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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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vnderstanden: Dahero er / gedachtes Milords Vorhaben zu vnterbrechen / vervrsachet worden / sich seiner Person zuversichern / vnd jhn in Arrest nehmen zulassen / damit seine vergiffte Meynung sich weiter außzubereiten verhindert würde.

So wisse gantz Engell- vnd Schottland / daß seine Vorfahren sich mit dem Hauß Castilien / so damaln zu so grosser Macht / Hochheit vnd Vortrefflichkeit noch nicht / wie es sich jetzo befinde / gestiegen gewesen / öffters befreundet. Er hette an seinem Sohn allezeit das jenige erwiesen / was ein Vatter seinem Sohn möchte schuldig seyn jhn auff den Weg der Tugend geleytet / mit guter Lehr zur löblichen Verwaltung der so schweren vnd stattlichen Aempter Königlicher Regierung versehen / jhme auch die rechte Straß vnd Regulgezeiget / wie er sich gegen GOtt / als ein Christ / vnd dann gegen seinem Volck / vnd gegen sich selbs / als ein König / verhalten solte. Die Kunst Landt vnd Leuth zu regieren liesse sich nicht lernen wie das Hafner Handwerck / da einer ein Hafen vnder Handen nehme vnd daran lernete: Man müßte solches bey denen suchen / welche sie auß den Büchern geschöpffet vnd im Werck geübet. Es müßten vollkommene Meister seyn / solte man etwas von jhnen lernen / nemblich König selbs / oder jhre Reguln vnd vorgeschriebene Gebott / so alle Vnderthanen / bey Straff deß Vngehorsambs zugehorchen schuldig.

Er wolte aber wider zu seiner Vorfahren Heurath mit dem Hauß Castilien kommen Heinrich der Siebendte König in Engellandt hatte seinen Sohn Arcturum, Printzen von Wallis / deß Königs Ferdinandi in Hispanien Tochter geben / vnnd seine Tochter Margretha König Jacobo dem Vierdten in Schottlandt. Viel andere köndten erzehlet werden / so zulang seyn würde. Warumb solte er dann seinem Sohn nicht die Tochter von Hispanien geben / wann der König vnd sie darein verwilligten. Er hörete aber wol / was die vngezäumbte Mäuler hierzu sagten / vnd die vnderschredliche Religion dargegen einwendeten; Denen vnd jhrem vngereimbten gemachten Schluß wißte er gar leichtlich zubegegnen.

Der Hertzog von Bare vnnd Catharina von Bourbon / Henrich deß Vierdten Königs in Franckreich Schwester / weren vnderschiedlicher Religion / aber in solcher Einigkeit beysammen in der Ehe gewesen / daß er kein bessere Gemählin / vnnd sie kein bessern Gemahl antreffen mögen. Im fünfften Jahr jhrer Ehe hette sich gleich so viel Ehrerbietung / Affection vnd Liebe bey jhnen vermercken lassen / als gleich im ersten / die Gleichsinnigkeit der Gemüther zwischen beyden Personen weren also beschaffen gewesen / daß die Religion beseiths gesetzet / man sie für ein Seel nicht in zween Leibern / sondern in einem Mund gehalten / vnd jhre Gedancken weren auß einem Hertzen gangen.

Wie dem allem so were er entschlossen / mit angeregter Heuraths Abhandlung fortzufahren / vnd erklärte sich hiermit / daß er die jenige / so hergegen etwas vornehmen / oder seinem Willen sich widersetzen wolten / so wol die seinen Sohn davon abwendig zumachen sich vnderstehen würden / zustraffen bedacht. Derowegen er nun für das letzte mahl den Milorl Diochey mit aller Nothturfft / was zu Abhandlung vnd endlichem Beschluß dieses Heuraths mit der Kön. May. vnd die Princessin herüber zubringen / vonnöthen / nach Hispanien abgefertiget. Es seye nun wer da wolte / der solchem seinem Willen vnd gemachten Schluß zuwider etwas zureden sich vermessen würde / den gedächte er nach seinem Verdienst zustraffen. Dann dieses were sein endlicher Will vnd Meynung.

Das dritt vnd letzte / so er jhm vorgesetzt were / daß er als ein Beschirmer seiner Vnderthanen sich erzeigen wolte. Dasselbe belangend / wißte männiglich / was massen seine nechste Nachbarn die Holländer / welchen von jhme vnnd seinen Vorfahren jederzeit vnd zu allen Gelegenheiten grosser Beystand wider jhre habende Feind geschehen / sie aber nichts desto minder sich ärger gegen jhme erzeigt / als jmmer einiger Feindt thun können. Dann es were offenbahr / daß demnach die vornembste Handelsleuth seiner Statt Londen sich in Gesellschafft begeben / vnd ein grosse Summa Gelts nach den Orientalischen Indien zu handthieren zusammen geleget / jhre Schiff von den Holländern angegriffen / vnd ohne einigen Respect seiner Königlichen Hochheit vnnd Authorität / feindlichen beraubet / vnd jhnen die Catholische Wahren abgenommen worden. Darbey seinen getrewen Vnderthanen so ein vnüberwindlicher Schad begegnet / daß dardurch sie jhr angefangene Gesellschafft wider enden müssen: welches er keines Wegs zugedulden gedächte. Ja sie weren wol so Sinnloß gewesen / daß sie vermeynt / er würde es nicht empfinden / noch die Vnbillichkeit vnnd Gewaltthat / so sie an seinen Vnderthanen geübet / zurächnen gedencken. Ein König were schuldig / gleich wie ein guter Haußvatter / seine Vnderthanen bey gutem Recht handzuhaben / vnnd sie gegen allen Feinden vnd Seeräubern (keinen andern Nahmen köndte er den Holländern / wegen begangener That / geben) zu retten vnd zu schützen.

Den Staden aber der vereinigten Provintzen / hette er vmb widerkehrung deß Schadens / so seinen Vnderthanen zugefüget worden / zugeschrieben / die geben aber nichts drauff / hetten sich wol erbotten / die Wahren an der Stell / da sie genommen worden / wider zu lieffern / daran köndte man sich aber nicht begnügen lassen. Derowegen were sein Will / weil er an seiner Reputation vnd Hochheit verletzet / daß mit allem Ernst gegen den gedachten Holländern / biß zu völliger Erstattung obbemeldten Schadens / verfahren / Schiff wider sie außgerüstet / allenthalben verfolget / item jhre Schiff / was Orths sie anzutreffen / angegriffen vnnd auffgehalten würden / so lang vnd viel / biß der durch sie gethane Schaden gantz vnd gar gebessert vnd gewendet seyn möge.

Nachdem nun König Jacob diesen Schluß

vnderstanden: Dahero er / gedachtes Milords Vorhaben zu vnterbrechen / vervrsachet worden / sich seiner Person zuversichern / vnd jhn in Arrest nehmen zulassen / damit seine vergiffte Meynung sich weiter außzubereiten verhindert würde.

So wisse gantz Engell- vnd Schottland / daß seine Vorfahren sich mit dem Hauß Castilien / so damaln zu so grosser Macht / Hochheit vnd Vortrefflichkeit noch nicht / wie es sich jetzo befinde / gestiegen gewesen / öffters befreundet. Er hette an seinem Sohn allezeit das jenige erwiesen / was ein Vatter seinem Sohn möchte schuldig seyn jhn auff den Weg der Tugend geleytet / mit guter Lehr zur löblichen Verwaltung der so schweren vnd stattlichen Aempter Königlicher Regierung versehen / jhme auch die rechte Straß vnd Regulgezeiget / wie er sich gegen GOtt / als ein Christ / vnd dann gegen seinem Volck / vnd gegen sich selbs / als ein König / verhalten solte. Die Kunst Landt vnd Leuth zu regieren liesse sich nicht lernen wie das Hafner Handwerck / da einer ein Hafen vnder Handen nehme vnd daran lernete: Man müßte solches bey denen suchen / welche sie auß den Büchern geschöpffet vnd im Werck geübet. Es müßten vollkommene Meister seyn / solte man etwas von jhnen lernen / nemblich König selbs / oder jhre Reguln vnd vorgeschriebene Gebott / so alle Vnderthanen / bey Straff deß Vngehorsambs zugehorchen schuldig.

Er wolte aber wider zu seiner Vorfahren Heurath mit dem Hauß Castilien kommen Heinrich der Siebendte König in Engellandt hatte seinen Sohn Arcturum, Printzen von Wallis / deß Königs Ferdinandi in Hispanien Tochter geben / vnnd seine Tochter Margretha König Jacobo dem Vierdten in Schottlandt. Viel andere köndten erzehlet werden / so zulang seyn würde. Warumb solte er dann seinem Sohn nicht die Tochter von Hispanien geben / wann der König vnd sie darein verwilligten. Er hörete aber wol / was die vngezäumbte Mäuler hierzu sagten / vnd die vnderschredliche Religion dargegen einwendeten; Denen vnd jhrem vngereimbten gemachten Schluß wißte er gar leichtlich zubegegnen.

Der Hertzog von Bare vnnd Catharina von Bourbon / Henrich deß Vierdten Königs in Franckreich Schwester / weren vnderschiedlicher Religion / aber in solcher Einigkeit beysammen in der Ehe gewesen / daß er kein bessere Gemählin / vnnd sie kein bessern Gemahl antreffen mögen. Im fünfften Jahr jhrer Ehe hette sich gleich so viel Ehrerbietung / Affection vnd Liebe bey jhnen vermercken lassen / als gleich im ersten / die Gleichsinnigkeit der Gemüther zwischen beyden Personen weren also beschaffen gewesen / daß die Religion beseiths gesetzet / man sie für ein Seel nicht in zween Leibern / sondern in einem Mund gehalten / vnd jhre Gedancken weren auß einem Hertzen gangen.

Wie dem allem so were er entschlossen / mit angeregter Heuraths Abhandlung fortzufahren / vnd erklärte sich hiermit / daß er die jenige / so hergegen etwas vornehmen / oder seinem Willen sich widersetzen wolten / so wol die seinen Sohn davon abwendig zumachen sich vnderstehen würden / zustraffen bedacht. Derowegen er nun für das letzte mahl den Milorl Diochey mit aller Nothturfft / was zu Abhandlung vnd endlichem Beschluß dieses Heuraths mit der Kön. May. vnd die Princessin herüber zubringen / vonnöthen / nach Hispanien abgefertiget. Es seye nun wer da wolte / der solchem seinem Willen vnd gemachten Schluß zuwider etwas zureden sich vermessen würde / den gedächte er nach seinem Verdienst zustraffen. Dann dieses were sein endlicher Will vnd Meynung.

Das dritt vnd letzte / so er jhm vorgesetzt were / daß er als ein Beschirmer seiner Vnderthanen sich erzeigen wolte. Dasselbe belangend / wißte männiglich / was massen seine nechste Nachbarn die Holländer / welchen von jhme vnnd seinen Vorfahren jederzeit vnd zu allen Gelegenheiten grosser Beystand wider jhre habende Feind geschehen / sie aber nichts desto minder sich ärger gegen jhme erzeigt / als jmmer einiger Feindt thun können. Dann es were offenbahr / daß demnach die vornembste Handelsleuth seiner Statt Londen sich in Gesellschafft begeben / vnd ein grosse Summa Gelts nach den Orientalischen Indien zu handthieren zusam̃en geleget / jhre Schiff von den Holländern angegriffen / vnd ohne einigen Respect seiner Königlichen Hochheit vnnd Authorität / feindlichen beraubet / vnd jhnen die Catholische Wahren abgenom̃en worden. Darbey seinen getrewen Vnderthanen so ein vnüberwindlicher Schad begegnet / daß dardurch sie jhr angefangene Gesellschafft wider enden müssen: welches er keines Wegs zugedulden gedächte. Ja sie weren wol so Sinnloß gewesen / daß sie vermeynt / er würde es nicht empfinden / noch die Vnbillichkeit vnnd Gewaltthat / so sie an seinen Vnderthanen geübet / zurächnen gedencken. Ein König were schuldig / gleich wie ein guter Haußvatter / seine Vnderthanen bey gutem Recht handzuhaben / vnnd sie gegen allen Feinden vnd Seeräubern (keinen andern Nahmen köndte er den Holländern / wegen begangener That / geben) zu retten vnd zu schützen.

Den Staden aber der vereinigten Provintzen / hette er vmb widerkehrung deß Schadens / so seinen Vnderthanen zugefüget worden / zugeschrieben / die geben aber nichts drauff / hetten sich wol erbotten / die Wahren an der Stell / da sie genommen worden / wider zu lieffern / daran köndte man sich aber nicht begnügen lassen. Derowegen were sein Will / weil er an seiner Reputation vnd Hochheit verletzet / daß mit allem Ernst gegen den gedachten Holländern / biß zu völliger Erstattung obbemeldten Schadens / verfahren / Schiff wider sie außgerüstet / allenthalben verfolget / item jhre Schiff / was Orths sie anzutreffen / angegriffen vnnd auffgehalten würden / so lang vnd viel / biß der durch sie gethane Schaden gantz vnd gar gebessert vnd gewendet seyn möge.

Nachdem nun König Jacob diesen Schluß

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          <p>Der Hertzog von Bare vnnd Catharina von Bourbon / Henrich deß Vierdten Königs in                      Franckreich Schwester / weren vnderschiedlicher Religion / aber in solcher                      Einigkeit beysammen in der Ehe gewesen / daß er kein bessere Gemählin / vnnd sie                      kein bessern Gemahl antreffen mögen. Im fünfften Jahr jhrer Ehe hette sich                      gleich so viel Ehrerbietung / Affection vnd Liebe bey jhnen vermercken lassen /                      als gleich im ersten / die Gleichsinnigkeit der Gemüther zwischen beyden                      Personen weren also beschaffen gewesen / daß die Religion beseiths gesetzet /                      man sie für ein Seel nicht in zween Leibern / sondern in einem Mund gehalten /                      vnd jhre Gedancken weren auß einem Hertzen gangen.</p>
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          <p>Das dritt vnd letzte / so er jhm vorgesetzt were / daß er als ein Beschirmer                      seiner Vnderthanen sich erzeigen wolte. Dasselbe belangend / wißte männiglich /                      was massen seine nechste Nachbarn die Holländer / welchen von jhme vnnd seinen                      Vorfahren jederzeit vnd zu allen Gelegenheiten grosser Beystand wider jhre                      habende Feind geschehen / sie aber nichts desto minder sich ärger gegen jhme                      erzeigt / als jmmer einiger Feindt thun können. Dann es were offenbahr / daß                      demnach die vornembste Handelsleuth seiner Statt Londen sich in Gesellschafft                      begeben / vnd ein grosse Summa Gelts nach den Orientalischen Indien zu                      handthieren zusam&#x0303;en geleget / jhre Schiff von den Holländern                      angegriffen / vnd ohne einigen Respect seiner Königlichen Hochheit vnnd                      Authorität / feindlichen beraubet / vnd jhnen die Catholische Wahren abgenom&#x0303;en worden. Darbey seinen getrewen Vnderthanen so ein                      vnüberwindlicher Schad begegnet / daß dardurch sie jhr angefangene Gesellschafft                      wider enden müssen: welches er keines Wegs zugedulden gedächte. Ja sie weren wol                      so Sinnloß gewesen / daß sie vermeynt / er würde es nicht empfinden / noch die                      Vnbillichkeit vnnd Gewaltthat / so sie an seinen Vnderthanen geübet / zurächnen                      gedencken. Ein König were schuldig / gleich wie ein guter Haußvatter / seine                      Vnderthanen bey gutem Recht handzuhaben / vnnd sie gegen allen Feinden vnd                      Seeräubern (keinen andern Nahmen köndte er den Holländern / wegen begangener                      That / geben) zu retten vnd zu schützen.</p>
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[870/0985] vnderstanden: Dahero er / gedachtes Milords Vorhaben zu vnterbrechen / vervrsachet worden / sich seiner Person zuversichern / vnd jhn in Arrest nehmen zulassen / damit seine vergiffte Meynung sich weiter außzubereiten verhindert würde. So wisse gantz Engell- vnd Schottland / daß seine Vorfahren sich mit dem Hauß Castilien / so damaln zu so grosser Macht / Hochheit vnd Vortrefflichkeit noch nicht / wie es sich jetzo befinde / gestiegen gewesen / öffters befreundet. Er hette an seinem Sohn allezeit das jenige erwiesen / was ein Vatter seinem Sohn möchte schuldig seyn jhn auff den Weg der Tugend geleytet / mit guter Lehr zur löblichen Verwaltung der so schweren vnd stattlichen Aempter Königlicher Regierung versehen / jhme auch die rechte Straß vnd Regulgezeiget / wie er sich gegen GOtt / als ein Christ / vnd dann gegen seinem Volck / vnd gegen sich selbs / als ein König / verhalten solte. Die Kunst Landt vnd Leuth zu regieren liesse sich nicht lernen wie das Hafner Handwerck / da einer ein Hafen vnder Handen nehme vnd daran lernete: Man müßte solches bey denen suchen / welche sie auß den Büchern geschöpffet vnd im Werck geübet. Es müßten vollkommene Meister seyn / solte man etwas von jhnen lernen / nemblich König selbs / oder jhre Reguln vnd vorgeschriebene Gebott / so alle Vnderthanen / bey Straff deß Vngehorsambs zugehorchen schuldig. Er wolte aber wider zu seiner Vorfahren Heurath mit dem Hauß Castilien kommen Heinrich der Siebendte König in Engellandt hatte seinen Sohn Arcturum, Printzen von Wallis / deß Königs Ferdinandi in Hispanien Tochter geben / vnnd seine Tochter Margretha König Jacobo dem Vierdten in Schottlandt. Viel andere köndten erzehlet werden / so zulang seyn würde. Warumb solte er dann seinem Sohn nicht die Tochter von Hispanien geben / wann der König vnd sie darein verwilligten. Er hörete aber wol / was die vngezäumbte Mäuler hierzu sagten / vnd die vnderschredliche Religion dargegen einwendeten; Denen vnd jhrem vngereimbten gemachten Schluß wißte er gar leichtlich zubegegnen. Der Hertzog von Bare vnnd Catharina von Bourbon / Henrich deß Vierdten Königs in Franckreich Schwester / weren vnderschiedlicher Religion / aber in solcher Einigkeit beysammen in der Ehe gewesen / daß er kein bessere Gemählin / vnnd sie kein bessern Gemahl antreffen mögen. Im fünfften Jahr jhrer Ehe hette sich gleich so viel Ehrerbietung / Affection vnd Liebe bey jhnen vermercken lassen / als gleich im ersten / die Gleichsinnigkeit der Gemüther zwischen beyden Personen weren also beschaffen gewesen / daß die Religion beseiths gesetzet / man sie für ein Seel nicht in zween Leibern / sondern in einem Mund gehalten / vnd jhre Gedancken weren auß einem Hertzen gangen. Wie dem allem so were er entschlossen / mit angeregter Heuraths Abhandlung fortzufahren / vnd erklärte sich hiermit / daß er die jenige / so hergegen etwas vornehmen / oder seinem Willen sich widersetzen wolten / so wol die seinen Sohn davon abwendig zumachen sich vnderstehen würden / zustraffen bedacht. Derowegen er nun für das letzte mahl den Milorl Diochey mit aller Nothturfft / was zu Abhandlung vnd endlichem Beschluß dieses Heuraths mit der Kön. May. vnd die Princessin herüber zubringen / vonnöthen / nach Hispanien abgefertiget. Es seye nun wer da wolte / der solchem seinem Willen vnd gemachten Schluß zuwider etwas zureden sich vermessen würde / den gedächte er nach seinem Verdienst zustraffen. Dann dieses were sein endlicher Will vnd Meynung. Das dritt vnd letzte / so er jhm vorgesetzt were / daß er als ein Beschirmer seiner Vnderthanen sich erzeigen wolte. Dasselbe belangend / wißte männiglich / was massen seine nechste Nachbarn die Holländer / welchen von jhme vnnd seinen Vorfahren jederzeit vnd zu allen Gelegenheiten grosser Beystand wider jhre habende Feind geschehen / sie aber nichts desto minder sich ärger gegen jhme erzeigt / als jmmer einiger Feindt thun können. Dann es were offenbahr / daß demnach die vornembste Handelsleuth seiner Statt Londen sich in Gesellschafft begeben / vnd ein grosse Summa Gelts nach den Orientalischen Indien zu handthieren zusam̃en geleget / jhre Schiff von den Holländern angegriffen / vnd ohne einigen Respect seiner Königlichen Hochheit vnnd Authorität / feindlichen beraubet / vnd jhnen die Catholische Wahren abgenom̃en worden. Darbey seinen getrewen Vnderthanen so ein vnüberwindlicher Schad begegnet / daß dardurch sie jhr angefangene Gesellschafft wider enden müssen: welches er keines Wegs zugedulden gedächte. Ja sie weren wol so Sinnloß gewesen / daß sie vermeynt / er würde es nicht empfinden / noch die Vnbillichkeit vnnd Gewaltthat / so sie an seinen Vnderthanen geübet / zurächnen gedencken. Ein König were schuldig / gleich wie ein guter Haußvatter / seine Vnderthanen bey gutem Recht handzuhaben / vnnd sie gegen allen Feinden vnd Seeräubern (keinen andern Nahmen köndte er den Holländern / wegen begangener That / geben) zu retten vnd zu schützen. Den Staden aber der vereinigten Provintzen / hette er vmb widerkehrung deß Schadens / so seinen Vnderthanen zugefüget worden / zugeschrieben / die geben aber nichts drauff / hetten sich wol erbotten / die Wahren an der Stell / da sie genommen worden / wider zu lieffern / daran köndte man sich aber nicht begnügen lassen. Derowegen were sein Will / weil er an seiner Reputation vnd Hochheit verletzet / daß mit allem Ernst gegen den gedachten Holländern / biß zu völliger Erstattung obbemeldten Schadens / verfahren / Schiff wider sie außgerüstet / allenthalben verfolget / item jhre Schiff / was Orths sie anzutreffen / angegriffen vnnd auffgehalten würden / so lang vnd viel / biß der durch sie gethane Schaden gantz vnd gar gebessert vnd gewendet seyn möge. Nachdem nun König Jacob diesen Schluß

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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 870. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/985>, abgerufen am 28.06.2024.