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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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monien vnd Gebräuch habe / welche zu resormiren weren.

Eben zu angedeuter Zeit weren jhm durch seine Catholische Vnderthanen / als eingebohrne Mitglieder deß Königreichs / vnderschiedliche Anbringen / wegen befreyung jhres Gewissens / gethan worden: Dann sie Hoffnung gefaßt / so viel Gewogenheit bey jhme zufinden / als sie bey der Königin Elisabeth Widerwertigkeit außstehen müssen; wie man wißte / daß gemeiniglich die Menschen das jenige / was sie gern hetten / bald glaubten / vnd was sie wünschten / daß geschehen solte / jhnen leichtlich für ein beschehene Sach einbildeten; Es aber dazumahl nur ein Schein gewesen eines gehling außbrennenden Fewers. Sie hetten vermeynet ein Ringerung jhrer Beschwerden / vnd Erledigung der vnleydenlichen Betrübnuß / so sie auß weyland der Königin Elisabethae Verordnung in jhren Gütern / Leib vnd Seelen erdulden müssen zuerlangen: Kein andere Begnadigung hetten sie an jhn begehret / als daß man jhnen die jenige Catholische Religion frey zulassen wolle / welche durch seine Vorfahren / von deß Königs Damaldi in Schottland Zeit an / biß zu seiner Fraw Mutter vberstandener Marter in diesem Königreich jederzeit offentlich bekennet / durch die älteste vnd rühmblichste Catholische Keyser erhalten / alle Kirchen Historien gepriesen / vnd mit vnzehlbarer Martyrer Blut begossen worden. Weil jhnen mit keiner Willfahrung / wegen besorgender Vnruhe / begegnet werden mögen / hette es in diesem Königreich / allein seiner Person wegen: aber der Religion halben keine Veränderung abgeben / vnd gedachte Catholische befunden / daß alles / was man von seiner guten Zuneygung zu dem Catholischen Glauben außgeben / vnd was man zu Rom geglaubt / daß wir vns allein Catholisch stelleten / diese Cron desto leichter zuerlangen / ein lauterer Dunst damahln gewesen / dann im Königreich were einige Veränderung nicht vorgenommen worden / noch die Aempter ander Personen auffgetragen / sondern er hette sich der vorigen bedienet.

Demnach er sich aber an jetzo entschlossen der Gottseligkeit durch seine Güte die Thür zuöffnen / vnnd darneben erwegeten daß die Catholische nicht weniger / als andere / seine getrewe Vnderthanen / derowegen das vnerträgliche Trübsal / so sie in jhrer Religion außgestanden / vnnd noch heutiges Tags außstehen müßten / jhme zu Gemüth gehen lassen / vnnd deren sie zubefreyen entschlossen / als hette er auff vorgehende reiffe Berathschlagung verordnet vnd decretiret / daß er forthin seine Catholische Vnderthanen in seinen Schutz vnnd Salva Guardi nehmen wolte.

Ferner daß sie in der Vbung solcher Religion vnverhindert frey seyn / vnnd derentwegen keine Nachforschung / oder Vndersuchung wider sie vorgenommen werden solden: Hette er auch alle Bestraffung / Gerichtliche Handlung vnd Geltbussen / darein sie möchten gefallen seyn / auffheben wollen / vnd gebe jhnen hier mit Freyheit vnd Vergunst / Meß vnnd andere Gottesdienst / nach Innhalt der Catholischen Religion / halten zulassen / vnd setzete sie hinwiderumb ein in alle jhre Güter vnd Herrschafften / verbiete allen seinen nachgesetzten Obrigkeiten vnnd Beampten / die gedachte Catholischen / von obbemelter Brsachen wegen / mit einiger Straff oder Buß nicht zubelegen / es were gleich an Gelt oder in andere Weg. So were auch sein endlicher Befehl / daß niemands / er were auch wes Standts er wolte / jhnen in Verrichtung der Catholischen / Apostolischen Römischen Religion / einige Beschwerd / weder durch sich selbs / oder andere / offentlich oder heimblich / nich zufügen solte / so lieb jhnen were die Straff beleydigter Majestät / zerstörung deß allgemeinen Friedens / vnnd deß Vatterlandes Feind / darein die Verbrecher erkläret / vnnd mit Schärpffe / andern zu einem Exempel / gegen jhnen verfahren werden solte / zuvermeyden: Dann dieses were sein endlicher Will vnd Meynung.

Das ander / so er jhm vorgenommen / were / daß er nemblich seiner Vnderthanen / allererst vnd zuforderst seines Sohns / deß Printzen von Wallis Person / Beschützer seyn wolte / dem er / wie die gantze Christenheit wißte nach einem hohen Heurath getrachtet: Dann er begerte jhn mit der Königl. May. zu Hispanien Schwester zuverheurathen / wei dann Jhre. May. diß durch seine Abgesandten jhr eröffnetes Anbringen nicht verworffen / sondern beliebet. Es hetten aber etliche sich seiner Gnad / vnd deß jhnen vertrawten Gewalts / daß sie seines Sohns / deß Printzen von Wallis fürnembste vnd geheimbste Räthe seyn solten / mit solchem Stoltz vnd Vermessenheit mißbraucht / daß sie seinem Willen widerstreben / vnd seinem Sohn die fortsetzung deß angedeuteten Heuraths widerrathen dörffen / mit einwendung der vnderschiedlichen Religionen.

Sie weren aber noch weiters gangen / die Schuldigkeit eines Vasallen gegen seinem Herren gar vergessen / welche in dem stünde / daß der Vasall seines Herrn Willen für ein Gesetz zuerkennen verpflichtet / wie in dem ersten Gesetz der Fürstlichen Statuten auß führlich zusehen / daß nemblich ein Vasall für recht halten solte / alles was seinem Herrn gefällig / vnd was er ordnete / für ein Gesetz zuerkennen: Welches dahero sich gebührete / daß man solche Würbelgeister vnd eygensinnige Köpff / so solches nit in acht nehmen / straffete. Sie hetten seine Königliche Gabe / so er dem Printzen von Wallis für eine Vnderweisung / wie er das Regiment führen / vnd solche vnrühige Köpff straffen solte / nicht wol gestudiret.

In dem Milord Könch / vnd seine Auffrichtigkeit hette er ein grosses vertrawen gestellet gehabt / vnd jhn deßwegen seinem Sohn für einen Rath zugegeben: Er aber / weil er dem Hauß Oesterreich / in welches er ehe lang seinen Sohn zuverheurathen verhoffte / feind were / der hette deß jungen Printzen Gemüth zuverkehren sich

monien vnd Gebräuch habe / welche zu resormiren weren.

Eben zu angedeuter Zeit weren jhm durch seine Catholische Vnderthanen / als eingebohrne Mitglieder deß Königreichs / vnderschiedliche Anbringen / wegen befreyung jhres Gewissens / gethan worden: Dann sie Hoffnung gefaßt / so viel Gewogenheit bey jhme zufinden / als sie bey der Königin Elisabeth Widerwertigkeit außstehen müssen; wie man wißte / daß gemeiniglich die Menschen das jenige / was sie gern hetten / bald glaubten / vnd was sie wünschten / daß geschehen solte / jhnen leichtlich für ein beschehene Sach einbildeten; Es aber dazumahl nur ein Schein gewesen eines gehling außbrennenden Fewers. Sie hetten vermeynet ein Ringerung jhrer Beschwerden / vnd Erledigung der vnleydenlichen Betrübnuß / so sie auß weyland der Königin Elisabethae Verordnung in jhren Gütern / Leib vnd Seelen erdulden müssen zuerlangen: Kein andere Begnadigung hetten sie an jhn begehret / als daß man jhnen die jenige Catholische Religion frey zulassen wolle / welche durch seine Vorfahren / von deß Königs Damaldi in Schottland Zeit an / biß zu seiner Fraw Mutter vberstandener Marter in diesem Königreich jederzeit offentlich bekennet / durch die älteste vnd rühmblichste Catholische Keyser erhalten / alle Kirchen Historien gepriesen / vnd mit vnzehlbarer Martyrer Blut begossen worden. Weil jhnen mit keiner Willfahrung / wegen besorgender Vnruhe / begegnet werden mögen / hette es in diesem Königreich / allein seiner Person wegen: aber der Religion halben keine Veränderung abgeben / vnd gedachte Catholische befunden / daß alles / was man von seiner guten Zuneygung zu dem Catholischen Glauben außgeben / vnd was man zu Rom geglaubt / daß wir vns allein Catholisch stelleten / diese Cron desto leichter zuerlangen / ein lauterer Dunst damahln gewesen / dann im Königreich were einige Veränderung nicht vorgenommen worden / noch die Aempter ander Personen auffgetragen / sondern er hette sich der vorigen bedienet.

Demnach er sich aber an jetzo entschlossen der Gottseligkeit durch seine Güte die Thür zuöffnen / vnnd darneben erwegeten daß die Catholische nicht weniger / als andere / seine getrewe Vnderthanen / derowegen das vnerträgliche Trübsal / so sie in jhrer Religion außgestanden / vnnd noch heutiges Tags außstehen müßten / jhme zu Gemüth gehen lassen / vnnd deren sie zubefreyen entschlossen / als hette er auff vorgehende reiffe Berathschlagung verordnet vnd decretiret / daß er forthin seine Catholische Vnderthanen in seinen Schutz vnnd Salva Guardi nehmen wolte.

Ferner daß sie in der Vbung solcher Religion vnverhindert frey seyn / vnnd derentwegen keine Nachforschung / oder Vndersuchung wider sie vorgenommen werden solden: Hette er auch alle Bestraffung / Gerichtliche Handlung vnd Geltbussen / darein sie möchten gefallen seyn / auffheben wollen / vnd gebe jhnen hier mit Freyheit vnd Vergunst / Meß vnnd andere Gottesdienst / nach Innhalt der Catholischen Religion / halten zulassen / vnd setzete sie hinwiderumb ein in alle jhre Güter vnd Herrschafften / verbiete allen seinen nachgesetzten Obrigkeiten vnnd Beampten / die gedachte Catholischen / von obbemelter Brsachen wegen / mit einiger Straff oder Buß nicht zubelegen / es were gleich an Gelt oder in andere Weg. So were auch sein endlicher Befehl / daß niemands / er were auch wes Standts er wolte / jhnen in Verrichtung der Catholischen / Apostolischen Römischen Religion / einige Beschwerd / weder durch sich selbs / oder andere / offentlich oder heimblich / nich zufügen solte / so lieb jhnen were die Straff beleydigter Majestät / zerstörung deß allgemeinen Friedens / vnnd deß Vatterlandes Feind / darein die Verbrecher erkläret / vnnd mit Schärpffe / andern zu einem Exempel / gegen jhnen verfahren werden solte / zuvermeyden: Dann dieses were sein endlicher Will vnd Meynung.

Das ander / so er jhm vorgenommen / were / daß er nemblich seiner Vnderthanen / allererst vnd zuforderst seines Sohns / deß Printzen von Wallis Person / Beschützer seyn wolte / dem er / wie die gantze Christenheit wißte nach einem hohen Heurath getrachtet: Dann er begerte jhn mit der Königl. May. zu Hispanien Schwester zuverheurathen / wei dann Jhre. May. diß durch seine Abgesandten jhr eröffnetes Anbringen nicht verworffen / sondern beliebet. Es hetten aber etliche sich seiner Gnad / vnd deß jhnen vertrawten Gewalts / daß sie seines Sohns / deß Printzen von Wallis fürnembste vnd geheimbste Räthe seyn solten / mit solchem Stoltz vnd Vermessenheit mißbraucht / daß sie seinem Willen widerstreben / vnd seinem Sohn die fortsetzung deß angedeuteten Heuraths widerrathen dörffen / mit einwendung der vnderschiedlichen Religionen.

Sie weren aber noch weiters gangen / die Schuldigkeit eines Vasallen gegen seinem Herren gar vergessen / welche in dem stünde / daß der Vasall seines Herrn Willen für ein Gesetz zuerkennen verpflichtet / wie in dem ersten Gesetz der Fürstlichen Statuten auß führlich zusehen / daß nemblich ein Vasall für recht halten solte / alles was seinem Herrn gefällig / vnd was er ordnete / für ein Gesetz zuerkennen: Welches dahero sich gebührete / daß man solche Würbelgeister vnd eygensinnige Köpff / so solches nit in acht nehmen / straffete. Sie hetten seine Königliche Gabe / so er dem Printzen von Wallis für eine Vnderweisung / wie er das Regiment führen / vnd solche vnrühige Köpff straffen solte / nicht wol gestudiret.

In dem Milord Könch / vnd seine Auffrichtigkeit hette er ein grosses vertrawen gestellet gehabt / vnd jhn deßwegen seinem Sohn für einen Rath zugegeben: Er aber / weil er dem Hauß Oesterreich / in welches er ehe lang seinen Sohn zuverheurathen verhoffte / feind were / der hette deß jungen Printzen Gemüth zuverkehren sich

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          <p>Ferner daß sie in der Vbung solcher Religion vnverhindert frey seyn / vnnd                      derentwegen keine Nachforschung / oder Vndersuchung wider sie vorgenommen werden                      solden: Hette er auch alle Bestraffung / Gerichtliche Handlung vnd Geltbussen /                      darein sie möchten gefallen seyn / auffheben wollen / vnd gebe jhnen hier mit                      Freyheit vnd Vergunst / Meß vnnd andere Gottesdienst / nach Innhalt der                      Catholischen Religion / halten zulassen / vnd setzete sie hinwiderumb ein in                      alle jhre Güter vnd Herrschafften / verbiete allen seinen nachgesetzten                      Obrigkeiten vnnd Beampten / die gedachte Catholischen / von obbemelter Brsachen                      wegen / mit einiger Straff oder Buß nicht zubelegen / es were gleich an Gelt                      oder in andere Weg. So were auch sein endlicher Befehl / daß niemands / er were                      auch wes Standts er wolte / jhnen in Verrichtung der Catholischen /                      Apostolischen Römischen Religion / einige Beschwerd / weder durch sich selbs /                      oder andere / offentlich oder heimblich / nich zufügen solte / so lieb jhnen                      were die Straff beleydigter Majestät / zerstörung deß allgemeinen Friedens /                      vnnd deß Vatterlandes Feind / darein die Verbrecher erkläret / vnnd mit                      Schärpffe / andern zu einem Exempel / gegen jhnen verfahren werden solte /                      zuvermeyden: Dann dieses were sein endlicher Will vnd Meynung.</p>
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[869/0984] monien vnd Gebräuch habe / welche zu resormiren weren. Eben zu angedeuter Zeit weren jhm durch seine Catholische Vnderthanen / als eingebohrne Mitglieder deß Königreichs / vnderschiedliche Anbringen / wegen befreyung jhres Gewissens / gethan worden: Dann sie Hoffnung gefaßt / so viel Gewogenheit bey jhme zufinden / als sie bey der Königin Elisabeth Widerwertigkeit außstehen müssen; wie man wißte / daß gemeiniglich die Menschen das jenige / was sie gern hetten / bald glaubten / vnd was sie wünschten / daß geschehen solte / jhnen leichtlich für ein beschehene Sach einbildeten; Es aber dazumahl nur ein Schein gewesen eines gehling außbrennenden Fewers. Sie hetten vermeynet ein Ringerung jhrer Beschwerden / vnd Erledigung der vnleydenlichen Betrübnuß / so sie auß weyland der Königin Elisabethae Verordnung in jhren Gütern / Leib vnd Seelen erdulden müssen zuerlangen: Kein andere Begnadigung hetten sie an jhn begehret / als daß man jhnen die jenige Catholische Religion frey zulassen wolle / welche durch seine Vorfahren / von deß Königs Damaldi in Schottland Zeit an / biß zu seiner Fraw Mutter vberstandener Marter in diesem Königreich jederzeit offentlich bekennet / durch die älteste vnd rühmblichste Catholische Keyser erhalten / alle Kirchen Historien gepriesen / vnd mit vnzehlbarer Martyrer Blut begossen worden. Weil jhnen mit keiner Willfahrung / wegen besorgender Vnruhe / begegnet werden mögen / hette es in diesem Königreich / allein seiner Person wegen: aber der Religion halben keine Veränderung abgeben / vnd gedachte Catholische befunden / daß alles / was man von seiner guten Zuneygung zu dem Catholischen Glauben außgeben / vnd was man zu Rom geglaubt / daß wir vns allein Catholisch stelleten / diese Cron desto leichter zuerlangen / ein lauterer Dunst damahln gewesen / dann im Königreich were einige Veränderung nicht vorgenommen worden / noch die Aempter ander Personen auffgetragen / sondern er hette sich der vorigen bedienet. Demnach er sich aber an jetzo entschlossen der Gottseligkeit durch seine Güte die Thür zuöffnen / vnnd darneben erwegeten daß die Catholische nicht weniger / als andere / seine getrewe Vnderthanen / derowegen das vnerträgliche Trübsal / so sie in jhrer Religion außgestanden / vnnd noch heutiges Tags außstehen müßten / jhme zu Gemüth gehen lassen / vnnd deren sie zubefreyen entschlossen / als hette er auff vorgehende reiffe Berathschlagung verordnet vnd decretiret / daß er forthin seine Catholische Vnderthanen in seinen Schutz vnnd Salva Guardi nehmen wolte. Ferner daß sie in der Vbung solcher Religion vnverhindert frey seyn / vnnd derentwegen keine Nachforschung / oder Vndersuchung wider sie vorgenommen werden solden: Hette er auch alle Bestraffung / Gerichtliche Handlung vnd Geltbussen / darein sie möchten gefallen seyn / auffheben wollen / vnd gebe jhnen hier mit Freyheit vnd Vergunst / Meß vnnd andere Gottesdienst / nach Innhalt der Catholischen Religion / halten zulassen / vnd setzete sie hinwiderumb ein in alle jhre Güter vnd Herrschafften / verbiete allen seinen nachgesetzten Obrigkeiten vnnd Beampten / die gedachte Catholischen / von obbemelter Brsachen wegen / mit einiger Straff oder Buß nicht zubelegen / es were gleich an Gelt oder in andere Weg. So were auch sein endlicher Befehl / daß niemands / er were auch wes Standts er wolte / jhnen in Verrichtung der Catholischen / Apostolischen Römischen Religion / einige Beschwerd / weder durch sich selbs / oder andere / offentlich oder heimblich / nich zufügen solte / so lieb jhnen were die Straff beleydigter Majestät / zerstörung deß allgemeinen Friedens / vnnd deß Vatterlandes Feind / darein die Verbrecher erkläret / vnnd mit Schärpffe / andern zu einem Exempel / gegen jhnen verfahren werden solte / zuvermeyden: Dann dieses were sein endlicher Will vnd Meynung. Das ander / so er jhm vorgenommen / were / daß er nemblich seiner Vnderthanen / allererst vnd zuforderst seines Sohns / deß Printzen von Wallis Person / Beschützer seyn wolte / dem er / wie die gantze Christenheit wißte nach einem hohen Heurath getrachtet: Dann er begerte jhn mit der Königl. May. zu Hispanien Schwester zuverheurathen / wei dann Jhre. May. diß durch seine Abgesandten jhr eröffnetes Anbringen nicht verworffen / sondern beliebet. Es hetten aber etliche sich seiner Gnad / vnd deß jhnen vertrawten Gewalts / daß sie seines Sohns / deß Printzen von Wallis fürnembste vnd geheimbste Räthe seyn solten / mit solchem Stoltz vnd Vermessenheit mißbraucht / daß sie seinem Willen widerstreben / vnd seinem Sohn die fortsetzung deß angedeuteten Heuraths widerrathen dörffen / mit einwendung der vnderschiedlichen Religionen. Sie weren aber noch weiters gangen / die Schuldigkeit eines Vasallen gegen seinem Herren gar vergessen / welche in dem stünde / daß der Vasall seines Herrn Willen für ein Gesetz zuerkennen verpflichtet / wie in dem ersten Gesetz der Fürstlichen Statuten auß führlich zusehen / daß nemblich ein Vasall für recht halten solte / alles was seinem Herrn gefällig / vnd was er ordnete / für ein Gesetz zuerkennen: Welches dahero sich gebührete / daß man solche Würbelgeister vnd eygensinnige Köpff / so solches nit in acht nehmen / straffete. Sie hetten seine Königliche Gabe / so er dem Printzen von Wallis für eine Vnderweisung / wie er das Regiment führen / vnd solche vnrühige Köpff straffen solte / nicht wol gestudiret. In dem Milord Könch / vnd seine Auffrichtigkeit hette er ein grosses vertrawen gestellet gehabt / vnd jhn deßwegen seinem Sohn für einen Rath zugegeben: Er aber / weil er dem Hauß Oesterreich / in welches er ehe lang seinen Sohn zuverheurathen verhoffte / feind were / der hette deß jungen Printzen Gemüth zuverkehren sich

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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 869. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/984>, abgerufen am 23.11.2024.