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Avé-Lallemant, Friedrich Christian Benedikt: Das Deutsche Gaunerthum. Bd. 1. Leipzig, 1858.

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beschränkt sich auch noch heutiges Tages auf die Personalskizze
und blickt mit Zutrauen auf die Polizeigesetzgebung, welche Masse
auf Masse häuft auf eben jenem Boden, dem doch der feste Grund
fehlt, und der dazu noch vom Gaunerthum immer mehr unter-
wühlt wird. Es ist darum noth, daß das ganze Gaunersystem
offengelegt wird, damit man Acht habe und damit bei einer Er-
schütterung des Bodens nicht manches untersinke und verschüttet
werde, an dessen feste Sicherung man glaubt. Erst in neuester
Zeit scheint die in jenen Zeitschriften und den erwähnten Werken
lebhaft angeregte und vorbereitete rationelle Literatur sich wieder
selbständig erheben und da wieder anfangen zu wollen, wo Schäf-
fer aufgehört hat, wie dies unter anderm das treffliche Werkchen
des Criminalrathes F. Hirt in Gera über den Diebstahl beweist.
Aus dieser letzten Periode sind nachstehende Werke bemerkens-
werth:

Actenmäßige Geschichte der Räuberbanden an den beyden Ufern des
Rhcines.
Erster Theil, die Geschichte der Moselbande und der
Bande des Schinderhannes, verfaßt von B. Becker, Sicher-
heitsbeamten des Bezirks von Simmern. Zweiter Theil, ent-
haltend die Geschichte der Brabantischen, Holländischen, Mer-
sener, Crevelder, Neußer, Neuwieder und Westphälischen Räuber-
bande; aus Criminal-Protokollen und geheimen Notizen des
Br. Keil, ehemaligen öffentlichen Ankläger im Ruhrdeparte-
ment, zusammengetragen von einem Mitgliede des Bezirks-
Gerichts in Köln. Köln 1804.

Das Buch ist die Hauptquelle für die Kenntniß des Räuber-
thums von 1789--1804, und das Ergebniß einer außerordentlich
mühsamen und fleißigen Arbeit. Sie gibt in actenmäßigem,
chronologisch geordnetem Auszuge eine sehr reiche Darstellung der
unerhört vielen Verbrechen, welche von den einzelnen Räuber-
banden verübt worden sind, und ist deshalb sehr interessant und
wichtig. Bei der großen Masse jener einzelnen Räubereien und
bei der Beschränkung der eigenthümlichen geschichtlichen Darstel-
lung auf eine, ohnehin nicht geschickt und chronologisch richtig

beſchränkt ſich auch noch heutiges Tages auf die Perſonalſkizze
und blickt mit Zutrauen auf die Polizeigeſetzgebung, welche Maſſe
auf Maſſe häuft auf eben jenem Boden, dem doch der feſte Grund
fehlt, und der dazu noch vom Gaunerthum immer mehr unter-
wühlt wird. Es iſt darum noth, daß das ganze Gaunerſyſtem
offengelegt wird, damit man Acht habe und damit bei einer Er-
ſchütterung des Bodens nicht manches unterſinke und verſchüttet
werde, an deſſen feſte Sicherung man glaubt. Erſt in neueſter
Zeit ſcheint die in jenen Zeitſchriften und den erwähnten Werken
lebhaft angeregte und vorbereitete rationelle Literatur ſich wieder
ſelbſtändig erheben und da wieder anfangen zu wollen, wo Schäf-
fer aufgehört hat, wie dies unter anderm das treffliche Werkchen
des Criminalrathes F. Hirt in Gera über den Diebſtahl beweiſt.
Aus dieſer letzten Periode ſind nachſtehende Werke bemerkens-
werth:

Actenmäßige Geſchichte der Räuberbanden an den beyden Ufern des
Rhcines.
Erſter Theil, die Geſchichte der Moſelbande und der
Bande des Schinderhannes, verfaßt von B. Becker, Sicher-
heitsbeamten des Bezirks von Simmern. Zweiter Theil, ent-
haltend die Geſchichte der Brabantiſchen, Holländiſchen, Mer-
ſener, Crevelder, Neußer, Neuwieder und Weſtphäliſchen Räuber-
bande; aus Criminal-Protokollen und geheimen Notizen des
Br. Keil, ehemaligen öffentlichen Ankläger im Ruhrdeparte-
ment, zuſammengetragen von einem Mitgliede des Bezirks-
Gerichts in Köln. Köln 1804.

Das Buch iſt die Hauptquelle für die Kenntniß des Räuber-
thums von 1789—1804, und das Ergebniß einer außerordentlich
mühſamen und fleißigen Arbeit. Sie gibt in actenmäßigem,
chronologiſch geordnetem Auszuge eine ſehr reiche Darſtellung der
unerhört vielen Verbrechen, welche von den einzelnen Räuber-
banden verübt worden ſind, und iſt deshalb ſehr intereſſant und
wichtig. Bei der großen Maſſe jener einzelnen Räubereien und
bei der Beſchränkung der eigenthümlichen geſchichtlichen Darſtel-
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[247/0263] beſchränkt ſich auch noch heutiges Tages auf die Perſonalſkizze und blickt mit Zutrauen auf die Polizeigeſetzgebung, welche Maſſe auf Maſſe häuft auf eben jenem Boden, dem doch der feſte Grund fehlt, und der dazu noch vom Gaunerthum immer mehr unter- wühlt wird. Es iſt darum noth, daß das ganze Gaunerſyſtem offengelegt wird, damit man Acht habe und damit bei einer Er- ſchütterung des Bodens nicht manches unterſinke und verſchüttet werde, an deſſen feſte Sicherung man glaubt. Erſt in neueſter Zeit ſcheint die in jenen Zeitſchriften und den erwähnten Werken lebhaft angeregte und vorbereitete rationelle Literatur ſich wieder ſelbſtändig erheben und da wieder anfangen zu wollen, wo Schäf- fer aufgehört hat, wie dies unter anderm das treffliche Werkchen des Criminalrathes F. Hirt in Gera über den Diebſtahl beweiſt. Aus dieſer letzten Periode ſind nachſtehende Werke bemerkens- werth: Actenmäßige Geſchichte der Räuberbanden an den beyden Ufern des Rhcines. Erſter Theil, die Geſchichte der Moſelbande und der Bande des Schinderhannes, verfaßt von B. Becker, Sicher- heitsbeamten des Bezirks von Simmern. Zweiter Theil, ent- haltend die Geſchichte der Brabantiſchen, Holländiſchen, Mer- ſener, Crevelder, Neußer, Neuwieder und Weſtphäliſchen Räuber- bande; aus Criminal-Protokollen und geheimen Notizen des Br. Keil, ehemaligen öffentlichen Ankläger im Ruhrdeparte- ment, zuſammengetragen von einem Mitgliede des Bezirks- Gerichts in Köln. Köln 1804. Das Buch iſt die Hauptquelle für die Kenntniß des Räuber- thums von 1789—1804, und das Ergebniß einer außerordentlich mühſamen und fleißigen Arbeit. Sie gibt in actenmäßigem, chronologiſch geordnetem Auszuge eine ſehr reiche Darſtellung der unerhört vielen Verbrechen, welche von den einzelnen Räuber- banden verübt worden ſind, und iſt deshalb ſehr intereſſant und wichtig. Bei der großen Maſſe jener einzelnen Räubereien und bei der Beſchränkung der eigenthümlichen geſchichtlichen Darſtel- lung auf eine, ohnehin nicht geſchickt und chronologiſch richtig

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Zitationshilfe: Avé-Lallemant, Friedrich Christian Benedikt: Das Deutsche Gaunerthum. Bd. 1. Leipzig, 1858, S. 247. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/avelallemant_gaunerthum01_1858/263>, abgerufen am 02.05.2024.