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Alexis, Willibald: Ruhe ist die erste Bürgerpflicht oder Vor fünfzig Jahren. Bd. 5. Berlin, 1852.

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Proclama und in den Berliner Zeitungen las man
es am 21. October 1806.

In dem Proclama hieß es:
""-- Nur festes Anschließen an diejenigen, welche
""das mühselige Geschäft übernehmen, die von einer
""solchen Begebenheit unvermeidlichen Folgen zu min¬
""dern, so wie die, mehr als jemals nöthig gewordene
""Ordnung zu handhaben, kann die schrecklichen
""Folgen abwenden, welche der mindeste
""Widerstand oder irgend ein unruhiges
""Benehmen der Einwohner über die Haupt¬
""stadt verbreiten würde, und das noch neuer¬
""liche Andenken des Betragens, welches die Ein¬
""wohner Wiens in einer ähnlichen traurigen Lage
""beobachtet haben, muß die Einwohner Berlins be¬
""lehren: daß der Ueberwinder nur ruhige
""männliche Hingebung im Unglücke ehrt.
""-- -- -- Ich ermahne Jeden (denn -- hoffent¬
""lich werde ich es nicht nöthig haben zu befehlen)
""-- -- ruhig bei seinem Gewerbe zu bleiben, und
""alle Sorgen denjenigen zu überlassen, welche
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""liche Theilnehmen an denen so verschie¬
""dentlich einlaufenden Krieges-Gerüchten;
""denn ruhige Fassung ist dermalen unser
""Loos, unsre Aussichten müssen sich nicht
""über dasjenige entfernen, was in unsern

Proclama und in den Berliner Zeitungen las man
es am 21. October 1806.

In dem Proclama hieß es:
„„— Nur feſtes Anſchließen an diejenigen, welche
„„das mühſelige Geſchäft übernehmen, die von einer
„„ſolchen Begebenheit unvermeidlichen Folgen zu min¬
„„dern, ſo wie die, mehr als jemals nöthig gewordene
„„Ordnung zu handhaben, kann die ſchrecklichen
„„Folgen abwenden, welche der mindeſte
„„Widerſtand oder irgend ein unruhiges
„„Benehmen der Einwohner über die Haupt¬
„„ſtadt verbreiten würde, und das noch neuer¬
„„liche Andenken des Betragens, welches die Ein¬
„„wohner Wiens in einer ähnlichen traurigen Lage
„„beobachtet haben, muß die Einwohner Berlins be¬
„„lehren: daß der Ueberwinder nur ruhige
„„männliche Hingebung im Unglücke ehrt.
„„— — — Ich ermahne Jeden (denn — hoffent¬
„„lich werde ich es nicht nöthig haben zu befehlen)
„„— — ruhig bei ſeinem Gewerbe zu bleiben, und
„„alle Sorgen denjenigen zu überlaſſen, welche
„„ſich raſtlos mit ſeinem Wohl beſchäftigen
„„werden. Ich verbiete durchaus alles Zuſammenlau¬
„„fen, alles Schreien auf den Straßen, alles öffent¬
„„liche Theilnehmen an denen ſo verſchie¬
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[352/0362] Proclama und in den Berliner Zeitungen las man es am 21. October 1806. In dem Proclama hieß es: „„— Nur feſtes Anſchließen an diejenigen, welche „„das mühſelige Geſchäft übernehmen, die von einer „„ſolchen Begebenheit unvermeidlichen Folgen zu min¬ „„dern, ſo wie die, mehr als jemals nöthig gewordene „„Ordnung zu handhaben, kann die ſchrecklichen „„Folgen abwenden, welche der mindeſte „„Widerſtand oder irgend ein unruhiges „„Benehmen der Einwohner über die Haupt¬ „„ſtadt verbreiten würde, und das noch neuer¬ „„liche Andenken des Betragens, welches die Ein¬ „„wohner Wiens in einer ähnlichen traurigen Lage „„beobachtet haben, muß die Einwohner Berlins be¬ „„lehren: daß der Ueberwinder nur ruhige „„männliche Hingebung im Unglücke ehrt. „„— — — Ich ermahne Jeden (denn — hoffent¬ „„lich werde ich es nicht nöthig haben zu befehlen) „„— — ruhig bei ſeinem Gewerbe zu bleiben, und „„alle Sorgen denjenigen zu überlaſſen, welche „„ſich raſtlos mit ſeinem Wohl beſchäftigen „„werden. Ich verbiete durchaus alles Zuſammenlau¬ „„fen, alles Schreien auf den Straßen, alles öffent¬ „„liche Theilnehmen an denen ſo verſchie¬ „„dentlich einlaufenden Krieges-Gerüchten; „„denn ruhige Faſſung iſt dermalen unſer „„Loos, unſre Ausſichten müſſen ſich nicht „„über dasjenige entfernen, was in unſern

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Zitationshilfe: Alexis, Willibald: Ruhe ist die erste Bürgerpflicht oder Vor fünfzig Jahren. Bd. 5. Berlin, 1852, S. 352. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/alexis_ruhe05_1852/362>, abgerufen am 21.05.2024.