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Allgemeine Zeitung. Nr. 138. Augsburg, 17. Mai 1840.

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[1704-6]

Edictal-Ladung.

Jakob Hartmann, Steinmetzgesellenssohn aus München, welcher am 8 Februar 1807 als Kanonier bei der ersten leicht n Compagnie der in Rußland gestandenen ersten Armee ivision zuging, am 24 November 1812 als vermißt in den Listen abgeschrieben wurde, wird schon seit dem Jahre 1812 vermißt. Derselbe oder dessen eheliche Descendenz wird daher aufgefordert,
binnen sechzig Tagen
von heute an von seinem Leben und Aufenthalt Nachricht anher zu geben, widrigenfalls dessen noch in 424 fl. 10 1/2 kr. bestehendes Vermögen gegen Caution an seine nächsten Verwandten verabfolgt werden würde.

Den 28 April 1840.

Königl. bayer. Kreis- u. Stadtgericht München.

Graf v. Lerchenfeld, Dir.

Hauck.

[1619-21]

Edictal-Ladung.

Nachdem

1) Fr. Louise Margarethe Wahl in Cythra, daß ihr Ehemann, der vormalige Kaufmann Hr. Traugott Albert Wilhelm Wahl zu Leipzig, sie seit dem Monat November 1838 verlassen, unter der Versicherung, daß ihr von dessen Aufenthalt, Leben und Tod einige Nachricht nicht zugekommen sey, angebracht, und auf Trennung der mit demselben geschlossenen Ehe angetragen hat, auch

2) in dem vom königlichen Appellationsgericht allhier auf die von Christianen Wilhelminen Büttner in Nossen gegen ihren abwesenden Ehemann, den im Jahre 1814 bei dem Platzcommandanten von Gößnitz in Nossen als Dolmetscher in Dienst gestandenen, aus Straßburg gebürtigen Fleischhauergesellen Johann Büttner, erhobene Ehedesertionsklage am 18 d. M. anberaumt gewesenen ersten Edictaltermin der Beklagte nicht erschienen ist, so werden hierdurch ernannt Ehemänner, Wahl und Büttner, peremtorisch geladen, daß sie
den 15 Julius 1840,
des Vormittags 10 Uhr, im hiesigen königlichen Appellationsgericht persönlich erscheinen, Wahl mit seiner Ehefrau die Güte pflege, dafern jedoch eine Aussöhnung nicht zu Stande kommt, sich auf die erhobene Klage einlasse, Büttner aber erhebliche Behinderungen, weßhalb er im obberegten ersten Termine nicht erschienen ist, anzeige, und beide Beklagte der Bekanntmachung eines Erkenntnisses sich zu gewärtigen, indem sie außerdem, daß bei ihrem Außenbleiben ermeldetes Erkenntniß Mittags 12 Uhr für bekannt gemacht werde erachtet werden, zu gewarten haben, und rücksichtlich auf der Klägerin Suchen ferner in der Sache geschehen wird was Recht ist.

Leipzig, am 21 März 1840.

Königlich sächsisches Appellationsgericht.

Dr. Schreckenberger.

Hincke.

[1567-68]

Oeffentliche Bekanntmachung und Aufforderung.

Am 17 März l. J. starb die Wittwe des Peter Haas von Lampertheim, Ottilie, geborne Michel, kinderlos, mit Hinterlassung eines Testamentes, worin sie die Ehefrau des Peter Weidnauer IV von Lampertheim zur alleinigen Erbin ihres Nachlasses einsetzte. Die nächsten Verwandten der Verlebten konnten bis jetzt nicht ermittelt werden. Ihre Mutter, eine geborne Mades, soll von Heppenheim, ihr Vater Johann Michel aus der Gegend von Nürnberg gewesen seyn. Bei dem Mangel aller weiteren Notizen werden alle diejenigen, welche Erb- oder sonstige Ansprüche an den Nachlaß geltend machen, oder das Testament anfechten wollen, hiemit öffentlich aufgefordert, dieß um so gewisser
binnen acht Wochen
zu thun, als sonst der ganze Nachlaß der erwähnten Testamentserbin überwiesen werden wird.

Lorsch, am 20 April 1840.

Großh. hess. Landgericht daselbst.

Euler.

[1848-49]

Verkauf einer Grundherrschaft.

Die hohen, fürstlichen Relicten des verstorbenen Hrn. Feldmarschalls und Staatsministers Fürst Wrede Durchlaucht sind gesonnen, die ihnen väterlich anerfallene Grundherrschaft Langenzell nebst aller Zugehör aus der Hand zu verkaufen.

Diese Besitzung besteht aus folgenden Gegenständen:

Ein Schloß, Verwalterswohnung und geräumige Oekonomiegebäude, darunter ein ausgezeichneter Rindviehstall mit 28 steinernen Säulen, eine Einrichtung zur Käsefabrication und eine Branntweinbrennerei.

Das Schloß hat einen sehr großen gewölbten und gesunden Keller.

An Gütern, welche zusammenhängen und ein Ganzes bilden, gehören dazu:

7 Morgen 2 Viertel 37 Ruthen Gartenland,

101 Morgen 3 Viertel 35 Ruthen Wiesen

(sämmtlich zum Bewässern geeignet).

621 Morgen 1 Viertel 81 Ruthen Aecker,

136 Morgen - Viertel 91 Ruthen Waldung

Neubadischen Maaßes, der Morgen 400 Ruthen enthaltend.

Auf dem Gut befinden sich 1000 tragbare Obstbäume mit edlen Obstsorten und eben so viele neugesetzte Obstbäume.

Es liegt dieses Gut im Großherzogthum Baden, an der Landstraße von Heidelberg nach Würzburg, eine Stunde von Neckargemünd und drei Stunden von Heidelberg, und bildet eine eigene Gemarkung, hat somit seine eigene Polizei und ist frei von Gemeindeabgaben.

Dazu gehört:

ein Wirthschaftsgebäude mit Scheuer und Stallung und Wirthschaftsgerechtigkeit.

Das Gut hat als Gerechtsame:

das Schäfereiweidrecht, die Fischerei in dem durchfließenden Forellenbach und das niedere Jagdrecht auf der Feldgemarkung Langenzell und der benachbarten Gemarkung Lobenfeld.

In dem sehr geräumigen Hofe befinden sich zwei Brunnen, der eine in die Branntweinbrennerei gerichtet - mit gutem laufendem Wasser, so wie überhaupt das ganze Gut sehr quellenreich ist.

Mit Langenzell ist zur Zeit verbunden, kann aber auch davon getrennt werden:

Das Gut Klingenthal, bestehend aus einer Wohnung mit Scheuer und Stallung:

24 Morgen - Viertel 51 Ruthen Wiesen und

57 Morgen 3 Viertel 15 Ruthen Acker.

Das Gut Biddersbach, bestehend aus einer Wohnung, Scheuer und einem neugebauten sehr großen Stall.

17 Morgen 1 Viertel 7 Ruthen Wiesen und

53 Morgen 3 Viertel 40 Ruthen Acker.

Diese beiden Güter gehören zur Lobenfelder Gemarkung.

Alle Theile dieser hier beschriebenen Güter sind zehntfrei und es ruhen darauf bis zur Uebergabe außer der Staatssteuer - und bei Klingenthal und Biddersbach den Gemeindeabgeben an Lobenfeld - keine weitern Lasten.

Die Kaufliebhaber werden eingeladen, ihre Offerte mit Preisbestimmung für Langenzell und jedes der beiden Güter Klingenthal und Biddersbach besonders an Unterzeichneten, der zur Leitung der Unterhandlungen beauftragt ist, längens bis Ende Junius d. J. hieher zu senden.

Auf erfolgende Anfragen werden sogleich die etwa weiter nöthigen Aufschlüsse ertheilt werden. - Karlsruhe, den 7 Mai 1840.

Obergerichts-Advocat Hofrath Dr. Gerbel.

[1873-75]

Flachsspinnmaschinen.

Da unsere Werkstätten für den Bau von Flachs- und Wergspinnmaschinen nebst allen Vorbereitungsmaschinen nach dem neuesten und besten englischen Spiralsystem eingerichtet, auch bereits mehrere gelungene Arbeiten in diesem Fache aus denselben hervorgegangen sind, so werden uns unsere englischen Mustermaschinen entbehrlich und wir wünschen anderweit darüber zu verfügen.

Sie bestehen aus:

2 Peterhechelmaschinen. Peter heckling machine.

3 Cylinderhechelmaschinen. Cylinder heckling machine.

1 Brechmaschine. Flax cutter.

1 Ersten Strecke. 1 Kopf 2 Band. First drawing. 1 head 2 Sl.

1 Zweiten Strecke. 2 Kopf 4 Band. Second drawing. 2 head 4 Sl.

1 Vorspinnmaschine. 6 Kopf 24 Spinden. Roving frame. 6 head 24 Sp.

1 detto 4 Kopf 16 Spinden. Roving frame. 4 head 16 Sp.

6 Feinspinnmaschinen, jede 192 Spinden
in zwei Fronten, spinnen Nr. 50-200.

Spinning frames.

nebst Gewichten, Utensilien und mehreren Hülfsmaschinen.

Auf diesen Maschinen ist, um sich von ihrer Tüchtigkeit zu überzeugen, bei uns einige Zeit gesponnen worden, und es liegen sowohl Proben von Garnen als auch von den daraus gewebten Zeugen zur Ansicht bereit.

Wir sind geneigt, sämmtliche Maschinen, nach Umständen im Ganzen oder im Einzelnen, abzulassen, und werden soliden Käufern, die sich an uns wenden, mit Vergnügen jede ihnen wünschenswerthe Auskunft geben.

Schloß Uebigau bei Dresden, im Mai 1840.

Die Direction der Maschinenbau-Anstalt.

[1704-6]

Edictal-Ladung.

Jakob Hartmann, Steinmetzgesellenssohn aus München, welcher am 8 Februar 1807 als Kanonier bei der ersten leicht n Compagnie der in Rußland gestandenen ersten Armee ivision zuging, am 24 November 1812 als vermißt in den Listen abgeschrieben wurde, wird schon seit dem Jahre 1812 vermißt. Derselbe oder dessen eheliche Descendenz wird daher aufgefordert,
binnen sechzig Tagen
von heute an von seinem Leben und Aufenthalt Nachricht anher zu geben, widrigenfalls dessen noch in 424 fl. 10 1/2 kr. bestehendes Vermögen gegen Caution an seine nächsten Verwandten verabfolgt werden würde.

Den 28 April 1840.

Königl. bayer. Kreis- u. Stadtgericht München.

Graf v. Lerchenfeld, Dir.

Hauck.

[1619-21]

Edictal-Ladung.

Nachdem

1) Fr. Louise Margarethe Wahl in Cythra, daß ihr Ehemann, der vormalige Kaufmann Hr. Traugott Albert Wilhelm Wahl zu Leipzig, sie seit dem Monat November 1838 verlassen, unter der Versicherung, daß ihr von dessen Aufenthalt, Leben und Tod einige Nachricht nicht zugekommen sey, angebracht, und auf Trennung der mit demselben geschlossenen Ehe angetragen hat, auch

2) in dem vom königlichen Appellationsgericht allhier auf die von Christianen Wilhelminen Büttner in Nossen gegen ihren abwesenden Ehemann, den im Jahre 1814 bei dem Platzcommandanten von Gößnitz in Nossen als Dolmetscher in Dienst gestandenen, aus Straßburg gebürtigen Fleischhauergesellen Johann Büttner, erhobene Ehedesertionsklage am 18 d. M. anberaumt gewesenen ersten Edictaltermin der Beklagte nicht erschienen ist, so werden hierdurch ernannt Ehemänner, Wahl und Büttner, peremtorisch geladen, daß sie
den 15 Julius 1840,
des Vormittags 10 Uhr, im hiesigen königlichen Appellationsgericht persönlich erscheinen, Wahl mit seiner Ehefrau die Güte pflege, dafern jedoch eine Aussöhnung nicht zu Stande kommt, sich auf die erhobene Klage einlasse, Büttner aber erhebliche Behinderungen, weßhalb er im obberegten ersten Termine nicht erschienen ist, anzeige, und beide Beklagte der Bekanntmachung eines Erkenntnisses sich zu gewärtigen, indem sie außerdem, daß bei ihrem Außenbleiben ermeldetes Erkenntniß Mittags 12 Uhr für bekannt gemacht werde erachtet werden, zu gewarten haben, und rücksichtlich auf der Klägerin Suchen ferner in der Sache geschehen wird was Recht ist.

Leipzig, am 21 März 1840.

Königlich sächsisches Appellationsgericht.

Dr. Schreckenberger.

Hincke.

[1567-68]

Oeffentliche Bekanntmachung und Aufforderung.

Am 17 März l. J. starb die Wittwe des Peter Haas von Lampertheim, Ottilie, geborne Michel, kinderlos, mit Hinterlassung eines Testamentes, worin sie die Ehefrau des Peter Weidnauer IV von Lampertheim zur alleinigen Erbin ihres Nachlasses einsetzte. Die nächsten Verwandten der Verlebten konnten bis jetzt nicht ermittelt werden. Ihre Mutter, eine geborne Mades, soll von Heppenheim, ihr Vater Johann Michel aus der Gegend von Nürnberg gewesen seyn. Bei dem Mangel aller weiteren Notizen werden alle diejenigen, welche Erb- oder sonstige Ansprüche an den Nachlaß geltend machen, oder das Testament anfechten wollen, hiemit öffentlich aufgefordert, dieß um so gewisser
binnen acht Wochen
zu thun, als sonst der ganze Nachlaß der erwähnten Testamentserbin überwiesen werden wird.

Lorsch, am 20 April 1840.

Großh. hess. Landgericht daselbst.

Euler.

[1848-49]

Verkauf einer Grundherrschaft.

Die hohen, fürstlichen Relicten des verstorbenen Hrn. Feldmarschalls und Staatsministers Fürst Wrede Durchlaucht sind gesonnen, die ihnen väterlich anerfallene Grundherrschaft Langenzell nebst aller Zugehör aus der Hand zu verkaufen.

Diese Besitzung besteht aus folgenden Gegenständen:

Ein Schloß, Verwalterswohnung und geräumige Oekonomiegebäude, darunter ein ausgezeichneter Rindviehstall mit 28 steinernen Säulen, eine Einrichtung zur Käsefabrication und eine Branntweinbrennerei.

Das Schloß hat einen sehr großen gewölbten und gesunden Keller.

An Gütern, welche zusammenhängen und ein Ganzes bilden, gehören dazu:

7 Morgen 2 Viertel 37 Ruthen Gartenland,

101 Morgen 3 Viertel 35 Ruthen Wiesen

(sämmtlich zum Bewässern geeignet).

621 Morgen 1 Viertel 81 Ruthen Aecker,

136 Morgen - Viertel 91 Ruthen Waldung

Neubadischen Maaßes, der Morgen 400 Ruthen enthaltend.

Auf dem Gut befinden sich 1000 tragbare Obstbäume mit edlen Obstsorten und eben so viele neugesetzte Obstbäume.

Es liegt dieses Gut im Großherzogthum Baden, an der Landstraße von Heidelberg nach Würzburg, eine Stunde von Neckargemünd und drei Stunden von Heidelberg, und bildet eine eigene Gemarkung, hat somit seine eigene Polizei und ist frei von Gemeindeabgaben.

Dazu gehört:

ein Wirthschaftsgebäude mit Scheuer und Stallung und Wirthschaftsgerechtigkeit.

Das Gut hat als Gerechtsame:

das Schäfereiweidrecht, die Fischerei in dem durchfließenden Forellenbach und das niedere Jagdrecht auf der Feldgemarkung Langenzell und der benachbarten Gemarkung Lobenfeld.

In dem sehr geräumigen Hofe befinden sich zwei Brunnen, der eine in die Branntweinbrennerei gerichtet – mit gutem laufendem Wasser, so wie überhaupt das ganze Gut sehr quellenreich ist.

Mit Langenzell ist zur Zeit verbunden, kann aber auch davon getrennt werden:

Das Gut Klingenthal, bestehend aus einer Wohnung mit Scheuer und Stallung:

24 Morgen - Viertel 51 Ruthen Wiesen und

57 Morgen 3 Viertel 15 Ruthen Acker.

Das Gut Biddersbach, bestehend aus einer Wohnung, Scheuer und einem neugebauten sehr großen Stall.

17 Morgen 1 Viertel 7 Ruthen Wiesen und

53 Morgen 3 Viertel 40 Ruthen Acker.

Diese beiden Güter gehören zur Lobenfelder Gemarkung.

Alle Theile dieser hier beschriebenen Güter sind zehntfrei und es ruhen darauf bis zur Uebergabe außer der Staatssteuer – und bei Klingenthal und Biddersbach den Gemeindeabgeben an Lobenfeld – keine weitern Lasten.

Die Kaufliebhaber werden eingeladen, ihre Offerte mit Preisbestimmung für Langenzell und jedes der beiden Güter Klingenthal und Biddersbach besonders an Unterzeichneten, der zur Leitung der Unterhandlungen beauftragt ist, längens bis Ende Junius d. J. hieher zu senden.

Auf erfolgende Anfragen werden sogleich die etwa weiter nöthigen Aufschlüsse ertheilt werden. – Karlsruhe, den 7 Mai 1840.

Obergerichts-Advocat Hofrath Dr. Gerbel.

[1873-75]

Flachsspinnmaschinen.

Da unsere Werkstätten für den Bau von Flachs- und Wergspinnmaschinen nebst allen Vorbereitungsmaschinen nach dem neuesten und besten englischen Spiralsystem eingerichtet, auch bereits mehrere gelungene Arbeiten in diesem Fache aus denselben hervorgegangen sind, so werden uns unsere englischen Mustermaschinen entbehrlich und wir wünschen anderweit darüber zu verfügen.

Sie bestehen aus:

2 Peterhechelmaschinen. Peter heckling machine.

3 Cylinderhechelmaschinen. Cylinder heckling machine.

1 Brechmaschine. Flax cutter.

1 Ersten Strecke. 1 Kopf 2 Band. First drawing. 1 head 2 Sl.

1 Zweiten Strecke. 2 Kopf 4 Band. Second drawing. 2 head 4 Sl.

1 Vorspinnmaschine. 6 Kopf 24 Spinden. Roving frame. 6 head 24 Sp.

1 detto 4 Kopf 16 Spinden. Roving frame. 4 head 16 Sp.

6 Feinspinnmaschinen, jede 192 Spinden
in zwei Fronten, spinnen Nr. 50-200.

Spinning frames.

nebst Gewichten, Utensilien und mehreren Hülfsmaschinen.

Auf diesen Maschinen ist, um sich von ihrer Tüchtigkeit zu überzeugen, bei uns einige Zeit gesponnen worden, und es liegen sowohl Proben von Garnen als auch von den daraus gewebten Zeugen zur Ansicht bereit.

Wir sind geneigt, sämmtliche Maschinen, nach Umständen im Ganzen oder im Einzelnen, abzulassen, und werden soliden Käufern, die sich an uns wenden, mit Vergnügen jede ihnen wünschenswerthe Auskunft geben.

Schloß Uebigau bei Dresden, im Mai 1840.

Die Direction der Maschinenbau-Anstalt.

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[1102/0014] [1704-6] Edictal-Ladung. Jakob Hartmann, Steinmetzgesellenssohn aus München, welcher am 8 Februar 1807 als Kanonier bei der ersten leicht n Compagnie der in Rußland gestandenen ersten Armee ivision zuging, am 24 November 1812 als vermißt in den Listen abgeschrieben wurde, wird schon seit dem Jahre 1812 vermißt. Derselbe oder dessen eheliche Descendenz wird daher aufgefordert, binnen sechzig Tagen von heute an von seinem Leben und Aufenthalt Nachricht anher zu geben, widrigenfalls dessen noch in 424 fl. 10 1/2 kr. bestehendes Vermögen gegen Caution an seine nächsten Verwandten verabfolgt werden würde. Den 28 April 1840. Königl. bayer. Kreis- u. Stadtgericht München. Graf v. Lerchenfeld, Dir. Hauck. [1619-21] Edictal-Ladung. Nachdem 1) Fr. Louise Margarethe Wahl in Cythra, daß ihr Ehemann, der vormalige Kaufmann Hr. Traugott Albert Wilhelm Wahl zu Leipzig, sie seit dem Monat November 1838 verlassen, unter der Versicherung, daß ihr von dessen Aufenthalt, Leben und Tod einige Nachricht nicht zugekommen sey, angebracht, und auf Trennung der mit demselben geschlossenen Ehe angetragen hat, auch 2) in dem vom königlichen Appellationsgericht allhier auf die von Christianen Wilhelminen Büttner in Nossen gegen ihren abwesenden Ehemann, den im Jahre 1814 bei dem Platzcommandanten von Gößnitz in Nossen als Dolmetscher in Dienst gestandenen, aus Straßburg gebürtigen Fleischhauergesellen Johann Büttner, erhobene Ehedesertionsklage am 18 d. M. anberaumt gewesenen ersten Edictaltermin der Beklagte nicht erschienen ist, so werden hierdurch ernannt Ehemänner, Wahl und Büttner, peremtorisch geladen, daß sie den 15 Julius 1840, des Vormittags 10 Uhr, im hiesigen königlichen Appellationsgericht persönlich erscheinen, Wahl mit seiner Ehefrau die Güte pflege, dafern jedoch eine Aussöhnung nicht zu Stande kommt, sich auf die erhobene Klage einlasse, Büttner aber erhebliche Behinderungen, weßhalb er im obberegten ersten Termine nicht erschienen ist, anzeige, und beide Beklagte der Bekanntmachung eines Erkenntnisses sich zu gewärtigen, indem sie außerdem, daß bei ihrem Außenbleiben ermeldetes Erkenntniß Mittags 12 Uhr für bekannt gemacht werde erachtet werden, zu gewarten haben, und rücksichtlich auf der Klägerin Suchen ferner in der Sache geschehen wird was Recht ist. Leipzig, am 21 März 1840. Königlich sächsisches Appellationsgericht. Dr. Schreckenberger. Hincke. [1567-68] Oeffentliche Bekanntmachung und Aufforderung. Am 17 März l. J. starb die Wittwe des Peter Haas von Lampertheim, Ottilie, geborne Michel, kinderlos, mit Hinterlassung eines Testamentes, worin sie die Ehefrau des Peter Weidnauer IV von Lampertheim zur alleinigen Erbin ihres Nachlasses einsetzte. Die nächsten Verwandten der Verlebten konnten bis jetzt nicht ermittelt werden. Ihre Mutter, eine geborne Mades, soll von Heppenheim, ihr Vater Johann Michel aus der Gegend von Nürnberg gewesen seyn. Bei dem Mangel aller weiteren Notizen werden alle diejenigen, welche Erb- oder sonstige Ansprüche an den Nachlaß geltend machen, oder das Testament anfechten wollen, hiemit öffentlich aufgefordert, dieß um so gewisser binnen acht Wochen zu thun, als sonst der ganze Nachlaß der erwähnten Testamentserbin überwiesen werden wird. Lorsch, am 20 April 1840. Großh. hess. Landgericht daselbst. Euler. [1848-49] Verkauf einer Grundherrschaft. Die hohen, fürstlichen Relicten des verstorbenen Hrn. Feldmarschalls und Staatsministers Fürst Wrede Durchlaucht sind gesonnen, die ihnen väterlich anerfallene Grundherrschaft Langenzell nebst aller Zugehör aus der Hand zu verkaufen. Diese Besitzung besteht aus folgenden Gegenständen: Ein Schloß, Verwalterswohnung und geräumige Oekonomiegebäude, darunter ein ausgezeichneter Rindviehstall mit 28 steinernen Säulen, eine Einrichtung zur Käsefabrication und eine Branntweinbrennerei. Das Schloß hat einen sehr großen gewölbten und gesunden Keller. An Gütern, welche zusammenhängen und ein Ganzes bilden, gehören dazu: 7 Morgen 2 Viertel 37 Ruthen Gartenland, 101 Morgen 3 Viertel 35 Ruthen Wiesen (sämmtlich zum Bewässern geeignet). 621 Morgen 1 Viertel 81 Ruthen Aecker, 136 Morgen - Viertel 91 Ruthen Waldung Neubadischen Maaßes, der Morgen 400 Ruthen enthaltend. Auf dem Gut befinden sich 1000 tragbare Obstbäume mit edlen Obstsorten und eben so viele neugesetzte Obstbäume. Es liegt dieses Gut im Großherzogthum Baden, an der Landstraße von Heidelberg nach Würzburg, eine Stunde von Neckargemünd und drei Stunden von Heidelberg, und bildet eine eigene Gemarkung, hat somit seine eigene Polizei und ist frei von Gemeindeabgaben. Dazu gehört: ein Wirthschaftsgebäude mit Scheuer und Stallung und Wirthschaftsgerechtigkeit. Das Gut hat als Gerechtsame: das Schäfereiweidrecht, die Fischerei in dem durchfließenden Forellenbach und das niedere Jagdrecht auf der Feldgemarkung Langenzell und der benachbarten Gemarkung Lobenfeld. In dem sehr geräumigen Hofe befinden sich zwei Brunnen, der eine in die Branntweinbrennerei gerichtet – mit gutem laufendem Wasser, so wie überhaupt das ganze Gut sehr quellenreich ist. Mit Langenzell ist zur Zeit verbunden, kann aber auch davon getrennt werden: Das Gut Klingenthal, bestehend aus einer Wohnung mit Scheuer und Stallung: 24 Morgen - Viertel 51 Ruthen Wiesen und 57 Morgen 3 Viertel 15 Ruthen Acker. Das Gut Biddersbach, bestehend aus einer Wohnung, Scheuer und einem neugebauten sehr großen Stall. 17 Morgen 1 Viertel 7 Ruthen Wiesen und 53 Morgen 3 Viertel 40 Ruthen Acker. Diese beiden Güter gehören zur Lobenfelder Gemarkung. Alle Theile dieser hier beschriebenen Güter sind zehntfrei und es ruhen darauf bis zur Uebergabe außer der Staatssteuer – und bei Klingenthal und Biddersbach den Gemeindeabgeben an Lobenfeld – keine weitern Lasten. Die Kaufliebhaber werden eingeladen, ihre Offerte mit Preisbestimmung für Langenzell und jedes der beiden Güter Klingenthal und Biddersbach besonders an Unterzeichneten, der zur Leitung der Unterhandlungen beauftragt ist, längens bis Ende Junius d. J. hieher zu senden. Auf erfolgende Anfragen werden sogleich die etwa weiter nöthigen Aufschlüsse ertheilt werden. – Karlsruhe, den 7 Mai 1840. Obergerichts-Advocat Hofrath Dr. Gerbel. [1873-75] Flachsspinnmaschinen. Da unsere Werkstätten für den Bau von Flachs- und Wergspinnmaschinen nebst allen Vorbereitungsmaschinen nach dem neuesten und besten englischen Spiralsystem eingerichtet, auch bereits mehrere gelungene Arbeiten in diesem Fache aus denselben hervorgegangen sind, so werden uns unsere englischen Mustermaschinen entbehrlich und wir wünschen anderweit darüber zu verfügen. Sie bestehen aus: 2 Peterhechelmaschinen. Peter heckling machine. 3 Cylinderhechelmaschinen. Cylinder heckling machine. 1 Brechmaschine. Flax cutter. 1 Ersten Strecke. 1 Kopf 2 Band. First drawing. 1 head 2 Sl. 1 Zweiten Strecke. 2 Kopf 4 Band. Second drawing. 2 head 4 Sl. 1 Vorspinnmaschine. 6 Kopf 24 Spinden. Roving frame. 6 head 24 Sp. 1 detto 4 Kopf 16 Spinden. Roving frame. 4 head 16 Sp. 6 Feinspinnmaschinen, jede 192 Spinden in zwei Fronten, spinnen Nr. 50-200. Spinning frames. nebst Gewichten, Utensilien und mehreren Hülfsmaschinen. Auf diesen Maschinen ist, um sich von ihrer Tüchtigkeit zu überzeugen, bei uns einige Zeit gesponnen worden, und es liegen sowohl Proben von Garnen als auch von den daraus gewebten Zeugen zur Ansicht bereit. Wir sind geneigt, sämmtliche Maschinen, nach Umständen im Ganzen oder im Einzelnen, abzulassen, und werden soliden Käufern, die sich an uns wenden, mit Vergnügen jede ihnen wünschenswerthe Auskunft geben. Schloß Uebigau bei Dresden, im Mai 1840. Die Direction der Maschinenbau-Anstalt.

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 138. Augsburg, 17. Mai 1840, S. 1102. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_138_18400517/14>, abgerufen am 27.04.2024.