Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

Bild:
<< vorherige Seite

monien vnd Gebräuch habe / welche zu resormiren weren.

Eben zu angedeuter Zeit weren jhm durch seine Catholische Vnderthanen / als eingebohrne Mitglieder deß Königreichs / vnderschiedliche Anbringen / wegen befreyung jhres Gewissens / gethan worden: Dann sie Hoffnung gefaßt / so viel Gewogenheit bey jhme zufinden / als sie bey der Königin Elisabeth Widerwertigkeit außstehen müssen; wie man wißte / daß gemeiniglich die Menschen das jenige / was sie gern hetten / bald glaubten / vnd was sie wünschten / daß geschehen solte / jhnen leichtlich für ein beschehene Sach einbildeten; Es aber dazumahl nur ein Schein gewesen eines gehling außbrennenden Fewers. Sie hetten vermeynet ein Ringerung jhrer Beschwerden / vnd Erledigung der vnleydenlichen Betrübnuß / so sie auß weyland der Königin Elisabethae Verordnung in jhren Gütern / Leib vnd Seelen erdulden müssen zuerlangen: Kein andere Begnadigung hetten sie an jhn begehret / als daß man jhnen die jenige Catholische Religion frey zulassen wolle / welche durch seine Vorfahren / von deß Königs Damaldi in Schottland Zeit an / biß zu seiner Fraw Mutter vberstandener Marter in diesem Königreich jederzeit offentlich bekennet / durch die älteste vnd rühmblichste Catholische Keyser erhalten / alle Kirchen Historien gepriesen / vnd mit vnzehlbarer Martyrer Blut begossen worden. Weil jhnen mit keiner Willfahrung / wegen besorgender Vnruhe / begegnet werden mögen / hette es in diesem Königreich / allein seiner Person wegen: aber der Religion halben keine Veränderung abgeben / vnd gedachte Catholische befunden / daß alles / was man von seiner guten Zuneygung zu dem Catholischen Glauben außgeben / vnd was man zu Rom geglaubt / daß wir vns allein Catholisch stelleten / diese Cron desto leichter zuerlangen / ein lauterer Dunst damahln gewesen / dann im Königreich were einige Veränderung nicht vorgenommen worden / noch die Aempter ander Personen auffgetragen / sondern er hette sich der vorigen bedienet.

Demnach er sich aber an jetzo entschlossen der Gottseligkeit durch seine Güte die Thür zuöffnen / vnnd darneben erwegeten daß die Catholische nicht weniger / als andere / seine getrewe Vnderthanen / derowegen das vnerträgliche Trübsal / so sie in jhrer Religion außgestanden / vnnd noch heutiges Tags außstehen müßten / jhme zu Gemüth gehen lassen / vnnd deren sie zubefreyen entschlossen / als hette er auff vorgehende reiffe Berathschlagung verordnet vnd decretiret / daß er forthin seine Catholische Vnderthanen in seinen Schutz vnnd Salva Guardi nehmen wolte.

Ferner daß sie in der Vbung solcher Religion vnverhindert frey seyn / vnnd derentwegen keine Nachforschung / oder Vndersuchung wider sie vorgenommen werden solden: Hette er auch alle Bestraffung / Gerichtliche Handlung vnd Geltbussen / darein sie möchten gefallen seyn / auffheben wollen / vnd gebe jhnen hier mit Freyheit vnd Vergunst / Meß vnnd andere Gottesdienst / nach Innhalt der Catholischen Religion / halten zulassen / vnd setzete sie hinwiderumb ein in alle jhre Güter vnd Herrschafften / verbiete allen seinen nachgesetzten Obrigkeiten vnnd Beampten / die gedachte Catholischen / von obbemelter Brsachen wegen / mit einiger Straff oder Buß nicht zubelegen / es were gleich an Gelt oder in andere Weg. So were auch sein endlicher Befehl / daß niemands / er were auch wes Standts er wolte / jhnen in Verrichtung der Catholischen / Apostolischen Römischen Religion / einige Beschwerd / weder durch sich selbs / oder andere / offentlich oder heimblich / nich zufügen solte / so lieb jhnen were die Straff beleydigter Majestät / zerstörung deß allgemeinen Friedens / vnnd deß Vatterlandes Feind / darein die Verbrecher erkläret / vnnd mit Schärpffe / andern zu einem Exempel / gegen jhnen verfahren werden solte / zuvermeyden: Dann dieses were sein endlicher Will vnd Meynung.

Das ander / so er jhm vorgenommen / were / daß er nemblich seiner Vnderthanen / allererst vnd zuforderst seines Sohns / deß Printzen von Wallis Person / Beschützer seyn wolte / dem er / wie die gantze Christenheit wißte nach einem hohen Heurath getrachtet: Dann er begerte jhn mit der Königl. May. zu Hispanien Schwester zuverheurathen / wei dann Jhre. May. diß durch seine Abgesandten jhr eröffnetes Anbringen nicht verworffen / sondern beliebet. Es hetten aber etliche sich seiner Gnad / vnd deß jhnen vertrawten Gewalts / daß sie seines Sohns / deß Printzen von Wallis fürnembste vnd geheimbste Räthe seyn solten / mit solchem Stoltz vnd Vermessenheit mißbraucht / daß sie seinem Willen widerstreben / vnd seinem Sohn die fortsetzung deß angedeuteten Heuraths widerrathen dörffen / mit einwendung der vnderschiedlichen Religionen.

Sie weren aber noch weiters gangen / die Schuldigkeit eines Vasallen gegen seinem Herren gar vergessen / welche in dem stünde / daß der Vasall seines Herrn Willen für ein Gesetz zuerkennen verpflichtet / wie in dem ersten Gesetz der Fürstlichen Statuten auß führlich zusehen / daß nemblich ein Vasall für recht halten solte / alles was seinem Herrn gefällig / vnd was er ordnete / für ein Gesetz zuerkennen: Welches dahero sich gebührete / daß man solche Würbelgeister vnd eygensinnige Köpff / so solches nit in acht nehmen / straffete. Sie hetten seine Königliche Gabe / so er dem Printzen von Wallis für eine Vnderweisung / wie er das Regiment führen / vnd solche vnrühige Köpff straffen solte / nicht wol gestudiret.

In dem Milord Könch / vnd seine Auffrichtigkeit hette er ein grosses vertrawen gestellet gehabt / vnd jhn deßwegen seinem Sohn für einen Rath zugegeben: Er aber / weil er dem Hauß Oesterreich / in welches er ehe lang seinen Sohn zuverheurathen verhoffte / feind were / der hette deß jungen Printzen Gemüth zuverkehren sich

monien vnd Gebräuch habe / welche zu resormiren weren.

Eben zu angedeuter Zeit weren jhm durch seine Catholische Vnderthanen / als eingebohrne Mitglieder deß Königreichs / vnderschiedliche Anbringen / wegen befreyung jhres Gewissens / gethan worden: Dann sie Hoffnung gefaßt / so viel Gewogenheit bey jhme zufinden / als sie bey der Königin Elisabeth Widerwertigkeit außstehen müssen; wie man wißte / daß gemeiniglich die Menschen das jenige / was sie gern hetten / bald glaubten / vnd was sie wünschten / daß geschehen solte / jhnen leichtlich für ein beschehene Sach einbildeten; Es aber dazumahl nur ein Schein gewesen eines gehling außbrennenden Fewers. Sie hetten vermeynet ein Ringerung jhrer Beschwerden / vnd Erledigung der vnleydenlichen Betrübnuß / so sie auß weyland der Königin Elisabethae Verordnung in jhren Gütern / Leib vnd Seelen erdulden müssen zuerlangen: Kein andere Begnadigung hetten sie an jhn begehret / als daß man jhnen die jenige Catholische Religion frey zulassen wolle / welche durch seine Vorfahren / von deß Königs Damaldi in Schottland Zeit an / biß zu seiner Fraw Mutter vberstandener Marter in diesem Königreich jederzeit offentlich bekennet / durch die älteste vnd rühmblichste Catholische Keyser erhalten / alle Kirchen Historien gepriesen / vnd mit vnzehlbarer Martyrer Blut begossen worden. Weil jhnen mit keiner Willfahrung / wegen besorgender Vnruhe / begegnet werden mögen / hette es in diesem Königreich / allein seiner Person wegen: aber der Religion halben keine Veränderung abgeben / vnd gedachte Catholische befunden / daß alles / was man von seiner guten Zuneygung zu dem Catholischen Glauben außgeben / vnd was man zu Rom geglaubt / daß wir vns allein Catholisch stelleten / diese Cron desto leichter zuerlangen / ein lauterer Dunst damahln gewesen / dann im Königreich were einige Veränderung nicht vorgenommen worden / noch die Aempter ander Personen auffgetragen / sondern er hette sich der vorigen bedienet.

Demnach er sich aber an jetzo entschlossen der Gottseligkeit durch seine Güte die Thür zuöffnen / vnnd darneben erwegeten daß die Catholische nicht weniger / als andere / seine getrewe Vnderthanen / derowegen das vnerträgliche Trübsal / so sie in jhrer Religion außgestanden / vnnd noch heutiges Tags außstehen müßten / jhme zu Gemüth gehen lassen / vnnd deren sie zubefreyen entschlossen / als hette er auff vorgehende reiffe Berathschlagung verordnet vnd decretiret / daß er forthin seine Catholische Vnderthanen in seinen Schutz vnnd Salva Guardi nehmen wolte.

Ferner daß sie in der Vbung solcher Religion vnverhindert frey seyn / vnnd derentwegen keine Nachforschung / oder Vndersuchung wider sie vorgenommen werden solden: Hette er auch alle Bestraffung / Gerichtliche Handlung vnd Geltbussen / darein sie möchten gefallen seyn / auffheben wollen / vnd gebe jhnen hier mit Freyheit vnd Vergunst / Meß vnnd andere Gottesdienst / nach Innhalt der Catholischen Religion / halten zulassen / vnd setzete sie hinwiderumb ein in alle jhre Güter vnd Herrschafften / verbiete allen seinen nachgesetzten Obrigkeiten vnnd Beampten / die gedachte Catholischen / von obbemelter Brsachen wegen / mit einiger Straff oder Buß nicht zubelegen / es were gleich an Gelt oder in andere Weg. So were auch sein endlicher Befehl / daß niemands / er were auch wes Standts er wolte / jhnen in Verrichtung der Catholischen / Apostolischen Römischen Religion / einige Beschwerd / weder durch sich selbs / oder andere / offentlich oder heimblich / nich zufügen solte / so lieb jhnen were die Straff beleydigter Majestät / zerstörung deß allgemeinen Friedens / vnnd deß Vatterlandes Feind / darein die Verbrecher erkläret / vnnd mit Schärpffe / andern zu einem Exempel / gegen jhnen verfahren werden solte / zuvermeyden: Dann dieses were sein endlicher Will vnd Meynung.

Das ander / so er jhm vorgenommen / were / daß er nemblich seiner Vnderthanen / allererst vnd zuforderst seines Sohns / deß Printzen von Wallis Person / Beschützer seyn wolte / dem er / wie die gantze Christenheit wißte nach einem hohen Heurath getrachtet: Dann er begerte jhn mit der Königl. May. zu Hispanien Schwester zuverheurathen / wei dann Jhre. May. diß durch seine Abgesandten jhr eröffnetes Anbringen nicht verworffen / sondern beliebet. Es hetten aber etliche sich seiner Gnad / vnd deß jhnen vertrawten Gewalts / daß sie seines Sohns / deß Printzen von Wallis fürnembste vnd geheimbste Räthe seyn solten / mit solchem Stoltz vnd Vermessenheit mißbraucht / daß sie seinem Willen widerstreben / vnd seinem Sohn die fortsetzung deß angedeuteten Heuraths widerrathen dörffen / mit einwendung der vnderschiedlichen Religionen.

Sie weren aber noch weiters gangen / die Schuldigkeit eines Vasallen gegen seinem Herren gar vergessen / welche in dem stünde / daß der Vasall seines Herrn Willen für ein Gesetz zuerkennen verpflichtet / wie in dem ersten Gesetz der Fürstlichen Statuten auß führlich zusehen / daß nemblich ein Vasall für recht halten solte / alles was seinem Herrn gefällig / vnd was er ordnete / für ein Gesetz zuerkennen: Welches dahero sich gebührete / daß man solche Würbelgeister vnd eygensinnige Köpff / so solches nit in acht nehmen / straffete. Sie hetten seine Königliche Gabe / so er dem Printzen von Wallis für eine Vnderweisung / wie er das Regiment führen / vnd solche vnrühige Köpff straffen solte / nicht wol gestudiret.

In dem Milord Könch / vnd seine Auffrichtigkeit hette er ein grosses vertrawen gestellet gehabt / vnd jhn deßwegen seinem Sohn für einen Rath zugegeben: Er aber / weil er dem Hauß Oesterreich / in welches er ehe lang seinen Sohn zuverheurathen verhoffte / feind were / der hette deß jungen Printzen Gemüth zuverkehren sich

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div>
          <p><pb facs="#f0984" n="869"/>
monien vnd                      Gebräuch habe / welche zu resormiren weren.</p>
          <p>Eben zu angedeuter Zeit weren jhm durch seine Catholische Vnderthanen / als                      eingebohrne Mitglieder deß Königreichs / vnderschiedliche Anbringen / wegen                      befreyung jhres Gewissens / gethan worden: Dann sie Hoffnung gefaßt / so viel                      Gewogenheit bey jhme zufinden / als sie bey der Königin Elisabeth                      Widerwertigkeit außstehen müssen; wie man wißte / daß gemeiniglich die Menschen                      das jenige / was sie gern hetten / bald glaubten / vnd was sie wünschten / daß                      geschehen solte / jhnen leichtlich für ein beschehene Sach einbildeten; Es aber                      dazumahl nur ein Schein gewesen eines gehling außbrennenden Fewers. Sie hetten                      vermeynet ein Ringerung jhrer Beschwerden / vnd Erledigung der vnleydenlichen                      Betrübnuß / so sie auß weyland der Königin Elisabethae Verordnung in jhren                      Gütern / Leib vnd Seelen erdulden müssen zuerlangen: Kein andere Begnadigung                      hetten sie an jhn begehret / als daß man jhnen die jenige Catholische Religion                      frey zulassen wolle / welche durch seine Vorfahren / von deß Königs Damaldi in                      Schottland Zeit an / biß zu seiner Fraw Mutter vberstandener Marter in diesem                      Königreich jederzeit offentlich bekennet / durch die älteste vnd rühmblichste                      Catholische Keyser erhalten / alle Kirchen Historien gepriesen / vnd mit                      vnzehlbarer Martyrer Blut begossen worden. Weil jhnen mit keiner Willfahrung /                      wegen besorgender Vnruhe / begegnet werden mögen / hette es in diesem Königreich                      / allein seiner Person wegen: aber der Religion halben keine Veränderung abgeben                      / vnd gedachte Catholische befunden / daß alles / was man von seiner guten                      Zuneygung zu dem Catholischen Glauben außgeben / vnd was man zu Rom geglaubt /                      daß wir vns allein Catholisch stelleten / diese Cron desto leichter zuerlangen /                      ein lauterer Dunst damahln gewesen / dann im Königreich were einige Veränderung                      nicht vorgenommen worden / noch die Aempter ander Personen auffgetragen /                      sondern er hette sich der vorigen bedienet.</p>
          <p>Demnach er sich aber an jetzo entschlossen der Gottseligkeit durch seine Güte die                      Thür zuöffnen / vnnd darneben erwegeten daß die Catholische nicht weniger / als                      andere / seine getrewe Vnderthanen / derowegen das vnerträgliche Trübsal / so                      sie in jhrer Religion außgestanden / vnnd noch heutiges Tags außstehen müßten /                      jhme zu Gemüth gehen lassen / vnnd deren sie zubefreyen entschlossen / als hette                      er auff vorgehende reiffe Berathschlagung verordnet vnd decretiret / daß er                      forthin seine Catholische Vnderthanen in seinen Schutz vnnd Salva Guardi nehmen                      wolte.</p>
          <p>Ferner daß sie in der Vbung solcher Religion vnverhindert frey seyn / vnnd                      derentwegen keine Nachforschung / oder Vndersuchung wider sie vorgenommen werden                      solden: Hette er auch alle Bestraffung / Gerichtliche Handlung vnd Geltbussen /                      darein sie möchten gefallen seyn / auffheben wollen / vnd gebe jhnen hier mit                      Freyheit vnd Vergunst / Meß vnnd andere Gottesdienst / nach Innhalt der                      Catholischen Religion / halten zulassen / vnd setzete sie hinwiderumb ein in                      alle jhre Güter vnd Herrschafften / verbiete allen seinen nachgesetzten                      Obrigkeiten vnnd Beampten / die gedachte Catholischen / von obbemelter Brsachen                      wegen / mit einiger Straff oder Buß nicht zubelegen / es were gleich an Gelt                      oder in andere Weg. So were auch sein endlicher Befehl / daß niemands / er were                      auch wes Standts er wolte / jhnen in Verrichtung der Catholischen /                      Apostolischen Römischen Religion / einige Beschwerd / weder durch sich selbs /                      oder andere / offentlich oder heimblich / nich zufügen solte / so lieb jhnen                      were die Straff beleydigter Majestät / zerstörung deß allgemeinen Friedens /                      vnnd deß Vatterlandes Feind / darein die Verbrecher erkläret / vnnd mit                      Schärpffe / andern zu einem Exempel / gegen jhnen verfahren werden solte /                      zuvermeyden: Dann dieses were sein endlicher Will vnd Meynung.</p>
          <p>Das ander / so er jhm vorgenommen / were / daß er nemblich seiner Vnderthanen /                      allererst vnd zuforderst seines Sohns / deß Printzen von Wallis Person /                      Beschützer seyn wolte / dem er / wie die gantze Christenheit wißte nach einem                      hohen Heurath getrachtet: Dann er begerte jhn mit der Königl. May. zu Hispanien                      Schwester zuverheurathen / wei dann Jhre. May. diß durch seine Abgesandten jhr                      eröffnetes Anbringen nicht verworffen / sondern beliebet. Es hetten aber etliche                      sich seiner Gnad / vnd deß jhnen vertrawten Gewalts / daß sie seines Sohns / deß                      Printzen von Wallis fürnembste vnd geheimbste Räthe seyn solten / mit solchem                      Stoltz vnd Vermessenheit mißbraucht / daß sie seinem Willen widerstreben / vnd                      seinem Sohn die fortsetzung deß angedeuteten Heuraths widerrathen dörffen / mit                      einwendung der vnderschiedlichen Religionen.</p>
          <p>Sie weren aber noch weiters gangen / die Schuldigkeit eines Vasallen gegen seinem                      Herren gar vergessen / welche in dem stünde / daß der Vasall seines Herrn Willen                      für ein Gesetz zuerkennen verpflichtet / wie in dem ersten Gesetz der                      Fürstlichen Statuten auß führlich zusehen / daß nemblich ein Vasall für recht                      halten solte / alles was seinem Herrn gefällig / vnd was er ordnete / für ein                      Gesetz zuerkennen: Welches dahero sich gebührete / daß man solche Würbelgeister                      vnd eygensinnige Köpff / so solches nit in acht nehmen / straffete. Sie hetten                      seine Königliche Gabe / so er dem Printzen von Wallis für eine Vnderweisung /                      wie er das Regiment führen / vnd solche vnrühige Köpff straffen solte / nicht                      wol gestudiret.</p>
          <p>In dem Milord Könch / vnd seine Auffrichtigkeit hette er ein grosses vertrawen                      gestellet gehabt / vnd jhn deßwegen seinem Sohn für einen Rath zugegeben: Er                      aber / weil er dem Hauß Oesterreich / in welches er ehe lang seinen Sohn                      zuverheurathen verhoffte / feind were / der hette deß jungen Printzen Gemüth                      zuverkehren sich
</p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[869/0984] monien vnd Gebräuch habe / welche zu resormiren weren. Eben zu angedeuter Zeit weren jhm durch seine Catholische Vnderthanen / als eingebohrne Mitglieder deß Königreichs / vnderschiedliche Anbringen / wegen befreyung jhres Gewissens / gethan worden: Dann sie Hoffnung gefaßt / so viel Gewogenheit bey jhme zufinden / als sie bey der Königin Elisabeth Widerwertigkeit außstehen müssen; wie man wißte / daß gemeiniglich die Menschen das jenige / was sie gern hetten / bald glaubten / vnd was sie wünschten / daß geschehen solte / jhnen leichtlich für ein beschehene Sach einbildeten; Es aber dazumahl nur ein Schein gewesen eines gehling außbrennenden Fewers. Sie hetten vermeynet ein Ringerung jhrer Beschwerden / vnd Erledigung der vnleydenlichen Betrübnuß / so sie auß weyland der Königin Elisabethae Verordnung in jhren Gütern / Leib vnd Seelen erdulden müssen zuerlangen: Kein andere Begnadigung hetten sie an jhn begehret / als daß man jhnen die jenige Catholische Religion frey zulassen wolle / welche durch seine Vorfahren / von deß Königs Damaldi in Schottland Zeit an / biß zu seiner Fraw Mutter vberstandener Marter in diesem Königreich jederzeit offentlich bekennet / durch die älteste vnd rühmblichste Catholische Keyser erhalten / alle Kirchen Historien gepriesen / vnd mit vnzehlbarer Martyrer Blut begossen worden. Weil jhnen mit keiner Willfahrung / wegen besorgender Vnruhe / begegnet werden mögen / hette es in diesem Königreich / allein seiner Person wegen: aber der Religion halben keine Veränderung abgeben / vnd gedachte Catholische befunden / daß alles / was man von seiner guten Zuneygung zu dem Catholischen Glauben außgeben / vnd was man zu Rom geglaubt / daß wir vns allein Catholisch stelleten / diese Cron desto leichter zuerlangen / ein lauterer Dunst damahln gewesen / dann im Königreich were einige Veränderung nicht vorgenommen worden / noch die Aempter ander Personen auffgetragen / sondern er hette sich der vorigen bedienet. Demnach er sich aber an jetzo entschlossen der Gottseligkeit durch seine Güte die Thür zuöffnen / vnnd darneben erwegeten daß die Catholische nicht weniger / als andere / seine getrewe Vnderthanen / derowegen das vnerträgliche Trübsal / so sie in jhrer Religion außgestanden / vnnd noch heutiges Tags außstehen müßten / jhme zu Gemüth gehen lassen / vnnd deren sie zubefreyen entschlossen / als hette er auff vorgehende reiffe Berathschlagung verordnet vnd decretiret / daß er forthin seine Catholische Vnderthanen in seinen Schutz vnnd Salva Guardi nehmen wolte. Ferner daß sie in der Vbung solcher Religion vnverhindert frey seyn / vnnd derentwegen keine Nachforschung / oder Vndersuchung wider sie vorgenommen werden solden: Hette er auch alle Bestraffung / Gerichtliche Handlung vnd Geltbussen / darein sie möchten gefallen seyn / auffheben wollen / vnd gebe jhnen hier mit Freyheit vnd Vergunst / Meß vnnd andere Gottesdienst / nach Innhalt der Catholischen Religion / halten zulassen / vnd setzete sie hinwiderumb ein in alle jhre Güter vnd Herrschafften / verbiete allen seinen nachgesetzten Obrigkeiten vnnd Beampten / die gedachte Catholischen / von obbemelter Brsachen wegen / mit einiger Straff oder Buß nicht zubelegen / es were gleich an Gelt oder in andere Weg. So were auch sein endlicher Befehl / daß niemands / er were auch wes Standts er wolte / jhnen in Verrichtung der Catholischen / Apostolischen Römischen Religion / einige Beschwerd / weder durch sich selbs / oder andere / offentlich oder heimblich / nich zufügen solte / so lieb jhnen were die Straff beleydigter Majestät / zerstörung deß allgemeinen Friedens / vnnd deß Vatterlandes Feind / darein die Verbrecher erkläret / vnnd mit Schärpffe / andern zu einem Exempel / gegen jhnen verfahren werden solte / zuvermeyden: Dann dieses were sein endlicher Will vnd Meynung. Das ander / so er jhm vorgenommen / were / daß er nemblich seiner Vnderthanen / allererst vnd zuforderst seines Sohns / deß Printzen von Wallis Person / Beschützer seyn wolte / dem er / wie die gantze Christenheit wißte nach einem hohen Heurath getrachtet: Dann er begerte jhn mit der Königl. May. zu Hispanien Schwester zuverheurathen / wei dann Jhre. May. diß durch seine Abgesandten jhr eröffnetes Anbringen nicht verworffen / sondern beliebet. Es hetten aber etliche sich seiner Gnad / vnd deß jhnen vertrawten Gewalts / daß sie seines Sohns / deß Printzen von Wallis fürnembste vnd geheimbste Räthe seyn solten / mit solchem Stoltz vnd Vermessenheit mißbraucht / daß sie seinem Willen widerstreben / vnd seinem Sohn die fortsetzung deß angedeuteten Heuraths widerrathen dörffen / mit einwendung der vnderschiedlichen Religionen. Sie weren aber noch weiters gangen / die Schuldigkeit eines Vasallen gegen seinem Herren gar vergessen / welche in dem stünde / daß der Vasall seines Herrn Willen für ein Gesetz zuerkennen verpflichtet / wie in dem ersten Gesetz der Fürstlichen Statuten auß führlich zusehen / daß nemblich ein Vasall für recht halten solte / alles was seinem Herrn gefällig / vnd was er ordnete / für ein Gesetz zuerkennen: Welches dahero sich gebührete / daß man solche Würbelgeister vnd eygensinnige Köpff / so solches nit in acht nehmen / straffete. Sie hetten seine Königliche Gabe / so er dem Printzen von Wallis für eine Vnderweisung / wie er das Regiment führen / vnd solche vnrühige Köpff straffen solte / nicht wol gestudiret. In dem Milord Könch / vnd seine Auffrichtigkeit hette er ein grosses vertrawen gestellet gehabt / vnd jhn deßwegen seinem Sohn für einen Rath zugegeben: Er aber / weil er dem Hauß Oesterreich / in welches er ehe lang seinen Sohn zuverheurathen verhoffte / feind were / der hette deß jungen Printzen Gemüth zuverkehren sich

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Frederike Neuber, Marcus Baumgarten: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Das zweispaltige Layout wurde bei Transkription und Auszeichnung des Textes nicht berücksichtigt.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/984
Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 869. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/984>, abgerufen am 28.07.2024.