Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Allgemeine Zeitung. Nr. 106. Augsburg, 15. April 1840.

Bild:
<< vorherige Seite

Actionnär," die ihrer gemeinnütziger Tendenz wegen der öffentlichen Aufmerksamkeit vorzugsweise zu empfehlen ist. Ausschließend den nationellen Interessen gewidmet, muß, wenn erst die Aufgabe des Blattes hinlänglich bekannt und die Tüchtigkeit seiner Leistungen ersichtlich ist, der Actionnär ein zahlreiches Publicum finden. Sein Programm verspricht, alle in den österreichischen Staaten bestehenden Actienvereine nach ihrer Wesenheit und Nützlichkeit darzustellen, ihre Geschichte, ihre Entwicklung, ihren Wirkungskreis, ihre Hoffnungen und Aussichten ausführlich zu beleuchten, und auch über Alles, was im Auslande über Actien, Industrie und Speculation bekannt wird, im Auszuge zu berichten. Für Leute, die ihr Geld auf sichere und gewinnbringende Weise anlegen wollen, müssen solche Notizen von großem Nutzen seyn, namentlich in einer Zeit, wo der Speculations- und Actienschwindel gewiß mehr Leute arm als reich gemacht hat. Ist aber irgend einer Zeitschrift die Pflicht auferlegt, den Standpunkt der Wahrheit und Unparteilichkeit unter allen Umständen festzuhalten, so hat die hier genannte diese Verpflichtung doppelt und zehnfach auf sich. Hier ist jede Abweichung von der Wahrheit ein indirecter Raub an fremdem Eigenthum; sanguinischen Hoffnungen darf hier nie über die Beweiskraft der Ziffern Macht gegeben werden, und nüchternes Urtheil mit Beseitigung aller poetischen Färbung muß die Feder bei jedem zu schreibenden Satz leiten. Die vor uns liegenden Blätter erwecken die besten Hoffnungen.

Ueber die belletristischen Journale läßt sich auch beim besten Willen nicht viel Rühmliches melden. Das einzige, das in neuerer Zeit bedeutend fortschreitet, ist "die Wiener Zeitschrift" von Withaner. Von jeher war der Standpunkt, den diese Zeitschrift einnahm, ein höher gestellter als die der andern hiesigen Journale, mit Recht aber mußte man ihr bei vielem Guten eine oft ermüdende Trockenheit und Steifheit zum Vorwurfe machen. Hrn. Withauers kritische Aufsätze waren immer ausgezeichnet in Form und Gehalt, obgleich wir auch diesen mehr Selbstständigkeit und zu Zeiten weniger enkomiastische Willfährigkeit gewünscht hätten. Damit soll indeß keineswegs gesagt seyn, daß die Wiener Zeitschrift je in ihren Kritiken nur entfernt den Flagornerien der meisten anderen hiesigen Blätter gleichgekommen wäre. Selbst bei den gerügten Mängeln gebührte ihr unter den Wiener Ephemeriden immer der erste Rang, und ihre Modekupfer, obgleich im In- und Auslande vielfach nrchgeahmt, ließen an Schönheit und Vollendung alle andern - die französischen mit eingeschlossen - hinter sich. Eine neue, werthvolle Zugabe erhielt das Blatt durch die ähnlichen Bilder österreichischer Dichter in Stahl gestochen. Grillparzer, der erste unter ihnen an Talent wie an Anspruchlosigkeit, eröffnet, wie billig, die Reihe.

(Beschluß folgt.)

Deutschland.

(Fortsetzung der Verhandlungen über den Rechenschaftsbericht.) Freiherr v. Thon-Dittmer fuhr fort: "Der Bestimmung der Verfassungsurkunde, auf welche hier so viel Gewicht gelegt wird, stehen auch andere entgegen, die bei weitem schlagender das bestrittene Recht der Stände des Reichs beweisen. Der Eingang unserer Verfassung nämlich beruft eine Standschaft, hervorgehend aus allen Classen der im Staat ansässigen Staatsbürger mit den Rechten des Beiraths, der Zustimmung, der Willigung, Wünsche und Beschwerdeführung. Das Correlat eines jeden Rechts ist aber eine Verpflichtung, hier der Regierung den Ständen gegenüber. Nicht minder sagt die Verfassungsurkunde in dem ersten ihrer Paragraphen, der vom Staatsgut handelt: "der ganze Umfang des Königreichs bildet eine untheilbare, unveräußerliche Gesammtmasse aus sämmtlichen Bestandtheilen, an Landen, Leuten, Herrschaften, Gütern, Regalien und Renten." Auch in dieser Unveräußerlichkeit der Renten liegt mit die Anerkenntniß, daß, wenn veräußert oder verwendet werden wolle, dieses nur mit Zustimmung der Stände geschehen könne, sey es in Form von Erübrigungen oder eben erhobener Einnahmen. Wohl fühlend, daß die gesetzliche Begründung der gegentheiligen Ansicht nicht stichhaltig sey, hat man indeß an das Gefühl appellirt, die Staatsklugheit herausgefordert, und gesagt, es sey nicht gut, Controversen über Lebens- und Staatsfragen in das ständische Leben hereinzuziehen, sie erschüttern die Festigkeit des Staatshaushalts; man hat von Zerwürfnissen gesprochen, welche eingepflanzt, von Spaltungen, die hervorgerufen würden, des bayerischen Namens unwürdig! Doch ich frage, wer hat sie geschaffen, wer hervorgerufen? Etwa die Stände, die seit dem Jahr 1819 auf demselben Boden blieben, oder die Regierung, die im Jahr 1837 diesen historischen Boden verlassen und eine Doctrin eingeführt, die mit Recht das ganze Land, und insbesondere die Stände des Reichs mit tiefem Schmerz erfüllt hat? Die Stände, hat man ferner gesagt, seyen nicht im Stande, die Bedürfnisse des Landes zu bemessen, man solle ihnen nicht Rechte einräumen, deren Ausübung sie nicht erfassen können. Und doch sollen die Stände Steuern bewilligen, und zwar auf erkanntes Bedürfniß. Das Recht der Steuerbewilligung zwar hat man nie in Frage zu stellen versucht, denn der Buchstabe ist klar; dieses Recht ist vielmehr von allen Seiten bisher als unbestrittbar erkannt worden, weil man es nicht anders erkennen konnte. Wenn man weiter von der Macht des Geistes gesprochen, der die Welt regiert, und vor dem man nicht genug warnen könne, so weiß ich nicht, welcher Geist damit gemeint ist. Ist es aber der Geist eines vernünftigen, zeitgemäßen Fortschreitens, jener Geist, der immer auf der gesetzlichen Bahn sich bewegt, und auch nimmermehr aufzuhalten seyn wird, dann möchte ich in die Warnung nicht einstimmen, ich möchte vielmehr wünschen, daß dieser Geist recht allgemein walten möchte; Zerwürfnisse keinerlei Art würden dann mehr laut werden. Warnt man dagegen vor dem Geist des finstern Rückschrittes, der wieder heraufbeschwören möchte, was längst in das Reich der Vergessenheit versunken, dann stimme ich in die Warnung ein, glaube jedoch, es werde nicht gelingen, diesem finstern Geiste wieder Leben und Odem zu verschaffen. Man hat endlich auf das Vertrauen provocirt und gemeint, das Vertrauen in die Regierung solle sich auch hier bethätigen. Ich glaube, daß die Stände des Reichs es nie an solch' ehrenhaftem Vertrauen haben fehlen lassen. Zu keiner Zeit, glaube ich, hat die Krone sich verrechnet, wenn sie auf das Vertrauen ihrer treuen Bürger volle Rechnung machte. Allein ich wiederhole, das Vertrauen muß ein gegenseitiges seyn, denn ohne Gegenseitigkeit hat kein Vertrauen der Welt irgend einen Haltpunkt. Ich frage aber Alle, ich frage die Minister am Ministertische, wo die Regierung den Ständen mit Vertrauen entgegengekommen? In dieser Beziehung muß ich erinnern an die Ereignisse der jüngsten Zeit, ich muß abermals an die Decimirung der Kammer von 1840erinnern, und fragen, ob darin ein Beweis des Vertrauens lag. Ich muß erinnern an die Aengstlichkeit, mit der alle Zugeständnisse und Erklärungen in Clauseln eingehüllt und in Verwahrungen eingewickelt werden, gleich als rüste man sich gegen einen äußern Feind. Ich muß erinnern an die bei jeder Gelegenheit erfolgenden Zurückweisungen der ständischen Rechte auf die engsten Gränzen, und sollte auch die Zurückweisung bis unter Null jedes Rechts gehen. Ich muß nicht minder mahnen an das stete Vorhalten eines über dem Bereiche der Berathung stehenen Bildes, eines ehrfurchtgebietenden Namens, der nicht in die Debatte gezogen werden sollte. Eines solchen indirecten Zwanges bedurften die Stände Bayerns nicht, denn sie werden fest im Herzen halten die treue Anhänglichkeit an den Thron, sie werden nimmermehr vergessen die wahren Bedürfnisse des Landes, und auch ohne diese stete Mahnung werden sie dieselben anerkennen und billigen Forderungen der Regierung zustimmen. Ich verweise endlich auf die dringende Eile, mit der man sich der Stände zu entledigen sucht, und frage jeden, welches Gefühl in ihm dieß hervorgerufen hat? Ich frage, ob es nicht besser wäre, die Fragen, die uns so lebhaft beschäftigen, durch und durch zu erledigen und

Actionnär,“ die ihrer gemeinnütziger Tendenz wegen der öffentlichen Aufmerksamkeit vorzugsweise zu empfehlen ist. Ausschließend den nationellen Interessen gewidmet, muß, wenn erst die Aufgabe des Blattes hinlänglich bekannt und die Tüchtigkeit seiner Leistungen ersichtlich ist, der Actionnär ein zahlreiches Publicum finden. Sein Programm verspricht, alle in den österreichischen Staaten bestehenden Actienvereine nach ihrer Wesenheit und Nützlichkeit darzustellen, ihre Geschichte, ihre Entwicklung, ihren Wirkungskreis, ihre Hoffnungen und Aussichten ausführlich zu beleuchten, und auch über Alles, was im Auslande über Actien, Industrie und Speculation bekannt wird, im Auszuge zu berichten. Für Leute, die ihr Geld auf sichere und gewinnbringende Weise anlegen wollen, müssen solche Notizen von großem Nutzen seyn, namentlich in einer Zeit, wo der Speculations- und Actienschwindel gewiß mehr Leute arm als reich gemacht hat. Ist aber irgend einer Zeitschrift die Pflicht auferlegt, den Standpunkt der Wahrheit und Unparteilichkeit unter allen Umständen festzuhalten, so hat die hier genannte diese Verpflichtung doppelt und zehnfach auf sich. Hier ist jede Abweichung von der Wahrheit ein indirecter Raub an fremdem Eigenthum; sanguinischen Hoffnungen darf hier nie über die Beweiskraft der Ziffern Macht gegeben werden, und nüchternes Urtheil mit Beseitigung aller poetischen Färbung muß die Feder bei jedem zu schreibenden Satz leiten. Die vor uns liegenden Blätter erwecken die besten Hoffnungen.

Ueber die belletristischen Journale läßt sich auch beim besten Willen nicht viel Rühmliches melden. Das einzige, das in neuerer Zeit bedeutend fortschreitet, ist „die Wiener Zeitschrift“ von Withaner. Von jeher war der Standpunkt, den diese Zeitschrift einnahm, ein höher gestellter als die der andern hiesigen Journale, mit Recht aber mußte man ihr bei vielem Guten eine oft ermüdende Trockenheit und Steifheit zum Vorwurfe machen. Hrn. Withauers kritische Aufsätze waren immer ausgezeichnet in Form und Gehalt, obgleich wir auch diesen mehr Selbstständigkeit und zu Zeiten weniger enkomiastische Willfährigkeit gewünscht hätten. Damit soll indeß keineswegs gesagt seyn, daß die Wiener Zeitschrift je in ihren Kritiken nur entfernt den Flagornerien der meisten anderen hiesigen Blätter gleichgekommen wäre. Selbst bei den gerügten Mängeln gebührte ihr unter den Wiener Ephemeriden immer der erste Rang, und ihre Modekupfer, obgleich im In- und Auslande vielfach nrchgeahmt, ließen an Schönheit und Vollendung alle andern – die französischen mit eingeschlossen – hinter sich. Eine neue, werthvolle Zugabe erhielt das Blatt durch die ähnlichen Bilder österreichischer Dichter in Stahl gestochen. Grillparzer, der erste unter ihnen an Talent wie an Anspruchlosigkeit, eröffnet, wie billig, die Reihe.

(Beschluß folgt.)

Deutschland.

(Fortsetzung der Verhandlungen über den Rechenschaftsbericht.) Freiherr v. Thon-Dittmer fuhr fort: „Der Bestimmung der Verfassungsurkunde, auf welche hier so viel Gewicht gelegt wird, stehen auch andere entgegen, die bei weitem schlagender das bestrittene Recht der Stände des Reichs beweisen. Der Eingang unserer Verfassung nämlich beruft eine Standschaft, hervorgehend aus allen Classen der im Staat ansässigen Staatsbürger mit den Rechten des Beiraths, der Zustimmung, der Willigung, Wünsche und Beschwerdeführung. Das Correlat eines jeden Rechts ist aber eine Verpflichtung, hier der Regierung den Ständen gegenüber. Nicht minder sagt die Verfassungsurkunde in dem ersten ihrer Paragraphen, der vom Staatsgut handelt: „der ganze Umfang des Königreichs bildet eine untheilbare, unveräußerliche Gesammtmasse aus sämmtlichen Bestandtheilen, an Landen, Leuten, Herrschaften, Gütern, Regalien und Renten.“ Auch in dieser Unveräußerlichkeit der Renten liegt mit die Anerkenntniß, daß, wenn veräußert oder verwendet werden wolle, dieses nur mit Zustimmung der Stände geschehen könne, sey es in Form von Erübrigungen oder eben erhobener Einnahmen. Wohl fühlend, daß die gesetzliche Begründung der gegentheiligen Ansicht nicht stichhaltig sey, hat man indeß an das Gefühl appellirt, die Staatsklugheit herausgefordert, und gesagt, es sey nicht gut, Controversen über Lebens- und Staatsfragen in das ständische Leben hereinzuziehen, sie erschüttern die Festigkeit des Staatshaushalts; man hat von Zerwürfnissen gesprochen, welche eingepflanzt, von Spaltungen, die hervorgerufen würden, des bayerischen Namens unwürdig! Doch ich frage, wer hat sie geschaffen, wer hervorgerufen? Etwa die Stände, die seit dem Jahr 1819 auf demselben Boden blieben, oder die Regierung, die im Jahr 1837 diesen historischen Boden verlassen und eine Doctrin eingeführt, die mit Recht das ganze Land, und insbesondere die Stände des Reichs mit tiefem Schmerz erfüllt hat? Die Stände, hat man ferner gesagt, seyen nicht im Stande, die Bedürfnisse des Landes zu bemessen, man solle ihnen nicht Rechte einräumen, deren Ausübung sie nicht erfassen können. Und doch sollen die Stände Steuern bewilligen, und zwar auf erkanntes Bedürfniß. Das Recht der Steuerbewilligung zwar hat man nie in Frage zu stellen versucht, denn der Buchstabe ist klar; dieses Recht ist vielmehr von allen Seiten bisher als unbestrittbar erkannt worden, weil man es nicht anders erkennen konnte. Wenn man weiter von der Macht des Geistes gesprochen, der die Welt regiert, und vor dem man nicht genug warnen könne, so weiß ich nicht, welcher Geist damit gemeint ist. Ist es aber der Geist eines vernünftigen, zeitgemäßen Fortschreitens, jener Geist, der immer auf der gesetzlichen Bahn sich bewegt, und auch nimmermehr aufzuhalten seyn wird, dann möchte ich in die Warnung nicht einstimmen, ich möchte vielmehr wünschen, daß dieser Geist recht allgemein walten möchte; Zerwürfnisse keinerlei Art würden dann mehr laut werden. Warnt man dagegen vor dem Geist des finstern Rückschrittes, der wieder heraufbeschwören möchte, was längst in das Reich der Vergessenheit versunken, dann stimme ich in die Warnung ein, glaube jedoch, es werde nicht gelingen, diesem finstern Geiste wieder Leben und Odem zu verschaffen. Man hat endlich auf das Vertrauen provocirt und gemeint, das Vertrauen in die Regierung solle sich auch hier bethätigen. Ich glaube, daß die Stände des Reichs es nie an solch' ehrenhaftem Vertrauen haben fehlen lassen. Zu keiner Zeit, glaube ich, hat die Krone sich verrechnet, wenn sie auf das Vertrauen ihrer treuen Bürger volle Rechnung machte. Allein ich wiederhole, das Vertrauen muß ein gegenseitiges seyn, denn ohne Gegenseitigkeit hat kein Vertrauen der Welt irgend einen Haltpunkt. Ich frage aber Alle, ich frage die Minister am Ministertische, wo die Regierung den Ständen mit Vertrauen entgegengekommen? In dieser Beziehung muß ich erinnern an die Ereignisse der jüngsten Zeit, ich muß abermals an die Decimirung der Kammer von 1840erinnern, und fragen, ob darin ein Beweis des Vertrauens lag. Ich muß erinnern an die Aengstlichkeit, mit der alle Zugeständnisse und Erklärungen in Clauseln eingehüllt und in Verwahrungen eingewickelt werden, gleich als rüste man sich gegen einen äußern Feind. Ich muß erinnern an die bei jeder Gelegenheit erfolgenden Zurückweisungen der ständischen Rechte auf die engsten Gränzen, und sollte auch die Zurückweisung bis unter Null jedes Rechts gehen. Ich muß nicht minder mahnen an das stete Vorhalten eines über dem Bereiche der Berathung stehenen Bildes, eines ehrfurchtgebietenden Namens, der nicht in die Debatte gezogen werden sollte. Eines solchen indirecten Zwanges bedurften die Stände Bayerns nicht, denn sie werden fest im Herzen halten die treue Anhänglichkeit an den Thron, sie werden nimmermehr vergessen die wahren Bedürfnisse des Landes, und auch ohne diese stete Mahnung werden sie dieselben anerkennen und billigen Forderungen der Regierung zustimmen. Ich verweise endlich auf die dringende Eile, mit der man sich der Stände zu entledigen sucht, und frage jeden, welches Gefühl in ihm dieß hervorgerufen hat? Ich frage, ob es nicht besser wäre, die Fragen, die uns so lebhaft beschäftigen, durch und durch zu erledigen und

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div type="jArticle" n="1">
        <p><pb facs="#f0012" n="0844"/>
Actionnär,&#x201C; die ihrer gemeinnütziger Tendenz wegen der öffentlichen Aufmerksamkeit vorzugsweise zu empfehlen ist. Ausschließend den nationellen Interessen gewidmet, muß, wenn erst die Aufgabe des Blattes hinlänglich bekannt und die Tüchtigkeit seiner Leistungen ersichtlich ist, der Actionnär ein zahlreiches Publicum finden. Sein Programm verspricht, alle in den österreichischen Staaten bestehenden Actienvereine nach ihrer Wesenheit und Nützlichkeit darzustellen, ihre Geschichte, ihre Entwicklung, ihren Wirkungskreis, ihre Hoffnungen und Aussichten ausführlich zu beleuchten, und auch über Alles, was im Auslande über Actien, Industrie und Speculation bekannt wird, im Auszuge zu berichten. Für Leute, die ihr Geld auf sichere und gewinnbringende Weise anlegen wollen, müssen solche Notizen von großem Nutzen seyn, namentlich in einer Zeit, wo der Speculations- und Actienschwindel gewiß mehr Leute <hi rendition="#g">arm</hi> als <hi rendition="#g">reich</hi> gemacht hat. Ist aber irgend einer Zeitschrift die Pflicht auferlegt, den Standpunkt der Wahrheit und Unparteilichkeit unter allen Umständen festzuhalten, so hat die hier genannte diese Verpflichtung doppelt und zehnfach auf sich. Hier ist jede Abweichung von der Wahrheit ein indirecter Raub an fremdem Eigenthum; sanguinischen Hoffnungen darf hier nie über die Beweiskraft der Ziffern Macht gegeben werden, und nüchternes Urtheil mit Beseitigung aller poetischen Färbung muß die Feder bei jedem zu schreibenden Satz leiten. Die vor uns liegenden Blätter erwecken die besten Hoffnungen.</p><lb/>
        <p>Ueber die belletristischen Journale läßt sich auch beim besten Willen nicht viel Rühmliches melden. Das einzige, das in neuerer Zeit bedeutend fortschreitet, ist &#x201E;die Wiener Zeitschrift&#x201C; von Withaner. Von jeher war der Standpunkt, den diese Zeitschrift einnahm, ein höher gestellter als die der andern hiesigen Journale, mit Recht aber mußte man ihr bei vielem Guten eine oft ermüdende Trockenheit und Steifheit zum Vorwurfe machen. Hrn. Withauers kritische Aufsätze waren immer ausgezeichnet in Form und Gehalt, obgleich wir auch diesen mehr Selbstständigkeit und zu Zeiten weniger enkomiastische Willfährigkeit gewünscht hätten. Damit soll indeß keineswegs gesagt seyn, daß die Wiener Zeitschrift je in ihren Kritiken nur entfernt den Flagornerien der meisten anderen hiesigen Blätter gleichgekommen wäre. Selbst bei den gerügten Mängeln gebührte ihr unter den Wiener Ephemeriden immer der erste Rang, und ihre Modekupfer, obgleich im In- und Auslande vielfach nrchgeahmt, ließen an Schönheit und Vollendung alle andern &#x2013; die französischen mit eingeschlossen &#x2013; hinter sich. Eine neue, werthvolle Zugabe erhielt das Blatt durch die ähnlichen Bilder österreichischer Dichter in Stahl gestochen. Grillparzer, der erste unter ihnen an Talent wie an Anspruchlosigkeit, eröffnet, wie billig, die Reihe.</p><lb/>
        <p>(Beschluß folgt.)</p><lb/>
      </div>
      <div n="1">
        <head> <hi rendition="#b">Deutschland.</hi> </head><lb/>
        <div n="2">
          <byline>
            <docAuthor>
              <gap reason="insignificant"/>
            </docAuthor>
          </byline>
          <dateline> <hi rendition="#b">München.</hi> </dateline>
          <p> (Fortsetzung der Verhandlungen über den Rechenschaftsbericht.) Freiherr v. <hi rendition="#g">Thon</hi>-<hi rendition="#g">Dittmer</hi> fuhr fort: &#x201E;Der Bestimmung der Verfassungsurkunde, auf welche hier so viel Gewicht gelegt wird, stehen auch andere entgegen, die bei weitem schlagender das bestrittene Recht der Stände des Reichs beweisen. Der Eingang unserer Verfassung nämlich beruft eine Standschaft, hervorgehend aus allen Classen der im Staat ansässigen Staatsbürger mit den Rechten des <hi rendition="#g">Beiraths</hi>, der <hi rendition="#g">Zustimmung</hi>, der <hi rendition="#g">Willigung</hi>, <hi rendition="#g">Wünsche</hi> und <hi rendition="#g">Beschwerdeführung</hi>. Das Correlat eines jeden Rechts ist aber eine Verpflichtung, hier der Regierung den Ständen gegenüber. Nicht minder sagt die Verfassungsurkunde in dem ersten ihrer Paragraphen, der vom Staatsgut handelt: &#x201E;der ganze Umfang des Königreichs bildet eine untheilbare, unveräußerliche Gesammtmasse aus sämmtlichen Bestandtheilen, an Landen, Leuten, Herrschaften, Gütern, Regalien und Renten.&#x201C; Auch in dieser Unveräußerlichkeit der Renten liegt mit die Anerkenntniß, daß, wenn veräußert oder verwendet werden wolle, dieses nur mit Zustimmung der Stände geschehen könne, sey es in Form von Erübrigungen oder eben erhobener Einnahmen. Wohl fühlend, daß die gesetzliche Begründung der gegentheiligen Ansicht nicht stichhaltig sey, hat man indeß an das Gefühl appellirt, die Staatsklugheit herausgefordert, und gesagt, es sey nicht gut, Controversen über Lebens- und Staatsfragen in das ständische Leben hereinzuziehen, sie erschüttern die Festigkeit des Staatshaushalts; man hat von Zerwürfnissen gesprochen, welche eingepflanzt, von Spaltungen, die hervorgerufen würden, des bayerischen Namens unwürdig! Doch ich frage, wer hat sie geschaffen, wer hervorgerufen? Etwa die Stände, die seit dem Jahr 1819 auf demselben Boden blieben, oder die Regierung, die im Jahr 1837 diesen historischen Boden verlassen und eine Doctrin eingeführt, die mit Recht das ganze Land, und insbesondere die Stände des Reichs mit tiefem Schmerz erfüllt hat? Die Stände, hat man ferner gesagt, seyen nicht im Stande, die Bedürfnisse des Landes zu bemessen, man solle ihnen nicht Rechte einräumen, deren Ausübung sie nicht erfassen können. Und doch sollen die Stände Steuern bewilligen, und zwar auf erkanntes Bedürfniß. Das Recht der Steuerbewilligung zwar hat man nie in Frage zu stellen versucht, denn der Buchstabe ist klar; dieses Recht ist vielmehr von allen Seiten bisher als unbestrittbar erkannt worden, weil man es nicht anders erkennen konnte. Wenn man weiter von der Macht des Geistes gesprochen, der die Welt regiert, und vor dem man nicht genug warnen könne, so weiß ich nicht, welcher Geist damit gemeint ist. Ist es aber der Geist eines <hi rendition="#g">vernünftigen</hi>, <hi rendition="#g">zeitgemäßen</hi> Fortschreitens, jener Geist, der immer auf der gesetzlichen Bahn sich bewegt, und auch nimmermehr aufzuhalten seyn wird, dann möchte ich in die Warnung nicht einstimmen, ich möchte vielmehr wünschen, daß dieser Geist recht allgemein walten möchte; Zerwürfnisse keinerlei Art würden dann mehr laut werden. Warnt man dagegen vor dem Geist des <hi rendition="#g">finstern Rückschrittes</hi>, der wieder heraufbeschwören möchte, was längst in das Reich der Vergessenheit versunken, dann stimme ich in die Warnung ein, glaube jedoch, es werde nicht gelingen, diesem finstern Geiste wieder Leben und Odem zu verschaffen. Man hat endlich auf das Vertrauen provocirt und gemeint, das Vertrauen in die Regierung solle sich auch hier bethätigen. Ich glaube, daß die Stände des Reichs es nie an solch' ehrenhaftem Vertrauen haben fehlen lassen. Zu keiner Zeit, glaube ich, hat die Krone sich verrechnet, wenn sie auf das Vertrauen ihrer treuen Bürger volle Rechnung machte. Allein ich wiederhole, das Vertrauen muß ein gegenseitiges seyn, denn ohne Gegenseitigkeit hat kein Vertrauen der Welt irgend einen Haltpunkt. Ich frage aber Alle, ich frage die Minister am Ministertische, wo die Regierung den Ständen mit Vertrauen entgegengekommen? In dieser Beziehung muß ich erinnern an die Ereignisse der jüngsten Zeit, ich muß abermals an die Decimirung der Kammer von 1840erinnern, und fragen, ob darin ein Beweis des Vertrauens lag. Ich muß erinnern an die Aengstlichkeit, mit der alle Zugeständnisse und Erklärungen in Clauseln eingehüllt und in Verwahrungen eingewickelt werden, gleich als rüste man sich gegen einen äußern Feind. Ich muß erinnern an die bei jeder Gelegenheit erfolgenden Zurückweisungen der ständischen Rechte auf die engsten Gränzen, und sollte auch die Zurückweisung bis unter Null jedes Rechts gehen. Ich muß nicht minder mahnen an das stete Vorhalten eines über dem Bereiche der Berathung stehenen Bildes, eines ehrfurchtgebietenden Namens, der nicht in die Debatte gezogen werden sollte. Eines solchen indirecten Zwanges bedurften die Stände Bayerns nicht, denn sie werden fest im Herzen halten die treue Anhänglichkeit an den Thron, sie werden nimmermehr vergessen die wahren Bedürfnisse des Landes, und auch ohne diese stete Mahnung werden sie dieselben anerkennen und billigen Forderungen der Regierung zustimmen. Ich verweise endlich auf die dringende Eile, mit der man sich der Stände zu entledigen sucht, und frage jeden, welches Gefühl in ihm dieß hervorgerufen hat? Ich frage, ob es nicht besser wäre, die Fragen, die uns so lebhaft beschäftigen, durch und durch zu erledigen und<lb/></p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0844/0012] Actionnär,“ die ihrer gemeinnütziger Tendenz wegen der öffentlichen Aufmerksamkeit vorzugsweise zu empfehlen ist. Ausschließend den nationellen Interessen gewidmet, muß, wenn erst die Aufgabe des Blattes hinlänglich bekannt und die Tüchtigkeit seiner Leistungen ersichtlich ist, der Actionnär ein zahlreiches Publicum finden. Sein Programm verspricht, alle in den österreichischen Staaten bestehenden Actienvereine nach ihrer Wesenheit und Nützlichkeit darzustellen, ihre Geschichte, ihre Entwicklung, ihren Wirkungskreis, ihre Hoffnungen und Aussichten ausführlich zu beleuchten, und auch über Alles, was im Auslande über Actien, Industrie und Speculation bekannt wird, im Auszuge zu berichten. Für Leute, die ihr Geld auf sichere und gewinnbringende Weise anlegen wollen, müssen solche Notizen von großem Nutzen seyn, namentlich in einer Zeit, wo der Speculations- und Actienschwindel gewiß mehr Leute arm als reich gemacht hat. Ist aber irgend einer Zeitschrift die Pflicht auferlegt, den Standpunkt der Wahrheit und Unparteilichkeit unter allen Umständen festzuhalten, so hat die hier genannte diese Verpflichtung doppelt und zehnfach auf sich. Hier ist jede Abweichung von der Wahrheit ein indirecter Raub an fremdem Eigenthum; sanguinischen Hoffnungen darf hier nie über die Beweiskraft der Ziffern Macht gegeben werden, und nüchternes Urtheil mit Beseitigung aller poetischen Färbung muß die Feder bei jedem zu schreibenden Satz leiten. Die vor uns liegenden Blätter erwecken die besten Hoffnungen. Ueber die belletristischen Journale läßt sich auch beim besten Willen nicht viel Rühmliches melden. Das einzige, das in neuerer Zeit bedeutend fortschreitet, ist „die Wiener Zeitschrift“ von Withaner. Von jeher war der Standpunkt, den diese Zeitschrift einnahm, ein höher gestellter als die der andern hiesigen Journale, mit Recht aber mußte man ihr bei vielem Guten eine oft ermüdende Trockenheit und Steifheit zum Vorwurfe machen. Hrn. Withauers kritische Aufsätze waren immer ausgezeichnet in Form und Gehalt, obgleich wir auch diesen mehr Selbstständigkeit und zu Zeiten weniger enkomiastische Willfährigkeit gewünscht hätten. Damit soll indeß keineswegs gesagt seyn, daß die Wiener Zeitschrift je in ihren Kritiken nur entfernt den Flagornerien der meisten anderen hiesigen Blätter gleichgekommen wäre. Selbst bei den gerügten Mängeln gebührte ihr unter den Wiener Ephemeriden immer der erste Rang, und ihre Modekupfer, obgleich im In- und Auslande vielfach nrchgeahmt, ließen an Schönheit und Vollendung alle andern – die französischen mit eingeschlossen – hinter sich. Eine neue, werthvolle Zugabe erhielt das Blatt durch die ähnlichen Bilder österreichischer Dichter in Stahl gestochen. Grillparzer, der erste unter ihnen an Talent wie an Anspruchlosigkeit, eröffnet, wie billig, die Reihe. (Beschluß folgt.) Deutschland. _ München. (Fortsetzung der Verhandlungen über den Rechenschaftsbericht.) Freiherr v. Thon-Dittmer fuhr fort: „Der Bestimmung der Verfassungsurkunde, auf welche hier so viel Gewicht gelegt wird, stehen auch andere entgegen, die bei weitem schlagender das bestrittene Recht der Stände des Reichs beweisen. Der Eingang unserer Verfassung nämlich beruft eine Standschaft, hervorgehend aus allen Classen der im Staat ansässigen Staatsbürger mit den Rechten des Beiraths, der Zustimmung, der Willigung, Wünsche und Beschwerdeführung. Das Correlat eines jeden Rechts ist aber eine Verpflichtung, hier der Regierung den Ständen gegenüber. Nicht minder sagt die Verfassungsurkunde in dem ersten ihrer Paragraphen, der vom Staatsgut handelt: „der ganze Umfang des Königreichs bildet eine untheilbare, unveräußerliche Gesammtmasse aus sämmtlichen Bestandtheilen, an Landen, Leuten, Herrschaften, Gütern, Regalien und Renten.“ Auch in dieser Unveräußerlichkeit der Renten liegt mit die Anerkenntniß, daß, wenn veräußert oder verwendet werden wolle, dieses nur mit Zustimmung der Stände geschehen könne, sey es in Form von Erübrigungen oder eben erhobener Einnahmen. Wohl fühlend, daß die gesetzliche Begründung der gegentheiligen Ansicht nicht stichhaltig sey, hat man indeß an das Gefühl appellirt, die Staatsklugheit herausgefordert, und gesagt, es sey nicht gut, Controversen über Lebens- und Staatsfragen in das ständische Leben hereinzuziehen, sie erschüttern die Festigkeit des Staatshaushalts; man hat von Zerwürfnissen gesprochen, welche eingepflanzt, von Spaltungen, die hervorgerufen würden, des bayerischen Namens unwürdig! Doch ich frage, wer hat sie geschaffen, wer hervorgerufen? Etwa die Stände, die seit dem Jahr 1819 auf demselben Boden blieben, oder die Regierung, die im Jahr 1837 diesen historischen Boden verlassen und eine Doctrin eingeführt, die mit Recht das ganze Land, und insbesondere die Stände des Reichs mit tiefem Schmerz erfüllt hat? Die Stände, hat man ferner gesagt, seyen nicht im Stande, die Bedürfnisse des Landes zu bemessen, man solle ihnen nicht Rechte einräumen, deren Ausübung sie nicht erfassen können. Und doch sollen die Stände Steuern bewilligen, und zwar auf erkanntes Bedürfniß. Das Recht der Steuerbewilligung zwar hat man nie in Frage zu stellen versucht, denn der Buchstabe ist klar; dieses Recht ist vielmehr von allen Seiten bisher als unbestrittbar erkannt worden, weil man es nicht anders erkennen konnte. Wenn man weiter von der Macht des Geistes gesprochen, der die Welt regiert, und vor dem man nicht genug warnen könne, so weiß ich nicht, welcher Geist damit gemeint ist. Ist es aber der Geist eines vernünftigen, zeitgemäßen Fortschreitens, jener Geist, der immer auf der gesetzlichen Bahn sich bewegt, und auch nimmermehr aufzuhalten seyn wird, dann möchte ich in die Warnung nicht einstimmen, ich möchte vielmehr wünschen, daß dieser Geist recht allgemein walten möchte; Zerwürfnisse keinerlei Art würden dann mehr laut werden. Warnt man dagegen vor dem Geist des finstern Rückschrittes, der wieder heraufbeschwören möchte, was längst in das Reich der Vergessenheit versunken, dann stimme ich in die Warnung ein, glaube jedoch, es werde nicht gelingen, diesem finstern Geiste wieder Leben und Odem zu verschaffen. Man hat endlich auf das Vertrauen provocirt und gemeint, das Vertrauen in die Regierung solle sich auch hier bethätigen. Ich glaube, daß die Stände des Reichs es nie an solch' ehrenhaftem Vertrauen haben fehlen lassen. Zu keiner Zeit, glaube ich, hat die Krone sich verrechnet, wenn sie auf das Vertrauen ihrer treuen Bürger volle Rechnung machte. Allein ich wiederhole, das Vertrauen muß ein gegenseitiges seyn, denn ohne Gegenseitigkeit hat kein Vertrauen der Welt irgend einen Haltpunkt. Ich frage aber Alle, ich frage die Minister am Ministertische, wo die Regierung den Ständen mit Vertrauen entgegengekommen? In dieser Beziehung muß ich erinnern an die Ereignisse der jüngsten Zeit, ich muß abermals an die Decimirung der Kammer von 1840erinnern, und fragen, ob darin ein Beweis des Vertrauens lag. Ich muß erinnern an die Aengstlichkeit, mit der alle Zugeständnisse und Erklärungen in Clauseln eingehüllt und in Verwahrungen eingewickelt werden, gleich als rüste man sich gegen einen äußern Feind. Ich muß erinnern an die bei jeder Gelegenheit erfolgenden Zurückweisungen der ständischen Rechte auf die engsten Gränzen, und sollte auch die Zurückweisung bis unter Null jedes Rechts gehen. Ich muß nicht minder mahnen an das stete Vorhalten eines über dem Bereiche der Berathung stehenen Bildes, eines ehrfurchtgebietenden Namens, der nicht in die Debatte gezogen werden sollte. Eines solchen indirecten Zwanges bedurften die Stände Bayerns nicht, denn sie werden fest im Herzen halten die treue Anhänglichkeit an den Thron, sie werden nimmermehr vergessen die wahren Bedürfnisse des Landes, und auch ohne diese stete Mahnung werden sie dieselben anerkennen und billigen Forderungen der Regierung zustimmen. Ich verweise endlich auf die dringende Eile, mit der man sich der Stände zu entledigen sucht, und frage jeden, welches Gefühl in ihm dieß hervorgerufen hat? Ich frage, ob es nicht besser wäre, die Fragen, die uns so lebhaft beschäftigen, durch und durch zu erledigen und

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Deutsches Textarchiv: Bereitstellung der Texttranskription. (2016-06-28T11:37:15Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Matthias Boenig: Bearbeitung der digitalen Edition. (2016-06-28T11:37:15Z)

Weitere Informationen:

Bogensignaturen: gekennzeichnet; Druckfehler: keine Angabe; fremdsprachliches Material: gekennzeichnet; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): wie Vorlage; i/j in Fraktur: Lautwert transkribiert; I/J in Fraktur: Lautwert transkribiert; Kolumnentitel: gekennzeichnet; Kustoden: gekennzeichnet; langes s (ſ): als s transkribiert; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: aufgelöst; u/v bzw. U/V: Lautwert transkribiert; Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert; Vollständigkeit: teilweise erfasst; Zeichensetzung: wie Vorlage; Zeilenumbrüche markiert: nein;




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_106_18400415
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_106_18400415/12
Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 106. Augsburg, 15. April 1840, S. 0844. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_106_18400415/12>, abgerufen am 01.05.2024.