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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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Waffen gericht / musten durch Interposition K. Heinrichs deß IV. zu Franckreich die Extrema bonum publicum nit hindern / sondern jene diesem vorwachen. Wie auch gedachter König durch einen general perdon vnd amnistiam, ein ruhiges florirendes Regiment vberkam / vnd seiner Posteritet besser / als er es empfangen / durch seine kluge sanfftmuth verließ / vnd ist die schärpff nit allzeit gut / sonder ist ein Blaßbalg / dardurch das Fewer recht angeflammet wird / das hernacher nicht ehe zu löschen / biß alles consumirt vnd verherget / vnd dieses ist auch ein hochnötige Regenten Regul / vnd die bey jetzigem Wesen allen vmmständen nach / mit besserer sicherheit / auch grossen ruhm vnnd Lob / als die auff die Spitz gerichtete schärpffe zu practieren / dann von der Lindigkeit einem grossen Potentaten / sonderlich in solchen Fällen / tausentmahl weniger vbels / als von der schärpffe vnd fortsetzung der Extremiteten zugewarten / vnd wird die Gütigkeit viel mehr von Liebe / vnd Respect nit allein gegen den / der sie gebraucht / begleytet / sondern es gibt die tägliche ersahrung / dz sie auch auff die Posteritet verstammet wird / da doch das widerige selten etwas gutes verursacht / sondern wird dardurch offt das gantze Politische Wesen ins verderben gesetzt.

Zum beschluß / wann deß Churfürsten Pfaltzgraffen Churf. Gn gnugsam / durch obige vnnd andere zuträgliche Mittel / J. K. M. gnädigster affection wird gesichert seyn / so wird vngezweiffelter zuversicht nach / sich dieselbe auch aller vnterthänigsten Gebühr / gegen J K. M. als dem Haupt der massen in aller schuldig billichmässiger deuotion wissen zu bezeygen / daß J. K. M. darob werden ein allergnädigst gefallen zu schöpffen haben / vnd wird alsdann alles / was wegen deß von Manßfeldt stärckung vnd den occupirten Orthen / an jetzo vielfaltig angezogen / das zweiffels ohne / zu seyn / deß Churfürsten vnd dessen Landt vnd Leuth defension, wie auch in der vntern Pfaltz beschicht / angeordnet / in einem augenblick verschwinden / dannenhero J. K. M. diesem gäntzlich / vnd ohn alles Blutvergiessen vorkommen können.

Weil auch deß Nider Sächsischen Crayses Ständte deuotion Jhr Kays. May. gedencken lassen / So versichern die Gesandten / J. K. M. daß J. Kön. M. deroselben in allem Christ. friedliebenden / vnd zu deß H. Reichs Religion vnnd Prophanfrieden conseruation streckenden vorhaben / freundl. zu Handen zu gehen / keinen bevor zu geben / gedencken.

Vnd weil endlich einer der sammtlichen Chur: vnd etzlichen Fürsten versamblung meldung beschicht / so werden Jhr Königl. May. die bereits hieruon auisirt seyn / dieses dahindeuten / weil die Catholischen Chur: vnnd Fürsten / daselbst die Maiora, wie man sich darauff bereits / wegen der Aach / in einem Schreibenschon vorlängst fundirt, machen werden / dz wenig der Hauptsachen damit wird gedienet seyn / sondern / daß ehe hierdurch mehr verdacht vnd mißtrawen dörffte vervrsacht / auch nur die Zeit vergeblich zugebracht werden / es können J. Kays. M. diesem Vnhayl selbst bald aller gnädigst Rath schaffen.

Es wissen sonsten die Abgesandten von keiner Armatur / darinnen sich J. Kön. M. solten begeben haben / assecuriren aber J. Kay. M. daß / da dieser wegen etwas vorgangen / solches zu keines Menschen offension, sondern zu beschützung J. M. vnd dero mitverwandten Länder vnd Grantzen gemeynt sey / hiermit bittend / J. Kays. May. jhnen hierauff / demnach sie jnner wenig Tagen abzureisen / befehlicht / auffs ehiste / gleichfalls / was wegen deß Marggraffen von Tägerndorff / Fürst Christian zu Anhalt / vnd dessen gefangenen Sohn F. F. F. G. G. G. deren respective außsöhnung vnnd erledigung J. Kön. May. zu sonderbarer Freundschafft gereinchen wird / zu hoffen gewürige categorische Erklärung widerfahren lassen wollen / Vnd da es jebey der ersten Resolution solte verbleiben / so suchen sie allervnterthänigst / daß mit der Execution ehe nicht / biß sie J. Kön. May. hieruon Relation gethan / verfahren werde / sondern dieselbe so lang in suspenso verbleiben möge.

Kayserl. Resolution auff der Dänischen Abgesan ten Replica. Auff diese Replic ist hinwiderumb den Dänischen Abgesandten eine Resolution ertheylet worden / dieses Inhalts:

Der Röm. Kays. May. &c. ist referiret worden / was deß &c. Königs in Dennemarck Abgesandie replicando eingebracht / so vnnöthig allhie zu widerholen.

Wiewol nun zwar J. Kays. May. darfür gehalten / es würden erstgedacte Abgesandten mit solcher Resolution, so zu besserer J. Kön. W. Information etwas weitläufftiger außgeführet worden / jnmassen dieselbe aller billichkeit der gestalt gemäß / daß Jhr Kay. May wie sehr dieselbe sonsten geneygt / Jhrer Kön. W. in allen möglichen Dingen / statt zu thun / ohn merckliche hindanfetzung Jhr Kays. May. Reputation nicht wohl abweichen können / wohl befriediget seyn / So haben sie doch auß der vberreichten Schrifft so viel vernommen / daß mehrgemelte Abgesandten fast auff alle J. Kay. M. Resolution einverleibte Puncten zu replicirn, Instruirt worden.

Ob nun wol auff solches jhr ein wenden / auff ein vnd anders / weiter zu antworten / vnschwer gewesen / so wirb doch solches vnter anderm auch dieser Vrsachen / daß nicht alles / (jnsonderheit so viel die Erinnerungen / so an alle Chur: Fürsten vnd Ständt abgangen / deß H. Reichs constitutionen gemäß / der erklärten Aechter sich nit anzunehmen anlangt / Ob schon darauß J. M. Intention vnd meynung nit vnlauter zu vernehmen gewesen / daß solches auff zuläßlich Interposition gar nit verstanden worden) in suo sensu auffgenommen / auff dißmal vnterlassen.

Vnd demnach vornemlich in dem beyschluß der vberreichten Replica / die Summa der Abgesandten Werbungen bestehet / können nachmaln Jhr Kays. May. nicht darfür halten / daß auff weiters nachdencken / Jhr Königliche Würden darauff zu beharren / gemeynt seyn / daß Jhre Kays. May. als das Oberhaupt / den erklärten

Waffen gericht / musten durch Interposition K. Heinrichs deß IV. zu Franckreich die Extrema bonum publicum nit hindern / sondern jene diesem vorwachen. Wie auch gedachter König durch einen general perdon vnd amnistiam, ein ruhiges florirendes Regiment vberkam / vnd seiner Posteritet besser / als er es empfangen / durch seine kluge sanfftmuth verließ / vñ ist die schärpff nit allzeit gut / sonder ist ein Blaßbalg / dardurch das Fewer recht angeflam̃et wird / das hernacher nicht ehe zu löschen / biß alles consumirt vnd verherget / vnd dieses ist auch ein hochnötige Regenten Regul / vnd die bey jetzigem Wesen allen vm̃ständen nach / mit besserer sicherheit / auch grossen ruhm vnnd Lob / als die auff die Spitz gerichtete schärpffe zu practieren / dann von der Lindigkeit einem grossen Potentaten / sonderlich in solchen Fällen / tausentmahl weniger vbels / als von der schärpffe vnd fortsetzung der Extremiteten zugewarten / vnd wird die Gütigkeit viel mehr von Liebe / vnd Respect nit allein gegen den / der sie gebraucht / begleytet / sondern es gibt die tägliche ersahrung / dz sie auch auff die Posteritet verstammet wird / da doch das widerige selten etwas gutes verursacht / sondern wird dardurch offt das gantze Politische Wesen ins verderben gesetzt.

Zum beschluß / wañ deß Churfürsten Pfaltzgraffen Churf. Gn gnugsam / durch obige vnnd andere zuträgliche Mittel / J. K. M. gnädigster affection wird gesichert seyn / so wird vngezweiffelter zuversicht nach / sich dieselbe auch aller vnterthänigsten Gebühr / gegen J K. M. als dem Haupt der massen in aller schuldig billichmässiger deuotion wissen zu bezeygen / daß J. K. M. darob werden ein allergnädigst gefallẽ zu schöpffen haben / vnd wird alsdann alles / was wegen deß von Manßfeldt stärckung vnd den occupirten Orthen / an jetzo vielfaltig angezogen / das zweiffels ohne / zu seyn / deß Churfürsten vnd dessen Landt vnd Leuth defension, wie auch in der vntern Pfaltz beschicht / angeordnet / in einem augenblick verschwinden / dañenhero J. K. M. diesem gäntzlich / vnd ohn alles Blutvergiessen vorkommen können.

Weil auch deß Nider Sächsischen Crayses Ständte deuotion Jhr Kays. May. gedencken lassen / So versichern die Gesandten / J. K. M. daß J. Kön. M. deroselben in allem Christ. friedliebenden / vnd zu deß H. Reichs Religion vnnd Prophanfrieden conseruation streckenden vorhaben / freundl. zu Handen zu gehen / keinen bevor zu geben / gedencken.

Vnd weil endlich einer der sam̃tlichen Chur: vnd etzlichen Fürsten versamblung meldung beschicht / so werden Jhr Königl. May. die bereits hieruon auisirt seyn / dieses dahindeuten / weil die Catholischen Chur: vnnd Fürsten / daselbst die Maiora, wie man sich darauff bereits / wegen der Aach / in einem Schreibenschon vorlängst fundirt, machen werden / dz wenig der Hauptsachen damit wird gedienet seyn / sondern / daß ehe hierdurch mehr verdacht vnd mißtrawen dörffte vervrsacht / auch nur die Zeit vergeblich zugebracht werden / es können J. Kays. M. diesem Vnhayl selbst bald aller gnädigst Rath schaffen.

Es wissen sonsten die Abgesandten von keiner Armatur / darinnen sich J. Kön. M. solten begeben haben / assecuriren aber J. Kay. M. daß / da dieser wegen etwas vorgangen / solches zu keines Menschen offension, sondern zu beschützung J. M. vnd dero mitverwandten Länder vnd Grantzen gemeynt sey / hiermit bittend / J. Kays. May. jhnen hierauff / demnach sie jnner wenig Tagen abzureisen / befehlicht / auffs ehiste / gleichfalls / was wegen deß Marggraffen von Tägerndorff / Fürst Christian zu Anhalt / vnd dessen gefangenen Sohn F. F. F. G. G. G. deren respectivè außsöhnung vnnd erledigung J. Kön. May. zu sonderbarer Freundschafft gereĩchen wird / zu hoffen gewürige categorische Erklärung widerfahren lassen wollen / Vnd da es jebey der ersten Resolution solte verbleiben / so suchen sie allervnterthänigst / daß mit der Execution ehe nicht / biß sie J. Kön. May. hieruon Relation gethan / verfahren werde / sondern dieselbe so lang in suspenso verbleiben möge.

Kayserl. Resolution auff der Dänischen Abgesan ten Replica. Auff diese Replic ist hinwiderumb den Dänischen Abgesandten eine Resolution ertheylet worden / dieses Inhalts:

Der Röm. Kays. May. &c. ist referiret worden / was deß &c. Königs in Dennemarck Abgesandie replicando eingebracht / so vnnöthig allhie zu widerholen.

Wiewol nun zwar J. Kays. May. darfür gehalten / es würden erstgedacte Abgesandten mit solcher Resolution, so zu besserer J. Kön. W. Information etwas weitläufftiger außgeführet worden / jnmassen dieselbe aller billichkeit der gestalt gemäß / daß Jhr Kay. May wie sehr dieselbe sonsten geneygt / Jhrer Kön. W. in allen möglichen Dingen / statt zu thun / ohn merckliche hindanfetzung Jhr Kays. May. Reputation nicht wohl abweichen können / wohl befriediget seyn / So haben sie doch auß der vberreichten Schrifft so viel vernommen / daß mehrgemelte Abgesandten fast auff alle J. Kay. M. Resolution einverleibte Puncten zu replicirn, Instruirt worden.

Ob nun wol auff solches jhr ein wenden / auff ein vnd anders / weiter zu antworten / vnschwer gewesen / so wirb doch solches vnter anderm auch dieser Vrsachen / daß nicht alles / (jnsonderheit so viel die Erinnerungen / so an alle Chur: Fürsten vnd Ständt abgangen / deß H. Reichs constitutionen gemäß / der erklärten Aechter sich nit anzunehmen anlangt / Ob schon darauß J. M. Intention vnd meynung nit vnlauter zu vernehmen gewesen / daß solches auff zuläßlich Interposition gar nit verstanden worden) in suo sensu auffgenommen / auff dißmal vnterlassen.

Vnd demnach vornemlich in dem beyschluß der vberreichten Replica / die Summa der Abgesandten Werbungen bestehet / können nachmaln Jhr Kays. May. nicht darfür halten / daß auff weiters nachdencken / Jhr Königliche Würden darauff zu beharren / gemeynt seyn / daß Jhre Kays. May. als das Oberhaupt / den erklärten

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          <p>Vnd weil endlich einer der sam&#x0303;tlichen Chur: vnd etzlichen Fürsten                      versamblung meldung beschicht / so werden Jhr Königl. May. die bereits hieruon                      auisirt seyn / dieses dahindeuten / weil die Catholischen Chur: vnnd Fürsten /                      daselbst die Maiora, wie man sich darauff bereits / wegen der Aach / in einem                      Schreibenschon vorlängst fundirt, machen werden / dz wenig der Hauptsachen damit                      wird gedienet seyn / sondern / daß ehe hierdurch mehr verdacht vnd mißtrawen                      dörffte vervrsacht / auch nur die Zeit vergeblich zugebracht werden / es können                      J. Kays. M. diesem Vnhayl selbst bald aller gnädigst Rath schaffen.</p>
          <p>Es wissen sonsten die Abgesandten von keiner Armatur / darinnen sich J. Kön. M.                      solten begeben haben / assecuriren aber J. Kay. M. daß / da dieser wegen etwas                      vorgangen / solches zu keines Menschen offension, sondern zu beschützung J. M.                      vnd dero mitverwandten Länder vnd Grantzen gemeynt sey / hiermit bittend / J.                      Kays. May. jhnen hierauff / demnach sie jnner wenig Tagen abzureisen /                      befehlicht / auffs ehiste / gleichfalls / was wegen deß Marggraffen von                      Tägerndorff / Fürst Christian zu Anhalt / vnd dessen gefangenen Sohn F. F. F. G.                      G. G. deren respectivè außsöhnung vnnd erledigung J. Kön. May. zu sonderbarer                      Freundschafft gerei&#x0303;chen wird / zu hoffen gewürige categorische                      Erklärung widerfahren lassen wollen / Vnd da es jebey der ersten Resolution                      solte verbleiben / so suchen sie allervnterthänigst / daß mit der Execution ehe                      nicht / biß sie J. Kön. May. hieruon Relation gethan / verfahren werde / sondern                      dieselbe so lang in suspenso verbleiben möge.</p>
          <p><note place="right">Kayserl. Resolution auff der Dänischen Abgesan ten                          Replica.</note> Auff diese Replic ist hinwiderumb den Dänischen Abgesandten                      eine Resolution ertheylet worden / dieses Inhalts:</p>
          <p>Der Röm. Kays. May. &amp;c. ist referiret worden / was deß &amp;c. Königs                      in Dennemarck Abgesandie replicando eingebracht / so vnnöthig allhie zu                      widerholen.</p>
          <p>Wiewol nun zwar J. Kays. May. darfür gehalten / es würden erstgedacte Abgesandten                      mit solcher Resolution, so zu besserer J. Kön. W. Information etwas                      weitläufftiger außgeführet worden / jnmassen dieselbe aller billichkeit der                      gestalt gemäß / daß Jhr Kay. May wie sehr dieselbe sonsten geneygt / Jhrer Kön.                      W. in allen möglichen Dingen / statt zu thun / ohn merckliche hindanfetzung Jhr                      Kays. May. Reputation nicht wohl abweichen können / wohl befriediget seyn / So                      haben sie doch auß der vberreichten Schrifft so viel vernommen / daß mehrgemelte                      Abgesandten fast auff alle J. Kay. M. Resolution einverleibte Puncten zu                      replicirn, Instruirt worden.</p>
          <p>Ob nun wol auff solches jhr ein wenden / auff ein vnd anders / weiter zu                      antworten / vnschwer gewesen / so wirb doch solches vnter anderm auch dieser                      Vrsachen / daß nicht alles / (jnsonderheit so viel die Erinnerungen / so an alle                      Chur: Fürsten vnd Ständt abgangen / deß H. Reichs constitutionen gemäß / der                      erklärten Aechter sich nit anzunehmen anlangt / Ob schon darauß J. M. Intention                      vnd meynung nit vnlauter zu vernehmen gewesen / daß solches auff zuläßlich                      Interposition gar nit verstanden worden) in suo sensu auffgenommen / auff dißmal                      vnterlassen.</p>
          <p>Vnd demnach vornemlich in dem beyschluß der vberreichten Replica / die Summa der                      Abgesandten Werbungen bestehet / können nachmaln Jhr Kays. May. nicht darfür                      halten / daß auff weiters nachdencken / Jhr Königliche Würden darauff zu                      beharren / gemeynt seyn / daß Jhre Kays. May. als das Oberhaupt / den                          erklärten
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[561/0630] Waffen gericht / musten durch Interposition K. Heinrichs deß IV. zu Franckreich die Extrema bonum publicum nit hindern / sondern jene diesem vorwachen. Wie auch gedachter König durch einen general perdon vnd amnistiam, ein ruhiges florirendes Regiment vberkam / vnd seiner Posteritet besser / als er es empfangen / durch seine kluge sanfftmuth verließ / vñ ist die schärpff nit allzeit gut / sonder ist ein Blaßbalg / dardurch das Fewer recht angeflam̃et wird / das hernacher nicht ehe zu löschen / biß alles consumirt vnd verherget / vnd dieses ist auch ein hochnötige Regenten Regul / vnd die bey jetzigem Wesen allen vm̃ständen nach / mit besserer sicherheit / auch grossen ruhm vnnd Lob / als die auff die Spitz gerichtete schärpffe zu practieren / dann von der Lindigkeit einem grossen Potentaten / sonderlich in solchen Fällen / tausentmahl weniger vbels / als von der schärpffe vnd fortsetzung der Extremiteten zugewarten / vnd wird die Gütigkeit viel mehr von Liebe / vnd Respect nit allein gegen den / der sie gebraucht / begleytet / sondern es gibt die tägliche ersahrung / dz sie auch auff die Posteritet verstammet wird / da doch das widerige selten etwas gutes verursacht / sondern wird dardurch offt das gantze Politische Wesen ins verderben gesetzt. Zum beschluß / wañ deß Churfürsten Pfaltzgraffen Churf. Gn gnugsam / durch obige vnnd andere zuträgliche Mittel / J. K. M. gnädigster affection wird gesichert seyn / so wird vngezweiffelter zuversicht nach / sich dieselbe auch aller vnterthänigsten Gebühr / gegen J K. M. als dem Haupt der massen in aller schuldig billichmässiger deuotion wissen zu bezeygen / daß J. K. M. darob werden ein allergnädigst gefallẽ zu schöpffen haben / vnd wird alsdann alles / was wegen deß von Manßfeldt stärckung vnd den occupirten Orthen / an jetzo vielfaltig angezogen / das zweiffels ohne / zu seyn / deß Churfürsten vnd dessen Landt vnd Leuth defension, wie auch in der vntern Pfaltz beschicht / angeordnet / in einem augenblick verschwinden / dañenhero J. K. M. diesem gäntzlich / vnd ohn alles Blutvergiessen vorkommen können. Weil auch deß Nider Sächsischen Crayses Ständte deuotion Jhr Kays. May. gedencken lassen / So versichern die Gesandten / J. K. M. daß J. Kön. M. deroselben in allem Christ. friedliebenden / vnd zu deß H. Reichs Religion vnnd Prophanfrieden conseruation streckenden vorhaben / freundl. zu Handen zu gehen / keinen bevor zu geben / gedencken. Vnd weil endlich einer der sam̃tlichen Chur: vnd etzlichen Fürsten versamblung meldung beschicht / so werden Jhr Königl. May. die bereits hieruon auisirt seyn / dieses dahindeuten / weil die Catholischen Chur: vnnd Fürsten / daselbst die Maiora, wie man sich darauff bereits / wegen der Aach / in einem Schreibenschon vorlängst fundirt, machen werden / dz wenig der Hauptsachen damit wird gedienet seyn / sondern / daß ehe hierdurch mehr verdacht vnd mißtrawen dörffte vervrsacht / auch nur die Zeit vergeblich zugebracht werden / es können J. Kays. M. diesem Vnhayl selbst bald aller gnädigst Rath schaffen. Es wissen sonsten die Abgesandten von keiner Armatur / darinnen sich J. Kön. M. solten begeben haben / assecuriren aber J. Kay. M. daß / da dieser wegen etwas vorgangen / solches zu keines Menschen offension, sondern zu beschützung J. M. vnd dero mitverwandten Länder vnd Grantzen gemeynt sey / hiermit bittend / J. Kays. May. jhnen hierauff / demnach sie jnner wenig Tagen abzureisen / befehlicht / auffs ehiste / gleichfalls / was wegen deß Marggraffen von Tägerndorff / Fürst Christian zu Anhalt / vnd dessen gefangenen Sohn F. F. F. G. G. G. deren respectivè außsöhnung vnnd erledigung J. Kön. May. zu sonderbarer Freundschafft gereĩchen wird / zu hoffen gewürige categorische Erklärung widerfahren lassen wollen / Vnd da es jebey der ersten Resolution solte verbleiben / so suchen sie allervnterthänigst / daß mit der Execution ehe nicht / biß sie J. Kön. May. hieruon Relation gethan / verfahren werde / sondern dieselbe so lang in suspenso verbleiben möge. Auff diese Replic ist hinwiderumb den Dänischen Abgesandten eine Resolution ertheylet worden / dieses Inhalts: Kayserl. Resolution auff der Dänischen Abgesan ten Replica. Der Röm. Kays. May. &c. ist referiret worden / was deß &c. Königs in Dennemarck Abgesandie replicando eingebracht / so vnnöthig allhie zu widerholen. Wiewol nun zwar J. Kays. May. darfür gehalten / es würden erstgedacte Abgesandten mit solcher Resolution, so zu besserer J. Kön. W. Information etwas weitläufftiger außgeführet worden / jnmassen dieselbe aller billichkeit der gestalt gemäß / daß Jhr Kay. May wie sehr dieselbe sonsten geneygt / Jhrer Kön. W. in allen möglichen Dingen / statt zu thun / ohn merckliche hindanfetzung Jhr Kays. May. Reputation nicht wohl abweichen können / wohl befriediget seyn / So haben sie doch auß der vberreichten Schrifft so viel vernommen / daß mehrgemelte Abgesandten fast auff alle J. Kay. M. Resolution einverleibte Puncten zu replicirn, Instruirt worden. Ob nun wol auff solches jhr ein wenden / auff ein vnd anders / weiter zu antworten / vnschwer gewesen / so wirb doch solches vnter anderm auch dieser Vrsachen / daß nicht alles / (jnsonderheit so viel die Erinnerungen / so an alle Chur: Fürsten vnd Ständt abgangen / deß H. Reichs constitutionen gemäß / der erklärten Aechter sich nit anzunehmen anlangt / Ob schon darauß J. M. Intention vnd meynung nit vnlauter zu vernehmen gewesen / daß solches auff zuläßlich Interposition gar nit verstanden worden) in suo sensu auffgenommen / auff dißmal vnterlassen. Vnd demnach vornemlich in dem beyschluß der vberreichten Replica / die Summa der Abgesandten Werbungen bestehet / können nachmaln Jhr Kays. May. nicht darfür halten / daß auff weiters nachdencken / Jhr Königliche Würden darauff zu beharren / gemeynt seyn / daß Jhre Kays. May. als das Oberhaupt / den erklärten

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Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Frederike Neuber, Marcus Baumgarten: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Das zweispaltige Layout wurde bei Transkription und Auszeichnung des Textes nicht berücksichtigt.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.



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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 561. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/630>, abgerufen am 23.11.2024.