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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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ten Personen aber seynd widerumb in Gefängnuß geführet / vnd jhnen vergünstiget worden / daß sie jederman hat besuchen / mit jhnen reden / vnd sie gesegnen können: so bald sie aber von der Verurtheilung in die Custodj gelanget / sind viel Jesuiter zu jhnen kommen / vnnd haben sich so hoch bemühet / ob sie dieselben (dann diese condemnirte Personen alle / außgenommen Wentzel von Budowitz / so ein Reformirter / vnd Dionysius Tscherin / so Römisch Catholisch war / der Evangelischen Lutherischen Religion zugethan gewesen) auff jhre Meynung zum Römisch-Catholischen Glauben bringen möchten: Sie haben aber bey keinem nich [unleserliches Material - Zeichen fehlt]ichten können / vnnd in deme sie mit D. [unleserliches Material - 1 Wort fehlt] in Beysein deß Teutschen Predigers der [unleserliches Material - Zeichen fehlt]gischen Confession / M. David Lippachs / länger als ein Stundt disputiret / hat er jhnen endlichen dieses zur letzten Antwort gegeben: Was er seinem HERRN Christo in der Heiligen Tauff habe zugesagt / darauff wölle er leben vnnd sterben / vnd solches mit seinem Blut bezeugen / etc.

Man hat sonsten den Gefangenen sämptlich / so wol Teutsche / als Böhmische / Evangelische vnd Hussitische Priester biß an jhr Ende zugelassen.

An obbemeldtem Sambstag in der Nacht hat man vber vorbesagte drey vnd viertzig Personen noch zween Gefangene folgender Gestalt verurtheilet / nämlichen:

1. Leander Rüppel / Pfältzischer Heydelbergischer geheimer Raht / auch anderer Fürsten Consulent vnd Agent: Vnd

2. Georg Hawenschildt / Appellation-Raht / Advocat vnd Commissarius, soll jhnen beyden die Köpff vnd rechte Hände abgehawen / selbige auff den Brücken Thurn gesteckt vnd angeheffiet / vnd zugleich alle jhre Güter confiscirt werden. Dieweil man aber diese zween mit den andern Gefangnen nicht ins Schloß geführt / als hat man jhnen jhre Condemnation / nicht wie den andern vorgelesen / sondern noch dieselbige Nacht jhnen solche schrifftlich ins Gefängnuß geschickt / vnd also die vorstehende Execution angekündiget.

Sontags den 10. 20. Junij frühe / seynd viel der verurtheilten betrübte Weiber / Kinder vnnd Befreundte zum Fürsten von Liechtenstein kommen / vnnd vor jhre condemnirte Herren / Vetter vnd Verwandte gantz flehenlich vnd erbärmlich vmb Gnad / oder doch Linderung der Straffe vnd Vrtheil gebetten / aber sie haben nichts außrichten können. Dann gegen Abend ward die auffgeschlagene Bühne vber vnd vber / so wol auff den seiten / auch gegen dem Rahthauß etlich Elen hoch mit schwartzem Tuch vberzogen / vnnd die verurtheilte Personen in acht Gutschen / mit 2. Cornet Reuttern / vnd einem Fähnlein zu Fuß begleitet / vom Schloß herunter in die Alte Statt gebracht / deßgleichen geschahe auch mit den Newstätter Gefangenen / vnd hielten diese Nacht alle Reuterey vnd Fußvolck zu Prag auff vnterschiedlichen Plätzen Wacht: Die verurtheilten aber brachten die Nacht mit innbrünstigem Gebett vnd Singen hin.

Montags den 11. Junij / als es der Teutschen Vhr nach vor fünff gewesen / hat man am Himmel vber der Statt zween schöne Regenbogen / so Creutzweiß vber einander geschrencket gewesen / gesehen / deren Bedeutung dem Allwissenden Gott bekandt. Als die Glock fünffe geschlagen / ist auff dem Schloß auß einem groben Geschütz ein Losungs-Schuß geschehen / darauff alsbaldt alle Thor / wie auch das Brücken Thor zugesperret / der Schutzgatter herab gelassen / vnd die Execution für die Handt genommen worden.

Auff dem Ringk bey dem Rahthauß waren zwey Cornet Reuter / vnd drey Fähnlein Fußvolck verordnet. Auff dem Althan neben dem auffgerichteten Theatro seynd die Keyserliche Richter / sampt dem Altstätter Rath gesessen / die drey Stattrichter aber haben hernacher einen nach dem andern zur Wallstatt auff die Bühne begleitet. Daselbst hin hat ein verkapter Herrn Diener ein Crucifix gestecket / darbey die verurtheilten auff ein schwartzes Tuch nidergekniet / vnnd jhre Lebens-Straff außgestanden: Vnter wehrender Execution aber hat man zu allernechst an der Wallstatt bey dem Fußvolck (welches sampt der Reutterey die Bühne in einer Ordnung vmbgeben vnd eingeschlossen hatten) auff etlichen Trommeln starck gespielet / daß man die Reden der Verurtheileten nicht vernehmen können.

Erstlich ist der Graff von Schlick in einem Schwartz Seydenen Rock / vnd in der Hand ein Gebett Buch haltend / gar getrost / vnd doch seuffzend (gantz frey vnd vngebunden / wie auch die andern alle) auff die Bühne gangen: allda hat jhn sein Diener oberhalb deß Leibs abgezogen vnd entblösset: darauff ist er auff das Tuch nidergekniet / auch mit gefaltenen Händen vnd Anruffung Gottes sein Haupt dargestrecket / welches jhme der Scharpffrichter mit grosser Behändigkeit abgeschlagen: Als dieses geschehen / hat der Diener deß Graffen rechte Hand auff ein Stöcklein gelegt / welche der Scharpffrichter auch abgehawen / vnd neben dem Haupt zu sich genommen / der Leib aber ist in das Tuch / darauff er justificirt worden / gewickelt / vnnd von sechs in Schwartz verkapten Personen von der Bühne hinweg getragen / vnd also der Leichnam von dem Scharpffrichter nicht berühret worden: welches auch mit allen 24. Personen / so mit dem Schwerdt gerichtet / geschehen.

Nach Graff Schlicken ist der von Budowitz (der Calvinischen Religion) ohne Priester auff die Bühne getretten / derselbe hat gleicher gestalt sein Gebett fleissig verrichtet / vnd das vber jhn decernirte Vrtheil / wie ingleichem die vbrigen alle / außgestanden. Vnd so offt einer hingerichtet gewesen / haben die sechs verkappte Personen den Leichnam Abwegs getragen / vnnd hingegen zwo andere dergleichen Personen ein newes Tuch vffgebreitet. Seyn also alle nach einander / die Evangelischen mit jhren Priestern / Dionysius Tscherin mit einem Probst vnd Jesuiten / Budowitz aber (wie gemeldet) allein auff der Bühne erschienen / vnd ein jeder seinen Glauben nach seinem Leben / stand: vnd hertzhafftig geendet.

ten Personen aber seynd widerumb in Gefängnuß geführet / vnd jhnen vergünstiget worden / daß sie jederman hat besuchen / mit jhnen reden / vnd sie gesegnen können: so bald sie aber von der Verurtheilung in die Custodj gelanget / sind viel Jesuiter zu jhnen kommen / vnnd haben sich so hoch bemühet / ob sie dieselben (dann diese condemnirte Personen alle / außgenommen Wentzel von Budowitz / so ein Reformirter / vnd Dionysius Tscherin / so Römisch Catholisch war / der Evangelischẽ Lutherischen Religion zugethan gewesen) auff jhre Meynung zum Römisch-Catholischen Glauben bringen möchten: Sie haben aber bey keinem nich [unleserliches Material – Zeichen fehlt]ichten können / vnnd in deme sie mit D. [unleserliches Material – 1 Wort fehlt] in Beysein deß Teutschen Predigers der [unleserliches Material – Zeichen fehlt]gischen Confession / M. David Lippachs / länger als ein Stundt disputiret / hat er jhnen endlichen dieses zur letzten Antwort gegeben: Was er seinem HERRN Christo in der Heiligen Tauff habe zugesagt / darauff wölle er leben vnnd sterben / vnd solches mit seinem Blut bezeugen / etc.

Man hat sonsten den Gefangenen sämptlich / so wol Teutsche / als Böhmische / Evangelische vñ Hussitische Priester biß an jhr Ende zugelassen.

An obbemeldtem Sambstag in der Nacht hat man vber vorbesagte drey vnd viertzig Personen noch zween Gefangene folgender Gestalt verurtheilet / nämlichen:

1. Leander Rüppel / Pfältzischer Heydelbergischer geheimer Raht / auch anderer Fürsten Consulent vnd Agent: Vnd

2. Georg Hawenschildt / Appellation-Raht / Advocat vnd Commissarius, soll jhnen beyden die Köpff vnd rechte Hände abgehawen / selbige auff den Brücken Thurn gesteckt vnd angeheffiet / vnd zugleich alle jhre Güter confiscirt werden. Dieweil man aber diese zween mit den andern Gefangnen nicht ins Schloß geführt / als hat man jhnen jhre Condemnation / nicht wie den andern vorgelesen / sondern noch dieselbige Nacht jhnẽ solche schrifftlich ins Gefängnuß geschickt / vnd also die vorstehende Execution angekündiget.

Sontags den 10. 20. Junij frühe / seynd viel der verurtheilten betrübte Weiber / Kinder vnnd Befreundte zum Fürsten von Liechtenstein kommen / vnnd vor jhre condemnirte Herren / Vetter vnd Verwandte gantz flehenlich vnd erbärmlich vmb Gnad / oder doch Linderung der Straffe vnd Vrtheil gebetten / aber sie haben nichts außrichten können. Dann gegen Abend ward die auffgeschlagene Bühne vber vnd vber / so wol auff den seiten / auch gegen dem Rahthauß etlich Elen hoch mit schwartzem Tuch vberzogen / vnnd die verurtheilte Personen in acht Gutschen / mit 2. Cornet Reuttern / vnd einem Fähnlein zu Fuß begleitet / vom Schloß herunter in die Alte Statt gebracht / deßgleichen geschahe auch mit den Newstätter Gefangenen / vnd hielten diese Nacht alle Reuterey vnd Fußvolck zu Prag auff vnterschiedlichẽ Plätzen Wacht: Die verurtheilten aber brachten die Nacht mit innbrünstigem Gebett vnd Singen hin.

Montags den 11. Junij / als es der Teutschen Vhr nach vor fünff gewesen / hat man am Himmel vber der Statt zween schöne Regenbogen / so Creutzweiß vber einander geschrencket gewesen / gesehen / deren Bedeutung dem Allwissendẽ Gott bekandt. Als die Glock fünffe geschlagen / ist auff dem Schloß auß einem groben Geschütz ein Losungs-Schuß geschehen / darauff alsbaldt alle Thor / wie auch das Brücken Thor zugesperret / der Schutzgatter herab gelassen / vnd die Execution für die Handt genommen worden.

Auff dem Ringk bey dem Rahthauß waren zwey Cornet Reuter / vnd drey Fähnlein Fußvolck verordnet. Auff dem Althan neben dem auffgerichteten Theatro seynd die Keyserliche Richter / sampt dem Altstätter Rath gesessen / die drey Stattrichter aber haben hernacher einen nach dem andern zur Wallstatt auff die Bühne begleitet. Daselbst hin hat ein verkapter Herrn Diener ein Crucifix gestecket / darbey die verurtheilten auff ein schwartzes Tuch nidergekniet / vnnd jhre Lebens-Straff außgestanden: Vnter wehrender Execution aber hat man zu allernechst an der Wallstatt bey dem Fußvolck (welches sampt der Reutterey die Bühne in einer Ordnung vmbgeben vnd eingeschlossen hatten) auff etlichẽ Trommeln starck gespielet / daß man die Reden der Verurtheileten nicht vernehmen können.

Erstlich ist der Graff von Schlick in einem Schwartz Seydenen Rock / vnd in der Hand ein Gebett Buch haltend / gar getrost / vnd doch seuffzend (gantz frey vnd vngebunden / wie auch die andern alle) auff die Bühne gangen: allda hat jhn sein Diener oberhalb deß Leibs abgezogen vnd entblösset: darauff ist er auff das Tuch nidergekniet / auch mit gefaltenen Händen vnd Anruffung Gottes sein Haupt dargestrecket / welches jhme der Scharpffrichter mit grosser Behändigkeit abgeschlagen: Als dieses geschehen / hat der Diener deß Graffen rechte Hand auff ein Stöcklein gelegt / welche der Scharpffrichter auch abgehawen / vnd neben dem Haupt zu sich genommen / der Leib aber ist in das Tuch / darauff er justificirt worden / gewickelt / vnnd von sechs in Schwartz verkapten Personen von der Bühne hinweg getragen / vnd also der Leichnam von dem Scharpffrichter nicht berühret worden: welches auch mit allen 24. Personen / so mit dem Schwerdt gerichtet / geschehen.

Nach Graff Schlicken ist der von Budowitz (der Calvinischẽ Religion) ohne Priester auff die Bühne getretten / derselbe hat gleicher gestalt sein Gebett fleissig verrichtet / vnd das vber jhn decernirte Vrtheil / wie ingleichem die vbrigen alle / außgestanden. Vnd so offt einer hingerichtet gewesen / haben die sechs verkappte Personen den Leichnam Abwegs getragen / vnnd hingegen zwo andere dergleichen Personen ein newes Tuch vffgebreitet. Seyn also alle nach einander / die Evangelischen mit jhren Priestern / Dionysius Tscherin mit einem Probst vnd Jesuiten / Budowitz aber (wie gemeldet) allein auff der Bühne erschienen / vnd ein jeder seinen Glauben nach seinem Leben / stand: vnd hertzhafftig geendet.

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          <p>Montags den 11. Junij / als es der Teutschen Vhr nach vor fünff gewesen / hat man                      am Himmel vber der Statt zween schöne Regenbogen / so Creutzweiß vber einander                      geschrencket gewesen / gesehen / deren Bedeutung dem Allwissende&#x0303; Gott bekandt.                      Als die Glock fünffe geschlagen / ist auff dem Schloß auß einem groben Geschütz                      ein Losungs-Schuß geschehen / darauff alsbaldt alle Thor / wie auch das Brücken                      Thor zugesperret / der Schutzgatter herab gelassen / vnd die Execution für die                      Handt genommen worden.</p>
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[540/0609] ten Personen aber seynd widerumb in Gefängnuß geführet / vnd jhnen vergünstiget worden / daß sie jederman hat besuchen / mit jhnen reden / vnd sie gesegnen können: so bald sie aber von der Verurtheilung in die Custodj gelanget / sind viel Jesuiter zu jhnen kommen / vnnd haben sich so hoch bemühet / ob sie dieselben (dann diese condemnirte Personen alle / außgenommen Wentzel von Budowitz / so ein Reformirter / vnd Dionysius Tscherin / so Römisch Catholisch war / der Evangelischẽ Lutherischen Religion zugethan gewesen) auff jhre Meynung zum Römisch-Catholischen Glauben bringen möchten: Sie haben aber bey keinem nich _ ichten können / vnnd in deme sie mit D. _ in Beysein deß Teutschen Predigers der _ gischen Confession / M. David Lippachs / länger als ein Stundt disputiret / hat er jhnen endlichen dieses zur letzten Antwort gegeben: Was er seinem HERRN Christo in der Heiligen Tauff habe zugesagt / darauff wölle er leben vnnd sterben / vnd solches mit seinem Blut bezeugen / etc. Man hat sonsten den Gefangenen sämptlich / so wol Teutsche / als Böhmische / Evangelische vñ Hussitische Priester biß an jhr Ende zugelassen. An obbemeldtem Sambstag in der Nacht hat man vber vorbesagte drey vnd viertzig Personen noch zween Gefangene folgender Gestalt verurtheilet / nämlichen: 1. Leander Rüppel / Pfältzischer Heydelbergischer geheimer Raht / auch anderer Fürsten Consulent vnd Agent: Vnd 2. Georg Hawenschildt / Appellation-Raht / Advocat vnd Commissarius, soll jhnen beyden die Köpff vnd rechte Hände abgehawen / selbige auff den Brücken Thurn gesteckt vnd angeheffiet / vnd zugleich alle jhre Güter confiscirt werden. Dieweil man aber diese zween mit den andern Gefangnen nicht ins Schloß geführt / als hat man jhnen jhre Condemnation / nicht wie den andern vorgelesen / sondern noch dieselbige Nacht jhnẽ solche schrifftlich ins Gefängnuß geschickt / vnd also die vorstehende Execution angekündiget. Sontags den 10. 20. Junij frühe / seynd viel der verurtheilten betrübte Weiber / Kinder vnnd Befreundte zum Fürsten von Liechtenstein kommen / vnnd vor jhre condemnirte Herren / Vetter vnd Verwandte gantz flehenlich vnd erbärmlich vmb Gnad / oder doch Linderung der Straffe vnd Vrtheil gebetten / aber sie haben nichts außrichten können. Dann gegen Abend ward die auffgeschlagene Bühne vber vnd vber / so wol auff den seiten / auch gegen dem Rahthauß etlich Elen hoch mit schwartzem Tuch vberzogen / vnnd die verurtheilte Personen in acht Gutschen / mit 2. Cornet Reuttern / vnd einem Fähnlein zu Fuß begleitet / vom Schloß herunter in die Alte Statt gebracht / deßgleichen geschahe auch mit den Newstätter Gefangenen / vnd hielten diese Nacht alle Reuterey vnd Fußvolck zu Prag auff vnterschiedlichẽ Plätzen Wacht: Die verurtheilten aber brachten die Nacht mit innbrünstigem Gebett vnd Singen hin. Montags den 11. Junij / als es der Teutschen Vhr nach vor fünff gewesen / hat man am Himmel vber der Statt zween schöne Regenbogen / so Creutzweiß vber einander geschrencket gewesen / gesehen / deren Bedeutung dem Allwissendẽ Gott bekandt. Als die Glock fünffe geschlagen / ist auff dem Schloß auß einem groben Geschütz ein Losungs-Schuß geschehen / darauff alsbaldt alle Thor / wie auch das Brücken Thor zugesperret / der Schutzgatter herab gelassen / vnd die Execution für die Handt genommen worden. Auff dem Ringk bey dem Rahthauß waren zwey Cornet Reuter / vnd drey Fähnlein Fußvolck verordnet. Auff dem Althan neben dem auffgerichteten Theatro seynd die Keyserliche Richter / sampt dem Altstätter Rath gesessen / die drey Stattrichter aber haben hernacher einen nach dem andern zur Wallstatt auff die Bühne begleitet. Daselbst hin hat ein verkapter Herrn Diener ein Crucifix gestecket / darbey die verurtheilten auff ein schwartzes Tuch nidergekniet / vnnd jhre Lebens-Straff außgestanden: Vnter wehrender Execution aber hat man zu allernechst an der Wallstatt bey dem Fußvolck (welches sampt der Reutterey die Bühne in einer Ordnung vmbgeben vnd eingeschlossen hatten) auff etlichẽ Trommeln starck gespielet / daß man die Reden der Verurtheileten nicht vernehmen können. Erstlich ist der Graff von Schlick in einem Schwartz Seydenen Rock / vnd in der Hand ein Gebett Buch haltend / gar getrost / vnd doch seuffzend (gantz frey vnd vngebunden / wie auch die andern alle) auff die Bühne gangen: allda hat jhn sein Diener oberhalb deß Leibs abgezogen vnd entblösset: darauff ist er auff das Tuch nidergekniet / auch mit gefaltenen Händen vnd Anruffung Gottes sein Haupt dargestrecket / welches jhme der Scharpffrichter mit grosser Behändigkeit abgeschlagen: Als dieses geschehen / hat der Diener deß Graffen rechte Hand auff ein Stöcklein gelegt / welche der Scharpffrichter auch abgehawen / vnd neben dem Haupt zu sich genommen / der Leib aber ist in das Tuch / darauff er justificirt worden / gewickelt / vnnd von sechs in Schwartz verkapten Personen von der Bühne hinweg getragen / vnd also der Leichnam von dem Scharpffrichter nicht berühret worden: welches auch mit allen 24. Personen / so mit dem Schwerdt gerichtet / geschehen. Nach Graff Schlicken ist der von Budowitz (der Calvinischẽ Religion) ohne Priester auff die Bühne getretten / derselbe hat gleicher gestalt sein Gebett fleissig verrichtet / vnd das vber jhn decernirte Vrtheil / wie ingleichem die vbrigen alle / außgestanden. Vnd so offt einer hingerichtet gewesen / haben die sechs verkappte Personen den Leichnam Abwegs getragen / vnnd hingegen zwo andere dergleichen Personen ein newes Tuch vffgebreitet. Seyn also alle nach einander / die Evangelischen mit jhren Priestern / Dionysius Tscherin mit einem Probst vnd Jesuiten / Budowitz aber (wie gemeldet) allein auff der Bühne erschienen / vnd ein jeder seinen Glauben nach seinem Leben / stand: vnd hertzhafftig geendet.

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  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.



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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 540. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/609>, abgerufen am 29.06.2024.