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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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dessen hette er sich nicht in frembde Händel eingemischet / hoffete demnach er würde jhme Hülff zubieten / wo er derer mehr vonnöthen / nicht versagen. Dieses were jhm schmertzlich vorkommen / daß er nicht allein für sich / sondern mit Rath der Stände vnnd Räth / wider den außtrücklichen Innhalt der Pacten / die schuldige Hülff abgeschlagen / dann dardurch were verursachet worden / daß das Dorff Wahlen angezündet vnnd für viel tausendt Gulden Schaden geschehen. Dieses zwar wolte er GOTT dem gerechtesten Richter heimgestellet haben / köndte aber vnderdessen nicht verdacht werden / wann er sich solches an behörenden Orthen beklagte vnnd die Billigkeit dargegen in achtung nehme. Were auch der Meynung / wann er / Landgraff Moritz / so wol wie der Nider Sächsische Crayß / er / Landgraff Ludwig vnd andere / auch so ernstlich gesinnet sedem belli auß den Hessischen Gräntzen zubehalten / er würde mit allem Vermögen hinfüro die Durchzüge / vermöge der Reichs Constitutionen / auch ohne Erinnerung vorkommen / vnnd erwiese sich für dißmal selbst / daß nicht die Beschirmung deß Chur Mayntzischen Landes / anderer Herrschafften vnnd jhrer Gräntzen / sondern das Nachsehen / so dem Hertzogen widerfahren / wie sich dessen viel beklagten / diesen schädlichen Kriegslast ins Land gezogen / derowegen der hierdurch verursachte Schaden hiernechst zusuchen seyn würde.

Daß die Pflicht / welche er vnnd andere einem Römischen Keyser schuldig / allen andern Lehenspflichten vorgestellet werden solle / darneben eines jeden andern Lehen Herren Pflichten in rechtlichem Vnderscheid in acht zunemmen / deß hette er genugsamen Bericht / vnd were darüber schon vorlängst eine Rechtsbelernung in Truck außgangen / vnnd ob jhme vielleicht dergleichen noch nicht vorkommen / so vberschicke er jhm derselben eine / liesse sonsten sein Thun vnd Lassen an Orten vnd Enden / da es hingehört / zuverantworten heimgestellet seyn. Auch were in den gemeinen Rechten die Verthädigung eines jeglichen Stands / so wenig als in den Crayßverfassungen vnd jhrem Erbvertrag / mit oder ohne Correspondentz benachbarter Evangelischer oder Catholischer Fürsten / aber wol Uniones, oder Einigungen vnd frembde Bündnuß / darauß Krieg entstehen möchten / verbotten / vnd bey Eyd zugesagt worden / deren müssig zugehen.

Was gestallt er sich wegen deß Crayß Obristen Ampt gegen dem Churfürsten von Mayntz abschlägig erkläret / dessen könte er sich auß beygefügter Abschrift erinnern / vnd daß sich der Concipist gar nicht verhawen / selbsten sehen.

Was den Lermen bey Rheinfelß anlangete / weil er vnwissend deß Corduae geschehen / der solches auch an den Anfängern zustraffen bedacht were / würde er keine Gefahr mehr von den Hispaniern zugewarten haben / so lang er in gehorsamblichem Respect gegen Keyserl. Mayest. werde erfunden / vnd jhme selbst nicht Krieg verursachen werde.

Daß er seine Räthe zu der begehrten Vnderredung nicht geschicket / were Vrsach weil er allererst den Tag vor dem benanten Termin sein Schreiben empfangen. So hette auch der Hauptmann zu Giessen nichts anders berichtet / daß durch seinen Rittmeister Wintern jhm vorgebracht / als daß er gefraget / wo der Freyherr von Tilly seye / mit etwas Andeutung / der auffgegebenen Instruction / was bey jhme Generalen anzubringen / wolte sich aber weiter erkundigen / vnnd seinen Räthen zu Giessen Befehl geben / wann er / Landgraff M. jhnen eine Zusammenkunfft / in locum tertium, etwa nacher Friedberg oder Wetzlar zuwissen machen / daß sie daselbst seine Vorschläg anhören / vnd jhne davon berichten solten.

Rheinfelß von Spanischen vergeblich angefallen. Belangend den Verlauff deß Anfalls bey Rheinfelß / dessen in diesen Schreiben gedacht worden / war es mit demselben also beschaffen. Den 11. Novemb. versambleten sich die Spanier etlich hundert starck zu Ober Wesel / vnd liessen sich durch einen Bürger deß Orths in der Nacht in aller Stille an die gemachte Schantzen hinder Rheinfelß führen / vnnd nach dem sie dieselbe vnversehens eingenommen / haben sie alsbald auff die Vestung mit Muß queten geschossen / auch vollends dieselbe durch einen Trompeter im Namen deß Königs in Hispanien vnnd Key. Mayest. auff gefordert: Es haben aber der Wachtmeister vnnd Capitain darinn vber diese Impressa vnnd Zumuthen dermassen sich erbittert / daß sie nicht allein auß grobem Geschütz vnd Fewermörseln die Spanier in der Schantz geängstiget / sondern auch endlich gar darauß wider verjagt vnd ein theil davon gefangen.

Diß Beginnen haben die Spanische nachmalen damit entschuldigen wollen / daß weil sie vernommen / daß Fürst Christian von Braunschweig durchs Land zu Hessen im Anzug / vnnd vielleicht zu S. Goar vnd Rheinfelß seinen Paß nemen würde / sie sich solches zuvor versichern wollen. Es ligt diese Vestung in der Nidern-Graffschafft Catzenelnbogen an dem Rheinstrohm / ist ein vberauß festes Orth.

Landgraff Moritz fällt in die Grafschafft Waldeck eyn. Die Waldeckische Vnruhe / die Landgraff Moritz gleichfalls in seinem Schreiben angeregt / verhielte sich also. Es hatten die Graffen von Waldeck die Lehen bey vnd von Key. May. vnnd nicht bey Landgraff Moritzen zu Hessen gesucht vnd empfangen: so erreugten sich auch Mißhelligkeiten wegen der Statt Corbach mit gedachten Graffen: Vber diß wurden sie beschuldiget / als hetten sie frembde Hülff eingeladen / vnd vmb der Spanischen Einfall auff die Schantz Rheinfelß Wissenschafft gehabt. Vmb dieser Vrsachen willen ruckete Landgraf Moritz mit etlichem Kriegsvolck den 12. Novemb. für Corbach vnnd brachte dasselbe in seine Gewalt. Darauff nahm er ferner seinen Zug in die gedachte Graffschafft Waldeck / bestiege erstlich mit etlichen Fähnlein das Waldeckische Haupthauß Eisenberg / vnnd verjagte den darauff verordneten Leutenant vnd Schreiber / machte die Kleydungen / Kleinodien /

dessen hette er sich nicht in frembde Händel eingemischet / hoffete demnach er würde jhme Hülff zubieten / wo er derer mehr vonnöthen / nicht versagen. Dieses were jhm schmertzlich vorkommen / daß er nicht allein für sich / sondern mit Rath der Stände vnnd Räth / wider den außtrücklichen Innhalt der Pacten / die schuldige Hülff abgeschlagen / dann dardurch were verursachet worden / daß das Dorff Wahlen angezündet vnnd für viel tausendt Gulden Schaden geschehen. Dieses zwar wolte er GOTT dem gerechtesten Richter heimgestellet haben / köndte aber vnderdessen nicht verdacht werden / wann er sich solches an behörenden Orthen beklagte vnnd die Billigkeit dargegen in achtung nehme. Were auch der Meynung / wann er / Landgraff Moritz / so wol wie der Nider Sächsische Crayß / er / Landgraff Ludwig vnd andere / auch so ernstlich gesinnet sedem belli auß den Hessischen Gräntzen zubehalten / er würde mit allem Vermögen hinfüro die Durchzüge / vermöge der Reichs Constitutionen / auch ohne Erinnerung vorkommen / vnnd erwiese sich für dißmal selbst / daß nicht die Beschirmung deß Chur Mayntzischen Landes / anderer Herrschafften vnnd jhrer Gräntzen / sondern das Nachsehen / so dem Hertzogen widerfahren / wie sich dessen viel beklagten / diesen schädlichen Kriegslast ins Land gezogen / derowegen der hierdurch verursachte Schaden hiernechst zusuchen seyn würde.

Daß die Pflicht / welche er vnnd andere einem Römischen Keyser schuldig / allen andern Lehenspflichten vorgestellet werden solle / darneben eines jeden andern Lehen Herren Pflichten in rechtlichem Vnderscheid in acht zunemmen / deß hette er genugsamen Bericht / vnd were darüber schon vorlängst eine Rechtsbelernung in Truck außgangen / vnnd ob jhme vielleicht dergleichen noch nicht vorkommen / so vberschicke er jhm derselben eine / liesse sonsten sein Thun vnd Lassen an Orten vnd Enden / da es hingehört / zuverantworten heimgestellet seyn. Auch were in den gemeinen Rechten die Verthädigung eines jeglichen Stands / so wenig als in den Crayßverfassungen vnd jhrem Erbvertrag / mit oder ohne Correspondentz benachbarter Evangelischer oder Catholischer Fürsten / aber wol Uniones, oder Einigungen vnd frembde Bündnuß / darauß Krieg entstehen möchten / verbotten / vnd bey Eyd zugesagt worden / deren müssig zugehen.

Was gestallt er sich wegen deß Crayß Obristen Ampt gegen dem Churfürsten von Mayntz abschlägig erkläret / dessen könte er sich auß beygefügter Abschrift erinnern / vnd daß sich der Concipist gar nicht verhawen / selbsten sehen.

Was den Lermen bey Rheinfelß anlangete / weil er vnwissend deß Corduae geschehen / der solches auch an den Anfängern zustraffen bedacht were / würde er keine Gefahr mehr von den Hispaniern zugewarten haben / so lang er in gehorsamblichem Respect gegen Keyserl. Mayest. werde erfunden / vnd jhme selbst nicht Krieg verursachen werde.

Daß er seine Räthe zu der begehrten Vnderredung nicht geschicket / were Vrsach weil er allererst den Tag vor dem benanten Termin sein Schreibẽ empfangen. So hette auch der Hauptmann zu Giessen nichts anders berichtet / daß durch seinen Rittmeister Wintern jhm vorgebracht / als daß er gefraget / wo der Freyherr von Tilly seye / mit etwas Andeutung / der auffgegebenen Instruction / was bey jhme Generalen anzubringen / wolte sich aber weiter erkundigen / vnnd seinen Räthen zu Giessen Befehl geben / wann er / Landgraff M. jhnen eine Zusammenkunfft / in locum tertium, etwa nacher Friedberg oder Wetzlar zuwissen machen / daß sie daselbst seine Vorschläg anhören / vnd jhne davon berichten solten.

Rheinfelß von Spanischen vergeblich angefallen. Belangend den Verlauff deß Anfalls bey Rheinfelß / dessen in diesen Schreiben gedacht worden / war es mit demselben also beschaffen. Den 11. Novemb. versambleten sich die Spanier etlich hundert starck zu Ober Wesel / vnd liessen sich durch einen Bürger deß Orths in der Nacht in aller Stille an die gemachte Schantzen hinder Rheinfelß führen / vnnd nach dem sie dieselbe vnversehens eingenommen / haben sie alsbald auff die Vestung mit Muß queten geschossen / auch vollends dieselbe durch einẽ Trompeter im Namen deß Königs in Hispanien vnnd Key. Mayest. auff gefordert: Es haben aber der Wachtmeister vnnd Capitain darinn vber diese Impressa vnnd Zumuthen dermassen sich erbittert / daß sie nicht allein auß grobem Geschütz vnd Fewermörseln die Spanier in der Schantz geängstiget / sondern auch endlich gar darauß wider verjagt vnd ein theil davon gefangen.

Diß Beginnen haben die Spanische nachmalen damit entschuldigen wollen / daß weil sie vernommen / daß Fürst Christian von Braunschweig durchs Land zu Hessen im Anzug / vnnd vielleicht zu S. Goar vnd Rheinfelß seinen Paß nemen würde / sie sich solches zuvor versichern wollen. Es ligt diese Vestung in der Nidern-Graffschafft Catzenelnbogen an dem Rheinstrohm / ist ein vberauß festes Orth.

Landgraff Moritz fällt in die Grafschafft Waldeck eyn. Die Waldeckische Vnruhe / die Landgraff Moritz gleichfalls in seinem Schreiben angeregt / verhielte sich also. Es hatten die Graffen von Waldeck die Lehen bey vnd von Key. May. vnnd nicht bey Landgraff Moritzen zu Hessen gesucht vnd empfangen: so erreugten sich auch Mißhelligkeiten wegen der Statt Corbach mit gedachten Graffen: Vber diß wurden sie beschuldiget / als hetten sie frembde Hülff eingeladen / vnd vmb der Spanischen Einfall auff die Schantz Rheinfelß Wissenschafft gehabt. Vmb dieser Vrsachen willen ruckete Landgraf Moritz mit etlichem Kriegsvolck den 12. Novemb. für Corbach vnnd brachte dasselbe in seine Gewalt. Darauff nahm er ferner seinen Zug in die gedachte Graffschafft Waldeck / bestiege erstlich mit etlichen Fähnlein das Waldeckische Haupthauß Eisenberg / vnnd verjagte den darauff verordneten Leutenant vnd Schreiber / machte die Kleydungen / Kleinodien /

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          <p>Daß die Pflicht / welche er vnnd andere einem Römischen Keyser schuldig / allen                      andern Lehenspflichten vorgestellet werden solle / darneben eines jeden andern                      Lehen Herren Pflichten in rechtlichem Vnderscheid in acht zunemmen / deß hette                      er genugsamen Bericht / vnd were darüber schon vorlängst eine Rechtsbelernung in                      Truck außgangen / vnnd ob jhme vielleicht dergleichen noch nicht vorkommen / so                      vberschicke er jhm derselben eine / liesse sonsten sein Thun vnd Lassen an Orten                      vnd Enden / da es hingehört / zuverantworten heimgestellet seyn. Auch were in                      den gemeinen Rechten die Verthädigung eines jeglichen Stands / so wenig als in                      den Crayßverfassungen vnd jhrem Erbvertrag / mit oder ohne Correspondentz                      benachbarter Evangelischer oder Catholischer Fürsten / aber wol Uniones, oder                      Einigungen vnd frembde Bündnuß / darauß Krieg entstehen möchten / verbotten /                      vnd bey Eyd zugesagt worden / deren müssig zugehen.</p>
          <p>Was gestallt er sich wegen deß Crayß Obristen Ampt gegen dem Churfürsten von                      Mayntz abschlägig erkläret / dessen könte er sich auß beygefügter Abschrift                      erinnern / vnd daß sich der Concipist gar nicht verhawen / selbsten sehen.</p>
          <p>Was den Lermen bey Rheinfelß anlangete / weil er vnwissend deß Corduae geschehen                      / der solches auch an den Anfängern zustraffen bedacht were / würde er keine                      Gefahr mehr von den Hispaniern zugewarten haben / so lang er in gehorsamblichem                      Respect gegen Keyserl. Mayest. werde erfunden / vnd jhme selbst nicht Krieg                      verursachen werde.</p>
          <p>Daß er seine Räthe zu der begehrten Vnderredung nicht geschicket / were Vrsach                      weil er allererst den Tag vor dem benanten Termin sein Schreibe&#x0303; empfangen. So                      hette auch der Hauptmann zu Giessen nichts anders berichtet / daß durch seinen                      Rittmeister Wintern jhm vorgebracht / als daß er gefraget / wo der Freyherr von                      Tilly seye / mit etwas Andeutung / der auffgegebenen Instruction / was bey jhme                      Generalen anzubringen / wolte sich aber weiter erkundigen / vnnd seinen Räthen                      zu Giessen Befehl geben / wann er / Landgraff M. jhnen eine Zusammenkunfft / in                      locum tertium, etwa nacher Friedberg oder Wetzlar zuwissen machen / daß sie                      daselbst seine Vorschläg anhören / vnd jhne davon berichten solten.</p>
          <p><note place="right">Rheinfelß von Spanischen vergeblich angefallen.</note>                      Belangend den Verlauff deß Anfalls bey Rheinfelß / dessen in diesen Schreiben                      gedacht worden / war es mit demselben also beschaffen. Den 11. Novemb.                      versambleten sich die Spanier etlich hundert starck zu Ober Wesel / vnd liessen                      sich durch einen Bürger deß Orths in der Nacht in aller Stille an die gemachte                      Schantzen hinder Rheinfelß führen / vnnd nach dem sie dieselbe vnversehens                      eingenommen / haben sie alsbald auff die Vestung mit Muß queten geschossen /                      auch vollends dieselbe durch eine&#x0303; Trompeter im Namen deß Königs                      in Hispanien vnnd Key. Mayest. auff gefordert: Es haben aber der Wachtmeister                      vnnd Capitain darinn vber diese Impressa vnnd Zumuthen dermassen sich erbittert                      / daß sie nicht allein auß grobem Geschütz vnd Fewermörseln die Spanier in der                      Schantz geängstiget / sondern auch endlich gar darauß wider verjagt vnd ein                      theil davon gefangen.</p>
          <p>Diß Beginnen haben die Spanische nachmalen damit entschuldigen wollen / daß weil                      sie vernommen / daß Fürst Christian von Braunschweig durchs Land zu Hessen im                      Anzug / vnnd vielleicht zu S. Goar vnd Rheinfelß seinen Paß nemen würde / sie                      sich solches zuvor versichern wollen. Es ligt diese Vestung in der                      Nidern-Graffschafft Catzenelnbogen an dem Rheinstrohm / ist ein vberauß festes                      Orth.</p>
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[615/0690] dessen hette er sich nicht in frembde Händel eingemischet / hoffete demnach er würde jhme Hülff zubieten / wo er derer mehr vonnöthen / nicht versagen. Dieses were jhm schmertzlich vorkommen / daß er nicht allein für sich / sondern mit Rath der Stände vnnd Räth / wider den außtrücklichen Innhalt der Pacten / die schuldige Hülff abgeschlagen / dann dardurch were verursachet worden / daß das Dorff Wahlen angezündet vnnd für viel tausendt Gulden Schaden geschehen. Dieses zwar wolte er GOTT dem gerechtesten Richter heimgestellet haben / köndte aber vnderdessen nicht verdacht werden / wann er sich solches an behörenden Orthen beklagte vnnd die Billigkeit dargegen in achtung nehme. Were auch der Meynung / wann er / Landgraff Moritz / so wol wie der Nider Sächsische Crayß / er / Landgraff Ludwig vnd andere / auch so ernstlich gesinnet sedem belli auß den Hessischen Gräntzen zubehalten / er würde mit allem Vermögen hinfüro die Durchzüge / vermöge der Reichs Constitutionen / auch ohne Erinnerung vorkommen / vnnd erwiese sich für dißmal selbst / daß nicht die Beschirmung deß Chur Mayntzischen Landes / anderer Herrschafften vnnd jhrer Gräntzen / sondern das Nachsehen / so dem Hertzogen widerfahren / wie sich dessen viel beklagten / diesen schädlichen Kriegslast ins Land gezogen / derowegen der hierdurch verursachte Schaden hiernechst zusuchen seyn würde. Daß die Pflicht / welche er vnnd andere einem Römischen Keyser schuldig / allen andern Lehenspflichten vorgestellet werden solle / darneben eines jeden andern Lehen Herren Pflichten in rechtlichem Vnderscheid in acht zunemmen / deß hette er genugsamen Bericht / vnd were darüber schon vorlängst eine Rechtsbelernung in Truck außgangen / vnnd ob jhme vielleicht dergleichen noch nicht vorkommen / so vberschicke er jhm derselben eine / liesse sonsten sein Thun vnd Lassen an Orten vnd Enden / da es hingehört / zuverantworten heimgestellet seyn. Auch were in den gemeinen Rechten die Verthädigung eines jeglichen Stands / so wenig als in den Crayßverfassungen vnd jhrem Erbvertrag / mit oder ohne Correspondentz benachbarter Evangelischer oder Catholischer Fürsten / aber wol Uniones, oder Einigungen vnd frembde Bündnuß / darauß Krieg entstehen möchten / verbotten / vnd bey Eyd zugesagt worden / deren müssig zugehen. Was gestallt er sich wegen deß Crayß Obristen Ampt gegen dem Churfürsten von Mayntz abschlägig erkläret / dessen könte er sich auß beygefügter Abschrift erinnern / vnd daß sich der Concipist gar nicht verhawen / selbsten sehen. Was den Lermen bey Rheinfelß anlangete / weil er vnwissend deß Corduae geschehen / der solches auch an den Anfängern zustraffen bedacht were / würde er keine Gefahr mehr von den Hispaniern zugewarten haben / so lang er in gehorsamblichem Respect gegen Keyserl. Mayest. werde erfunden / vnd jhme selbst nicht Krieg verursachen werde. Daß er seine Räthe zu der begehrten Vnderredung nicht geschicket / were Vrsach weil er allererst den Tag vor dem benanten Termin sein Schreibẽ empfangen. So hette auch der Hauptmann zu Giessen nichts anders berichtet / daß durch seinen Rittmeister Wintern jhm vorgebracht / als daß er gefraget / wo der Freyherr von Tilly seye / mit etwas Andeutung / der auffgegebenen Instruction / was bey jhme Generalen anzubringen / wolte sich aber weiter erkundigen / vnnd seinen Räthen zu Giessen Befehl geben / wann er / Landgraff M. jhnen eine Zusammenkunfft / in locum tertium, etwa nacher Friedberg oder Wetzlar zuwissen machen / daß sie daselbst seine Vorschläg anhören / vnd jhne davon berichten solten. Belangend den Verlauff deß Anfalls bey Rheinfelß / dessen in diesen Schreiben gedacht worden / war es mit demselben also beschaffen. Den 11. Novemb. versambleten sich die Spanier etlich hundert starck zu Ober Wesel / vnd liessen sich durch einen Bürger deß Orths in der Nacht in aller Stille an die gemachte Schantzen hinder Rheinfelß führen / vnnd nach dem sie dieselbe vnversehens eingenommen / haben sie alsbald auff die Vestung mit Muß queten geschossen / auch vollends dieselbe durch einẽ Trompeter im Namen deß Königs in Hispanien vnnd Key. Mayest. auff gefordert: Es haben aber der Wachtmeister vnnd Capitain darinn vber diese Impressa vnnd Zumuthen dermassen sich erbittert / daß sie nicht allein auß grobem Geschütz vnd Fewermörseln die Spanier in der Schantz geängstiget / sondern auch endlich gar darauß wider verjagt vnd ein theil davon gefangen. Rheinfelß von Spanischen vergeblich angefallen. Diß Beginnen haben die Spanische nachmalen damit entschuldigen wollen / daß weil sie vernommen / daß Fürst Christian von Braunschweig durchs Land zu Hessen im Anzug / vnnd vielleicht zu S. Goar vnd Rheinfelß seinen Paß nemen würde / sie sich solches zuvor versichern wollen. Es ligt diese Vestung in der Nidern-Graffschafft Catzenelnbogen an dem Rheinstrohm / ist ein vberauß festes Orth. Die Waldeckische Vnruhe / die Landgraff Moritz gleichfalls in seinem Schreiben angeregt / verhielte sich also. Es hatten die Graffen von Waldeck die Lehen bey vnd von Key. May. vnnd nicht bey Landgraff Moritzen zu Hessen gesucht vnd empfangen: so erreugten sich auch Mißhelligkeiten wegen der Statt Corbach mit gedachten Graffen: Vber diß wurden sie beschuldiget / als hetten sie frembde Hülff eingeladen / vnd vmb der Spanischen Einfall auff die Schantz Rheinfelß Wissenschafft gehabt. Vmb dieser Vrsachen willen ruckete Landgraf Moritz mit etlichem Kriegsvolck den 12. Novemb. für Corbach vnnd brachte dasselbe in seine Gewalt. Darauff nahm er ferner seinen Zug in die gedachte Graffschafft Waldeck / bestiege erstlich mit etlichen Fähnlein das Waldeckische Haupthauß Eisenberg / vnnd verjagte den darauff verordneten Leutenant vnd Schreiber / machte die Kleydungen / Kleinodien / Landgraff Moritz fällt in die Grafschafft Waldeck eyn.

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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 615. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/690>, abgerufen am 23.11.2024.