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Allgemeine Zeitung. Nr. 74. Augsburg, 14. März 1840.

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auszusetzen. In dieser Beziehung bemerkte ich, daß dem Justizminister die Oberaufsicht über sämmtliche Gerichte der Monarchie übertragen ist, und daß er, mit Ausschluß der Rheinprovinz, so weit das französische Recht gilt, die Recursinstanz in allen Rechtsangelegenheiten bildet, die nicht zum Geschäftskreise des erkennenden Richters gehören. In dieser letztern Rücksicht sind auch in der preußischen Monarchie sämmtliche Gerichte selbstständige Behörden, gegen deren Entscheidungen nur die Berufung an die höhern Instanzgerichte stattfindet, dem Justizminister aber selbstredend keine Einwirkung gebührt. Zu dem Rechtsgebiete der Oberaufsicht gehören die Anstellungs-, Einrichtungs- und Disciplinarsachen, und es liegt darin die Ermächtigung zu formellen, den Geschäftsbetrieb betreffenden Erlassen. In den Kreis der Recursinstanz fallen dagegen allerdings materielle Vorbescheidungen, welche sich jedoch nur auf die einzelnen Beschwerden beziehen, die Gegenstand derselben sind. Sowie die Untergerichte unter den Obergerichten stehen, so stehen diese unter dem Justizminister und dieser unter der unmittelbaren Aufsicht Sr. Maj. des Königs. Beschwert sich daher irgend Jemand über die Verfügung eines Gerichts in einer Hypotheken-, Nachlaß-, Vormundschaftssache, oder über eine processualische Verfügung, die nicht von dem erkennenden Richter ausgegangen ist, so erfordert der Justizminister den Bericht des Obergerichts und spricht sodann in einem vollständig motivirten Bescheide seine Ansicht aus, die in dieser Sache dem Gerichte zur Norm dient. Glaubt die Partei oder das Obergericht sich bei diesem Bescheide nicht beruhigen zu können, und bewirkt eine Gegenvorstellung bei dem Justizminister keine Abänderung, so steht beiden der weitere Recurs an den Thron offen. Es liegt in der Natur einer regsamen, pflichtgetreuen Rechtsverwaltung, daß, ebenso wie zwischen den Richtern der verschiedenen Instanzen, auch in der Recursinstanz öfter eine Verschiedenheit der Ansichten hervortritt, und daß darum einzelne Recurse bis an des Königs Majestät gelangen. Im Cabinet Sr. Maj. aber werden die Beschwerden in Justizsachen ebenso wie die in Verwaltungssachen mit größter Sorgfalt geprüft, wo es erforderlich erachtet wird, das Gutachten des Staatsministeriums erfordert, und geben bisweilen Veranlassung zu neuen legislativen Bestimmungen. Aus diesen Grundzügen läßt sich die Stellung des Justizministers in Bezug auf die Rechtsverwaltung entnehmen. So wenig man aber sagen kann, daß sich der Appellationsrichter einen materiellen Eingriff in die dem Richter erster Instanz zugewiesene Rechtspflege erlaubt, wenn er dessen Erkenntniß abändert, eben so wenig läßt sich dieß vom Justizminister behaupten, wenn er in der Recursinstanz einen Bescheid erläßt, der der Ansicht des betreffenden Obergerichts zuwiderläuft. Was die gegen mich persönlich gerichteten Angriffe betrifft, so beschränke ich mich auf folgende Bemerkungen: daß ich meinen Abschied nicht nachgesucht habe, daß ich auch in keinem Conflicte mit dem Kammergerichte mich befinde, der mich dazu veranlassen könnte; daß das Kammergericht nicht über eine von mir im Jahr 1832 in Beziehung auf einzelne Referendarien erlassene Verfügung, welche ganz andern Inhalts war, als der Schriftsteller anführt, und auf den gegenwärtigen völlig zufriedenstellenden Zustand der Dinge überhaupt keine Anwendung leidet, nicht über eine von mir zu keiner Zeit erfolgte Einforderung der Vortrags- und andern Journale Beschwerde bei des Königs Majestät geführt hat; daß von dem Allem, was der Artikel über den Gang dieser Beschwerden und über deren Erfolg enthält, kein einziges Wort wahr ist; daß ich niemals mit den obern Justizbehörden meines Departements in einem, und noch weniger in einem fortdauernden Hader gelebt habe, daß vielmehr das Vernehmen zwischen mir und den obern Justizbehörden gar nicht anders seyn kann, als es wirklich besteht, indem jeder Theil seine Pflichten auf das gewissenhafteste zu erfüllen sich bestrebt; daß ich bei der mir zustehenden Besetzung der Unterrichterstellen in der Regel den Bericht des Obergerichts erfordere, um zu erfahren, wen es in seinem Bezirke für den dazu Geeignetsten erachtet, daß ich aber aus den sorgfältig geführten Listen über sämmtliche Justizbeamte der Monarchie stets denjenigen auswähle, der nach seiner Qualification und bei gleicher Tüchtigkeit nach seinem Dienstalter die meisten Ansprüche besitzt, wenn er die ihm angebotene Stelle anzunehmen geneigt ist; und daß endlich der zuletzt angeführte Specialfall dadurch seine Erledigung gefunden hat, daß bei dem Mangel aller und jeder Begnadigungsgründe Se. Maj. meiner, auf die bestehenden gesetzlichen Vorschriften gegründeten Vorbescheidung allerhöchst Ihre Sanction ertheilt haben, was der Schriftsteller nicht anzuführen für gut gefunden hat. Wahr in dem ganzen Aufsatz ist nur, daß Se. Maj. mir wiederholt Beweise allerhöchst Ihres mich beglückenden Vertrauens gewährt haben, Beweise, welche ich in der tiefsten Dankbarkeit verehre, und die mir die Kraft geben, mit unverdrossenem Muth auf der Bahn meiner Pflicht fortzuschreiten, so lange es Gott und dem König, meinem allergnädigsten Herrn, gefallen wird."

Der Kriegsminister, General Rauch, dessen 50jähriges Dienstjubiläum am 31 März eintritt, ist noch immer gefährlich krank: er leidet an Nierenstein-Koliken, denen sich eine heftige Lungenentzündung zugesellt hat; gestern war sein Befinden etwas besser, doch ist die Gefahr noch immer nicht vorüber. Dagegen befindet sich Hr. v. Kamptz, der am 24 März den Ehrentag seiner langjährigen Dienste begehen wird, im besten Wohlseyn. - Prof. Schönlein hat nunmehr vor zwei Tagen endlich seiner Behörde aus Leipzig gemeldet, daß er sich dort nur noch kurze Zeit aufhalten, und sodann hier eintreffen werde. Möchte unsere Universität in der juristischen Facultät für die noch immer unbesetzte Stellung des Professors Gans einen eben so gediegenen Zuwachs erhalten wie die medicinische! Die Berufung Stahls findet viele Widersacher. - Großes Aufsehen hat hier die von Sr. Exc. dem Minister v. Mühler erlassene Erklärung gegen die über sein Verhältniß zum Kammergericht durch Zeitungsartikel verbreiteten Gerüchte erregt; es ist dieß der erste Fall, wo einer unserer Minister sich auf solche Weise vor der öffentlichen Meinung rechtfertigt. Der Artikel hat in seiner ernsten, würdigen, gemessenen Fassung allgemeinen Beifall gefunden. - Die Actien unserer Eisenbahnen, vorzüglich die der Potsdamer, bleiben im Steigen. Bei der letztern hat sich eine solche Steigerung des Verkehrs und der Einnahmen in den Monaten Januar und Februar d. J. gegen die entsprechenden des vorigen ergeben, daß man, der Ersparungen nicht zu gedenken, welche die Erfahrung ergeben muß, mit Sicherheit auf eine wenigstens um 1 1/2 Procent erhöhte Dividende für das nächste Jahr rechnen darf. - Die Ankündigung des Stettiner Eisenbahn-Comite's zu den neuen auf sechs Jahre nach der Vollendung des Baues zu 4 Proc. Zinsen garantirten Actienzeichnungen haben jetzt stattgefunden, und sind an der Börse günstig aufgenommen worden. Die Zeichnungen geschehen nicht stürmisch, nicht übereilt, doch in bedeutenden Summen, von soliden Capitalisten und in ununterbrochener Fortdauer. Wenn es gelingt, das Haus Rothschild und die hiesige Seehandlung dafür zu gewinnen, welche bei der Berlin-sächsischen Eisenbahn für mehr als die Hälfte der Actien betheiligt sind, und die somit das nächste Interesse hätten, die Stettiner ins Leben zu fördern, weil sich dadurch der Verkehr nach dem Innern Deutschlands unberechenbar mehren würde, so ist die Vollendung der Bahn gesichert, und der Staat um ein für das Ganze desselben wucherndes Capital reicher.

Schweden.

Die Annahme des königlichen Vorschlags über die Einführung einer Departementalverwaltung fand schneller statt, als man erwartet hatte. Weßhalb die Regierung so sehr eilte, mit dieser Sache zu Ende zu kommen, ergibt sich aus der Bemerkung Hrn. Petre's im Bürgerstand. Dieser sprach den Wunsch aus, daß man warten möchte, bis der Constitutionsausschuß seinen Bericht abgestattet habe, d. h. mit andern Worten, bis man sehe, ob nicht mehrere der bisherigen Staatsräthe wegen ihres Benehmens in Anklagestand gesetzt werden müßten. Die Mehrzahl indeß wollte Vergangenes vergangen seyn lassen, um nur einmal den ersten Schritt auf der Bahn der Reformen thun, während die Regierung die Leitung der nothwendigen Reformen in der Hand behalten,

auszusetzen. In dieser Beziehung bemerkte ich, daß dem Justizminister die Oberaufsicht über sämmtliche Gerichte der Monarchie übertragen ist, und daß er, mit Ausschluß der Rheinprovinz, so weit das französische Recht gilt, die Recursinstanz in allen Rechtsangelegenheiten bildet, die nicht zum Geschäftskreise des erkennenden Richters gehören. In dieser letztern Rücksicht sind auch in der preußischen Monarchie sämmtliche Gerichte selbstständige Behörden, gegen deren Entscheidungen nur die Berufung an die höhern Instanzgerichte stattfindet, dem Justizminister aber selbstredend keine Einwirkung gebührt. Zu dem Rechtsgebiete der Oberaufsicht gehören die Anstellungs-, Einrichtungs- und Disciplinarsachen, und es liegt darin die Ermächtigung zu formellen, den Geschäftsbetrieb betreffenden Erlassen. In den Kreis der Recursinstanz fallen dagegen allerdings materielle Vorbescheidungen, welche sich jedoch nur auf die einzelnen Beschwerden beziehen, die Gegenstand derselben sind. Sowie die Untergerichte unter den Obergerichten stehen, so stehen diese unter dem Justizminister und dieser unter der unmittelbaren Aufsicht Sr. Maj. des Königs. Beschwert sich daher irgend Jemand über die Verfügung eines Gerichts in einer Hypotheken-, Nachlaß-, Vormundschaftssache, oder über eine processualische Verfügung, die nicht von dem erkennenden Richter ausgegangen ist, so erfordert der Justizminister den Bericht des Obergerichts und spricht sodann in einem vollständig motivirten Bescheide seine Ansicht aus, die in dieser Sache dem Gerichte zur Norm dient. Glaubt die Partei oder das Obergericht sich bei diesem Bescheide nicht beruhigen zu können, und bewirkt eine Gegenvorstellung bei dem Justizminister keine Abänderung, so steht beiden der weitere Recurs an den Thron offen. Es liegt in der Natur einer regsamen, pflichtgetreuen Rechtsverwaltung, daß, ebenso wie zwischen den Richtern der verschiedenen Instanzen, auch in der Recursinstanz öfter eine Verschiedenheit der Ansichten hervortritt, und daß darum einzelne Recurse bis an des Königs Majestät gelangen. Im Cabinet Sr. Maj. aber werden die Beschwerden in Justizsachen ebenso wie die in Verwaltungssachen mit größter Sorgfalt geprüft, wo es erforderlich erachtet wird, das Gutachten des Staatsministeriums erfordert, und geben bisweilen Veranlassung zu neuen legislativen Bestimmungen. Aus diesen Grundzügen läßt sich die Stellung des Justizministers in Bezug auf die Rechtsverwaltung entnehmen. So wenig man aber sagen kann, daß sich der Appellationsrichter einen materiellen Eingriff in die dem Richter erster Instanz zugewiesene Rechtspflege erlaubt, wenn er dessen Erkenntniß abändert, eben so wenig läßt sich dieß vom Justizminister behaupten, wenn er in der Recursinstanz einen Bescheid erläßt, der der Ansicht des betreffenden Obergerichts zuwiderläuft. Was die gegen mich persönlich gerichteten Angriffe betrifft, so beschränke ich mich auf folgende Bemerkungen: daß ich meinen Abschied nicht nachgesucht habe, daß ich auch in keinem Conflicte mit dem Kammergerichte mich befinde, der mich dazu veranlassen könnte; daß das Kammergericht nicht über eine von mir im Jahr 1832 in Beziehung auf einzelne Referendarien erlassene Verfügung, welche ganz andern Inhalts war, als der Schriftsteller anführt, und auf den gegenwärtigen völlig zufriedenstellenden Zustand der Dinge überhaupt keine Anwendung leidet, nicht über eine von mir zu keiner Zeit erfolgte Einforderung der Vortrags- und andern Journale Beschwerde bei des Königs Majestät geführt hat; daß von dem Allem, was der Artikel über den Gang dieser Beschwerden und über deren Erfolg enthält, kein einziges Wort wahr ist; daß ich niemals mit den obern Justizbehörden meines Departements in einem, und noch weniger in einem fortdauernden Hader gelebt habe, daß vielmehr das Vernehmen zwischen mir und den obern Justizbehörden gar nicht anders seyn kann, als es wirklich besteht, indem jeder Theil seine Pflichten auf das gewissenhafteste zu erfüllen sich bestrebt; daß ich bei der mir zustehenden Besetzung der Unterrichterstellen in der Regel den Bericht des Obergerichts erfordere, um zu erfahren, wen es in seinem Bezirke für den dazu Geeignetsten erachtet, daß ich aber aus den sorgfältig geführten Listen über sämmtliche Justizbeamte der Monarchie stets denjenigen auswähle, der nach seiner Qualification und bei gleicher Tüchtigkeit nach seinem Dienstalter die meisten Ansprüche besitzt, wenn er die ihm angebotene Stelle anzunehmen geneigt ist; und daß endlich der zuletzt angeführte Specialfall dadurch seine Erledigung gefunden hat, daß bei dem Mangel aller und jeder Begnadigungsgründe Se. Maj. meiner, auf die bestehenden gesetzlichen Vorschriften gegründeten Vorbescheidung allerhöchst Ihre Sanction ertheilt haben, was der Schriftsteller nicht anzuführen für gut gefunden hat. Wahr in dem ganzen Aufsatz ist nur, daß Se. Maj. mir wiederholt Beweise allerhöchst Ihres mich beglückenden Vertrauens gewährt haben, Beweise, welche ich in der tiefsten Dankbarkeit verehre, und die mir die Kraft geben, mit unverdrossenem Muth auf der Bahn meiner Pflicht fortzuschreiten, so lange es Gott und dem König, meinem allergnädigsten Herrn, gefallen wird.“

Der Kriegsminister, General Rauch, dessen 50jähriges Dienstjubiläum am 31 März eintritt, ist noch immer gefährlich krank: er leidet an Nierenstein-Koliken, denen sich eine heftige Lungenentzündung zugesellt hat; gestern war sein Befinden etwas besser, doch ist die Gefahr noch immer nicht vorüber. Dagegen befindet sich Hr. v. Kamptz, der am 24 März den Ehrentag seiner langjährigen Dienste begehen wird, im besten Wohlseyn. – Prof. Schönlein hat nunmehr vor zwei Tagen endlich seiner Behörde aus Leipzig gemeldet, daß er sich dort nur noch kurze Zeit aufhalten, und sodann hier eintreffen werde. Möchte unsere Universität in der juristischen Facultät für die noch immer unbesetzte Stellung des Professors Gans einen eben so gediegenen Zuwachs erhalten wie die medicinische! Die Berufung Stahls findet viele Widersacher. – Großes Aufsehen hat hier die von Sr. Exc. dem Minister v. Mühler erlassene Erklärung gegen die über sein Verhältniß zum Kammergericht durch Zeitungsartikel verbreiteten Gerüchte erregt; es ist dieß der erste Fall, wo einer unserer Minister sich auf solche Weise vor der öffentlichen Meinung rechtfertigt. Der Artikel hat in seiner ernsten, würdigen, gemessenen Fassung allgemeinen Beifall gefunden. – Die Actien unserer Eisenbahnen, vorzüglich die der Potsdamer, bleiben im Steigen. Bei der letztern hat sich eine solche Steigerung des Verkehrs und der Einnahmen in den Monaten Januar und Februar d. J. gegen die entsprechenden des vorigen ergeben, daß man, der Ersparungen nicht zu gedenken, welche die Erfahrung ergeben muß, mit Sicherheit auf eine wenigstens um 1 1/2 Procent erhöhte Dividende für das nächste Jahr rechnen darf. – Die Ankündigung des Stettiner Eisenbahn-Comité's zu den neuen auf sechs Jahre nach der Vollendung des Baues zu 4 Proc. Zinsen garantirten Actienzeichnungen haben jetzt stattgefunden, und sind an der Börse günstig aufgenommen worden. Die Zeichnungen geschehen nicht stürmisch, nicht übereilt, doch in bedeutenden Summen, von soliden Capitalisten und in ununterbrochener Fortdauer. Wenn es gelingt, das Haus Rothschild und die hiesige Seehandlung dafür zu gewinnen, welche bei der Berlin-sächsischen Eisenbahn für mehr als die Hälfte der Actien betheiligt sind, und die somit das nächste Interesse hätten, die Stettiner ins Leben zu fördern, weil sich dadurch der Verkehr nach dem Innern Deutschlands unberechenbar mehren würde, so ist die Vollendung der Bahn gesichert, und der Staat um ein für das Ganze desselben wucherndes Capital reicher.

Schweden.

Die Annahme des königlichen Vorschlags über die Einführung einer Departementalverwaltung fand schneller statt, als man erwartet hatte. Weßhalb die Regierung so sehr eilte, mit dieser Sache zu Ende zu kommen, ergibt sich aus der Bemerkung Hrn. Petre's im Bürgerstand. Dieser sprach den Wunsch aus, daß man warten möchte, bis der Constitutionsausschuß seinen Bericht abgestattet habe, d. h. mit andern Worten, bis man sehe, ob nicht mehrere der bisherigen Staatsräthe wegen ihres Benehmens in Anklagestand gesetzt werden müßten. Die Mehrzahl indeß wollte Vergangenes vergangen seyn lassen, um nur einmal den ersten Schritt auf der Bahn der Reformen thun, während die Regierung die Leitung der nothwendigen Reformen in der Hand behalten,

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In den Kreis der Recursinstanz fallen dagegen allerdings <hi rendition="#g">materielle</hi> Vorbescheidungen, welche sich jedoch nur auf die einzelnen Beschwerden beziehen, die Gegenstand derselben sind. Sowie die Untergerichte unter den Obergerichten stehen, so stehen diese unter dem Justizminister und dieser unter der unmittelbaren Aufsicht Sr. Maj. des Königs. Beschwert sich daher irgend Jemand über die Verfügung eines Gerichts in einer Hypotheken-, Nachlaß-, Vormundschaftssache, oder über eine processualische Verfügung, die nicht von dem erkennenden Richter ausgegangen ist, so erfordert der Justizminister den Bericht des Obergerichts und spricht sodann in einem vollständig motivirten Bescheide seine Ansicht aus, die in dieser Sache dem Gerichte zur Norm dient. Glaubt die Partei oder das Obergericht sich bei diesem Bescheide nicht beruhigen zu können, und bewirkt eine Gegenvorstellung bei dem Justizminister keine Abänderung, so steht beiden der weitere Recurs an den Thron offen. Es liegt in der Natur einer regsamen, pflichtgetreuen Rechtsverwaltung, daß, ebenso wie zwischen den Richtern der verschiedenen Instanzen, auch in der Recursinstanz öfter eine Verschiedenheit der Ansichten hervortritt, und daß darum einzelne Recurse bis an des Königs Majestät gelangen. Im Cabinet Sr. Maj. aber werden die Beschwerden in Justizsachen ebenso wie die in Verwaltungssachen mit größter Sorgfalt geprüft, wo es erforderlich erachtet wird, das Gutachten des Staatsministeriums erfordert, und geben bisweilen Veranlassung zu neuen legislativen Bestimmungen. Aus diesen Grundzügen läßt sich die Stellung des Justizministers in Bezug auf die Rechtsverwaltung entnehmen. So wenig man aber sagen kann, daß sich der Appellationsrichter einen materiellen Eingriff in die dem Richter erster Instanz zugewiesene Rechtspflege erlaubt, wenn er dessen Erkenntniß abändert, eben so wenig läßt sich dieß vom Justizminister behaupten, wenn er in der Recursinstanz einen Bescheid erläßt, der der Ansicht des betreffenden Obergerichts zuwiderläuft. 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[0590/0006] auszusetzen. In dieser Beziehung bemerkte ich, daß dem Justizminister die Oberaufsicht über sämmtliche Gerichte der Monarchie übertragen ist, und daß er, mit Ausschluß der Rheinprovinz, so weit das französische Recht gilt, die Recursinstanz in allen Rechtsangelegenheiten bildet, die nicht zum Geschäftskreise des erkennenden Richters gehören. In dieser letztern Rücksicht sind auch in der preußischen Monarchie sämmtliche Gerichte selbstständige Behörden, gegen deren Entscheidungen nur die Berufung an die höhern Instanzgerichte stattfindet, dem Justizminister aber selbstredend keine Einwirkung gebührt. Zu dem Rechtsgebiete der Oberaufsicht gehören die Anstellungs-, Einrichtungs- und Disciplinarsachen, und es liegt darin die Ermächtigung zu formellen, den Geschäftsbetrieb betreffenden Erlassen. In den Kreis der Recursinstanz fallen dagegen allerdings materielle Vorbescheidungen, welche sich jedoch nur auf die einzelnen Beschwerden beziehen, die Gegenstand derselben sind. Sowie die Untergerichte unter den Obergerichten stehen, so stehen diese unter dem Justizminister und dieser unter der unmittelbaren Aufsicht Sr. Maj. des Königs. Beschwert sich daher irgend Jemand über die Verfügung eines Gerichts in einer Hypotheken-, Nachlaß-, Vormundschaftssache, oder über eine processualische Verfügung, die nicht von dem erkennenden Richter ausgegangen ist, so erfordert der Justizminister den Bericht des Obergerichts und spricht sodann in einem vollständig motivirten Bescheide seine Ansicht aus, die in dieser Sache dem Gerichte zur Norm dient. Glaubt die Partei oder das Obergericht sich bei diesem Bescheide nicht beruhigen zu können, und bewirkt eine Gegenvorstellung bei dem Justizminister keine Abänderung, so steht beiden der weitere Recurs an den Thron offen. Es liegt in der Natur einer regsamen, pflichtgetreuen Rechtsverwaltung, daß, ebenso wie zwischen den Richtern der verschiedenen Instanzen, auch in der Recursinstanz öfter eine Verschiedenheit der Ansichten hervortritt, und daß darum einzelne Recurse bis an des Königs Majestät gelangen. Im Cabinet Sr. Maj. aber werden die Beschwerden in Justizsachen ebenso wie die in Verwaltungssachen mit größter Sorgfalt geprüft, wo es erforderlich erachtet wird, das Gutachten des Staatsministeriums erfordert, und geben bisweilen Veranlassung zu neuen legislativen Bestimmungen. Aus diesen Grundzügen läßt sich die Stellung des Justizministers in Bezug auf die Rechtsverwaltung entnehmen. So wenig man aber sagen kann, daß sich der Appellationsrichter einen materiellen Eingriff in die dem Richter erster Instanz zugewiesene Rechtspflege erlaubt, wenn er dessen Erkenntniß abändert, eben so wenig läßt sich dieß vom Justizminister behaupten, wenn er in der Recursinstanz einen Bescheid erläßt, der der Ansicht des betreffenden Obergerichts zuwiderläuft. Was die gegen mich persönlich gerichteten Angriffe betrifft, so beschränke ich mich auf folgende Bemerkungen: daß ich meinen Abschied nicht nachgesucht habe, daß ich auch in keinem Conflicte mit dem Kammergerichte mich befinde, der mich dazu veranlassen könnte; daß das Kammergericht nicht über eine von mir im Jahr 1832 in Beziehung auf einzelne Referendarien erlassene Verfügung, welche ganz andern Inhalts war, als der Schriftsteller anführt, und auf den gegenwärtigen völlig zufriedenstellenden Zustand der Dinge überhaupt keine Anwendung leidet, nicht über eine von mir zu keiner Zeit erfolgte Einforderung der Vortrags- und andern Journale Beschwerde bei des Königs Majestät geführt hat; daß von dem Allem, was der Artikel über den Gang dieser Beschwerden und über deren Erfolg enthält, kein einziges Wort wahr ist; daß ich niemals mit den obern Justizbehörden meines Departements in einem, und noch weniger in einem fortdauernden Hader gelebt habe, daß vielmehr das Vernehmen zwischen mir und den obern Justizbehörden gar nicht anders seyn kann, als es wirklich besteht, indem jeder Theil seine Pflichten auf das gewissenhafteste zu erfüllen sich bestrebt; daß ich bei der mir zustehenden Besetzung der Unterrichterstellen in der Regel den Bericht des Obergerichts erfordere, um zu erfahren, wen es in seinem Bezirke für den dazu Geeignetsten erachtet, daß ich aber aus den sorgfältig geführten Listen über sämmtliche Justizbeamte der Monarchie stets denjenigen auswähle, der nach seiner Qualification und bei gleicher Tüchtigkeit nach seinem Dienstalter die meisten Ansprüche besitzt, wenn er die ihm angebotene Stelle anzunehmen geneigt ist; und daß endlich der zuletzt angeführte Specialfall dadurch seine Erledigung gefunden hat, daß bei dem Mangel aller und jeder Begnadigungsgründe Se. Maj. meiner, auf die bestehenden gesetzlichen Vorschriften gegründeten Vorbescheidung allerhöchst Ihre Sanction ertheilt haben, was der Schriftsteller nicht anzuführen für gut gefunden hat. Wahr in dem ganzen Aufsatz ist nur, daß Se. Maj. mir wiederholt Beweise allerhöchst Ihres mich beglückenden Vertrauens gewährt haben, Beweise, welche ich in der tiefsten Dankbarkeit verehre, und die mir die Kraft geben, mit unverdrossenem Muth auf der Bahn meiner Pflicht fortzuschreiten, so lange es Gott und dem König, meinem allergnädigsten Herrn, gefallen wird.“ _ Berlin, 6 März. Der Kriegsminister, General Rauch, dessen 50jähriges Dienstjubiläum am 31 März eintritt, ist noch immer gefährlich krank: er leidet an Nierenstein-Koliken, denen sich eine heftige Lungenentzündung zugesellt hat; gestern war sein Befinden etwas besser, doch ist die Gefahr noch immer nicht vorüber. Dagegen befindet sich Hr. v. Kamptz, der am 24 März den Ehrentag seiner langjährigen Dienste begehen wird, im besten Wohlseyn. – Prof. Schönlein hat nunmehr vor zwei Tagen endlich seiner Behörde aus Leipzig gemeldet, daß er sich dort nur noch kurze Zeit aufhalten, und sodann hier eintreffen werde. Möchte unsere Universität in der juristischen Facultät für die noch immer unbesetzte Stellung des Professors Gans einen eben so gediegenen Zuwachs erhalten wie die medicinische! Die Berufung Stahls findet viele Widersacher. – Großes Aufsehen hat hier die von Sr. Exc. dem Minister v. Mühler erlassene Erklärung gegen die über sein Verhältniß zum Kammergericht durch Zeitungsartikel verbreiteten Gerüchte erregt; es ist dieß der erste Fall, wo einer unserer Minister sich auf solche Weise vor der öffentlichen Meinung rechtfertigt. Der Artikel hat in seiner ernsten, würdigen, gemessenen Fassung allgemeinen Beifall gefunden. – Die Actien unserer Eisenbahnen, vorzüglich die der Potsdamer, bleiben im Steigen. Bei der letztern hat sich eine solche Steigerung des Verkehrs und der Einnahmen in den Monaten Januar und Februar d. J. gegen die entsprechenden des vorigen ergeben, daß man, der Ersparungen nicht zu gedenken, welche die Erfahrung ergeben muß, mit Sicherheit auf eine wenigstens um 1 1/2 Procent erhöhte Dividende für das nächste Jahr rechnen darf. – Die Ankündigung des Stettiner Eisenbahn-Comité's zu den neuen auf sechs Jahre nach der Vollendung des Baues zu 4 Proc. Zinsen garantirten Actienzeichnungen haben jetzt stattgefunden, und sind an der Börse günstig aufgenommen worden. Die Zeichnungen geschehen nicht stürmisch, nicht übereilt, doch in bedeutenden Summen, von soliden Capitalisten und in ununterbrochener Fortdauer. Wenn es gelingt, das Haus Rothschild und die hiesige Seehandlung dafür zu gewinnen, welche bei der Berlin-sächsischen Eisenbahn für mehr als die Hälfte der Actien betheiligt sind, und die somit das nächste Interesse hätten, die Stettiner ins Leben zu fördern, weil sich dadurch der Verkehr nach dem Innern Deutschlands unberechenbar mehren würde, so ist die Vollendung der Bahn gesichert, und der Staat um ein für das Ganze desselben wucherndes Capital reicher. Schweden. _ Stockholm, 28 Febr. Die Annahme des königlichen Vorschlags über die Einführung einer Departementalverwaltung fand schneller statt, als man erwartet hatte. Weßhalb die Regierung so sehr eilte, mit dieser Sache zu Ende zu kommen, ergibt sich aus der Bemerkung Hrn. Petre's im Bürgerstand. Dieser sprach den Wunsch aus, daß man warten möchte, bis der Constitutionsausschuß seinen Bericht abgestattet habe, d. h. mit andern Worten, bis man sehe, ob nicht mehrere der bisherigen Staatsräthe wegen ihres Benehmens in Anklagestand gesetzt werden müßten. Die Mehrzahl indeß wollte Vergangenes vergangen seyn lassen, um nur einmal den ersten Schritt auf der Bahn der Reformen thun, während die Regierung die Leitung der nothwendigen Reformen in der Hand behalten,

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Matthias Boenig: Bearbeitung der digitalen Edition. (2016-06-28T11:37:15Z)

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 74. Augsburg, 14. März 1840, S. 0590. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_074_18400314/6>, abgerufen am 19.04.2024.