Avé-Lallemant, Friedrich Christian Benedikt: Das Deutsche Gaunerthum. Bd. 1. Leipzig, 1858.werth ist die Gewandtheit, mit welcher der schlaue Johann An- Vierzehntes Kapitel. G. Die freiere psychologische Bearbeitung und rationelle Darstellung. Schon bald nach der Mitte des vorigen Jahrhunderts be- werth iſt die Gewandtheit, mit welcher der ſchlaue Johann An- Vierzehntes Kapitel. G. Die freiere pſychologiſche Bearbeitung und rationelle Darſtellung. Schon bald nach der Mitte des vorigen Jahrhunderts be- <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0255" n="239"/> werth iſt die Gewandtheit, mit welcher der ſchlaue Johann An-<lb/> dreas Bamberg in der Unterſuchung Wahnſinn zu ſimuliren<lb/> wußte, wodurch er dieſelbe hinhielt, ſodaß er erſt acht Monate<lb/> nach der Hinrichtung ſeiner Complicen zum Tode geführt wurde.<lb/> Die Darſtellung der von der Bande verübten Verbrechen iſt, wie<lb/> die ganze Unterſuchung, klar und faßlich. Auch ſind über das<lb/> Schickſal mancher anderer, außerhalb Sachſens zur Unterſuchung<lb/> gezogener Mitglieder der Bande intereſſante Nachrichten mitgetheilt.</p> </div><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> <div n="1"> <head> <hi rendition="#fr">Vierzehntes Kapitel.</hi><lb/> <hi rendition="#b"><hi rendition="#aq">G.</hi> Die freiere pſychologiſche Bearbeitung und rationelle<lb/> Darſtellung.</hi> </head><lb/> <p>Schon bald nach der Mitte des vorigen Jahrhunderts be-<lb/> merkt man, wie durch die zunehmende rationelle Bearbeitung des<lb/> Criminalrechts, durch die Erſtarkung der nunmehr auch zur Wiſ-<lb/> ſenſchaft hinſtrebenden Polizei, durch das Zurücktreten der bis-<lb/> herigen aſcetiſch verdammenden orthodoxen Entrüſtung über die<lb/> verübten Verbrechen gegen die ſich geltendmachende humanere,<lb/> philoſophiſche Auffaſſung und Behandlung der Verbrechen über-<lb/> haupt gewinnt, und dadurch die Juſtiz eine größere intenſive Herr-<lb/> ſchaft über das Verbrechen erhält. Das manifeſtirt ſich beſon-<lb/> ders auch aus den vielen, in zahlreich entſtandenen Zeitſchriften<lb/> zum Vorſchein kommenden criminaliſtiſchen und polizeilichen Ab-<lb/> handlungen, Mittheilungen und Vorſchlägen, die bald in beſondere,<lb/> wenn auch anfänglich trockene Sammlungen und Erläuterungen<lb/> übergehen, wie z. B. in J. H. Kirchhofs „Schutzreden“, J. F.<lb/> Eiſenhardt’s „Erzählungen von beſonderen Rechtshändeln“, J. Ch.<lb/> Quiſtorp’s „Beyträgen“, bald aber auch als freiere Bearbeitungen<lb/> mit richtiger pſychologiſcher Auffaſſung erſcheinen, bis ſie mit immer<lb/> freierer Objectivität auf das Gebiet der rationellen Behandlung<lb/> des geſammten Gaunerthums übergehen. Aus dieſer Periode ſind<lb/> als beſonders belehrend auszuzeichnen:</p><lb/> </div> </body> </text> </TEI> [239/0255]
werth iſt die Gewandtheit, mit welcher der ſchlaue Johann An-
dreas Bamberg in der Unterſuchung Wahnſinn zu ſimuliren
wußte, wodurch er dieſelbe hinhielt, ſodaß er erſt acht Monate
nach der Hinrichtung ſeiner Complicen zum Tode geführt wurde.
Die Darſtellung der von der Bande verübten Verbrechen iſt, wie
die ganze Unterſuchung, klar und faßlich. Auch ſind über das
Schickſal mancher anderer, außerhalb Sachſens zur Unterſuchung
gezogener Mitglieder der Bande intereſſante Nachrichten mitgetheilt.
Vierzehntes Kapitel.
G. Die freiere pſychologiſche Bearbeitung und rationelle
Darſtellung.
Schon bald nach der Mitte des vorigen Jahrhunderts be-
merkt man, wie durch die zunehmende rationelle Bearbeitung des
Criminalrechts, durch die Erſtarkung der nunmehr auch zur Wiſ-
ſenſchaft hinſtrebenden Polizei, durch das Zurücktreten der bis-
herigen aſcetiſch verdammenden orthodoxen Entrüſtung über die
verübten Verbrechen gegen die ſich geltendmachende humanere,
philoſophiſche Auffaſſung und Behandlung der Verbrechen über-
haupt gewinnt, und dadurch die Juſtiz eine größere intenſive Herr-
ſchaft über das Verbrechen erhält. Das manifeſtirt ſich beſon-
ders auch aus den vielen, in zahlreich entſtandenen Zeitſchriften
zum Vorſchein kommenden criminaliſtiſchen und polizeilichen Ab-
handlungen, Mittheilungen und Vorſchlägen, die bald in beſondere,
wenn auch anfänglich trockene Sammlungen und Erläuterungen
übergehen, wie z. B. in J. H. Kirchhofs „Schutzreden“, J. F.
Eiſenhardt’s „Erzählungen von beſonderen Rechtshändeln“, J. Ch.
Quiſtorp’s „Beyträgen“, bald aber auch als freiere Bearbeitungen
mit richtiger pſychologiſcher Auffaſſung erſcheinen, bis ſie mit immer
freierer Objectivität auf das Gebiet der rationellen Behandlung
des geſammten Gaunerthums übergehen. Aus dieſer Periode ſind
als beſonders belehrend auszuzeichnen:
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