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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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ren / brennenden Lunten / Sack vnd Pack ab vnd nach der Pfaltz gezogen.

Hierzwischen ist die Statt Einbogen hefftig von den Bayerischen beschossen / vnd was deß Tags für Pressa gemacht / deß Nachts von den Belägerten / (deren Oberster Graff Henrich von Ortenburg / ein zwar junger / aber dapfferer vnnd vnverzagter Herr war /) wider außgebessert / vnnd sonsten Mannliche Gegenwehr gethan worden / darüber mancher versuchter Soldat vnnd etlich wolgeübte Büchsenmeister / vnd ein Ingenieur auff dem Platz geblieben.

Die Statt zuentsetzen ist der von Manßfeld den 26. Aprilis in 8000. Mann starck / welche er in drey Hauffen getheiler angezogen / aber doch zu spat kommen; dann der Graff von Ortenburg / weil es jhm an Pulver gemangelt / eben selbigen Tag mit dem General Tilly / so von Pilsen zu den darvor liegenden Bayerischen mit mehr Volck vnd Geschütz gestossen / accordiret / daß sie mit fliegenden Fahnen / brennenden Lunten / vnd Kugeln im Mund abziehen / jedoch sich wider J. Keys. Mayest. Churfürsten von Sachsen / vnnd Hertzogen in Bayern / auch andere Catholische Fürsten vnnd Stände innerhalb drey Monat nicht solten gebrauchen lassen: welche aber in Keys. Mayest. oder Churf. Durchl. zu Sachsen / oder Fürstl. D. in Bayern Dienste sich wolten begeben / denen solten zween Monat Sold gegeben werden:

Wegen der Pagagy solte dem Graffen / Officirern vnnd Soldaten zugelassen werden / mitzunemmen / was jhnen zugehörig / vnnd sie in die Statt gebracht; dessen von Manßfeld Pagagy / Diener / Gutschen vnnd Küchengeschirr / sampt den gebeuteten Pferden / solten auch ohne Verhindernuß hinauß gefolget werden: Man hat jhnen auch eine Convoy / so sie sicher biß zu den Frontieren begleiten solte / wie auch Wägen die Beschädigten fortzubringen mitgetheilt. So bald Tilly in die Statt kommen / vnd solche mit Keyserischem Volck besetzt / hat er 17. Rathsherrn vnd reiche Bürger / wie auch D. Friderich Georg von Oldenburg / in Hafftung nehmen lassen / vnd die Bürger vor die Plünderung hundert tausendt fl. Rantzion zuerlegen angehalten. In Zeit dieses Kriegswesens im Elnbogischen Crayß ist das Land jämmerlich verwüst vnd verderbt worden.

Werling vnd Klingenberg von Don Balthasar eingenommen. Hierzwischen haben die feste Orth Werlingk vnd Klingenberg / dem Herrn von Schwanberg gehörig / darinn bißhero auch noch Manßfeldische Besatzung gelegen / vnnd sich ein geraume Zeit dapffer gewehrt / mit Accord sich an Don Balthasar ergeben / vnd bey dem Außzug biß an die Pfaltz convoyirt worden; die Besatzung in Thabor aber / wie auch in Wittingaw haben zu keiner Vbergab verstehen wollen / sondern auffs eusserst sich zu wehren beschlossen / zu dem End gewaltig sich verschantzt / vnd Don Balthasars erwartet.

Pfaltzgraff Friderich Inmittels hat Pfaltzgraff Friderich in die vereinigte Niderland seine Reyß genommen / mit 40. Reutern vnd einer ansehenlichen Statischen ziehet in die vereinigte Niderland. Convoy bey der Statt Münster in Westphalen fürüber passirt / vnd mit sechs Compagnyen zu Emmerich ankommen / da er zween Tag still gelegen; von dannen ist er auff Cleve vnnd Roterdamm fortgeruckt / endlich den vierzehenden Aprilis mit seinem Gemahl vnnd Comitat / darunder ein Fürst von Weymar beneben andern vornehmen Herrn im Haag angelangt / deme Printz Moritz / mit allen anwesenden Fürsten / Printzen / Graffen vnd Herrn / wie auch den Engelländischen / Dennemärckischen / Schwedischen vnd andern Bottschafften vnnd Agenten / sind jhm ein stück Wegs entgegen gefahren / jhn freund-vnd mitleydenlich empfangen / einbegleitet vnnd Königlich daselbst tractirt. Auß dem Graffenhaag hat er nachmaln wegen der von Keys. May. mit etlichen Chur vnd Fürsten naher Regenspurg außgeschriebenen Zusammenkunft sub dato 1. 2. Maij folgendes Schreiben an die Chur-vnd Fürsten deß Reichs mutatis mutandis abgehen lassen:

Pfaltzgraff Friderichs Schreiben an die Chur-vnd Fürsten in Teutschland. Wir Friderich / rc. Wir werden glaubwürdig berichtet / daß nach dem die Keys. Mayest. etliche Chur vnd Fürsten deß Reichs gegen den 14. 24. Jun. nechstkommend / zu sich nacher Regenspurg beschrieben / da felbsten zu handlen / vnd zu schliessen / wie der werthe Fried in vnserm geliebten Vatterland Teutscher Nation widerzubringen / vnd ferner Landverderben abzuwenden / daß wir da bey etlichen in Verdacht gezogen werden wollen / als ob vns wolgemeynte intentiones zuwider / vnnd wir zu ferrnerer Kriegsbereitschafft vnnd Vbung seiner Thätlichkeiten geneigt weren.

Nun können wir so viel wol bezeugen / daß wir zu Kriegs Empörungen vnschuldigem Blutvergiessen vnnd Landverderben dabey gar nicht / sondern vielmehr zu einem beständigen friedlichen Wesen im Hertzen geneigt seyn / daß wir auch in die vorgangene Weitläufftigkeit nicht auß einiger Ambition oder Begierd eines Privat Nutzen gerathen / sondern in vnserm Gewissen darfür gehalten / einen ordentlichen Beruff vnd rechtmässige Defension zu handhaben: Sonsten aber der Key. May. als dem Haupt / allen gebührenden Respect vnd Gehorsamb zu erweisen vns geneigt wissen.

Demnach auch darauff / wider all vnser verhoffen / nicht allein vnser Churfürstenthumb vnd Erbland / sondern auch die benachbarte / ja fast alle Stände deß Reichs in Vngelegenheit / Schaden vnd Verderben gesetzet / vnd zu beschwerlicher Kriegsverfassung gemüssiget worden: Als ist vns je vnd allwegen dasselbe von Hertzen leyd vnd kümmerlich gewesen / vnd noch / in dem wir leichtlich erachten können / was dahero dem Römischen Reich Teutscher Nation / ja bey der bekanten annahenden grossen Türcken Gefahr der gantzen werthen Christenheit / für vnaußbleibliches Vnheyl zugezogen werden könte. Setzen demnach zu Gott dem Allmächtigen das gewisse Vertrawen / es werde bey obvermeldter Zusammen-

ren / brennenden Lunten / Sack vnd Pack ab vnd nach der Pfaltz gezogen.

Hierzwischen ist die Statt Einbogen hefftig von den Bayerischen beschossen / vnd was deß Tags für Pressa gemacht / deß Nachts von den Belägerten / (deren Oberster Graff Henrich von Ortenburg / ein zwar junger / aber dapfferer vnnd vnverzagter Herr war /) wider außgebessert / vnnd sonsten Mannliche Gegenwehr gethan worden / darüber mancher versuchter Soldat vnnd etlich wolgeübte Büchsenmeister / vnd ein Ingenieur auff dem Platz geblieben.

Die Statt zuentsetzen ist der von Manßfeld den 26. Aprilis in 8000. Mann starck / welche er in drey Hauffen getheiler angezogen / aber doch zu spat kommen; dann der Graff von Ortenburg / weil es jhm an Pulver gemangelt / eben selbigen Tag mit dem General Tilly / so von Pilsen zu den darvor liegenden Bayerischen mit mehr Volck vnd Geschütz gestossen / accordiret / daß sie mit fliegenden Fahnen / brennenden Lunten / vnd Kugeln im Mund abziehen / jedoch sich wider J. Keys. Mayest. Churfürsten von Sachsen / vnnd Hertzogen in Bayern / auch andere Catholische Fürsten vnnd Stände innerhalb drey Monat nicht solten gebrauchen lassen: welche aber in Keys. Mayest. oder Churf. Durchl. zu Sachsen / oder Fürstl. D. in Bayern Dienste sich wolten begeben / denen solten zween Monat Sold gegeben werden:

Wegen der Pagagy solte dem Graffen / Officirern vnnd Soldaten zugelassen werden / mitzunemmen / was jhnen zugehörig / vnnd sie in die Statt gebracht; dessen von Manßfeld Pagagy / Diener / Gutschen vnnd Küchengeschirr / sampt den gebeuteten Pferden / solten auch ohne Verhindernuß hinauß gefolget werden: Man hat jhnen auch eine Convoy / so sie sicher biß zu den Frontieren begleiten solte / wie auch Wägen die Beschädigten fortzubringen mitgetheilt. So bald Tilly in die Statt kommen / vnd solche mit Keyserischem Volck besetzt / hat er 17. Rathsherrn vnd reiche Bürger / wie auch D. Friderich Georg von Oldenburg / in Hafftung nehmen lassen / vnd die Bürger vor die Plünderung hundert tausendt fl. Rantzion zuerlegen angehalten. In Zeit dieses Kriegswesens im Elnbogischen Crayß ist das Land jämmerlich verwüst vnd verderbt worden.

Werling vnd Klingenberg von Don Balthasar eingenommen. Hierzwischen haben die feste Orth Werlingk vnd Klingenberg / dem Herrn von Schwanberg gehörig / darinn bißhero auch noch Manßfeldische Besatzung gelegen / vnnd sich ein geraume Zeit dapffer gewehrt / mit Accord sich an Don Balthasar ergeben / vnd bey dem Außzug biß an die Pfaltz convoyirt worden; die Besatzung in Thabor aber / wie auch in Wittingaw haben zu keiner Vbergab verstehen wollen / sondern auffs eusserst sich zu wehren beschlossen / zu dem End gewaltig sich verschantzt / vnd Don Balthasars erwartet.

Pfaltzgraff Friderich Inmittels hat Pfaltzgraff Friderich in die vereinigte Niderland seine Reyß genommen / mit 40. Reutern vnd einer ansehenlichen Statischen ziehet in die vereinigte Niderland. Convoy bey der Statt Münster in Westphalen fürüber passirt / vnd mit sechs Compagnyen zu Emmerich ankommen / da er zween Tag still gelegen; von dannen ist er auff Cleve vnnd Roterdamm fortgeruckt / endlich den vierzehenden Aprilis mit seinem Gemahl vnnd Comitat / darunder ein Fürst von Weymar beneben andern vornehmen Herrn im Haag angelangt / deme Printz Moritz / mit allen anwesenden Fürsten / Printzen / Graffen vnd Herrn / wie auch den Engelländischen / Dennemärckischen / Schwedischen vnd andern Bottschafften vnnd Agenten / sind jhm ein stück Wegs entgegen gefahren / jhn freund-vnd mitleydenlich empfangen / einbegleitet vnnd Königlich daselbst tractirt. Auß dem Graffenhaag hat er nachmaln wegen der von Keys. May. mit etlichen Chur vnd Fürsten naher Regenspurg außgeschriebenen Zusammenkunft sub dato 1. 2. Maij folgendes Schreiben an die Chur-vnd Fürsten deß Reichs mutatis mutandis abgehen lassen:

Pfaltzgraff Friderichs Schreiben an die Chur-vnd Fürsten in Teutschland. Wir Friderich / rc. Wir werden glaubwürdig berichtet / daß nach dem die Keys. Mayest. etliche Chur vnd Fürsten deß Reichs gegen den 14. 24. Jun. nechstkommend / zu sich nacher Regenspurg beschrieben / da felbsten zu handlen / vnd zu schliessen / wie der werthe Fried in vnserm geliebten Vatterland Teutscher Nation widerzubringen / vnd ferner Landverderben abzuwenden / daß wir da bey etlichen in Verdacht gezogen werden wollen / als ob vns wolgemeynte intentiones zuwider / vnnd wir zu ferrnerer Kriegsbereitschafft vnnd Vbung seiner Thätlichkeiten geneigt weren.

Nun können wir so viel wol bezeugen / daß wir zu Kriegs Empörungen vnschuldigem Blutvergiessen vnnd Landverderben dabey gar nicht / sondern vielmehr zu einem beständigen friedlichen Wesen im Hertzen geneigt seyn / daß wir auch in die vorgangene Weitläufftigkeit nicht auß einiger Ambition oder Begierd eines Privat Nutzen gerathen / sondern in vnserm Gewissen darfür gehalten / einen ordentlichen Beruff vnd rechtmässige Defension zu handhaben: Sonsten aber der Key. May. als dem Haupt / allen gebührenden Respect vnd Gehorsamb zu erweisen vns geneigt wissen.

Demnach auch darauff / wider all vnser verhoffen / nicht allein vnser Churfürstenthumb vnd Erbland / sondern auch die benachbarte / ja fast alle Stände deß Reichs in Vngelegenheit / Schaden vnd Verderben gesetzet / vnd zu beschwerlicher Kriegsverfassung gemüssiget worden: Als ist vns je vnd allwegen dasselbe von Hertzen leyd vnd kümmerlich gewesen / vnd noch / in dem wir leichtlich erachten können / was dahero dem Römischen Reich Teutscher Nation / ja bey der bekanten annahenden grossen Türcken Gefahr der gantzen werthen Christenheit / für vnaußbleibliches Vnheyl zugezogen werden könte. Setzen demnach zu Gott dem Allmächtigen das gewisse Vertrawen / es werde bey obvermeldter Zusammen-

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          <p>Die Statt zuentsetzen ist der von Manßfeld den 26. Aprilis in 8000. Mann starck /                      welche er in drey Hauffen getheiler angezogen / aber doch zu spat kommen; dann                      der Graff von Ortenburg / weil es jhm an Pulver gemangelt / eben selbigen Tag                      mit dem General Tilly / so von Pilsen zu den darvor liegenden Bayerischen mit                      mehr Volck vnd Geschütz gestossen / accordiret / daß sie mit fliegenden Fahnen /                      brennenden Lunten / vnd Kugeln im Mund abziehen / jedoch sich wider J. Keys.                      Mayest. Churfürsten von Sachsen / vnnd Hertzogen in Bayern / auch andere                      Catholische Fürsten vnnd Stände innerhalb drey Monat nicht solten gebrauchen                      lassen: welche aber in Keys. Mayest. oder Churf. Durchl. zu Sachsen / oder                      Fürstl. D. in Bayern Dienste sich wolten begeben / denen solten zween Monat Sold                      gegeben werden:</p>
          <p>Wegen der Pagagy solte dem Graffen / Officirern vnnd Soldaten zugelassen werden /                      mitzunemmen / was jhnen zugehörig / vnnd sie in die Statt gebracht; dessen von                      Manßfeld Pagagy / Diener / Gutschen vnnd Küchengeschirr / sampt den gebeuteten                      Pferden / solten auch ohne Verhindernuß hinauß gefolget werden: Man hat jhnen                      auch eine Convoy / so sie sicher biß zu den Frontieren begleiten solte / wie                      auch Wägen die Beschädigten fortzubringen mitgetheilt. So bald Tilly in die                      Statt kommen / vnd solche mit Keyserischem Volck besetzt / hat er 17. Rathsherrn                      vnd reiche Bürger / wie auch D. Friderich Georg von Oldenburg / in Hafftung                      nehmen lassen / vnd die Bürger vor die Plünderung hundert tausendt fl. Rantzion                      zuerlegen angehalten. In Zeit dieses Kriegswesens im Elnbogischen Crayß ist das                      Land jämmerlich verwüst vnd verderbt worden.</p>
          <p><note place="left">Werling vnd Klingenberg von Don Balthasar                      eingenommen.</note> Hierzwischen haben die feste Orth Werlingk vnd Klingenberg /                      dem Herrn von Schwanberg gehörig / darinn bißhero auch noch Manßfeldische                      Besatzung gelegen / vnnd sich ein geraume Zeit dapffer gewehrt / mit Accord sich                      an Don Balthasar ergeben / vnd bey dem Außzug biß an die Pfaltz convoyirt                      worden; die Besatzung in Thabor aber / wie auch in Wittingaw haben zu keiner                      Vbergab verstehen wollen / sondern auffs eusserst sich zu wehren beschlossen /                      zu dem End gewaltig sich verschantzt / vnd Don Balthasars erwartet.</p>
          <p><note place="left">Pfaltzgraff Friderich</note> Inmittels hat Pfaltzgraff                      Friderich in die vereinigte Niderland seine Reyß genommen / mit 40. Reutern vnd                      einer ansehenlichen Statischen <note place="right">ziehet in die                          vereinigte Niderland.</note> Convoy bey der Statt Münster in Westphalen                      fürüber passirt / vnd mit sechs Compagnyen zu Emmerich ankommen / da er zween                      Tag still gelegen; von dannen ist er auff Cleve vnnd Roterdamm fortgeruckt /                      endlich den vierzehenden Aprilis mit seinem Gemahl vnnd Comitat / darunder ein                      Fürst von Weymar beneben andern vornehmen Herrn im Haag angelangt / deme Printz                      Moritz / mit allen anwesenden Fürsten / Printzen / Graffen vnd Herrn / wie auch                      den Engelländischen / Dennemärckischen / Schwedischen vnd andern Bottschafften                      vnnd Agenten / sind jhm ein stück Wegs entgegen gefahren / jhn freund-vnd                      mitleydenlich empfangen / einbegleitet vnnd Königlich daselbst tractirt. Auß dem                      Graffenhaag hat er nachmaln wegen der von Keys. May. mit etlichen Chur vnd                      Fürsten naher Regenspurg außgeschriebenen Zusammenkunft sub dato 1. 2. Maij                      folgendes Schreiben an die Chur-vnd Fürsten deß Reichs mutatis mutandis abgehen                      lassen:</p>
          <p><note place="right">Pfaltzgraff Friderichs Schreiben an die Chur-vnd                          Fürsten in Teutschland.</note> Wir Friderich / rc. Wir werden glaubwürdig                      berichtet / daß nach dem die Keys. Mayest. etliche Chur vnd Fürsten deß Reichs                      gegen den 14. 24. Jun. nechstkommend / zu sich nacher Regenspurg beschrieben /                      da felbsten zu handlen / vnd zu schliessen / wie der werthe Fried in vnserm                      geliebten Vatterland Teutscher Nation widerzubringen / vnd ferner Landverderben                      abzuwenden / daß wir da bey etlichen in Verdacht gezogen werden wollen / als ob                      vns wolgemeynte intentiones zuwider / vnnd wir zu ferrnerer Kriegsbereitschafft                      vnnd Vbung seiner Thätlichkeiten geneigt weren.</p>
          <p>Nun können wir so viel wol bezeugen / daß wir zu Kriegs Empörungen vnschuldigem                      Blutvergiessen vnnd Landverderben dabey gar nicht / sondern vielmehr zu einem                      beständigen friedlichen Wesen im Hertzen geneigt seyn / daß wir auch in die                      vorgangene Weitläufftigkeit nicht auß einiger Ambition oder Begierd eines Privat                      Nutzen gerathen / sondern in vnserm Gewissen darfür gehalten / einen                      ordentlichen Beruff vnd rechtmässige Defension zu handhaben: Sonsten aber der                      Key. May. als dem Haupt / allen gebührenden Respect vnd Gehorsamb zu erweisen                      vns geneigt wissen.</p>
          <p>Demnach auch darauff / wider all vnser verhoffen / nicht allein vnser                      Churfürstenthumb vnd Erbland / sondern auch die benachbarte / ja fast alle                      Stände deß Reichs in Vngelegenheit / Schaden vnd Verderben gesetzet / vnd zu                      beschwerlicher Kriegsverfassung gemüssiget worden: Als ist vns je vnd allwegen                      dasselbe von Hertzen leyd vnd kümmerlich gewesen / vnd noch / in dem wir                      leichtlich erachten können / was dahero dem Römischen Reich Teutscher Nation /                      ja bey der bekanten annahenden grossen Türcken Gefahr der gantzen werthen                      Christenheit / für vnaußbleibliches Vnheyl zugezogen werden könte. Setzen                      demnach zu Gott dem Allmächtigen das gewisse Vertrawen / es werde bey                      obvermeldter Zusammen-
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[567/0636] ren / brennenden Lunten / Sack vnd Pack ab vnd nach der Pfaltz gezogen. Hierzwischen ist die Statt Einbogen hefftig von den Bayerischen beschossen / vnd was deß Tags für Pressa gemacht / deß Nachts von den Belägerten / (deren Oberster Graff Henrich von Ortenburg / ein zwar junger / aber dapfferer vnnd vnverzagter Herr war /) wider außgebessert / vnnd sonsten Mannliche Gegenwehr gethan worden / darüber mancher versuchter Soldat vnnd etlich wolgeübte Büchsenmeister / vnd ein Ingenieur auff dem Platz geblieben. Die Statt zuentsetzen ist der von Manßfeld den 26. Aprilis in 8000. Mann starck / welche er in drey Hauffen getheiler angezogen / aber doch zu spat kommen; dann der Graff von Ortenburg / weil es jhm an Pulver gemangelt / eben selbigen Tag mit dem General Tilly / so von Pilsen zu den darvor liegenden Bayerischen mit mehr Volck vnd Geschütz gestossen / accordiret / daß sie mit fliegenden Fahnen / brennenden Lunten / vnd Kugeln im Mund abziehen / jedoch sich wider J. Keys. Mayest. Churfürsten von Sachsen / vnnd Hertzogen in Bayern / auch andere Catholische Fürsten vnnd Stände innerhalb drey Monat nicht solten gebrauchen lassen: welche aber in Keys. Mayest. oder Churf. Durchl. zu Sachsen / oder Fürstl. D. in Bayern Dienste sich wolten begeben / denen solten zween Monat Sold gegeben werden: Wegen der Pagagy solte dem Graffen / Officirern vnnd Soldaten zugelassen werden / mitzunemmen / was jhnen zugehörig / vnnd sie in die Statt gebracht; dessen von Manßfeld Pagagy / Diener / Gutschen vnnd Küchengeschirr / sampt den gebeuteten Pferden / solten auch ohne Verhindernuß hinauß gefolget werden: Man hat jhnen auch eine Convoy / so sie sicher biß zu den Frontieren begleiten solte / wie auch Wägen die Beschädigten fortzubringen mitgetheilt. So bald Tilly in die Statt kommen / vnd solche mit Keyserischem Volck besetzt / hat er 17. Rathsherrn vnd reiche Bürger / wie auch D. Friderich Georg von Oldenburg / in Hafftung nehmen lassen / vnd die Bürger vor die Plünderung hundert tausendt fl. Rantzion zuerlegen angehalten. In Zeit dieses Kriegswesens im Elnbogischen Crayß ist das Land jämmerlich verwüst vnd verderbt worden. Hierzwischen haben die feste Orth Werlingk vnd Klingenberg / dem Herrn von Schwanberg gehörig / darinn bißhero auch noch Manßfeldische Besatzung gelegen / vnnd sich ein geraume Zeit dapffer gewehrt / mit Accord sich an Don Balthasar ergeben / vnd bey dem Außzug biß an die Pfaltz convoyirt worden; die Besatzung in Thabor aber / wie auch in Wittingaw haben zu keiner Vbergab verstehen wollen / sondern auffs eusserst sich zu wehren beschlossen / zu dem End gewaltig sich verschantzt / vnd Don Balthasars erwartet. Werling vnd Klingenberg von Don Balthasar eingenommen. Inmittels hat Pfaltzgraff Friderich in die vereinigte Niderland seine Reyß genommen / mit 40. Reutern vnd einer ansehenlichen Statischen Convoy bey der Statt Münster in Westphalen fürüber passirt / vnd mit sechs Compagnyen zu Emmerich ankommen / da er zween Tag still gelegen; von dannen ist er auff Cleve vnnd Roterdamm fortgeruckt / endlich den vierzehenden Aprilis mit seinem Gemahl vnnd Comitat / darunder ein Fürst von Weymar beneben andern vornehmen Herrn im Haag angelangt / deme Printz Moritz / mit allen anwesenden Fürsten / Printzen / Graffen vnd Herrn / wie auch den Engelländischen / Dennemärckischen / Schwedischen vnd andern Bottschafften vnnd Agenten / sind jhm ein stück Wegs entgegen gefahren / jhn freund-vnd mitleydenlich empfangen / einbegleitet vnnd Königlich daselbst tractirt. Auß dem Graffenhaag hat er nachmaln wegen der von Keys. May. mit etlichen Chur vnd Fürsten naher Regenspurg außgeschriebenen Zusammenkunft sub dato 1. 2. Maij folgendes Schreiben an die Chur-vnd Fürsten deß Reichs mutatis mutandis abgehen lassen: Pfaltzgraff Friderich ziehet in die vereinigte Niderland. Wir Friderich / rc. Wir werden glaubwürdig berichtet / daß nach dem die Keys. Mayest. etliche Chur vnd Fürsten deß Reichs gegen den 14. 24. Jun. nechstkommend / zu sich nacher Regenspurg beschrieben / da felbsten zu handlen / vnd zu schliessen / wie der werthe Fried in vnserm geliebten Vatterland Teutscher Nation widerzubringen / vnd ferner Landverderben abzuwenden / daß wir da bey etlichen in Verdacht gezogen werden wollen / als ob vns wolgemeynte intentiones zuwider / vnnd wir zu ferrnerer Kriegsbereitschafft vnnd Vbung seiner Thätlichkeiten geneigt weren. Pfaltzgraff Friderichs Schreiben an die Chur-vnd Fürsten in Teutschland. Nun können wir so viel wol bezeugen / daß wir zu Kriegs Empörungen vnschuldigem Blutvergiessen vnnd Landverderben dabey gar nicht / sondern vielmehr zu einem beständigen friedlichen Wesen im Hertzen geneigt seyn / daß wir auch in die vorgangene Weitläufftigkeit nicht auß einiger Ambition oder Begierd eines Privat Nutzen gerathen / sondern in vnserm Gewissen darfür gehalten / einen ordentlichen Beruff vnd rechtmässige Defension zu handhaben: Sonsten aber der Key. May. als dem Haupt / allen gebührenden Respect vnd Gehorsamb zu erweisen vns geneigt wissen. Demnach auch darauff / wider all vnser verhoffen / nicht allein vnser Churfürstenthumb vnd Erbland / sondern auch die benachbarte / ja fast alle Stände deß Reichs in Vngelegenheit / Schaden vnd Verderben gesetzet / vnd zu beschwerlicher Kriegsverfassung gemüssiget worden: Als ist vns je vnd allwegen dasselbe von Hertzen leyd vnd kümmerlich gewesen / vnd noch / in dem wir leichtlich erachten können / was dahero dem Römischen Reich Teutscher Nation / ja bey der bekanten annahenden grossen Türcken Gefahr der gantzen werthen Christenheit / für vnaußbleibliches Vnheyl zugezogen werden könte. Setzen demnach zu Gott dem Allmächtigen das gewisse Vertrawen / es werde bey obvermeldter Zusammen-

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  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.



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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 567. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/636>, abgerufen am 29.06.2024.