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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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kunfft der Key. M. vnd der erscheinenden Chur-vnd Fürsten Hertzen vnd Gemüth dahin lenden / daß jhre Consilia zu widerbringung eines rechtschaffenen sichern vnd durch gehenden Friedens / auch nothwendiger widerauffrichtung beständigen guten Vertrawens dirigiren vnd führen / damit sie bey dem gantzen Reich / vnnd allen dessen Ständen / wie auch der werthen Posterität / dessen Ruhm vnd Danck / vnd darbey sich niemand zu beschweren haben möge.

Demnach wir auch nicht zweiffeln / es werde bey solcher Zusammenkunfft gesucht werden / wie mit höchstgedachter Key. M. wir reconcil[unleserliches Material - 2 Zeichen fehlen]rt / vnd alle Mißverstände vnd Weiterung auß dem weg geraumet werden mögen / so sollen vnd können wir E. L. nit verhalten / daß vnderschiedliche hohe Potentaten / vnd vnsere Freund jr ansehenliche Bottschafft vnd Gesandten allbereit zu J. Key. M. deß wegen abgefertiget / deren Rath vnd Vnderhandlung nur dem gemeinen Wesen zu gutem / auch J. M. zu vnderthänigen Ehren vns gern bequemen wollen / so viel wir jmmer ohne Verletzung vnserer Ehren vnd guten Gewissen / welches wir billich höher / als vnser Leib vnd Leben / vnd alles zeitlich Gut achten / werden thun vnnd eingehen können. Erklären vns auch nachmals gegen männiglich dahin / daß wir J. Key. May. Hochheit zu offendiren vns niemals in Sinn genommen / auch noch nicht nemen / sondern vielmehr derselben allen gebührenden Gehorsamb / Ehr vnd Respect erzeigen wollen / wie solches deß Reichsverfassungen gemäß ist; Getrösten vnd versehen vns darauff zu Jhr. May. sie werden hingegen durch ein general Amnistiam allem Vnheyl auß dem Grund abhelffen / vnd die Sachen schleunig dahin richten / damit vnser Freund / Räthe / Diener vnnd Vnderthanen / wie auch andere gantz vnschuldige Ständ vnd Verwandte deß Reichs / deß frembden Kriegsvolcks vnd aller Gefahr mit dem ersten enthebet / alles wider in sichern vnnd friedlichen Stand gesetzt / zu besserm Vertrawen ins gemein ein rechtschaffen Fundament geleget / zu mehrer Trennung / vnd also endlich gäntzlicher Ruin deß Reichs nicht Vrsach / zugleich auch den abwesenden vnnd nicht beschriebenen Ständen / keine Anlaß gegeben werde / sich vber dergleichen Particular Convent vnnd absonderliche Schlüß / als ob dardurch gemeinen Ständen deß Reichs vorgegriffen / mit Fug zu beschweren. Dann ja vernünfftig zuerachten / da wir dergestalt etwas zuleysten gezwungen werden wollen / dardurch vnser Ehr vnd Leumut beschmitzet / vnsern Kindern vnd Nachkommen ein Mackel angehänget / denselben / wie auch vnsern Anverwandten vnnd gantzem Hauß ein beschwerlich Praejudicium, vns zugleich bey hohen Potentaten / vnnd andern Freunden starcker Verweiß / auch der Consequentz halben / der Libertät deß Reichs / vnnd dessen Ständen / oder auch andern Personen / Gefahr vnnd Schaden zugezogen / vnd dahero alle Vrsachen jetzt vnd ins künfftig / inn-vnd ausserhalb Reichs / so wol bey den jetzt lebenden / als der Posterität / vnnd in den Historien vns beygemessen werden solten / daß wir lieber Noth vnnd den Todt selbsten leyden / vnd den Außgang dem lieben Gott befehlen / als dergleichen Schmach vnd Gefahr vns vnd den vnserigen auff den Halß ziehen lassen würden / vnnd daß wir auch darzu noch vngewiß seyn solten / wessen wir vns der völligen Restitution deß vnserigen zuversehen.

Wir köndten aber gleichwol auff solchen vnverhofften Fall nicht sehen / wie es gegen Gott oder dem Reich zuverantworten / da wider alles / so viel fältig erbieten zu gut vnnd recht vns die jenige Mittel / die dem geringsten Bawren nicht abgestricket werden köndten / nicht gedeyen / sondern ohne einige Exception alle nachtheilige Defension verbotten vnd benommen werden solten / vnd würde alsdann alles Vnheyl vnnd Zerrüttung deß Reichs / auch ferrner so beharrlich vnnd vorsetzlich Landverderben vnnd Vergiessung vnschuldiges Christen Bluts vns gar nicht können zugemessen werden / wie wir dann auch hiermit gegen Gott vnd der Welt bezeugen / daß wir alsdann daran allerdings vnschuldig seyn wollen.

Ersuchen vnnd bitten demnach Ew. Ld. gantz freundlich / sie wollen diese vnsere nothwendige Erklärung im besten aufnemmen / vnd dahin sich bemühen / damit mehrer Moderation gebraucht / vnd der Christenheit Wolfahrt / auch deß Reichs Erhaltung / vnd Widerbringung deß werthen Friedens / andern Respecten vorgezogen werden mögen / etc.

Türck beut dem Pfaltzgraffen Hülff an. Als der Türckische Keyser die Zeitung von der Pragerischen Niderlag bekommen / hat er daran keinen Gefallen getragen / nicht daß jhm deß Pfaltzgraffen Wolfahrt hoch were angelegen gewesen / oder daß er viel nach jm gefragt hette / sondern weil jhm leyd war / daß der Römische Keyser so glücklichen Succeß haben solte. Der Obriste Vezier erzeigte sich sehr geneigt vnd willig / dem Bethlehem Gabor vnd dem Pfaltzgraffen Beystandt zu leysten / vnd brachte die Sachen bey dem Türckischen Keyser so weit / daß er einen Brieff an Pfaltzgraff Friderichen auff rein Pergament mit güldenen Buchstaben schreiben lassen / darinn er (wie man sagt) jhm bey dem lebendigen Gott / vnd dem grossen Propheten Mahomet zugesagt / daß er jhm / wann ers begehrte / 200000. Mann zu Hülff schicken wolte: Aber gedachter Pfaltzgraf hat lieber anderer Mittel / seine Intention außzuführen / als solcher Assistentz sich gebrauchen wollen: Sintemal er wol wußte / daß es jhm vbel anstehen würde / wann er die Türckische Hülff wider den Römischen Keyser vnnd das Hauß Oesterreich annehmen solte: da doch seine Vorfahren den Türcken vor Wien so dapffern Widerstandt gethan / vnd das Römische Reich auß so grosser Gefahr / mit welcher es damals verstrickt war / errettet haben.

Es giengen sonsten dazumal von Anbietung dieser Türckischen Hülff vnderschiedliche Discurß. Etliche hielten darfür es were zulässig solcher Hülff sich zugebrauchen / weil die Venetia-

kunfft der Key. M. vnd der erscheinenden Chur-vnd Fürsten Hertzen vnd Gemüth dahin lenden / daß jhre Consilia zu widerbringung eines rechtschaffenen sichern vnd durch gehenden Friedens / auch nothwendiger widerauffrichtung beständigen guten Vertrawens dirigiren vnd führen / damit sie bey dem gantzen Reich / vnnd allen dessen Ständen / wie auch der werthen Posterität / dessen Ruhm vnd Danck / vnd darbey sich niemand zu beschweren haben möge.

Demnach wir auch nicht zweiffeln / es werde bey solcher Zusammenkunfft gesucht werden / wie mit höchstgedachter Key. M. wir reconcil[unleserliches Material – 2 Zeichen fehlen]rt / vnd alle Mißverstände vnd Weiterung auß dem weg geraumet werden mögen / so sollen vnd köñen wir E. L. nit verhalten / daß vnderschiedliche hohe Potentaten / vnd vnsere Freund jr ansehenliche Bottschafft vnd Gesandten allbereit zu J. Key. M. deß wegen abgefertiget / deren Rath vnd Vnderhandlung nur dem gemeinen Wesen zu gutem / auch J. M. zu vnderthänigen Ehren vns gern bequemen wollen / so viel wir jmmer ohne Verletzung vnserer Ehren vnd guten Gewissen / welches wir billich höher / als vnser Leib vnd Leben / vnd alles zeitlich Gut achten / werden thun vnnd eingehen können. Erklären vns auch nachmals gegẽ männiglich dahin / daß wir J. Key. May. Hochheit zu offendiren vns niemals in Sinn genommen / auch noch nicht nemen / sondern vielmehr derselben allen gebührenden Gehorsamb / Ehr vnd Respect erzeigen wollen / wie solches deß Reichsverfassungen gemäß ist; Getrösten vnd versehen vns darauff zu Jhr. May. sie werden hingegen durch ein general Amnistiam allem Vnheyl auß dem Grund abhelffen / vnd die Sachen schleunig dahin richten / damit vnser Freund / Räthe / Diener vnnd Vnderthanen / wie auch andere gantz vnschuldige Ständ vnd Verwandte deß Reichs / deß frembden Kriegsvolcks vnd aller Gefahr mit dem ersten enthebet / alles wider in sichern vnnd friedlichen Stand gesetzt / zu besserm Vertrawen ins gemein ein rechtschaffen Fundament geleget / zu mehrer Trennung / vnd also endlich gäntzlicher Ruin deß Reichs nicht Vrsach / zugleich auch den abwesenden vnnd nicht beschriebenen Ständen / keine Anlaß gegeben werde / sich vber dergleichen Particular Convent vnnd absonderliche Schlüß / als ob dardurch gemeinen Ständen deß Reichs vorgegriffen / mit Fug zu beschweren. Dann ja vernünfftig zuerachten / da wir dergestalt etwas zuleysten gezwungen werden wollen / dardurch vnser Ehr vnd Leumut beschmitzet / vnsern Kindern vnd Nachkommen ein Mackel angehänget / denselben / wie auch vnsern Anverwandten vnnd gantzem Hauß ein beschwerlich Praejudicium, vns zugleich bey hohen Potentaten / vnnd andern Freunden starcker Verweiß / auch der Consequentz halben / der Libertät deß Reichs / vnnd dessen Ständen / oder auch andern Personen / Gefahr vnnd Schaden zugezogen / vnd dahero alle Vrsachen jetzt vnd ins künfftig / inn-vnd ausserhalb Reichs / so wol bey den jetzt lebenden / als der Posterität / vnnd in den Historien vns beygemessen werden solten / daß wir lieber Noth vnnd den Todt selbsten leyden / vnd den Außgang dem lieben Gott befehlen / als dergleichen Schmach vnd Gefahr vns vnd den vnserigen auff den Halß ziehen lassen würden / vnnd daß wir auch darzu noch vngewiß seyn solten / wessen wir vns der völligen Restitution deß vnserigen zuversehen.

Wir köndten aber gleichwol auff solchen vnverhofften Fall nicht sehen / wie es gegen Gott oder dem Reich zuverantworten / da wider alles / so viel fältig erbieten zu gut vnnd recht vns die jenige Mittel / die dem geringsten Bawren nicht abgestricket werden köndten / nicht gedeyen / sondern ohne einige Exception alle nachtheilige Defension verbotten vnd benommen werden solten / vnd würde alsdann alles Vnheyl vnnd Zerrüttung deß Reichs / auch ferrner so beharrlich vnnd vorsetzlich Landverderben vnnd Vergiessung vnschuldiges Christen Bluts vns gar nicht können zugemessen werden / wie wir dann auch hiermit gegen Gott vnd der Welt bezeugen / daß wir alsdann daran allerdings vnschuldig seyn wollen.

Ersuchen vnnd bitten demnach Ew. Ld. gantz freundlich / sie wollen diese vnsere nothwendige Erklärung im besten aufnemmen / vnd dahin sich bemühen / damit mehrer Moderation gebraucht / vnd der Christenheit Wolfahrt / auch deß Reichs Erhaltung / vnd Widerbringung deß werthen Friedens / andern Respecten vorgezogen werden mögen / etc.

Türck beut dem Pfaltzgraffen Hülff an. Als der Türckische Keyser die Zeitung von der Pragerischen Niderlag bekommen / hat er daran keinen Gefallen getragen / nicht daß jhm deß Pfaltzgraffen Wolfahrt hoch were angelegen gewesen / oder daß er viel nach jm gefragt hette / sondern weil jhm leyd war / daß der Römische Keyser so glücklichen Succeß haben solte. Der Obriste Vezier erzeigte sich sehr geneigt vnd willig / dem Bethlehem Gabor vnd dem Pfaltzgraffen Beystandt zu leysten / vnd brachte die Sachen bey dem Türckischen Keyser so weit / daß er einen Brieff an Pfaltzgraff Friderichen auff rein Pergament mit güldenen Buchstaben schreiben lassen / darinn er (wie man sagt) jhm bey dem lebendigen Gott / vnd dem grossen Propheten Mahomet zugesagt / daß er jhm / wann ers begehrte / 200000. Mann zu Hülff schicken wolte: Aber gedachter Pfaltzgraf hat lieber anderer Mittel / seine Intention außzuführẽ / als solcher Assistentz sich gebrauchen wollen: Sintemal er wol wußte / daß es jhm vbel anstehen würde / wann er die Türckische Hülff wider den Römischen Keyser vnnd das Hauß Oesterreich annehmen solte: da doch seine Vorfahren den Türcken vor Wien so dapffern Widerstandt gethan / vnd das Römische Reich auß so grosser Gefahr / mit welcher es damals verstrickt war / errettet haben.

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          <p>Es giengen sonsten dazumal von Anbietung dieser Türckischen Hülff                      vnderschiedliche Discurß. Etliche hielten darfür es were zulässig solcher Hülff                      sich zugebrauchen / weil die Venetia-
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[568/0637] kunfft der Key. M. vnd der erscheinenden Chur-vnd Fürsten Hertzen vnd Gemüth dahin lenden / daß jhre Consilia zu widerbringung eines rechtschaffenen sichern vnd durch gehenden Friedens / auch nothwendiger widerauffrichtung beständigen guten Vertrawens dirigiren vnd führen / damit sie bey dem gantzen Reich / vnnd allen dessen Ständen / wie auch der werthen Posterität / dessen Ruhm vnd Danck / vnd darbey sich niemand zu beschweren haben möge. Demnach wir auch nicht zweiffeln / es werde bey solcher Zusammenkunfft gesucht werden / wie mit höchstgedachter Key. M. wir reconcil__rt / vnd alle Mißverstände vnd Weiterung auß dem weg geraumet werden mögen / so sollen vnd köñen wir E. L. nit verhalten / daß vnderschiedliche hohe Potentaten / vnd vnsere Freund jr ansehenliche Bottschafft vnd Gesandten allbereit zu J. Key. M. deß wegen abgefertiget / deren Rath vnd Vnderhandlung nur dem gemeinen Wesen zu gutem / auch J. M. zu vnderthänigen Ehren vns gern bequemen wollen / so viel wir jmmer ohne Verletzung vnserer Ehren vnd guten Gewissen / welches wir billich höher / als vnser Leib vnd Leben / vnd alles zeitlich Gut achten / werden thun vnnd eingehen können. Erklären vns auch nachmals gegẽ männiglich dahin / daß wir J. Key. May. Hochheit zu offendiren vns niemals in Sinn genommen / auch noch nicht nemen / sondern vielmehr derselben allen gebührenden Gehorsamb / Ehr vnd Respect erzeigen wollen / wie solches deß Reichsverfassungen gemäß ist; Getrösten vnd versehen vns darauff zu Jhr. May. sie werden hingegen durch ein general Amnistiam allem Vnheyl auß dem Grund abhelffen / vnd die Sachen schleunig dahin richten / damit vnser Freund / Räthe / Diener vnnd Vnderthanen / wie auch andere gantz vnschuldige Ständ vnd Verwandte deß Reichs / deß frembden Kriegsvolcks vnd aller Gefahr mit dem ersten enthebet / alles wider in sichern vnnd friedlichen Stand gesetzt / zu besserm Vertrawen ins gemein ein rechtschaffen Fundament geleget / zu mehrer Trennung / vnd also endlich gäntzlicher Ruin deß Reichs nicht Vrsach / zugleich auch den abwesenden vnnd nicht beschriebenen Ständen / keine Anlaß gegeben werde / sich vber dergleichen Particular Convent vnnd absonderliche Schlüß / als ob dardurch gemeinen Ständen deß Reichs vorgegriffen / mit Fug zu beschweren. Dann ja vernünfftig zuerachten / da wir dergestalt etwas zuleysten gezwungen werden wollen / dardurch vnser Ehr vnd Leumut beschmitzet / vnsern Kindern vnd Nachkommen ein Mackel angehänget / denselben / wie auch vnsern Anverwandten vnnd gantzem Hauß ein beschwerlich Praejudicium, vns zugleich bey hohen Potentaten / vnnd andern Freunden starcker Verweiß / auch der Consequentz halben / der Libertät deß Reichs / vnnd dessen Ständen / oder auch andern Personen / Gefahr vnnd Schaden zugezogen / vnd dahero alle Vrsachen jetzt vnd ins künfftig / inn-vnd ausserhalb Reichs / so wol bey den jetzt lebenden / als der Posterität / vnnd in den Historien vns beygemessen werden solten / daß wir lieber Noth vnnd den Todt selbsten leyden / vnd den Außgang dem lieben Gott befehlen / als dergleichen Schmach vnd Gefahr vns vnd den vnserigen auff den Halß ziehen lassen würden / vnnd daß wir auch darzu noch vngewiß seyn solten / wessen wir vns der völligen Restitution deß vnserigen zuversehen. Wir köndten aber gleichwol auff solchen vnverhofften Fall nicht sehen / wie es gegen Gott oder dem Reich zuverantworten / da wider alles / so viel fältig erbieten zu gut vnnd recht vns die jenige Mittel / die dem geringsten Bawren nicht abgestricket werden köndten / nicht gedeyen / sondern ohne einige Exception alle nachtheilige Defension verbotten vnd benommen werden solten / vnd würde alsdann alles Vnheyl vnnd Zerrüttung deß Reichs / auch ferrner so beharrlich vnnd vorsetzlich Landverderben vnnd Vergiessung vnschuldiges Christen Bluts vns gar nicht können zugemessen werden / wie wir dann auch hiermit gegen Gott vnd der Welt bezeugen / daß wir alsdann daran allerdings vnschuldig seyn wollen. Ersuchen vnnd bitten demnach Ew. Ld. gantz freundlich / sie wollen diese vnsere nothwendige Erklärung im besten aufnemmen / vnd dahin sich bemühen / damit mehrer Moderation gebraucht / vnd der Christenheit Wolfahrt / auch deß Reichs Erhaltung / vnd Widerbringung deß werthen Friedens / andern Respecten vorgezogen werden mögen / etc. Als der Türckische Keyser die Zeitung von der Pragerischen Niderlag bekommen / hat er daran keinen Gefallen getragen / nicht daß jhm deß Pfaltzgraffen Wolfahrt hoch were angelegen gewesen / oder daß er viel nach jm gefragt hette / sondern weil jhm leyd war / daß der Römische Keyser so glücklichen Succeß haben solte. Der Obriste Vezier erzeigte sich sehr geneigt vnd willig / dem Bethlehem Gabor vnd dem Pfaltzgraffen Beystandt zu leysten / vnd brachte die Sachen bey dem Türckischen Keyser so weit / daß er einen Brieff an Pfaltzgraff Friderichen auff rein Pergament mit güldenen Buchstaben schreiben lassen / darinn er (wie man sagt) jhm bey dem lebendigen Gott / vnd dem grossen Propheten Mahomet zugesagt / daß er jhm / wann ers begehrte / 200000. Mann zu Hülff schicken wolte: Aber gedachter Pfaltzgraf hat lieber anderer Mittel / seine Intention außzuführẽ / als solcher Assistentz sich gebrauchen wollen: Sintemal er wol wußte / daß es jhm vbel anstehen würde / wann er die Türckische Hülff wider den Römischen Keyser vnnd das Hauß Oesterreich annehmen solte: da doch seine Vorfahren den Türcken vor Wien so dapffern Widerstandt gethan / vnd das Römische Reich auß so grosser Gefahr / mit welcher es damals verstrickt war / errettet haben. Türck beut dem Pfaltzgraffen Hülff an. Es giengen sonsten dazumal von Anbietung dieser Türckischen Hülff vnderschiedliche Discurß. Etliche hielten darfür es were zulässig solcher Hülff sich zugebrauchen / weil die Venetia-

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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 568. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/637>, abgerufen am 29.06.2024.