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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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Jetzund bekenne ich / daß als ich erstlich die eusserliche gestalt deß Regiments angesehen / mich bedüncket hat (wie auch ein anderer solte gemeint haben) daß das Volck jmmer glückseliger gewesen / dann zu meiner Zeit / vnd ist mir damit gangen / gleich wie ich offt gesehen hab / daß meine Wälde / als ich rings herumb geritten / außwendig schön / dick vnd voller Bäum stunden: als ich aber hinein riete vnnd in die Mitte kam / so fand ich / daß sie gantz auß gezehrt vnd lehr waren: nicht anders als ein Apffel oder Birn / die außwendig schön vnd glatt / wann man sie aber auffschneidet / inwendig faul ist: Also in betrachtung / daß dieses Königreich / dessen eusserlich Regiment so gut war / als es jmmer gewesen / vnd so gelehrte / ja auch (wie ich darfür halten will) so ehrliche Richter / alß man wünschen möchte / die Recht vnnd Gerechtigkeit vbten / darzu jnnerhalb vnd ausserhalb guten Frieden / vnnd vberfluß an allen Gütern hatte / so könte ich wol sagen / daß es besser bestellt / vnd in einem bessern Zustand gewesen / als zuvor niemals / vnnd dauchte mich / daß ein jeder frey möchte sitzen vnder seinem Weinstock vnd Feygenbaum: gleichwol muß ich mich schämen / vnd gehen mir die Haar zu berg / wann ich daran gedencke / daß mein Volck durch die newe Erfindunge / Vorschläge vnd darauff erfolgte Parenten vnd Executiones mehr ist geplagt vnd außgemergelt worden / als wann es mir viel Stewer vnd Gelthülff gethan hette.

Ehe ich nun von hinnen scheide / demnach ich sehe / daß GOtt mich vnder jhm zu einem Obristen Richter vber dieses Land gesetzet hat / vnd ich schuldig bin von der Verwaltung der Gerechtigkeit rechenschafft zugeben: so will ich euch / vermög meines Ampts / etliche Stück zu Gemüth führen / nicht alß wann ich euch vnderrichten vnd in die Schul führen wolte / sondern allein Erinnerungs weise: dann keiner ein ding so wol weiß vnd verstehet / der nicht bedörffte / daß jhm bißweilen die Gedächtnuß etlicher sachen erfrischet werde. Weil es dann an dem ist / daß jhr solt Vrtheil sprechen / damit jhr darinn desto besser möget fortfahren / so nehmet zwey Ding Zu hertzen: erstlich das Bonum, daß jhr thut was recht vnd gut ist: darnach das Bene, daß jhr es wohl / vnd der Gebühr außführet.

Das Bonum nenne ich / wann alles darvon jhr vrtheilen sollet / genugsamb bewiesen ist: dann alßdann werdet jhr auff einen festen Grund bawen. Durch das Bene verstehe ich / daß jhr in gebührender Form vnd nach den Gesetzen handelt: vnnd davon könnet jhr die Richter vmb rath frangen / welche schuldig sind euch hierinnen behülfflich zuseyn: vnd wehe jhnen / wann sie euch vbel rathen. Wann nun beydes das Fundament vnd die Form gut ist / so gibt es ein rechten Baw / welcher einem Parlament wol anstehet.

Im Vrtheilen habt jhr auff zwey Ding achtung zugeben: Erstlich daß jhr das jenige widerholet / was eines Vrtheils vnnd Censur würdig ist: darnach daß jhr wider die Missethäter procediret / wie es die Gesetz mit sich bringen.

Wir zweiffeln nicht / es werden euch allerley Sachen vorkommen / etliche haben geklagt auß jhren Affecten: andere rechtmässiger Vrsachen vnd Beschwerungen halben. Erweget beydes / last euch aber durch die vngereumbte Discursen deren nicht einnehmen / die so wol die Vnschuldige als Schuldige anklagen. Ewer vrtheil treffe den Schuldigen allein / procedirt mit Gerechtigkeit vnd Verstand / vnd sparet den nicht / welcher die Straff verdienet hat. Lasset die Gesetz eine Richtschnur seyn in ewern Handlungen / vnd gedenckt / daß sie jhre Augen nit im Genick / sondern im Vorhaupt haben. Dann die Vbertrettung der Gesetzen / die noch jre Krafft haben vnd nicht auffbehaben sind / ist in allen Königreichen vnd Landtschafften / ein rechtmässige vrsach der Straff / vnd wird keiner gestrafft wegen vbertrettung eines Gesetzes / ehe es gemacht vnnd bestätiget ist.

Es ist noch ein sonderbahre Sach / deren ich euch erinnern muß. Ich höre daß Henrich Yelverton / der im Schloß wegen eines vrtheils / so wider jhn in der Sternkammer gesprochen worden / gefangen sitzt / einer falschen Hand schrifft halben bezüchtiget wird / die er gemacht hat / als er noch Fiscal was / welche der Schatzmeister / so hie zugegen / als ein ehrlicher Mann / nicht hat vnderzeichnen wollen / da sie jhm fürgebracht worden. Ich protestire / daß mir vor diesem nichts darvon zu Ohren kommen / vnd ich hasse solche Sach so sehrr / als eine die jhr vnder handen habt. Wann jhr dann meinethalben / dieweil er mein Gefangener ist / vnderlassen wollet / diese Sach zu examiniren / so lasse ich jhn jetzund frey / ledig vnd loß / vnd stelle jhn in ewre Händ. Diß ist alles / was ich euch hab sagen wollen / vnd wünsche / daß jr nach der Gerechtigkeit / vnd wie dem Adel zustehet / vnd die Ordnung ewers Hauses mit sich bringet / handelt. Gott wolle euch segnen / vnnd jhr möget euch meines Beystands für gewiß getrösten.

Deß Ritters Sackfield Red im Parlament zu Westmünster. Den 28. May thete der Ritter Eduard Sackfield diese Rede / das Parlament zur Contribution zubewegen / damit Pfaltzgraff Friederich in seine Lande widerumb eingesetzet werden möchte.

Demnach jetzund allhie gehandelt wird von dem Beystand / den man dem König leysten soll / welcher / wie ich hoffe / jhm nicht wird abgeschlagen werden / so bitte ich vnderthänig diese ansehnliche Versamblung / daß ich meine Meynung frey eröffnen möge: vnnd sage ich eüch dieses gewiß zu / daß so offt von wichtigen Sachen wird gehandelt werden / ich nicht schweigen will / woferrn ich mich tüchtig befinde werde / etwas auff die Bahn zubringen / das sonderlich darzu dienen möchte / wie mein Landt deß schweren Lasts möge erlediget werden / vnder welchem es seufftzet / wegen der vnendlichen Monopolien / durch welche die lebendige Geyster außgeschöpfft / vnd den edlen theilen deß Leibs der Athem entzogen wird / also daß derselbe / wann man jhm nicht bald zu hülff kommen wird / leichtlich gar verfallen möchte. Aber diß will

Jetzund bekenne ich / daß als ich erstlich die eusserliche gestalt deß Regiments angesehen / mich bedüncket hat (wie auch ein anderer solte gemeint haben) daß das Volck jmmer glückseliger gewesen / dann zu meiner Zeit / vnd ist mir damit gangen / gleich wie ich offt gesehen hab / daß meine Wälde / als ich rings herumb geritten / außwendig schön / dick vnd voller Bäum stunden: als ich aber hinein riete vnnd in die Mitte kam / so fand ich / daß sie gantz auß gezehrt vnd lehr waren: nicht anders als ein Apffel oder Birn / die außwendig schön vnd glatt / wann man sie aber auffschneidet / inwendig faul ist: Also in betrachtung / daß dieses Königreich / dessen eusserlich Regiment so gut war / als es jm̃er gewesen / vnd so gelehrte / ja auch (wie ich darfür halten will) so ehrliche Richter / alß man wünschen möchte / die Recht vnnd Gerechtigkeit vbten / darzu jnnerhalb vnd ausserhalb guten Frieden / vnnd vberfluß an allen Gütern hatte / so könte ich wol sagen / daß es besser bestellt / vnd in einem bessern Zustand gewesen / als zuvor niemals / vnnd dauchte mich / daß ein jeder frey möchte sitzen vnder seinem Weinstock vnd Feygenbaum: gleichwol muß ich mich schämen / vnd gehen mir die Haar zu berg / wann ich daran gedencke / daß mein Volck durch die newe Erfindunge / Vorschläge vnd darauff erfolgte Parenten vnd Executiones mehr ist geplagt vnd außgemergelt worden / als wann es mir viel Stewer vnd Gelthülff gethan hette.

Ehe ich nun von hinnen scheide / demnach ich sehe / daß GOtt mich vnder jhm zu einem Obristen Richter vber dieses Land gesetzet hat / vnd ich schuldig bin von der Verwaltung der Gerechtigkeit rechenschafft zugeben: so will ich euch / vermög meines Ampts / etliche Stück zu Gemüth führen / nicht alß wann ich euch vnderrichten vnd in die Schul führen wolte / sondern allein Erinnerungs weise: dann keiner ein ding so wol weiß vnd verstehet / der nicht bedörffte / daß jhm bißweilen die Gedächtnuß etlicher sachen erfrischet werde. Weil es dann an dem ist / daß jhr solt Vrtheil sprechen / damit jhr darinn desto besser möget fortfahren / so nehmet zwey Ding Zu hertzen: erstlich das Bonum, daß jhr thut was recht vnd gut ist: darnach das Benè, daß jhr es wohl / vnd der Gebühr außführet.

Das Bonum nenne ich / wann alles darvon jhr vrtheilen sollet / genugsamb bewiesen ist: dann alßdann werdet jhr auff einen festen Grund bawen. Durch das Bene verstehe ich / daß jhr in gebührender Form vnd nach den Gesetzen handelt: vnnd davon könnet jhr die Richter vmb rath frangen / welche schuldig sind euch hierinnen behülfflich zuseyn: vnd wehe jhnen / wann sie euch vbel rathen. Wann nun beydes das Fundament vnd die Form gut ist / so gibt es ein rechten Baw / welcher einem Parlament wol anstehet.

Im Vrtheilen habt jhr auff zwey Ding achtung zugeben: Erstlich daß jhr das jenige widerholet / was eines Vrtheils vnnd Censur würdig ist: darnach daß jhr wider die Missethäter procediret / wie es die Gesetz mit sich bringen.

Wir zweiffeln nicht / es werden euch allerley Sachen vorkommen / etliche haben geklagt auß jhren Affecten: andere rechtmässiger Vrsachen vnd Beschwerungen halben. Erweget beydes / last euch aber durch die vngereumbte Discursen deren nicht einnehmen / die so wol die Vnschuldige als Schuldige anklagen. Ewer vrtheil treffe den Schuldigen allein / procedirt mit Gerechtigkeit vnd Verstand / vnd sparet den nicht / welcher die Straff verdienet hat. Lasset die Gesetz eine Richtschnur seyn in ewern Handlungen / vnd gedenckt / daß sie jhre Augen nit im Genick / sondern im Vorhaupt haben. Dann die Vbertrettung der Gesetzen / die noch jre Krafft haben vnd nicht auffbehaben sind / ist in allen Königreichen vnd Landtschafften / ein rechtmässige vrsach der Straff / vnd wird keiner gestrafft wegen vbertrettung eines Gesetzes / ehe es gemacht vnnd bestätiget ist.

Es ist noch ein sonderbahre Sach / deren ich euch erinnern muß. Ich höre daß Henrich Yelverton / der im Schloß wegen eines vrtheils / so wider jhn in der Sternkammer gesprochen worden / gefangen sitzt / einer falschen Hand schrifft halben bezüchtiget wird / die er gemacht hat / als er noch Fiscal was / welche der Schatzmeister / so hie zugegen / als ein ehrlicher Mann / nicht hat vnderzeichnen wollen / da sie jhm fürgebracht worden. Ich protestire / daß mir vor diesem nichts darvon zu Ohren kommen / vnd ich hasse solche Sach so sehrr / als eine die jhr vnder handen habt. Wann jhr dann meinethalben / dieweil er mein Gefangener ist / vnderlassen wollet / diese Sach zu examiniren / so lasse ich jhn jetzund frey / ledig vnd loß / vnd stelle jhn in ewre Händ. Diß ist alles / was ich euch hab sagen wollen / vnd wünsche / daß jr nach der Gerechtigkeit / vnd wie dem Adel zustehet / vnd die Ordnung ewers Hauses mit sich bringet / handelt. Gott wolle euch segnen / vnnd jhr möget euch meines Beystands für gewiß getrösten.

Deß Ritters Sackfield Red im Parlament zu Westmünster. Den 28. May thete der Ritter Eduard Sackfield diese Rede / das Parlament zur Contribution zubewegen / damit Pfaltzgraff Friederich in seine Lande widerumb eingesetzet werden möchte.

Demnach jetzund allhie gehandelt wird von dem Beystand / den man dem König leysten soll / welcher / wie ich hoffe / jhm nicht wird abgeschlagen werden / so bitte ich vnderthänig diese ansehnliche Versamblung / daß ich meine Meynung frey eröffnen möge: vnnd sage ich eüch dieses gewiß zu / daß so offt von wichtigen Sachen wird gehandelt werden / ich nicht schweigen will / woferrn ich mich tüchtig befinde werde / etwas auff die Bahn zubringen / das sonderlich darzu dienen möchte / wie mein Landt deß schweren Lasts möge erlediget werden / vnder welchem es seufftzet / wegen der vnendlichen Monopolien / durch welche die lebendige Geyster außgeschöpfft / vnd den edlen theilen deß Leibs der Athem entzogen wird / also daß derselbe / wann man jhm nicht bald zu hülff kommen wird / leichtlich gar verfallen möchte. Aber diß will

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          <p>Ehe ich nun von hinnen scheide / demnach ich sehe / daß GOtt mich vnder jhm zu                      einem Obristen Richter vber dieses Land gesetzet hat / vnd ich schuldig bin von                      der Verwaltung der Gerechtigkeit rechenschafft zugeben: so will ich euch /                      vermög meines Ampts / etliche Stück zu Gemüth führen / nicht alß wann ich euch                      vnderrichten vnd in die Schul führen wolte / sondern allein Erinnerungs weise:                      dann keiner ein ding so wol weiß vnd verstehet / der nicht bedörffte / daß jhm                      bißweilen die Gedächtnuß etlicher sachen erfrischet werde. Weil es dann an dem                      ist / daß jhr solt Vrtheil sprechen / damit jhr darinn desto besser möget                      fortfahren / so nehmet zwey Ding Zu hertzen: erstlich das Bonum, daß jhr thut                      was recht vnd gut ist: darnach das Benè, daß jhr es wohl / vnd der Gebühr                      außführet.</p>
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          <p>Demnach jetzund allhie gehandelt wird von dem Beystand / den man dem König                      leysten soll / welcher / wie ich hoffe / jhm nicht wird abgeschlagen werden / so                      bitte ich vnderthänig diese ansehnliche Versamblung / daß ich meine Meynung frey                      eröffnen möge: vnnd sage ich eüch dieses gewiß zu / daß so offt von wichtigen                      Sachen wird gehandelt werden / ich nicht schweigen will / woferrn ich mich                      tüchtig befinde werde / etwas auff die Bahn zubringen / das sonderlich darzu                      dienen möchte / wie mein Landt deß schweren Lasts möge erlediget werden / vnder                      welchem es seufftzet / wegen der vnendlichen Monopolien / durch welche die                      lebendige Geyster außgeschöpfft / vnd den edlen theilen deß Leibs der Athem                      entzogen wird / also daß derselbe / wann man jhm nicht bald zu hülff kommen wird                      / leichtlich gar verfallen möchte. Aber diß will
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[586/0655] Jetzund bekenne ich / daß als ich erstlich die eusserliche gestalt deß Regiments angesehen / mich bedüncket hat (wie auch ein anderer solte gemeint haben) daß das Volck jmmer glückseliger gewesen / dann zu meiner Zeit / vnd ist mir damit gangen / gleich wie ich offt gesehen hab / daß meine Wälde / als ich rings herumb geritten / außwendig schön / dick vnd voller Bäum stunden: als ich aber hinein riete vnnd in die Mitte kam / so fand ich / daß sie gantz auß gezehrt vnd lehr waren: nicht anders als ein Apffel oder Birn / die außwendig schön vnd glatt / wann man sie aber auffschneidet / inwendig faul ist: Also in betrachtung / daß dieses Königreich / dessen eusserlich Regiment so gut war / als es jm̃er gewesen / vnd so gelehrte / ja auch (wie ich darfür halten will) so ehrliche Richter / alß man wünschen möchte / die Recht vnnd Gerechtigkeit vbten / darzu jnnerhalb vnd ausserhalb guten Frieden / vnnd vberfluß an allen Gütern hatte / so könte ich wol sagen / daß es besser bestellt / vnd in einem bessern Zustand gewesen / als zuvor niemals / vnnd dauchte mich / daß ein jeder frey möchte sitzen vnder seinem Weinstock vnd Feygenbaum: gleichwol muß ich mich schämen / vnd gehen mir die Haar zu berg / wann ich daran gedencke / daß mein Volck durch die newe Erfindunge / Vorschläge vnd darauff erfolgte Parenten vnd Executiones mehr ist geplagt vnd außgemergelt worden / als wann es mir viel Stewer vnd Gelthülff gethan hette. Ehe ich nun von hinnen scheide / demnach ich sehe / daß GOtt mich vnder jhm zu einem Obristen Richter vber dieses Land gesetzet hat / vnd ich schuldig bin von der Verwaltung der Gerechtigkeit rechenschafft zugeben: so will ich euch / vermög meines Ampts / etliche Stück zu Gemüth führen / nicht alß wann ich euch vnderrichten vnd in die Schul führen wolte / sondern allein Erinnerungs weise: dann keiner ein ding so wol weiß vnd verstehet / der nicht bedörffte / daß jhm bißweilen die Gedächtnuß etlicher sachen erfrischet werde. Weil es dann an dem ist / daß jhr solt Vrtheil sprechen / damit jhr darinn desto besser möget fortfahren / so nehmet zwey Ding Zu hertzen: erstlich das Bonum, daß jhr thut was recht vnd gut ist: darnach das Benè, daß jhr es wohl / vnd der Gebühr außführet. Das Bonum nenne ich / wann alles darvon jhr vrtheilen sollet / genugsamb bewiesen ist: dann alßdann werdet jhr auff einen festen Grund bawen. Durch das Bene verstehe ich / daß jhr in gebührender Form vnd nach den Gesetzen handelt: vnnd davon könnet jhr die Richter vmb rath frangen / welche schuldig sind euch hierinnen behülfflich zuseyn: vnd wehe jhnen / wann sie euch vbel rathen. Wann nun beydes das Fundament vnd die Form gut ist / so gibt es ein rechten Baw / welcher einem Parlament wol anstehet. Im Vrtheilen habt jhr auff zwey Ding achtung zugeben: Erstlich daß jhr das jenige widerholet / was eines Vrtheils vnnd Censur würdig ist: darnach daß jhr wider die Missethäter procediret / wie es die Gesetz mit sich bringen. Wir zweiffeln nicht / es werden euch allerley Sachen vorkommen / etliche haben geklagt auß jhren Affecten: andere rechtmässiger Vrsachen vnd Beschwerungen halben. Erweget beydes / last euch aber durch die vngereumbte Discursen deren nicht einnehmen / die so wol die Vnschuldige als Schuldige anklagen. Ewer vrtheil treffe den Schuldigen allein / procedirt mit Gerechtigkeit vnd Verstand / vnd sparet den nicht / welcher die Straff verdienet hat. Lasset die Gesetz eine Richtschnur seyn in ewern Handlungen / vnd gedenckt / daß sie jhre Augen nit im Genick / sondern im Vorhaupt haben. Dann die Vbertrettung der Gesetzen / die noch jre Krafft haben vnd nicht auffbehaben sind / ist in allen Königreichen vnd Landtschafften / ein rechtmässige vrsach der Straff / vnd wird keiner gestrafft wegen vbertrettung eines Gesetzes / ehe es gemacht vnnd bestätiget ist. Es ist noch ein sonderbahre Sach / deren ich euch erinnern muß. Ich höre daß Henrich Yelverton / der im Schloß wegen eines vrtheils / so wider jhn in der Sternkammer gesprochen worden / gefangen sitzt / einer falschen Hand schrifft halben bezüchtiget wird / die er gemacht hat / als er noch Fiscal was / welche der Schatzmeister / so hie zugegen / als ein ehrlicher Mann / nicht hat vnderzeichnen wollen / da sie jhm fürgebracht worden. Ich protestire / daß mir vor diesem nichts darvon zu Ohren kommen / vnd ich hasse solche Sach so sehrr / als eine die jhr vnder handen habt. Wann jhr dann meinethalben / dieweil er mein Gefangener ist / vnderlassen wollet / diese Sach zu examiniren / so lasse ich jhn jetzund frey / ledig vnd loß / vnd stelle jhn in ewre Händ. Diß ist alles / was ich euch hab sagen wollen / vnd wünsche / daß jr nach der Gerechtigkeit / vnd wie dem Adel zustehet / vnd die Ordnung ewers Hauses mit sich bringet / handelt. Gott wolle euch segnen / vnnd jhr möget euch meines Beystands für gewiß getrösten. Den 28. May thete der Ritter Eduard Sackfield diese Rede / das Parlament zur Contribution zubewegen / damit Pfaltzgraff Friederich in seine Lande widerumb eingesetzet werden möchte. Deß Ritters Sackfield Red im Parlament zu Westmünster. Demnach jetzund allhie gehandelt wird von dem Beystand / den man dem König leysten soll / welcher / wie ich hoffe / jhm nicht wird abgeschlagen werden / so bitte ich vnderthänig diese ansehnliche Versamblung / daß ich meine Meynung frey eröffnen möge: vnnd sage ich eüch dieses gewiß zu / daß so offt von wichtigen Sachen wird gehandelt werden / ich nicht schweigen will / woferrn ich mich tüchtig befinde werde / etwas auff die Bahn zubringen / das sonderlich darzu dienen möchte / wie mein Landt deß schweren Lasts möge erlediget werden / vnder welchem es seufftzet / wegen der vnendlichen Monopolien / durch welche die lebendige Geyster außgeschöpfft / vnd den edlen theilen deß Leibs der Athem entzogen wird / also daß derselbe / wann man jhm nicht bald zu hülff kommen wird / leichtlich gar verfallen möchte. Aber diß will

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  • Das zweispaltige Layout wurde bei Transkription und Auszeichnung des Textes nicht berücksichtigt.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.



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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 586. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/655>, abgerufen am 29.06.2024.