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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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welchen man gegen vns erhebt / nur eine Züchtigung etlicher Auffrührischer Leuth nennen thut. Wir verhoffen aber / wann wir in dieser Schrifft / der gantzen Welt / das böß Fürnehmen vnnd beginnen solcher Vnruh vnnd Confusion Rädelsführer / sampt deren in aller Gedult von vns biß noch außgestandenen langwirigen Vndertruckung / kundt thun / auch vnsers gerechten Procedere, dessen bey vnsern Klagen vnd vnderthänigsten Supplicationen / die man vns jetzo vor eine Missethat zurechnen wil / jederzeit beflissen / rechten Augenschein fürweisen / vnd dann endtlich die offene Verfolgung / so man jetziger Zeit in allen Orten dieses Königreichs / da man vermeint daß wir vns möchten ein wenig wehren können / durch Heereskrafft gegen vns verübet / vor Augen stellen / daß wir als dann zugleich auch vnsere Vnschuld vor dergleichen Verleumbdungen versichern / vnser gerechtes vnd nothwendiges Defensionwerck / darauff wir vnsere Zuflucht / in erwartung Göttlicher Assistentz vnd Segens / gestellet / billigen vnd justificiren / auch deren / die die Ehre Gottes vnnd seine Warheit lieben / Gunst vnnd Beystand / wie nit weniger männiglichs / dem dieses armseligen Königreichs Erhaltung vnd Wolfarth angelegen ist / Hilff vnd Zusprung / ohnzweiffenlich erlangen werden.

Vnserer Feind Vorhaben. Vnd durch was vor Mittel sie darzu gelangen? Nun zum Werck selbst fortzuschreitten: So bald durch den tödtlichen Mordstich vnd Abgang jüngstverblichener Königlicher Mayestät / die allerstärckste Stütz dessen durch dero Mayest. selbst gewaltige Hand befestigten Edicts / vnsere Versicherung belangend / eingefallen: Da haben vnsere Religion vnd deß gemeinen Friedens Feinde / sich in viel steifferer Hoffnung / als jemals zuvor / daß jhr Fürhaben fortgehen vnd jhnen gelingen möchte / sich empor gethan vnnd sehen lassen. Vnd dieweil sie wol gewust / daß voriger Vnruhe vnd Krieg wüstes Wesen ins Landt wider einzuführen allergewisseste Mittel seyn werde / das jenige Edict / das sie zu ruck getrieben vnd nidergeworffen / zu vndertrucken vnd vmbzustossen: Als haben sie solches Grundfest der gemeinen Ruhe vnd Landfriedens wider gantz vmbzukehren vnd einzureissen / jhr eusserstes dran gewandt. Demnach sie aber jhnen leicht die Rechnung machen können / daß einen offenen Riß in bemeltes Edict zu thun / der jetzigen Königlichen May. angeborne Mild vnd Güte / auch der damals regirenden Königin / dero Fraw Mutter / hocherleuchte Weißheit / beneben allen rechtschaffenen Patrioten / so am Wol- vnd Friedstand dieses Königreichs interessirt / mit nichten einwilligen noch gestatten würden: da haben sie Versuch gethan / was jhnen auff einmal mit einander vnnd gleichsamb vberhaupt zu bringen nit angehen möchte / Stückweiß einzutheilen vnd zu gewinnen / vnnd die Sachen / durch Renck vnd mehr verdeckte Mittel / in den gefährlichen Abgrund / darein sich dieselbe heutigs Tags befinden / zu fällen vud vmbzustürtzen.

Das Erste Fundament vnd Hauptstück jhres Vorhabens / hat sich strack anfangs / mit vnser aller Verwunderung vnd gebührlicher ernstlicher Andung / zu erkennen geben: da man gemacht / daß jetzige Königliche Mayestät bey dero Crönüg diesen Eyd geschworen: Ich wil nach meinem Vermögen / vnd bey gutem Glauben / auß meiner Bod mässigkeit vnnd denen mir vnderthänigen Ländern / alle von der Kirchen erklärte Ketzer zu verjagen / mich vnderstehen: Eben als wann Jhre Mayestät mit diesem Beding vnnd Bescheid die Cron empfienge / daß wann sie es zu thun vermöchte / vns außrotten solte. Königs Henrich deß Grossen Blut schrye noch Raach vber den wütenden abschewlichen Mörder vnd Landtsverrähter / der in seiner Vhrgicht protestirt vnnd bejahet hatte / daß er diesen König / vmb keiner ander Vrsachen willen / als weil er der Ketzer guter Gönner gewesen / sie in seinem Königreich gedultet / vnd keinen Krieg wider sie geführet / hinzurichten sich bereden lassen: Sihe da liesse man hochbemelten Königs seinen leiblichen Sohn vnnd Nachfahren / daß Er sie außzurotten alle seine Macht daran wenden wolle / Eydtlich sich verschweren. Es hat warlich ein gewaltige Krafft vnnd Nachtruck / den Zwang vnnd Nothwendigkeit vns zu hassen vnnd zu vertilgen / in eines Königs Hertz / strack von seinen jungen Jahren an / einzujagen: Wann man jhn / neben vnd nach seines / allein darumb daß er vber die genandte Kätzer Schutz vnnd Fried gehalten / jämmerlich ermordeten Vatters schrecklichem Exempel / noch darzu einbindet vnnd aufftringet eine Regierungs Capitulation vnnd Angelobnuß / auff desselben Thron mit dieser Pflicht / daß er die jenigen Vnderthanen / welche sein Herr Vatter vnnd Vorfahr beschirmet vnnd gehandhabt / auffs eusserst verfolgen wolle / nach jhm zusitzen. Dann wer weiß nicht / daß sie vnderm Nahmen Ketzer niemand anderst als vns verstehen? Vnnd daß eben wir von der Römischen Kirch davor gehalten werden? Was solten wir dann daher / vnnd wo ferrn vnser allergnädigster König / jhrer Meynung vnnd Intent nach / solchen Eyd zu halten sich schuldig erkennen muß / von derselben Zeit an / vns nicht zubeförchten gehabt haben? Wie solten wir die blutige Anschläge vnd grausambkeiten / welche vns dergleichen Einbildungen vnnd Zwang / damit man voriger Könige Gewissen eingenommen / vns so hart fühlen gelernet / auß voriger Erfahrung nicht vermercket haben?

Ferrners so hat sich dieses vnserer Feinde Vorhaben vnnd Beginnen auch damahls klar offenbaret / als sie vor eine Reichssatzung / vnnd allgemeinen Gewissens Articul / Daß man vns in Franckreich nit länger leiden solte / angenommen haben wollen: vnnd darauff erhalten / daß in der letzten aller Ständ Zusammenkunfft zu Pariß / die Geistliche / vnnd die vom Adel / außtrücklich in jhren Vorträgen / die Vollziehung deß Königlichen Eydschwurs / wie auch deß Tridentinischen Concilii Auff-vnnd Annehmung / sampt desselben Publication / gesucht vnnd begehrt haben. Welches Concilium man jedoch zuvor in voller Versamblung aller Ständ / so zur

welchen man gegen vns erhebt / nur eine Züchtigung etlicher Auffrührischer Leuth nennen thut. Wir verhoffen aber / wann wir in dieser Schrifft / der gantzen Welt / das böß Fürnehmen vnnd beginnen solcher Vnruh vnnd Confusion Rädelsführer / sampt deren in aller Gedult von vns biß noch außgestandenen langwirigen Vndertruckung / kundt thun / auch vnsers gerechten Procedere, dessen bey vnsern Klagen vnd vnderthänigsten Supplicationen / die man vns jetzo vor eine Missethat zurechnen wil / jederzeit beflissen / rechten Augenschein fürweisen / vnd dann endtlich die offene Verfolgung / so man jetziger Zeit in allen Orten dieses Königreichs / da man vermeint daß wir vns möchten ein wenig wehren können / durch Heereskrafft gegen vns verübet / vor Augen stellen / daß wir als dann zugleich auch vnsere Vnschuld vor dergleichen Verleumbdungen versichern / vnser gerechtes vnd nothwendiges Defensionwerck / darauff wir vnsere Zuflucht / in erwartung Göttlicher Assistentz vnd Segens / gestellet / billigen vnd justificiren / auch deren / die die Ehre Gottes vnnd seine Warheit lieben / Gunst vnnd Beystand / wie nit weniger männiglichs / dem dieses armseligen Königreichs Erhaltung vnd Wolfarth angelegen ist / Hilff vnd Zusprung / ohnzweiffenlich erlangen werden.

Vnserer Feind Vorhaben. Vñ durch was vor Mittel sie darzu gelangen? Nun zum Werck selbst fortzuschreitten: So bald durch den tödtlichen Mordstich vnd Abgang jüngstverblichener Königlicher Mayestät / die allerstärckste Stütz dessen durch dero Mayest. selbst gewaltige Hand befestigten Edicts / vnsere Versicherung belangend / eingefallen: Da haben vnsere Religion vnd deß gemeinen Friedens Feinde / sich in viel steifferer Hoffnung / als jemals zuvor / daß jhr Fürhaben fortgehen vnd jhnen gelingen möchte / sich empor gethan vnnd sehen lassen. Vnd dieweil sie wol gewust / daß voriger Vnruhe vnd Krieg wüstes Wesen ins Landt wider einzuführen allergewisseste Mittel seyn werde / das jenige Edict / das sie zu ruck getrieben vnd nidergeworffen / zu vndertrucken vnd vmbzustossen: Als haben sie solches Grundfest der gemeinen Ruhe vnd Landfriedens wider gantz vmbzukehren vnd einzureissen / jhr eusserstes dran gewandt. Demnach sie aber jhnen leicht die Rechnung machen können / daß einen offenen Riß in bemeltes Edict zu thun / der jetzigen Königlichen May. angeborne Mild vnd Güte / auch der damals regirenden Königin / dero Fraw Mutter / hocherleuchte Weißheit / beneben allen rechtschaffenen Patrioten / so am Wol- vnd Friedstand dieses Königreichs interessirt / mit nichten einwilligen noch gestatten würden: da haben sie Versuch gethan / was jhnen auff einmal mit einander vnnd gleichsamb vberhaupt zu bringẽ nit angehen möchte / Stückweiß einzutheilen vnd zu gewinnen / vnnd die Sachen / durch Renck vnd mehr verdeckte Mittel / in den gefährlichen Abgrund / darein sich dieselbe heutigs Tags befinden / zu fällen vud vmbzustürtzen.

Das Erste Fundament vnd Hauptstück jhres Vorhabens / hat sich strack anfangs / mit vnser aller Verwunderung vnd gebührlicher ernstlicher Andung / zu erkennen geben: da man gemacht / daß jetzige Königliche Mayestät bey dero Crönüg diesen Eyd geschworen: Ich wil nach meinem Vermögen / vnd bey gutem Glauben / auß meiner Bod mässigkeit vnnd denen mir vnderthänigen Ländern / alle von der Kirchen erklärte Ketzer zu verjagen / mich vnderstehen: Eben als wann Jhre Mayestät mit diesem Beding vnnd Bescheid die Cron empfienge / daß wann sie es zu thun vermöchte / vns außrotten solte. Königs Henrich deß Grossen Blut schrye noch Raach vber den wütenden abschewlichen Mörder vnd Landtsverrähter / der in seiner Vhrgicht protestirt vnnd bejahet hatte / daß er diesen König / vmb keiner ander Vrsachen willen / als weil er der Ketzer guter Gönner gewesen / sie in seinem Königreich gedultet / vnd keinen Krieg wider sie geführet / hinzurichten sich bereden lassen: Sihe da liesse man hochbemelten Königs seinen leiblichen Sohn vnnd Nachfahren / daß Er sie außzurotten alle seine Macht daran wenden wolle / Eydtlich sich verschweren. Es hat warlich ein gewaltige Krafft vnnd Nachtruck / den Zwang vnnd Nothwendigkeit vns zu hassen vnnd zu vertilgen / in eines Königs Hertz / strack von seinen jungen Jahren an / einzujagen: Wann man jhn / neben vnd nach seines / allein darumb daß er vber die genandte Kätzer Schutz vnnd Fried gehalten / jämmerlich ermordeten Vatters schrecklichem Exempel / noch darzu einbindet vnnd aufftringet eine Regierungs Capitulation vnnd Angelobnuß / auff desselben Thron mit dieser Pflicht / daß er die jenigen Vnderthanen / welche sein Herr Vatter vnnd Vorfahr beschirmet vnnd gehandhabt / auffs eusserst verfolgen wolle / nach jhm zusitzen. Dann wer weiß nicht / daß sie vnderm Nahmen Ketzer niemand anderst als vns verstehen? Vnnd daß eben wir von der Römischen Kirch davor gehalten werden? Was solten wir dann daher / vnnd wo ferrn vnser allergnädigster König / jhrer Meynung vnnd Intent nach / solchen Eyd zu halten sich schuldig erkennen muß / von derselben Zeit an / vns nicht zubeförchten gehabt haben? Wie solten wir die blutige Anschläge vnd grausambkeiten / welche vns dergleichen Einbildungen vnnd Zwang / damit man voriger Könige Gewissen eingenommen / vns so hart fühlen gelernet / auß voriger Erfahrung nicht vermercket haben?

Ferrners so hat sich dieses vnserer Feinde Vorhaben vnnd Beginnen auch damahls klar offenbaret / als sie vor eine Reichssatzung / vnnd allgemeinen Gewissens Articul / Daß man vns in Franckreich nit länger leiden solte / angenommen haben wollen: vnnd darauff erhalten / daß in der letzten aller Ständ Zusammenkunfft zu Pariß / die Geistliche / vnnd die vom Adel / außtrücklich in jhren Vorträgen / die Vollziehung deß Königlichen Eydschwurs / wie auch deß Tridentinischen Concilii Auff-vnnd Annehmung / sampt desselben Publication / gesucht vnnd begehrt haben. Welches Concilium man jedoch zuvor in voller Versamblung aller Ständ / so zur

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          <p>Das Erste Fundament vnd Hauptstück jhres Vorhabens / hat sich strack anfangs /                      mit vnser aller Verwunderung vnd gebührlicher ernstlicher Andung / zu erkennen                      geben: da man gemacht / daß jetzige Königliche Mayestät bey dero Crönüg diesen                      Eyd geschworen: Ich wil nach meinem Vermögen / vnd bey gutem Glauben / auß                      meiner Bod mässigkeit vnnd denen mir vnderthänigen Ländern / alle von der                      Kirchen erklärte Ketzer zu verjagen / mich vnderstehen: Eben als wann Jhre                      Mayestät mit diesem Beding vnnd Bescheid die Cron empfienge / daß wann sie es zu                      thun vermöchte / vns außrotten solte. Königs Henrich deß Grossen Blut schrye                      noch Raach vber den wütenden abschewlichen Mörder vnd Landtsverrähter / der in                      seiner Vhrgicht protestirt vnnd bejahet hatte / daß er diesen König / vmb keiner                      ander Vrsachen willen / als weil er der Ketzer guter Gönner gewesen / sie in                      seinem Königreich gedultet / vnd keinen Krieg wider sie geführet / hinzurichten                      sich bereden lassen: Sihe da liesse man hochbemelten Königs seinen leiblichen                      Sohn vnnd Nachfahren / daß Er sie außzurotten alle seine Macht daran wenden                      wolle / Eydtlich sich verschweren. Es hat warlich ein gewaltige Krafft vnnd                      Nachtruck / den Zwang vnnd Nothwendigkeit vns zu hassen vnnd zu vertilgen / in                      eines Königs Hertz / strack von seinen jungen Jahren an / einzujagen: Wann man                      jhn / neben vnd nach seines / allein darumb daß er vber die genandte Kätzer                      Schutz vnnd Fried gehalten / jämmerlich ermordeten Vatters schrecklichem Exempel                      / noch darzu einbindet vnnd aufftringet eine Regierungs Capitulation vnnd                      Angelobnuß / auff desselben Thron mit dieser Pflicht / daß er die jenigen                      Vnderthanen / welche sein Herr Vatter vnnd Vorfahr beschirmet vnnd gehandhabt /                      auffs eusserst verfolgen wolle / nach jhm zusitzen. Dann wer weiß nicht / daß                      sie vnderm Nahmen Ketzer niemand anderst als vns verstehen? Vnnd daß eben wir                      von der Römischen Kirch davor gehalten werden? Was solten wir dann daher / vnnd                      wo ferrn vnser allergnädigster König / jhrer Meynung vnnd Intent nach / solchen                      Eyd zu halten sich schuldig erkennen muß / von derselben Zeit an / vns nicht                      zubeförchten gehabt haben? Wie solten wir die blutige Anschläge vnd                      grausambkeiten / welche vns dergleichen Einbildungen vnnd Zwang / damit man                      voriger Könige Gewissen eingenommen / vns so hart fühlen gelernet / auß voriger                      Erfahrung nicht vermercket haben?</p>
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Nun zum Werck selbst fortzuschreitten: So bald durch den tödtlichen Mordstich vnd Abgang jüngstverblichener Königlicher Mayestät / die allerstärckste Stütz dessen durch dero Mayest. selbst gewaltige Hand befestigten Edicts / vnsere Versicherung belangend / eingefallen: Da haben vnsere Religion vnd deß gemeinen Friedens Feinde / sich in viel steifferer Hoffnung / als jemals zuvor / daß jhr Fürhaben fortgehen vnd jhnen gelingen möchte / sich empor gethan vnnd sehen lassen. Vnd dieweil sie wol gewust / daß voriger Vnruhe vnd Krieg wüstes Wesen ins Landt wider einzuführen allergewisseste Mittel seyn werde / das jenige Edict / das sie zu ruck getrieben vnd nidergeworffen / zu vndertrucken vnd vmbzustossen: Als haben sie solches Grundfest der gemeinen Ruhe vnd Landfriedens wider gantz vmbzukehren vnd einzureissen / jhr eusserstes dran gewandt. Demnach sie aber jhnen leicht die Rechnung machen können / daß einen offenen Riß in bemeltes Edict zu thun / der jetzigen Königlichen May. angeborne Mild vnd Güte / auch der damals regirenden Königin / dero Fraw Mutter / hocherleuchte Weißheit / beneben allen rechtschaffenen Patrioten / so am Wol- vnd Friedstand dieses Königreichs interessirt / mit nichten einwilligen noch gestatten würden: da haben sie Versuch gethan / was jhnen auff einmal mit einander vnnd gleichsamb vberhaupt zu bringẽ nit angehen möchte / Stückweiß einzutheilen vnd zu gewinnen / vnnd die Sachen / durch Renck vnd mehr verdeckte Mittel / in den gefährlichen Abgrund / darein sich dieselbe heutigs Tags befinden / zu fällen vud vmbzustürtzen. Vnserer Feind Vorhaben. Vñ durch was vor Mittel sie darzu gelangen? Das Erste Fundament vnd Hauptstück jhres Vorhabens / hat sich strack anfangs / mit vnser aller Verwunderung vnd gebührlicher ernstlicher Andung / zu erkennen geben: da man gemacht / daß jetzige Königliche Mayestät bey dero Crönüg diesen Eyd geschworen: Ich wil nach meinem Vermögen / vnd bey gutem Glauben / auß meiner Bod mässigkeit vnnd denen mir vnderthänigen Ländern / alle von der Kirchen erklärte Ketzer zu verjagen / mich vnderstehen: Eben als wann Jhre Mayestät mit diesem Beding vnnd Bescheid die Cron empfienge / daß wann sie es zu thun vermöchte / vns außrotten solte. Königs Henrich deß Grossen Blut schrye noch Raach vber den wütenden abschewlichen Mörder vnd Landtsverrähter / der in seiner Vhrgicht protestirt vnnd bejahet hatte / daß er diesen König / vmb keiner ander Vrsachen willen / als weil er der Ketzer guter Gönner gewesen / sie in seinem Königreich gedultet / vnd keinen Krieg wider sie geführet / hinzurichten sich bereden lassen: Sihe da liesse man hochbemelten Königs seinen leiblichen Sohn vnnd Nachfahren / daß Er sie außzurotten alle seine Macht daran wenden wolle / Eydtlich sich verschweren. Es hat warlich ein gewaltige Krafft vnnd Nachtruck / den Zwang vnnd Nothwendigkeit vns zu hassen vnnd zu vertilgen / in eines Königs Hertz / strack von seinen jungen Jahren an / einzujagen: Wann man jhn / neben vnd nach seines / allein darumb daß er vber die genandte Kätzer Schutz vnnd Fried gehalten / jämmerlich ermordeten Vatters schrecklichem Exempel / noch darzu einbindet vnnd aufftringet eine Regierungs Capitulation vnnd Angelobnuß / auff desselben Thron mit dieser Pflicht / daß er die jenigen Vnderthanen / welche sein Herr Vatter vnnd Vorfahr beschirmet vnnd gehandhabt / auffs eusserst verfolgen wolle / nach jhm zusitzen. Dann wer weiß nicht / daß sie vnderm Nahmen Ketzer niemand anderst als vns verstehen? Vnnd daß eben wir von der Römischen Kirch davor gehalten werden? Was solten wir dann daher / vnnd wo ferrn vnser allergnädigster König / jhrer Meynung vnnd Intent nach / solchen Eyd zu halten sich schuldig erkennen muß / von derselben Zeit an / vns nicht zubeförchten gehabt haben? Wie solten wir die blutige Anschläge vnd grausambkeiten / welche vns dergleichen Einbildungen vnnd Zwang / damit man voriger Könige Gewissen eingenommen / vns so hart fühlen gelernet / auß voriger Erfahrung nicht vermercket haben? Ferrners so hat sich dieses vnserer Feinde Vorhaben vnnd Beginnen auch damahls klar offenbaret / als sie vor eine Reichssatzung / vnnd allgemeinen Gewissens Articul / Daß man vns in Franckreich nit länger leiden solte / angenommen haben wollen: vnnd darauff erhalten / daß in der letzten aller Ständ Zusammenkunfft zu Pariß / die Geistliche / vnnd die vom Adel / außtrücklich in jhren Vorträgen / die Vollziehung deß Königlichen Eydschwurs / wie auch deß Tridentinischen Concilii Auff-vnnd Annehmung / sampt desselben Publication / gesucht vnnd begehrt haben. Welches Concilium man jedoch zuvor in voller Versamblung aller Ständ / so zur

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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 665. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/744>, abgerufen am 23.11.2024.