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Allgemeine Zeitung. Nr. 26. Augsburg, 26. Januar 1840.

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die Regierung selbst in den Fall zu setzen, daß sie die Initiative ergreifen müsse. Diesen Gründen fügten sich dann auch die Antragsteller selbst, und die Kammer versammelte sich am 17 in ihren besondern Abtheilungen, um die Vorschläge der Regierung pro forma in Berathung zu ziehen. Dieß lief darauf hinaus, daß die Kammer die Regierungsvorschläge fast einstimmig als ungenügend erklärte, ihr inniges Leidwesen bezeugte, daß die Regierung keine weiteren Veränderungen vorgeschlagen habe, und die Punkte bezeichnete, welche einer besondern Revision bedürften. Was die Regierung jetzt thun wird, muß man abwarten, zu verhehlen ist aber nicht, daß sie genügende Vorschläge machen muß, und zwar in kurzer Zeit, wenn nicht die zweite Kammer doch darauf zurückkommen soll, die Initiative zu ergreifen, und dann auf eine viel entscheidendere Art, als anfangs. Fast befürchtet man, die Regierung werde Zeit zu gewinnen suchen und erklären, sie sey bereit, den ausgesprochenen Wünschen zu entsprechen, verlange aber Aufschub, um so wichtige Punkte, als in den Geheimsitzungen der Kammer zur Sprache gekommen, zu erwägen und in gehöriger Form an die Generalstaaten zu bringen. Ist dieß der Fall, dann wird der Streit in kurzem sehr ernst, und dann auch nicht mehr hinter verschlossenen Thüren geführt.

Deutschland.

Folgendes ist der vollständige Inhalt der königlichen Erklärung, die unmangelhafte Befolgung der Gesetze und Verordnungen betreffend. "Ernst August, von Gottes Gnaden König von Hannover etc. Wir haben vernommen, daß Zweifel darüber entstanden sind, ob den Landesgerichten die Pflicht obliegt, die von dem Landesherrn oder dessen nachgesetzten Behörden verkündigten Gesetze, Verordnungen und Erlasse unmangelhaft zu befolgen, oder ob dieselben befugt erscheinen können, die verfassungsmäßige Entstehung jener Gesetze etc. in den Kreis ihrer Prüfung und Entscheidung zu ziehen? Je weniger den Gerichten der hiesigen Lande jemals eine Entscheidung darüber eingeräumt worden ist, ob die gesetzgebende Gewalt vom Landesherrn gebührend ausgeübt worden sey, eine Entscheidung, welche augenfällig nur geeignet seyn würde, alle Gewalten im Staate zu verwirren, den Richter über den Gesetzgeber zu stellen und einen anarchischen Zustand hervorzurufen, und je weniger Wir gemeint sind, unerlaubte Uebergriffe der richterlichen Gewalt zu dulden, desto mehr sehen Wir Uns zur Vermeidung jedes Zweifels veranlaßt - nach Anhörung Unsers Staatsraths - hiemit zu erklären: "daß die verfassungsmäßige Entstehung der Gesetze, Verordnungen und Erlasse der Prüfung und Entscheidung der Landesgerichte niemals anheim fallen könne, sondern daß alle Richter und öffentlichen Diener, so wie die sämmtlichen Unterthanen Unsers Königreichs lediglich durch die von Uns oder in Unserm Auftrage von Unsern nachgesetzten Behörden ausgehende Verkündigung jener Gesetze und Verordnungen zu deren unmangelhafter Befolgung verpflichtet werden." Wie hienach niemals von Uns zugegeben werden kann, daß ein Landesgericht eine Entscheidung über die Gültigkeit des von Uns unterm 1 Nov. 1837 erlassenen, das vormalige Staatsgrundgesetz vom 26 Sept. 1833 für erloschen erklärenden Patents sich anmaße, so erklären und befehlen Wir hiemit ausdrücklich, daß insofern, wider Erwarten, dennoch Richter oder andere öffentliche Diener auf die derzeitige Rechtsgültigkeit des vormaligen Staatsgrundgesetzes erkennen, mithin gegen die rechtlich bestehende Landesverfassung sich auflehnen würden, derartige Uebertretungen im Justiz- oder administrativen Wege gebührend geahndet werden sollen. Gegeben in Unsrer Residenzstadt Hannover, den 17 Jan. 1840.

Ernst August.

G. Frhr. v. Schele.

Preußen.

In der jüngsten Zeit ist zu wiederholtenmalen in auswärtigen Blättern von hier aus behauptet worden, daß die Kirchentrauer nunmehr gänzlich aufgehört habe; namentlich hat dieß die Leipziger Allgemeine Zeitung, die seit einiger Zeit einen sehr unverläßlichen Correspondenten in unsrer Stadt zu haben scheint, noch unlängst unter Anführung der Gründe verkündigt. Indessen ist dem keineswegs so. In Gnesen soll zwar die Kirchentrauer ganz aufgehört haben; bei uns ist das bis jetzt nur zur Hälfte der Fall, indem wohl mit den Glocken wieder geläutet wird, die Orgeln jedoch nach wie vor stumm sind. In der St. Martinskirche hat selbst das Läuten der Glocken noch nicht wieder begonnen. Eben so berichtet die genannte Leipziger Zeitung eine durchgängig aus der Luft gegriffene Fabel, wenn sie erzählt, daß am 28 Dec. v. J. eine (zwar nicht-politische) Emeute bei uns stattgehabt, und unser Rathhaus durch militärische Besetzung habe geschützt werden müssen. Am 28 Dec. ist bei uns auch nicht die geringste Störung der Ordnung vorgefallen; der bereits erwähnte Straßenunfug einiger betrunkenen Bauern hatte am Stephanstage, also am 26 Dec. statt, indessen ist dabei unser Rathhaus keinen Augenblick in Gefahr gekommen. - Die hiesige Zeitung citirt aus der Frankfurter O.-P.-A.-Zeitung einen für hiesige Leser höchst komischen Correspondenzartikel, der zugleich einen Beweis abgibt, wie leichtfertig manche Zeitungsberichte abgefaßt sind. In dem genannten Artikel heißt es nämlich: "der Bau der Festung Posen wird bald vollendet seyn." Nun aber ist zur Zeit noch nicht viel mehr als das Kernwerk nebst dessen Umgebung und den zunächst gelegenen Außenwerken beendigt; der ganze Bau aber dürfte bis zu seiner gänzlichen Vollendung wohl noch einen Zeitraum von mindestens 6 - 8 Jahren erfordern, sofern er nicht mit größern Kräften betrieben wird, als zeither. Weiterhin heißt es in dem Artikel: "Die Thore der Stadt, mit den schönsten Ornamenten verziert, sind wahre Kunstwerke." Bekanntlich aber hat unsre Stadt seit 20 Jahren und länger gar keine Thore mehr, mit Ausnahme eines einzigen (des sogenannten Brommerthors) von dem auch nur noch die eine Hälfte, als durchaus kunstlose Ruine dasteht. Was soll man zu solchen Berichten sagen? - Wenn unlängst der hiesige Berichterstatter der Allg. Zeitung geradezu behauptete, es sey ungegründet, daß die Anhänger des Erzbischofs, die sich als Stimmführer geltend gemacht, in Verlegenheit versetzt worden, als von Rom aus der Angabe widersprochen wurde, daß der Prälat seine Rückkehr nach Posen im Auftrag des Papstes unternommen habe, so scheint sein Gesichtskreis sehr beschränkt zu seyn. Daß es in einer Angelegenheit, wie die beregte, nicht an Stimmführern fehlen könne, begreift selbst der Blödsichtigste, wenn auch Hr. sich noch so unwissend stellen mag. Eben so muß es jeder unbefangene hiesige Einwohner bestätigen, daß jene Stimmführer gar geschäftig die Ansicht zu verbreiten suchten, der Papst habe dem Erzbischof die bestimmteste Weisung gegeben, um jeden Preis nach Posen zurückzukehren. Was derselbe ferner in vielen, etwas unklar construirten Worten über das Verhältniß des Clerus zum Papste sagt, bedarf keiner weitern Widerlegung, als einer Hinweisung auf die Geschichte der letzten tausend Jahre. Von welcher Art die Berichtigungen des Hrn. überhaupt sind, erhellt am deutlichsten aus Folgendem. Wir hatten gesagt, der Erzbischof habe das Prosynodalgericht suspendirt. Dieß wird als gänzlich ungegründet bezeichnet, und mit vieler Emphase dahin berichtigt: "der Erzbischof habe die Befugnisse des Consistoriums beschränkt, von welcher Maaßregel das Prosynodalgericht mittelbar allerdings berührt worden sey." Heißt das nicht offenbar dasselbe!


die Regierung selbst in den Fall zu setzen, daß sie die Initiative ergreifen müsse. Diesen Gründen fügten sich dann auch die Antragsteller selbst, und die Kammer versammelte sich am 17 in ihren besondern Abtheilungen, um die Vorschläge der Regierung pro forma in Berathung zu ziehen. Dieß lief darauf hinaus, daß die Kammer die Regierungsvorschläge fast einstimmig als ungenügend erklärte, ihr inniges Leidwesen bezeugte, daß die Regierung keine weiteren Veränderungen vorgeschlagen habe, und die Punkte bezeichnete, welche einer besondern Revision bedürften. Was die Regierung jetzt thun wird, muß man abwarten, zu verhehlen ist aber nicht, daß sie genügende Vorschläge machen muß, und zwar in kurzer Zeit, wenn nicht die zweite Kammer doch darauf zurückkommen soll, die Initiative zu ergreifen, und dann auf eine viel entscheidendere Art, als anfangs. Fast befürchtet man, die Regierung werde Zeit zu gewinnen suchen und erklären, sie sey bereit, den ausgesprochenen Wünschen zu entsprechen, verlange aber Aufschub, um so wichtige Punkte, als in den Geheimsitzungen der Kammer zur Sprache gekommen, zu erwägen und in gehöriger Form an die Generalstaaten zu bringen. Ist dieß der Fall, dann wird der Streit in kurzem sehr ernst, und dann auch nicht mehr hinter verschlossenen Thüren geführt.

Deutschland.

Folgendes ist der vollständige Inhalt der königlichen Erklärung, die unmangelhafte Befolgung der Gesetze und Verordnungen betreffend. „Ernst August, von Gottes Gnaden König von Hannover etc. Wir haben vernommen, daß Zweifel darüber entstanden sind, ob den Landesgerichten die Pflicht obliegt, die von dem Landesherrn oder dessen nachgesetzten Behörden verkündigten Gesetze, Verordnungen und Erlasse unmangelhaft zu befolgen, oder ob dieselben befugt erscheinen können, die verfassungsmäßige Entstehung jener Gesetze etc. in den Kreis ihrer Prüfung und Entscheidung zu ziehen? Je weniger den Gerichten der hiesigen Lande jemals eine Entscheidung darüber eingeräumt worden ist, ob die gesetzgebende Gewalt vom Landesherrn gebührend ausgeübt worden sey, eine Entscheidung, welche augenfällig nur geeignet seyn würde, alle Gewalten im Staate zu verwirren, den Richter über den Gesetzgeber zu stellen und einen anarchischen Zustand hervorzurufen, und je weniger Wir gemeint sind, unerlaubte Uebergriffe der richterlichen Gewalt zu dulden, desto mehr sehen Wir Uns zur Vermeidung jedes Zweifels veranlaßt – nach Anhörung Unsers Staatsraths – hiemit zu erklären: „daß die verfassungsmäßige Entstehung der Gesetze, Verordnungen und Erlasse der Prüfung und Entscheidung der Landesgerichte niemals anheim fallen könne, sondern daß alle Richter und öffentlichen Diener, so wie die sämmtlichen Unterthanen Unsers Königreichs lediglich durch die von Uns oder in Unserm Auftrage von Unsern nachgesetzten Behörden ausgehende Verkündigung jener Gesetze und Verordnungen zu deren unmangelhafter Befolgung verpflichtet werden.“ Wie hienach niemals von Uns zugegeben werden kann, daß ein Landesgericht eine Entscheidung über die Gültigkeit des von Uns unterm 1 Nov. 1837 erlassenen, das vormalige Staatsgrundgesetz vom 26 Sept. 1833 für erloschen erklärenden Patents sich anmaße, so erklären und befehlen Wir hiemit ausdrücklich, daß insofern, wider Erwarten, dennoch Richter oder andere öffentliche Diener auf die derzeitige Rechtsgültigkeit des vormaligen Staatsgrundgesetzes erkennen, mithin gegen die rechtlich bestehende Landesverfassung sich auflehnen würden, derartige Uebertretungen im Justiz- oder administrativen Wege gebührend geahndet werden sollen. Gegeben in Unsrer Residenzstadt Hannover, den 17 Jan. 1840.

Ernst August.

G. Frhr. v. Schele.

Preußen.

In der jüngsten Zeit ist zu wiederholtenmalen in auswärtigen Blättern von hier aus behauptet worden, daß die Kirchentrauer nunmehr gänzlich aufgehört habe; namentlich hat dieß die Leipziger Allgemeine Zeitung, die seit einiger Zeit einen sehr unverläßlichen Correspondenten in unsrer Stadt zu haben scheint, noch unlängst unter Anführung der Gründe verkündigt. Indessen ist dem keineswegs so. In Gnesen soll zwar die Kirchentrauer ganz aufgehört haben; bei uns ist das bis jetzt nur zur Hälfte der Fall, indem wohl mit den Glocken wieder geläutet wird, die Orgeln jedoch nach wie vor stumm sind. In der St. Martinskirche hat selbst das Läuten der Glocken noch nicht wieder begonnen. Eben so berichtet die genannte Leipziger Zeitung eine durchgängig aus der Luft gegriffene Fabel, wenn sie erzählt, daß am 28 Dec. v. J. eine (zwar nicht-politische) Emeute bei uns stattgehabt, und unser Rathhaus durch militärische Besetzung habe geschützt werden müssen. Am 28 Dec. ist bei uns auch nicht die geringste Störung der Ordnung vorgefallen; der bereits erwähnte Straßenunfug einiger betrunkenen Bauern hatte am Stephanstage, also am 26 Dec. statt, indessen ist dabei unser Rathhaus keinen Augenblick in Gefahr gekommen. – Die hiesige Zeitung citirt aus der Frankfurter O.-P.-A.-Zeitung einen für hiesige Leser höchst komischen Correspondenzartikel, der zugleich einen Beweis abgibt, wie leichtfertig manche Zeitungsberichte abgefaßt sind. In dem genannten Artikel heißt es nämlich: „der Bau der Festung Posen wird bald vollendet seyn.“ Nun aber ist zur Zeit noch nicht viel mehr als das Kernwerk nebst dessen Umgebung und den zunächst gelegenen Außenwerken beendigt; der ganze Bau aber dürfte bis zu seiner gänzlichen Vollendung wohl noch einen Zeitraum von mindestens 6 - 8 Jahren erfordern, sofern er nicht mit größern Kräften betrieben wird, als zeither. Weiterhin heißt es in dem Artikel: „Die Thore der Stadt, mit den schönsten Ornamenten verziert, sind wahre Kunstwerke.“ Bekanntlich aber hat unsre Stadt seit 20 Jahren und länger gar keine Thore mehr, mit Ausnahme eines einzigen (des sogenannten Brommerthors) von dem auch nur noch die eine Hälfte, als durchaus kunstlose Ruine dasteht. Was soll man zu solchen Berichten sagen? – Wenn unlängst der hiesige Berichterstatter ≠ der Allg. Zeitung geradezu behauptete, es sey ungegründet, daß die Anhänger des Erzbischofs, die sich als Stimmführer geltend gemacht, in Verlegenheit versetzt worden, als von Rom aus der Angabe widersprochen wurde, daß der Prälat seine Rückkehr nach Posen im Auftrag des Papstes unternommen habe, so scheint sein Gesichtskreis sehr beschränkt zu seyn. Daß es in einer Angelegenheit, wie die beregte, nicht an Stimmführern fehlen könne, begreift selbst der Blödsichtigste, wenn auch Hr. ≠ sich noch so unwissend stellen mag. Eben so muß es jeder unbefangene hiesige Einwohner bestätigen, daß jene Stimmführer gar geschäftig die Ansicht zu verbreiten suchten, der Papst habe dem Erzbischof die bestimmteste Weisung gegeben, um jeden Preis nach Posen zurückzukehren. Was derselbe ferner in vielen, etwas unklar construirten Worten über das Verhältniß des Clerus zum Papste sagt, bedarf keiner weitern Widerlegung, als einer Hinweisung auf die Geschichte der letzten tausend Jahre. Von welcher Art die Berichtigungen des Hrn. ≠ überhaupt sind, erhellt am deutlichsten aus Folgendem. Wir hatten gesagt, der Erzbischof habe das Prosynodalgericht suspendirt. Dieß wird als gänzlich ungegründet bezeichnet, und mit vieler Emphase dahin berichtigt: „der Erzbischof habe die Befugnisse des Consistoriums beschränkt, von welcher Maaßregel das Prosynodalgericht mittelbar allerdings berührt worden sey.“ Heißt das nicht offenbar dasselbe!

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[0206/0006] die Regierung selbst in den Fall zu setzen, daß sie die Initiative ergreifen müsse. Diesen Gründen fügten sich dann auch die Antragsteller selbst, und die Kammer versammelte sich am 17 in ihren besondern Abtheilungen, um die Vorschläge der Regierung pro forma in Berathung zu ziehen. Dieß lief darauf hinaus, daß die Kammer die Regierungsvorschläge fast einstimmig als ungenügend erklärte, ihr inniges Leidwesen bezeugte, daß die Regierung keine weiteren Veränderungen vorgeschlagen habe, und die Punkte bezeichnete, welche einer besondern Revision bedürften. Was die Regierung jetzt thun wird, muß man abwarten, zu verhehlen ist aber nicht, daß sie genügende Vorschläge machen muß, und zwar in kurzer Zeit, wenn nicht die zweite Kammer doch darauf zurückkommen soll, die Initiative zu ergreifen, und dann auf eine viel entscheidendere Art, als anfangs. Fast befürchtet man, die Regierung werde Zeit zu gewinnen suchen und erklären, sie sey bereit, den ausgesprochenen Wünschen zu entsprechen, verlange aber Aufschub, um so wichtige Punkte, als in den Geheimsitzungen der Kammer zur Sprache gekommen, zu erwägen und in gehöriger Form an die Generalstaaten zu bringen. Ist dieß der Fall, dann wird der Streit in kurzem sehr ernst, und dann auch nicht mehr hinter verschlossenen Thüren geführt. Deutschland. Hannover. Folgendes ist der vollständige Inhalt der königlichen Erklärung, die unmangelhafte Befolgung der Gesetze und Verordnungen betreffend. „Ernst August, von Gottes Gnaden König von Hannover etc. Wir haben vernommen, daß Zweifel darüber entstanden sind, ob den Landesgerichten die Pflicht obliegt, die von dem Landesherrn oder dessen nachgesetzten Behörden verkündigten Gesetze, Verordnungen und Erlasse unmangelhaft zu befolgen, oder ob dieselben befugt erscheinen können, die verfassungsmäßige Entstehung jener Gesetze etc. in den Kreis ihrer Prüfung und Entscheidung zu ziehen? 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Gegeben in Unsrer Residenzstadt Hannover, den 17 Jan. 1840. Ernst August. G. Frhr. v. Schele. Preußen. *Posen, 17 Jan. In der jüngsten Zeit ist zu wiederholtenmalen in auswärtigen Blättern von hier aus behauptet worden, daß die Kirchentrauer nunmehr gänzlich aufgehört habe; namentlich hat dieß die Leipziger Allgemeine Zeitung, die seit einiger Zeit einen sehr unverläßlichen Correspondenten in unsrer Stadt zu haben scheint, noch unlängst unter Anführung der Gründe verkündigt. Indessen ist dem keineswegs so. In Gnesen soll zwar die Kirchentrauer ganz aufgehört haben; bei uns ist das bis jetzt nur zur Hälfte der Fall, indem wohl mit den Glocken wieder geläutet wird, die Orgeln jedoch nach wie vor stumm sind. In der St. Martinskirche hat selbst das Läuten der Glocken noch nicht wieder begonnen. Eben so berichtet die genannte Leipziger Zeitung eine durchgängig aus der Luft gegriffene Fabel, wenn sie erzählt, daß am 28 Dec. v. J. eine (zwar nicht-politische) Emeute bei uns stattgehabt, und unser Rathhaus durch militärische Besetzung habe geschützt werden müssen. Am 28 Dec. ist bei uns auch nicht die geringste Störung der Ordnung vorgefallen; der bereits erwähnte Straßenunfug einiger betrunkenen Bauern hatte am Stephanstage, also am 26 Dec. statt, indessen ist dabei unser Rathhaus keinen Augenblick in Gefahr gekommen. – Die hiesige Zeitung citirt aus der Frankfurter O.-P.-A.-Zeitung einen für hiesige Leser höchst komischen Correspondenzartikel, der zugleich einen Beweis abgibt, wie leichtfertig manche Zeitungsberichte abgefaßt sind. In dem genannten Artikel heißt es nämlich: „der Bau der Festung Posen wird bald vollendet seyn.“ Nun aber ist zur Zeit noch nicht viel mehr als das Kernwerk nebst dessen Umgebung und den zunächst gelegenen Außenwerken beendigt; der ganze Bau aber dürfte bis zu seiner gänzlichen Vollendung wohl noch einen Zeitraum von mindestens 6 - 8 Jahren erfordern, sofern er nicht mit größern Kräften betrieben wird, als zeither. Weiterhin heißt es in dem Artikel: „Die Thore der Stadt, mit den schönsten Ornamenten verziert, sind wahre Kunstwerke.“ Bekanntlich aber hat unsre Stadt seit 20 Jahren und länger gar keine Thore mehr, mit Ausnahme eines einzigen (des sogenannten Brommerthors) von dem auch nur noch die eine Hälfte, als durchaus kunstlose Ruine dasteht. Was soll man zu solchen Berichten sagen? – Wenn unlängst der hiesige Berichterstatter ≠ der Allg. Zeitung geradezu behauptete, es sey ungegründet, daß die Anhänger des Erzbischofs, die sich als Stimmführer geltend gemacht, in Verlegenheit versetzt worden, als von Rom aus der Angabe widersprochen wurde, daß der Prälat seine Rückkehr nach Posen im Auftrag des Papstes unternommen habe, so scheint sein Gesichtskreis sehr beschränkt zu seyn. Daß es in einer Angelegenheit, wie die beregte, nicht an Stimmführern fehlen könne, begreift selbst der Blödsichtigste, wenn auch Hr. ≠ sich noch so unwissend stellen mag. Eben so muß es jeder unbefangene hiesige Einwohner bestätigen, daß jene Stimmführer gar geschäftig die Ansicht zu verbreiten suchten, der Papst habe dem Erzbischof die bestimmteste Weisung gegeben, um jeden Preis nach Posen zurückzukehren. Was derselbe ferner in vielen, etwas unklar construirten Worten über das Verhältniß des Clerus zum Papste sagt, bedarf keiner weitern Widerlegung, als einer Hinweisung auf die Geschichte der letzten tausend Jahre. Von welcher Art die Berichtigungen des Hrn. ≠ überhaupt sind, erhellt am deutlichsten aus Folgendem. Wir hatten gesagt, der Erzbischof habe das Prosynodalgericht suspendirt. Dieß wird als gänzlich ungegründet bezeichnet, und mit vieler Emphase dahin berichtigt: „der Erzbischof habe die Befugnisse des Consistoriums beschränkt, von welcher Maaßregel das Prosynodalgericht mittelbar allerdings berührt worden sey.“ Heißt das nicht offenbar dasselbe!

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Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Deutsches Textarchiv: Bereitstellung der Texttranskription. (2016-06-28T11:37:15Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Matthias Boenig: Bearbeitung der digitalen Edition. (2016-06-28T11:37:15Z)

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Bogensignaturen: gekennzeichnet; Druckfehler: keine Angabe; fremdsprachliches Material: gekennzeichnet; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): wie Vorlage; i/j in Fraktur: Lautwert transkribiert; I/J in Fraktur: Lautwert transkribiert; Kolumnentitel: gekennzeichnet; Kustoden: gekennzeichnet; langes s (ſ): als s transkribiert; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: aufgelöst; u/v bzw. U/V: Lautwert transkribiert; Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert; Vollständigkeit: teilweise erfasst; Zeichensetzung: wie Vorlage; Zeilenumbrüche markiert: nein;




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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 26. Augsburg, 26. Januar 1840, S. 0206. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_026_18400126/6>, abgerufen am 01.05.2024.