Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

Bild:
<< vorherige Seite

Privatsach dem einen theil für einen Feind / den andern aber für einen Gehülffen darstellen wolte / könte er nicht befinden / daß es eine rechte Vnderscheidung seyn solte.

Sein / Landgraff Ludwigs / ersuchen gienge allein auff die vnverschuldete Fälle / deren er diß mal leyder keinen finde / vnnd sich dannenhero dieses Wesens nicht theilhafftig machen könte. Könte auch nicht sehen / wie er klagen könte / daß er wider deß Reichs Constitutionen beschweret were / weil er die seinige in grosser Anzahl wider den Bischoff von Halberstatt als Chur Pfaltz Diener / außgeschicket / vnnd sich mit andern wider selben verbunden / vnd sich solcher Conjunction selbsten berühmet hette / deme er (Landgraff M.) keines wegs beyfallen oder nachfolgen könte / sondern liesse es jhn verantworten.

Daß er vngütlich anziehe / als hette er wegen deß Crayß Obristen Ampts sich also erkläret / daß man sich auff jhn nichts zuverlassen hette / daran hette sich der Concipist starck verhawen / dann er (Landgraff Ludwig) vnd andere Crayß-Stände weren daran schuldig / daß man zu keiner rechten Crayßverfassung kommen / er nicht bestettiget / noch die geringste Anweisung nicht geschehen / auch seiner Außlag Bezahlung / sampt der Pension von 22. Jahren hero restierte / vnd dann auch sonsten kein Gehorsamb der Crayß Stände sich erzeigen wolte / dergestalt er billich bedenckens getragen haben solte / jhn also vngütlich / als ob er sein Ampt vbel verwaltete / außzuschreyen.

Daß letztlich er von Attacquirung deß Hauses Rheinfels sonst nichts wissen wolte / als was er jhne berichtet / stellete er dahin / ob er von benachbarten Händeln / sonderlich sein Hauß betreffend / so schlechte Advisen hette / wolte sich aber nicht versehen / daß er ein solche vnverantwortliche That / die auch der Vice General Corduba selbsten gestanden / daß sie vnbillich vnd wider sein Geheiß vnd Willen geschehen were / billichen werde; daß er solche That erforschen wolte / stellete er dahin / vnnd würde es der Effect geben / wie man sich zu jhm halten würde / es gebe sich auch schon zimlich / daß er die Communication beyderseits Räthe so liederlich abgeschlagen / wolte hiermit außtrücklich bedinget haben / wofern durch Verbleibung solches nothwendigen Convents einem oder andern theil Gefahr oder Schaden zustehen solte / oder schon entstanden were / daß er daran nit schuldig / sondern vor Gott vnnd aller Welt / wie trewlich vnd gut er es gemeynet / genugsame Entschuldigung finden werde: hielte auch darfür es noch hohe Zeit were / solchen Convent anzustellen / wie er dann deß wegen auch an den Rath vnd Hauptmann zu Giessen durch seinen Rittmeister Philipp Weithern Schreiben abgehen lassen / aber ein sehr magere Antwort empfangen.

Landgraff Ludwigs drittes Schreiben an Landgraff Moritzen. Auff solch Schreiben ist von Landgraff Ludwigen wider nach gesetzte Antwort erfolget: Er were in etwas bedencken gewesen / ob es vonnöthen vnnd reputierlich / vber Hertzog Christians von Braunschweig an jhren Gräntzen jüngstverübten feindlichen Handlungen / zu ferrnerer Schrifftwechslung zu schreiten / dieweil Verständige / so beyderseits Schreiben gegen einander hielten den Außschlag selber leichtlich finden würden. Die Andungen aber der vbrigen Anzäpffungen / in dem er nichts anders als die Warheit geschrieben / würde zu seiner Zeit vnbenommen bleiben.

Damit er sich aber nicht zuberühmen hette / als hette er jhn mit etwas erhebliches abgefertiget / andere aber denen solche Wechselschreiben zukämen / desto besser davon vrtheilen möchten / hette er auff etliche vorneme Puncten ein weitere Anzeig thun wollen. Wegen deß vbernommenen Crayß-Obristen Ampt zur Zeit deß Reesischen Zugs / liesse er die Acta deß Crayses reden. Er hette mehr zu den Vnkosten solches Zugs contribuirt / dann er schuldig gewesen were / vnd in der Stände Versamblung allezeit auff sein / L. M. seiten gewesen / vnnd da er solch Ampt nicht zuführen getrawet / hette er es auffsagen / vnnd den Ständen sich anderwerts zuversehen an die Hand geben können.

Frembden Kriegen sich einzumischen were er niemals gesinnet gewesen / also were die gethane Erinnerung seiner Intention nicht zuwider / hette es auch nicht vbel auffgenommen.

Sonsten were bekandt daß Hertzog Christian den Reichs Ordnungen zuwider sich zu seinen Gräntzen genähert / seiner vnwissend ins Land gefallen / den Busecker Thal eingenommen vnd verwüstet / die Landsassen / Herrn vnnd Adeliches Standes / Adeliche Beampte vnd Vnderthanen theils niderschiessen vnnd erhawen / theils berauben / brennen vnd plündern lassen. Dieses alles / wie auß den hin vnd wider geschickten Schreiben bekandt / were seiner vnwissend geschehen / were auch kein Paß von jhm begehret / viel weniger den Schaden gut zuthun Anerbietung gethan worden. Von jhme / Landgr. M. aber könte er jhme nicht anders einbilden / als / weil er zu Corbach bey Hertzog Christian gewesen / er hette vmb sein Intent genugsame Wissenschafft gehabt / vnnd dahero wol gethan / wann er demselben gerathen hette / mit dem Kriegsheer wider abzuweichen / oder jhn zu Reparirung alles Schadens angehalten / als daß er jhn Nacht vnd Tag ermahnet / daß er / Hertzog Christian / wohin er von dem Pfaltzgraffen vnd den Staten befelcht / also bald fortreisen solte / daher dann geschehen / daß er vnwissend vnd vnbereitet von solchem Kriegsheer were vberfallen worden. Die Erb Pacta weren von jhme mit newen Conditionen nicht determiniret worden: Vnd stünden die Conditionen / vnverschuldete Betrangnuß betreffend / außtrücklich genug darinn; er zwar were auß keiner rechtmässigen Vrsach vnd vnverschuldeten Dingen beeinträchtiget vnnd vergewaltiget worden: hette demnach nicht vbel gethan / köndte auch darüber nicht weder vor Gott / noch dem Keyser noch andern Chur- vnd Fürsten angeklagt werden / daß er seiner Land vnnd Vnderthanen Schutz vor die Hand genommen / vnnd mit Rath der benachbarten Chur- vnd Fürsten Gewalt von jhnen abzuwenden sich vnderstanden hette. Vnder-

Privatsach dem einen theil für einen Feind / den andern aber für einen Gehülffen darstellen wolte / könte er nicht befinden / daß es eine rechte Vnderscheidung seyn solte.

Sein / Landgraff Ludwigs / ersuchen gienge allein auff die vnverschuldete Fälle / deren er diß mal leyder keinen finde / vnnd sich dannenhero dieses Wesens nicht theilhafftig machen könte. Könte auch nicht sehen / wie er klagen könte / daß er wider deß Reichs Constitutionen beschweret were / weil er die seinige in grosser Anzahl wider den Bischoff von Halberstatt als Chur Pfaltz Diener / außgeschicket / vnnd sich mit andern wider selben verbunden / vnd sich solcher Conjunction selbsten berühmet hette / deme er (Landgraff M.) keines wegs beyfallen oder nachfolgen könte / sondern liesse es jhn verantworten.

Daß er vngütlich anziehe / als hette er wegen deß Crayß Obristen Ampts sich also erkläret / daß man sich auff jhn nichts zuverlassen hette / daran hette sich der Concipist starck verhawen / dann er (Landgraff Ludwig) vnd andere Crayß-Stände weren daran schuldig / daß man zu keiner rechten Crayßverfassung kommen / er nicht bestettiget / noch die geringste Anweisung nicht geschehen / auch seiner Außlag Bezahlung / sampt der Pension von 22. Jahren hero restierte / vnd dann auch sonsten kein Gehorsamb der Crayß Stände sich erzeigen wolte / dergestalt er billich bedenckens getragen haben solte / jhn also vngütlich / als ob er sein Ampt vbel verwaltete / außzuschreyen.

Daß letztlich er von Attacquirung deß Hauses Rheinfels sonst nichts wissen wolte / als was er jhne berichtet / stellete er dahin / ob er von benachbarten Händeln / sonderlich sein Hauß betreffend / so schlechte Advisen hette / wolte sich aber nicht versehen / daß er ein solche vnverantwortliche That / die auch der Vice General Corduba selbsten gestanden / daß sie vnbillich vnd wider sein Geheiß vnd Willen geschehen were / billichen werde; daß er solche That erforschen wolte / stellete er dahin / vnnd würde es der Effect geben / wie man sich zu jhm halten würde / es gebe sich auch schon zimlich / daß er die Communication beyderseits Räthe so liederlich abgeschlagen / wolte hiermit außtrücklich bedinget haben / wofern durch Verbleibung solches nothwendigen Convents einem oder andern theil Gefahr oder Schaden zustehen solte / oder schon entstanden were / daß er daran nit schuldig / sondern vor Gott vnnd aller Welt / wie trewlich vnd gut er es gemeynet / genugsame Entschuldigung finden werde: hielte auch darfür es noch hohe Zeit were / solchen Convent anzustellen / wie er dann deß wegen auch an den Rath vnd Hauptmann zu Giessen durch seinen Rittmeister Philipp Weithern Schreiben abgehen lassen / aber ein sehr magere Antwort empfangen.

Landgraff Ludwigs drittes Schreiben an Landgraff Moritzen. Auff solch Schreiben ist von Landgraff Ludwigen wider nach gesetzte Antwort erfolget: Er were in etwas bedencken gewesen / ob es vonnöthen vnnd reputierlich / vber Hertzog Christians von Braunschweig an jhren Gräntzen jüngstverübten feindlichen Handlungen / zu ferrnerer Schrifftwechslung zu schreiten / dieweil Verständige / so beyderseits Schreiben gegen einander hielten den Außschlag selber leichtlich finden würden. Die Andungen aber der vbrigen Anzäpffungen / in dem er nichts anders als die Warheit geschrieben / würde zu seiner Zeit vnbenommen bleiben.

Damit er sich aber nicht zuberühmen hette / als hette er jhn mit etwas erhebliches abgefertiget / andere aber denen solche Wechselschreiben zukämen / desto besser davon vrtheilen möchten / hette er auff etliche vorneme Puncten ein weitere Anzeig thun wollen. Wegen deß vbernommenen Crayß-Obristen Ampt zur Zeit deß Reesischen Zugs / liesse er die Acta deß Crayses reden. Er hette mehr zu den Vnkosten solches Zugs contribuirt / dann er schuldig gewesen were / vñ in der Stände Versamblung allezeit auff sein / L. M. seiten gewesen / vnnd da er solch Ampt nicht zuführen getrawet / hette er es auffsagen / vnnd den Ständen sich anderwerts zuversehen an die Hand geben können.

Frembden Kriegen sich einzumischen were er niemals gesinnet gewesen / also were die gethane Erinnerung seiner Intention nicht zuwider / hette es auch nicht vbel auffgenommen.

Sonsten were bekandt daß Hertzog Christian den Reichs Ordnungen zuwider sich zu seinen Gräntzen genähert / seiner vnwissend ins Land gefallen / den Busecker Thal eingenommen vnd verwüstet / die Landsassen / Herrn vnnd Adeliches Standes / Adeliche Beampte vnd Vnderthanen theils niderschiessen vnnd erhawen / theils berauben / brennen vnd plündern lassen. Dieses alles / wie auß den hin vnd wider geschickten Schreiben bekandt / were seiner vnwissend geschehen / were auch kein Paß von jhm begehret / viel weniger den Schaden gut zuthun Anerbietung gethan worden. Von jhme / Landgr. M. aber könte er jhme nicht anders einbilden / als / weil er zu Corbach bey Hertzog Christian gewesen / er hette vmb sein Intent genugsame Wissenschafft gehabt / vnnd dahero wol gethan / wann er demselben gerathen hette / mit dem Kriegsheer wider abzuweichen / oder jhn zu Reparirung alles Schadens angehalten / als daß er jhn Nacht vnd Tag ermahnet / daß er / Hertzog Christian / wohin er von dem Pfaltzgraffen vnd den Staten befelcht / also bald fortreisen solte / daher dann geschehen / daß er vnwissend vnd vnbereitet von solchem Kriegsheer were vberfallen worden. Die Erb Pacta weren von jhme mit newen Conditionen nicht determiniret worden: Vnd stünden die Conditionen / vnverschuldete Betrangnuß betreffend / außtrücklich genug darinn; er zwar were auß keiner rechtmässigen Vrsach vnd vnverschuldeten Dingen beeinträchtiget vnnd vergewaltiget worden: hette demnach nicht vbel gethan / köndte auch darüber nicht weder vor Gott / noch dem Keyser noch andern Chur- vnd Fürsten angeklagt werden / daß er seiner Land vnnd Vnderthanen Schutz vor die Hand genommen / vnnd mit Rath der benachbarten Chur- vnd Fürsten Gewalt von jhnen abzuwenden sich vnderstanden hette. Vnder-

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div>
          <p><pb facs="#f0689" n="614"/>
Privatsach dem einen                      theil für einen Feind / den andern aber für einen Gehülffen darstellen wolte /                      könte er nicht befinden / daß es eine rechte Vnderscheidung seyn solte.</p>
          <p>Sein / Landgraff Ludwigs / ersuchen gienge allein auff die vnverschuldete Fälle /                      deren er diß mal leyder keinen finde / vnnd sich dannenhero dieses Wesens nicht                      theilhafftig machen könte. Könte auch nicht sehen / wie er klagen könte / daß er                      wider deß Reichs Constitutionen beschweret were / weil er die seinige in grosser                      Anzahl wider den Bischoff von Halberstatt als Chur Pfaltz Diener / außgeschicket                      / vnnd sich mit andern wider selben verbunden / vnd sich solcher Conjunction                      selbsten berühmet hette / deme er (Landgraff M.) keines wegs beyfallen oder                      nachfolgen könte / sondern liesse es jhn verantworten.</p>
          <p>Daß er vngütlich anziehe / als hette er wegen deß Crayß Obristen Ampts sich also                      erkläret / daß man sich auff jhn nichts zuverlassen hette / daran hette sich der                      Concipist starck verhawen / dann er (Landgraff Ludwig) vnd andere Crayß-Stände                      weren daran schuldig / daß man zu keiner rechten Crayßverfassung kommen / er                      nicht bestettiget / noch die geringste Anweisung nicht geschehen / auch seiner                      Außlag Bezahlung / sampt der Pension von 22. Jahren hero restierte / vnd dann                      auch sonsten kein Gehorsamb der Crayß Stände sich erzeigen wolte / dergestalt er                      billich bedenckens getragen haben solte / jhn also vngütlich / als ob er sein                      Ampt vbel verwaltete / außzuschreyen.</p>
          <p>Daß letztlich er von Attacquirung deß Hauses Rheinfels sonst nichts wissen wolte                      / als was er jhne berichtet / stellete er dahin / ob er von benachbarten Händeln                      / sonderlich sein Hauß betreffend / so schlechte Advisen hette / wolte sich aber                      nicht versehen / daß er ein solche vnverantwortliche That / die auch der Vice                      General Corduba selbsten gestanden / daß sie vnbillich vnd wider sein Geheiß vnd                      Willen geschehen were / billichen werde; daß er solche That erforschen wolte /                      stellete er dahin / vnnd würde es der Effect geben / wie man sich zu jhm halten                      würde / es gebe sich auch schon zimlich / daß er die Communication beyderseits                      Räthe so liederlich abgeschlagen / wolte hiermit außtrücklich bedinget haben /                      wofern durch Verbleibung solches nothwendigen Convents einem oder andern theil                      Gefahr oder Schaden zustehen solte / oder schon entstanden were / daß er daran                      nit schuldig / sondern vor Gott vnnd aller Welt / wie trewlich vnd gut er es                      gemeynet / genugsame Entschuldigung finden werde: hielte auch darfür es noch                      hohe Zeit were / solchen Convent anzustellen / wie er dann deß wegen auch an den                      Rath vnd Hauptmann zu Giessen durch seinen Rittmeister Philipp Weithern                      Schreiben abgehen lassen / aber ein sehr magere Antwort empfangen.</p>
          <p><note place="left">Landgraff Ludwigs drittes Schreiben an Landgraff                          Moritzen.</note> Auff solch Schreiben ist von Landgraff Ludwigen wider nach                      gesetzte Antwort erfolget: Er were in etwas bedencken gewesen / ob es vonnöthen                      vnnd reputierlich / vber Hertzog Christians von Braunschweig an jhren Gräntzen                      jüngstverübten feindlichen Handlungen / zu ferrnerer Schrifftwechslung zu                      schreiten / dieweil Verständige / so beyderseits Schreiben gegen einander                      hielten den Außschlag selber leichtlich finden würden. Die Andungen aber der                      vbrigen Anzäpffungen / in dem er nichts anders als die Warheit geschrieben /                      würde zu seiner Zeit vnbenommen bleiben.</p>
          <p>Damit er sich aber nicht zuberühmen hette / als hette er jhn mit etwas                      erhebliches abgefertiget / andere aber denen solche Wechselschreiben zukämen /                      desto besser davon vrtheilen möchten / hette er auff etliche vorneme Puncten ein                      weitere Anzeig thun wollen. Wegen deß vbernommenen Crayß-Obristen Ampt zur Zeit                      deß Reesischen Zugs / liesse er die Acta deß Crayses reden. Er hette mehr zu den                      Vnkosten solches Zugs contribuirt / dann er schuldig gewesen were / vn&#x0303; in der Stände Versamblung allezeit auff sein / L. M. seiten                      gewesen / vnnd da er solch Ampt nicht zuführen getrawet / hette er es auffsagen                      / vnnd den Ständen sich anderwerts zuversehen an die Hand geben können.</p>
          <p>Frembden Kriegen sich einzumischen were er niemals gesinnet gewesen / also were                      die gethane Erinnerung seiner Intention nicht zuwider / hette es auch nicht vbel                      auffgenommen.</p>
          <p>Sonsten were bekandt daß Hertzog Christian den Reichs Ordnungen zuwider sich zu                      seinen Gräntzen genähert / seiner vnwissend ins Land gefallen / den Busecker                      Thal eingenommen vnd verwüstet / die Landsassen / Herrn vnnd Adeliches Standes /                      Adeliche Beampte vnd Vnderthanen theils niderschiessen vnnd erhawen / theils                      berauben / brennen vnd plündern lassen. Dieses alles / wie auß den hin vnd wider                      geschickten Schreiben bekandt / were seiner vnwissend geschehen / were auch kein                      Paß von jhm begehret / viel weniger den Schaden gut zuthun Anerbietung gethan                      worden. Von jhme / Landgr. M. aber könte er jhme nicht anders einbilden / als /                      weil er zu Corbach bey Hertzog Christian gewesen / er hette vmb sein Intent                      genugsame Wissenschafft gehabt / vnnd dahero wol gethan / wann er demselben                      gerathen hette / mit dem Kriegsheer wider abzuweichen / oder jhn zu Reparirung                      alles Schadens angehalten / als daß er jhn Nacht vnd Tag ermahnet / daß er /                      Hertzog Christian / wohin er von dem Pfaltzgraffen vnd den Staten befelcht /                      also bald fortreisen solte / daher dann geschehen / daß er vnwissend vnd                      vnbereitet von solchem Kriegsheer were vberfallen worden. Die Erb Pacta weren                      von jhme mit newen Conditionen nicht determiniret worden: Vnd stünden die                      Conditionen / vnverschuldete Betrangnuß betreffend / außtrücklich genug darinn;                      er zwar were auß keiner rechtmässigen Vrsach vnd vnverschuldeten Dingen                      beeinträchtiget vnnd vergewaltiget worden: hette demnach nicht vbel gethan /                      köndte auch darüber nicht weder vor Gott / noch dem Keyser noch andern Chur- vnd                      Fürsten angeklagt werden / daß er seiner Land vnnd Vnderthanen Schutz vor die                      Hand genommen / vnnd mit Rath der benachbarten Chur- vnd Fürsten Gewalt von                      jhnen abzuwenden sich vnderstanden hette. Vnder-
</p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[614/0689] Privatsach dem einen theil für einen Feind / den andern aber für einen Gehülffen darstellen wolte / könte er nicht befinden / daß es eine rechte Vnderscheidung seyn solte. Sein / Landgraff Ludwigs / ersuchen gienge allein auff die vnverschuldete Fälle / deren er diß mal leyder keinen finde / vnnd sich dannenhero dieses Wesens nicht theilhafftig machen könte. Könte auch nicht sehen / wie er klagen könte / daß er wider deß Reichs Constitutionen beschweret were / weil er die seinige in grosser Anzahl wider den Bischoff von Halberstatt als Chur Pfaltz Diener / außgeschicket / vnnd sich mit andern wider selben verbunden / vnd sich solcher Conjunction selbsten berühmet hette / deme er (Landgraff M.) keines wegs beyfallen oder nachfolgen könte / sondern liesse es jhn verantworten. Daß er vngütlich anziehe / als hette er wegen deß Crayß Obristen Ampts sich also erkläret / daß man sich auff jhn nichts zuverlassen hette / daran hette sich der Concipist starck verhawen / dann er (Landgraff Ludwig) vnd andere Crayß-Stände weren daran schuldig / daß man zu keiner rechten Crayßverfassung kommen / er nicht bestettiget / noch die geringste Anweisung nicht geschehen / auch seiner Außlag Bezahlung / sampt der Pension von 22. Jahren hero restierte / vnd dann auch sonsten kein Gehorsamb der Crayß Stände sich erzeigen wolte / dergestalt er billich bedenckens getragen haben solte / jhn also vngütlich / als ob er sein Ampt vbel verwaltete / außzuschreyen. Daß letztlich er von Attacquirung deß Hauses Rheinfels sonst nichts wissen wolte / als was er jhne berichtet / stellete er dahin / ob er von benachbarten Händeln / sonderlich sein Hauß betreffend / so schlechte Advisen hette / wolte sich aber nicht versehen / daß er ein solche vnverantwortliche That / die auch der Vice General Corduba selbsten gestanden / daß sie vnbillich vnd wider sein Geheiß vnd Willen geschehen were / billichen werde; daß er solche That erforschen wolte / stellete er dahin / vnnd würde es der Effect geben / wie man sich zu jhm halten würde / es gebe sich auch schon zimlich / daß er die Communication beyderseits Räthe so liederlich abgeschlagen / wolte hiermit außtrücklich bedinget haben / wofern durch Verbleibung solches nothwendigen Convents einem oder andern theil Gefahr oder Schaden zustehen solte / oder schon entstanden were / daß er daran nit schuldig / sondern vor Gott vnnd aller Welt / wie trewlich vnd gut er es gemeynet / genugsame Entschuldigung finden werde: hielte auch darfür es noch hohe Zeit were / solchen Convent anzustellen / wie er dann deß wegen auch an den Rath vnd Hauptmann zu Giessen durch seinen Rittmeister Philipp Weithern Schreiben abgehen lassen / aber ein sehr magere Antwort empfangen. Auff solch Schreiben ist von Landgraff Ludwigen wider nach gesetzte Antwort erfolget: Er were in etwas bedencken gewesen / ob es vonnöthen vnnd reputierlich / vber Hertzog Christians von Braunschweig an jhren Gräntzen jüngstverübten feindlichen Handlungen / zu ferrnerer Schrifftwechslung zu schreiten / dieweil Verständige / so beyderseits Schreiben gegen einander hielten den Außschlag selber leichtlich finden würden. Die Andungen aber der vbrigen Anzäpffungen / in dem er nichts anders als die Warheit geschrieben / würde zu seiner Zeit vnbenommen bleiben. Landgraff Ludwigs drittes Schreiben an Landgraff Moritzen. Damit er sich aber nicht zuberühmen hette / als hette er jhn mit etwas erhebliches abgefertiget / andere aber denen solche Wechselschreiben zukämen / desto besser davon vrtheilen möchten / hette er auff etliche vorneme Puncten ein weitere Anzeig thun wollen. Wegen deß vbernommenen Crayß-Obristen Ampt zur Zeit deß Reesischen Zugs / liesse er die Acta deß Crayses reden. Er hette mehr zu den Vnkosten solches Zugs contribuirt / dann er schuldig gewesen were / vñ in der Stände Versamblung allezeit auff sein / L. M. seiten gewesen / vnnd da er solch Ampt nicht zuführen getrawet / hette er es auffsagen / vnnd den Ständen sich anderwerts zuversehen an die Hand geben können. Frembden Kriegen sich einzumischen were er niemals gesinnet gewesen / also were die gethane Erinnerung seiner Intention nicht zuwider / hette es auch nicht vbel auffgenommen. Sonsten were bekandt daß Hertzog Christian den Reichs Ordnungen zuwider sich zu seinen Gräntzen genähert / seiner vnwissend ins Land gefallen / den Busecker Thal eingenommen vnd verwüstet / die Landsassen / Herrn vnnd Adeliches Standes / Adeliche Beampte vnd Vnderthanen theils niderschiessen vnnd erhawen / theils berauben / brennen vnd plündern lassen. Dieses alles / wie auß den hin vnd wider geschickten Schreiben bekandt / were seiner vnwissend geschehen / were auch kein Paß von jhm begehret / viel weniger den Schaden gut zuthun Anerbietung gethan worden. Von jhme / Landgr. M. aber könte er jhme nicht anders einbilden / als / weil er zu Corbach bey Hertzog Christian gewesen / er hette vmb sein Intent genugsame Wissenschafft gehabt / vnnd dahero wol gethan / wann er demselben gerathen hette / mit dem Kriegsheer wider abzuweichen / oder jhn zu Reparirung alles Schadens angehalten / als daß er jhn Nacht vnd Tag ermahnet / daß er / Hertzog Christian / wohin er von dem Pfaltzgraffen vnd den Staten befelcht / also bald fortreisen solte / daher dann geschehen / daß er vnwissend vnd vnbereitet von solchem Kriegsheer were vberfallen worden. Die Erb Pacta weren von jhme mit newen Conditionen nicht determiniret worden: Vnd stünden die Conditionen / vnverschuldete Betrangnuß betreffend / außtrücklich genug darinn; er zwar were auß keiner rechtmässigen Vrsach vnd vnverschuldeten Dingen beeinträchtiget vnnd vergewaltiget worden: hette demnach nicht vbel gethan / köndte auch darüber nicht weder vor Gott / noch dem Keyser noch andern Chur- vnd Fürsten angeklagt werden / daß er seiner Land vnnd Vnderthanen Schutz vor die Hand genommen / vnnd mit Rath der benachbarten Chur- vnd Fürsten Gewalt von jhnen abzuwenden sich vnderstanden hette. Vnder-

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Frederike Neuber, Marcus Baumgarten: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Das zweispaltige Layout wurde bei Transkription und Auszeichnung des Textes nicht berücksichtigt.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/689
Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 614. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/689>, abgerufen am 23.11.2024.