Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

Bild:
<< vorherige Seite

aber gar nicht erschienen / sondern vngehorsamb aussen verblieben / dahero der zu gegenwärtigem Executions-Proceß verordnete vnnd vereydete Jhrer Keyserl. vnd Königl. Majestät Königlicher Procurator Herr Pribick Genischeck von Augesot / jhren Vngehorsamb alles Fleisses angeklagt / auch auff sein Procurators ebenmässiges ziemliches Anhalten / ein Proclama wider sie noch zu allem Vberfluß / nachmals bald persönlichen vorzukomme also ergangen / vnd durch die Keyserl. vnd Königl. Herold / mit gebräuchlichen Solennitäten vnd Ceremonien / anff Jhr. Keyserl. vnd Königl. Majest. Königl. Prager Schloß / vnd in allen drey Prager Stätten offentlich außgeruffen worden / sie aber in jhrem Vngehorsam einen Weg als den andern verharret: So hat demnach vorerwehnter Keys. vnd Königl. Procurator / nicht allein hauptsächliche Artickel wider mehrgemelte flüchtige Rebellen / wegen jhrer hohen Verbrechungen judicialiter vbergeben / sondern auch / weil solche alle auff der offentlichen Notorität beruheten / vnd paratan condemnationem & executionem auff sich trügen / was sich in dergleichen notorischen kündlichen Rebellion / Landfriedbrüchigen Thaten / dem Laster der Perduellion vnd der beleydigten Keyserl. vnd Königl. M. gebüret / durch einen rechtlichen endlichen Außspruch / ohne Weitläufftigkeit ergehen zu lassen / alles Fleisses gebetten / vnd angehalten / welches / wie auch die darüber habende vngezweiffelte / Sonnenklare Documenta, Probationes vnd die offentliche Notorietät / hochgedachte Jhre Fürstl. Gn. vnd die andern verordnete Keyserliche Herrn Commissarien in fleissige Erwegung gezogen.

Erkennen derowegen hierauff vor Recht / daß alle hieoben in specie benannten flüchtigen Rebellen / sampt vnd ein jeder insonderheit / wegen jhrer hohen / Welt: Reichs: vnd Landkündigen Verbrechungen / der Rebellion / deß Landfriedbruchs / Perduellion vnd beleydigten Keys. vnd Kön. Mayest. vnd was demselbigen mehr anhängig / jhre Leiber / Ehr / Haab vnd Güter / Jhr. Keys. vnd Kön. Majest. verwürckt / in die Acht ipso jure & facto gefallen / vnd dahero auß dem Frieden in den Vnfrieden zu setzen / auch jhr Leib vnd Leben männiglichen erlaubt / so wol jhre Güter / fahrende vnd liegende Jhrer Keyserl. Majest. Fisco zu gutem / also baldt würcklich zu confisciren vnd einzuziehen seyen / wie dann hochgedachte Jhre Fürstl. Gn. vnd die andern Keyserl. Herrn Commissarien hierzu mehrerwehnte Rebellen hiemit condemniren vnd verdammen / solches alles auch also declariren / erklären vnd außsprechen thun / alles von Rechts wegen.

Vber diß ist auch vber die Abgestorbene / so zu der Böhmischen Rebellion Vrsach gegeben / ein Außspruch vnd Vrtheil ergangen / also lautende:

Vrtheil vber die Abgestorbene / so sich deß Böhmischen Wesens theilhafftig gemacht. Nachdem der Durchläuchtige / rc. Carl Fürst vnd Regierer deß Hauses Liechtenstein / rc. wie auch die andern Jhr. Gnaden zu diesem Gerichts-Proceß / wider Jhr. Keys. Majest. vngetrewe Rebellen vnnd Vnderthanen in Jhrem Erb Königreich Böhmen verordnete Keyserl. Herren Commissarien / ein Edictal Citation / vnterm Dato Prag / den 18. Tag Martij / dieses lauffenden 1621. Jahrs / wider dero / in solcher Citation in specie benandten / in beharrlicher Rebellion verstorbenen Personen / nachgelassene Erben / öffentlick außgehen vnd anschlagen lassen / dessen Innhalts / daß sie berührte Erben / jnnerhalb vier Wochen / von angeregtem Dato an zu rechnen / auff Jhrer Keyserl. Majestät Königl. Prager Schloß erscheinen / sehen vnd hören sollen / welcher gestalt ernannter Personen Gedächtnuß verdampt / so wol deroselben Güter co[unleserliches Material - 1 Zeichen fehlt]fiscirt vnd eingezogen würden / vnd in termino der Keys. vnd Königl. zu diesem Proceß bestellter vnnd vereydeter Procurator / Herr Pribik Jenischek von Vgeso / wie auch mehr angeregter verstorbenen Personen Erben / mehrertheils der außgangenen Citation zu gehorsambster Folge / in eigener Person erschienen / der Keyserl. Procurator / wider mehrbesagte Erben / seine Summarische Deduction vnd Klag vbergeben / mit gehorsambster Bitt / weil berürter verstorbenen Rebellen hohes Verbrechen der Rebellion / Landtfriedbruchs / Perduellion / vnd der beleydigten Majestät / auff der offenen Welt: Reichs: vnnd Landkündigen Notorietät beruheten / vnd dahero paratam condemnationem atque executionem vff sich trügen / daß demnach die Keyserl. Herrn Commissarien / mit schleuniger Condemnation solcher Verstorbenen Gedächtnuß / wie auch Einziehung deroselben Güter / verfahren / vnd deßwegen einen förderlichsten Außspruch ergehen lassen wolten. Welche Klag von Puncten zu Puncten / von Articul zu Articul offentlich abgelesen / vnd den citirten Erben vorgehalten worden / welche jhre Gegen Notdurfft / so wol mündlich als schrifftlich / vbergeben lassen / welches alles vnd jedes dann / wie nicht weniger die offentliche Notorietät / vnnd die Sonnenklare dißfalls vorhandene Documenta vnd Probationes, hochermeldte Jhr. Fürst. Gn. wie auch die andern verordnete Keyserliche Herrn Commissarii, in notdürfftige reiffe Berahtschlagung alles Fleisses genommen.

Erkenne derowegen hierauff vor Recht / daß nachfolgende Personen / nämlich: Peters von Schwanbergk / Leonhard Colon von Felß / Hans Albrecht Smirzitzky / Rudolffs von Stubenbergk / Henrich Burians von Guttenstein / Vlrich von Wchinitz vnnd Tetaw / Vlrichs Gerßdorffs von Gerßdorff vnnd Malschwiez / Niclas Gerßdorffs von Gerßdorff vnd Malschwiez / Albrecht Pfefferkorn / Wentzels Warleichs von Bubna / wegen jhrer hohen / Welt: Reichs: vnd Lankündigen Verbrechungen der Rebellion deß Landfriedbruchs / Perduellion vnd beleydigten Keyserlichen vnd Königl. Majestät / vnd was demselben mehr anhängig / Gedächtnuß / ins gesampt vnd eines jeden insonderheit / zu ewigen Zeiten zu condemniren vnd zuverdammen / so wol jhre Güter / fahrende vnd ligende / Jhrer Keyserlichen Majest. Fisco zu gutem / alsbaldt würcklich zu confisciren vnd einzuziehen seyn. Jedoch aber solcher Personen Gedächtnuß Verdammung / vermög Jhrer Keyserlicken Majestät dißfalls ertheilten sonderlichen Begnadung / jhren Erben vnd Nachkonmen / an deroselben Ehren vnd guten Namen: deß-

aber gar nicht erschienen / sondern vngehorsamb aussen verblieben / dahero der zu gegenwärtigem Executions-Proceß verordnete vnnd vereydete Jhrer Keyserl. vnd Königl. Majestät Königlicher Procurator Herr Pribick Genischeck von Augesot / jhren Vngehorsamb alles Fleisses angeklagt / auch auff sein Procurators ebenmässiges ziemliches Anhalten / ein Proclama wider sie noch zu allem Vberfluß / nachmals bald persönlichen vorzukomme also ergangen / vnd durch die Keyserl. vnd Königl. Herold / mit gebräuchlichẽ Solennitäten vnd Ceremonien / anff Jhr. Keyserl. vnd Königl. Majest. Königl. Prager Schloß / vnd in allen drey Prager Stätten offentlich außgeruffen worden / sie aber in jhrem Vngehorsam einen Weg als den andern verharret: So hat demnach vorerwehnter Keys. vnd Königl. Procurator / nicht allein hauptsächliche Artickel wider mehrgemelte flüchtige Rebellen / wegen jhrer hohen Verbrechungen judicialiter vbergeben / sondern auch / weil solche alle auff der offentlichen Notorität beruheten / vnd paratã condemnationem & executionem auff sich trügen / was sich in dergleichen notorischen kündlichẽ Rebellion / Landfriedbrüchigẽ Thaten / dem Laster der Perduellion vnd der beleydigten Keyserl. vnd Königl. M. gebüret / durch einen rechtlichen endlichen Außspruch / ohne Weitläufftigkeit ergehen zu lassen / alles Fleisses gebetten / vnd angehalten / welches / wie auch die darüber habende vngezweiffelte / Sonnenklare Documenta, Probationes vnd die offentliche Notorietät / hochgedachte Jhre Fürstl. Gn. vnd die andern verordnete Keyserliche Herrn Commissarien in fleissige Erwegung gezogen.

Erkennen derowegen hierauff vor Recht / daß alle hieoben in specie benannten flüchtigen Rebellen / sampt vnd ein jeder insonderheit / wegen jhrer hohen / Welt: Reichs: vnd Landkündigen Verbrechungen / der Rebellion / deß Landfriedbruchs / Perduellion vnd beleydigten Keys. vnd Kön. Mayest. vnd was demselbigen mehr anhängig / jhre Leiber / Ehr / Haab vnd Güter / Jhr. Keys. vnd Kön. Majest. verwürckt / in die Acht ipso jure & facto gefallen / vnd dahero auß dem Frieden in den Vnfrieden zu setzen / auch jhr Leib vnd Leben männiglichẽ erlaubt / so wol jhre Güter / fahrende vnd liegende Jhrer Keyserl. Majest. Fisco zu gutem / also baldt würcklich zu confisciren vnd einzuziehen seyen / wie dann hochgedachte Jhre Fürstl. Gn. vnd die andern Keyserl. Herrn Commissarien hierzu mehrerwehnte Rebellen hiemit condemniren vnd verdammen / solches alles auch also declariren / erklären vnd außsprechen thun / alles von Rechts wegẽ.

Vber diß ist auch vber die Abgestorbene / so zu der Böhmischen Rebellion Vrsach gegeben / ein Außspruch vnd Vrtheil ergangen / also lautende:

Vrtheil vber die Abgestorbene / so sich deß Böhmischẽ Wesens theilhafftig gemacht. Nachdem der Durchläuchtige / rc. Carl Fürst vnd Regierer deß Hauses Liechtenstein / rc. wie auch die andern Jhr. Gnaden zu diesem Gerichts-Proceß / wider Jhr. Keys. Majest. vngetrewe Rebellen vnnd Vnderthanen in Jhrem Erb Königreich Böhmen verordnete Keyserl. Herren Commissarien / ein Edictal Citation / vnterm Dato Prag / den 18. Tag Martij / dieses lauffenden 1621. Jahrs / wider dero / in solcher Citation in specie benandten / in beharrlicher Rebellion verstorbenen Personen / nachgelassene Erben / öffentlick außgehen vnd anschlagen lassen / dessen Innhalts / daß sie berührte Erben / jnnerhalb vier Wochen / von angeregtem Dato an zu rechnen / auff Jhrer Keyserl. Majestät Königl. Prager Schloß erscheinen / sehen vnd hören sollen / welcher gestalt ernannter Personen Gedächtnuß verdampt / so wol deroselben Güter co[unleserliches Material – 1 Zeichen fehlt]fiscirt vnd eingezogen würden / vnd in termino der Keys. vnd Königl. zu diesem Proceß bestellter vnnd vereydeter Procurator / Herr Pribik Jenischek von Vgeso / wie auch mehr angeregter verstorbenen Personẽ Erben / mehrertheils der außgangenen Citation zu gehorsambster Folge / in eigener Person erschienen / der Keyserl. Procurator / wider mehrbesagte Erben / seine Summarische Deduction vnd Klag vbergeben / mit gehorsambster Bitt / weil berürter verstorbenen Rebellen hohes Verbrechen der Rebellion / Landtfriedbruchs / Perduellion / vnd der beleydigtẽ Majestät / auff der offenen Welt: Reichs: vnnd Landkündigen Notorietät beruheten / vnd dahero paratam condemnationem atque executionem vff sich trügen / daß demnach die Keyserl. Herrn Commissarien / mit schleuniger Condemnation solcher Verstorbenen Gedächtnuß / wie auch Einziehung deroselben Güter / verfahren / vnd deßwegen einen förderlichsten Außspruch ergehen lassen wolten. Welche Klag von Puncten zu Puncten / von Articul zu Articul offentlich abgelesen / vnd den citirten Erben vorgehalten worden / welche jhre Gegen Notdurfft / so wol mündlich als schrifftlich / vbergeben lassen / welches alles vnd jedes dann / wie nicht weniger die offentliche Notorietät / vnnd die Sonnenklare dißfalls vorhandene Documenta vnd Probationes, hochermeldte Jhr. Fürst. Gn. wie auch die andern verordnete Keyserliche Herrn Commissarii, in notdürfftige reiffe Berahtschlagung alles Fleisses genommen.

Erkenne derowegen hierauff vor Recht / daß nachfolgende Personen / nämlich: Peters von Schwanbergk / Leonhard Colon von Felß / Hans Albrecht Smirzitzky / Rudolffs von Stubenbergk / Henrich Burians von Guttenstein / Vlrich von Wchinitz vnnd Tetaw / Vlrichs Gerßdorffs von Gerßdorff vnnd Malschwiez / Niclas Gerßdorffs von Gerßdorff vnd Malschwiez / Albrecht Pfefferkorn / Wentzels Warleichs von Bubna / wegen jhrer hohen / Welt: Reichs: vnd Lankündigen Verbrechungen der Rebellion deß Landfriedbruchs / Perduellion vnd beleydigten Keyserlichen vnd Königl. Majestät / vnd was demselben mehr anhängig / Gedächtnuß / ins gesampt vnd eines jeden insonderheit / zu ewigen Zeiten zu condemniren vnd zuverdammen / so wol jhre Güter / fahrende vnd ligende / Jhrer Keyserlichen Majest. Fisco zu gutem / alsbaldt würcklich zu confisciren vnd einzuziehen seyn. Jedoch aber solcher Personen Gedächtnuß Verdammung / vermög Jhrer Keyserlicken Majestät dißfalls ertheilten sonderlichen Begnadung / jhren Erben vnd Nachkõmen / an deroselben Ehren vnd gutẽ Namen: deß-

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div>
          <p><pb facs="#f0600" n="533"/>
aber gar nicht erschienen / sondern vngehorsamb aussen verblieben / dahero der                      zu gegenwärtigem Executions-Proceß verordnete vnnd vereydete Jhrer Keyserl. vnd                      Königl. Majestät Königlicher Procurator Herr Pribick Genischeck von Augesot /                      jhren Vngehorsamb alles Fleisses angeklagt / auch auff sein Procurators                      ebenmässiges ziemliches Anhalten / ein Proclama wider sie noch zu allem Vberfluß                      / nachmals bald persönlichen vorzukomme also ergangen / vnd durch die Keyserl.                      vnd Königl. Herold / mit gebräuchliche&#x0303; Solennitäten vnd Ceremonien / anff Jhr.                      Keyserl. vnd Königl. Majest. Königl. Prager Schloß / vnd in allen drey Prager                      Stätten offentlich außgeruffen worden / sie aber in jhrem Vngehorsam einen Weg                      als den andern verharret: So hat demnach vorerwehnter Keys. vnd Königl.                      Procurator / nicht allein hauptsächliche Artickel wider mehrgemelte flüchtige                      Rebellen / wegen jhrer hohen Verbrechungen judicialiter vbergeben / sondern auch                      / weil solche alle auff der offentlichen Notorität beruheten / vnd parata&#x0303; condemnationem &amp; executionem auff sich trügen / was sich                      in dergleichen notorischen kündliche&#x0303; Rebellion / Landfriedbrüchige&#x0303; Thaten / dem                      Laster der Perduellion vnd der beleydigten Keyserl. vnd Königl. M. gebüret /                      durch einen rechtlichen endlichen Außspruch / ohne Weitläufftigkeit ergehen zu                      lassen / alles Fleisses gebetten / vnd angehalten / welches / wie auch die                      darüber habende vngezweiffelte / Sonnenklare Documenta, Probationes vnd die                      offentliche Notorietät / hochgedachte Jhre Fürstl. Gn. vnd die andern verordnete                      Keyserliche Herrn Commissarien in fleissige Erwegung gezogen.</p>
          <p>Erkennen derowegen hierauff vor Recht / daß alle hieoben in specie benannten                      flüchtigen Rebellen / sampt vnd ein jeder insonderheit / wegen jhrer hohen /                      Welt: Reichs: vnd Landkündigen Verbrechungen / der Rebellion / deß                      Landfriedbruchs / Perduellion vnd beleydigten Keys. vnd Kön. Mayest. vnd was                      demselbigen mehr anhängig / jhre Leiber / Ehr / Haab vnd Güter / Jhr. Keys. vnd                      Kön. Majest. verwürckt / in die Acht ipso jure &amp; facto gefallen / vnd                      dahero auß dem Frieden in den Vnfrieden zu setzen / auch jhr Leib vnd Leben                      männigliche&#x0303; erlaubt / so wol jhre Güter / fahrende vnd liegende Jhrer Keyserl.                      Majest. Fisco zu gutem / also baldt würcklich zu confisciren vnd einzuziehen                      seyen / wie dann hochgedachte Jhre Fürstl. Gn. vnd die andern Keyserl. Herrn                      Commissarien hierzu mehrerwehnte Rebellen hiemit condemniren vnd verdammen /                      solches alles auch also declariren / erklären vnd außsprechen thun / alles von                      Rechts wege&#x0303;.</p>
          <p>Vber diß ist auch vber die Abgestorbene / so zu der Böhmischen Rebellion Vrsach                      gegeben / ein Außspruch vnd Vrtheil ergangen / also lautende:</p>
          <p><note place="left">Vrtheil vber die Abgestorbene / so sich deß Böhmische&#x0303;                          Wesens theilhafftig gemacht.</note> Nachdem der Durchläuchtige / rc. Carl                      Fürst vnd Regierer deß Hauses Liechtenstein / rc. wie auch die andern Jhr.                      Gnaden zu diesem Gerichts-Proceß / wider Jhr. Keys. Majest. vngetrewe Rebellen                      vnnd Vnderthanen in Jhrem Erb Königreich Böhmen verordnete Keyserl. Herren                      Commissarien / ein Edictal Citation / vnterm Dato Prag / den 18. Tag Martij /                      dieses lauffenden 1621. Jahrs / wider dero / in solcher Citation in specie                      benandten / in beharrlicher Rebellion verstorbenen Personen / nachgelassene                      Erben / öffentlick außgehen vnd anschlagen lassen / dessen Innhalts / daß sie                      berührte Erben / jnnerhalb vier Wochen / von angeregtem Dato an zu rechnen /                      auff Jhrer Keyserl. Majestät Königl. Prager Schloß erscheinen / sehen vnd hören                      sollen / welcher gestalt ernannter Personen Gedächtnuß verdampt / so wol                      deroselben Güter co<gap reason="illegible" unit="chars" quantity="1"/>fiscirt vnd eingezogen würden / vnd in termino der Keys.                      vnd Königl. zu diesem Proceß bestellter vnnd vereydeter Procurator / Herr Pribik                      Jenischek von Vgeso / wie auch mehr angeregter verstorbenen Persone&#x0303; Erben /                      mehrertheils der außgangenen Citation zu gehorsambster Folge / in eigener Person                      erschienen / der Keyserl. Procurator / wider mehrbesagte Erben / seine                      Summarische Deduction vnd Klag vbergeben / mit gehorsambster Bitt / weil                      berürter verstorbenen Rebellen hohes Verbrechen der Rebellion / Landtfriedbruchs                      / Perduellion / vnd der beleydigte&#x0303; Majestät / auff der offenen Welt: Reichs:                      vnnd Landkündigen Notorietät beruheten / vnd dahero paratam condemnationem atque                      executionem vff sich trügen / daß demnach die Keyserl. Herrn Commissarien / mit                      schleuniger Condemnation solcher Verstorbenen Gedächtnuß / wie auch Einziehung                      deroselben Güter / verfahren / vnd deßwegen einen förderlichsten Außspruch                      ergehen lassen wolten. Welche Klag von Puncten zu Puncten / von Articul zu                      Articul offentlich abgelesen / vnd den citirten Erben vorgehalten worden /                      welche jhre Gegen Notdurfft / so wol mündlich als schrifftlich / vbergeben                      lassen / welches alles vnd jedes dann / wie nicht weniger die offentliche                      Notorietät / vnnd die Sonnenklare dißfalls vorhandene Documenta vnd Probationes,                      hochermeldte Jhr. Fürst. Gn. wie auch die andern verordnete Keyserliche Herrn                      Commissarii, in notdürfftige reiffe Berahtschlagung alles Fleisses genommen.</p>
          <p>Erkenne derowegen hierauff vor Recht / daß nachfolgende Personen / nämlich:                      Peters von Schwanbergk / Leonhard Colon von Felß / Hans Albrecht Smirzitzky /                      Rudolffs von Stubenbergk / Henrich Burians von Guttenstein / Vlrich von Wchinitz                      vnnd Tetaw / Vlrichs Gerßdorffs von Gerßdorff vnnd Malschwiez / Niclas                      Gerßdorffs von Gerßdorff vnd Malschwiez / Albrecht Pfefferkorn / Wentzels                      Warleichs von Bubna / wegen jhrer hohen / Welt: Reichs: vnd Lankündigen                      Verbrechungen der Rebellion deß Landfriedbruchs / Perduellion vnd beleydigten                      Keyserlichen vnd Königl. Majestät / vnd was demselben mehr anhängig / Gedächtnuß                      / ins gesampt vnd eines jeden insonderheit / zu ewigen Zeiten zu condemniren vnd                      zuverdammen / so wol jhre Güter / fahrende vnd ligende / Jhrer Keyserlichen                      Majest. Fisco zu gutem / alsbaldt würcklich zu confisciren vnd einzuziehen seyn.                      Jedoch aber solcher Personen Gedächtnuß Verdammung / vermög Jhrer Keyserlicken                      Majestät dißfalls ertheilten sonderlichen Begnadung / jhren Erben vnd Nachko&#x0303;men / an deroselben Ehren vnd gute&#x0303; Namen: deß-
</p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[533/0600] aber gar nicht erschienen / sondern vngehorsamb aussen verblieben / dahero der zu gegenwärtigem Executions-Proceß verordnete vnnd vereydete Jhrer Keyserl. vnd Königl. Majestät Königlicher Procurator Herr Pribick Genischeck von Augesot / jhren Vngehorsamb alles Fleisses angeklagt / auch auff sein Procurators ebenmässiges ziemliches Anhalten / ein Proclama wider sie noch zu allem Vberfluß / nachmals bald persönlichen vorzukomme also ergangen / vnd durch die Keyserl. vnd Königl. Herold / mit gebräuchlichẽ Solennitäten vnd Ceremonien / anff Jhr. Keyserl. vnd Königl. Majest. Königl. Prager Schloß / vnd in allen drey Prager Stätten offentlich außgeruffen worden / sie aber in jhrem Vngehorsam einen Weg als den andern verharret: So hat demnach vorerwehnter Keys. vnd Königl. Procurator / nicht allein hauptsächliche Artickel wider mehrgemelte flüchtige Rebellen / wegen jhrer hohen Verbrechungen judicialiter vbergeben / sondern auch / weil solche alle auff der offentlichen Notorität beruheten / vnd paratã condemnationem & executionem auff sich trügen / was sich in dergleichen notorischen kündlichẽ Rebellion / Landfriedbrüchigẽ Thaten / dem Laster der Perduellion vnd der beleydigten Keyserl. vnd Königl. M. gebüret / durch einen rechtlichen endlichen Außspruch / ohne Weitläufftigkeit ergehen zu lassen / alles Fleisses gebetten / vnd angehalten / welches / wie auch die darüber habende vngezweiffelte / Sonnenklare Documenta, Probationes vnd die offentliche Notorietät / hochgedachte Jhre Fürstl. Gn. vnd die andern verordnete Keyserliche Herrn Commissarien in fleissige Erwegung gezogen. Erkennen derowegen hierauff vor Recht / daß alle hieoben in specie benannten flüchtigen Rebellen / sampt vnd ein jeder insonderheit / wegen jhrer hohen / Welt: Reichs: vnd Landkündigen Verbrechungen / der Rebellion / deß Landfriedbruchs / Perduellion vnd beleydigten Keys. vnd Kön. Mayest. vnd was demselbigen mehr anhängig / jhre Leiber / Ehr / Haab vnd Güter / Jhr. Keys. vnd Kön. Majest. verwürckt / in die Acht ipso jure & facto gefallen / vnd dahero auß dem Frieden in den Vnfrieden zu setzen / auch jhr Leib vnd Leben männiglichẽ erlaubt / so wol jhre Güter / fahrende vnd liegende Jhrer Keyserl. Majest. Fisco zu gutem / also baldt würcklich zu confisciren vnd einzuziehen seyen / wie dann hochgedachte Jhre Fürstl. Gn. vnd die andern Keyserl. Herrn Commissarien hierzu mehrerwehnte Rebellen hiemit condemniren vnd verdammen / solches alles auch also declariren / erklären vnd außsprechen thun / alles von Rechts wegẽ. Vber diß ist auch vber die Abgestorbene / so zu der Böhmischen Rebellion Vrsach gegeben / ein Außspruch vnd Vrtheil ergangen / also lautende: Nachdem der Durchläuchtige / rc. Carl Fürst vnd Regierer deß Hauses Liechtenstein / rc. wie auch die andern Jhr. Gnaden zu diesem Gerichts-Proceß / wider Jhr. Keys. Majest. vngetrewe Rebellen vnnd Vnderthanen in Jhrem Erb Königreich Böhmen verordnete Keyserl. Herren Commissarien / ein Edictal Citation / vnterm Dato Prag / den 18. Tag Martij / dieses lauffenden 1621. Jahrs / wider dero / in solcher Citation in specie benandten / in beharrlicher Rebellion verstorbenen Personen / nachgelassene Erben / öffentlick außgehen vnd anschlagen lassen / dessen Innhalts / daß sie berührte Erben / jnnerhalb vier Wochen / von angeregtem Dato an zu rechnen / auff Jhrer Keyserl. Majestät Königl. Prager Schloß erscheinen / sehen vnd hören sollen / welcher gestalt ernannter Personen Gedächtnuß verdampt / so wol deroselben Güter co_fiscirt vnd eingezogen würden / vnd in termino der Keys. vnd Königl. zu diesem Proceß bestellter vnnd vereydeter Procurator / Herr Pribik Jenischek von Vgeso / wie auch mehr angeregter verstorbenen Personẽ Erben / mehrertheils der außgangenen Citation zu gehorsambster Folge / in eigener Person erschienen / der Keyserl. Procurator / wider mehrbesagte Erben / seine Summarische Deduction vnd Klag vbergeben / mit gehorsambster Bitt / weil berürter verstorbenen Rebellen hohes Verbrechen der Rebellion / Landtfriedbruchs / Perduellion / vnd der beleydigtẽ Majestät / auff der offenen Welt: Reichs: vnnd Landkündigen Notorietät beruheten / vnd dahero paratam condemnationem atque executionem vff sich trügen / daß demnach die Keyserl. Herrn Commissarien / mit schleuniger Condemnation solcher Verstorbenen Gedächtnuß / wie auch Einziehung deroselben Güter / verfahren / vnd deßwegen einen förderlichsten Außspruch ergehen lassen wolten. Welche Klag von Puncten zu Puncten / von Articul zu Articul offentlich abgelesen / vnd den citirten Erben vorgehalten worden / welche jhre Gegen Notdurfft / so wol mündlich als schrifftlich / vbergeben lassen / welches alles vnd jedes dann / wie nicht weniger die offentliche Notorietät / vnnd die Sonnenklare dißfalls vorhandene Documenta vnd Probationes, hochermeldte Jhr. Fürst. Gn. wie auch die andern verordnete Keyserliche Herrn Commissarii, in notdürfftige reiffe Berahtschlagung alles Fleisses genommen. Vrtheil vber die Abgestorbene / so sich deß Böhmischẽ Wesens theilhafftig gemacht. Erkenne derowegen hierauff vor Recht / daß nachfolgende Personen / nämlich: Peters von Schwanbergk / Leonhard Colon von Felß / Hans Albrecht Smirzitzky / Rudolffs von Stubenbergk / Henrich Burians von Guttenstein / Vlrich von Wchinitz vnnd Tetaw / Vlrichs Gerßdorffs von Gerßdorff vnnd Malschwiez / Niclas Gerßdorffs von Gerßdorff vnd Malschwiez / Albrecht Pfefferkorn / Wentzels Warleichs von Bubna / wegen jhrer hohen / Welt: Reichs: vnd Lankündigen Verbrechungen der Rebellion deß Landfriedbruchs / Perduellion vnd beleydigten Keyserlichen vnd Königl. Majestät / vnd was demselben mehr anhängig / Gedächtnuß / ins gesampt vnd eines jeden insonderheit / zu ewigen Zeiten zu condemniren vnd zuverdammen / so wol jhre Güter / fahrende vnd ligende / Jhrer Keyserlichen Majest. Fisco zu gutem / alsbaldt würcklich zu confisciren vnd einzuziehen seyn. Jedoch aber solcher Personen Gedächtnuß Verdammung / vermög Jhrer Keyserlicken Majestät dißfalls ertheilten sonderlichen Begnadung / jhren Erben vnd Nachkõmen / an deroselben Ehren vnd gutẽ Namen: deß-

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Frederike Neuber, Marcus Baumgarten: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Das zweispaltige Layout wurde bei Transkription und Auszeichnung des Textes nicht berücksichtigt.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/600
Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 533. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/600>, abgerufen am 23.11.2024.