Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.[Abbildung]
dahin condemnirt / daß jhme die Zung herauß gerissen / vnd er alsdann lebendig geviertheilt werden sollen. Man hat jhn aber auß Gnaden verurtheilet / daß jhme die Zung soll abgeschnitten / er darauff mit dem Schwerdt gerichtet / hernach in vier Stück zerhawen / vnnd dieselbe vor dem Galgen-Thor auff die Strassen / der Kopff aber am Brücken Thurn auffgesteckt worden. 18. Wenzel Maschiroffsky / 19. Henrich Bock / 20. Elias Rosin der älter / 21. Elias Kotzaw / 22. Georg Stzetzischky / 23. Michael Widmann / 24. Simon Wockatschtz / Sollen alle sieben auß Gnaden mit den Schwert gerichtet werden. 25. Johan Kuttenaw / der Alten Statt Burger Hauptmann: Vnd 26. Simon Sussitzßky / deß Rahts / vnd im Steyer-Ampt / auch vor diesem Commissarius vber das Jesuiter Collegium / sollen beyde auff dem Altstätter Rahthauß an einem zum Fenster hinauß gehenden Balcken auffgehenckt werden. 27. Nathanael Wodnianßky soll man auff dem Altstätter Platz an die Justitiam hencken. Bey solcher Verurtheilung ist auch allemahl / vnd bey jedem Gefangenen insonderheit / (bey denen so im Leben gelassen / so wol als den jenigen / so hernacher justificirt) zugleich abgelesen worden / daß sie Leib / Leben / Ehr / Haab vnd Gut verfallen hetten / wie dann auch solche confiscirt vnd eingezogen / ausserhalb daß etlicher Gemahlinnen vnd Weibern jhr zugebrachtes Heurahtsgut gelassen worden. Als nun solcher Blutsgericht Actus verrichtet / hat sich der Keyserliche Procurator von Jh. Keys. Majestät wegen / in Teutscher vnnd Böhmischer Sprach bedanckt / vnd seynd darauff die Commissarien wider nach Hauß gefahren: die verurtheile- [Abbildung]
dahin condemnirt / daß jhme die Zung herauß gerissen / vnd er alsdann lebendig geviertheilt werdẽ sollen. Man hat jhn aber auß Gnaden verurtheilet / daß jhme die Zung soll abgeschnitten / er darauff mit dem Schwerdt gerichtet / hernach in vier Stück zerhawen / vnnd dieselbe vor dem Galgen-Thor auff die Strassen / der Kopff aber am Brücken Thurn auffgesteckt worden. 18. Wenzel Maschiroffsky / 19. Henrich Bock / 20. Elias Rosin der älter / 21. Elias Kotzaw / 22. Georg Stzetzischky / 23. Michael Widmann / 24. Simon Wockatschtz / Sollen alle sieben auß Gnaden mit dẽ Schwert gerichtet werden. 25. Johan Kuttenaw / der Alten Statt Burger Hauptmann: Vnd 26. Simon Sussitzßky / deß Rahts / vnd im Steyer-Ampt / auch vor diesem Commissarius vber das Jesuiter Collegium / sollẽ beyde auff dem Altstätter Rahthauß an einem zum Fenster hinauß gehenden Balcken auffgehenckt werden. 27. Nathanael Wodnianßky soll man auff dem Altstätter Platz an die Justitiam hencken. Bey solcher Verurtheilung ist auch allemahl / vnd bey jedem Gefangenen insonderheit / (bey denen so im Leben gelassen / so wol als den jenigen / so hernacher justificirt) zugleich abgelesen worden / daß sie Leib / Leben / Ehr / Haab vnd Gut verfallen hetten / wie dann auch solche confiscirt vnd eingezogen / ausserhalb daß etlicher Gemahlinnen vnd Weibern jhr zugebrachtes Heurahtsgut gelassen worden. Als nun solcher Blutsgericht Actus verrichtet / hat sich der Keyserliche Procurator von Jh. Keys. Majestät wegen / in Teutscher vnnd Böhmischer Sprach bedanckt / vnd seynd darauff die Commissarien wider nach Hauß gefahren: die verurtheile- <TEI> <text> <body> <div> <div> <pb facs="#f0608" n="539"/> <figure/><lb/> <p>dahin condemnirt / daß jhme die Zung herauß gerissen / vnd er alsdann lebendig geviertheilt werdẽ sollen. Man hat jhn aber auß Gnaden verurtheilet / daß jhme die Zung soll abgeschnitten / er darauff mit dem Schwerdt gerichtet / hernach in vier Stück zerhawen / vnnd dieselbe vor dem Galgen-Thor auff die Strassen / der Kopff aber am Brücken Thurn auffgesteckt worden.</p> <p>18. Wenzel Maschiroffsky /</p> <p>19. Henrich Bock /</p> <p>20. Elias Rosin der älter /</p> <p>21. Elias Kotzaw /</p> <p>22. Georg Stzetzischky /</p> <p>23. Michael Widmann /</p> <p>24. Simon Wockatschtz /</p> <p>Sollen alle sieben auß Gnaden mit dẽ Schwert gerichtet werden.</p> <p>25. Johan Kuttenaw / der Alten Statt Burger Hauptmann: Vnd</p> <p>26. Simon Sussitzßky / deß Rahts / vnd im Steyer-Ampt / auch vor diesem Commissarius vber das Jesuiter Collegium / sollẽ beyde auff dem Altstätter Rahthauß an einem zum Fenster hinauß gehenden Balcken auffgehenckt werden.</p> <p>27. Nathanael Wodnianßky soll man auff dem Altstätter Platz an die Justitiam hencken.</p> <p>Bey solcher Verurtheilung ist auch allemahl / vnd bey jedem Gefangenen insonderheit / (bey denen so im Leben gelassen / so wol als den jenigen / so hernacher justificirt) zugleich abgelesen worden / daß sie Leib / Leben / Ehr / Haab vnd Gut verfallen hetten / wie dann auch solche confiscirt vnd eingezogen / ausserhalb daß etlicher Gemahlinnen vnd Weibern jhr zugebrachtes Heurahtsgut gelassen worden.</p> <p>Als nun solcher Blutsgericht Actus verrichtet / hat sich der Keyserliche Procurator von Jh. Keys. Majestät wegen / in Teutscher vnnd Böhmischer Sprach bedanckt / vnd seynd darauff die Commissarien wider nach Hauß gefahren: die verurtheile- </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [539/0608]
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dahin condemnirt / daß jhme die Zung herauß gerissen / vnd er alsdann lebendig geviertheilt werdẽ sollen. Man hat jhn aber auß Gnaden verurtheilet / daß jhme die Zung soll abgeschnitten / er darauff mit dem Schwerdt gerichtet / hernach in vier Stück zerhawen / vnnd dieselbe vor dem Galgen-Thor auff die Strassen / der Kopff aber am Brücken Thurn auffgesteckt worden.
18. Wenzel Maschiroffsky /
19. Henrich Bock /
20. Elias Rosin der älter /
21. Elias Kotzaw /
22. Georg Stzetzischky /
23. Michael Widmann /
24. Simon Wockatschtz /
Sollen alle sieben auß Gnaden mit dẽ Schwert gerichtet werden.
25. Johan Kuttenaw / der Alten Statt Burger Hauptmann: Vnd
26. Simon Sussitzßky / deß Rahts / vnd im Steyer-Ampt / auch vor diesem Commissarius vber das Jesuiter Collegium / sollẽ beyde auff dem Altstätter Rahthauß an einem zum Fenster hinauß gehenden Balcken auffgehenckt werden.
27. Nathanael Wodnianßky soll man auff dem Altstätter Platz an die Justitiam hencken.
Bey solcher Verurtheilung ist auch allemahl / vnd bey jedem Gefangenen insonderheit / (bey denen so im Leben gelassen / so wol als den jenigen / so hernacher justificirt) zugleich abgelesen worden / daß sie Leib / Leben / Ehr / Haab vnd Gut verfallen hetten / wie dann auch solche confiscirt vnd eingezogen / ausserhalb daß etlicher Gemahlinnen vnd Weibern jhr zugebrachtes Heurahtsgut gelassen worden.
Als nun solcher Blutsgericht Actus verrichtet / hat sich der Keyserliche Procurator von Jh. Keys. Majestät wegen / in Teutscher vnnd Böhmischer Sprach bedanckt / vnd seynd darauff die Commissarien wider nach Hauß gefahren: die verurtheile-
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