einem Register der Hauptkennzeichen, von C. D. Christensen, Drei Theile. Kiel 1819. Jn dem auf dem Titel angegebenen Umfange werden 3172 Aufſchlüſſe über das Gaunertreiben, welche der Verfaſſer gibt, ſind Beſchreibung der in den Herzogthümern Schleswig und Holſtein, den Hanſeſtädten Hamburg und Lübeck zum Theile auch im Königreiche Hannover und dem Großherzogthum Mecklenburg in den Jahren 1802 bis 1817 beſtraften oder mit Steckbriefen verfolgten Verbrecher, nach dem Alphabet geordnet, nebſt einigen Bemerkungen und einem Regiſter der Hauptkennzeichen, von C. D. Chriſtenſen, Drei Theile. Kiel 1819. Jn dem auf dem Titel angegebenen Umfange werden 3172 <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0270" n="254"/> Aufſchlüſſe über das Gaunertreiben, welche der Verfaſſer gibt, ſind<lb/> Reſultate dieſer Unterſuchung, und das Verzeichniß der 254 Räuber,<lb/> unter welchen man der Mehrzahl nach die Mitglieder der ver-<lb/> ſprengten Merſener, Crevelder, Neuwieder und Weſtphäliſchen<lb/> Banden findet, iſt lediglich nach den Angaben der Jnquiſiten ab-<lb/> gefaßt. Sehr wichtig iſt die der ſulzer Jaunerliſte des Ober-<lb/> amtmannes Schäffer von 1801, S. 76, nachgeahmte ſchonungs-<lb/> loſe Aufzählung der durch die Jnquiſiten angegebenen verdäch-<lb/> tigen Herbergen und Schärfenſpieler durch ganz Deutſchland,<lb/> S. 140—166, ein Beiſpiel, welches ſeitdem zum großen Nutzen<lb/> für die öffentliche Sicherheit, Nachahmung gefunden hat. Jnter-<lb/> eſſant iſt das vergleichende und ſpäter zu beſprechende Wörterbuch,<lb/> in welchem der Verfaſſer jedoch keine genauere Sprachkenntniß<lb/> und linguiſtiſche Kritik zeigt.</p><lb/> <list> <item><hi rendition="#b">Beſchreibung der in den Herzogthümern Schleswig und Holſtein, den<lb/> Hanſeſtädten Hamburg und Lübeck zum Theile auch im Königreiche<lb/> Hannover und dem Großherzogthum Mecklenburg in den Jahren<lb/> 1802 bis 1817 beſtraften oder mit Steckbriefen verfolgten Verbrecher,</hi><lb/> nach dem Alphabet geordnet, nebſt einigen Bemerkungen und<lb/> einem Regiſter der Hauptkennzeichen, von C. D. <hi rendition="#g">Chriſtenſen,</hi><lb/> Drei Theile. Kiel 1819.</item> </list><lb/> <p>Jn dem auf dem Titel angegebenen Umfange werden 3172<lb/> Verbrecher ſignaliſirt, die theils wegen ſchwerer Verbrechen, theils<lb/> wegen leichter Vergehungen geſtraft ſind. Die Beſchränkung auf<lb/> den ſechzehnjährigen Zeitraum und den bezeichneten Ländercom-<lb/> plex und die, namentlich gegen die geiſtvollen Zeichnungen von<lb/> Grolman und Brill ſehr abſtechende Kargheit der Signalements<lb/> und der Bezeichnung der Verbrechen hindert nicht, dem Werke<lb/> eine große und allgemeine Bedeutſamkeit zuzuſprechen, welches um<lb/> ſo praktiſcher und werthvoller daſteht, als das eigene fleißig ge-<lb/> arbeitete Regiſter über die in den Signalements vorkommenden<lb/> beſondern Kennzeichen ein weſentliches Hülfsmittel zur raſchen<lb/> Erkennung verdächtiger Jndividuen iſt, worin das Regiſter ſich<lb/> denn auch vielfach bewährt und vielfache Nachahmung gefunden<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [254/0270]
Aufſchlüſſe über das Gaunertreiben, welche der Verfaſſer gibt, ſind
Reſultate dieſer Unterſuchung, und das Verzeichniß der 254 Räuber,
unter welchen man der Mehrzahl nach die Mitglieder der ver-
ſprengten Merſener, Crevelder, Neuwieder und Weſtphäliſchen
Banden findet, iſt lediglich nach den Angaben der Jnquiſiten ab-
gefaßt. Sehr wichtig iſt die der ſulzer Jaunerliſte des Ober-
amtmannes Schäffer von 1801, S. 76, nachgeahmte ſchonungs-
loſe Aufzählung der durch die Jnquiſiten angegebenen verdäch-
tigen Herbergen und Schärfenſpieler durch ganz Deutſchland,
S. 140—166, ein Beiſpiel, welches ſeitdem zum großen Nutzen
für die öffentliche Sicherheit, Nachahmung gefunden hat. Jnter-
eſſant iſt das vergleichende und ſpäter zu beſprechende Wörterbuch,
in welchem der Verfaſſer jedoch keine genauere Sprachkenntniß
und linguiſtiſche Kritik zeigt.
Beſchreibung der in den Herzogthümern Schleswig und Holſtein, den
Hanſeſtädten Hamburg und Lübeck zum Theile auch im Königreiche
Hannover und dem Großherzogthum Mecklenburg in den Jahren
1802 bis 1817 beſtraften oder mit Steckbriefen verfolgten Verbrecher,
nach dem Alphabet geordnet, nebſt einigen Bemerkungen und
einem Regiſter der Hauptkennzeichen, von C. D. Chriſtenſen,
Drei Theile. Kiel 1819.
Jn dem auf dem Titel angegebenen Umfange werden 3172
Verbrecher ſignaliſirt, die theils wegen ſchwerer Verbrechen, theils
wegen leichter Vergehungen geſtraft ſind. Die Beſchränkung auf
den ſechzehnjährigen Zeitraum und den bezeichneten Ländercom-
plex und die, namentlich gegen die geiſtvollen Zeichnungen von
Grolman und Brill ſehr abſtechende Kargheit der Signalements
und der Bezeichnung der Verbrechen hindert nicht, dem Werke
eine große und allgemeine Bedeutſamkeit zuzuſprechen, welches um
ſo praktiſcher und werthvoller daſteht, als das eigene fleißig ge-
arbeitete Regiſter über die in den Signalements vorkommenden
beſondern Kennzeichen ein weſentliches Hülfsmittel zur raſchen
Erkennung verdächtiger Jndividuen iſt, worin das Regiſter ſich
denn auch vielfach bewährt und vielfache Nachahmung gefunden
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