Wehe den Eheleuten, die sich mit ihm ein- lassen, die nach dem Wort des Propheten einen Bund schließen mit dem Tode und einen Vertrag eingehen mit der Hölle. (Is. 38, 15.) An ihnen wird wahr das Psalmenwort: "Sie haben den Fluch ge- liebt, und der Fluch wird über sie kommen, sie haben den Segen von sich gewiesen und der Segen wird ihnen fern bleiben; sie haben den Fluch umgetan wie ein Ge- wand, und er ist wie Wasser in ihr. Inne- res gedrungen und wie Oel in ihr Gebein." (Ps. 108, 18.) Wie furchtbar wirkt oft dieser Fluch sich aus in solchen Familien! Da ziehen oftmals statt der Kinder, die man nicht wollte, finstere Mächte wie Rachegeister ein: körperliches Siechtum, Geistes- und Gemütskrankheit, eheliche Zerwürfnisse, die Qualen des bösen Ge- wissens, und auf dem ganzen Familien- leben lastet schwer die schwarze Wolke des Fluches, des Fluches der Todsünde."
Der eheliche Umgang mit über- legter, frei gewollter Verhütung des Kindersegens ist nämlich in sich schlecht, also nicht etwa durch ein bloßes Kirchengesetz verboten, das die Kirche wegen zu großer Schwierigkeit der Erfüllung aufheben könnte. Ist es doch eine Umkehrung der vom Schöpfer gewollten Ordnung bei diesem Verkehre die Sinnenlust
Wehe den Eheleuten, die sich mit ihm ein- lassen, die nach dem Wort des Propheten einen Bund schließen mit dem Tode und einen Vertrag eingehen mit der Hölle. (Is. 38, 15.) An ihnen wird wahr das Psalmenwort: „Sie haben den Fluch ge- liebt, und der Fluch wird über sie kommen, sie haben den Segen von sich gewiesen und der Segen wird ihnen fern bleiben; sie haben den Fluch umgetan wie ein Ge- wand, und er ist wie Wasser in ihr. Inne- res gedrungen und wie Oel in ihr Gebein.“ (Ps. 108, 18.) Wie furchtbar wirkt oft dieser Fluch sich aus in solchen Familien! Da ziehen oftmals statt der Kinder, die man nicht wollte, finstere Mächte wie Rachegeister ein: körperliches Siechtum, Geistes- und Gemütskrankheit, eheliche Zerwürfnisse, die Qualen des bösen Ge- wissens, und auf dem ganzen Familien- leben lastet schwer die schwarze Wolke des Fluches, des Fluches der Todsünde.“
Der eheliche Umgang mit über- legter, frei gewollter Verhütung des Kindersegens ist nämlich in sich schlecht, also nicht etwa durch ein bloßes Kirchengesetz verboten, das die Kirche wegen zu großer Schwierigkeit der Erfüllung aufheben könnte. Ist es doch eine Umkehrung der vom Schöpfer gewollten Ordnung bei diesem Verkehre die Sinnenlust
<TEI><text><body><divn="2"><div><div><divn="1"><p><pbfacs="#f0273"xml:id="F9_001_1921_pb0272_0001"n="272"/>
Wehe den Eheleuten, die sich mit ihm ein-<lb/>
lassen, die nach dem Wort des Propheten<lb/>
einen Bund schließen mit dem Tode und<lb/>
einen Vertrag eingehen mit der Hölle.<lb/>
(Is. 38, 15.) An ihnen wird wahr das<lb/>
Psalmenwort: <q>„Sie haben den Fluch ge-<lb/>
liebt, und der Fluch wird über sie kommen,<lb/>
sie haben den Segen von sich gewiesen und<lb/>
der Segen wird ihnen fern bleiben; sie<lb/>
haben den Fluch umgetan wie ein Ge-<lb/>
wand, und er ist wie Wasser in ihr. Inne-<lb/>
res gedrungen und wie Oel in ihr Gebein.“</q><lb/>
(Ps. 108, 18.) Wie furchtbar wirkt oft<lb/>
dieser Fluch sich aus in solchen Familien!<lb/>
Da ziehen oftmals statt der Kinder, die<lb/>
man nicht wollte, finstere Mächte wie<lb/>
Rachegeister ein: körperliches Siechtum,<lb/>
Geistes- und Gemütskrankheit, eheliche<lb/>
Zerwürfnisse, die Qualen des bösen Ge-<lb/>
wissens, und auf dem ganzen Familien-<lb/>
leben lastet schwer die schwarze Wolke des<lb/>
Fluches, des Fluches der Todsünde.“</p><p>Der eheliche Umgang mit <hirendition="#g">über-<lb/>
legter, frei gewollter</hi> Verhütung<lb/>
des Kindersegens ist nämlich <hirendition="#g">in sich<lb/>
schlecht</hi>, also nicht etwa durch ein<lb/>
bloßes Kirchengesetz verboten, das die<lb/>
Kirche wegen zu großer Schwierigkeit<lb/>
der Erfüllung aufheben könnte. Ist es<lb/>
doch <hirendition="#g">eine Umkehrung der vom<lb/>
Schöpfer gewollten Ordnung</hi><lb/>
bei diesem Verkehre die <hirendition="#g">Sinnenlust<lb/></hi></p></div></div></div></div></body></text></TEI>
[272/0273]
Wehe den Eheleuten, die sich mit ihm ein-
lassen, die nach dem Wort des Propheten
einen Bund schließen mit dem Tode und
einen Vertrag eingehen mit der Hölle.
(Is. 38, 15.) An ihnen wird wahr das
Psalmenwort: „Sie haben den Fluch ge-
liebt, und der Fluch wird über sie kommen,
sie haben den Segen von sich gewiesen und
der Segen wird ihnen fern bleiben; sie
haben den Fluch umgetan wie ein Ge-
wand, und er ist wie Wasser in ihr. Inne-
res gedrungen und wie Oel in ihr Gebein.“
(Ps. 108, 18.) Wie furchtbar wirkt oft
dieser Fluch sich aus in solchen Familien!
Da ziehen oftmals statt der Kinder, die
man nicht wollte, finstere Mächte wie
Rachegeister ein: körperliches Siechtum,
Geistes- und Gemütskrankheit, eheliche
Zerwürfnisse, die Qualen des bösen Ge-
wissens, und auf dem ganzen Familien-
leben lastet schwer die schwarze Wolke des
Fluches, des Fluches der Todsünde.“
Der eheliche Umgang mit über-
legter, frei gewollter Verhütung
des Kindersegens ist nämlich in sich
schlecht, also nicht etwa durch ein
bloßes Kirchengesetz verboten, das die
Kirche wegen zu großer Schwierigkeit
der Erfüllung aufheben könnte. Ist es
doch eine Umkehrung der vom
Schöpfer gewollten Ordnung
bei diesem Verkehre die Sinnenlust
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Anonym: Führer zum Himmel. Gebet- und Belehrungsbuch für christliche Eheleute, hrsg. von einem Priester des Redemptoristenordens. Dülmen, 1921, S. 272. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/anonym_fuehrer_1921/273>, abgerufen am 25.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.