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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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serliche Proposition vortragen lassen / wie folget;

Die Röm. Kays. auch zu Hungarn vnd Böheimb Kön. May. rc. lassen denen Fürsten vnd Ständten in Ober vnnd Nider Schlesien / dero Kays. vnd Königl. Gnad vermeldten / nehmen jhr gehorsames Erscheinen / zu gegenwertigem Fürstentag mit allen Gnaden / vnd sonderbahrem Gefallen an / were auch Jhrer Kayserl. vnd Kön. May. nichts liebers gewesen / als daß Sie selbst in der Person abkommen / vnd was Jhr vnd dero Landt Schlesien zum Besten gereichet / anordnen köndten.

Demnach aber Jhre Kays. vnd Kön. May. diß mahl / wegen anderen dero selben hohen Obligen / darzu nicht gelangen köndten / so haben sie vns zu dero vollmächtigen Commissarien verordnet vnd vermöcht / daß an Jhrer Kay. vnd Kön. May. wir die Notturfft / bey jetzigem Fürstentag handlen vnd verrichten mögen / welches wir dann Jhrer Kay. May. zu vnderthänigstem Gehorsamb / vnd darthuung der sonderbahren Lieb vnd affection, so wir gegen den Fürsten vnd Ständten / der Hertzogthumb Ober vnnd Nider Schlesien tragen / vber vns genommen vnd allhero verfügt.

Nun hetten zwar Jhr Kay. vnd Kön. May. insonderheit gewünscht / daß dieses vnd andere dero Königreich vnd Landt / in dem glück: vnd friedlichen Wolstandt / darinn sie sich bey dero hochgeehrten Vorfahren befunden / verblieben weren. Demnach aber der Allmächtige die Straffen verhengt / vnd die Sach nunmehr so weit kommen / daß die jenigen / so (vnder dem gesuchten Schein der Religion vor sich selbst / auß Begierd / sich mit anderer Länder Schaden vnd Ruin zubereichen) dieser hochschädlichen Vnruhe Anfänger vnnd Vrsacher gewesen / Jhrer Kay. vnd Kön. May. gehorsame getrewe Vnderthanen / wider Trewe vnnd Glauben / ja aller Völcker Recht turbiert / einen so ansehnlichen Raub auß den Landen gebracht / folgents sich mit Türcken vnnd Tartaren conjungiert / neben denselben Landt vnnd Leuth bekriegen / arme vnschuldige Christen zur Beuth geben / vnd in armselige Dienstbarkeit bringen helffen / ist Jhrer Kay. vnd Kön. May. solches jederzeit zum hefftigsten zuwider gewesen / hat auch Jhre May. an embsiger Bemühung nichts erwinden lassen / biß durch verleyhung GOttes deß Allmächtigen / vnd vermittelst angewendten Fleisses vnnd Sorgfältigkeit / auch Jhrer May. mildreichen Erzeigung / die Hertzogthumber Ober vnd Nider Schlesien / wider in Fried vnnd in ein solchen Standt gesetzt worden / daß sie vor all andern Landen / die Kriegsschäden am wenigsten empfunden.

Hierumb vnd dieweiln Jhre Kay. vnb Kön. May. gar nicht zweiffeln / es werden die gehorsame Fürsten vnd Ständte bey Jhrer May. standhafftig / wie dieselb bey Jhnen gnädigst zuthun gemeynt / Gut vnd Blut / dero gehorsamen Erbieten vnd Schuldigkeit nach / zusetzen / vnd Jhrer May. bey also gestalten Sachen / vnd sich erzeigenden Nothwendigkeiten / so viel möglich jhnen zum Besten vnd abwendung deß Barbarischen Feindes / vnd desselben Einbrechen hülffliche Handreichung thun. Als ersuchen Jhre Kay. vnd Kön. May. die Fürsten vnd Ständt gnädigst / sie wollen mit einer ergibigen Geldhülf / biß in 500000. Thaler Jhrer May. trewhertzig beyspringen / auch solches desto Willfähriger derentwegen leisten / weil andere viel geringere / vnd durch vorgangenen Krieg mehr verderbte Länder / sich jhrer Portion nach / stattlich gegen Jhrer / May. erzeigt vnd angriffen.

Weilen auch den gehorsamen Ständten wol bewußt / was an den Vngarischen Gräntzen gelegen / deren Vrsachen halben der Fürsten vnnd Ständt löbliche Vorfahren / auch gegen Jhrer May. hochlöblichen Vorfahren im Königreich Böheimb / jederzeit trewhertzige Bewilligung gethan / die Gefahr aber jetzo dero Orten grösser ist / als sie jemahls gewesen / vnd jhnen den Fürsten vnd Ständten nicht weniger / ja fast mehr als anderen Jhrer May. Königreichen vnd Landen zubesorgen seyn würb.

Derowegen vnnd damit dieselben desto bessere Mittel / selbige Gräntzen zu assecuriren / vnnd mehr gedachte gehorsame Fürsten vnnd Ständt selbst / diß falls in ein sicheren Standt zubringen / haben mögen / so begern Jhr Kay. vnd Kön. M. gnädigst / sie wöllen deroselben 100000. Thaler Jährlich vff sechs Jahr nacheinander / zu erhaltung obberührter Gräntzen / trewhertzig bewilligen.

Demnach auch die Biergelder zu erhaltung Jhrer Kön. May. Hoffstatt insonderheit angesehen / auch ausser etlich wenig Jahr vor dero Regierung dieselben jederzeit völlig ohne Abkürtzung deß sechsten Groschens / gereicht worden / so ersuchen Jhre May. die Fürsten vnnd Ständt ferner / sie wollen in trewhertziger Acht haben / daß Jhre May. nicht weniger / als dero Vorfahren / das jhrige bey jhnen allbereit gethan / vnnd hinfüro gnädigst zuthun / geneygt seyn / auch in Ansehung / daß dero Renten vnnd Cammergefäll mehrers als niemahls erschöpfft / vnd durch den / ohne einige jhre Schuldt entstandenen einheimischen Krieg / fast gäntzlichen erloschen / sich trewwillig erzeigen / vnnd angeregte Biergeldter vollständig auff zehen Jahrlang continuiren.

Alldieweil auch den gehorsamen Fürsten vnd Ständten selbst am meisten daran gelegen / daß der Sedes belli weit vom Landt Schlesien abgehalten / vnd der Krieg ausser Lands geführt / auch sie von jhrem eygnen Volck vnbeschwert gelassen werden: So seynd Jhre Kay. vnd Kön. M. demnach der gnädigsten Zuversicht / ersuchen auch die Fürsten vnnd Ständt gnädigst / sie wollen mit jhrem geworbenen Volck die Anstellung thun / daß nach Besetzung der Gräntzen vnnd Päß / das vbrige Volck gegen Vngarn / dem Feind entgegen geführt / demselben dardurch gestewret / auch angeregte Hülff / so lang die Noth weret / continuiert werden möge / vnd wie höchstgedachte Jhre Kay. vnd Kön. May. an der Für-

serliche Proposition vortragen lassen / wie folget;

Die Röm. Kays. auch zu Hungarn vnd Böheimb Kön. May. rc. lassen denen Fürsten vnd Ständten in Ober vnnd Nider Schlesien / dero Kays. vnd Königl. Gnad vermeldten / nehmen jhr gehorsames Erscheinen / zu gegenwertigem Fürstentag mit allen Gnaden / vnd sonderbahrem Gefallen an / were auch Jhrer Kayserl. vnd Kön. May. nichts liebers gewesen / als daß Sie selbst in der Person abkommen / vnd was Jhr vnd dero Landt Schlesien zum Besten gereichet / anordnen köndten.

Demnach aber Jhre Kays. vnd Kön. May. diß mahl / wegen anderen dero selben hohen Obligen / darzu nicht gelangen köndten / so haben sie vns zu dero vollmächtigen Com̃issarien verordnet vnd vermöcht / daß an Jhrer Kay. vnd Kön. May. wir die Notturfft / bey jetzigem Fürstentag handlen vnd verrichten mögen / welches wir dann Jhrer Kay. May. zu vnderthänigstem Gehorsamb / vnd darthuung der sonderbahren Lieb vnd affection, so wir gegen den Fürsten vnd Ständten / der Hertzogthumb Ober vnnd Nider Schlesien tragen / vber vns genommen vnd allhero verfügt.

Nun hetten zwar Jhr Kay. vnd Kön. May. insonderheit gewünscht / daß dieses vnd andere dero Königreich vnd Landt / in dem glück: vnd friedlichen Wolstandt / darinn sie sich bey dero hochgeehrten Vorfahren befunden / verblieben weren. Demnach aber der Allmächtige die Straffen verhengt / vnd die Sach nunmehr so weit kommen / daß die jenigen / so (vnder dem gesuchten Schein der Religion vor sich selbst / auß Begierd / sich mit anderer Länder Schaden vnd Ruin zubereichen) dieser hochschädlichen Vnruhe Anfänger vnnd Vrsacher gewesen / Jhrer Kay. vnd Kön. May. gehorsame getrewe Vnderthanen / wider Trewe vnnd Glauben / ja aller Völcker Recht turbiert / einen so ansehnlichen Raub auß den Landen gebracht / folgents sich mit Türcken vnnd Tartaren conjungiert / neben denselben Landt vnnd Leuth bekriegen / arme vnschuldige Christen zur Beuth geben / vnd in armselige Dienstbarkeit bringen helffen / ist Jhrer Kay. vnd Kön. May. solches jederzeit zum hefftigsten zuwider gewesen / hat auch Jhre May. an embsiger Bemühung nichts erwinden lassen / biß durch verleyhung GOttes deß Allmächtigen / vnd vermittelst angewendten Fleisses vnnd Sorgfältigkeit / auch Jhrer May. mildreichen Erzeigung / die Hertzogthumber Ober vnd Nider Schlesien / wider in Fried vnnd in ein solchen Standt gesetzt worden / daß sie vor all andern Landen / die Kriegsschäden am wenigsten empfunden.

Hierumb vnd dieweiln Jhre Kay. vnb Kön. May. gar nicht zweiffeln / es werden die gehorsame Fürsten vnd Ständte bey Jhrer May. standhafftig / wie dieselb bey Jhnen gnädigst zuthun gemeynt / Gut vnd Blut / dero gehorsamen Erbieten vnd Schuldigkeit nach / zusetzen / vnd Jhrer May. bey also gestalten Sachen / vnd sich erzeigenden Nothwendigkeiten / so viel möglich jhnen zum Besten vnd abwendung deß Barbarischen Feindes / vnd desselben Einbrechen hülffliche Handreichung thun. Als ersuchen Jhre Kay. vnd Kön. May. die Fürsten vnd Ständt gnädigst / sie wollen mit einer ergibigen Geldhülf / biß in 500000. Thaler Jhrer May. trewhertzig beyspringen / auch solches desto Willfähriger derentwegen leisten / weil andere viel geringere / vnd durch vorgangenen Krieg mehr verderbte Länder / sich jhrer Portion nach / stattlich gegen Jhrer / May. erzeigt vnd angriffen.

Weilen auch den gehorsamen Ständten wol bewußt / was an den Vngarischen Gräntzen gelegen / deren Vrsachen halben der Fürsten vnnd Ständt löbliche Vorfahren / auch gegen Jhrer May. hochlöblichen Vorfahren im Königreich Böheimb / jederzeit trewhertzige Bewilligung gethan / die Gefahr aber jetzo dero Orten grösser ist / als sie jemahls gewesen / vnd jhnen den Fürsten vnd Ständten nicht weniger / ja fast mehr als anderen Jhrer May. Königreichen vnd Landen zubesorgen seyn würb.

Derowegen vnnd damit dieselben desto bessere Mittel / selbige Gräntzen zu assecuriren / vnnd mehr gedachte gehorsame Fürsten vnnd Ständt selbst / diß falls in ein sicheren Standt zubringen / haben mögen / so begern Jhr Kay. vnd Kön. M. gnädigst / sie wöllen deroselben 100000. Thaler Jährlich vff sechs Jahr nacheinander / zu erhaltung obberührter Gräntzen / trewhertzig bewilligen.

Demnach auch die Biergelder zu erhaltung Jhrer Kön. May. Hoffstatt insonderheit angesehen / auch ausser etlich wenig Jahr vor dero Regierung dieselben jederzeit völlig ohne Abkürtzung deß sechsten Groschens / gereicht worden / so ersuchen Jhre May. die Fürsten vnnd Ständt ferner / sie wollen in trewhertziger Acht haben / daß Jhre May. nicht weniger / als dero Vorfahren / das jhrige bey jhnen allbereit gethan / vnnd hinfüro gnädigst zuthun / geneygt seyn / auch in Ansehung / daß dero Renten vnnd Cammergefäll mehrers als niemahls erschöpfft / vnd durch den / ohne einige jhre Schuldt entstandenen einheimischen Krieg / fast gäntzlichen erloschen / sich trewwillig erzeigen / vnnd angeregte Biergeldter vollständig auff zehen Jahrlang continuiren.

Alldieweil auch den gehorsamen Fürsten vnd Ständten selbst am meisten daran gelegen / daß der Sedes belli weit vom Landt Schlesien abgehalten / vnd der Krieg ausser Lands geführt / auch sie von jhrem eygnen Volck vnbeschwert gelassen werden: So seynd Jhre Kay. vnd Kön. M. demnach der gnädigsten Zuversicht / ersuchen auch die Fürsten vnnd Ständt gnädigst / sie wollen mit jhrem geworbenen Volck die Anstellung thun / daß nach Besetzung der Gräntzen vnnd Päß / das vbrige Volck gegen Vngarn / dem Feind entgegen geführt / demselben dardurch gestewret / auch angeregte Hülff / so lang die Noth weret / continuiert werden möge / vnd wie höchstgedachte Jhre Kay. vnd Kön. May. an der Für-

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serliche                      Proposition vortragen lassen / wie folget;</p>
          <p>Die Röm. Kays. auch zu Hungarn vnd Böheimb Kön. May. rc. lassen denen Fürsten vnd                      Ständten in Ober vnnd Nider Schlesien / dero Kays. vnd Königl. Gnad vermeldten /                      nehmen jhr gehorsames Erscheinen / zu gegenwertigem Fürstentag mit allen Gnaden                      / vnd sonderbahrem Gefallen an / were auch Jhrer Kayserl. vnd Kön. May. nichts                      liebers gewesen / als daß Sie selbst in der Person abkommen / vnd was Jhr vnd                      dero Landt Schlesien zum Besten gereichet / anordnen köndten.</p>
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          <p>Hierumb vnd dieweiln Jhre Kay. vnb Kön. May. gar nicht zweiffeln / es werden die                      gehorsame Fürsten vnd Ständte bey Jhrer May. standhafftig / wie dieselb bey                      Jhnen gnädigst zuthun gemeynt / Gut vnd Blut / dero gehorsamen Erbieten vnd                      Schuldigkeit nach / zusetzen / vnd Jhrer May. bey also gestalten Sachen / vnd                      sich erzeigenden Nothwendigkeiten / so viel möglich jhnen zum Besten vnd                      abwendung deß Barbarischen Feindes / vnd desselben Einbrechen hülffliche                      Handreichung thun. Als ersuchen Jhre Kay. vnd Kön. May. die Fürsten vnd Ständt                      gnädigst / sie wollen mit einer ergibigen Geldhülf / biß in 500000. Thaler Jhrer                      May. trewhertzig beyspringen / auch solches desto Willfähriger derentwegen                      leisten / weil andere viel geringere / vnd durch vorgangenen Krieg mehr                      verderbte Länder / sich jhrer Portion nach / stattlich gegen Jhrer / May.                      erzeigt vnd angriffen.</p>
          <p>Weilen auch den gehorsamen Ständten wol bewußt / was an den Vngarischen Gräntzen                      gelegen / deren Vrsachen halben der Fürsten vnnd Ständt löbliche Vorfahren /                      auch gegen Jhrer May. hochlöblichen Vorfahren im Königreich Böheimb / jederzeit                      trewhertzige Bewilligung gethan / die Gefahr aber jetzo dero Orten grösser ist /                      als sie jemahls gewesen / vnd jhnen den Fürsten vnd Ständten nicht weniger / ja                      fast mehr als anderen Jhrer May. Königreichen vnd Landen zubesorgen seyn würb.</p>
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[577/0646] serliche Proposition vortragen lassen / wie folget; Die Röm. Kays. auch zu Hungarn vnd Böheimb Kön. May. rc. lassen denen Fürsten vnd Ständten in Ober vnnd Nider Schlesien / dero Kays. vnd Königl. Gnad vermeldten / nehmen jhr gehorsames Erscheinen / zu gegenwertigem Fürstentag mit allen Gnaden / vnd sonderbahrem Gefallen an / were auch Jhrer Kayserl. vnd Kön. May. nichts liebers gewesen / als daß Sie selbst in der Person abkommen / vnd was Jhr vnd dero Landt Schlesien zum Besten gereichet / anordnen köndten. Demnach aber Jhre Kays. vnd Kön. May. diß mahl / wegen anderen dero selben hohen Obligen / darzu nicht gelangen köndten / so haben sie vns zu dero vollmächtigen Com̃issarien verordnet vnd vermöcht / daß an Jhrer Kay. vnd Kön. May. wir die Notturfft / bey jetzigem Fürstentag handlen vnd verrichten mögen / welches wir dann Jhrer Kay. May. zu vnderthänigstem Gehorsamb / vnd darthuung der sonderbahren Lieb vnd affection, so wir gegen den Fürsten vnd Ständten / der Hertzogthumb Ober vnnd Nider Schlesien tragen / vber vns genommen vnd allhero verfügt. Nun hetten zwar Jhr Kay. vnd Kön. May. insonderheit gewünscht / daß dieses vnd andere dero Königreich vnd Landt / in dem glück: vnd friedlichen Wolstandt / darinn sie sich bey dero hochgeehrten Vorfahren befunden / verblieben weren. Demnach aber der Allmächtige die Straffen verhengt / vnd die Sach nunmehr so weit kommen / daß die jenigen / so (vnder dem gesuchten Schein der Religion vor sich selbst / auß Begierd / sich mit anderer Länder Schaden vnd Ruin zubereichen) dieser hochschädlichen Vnruhe Anfänger vnnd Vrsacher gewesen / Jhrer Kay. vnd Kön. May. gehorsame getrewe Vnderthanen / wider Trewe vnnd Glauben / ja aller Völcker Recht turbiert / einen so ansehnlichen Raub auß den Landen gebracht / folgents sich mit Türcken vnnd Tartaren conjungiert / neben denselben Landt vnnd Leuth bekriegen / arme vnschuldige Christen zur Beuth geben / vnd in armselige Dienstbarkeit bringen helffen / ist Jhrer Kay. vnd Kön. May. solches jederzeit zum hefftigsten zuwider gewesen / hat auch Jhre May. an embsiger Bemühung nichts erwinden lassen / biß durch verleyhung GOttes deß Allmächtigen / vnd vermittelst angewendten Fleisses vnnd Sorgfältigkeit / auch Jhrer May. mildreichen Erzeigung / die Hertzogthumber Ober vnd Nider Schlesien / wider in Fried vnnd in ein solchen Standt gesetzt worden / daß sie vor all andern Landen / die Kriegsschäden am wenigsten empfunden. Hierumb vnd dieweiln Jhre Kay. vnb Kön. May. gar nicht zweiffeln / es werden die gehorsame Fürsten vnd Ständte bey Jhrer May. standhafftig / wie dieselb bey Jhnen gnädigst zuthun gemeynt / Gut vnd Blut / dero gehorsamen Erbieten vnd Schuldigkeit nach / zusetzen / vnd Jhrer May. bey also gestalten Sachen / vnd sich erzeigenden Nothwendigkeiten / so viel möglich jhnen zum Besten vnd abwendung deß Barbarischen Feindes / vnd desselben Einbrechen hülffliche Handreichung thun. Als ersuchen Jhre Kay. vnd Kön. May. die Fürsten vnd Ständt gnädigst / sie wollen mit einer ergibigen Geldhülf / biß in 500000. Thaler Jhrer May. trewhertzig beyspringen / auch solches desto Willfähriger derentwegen leisten / weil andere viel geringere / vnd durch vorgangenen Krieg mehr verderbte Länder / sich jhrer Portion nach / stattlich gegen Jhrer / May. erzeigt vnd angriffen. Weilen auch den gehorsamen Ständten wol bewußt / was an den Vngarischen Gräntzen gelegen / deren Vrsachen halben der Fürsten vnnd Ständt löbliche Vorfahren / auch gegen Jhrer May. hochlöblichen Vorfahren im Königreich Böheimb / jederzeit trewhertzige Bewilligung gethan / die Gefahr aber jetzo dero Orten grösser ist / als sie jemahls gewesen / vnd jhnen den Fürsten vnd Ständten nicht weniger / ja fast mehr als anderen Jhrer May. Königreichen vnd Landen zubesorgen seyn würb. Derowegen vnnd damit dieselben desto bessere Mittel / selbige Gräntzen zu assecuriren / vnnd mehr gedachte gehorsame Fürsten vnnd Ständt selbst / diß falls in ein sicheren Standt zubringen / haben mögen / so begern Jhr Kay. vnd Kön. M. gnädigst / sie wöllen deroselben 100000. Thaler Jährlich vff sechs Jahr nacheinander / zu erhaltung obberührter Gräntzen / trewhertzig bewilligen. Demnach auch die Biergelder zu erhaltung Jhrer Kön. May. Hoffstatt insonderheit angesehen / auch ausser etlich wenig Jahr vor dero Regierung dieselben jederzeit völlig ohne Abkürtzung deß sechsten Groschens / gereicht worden / so ersuchen Jhre May. die Fürsten vnnd Ständt ferner / sie wollen in trewhertziger Acht haben / daß Jhre May. nicht weniger / als dero Vorfahren / das jhrige bey jhnen allbereit gethan / vnnd hinfüro gnädigst zuthun / geneygt seyn / auch in Ansehung / daß dero Renten vnnd Cammergefäll mehrers als niemahls erschöpfft / vnd durch den / ohne einige jhre Schuldt entstandenen einheimischen Krieg / fast gäntzlichen erloschen / sich trewwillig erzeigen / vnnd angeregte Biergeldter vollständig auff zehen Jahrlang continuiren. Alldieweil auch den gehorsamen Fürsten vnd Ständten selbst am meisten daran gelegen / daß der Sedes belli weit vom Landt Schlesien abgehalten / vnd der Krieg ausser Lands geführt / auch sie von jhrem eygnen Volck vnbeschwert gelassen werden: So seynd Jhre Kay. vnd Kön. M. demnach der gnädigsten Zuversicht / ersuchen auch die Fürsten vnnd Ständt gnädigst / sie wollen mit jhrem geworbenen Volck die Anstellung thun / daß nach Besetzung der Gräntzen vnnd Päß / das vbrige Volck gegen Vngarn / dem Feind entgegen geführt / demselben dardurch gestewret / auch angeregte Hülff / so lang die Noth weret / continuiert werden möge / vnd wie höchstgedachte Jhre Kay. vnd Kön. May. an der Für-

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  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.



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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 577. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/646>, abgerufen am 23.11.2024.