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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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daß allein die Kirch vnnd das Convent stehen blieben.

Von dar ist der von Manßfeld nach Petschaw vnd folgends auff Schlackenwald gezogen / welche sich auch accommodirt vnnd vmb 8000. Gülden rantzioniert worden: was den Soldaten vnder den Füssen gelegen / das haben sie bey jhrem Eynzug auffgehoben.

Von Schlackenwald sind die Manßfeldische auff Schlackenwert vnd fürters auff Elnbogen vnd Joachimsthal gerückt / vnd solche wie auch andere mehr Orteyngenommen / vnnd mit plündern daherumb / mit den Leuthen vbel verfahren.

Demnach nun der Keyserische Capitayn Christian Illow / so der Orten das Commando hatte / diesen Zustand vnd Einbruch / an gehörigen Orten referirt / ist deß Hertzogs in Bayern General-Zeugmeister mit in 5000. Mann zu Roß vnnd Fuß / wider in Böhmen abgefertiget worden: zu welchem von Prag noch etlich Stück Geschütz / so in vorgangener Schlacht erobert / mit 2000. Mann gestossen. Worauffer alsofort Tachaw / Schlackenwald / Altsattel vnd andere Ort mehr / erobert / theils geplündert / theils außgebrand / vnd der Enden viel Manßfeldische erlegt. Diesem nach hat er ferrner seinen Zug auff Petschaw / Falckenaw / Elnbogen / Carlsbad vnd andere Ort gerichtet / wie wir hernach sehen wollen.

Eger begit sich in Keyserl. Gehorsam. Vnderdessen hat der Churfürst von Sachsen / vnderschiedliche Commissarien zu Eger gehabt / mit begehren / sich Kayserl. Mayest. zu vndergeben / vnd ein Besatzung zur Versicherung einzunehmen. Worauff der Rath endlich ein Compagny Reutter in die Statt / vnd vier hundert Mußquetirer in die Vorstatt einzulägern / bewilligt.

Vngelegenheit mit plündern in Böhmen. Alß jnmittels von den Soldaten in Böhmen vmb Prag / mit plündern vnfug getrieben / auch den Leuthen grosse Pein angethan worden / daß sie die verborgene Sachen wider herfür vnnd an tag thun solten / vnnd offtmals der Vnschuldige mit dem Schuldigen leiden vnd herhalten müssen / ist endlich vnder den Innwohnern ein Tumult entstanden / viel Soldaten erschlagen / vnd in der Furj ehe die Obristen abgewehret / nicht wenig Raub / jhnen wider abgenommen worden.

Zu Prag wurden vmb diese Zeit Patenta angeschlagen / darinnen alles das jenige / was vnder Pfaltzgraff Friderichen tractirt / gehandelt vnnd rechtlich Außgesprochen worden / cassirt / annulirt vnd auffgehaben ward.

Pfaltzgraff Friedrich / Marggraf Hans Georg von Brandenburg / Fürst Christian von Anhalt / vnd Georg Friedrich Graff von Hohenloh / vom Keyser Ferdinand in die Acht erklärt. Weil nun hierzwischen Keyser Ferdinand vermercket / daß Pfaltzgraff Friedrich der Böhmischen Lande sich nicht verzeihen / sondern die erlittene Niderlag rechen / das Verlohrne mit dem Schwerd wider suchen wolte / vnd zu fortsetzung deß Kriegs anstellung machete / hat Jh. Mayest. Jhn / sampt Marggraff Johan Georg von Brandenburg / Fürst Christian von Anhalt vnd Georg Friedrichen Graften von Hohenlohe / in die Acht erkläret / vnd solche Achtserklärung hin vnd wider im Römischen Retch publiciren vnd anschlagen lassen / dieses Inhalts:

Wir Ferdinand rc. Es ist nunmehr jnnervnnd ausserhalb deß Heyl. Römischen Reichs / bey allen Königen / Churfürsten / Ständen / Nationen vnd Völckern weltkündig / was für ein Keysers Ferdinandi Achtserklärung wider Pfaltzgraff Friderich. Vnruhe vnd Rebellion / sich in vnserm Erb-Königreich Böheym vnnd deß Heyl. Reichs ansehenlichen Churfürstenthumb vnd Lehen / im verschienen 1618. Jahrs / noch bey Lebzeiten vnd Regierung / weyland deß Durchleuchtigsten Fürsten / Herrn Matthiae Röm. Keysers / auch zu Hungarn vnd Böhmen Königs / Ertzhertzogen zu Oesterreich / vnsers geliebten Herrn Vetters vnd Vatters / hochlöblichster Gedächtnuß erhoben / vnnd folgends mit der Zeit in andere incorporirte Landt weiter außgebreytet / wie vnnd welcher gestalt auch Jh. Keyserl. Mayest. vnd Liebd. als damaln regierender König vnnd Churfürst zu Böheym / solches entstandene Vnwesen / vnd was demselben anhängig / auß angeborner Vätterlicher friedliebender Neygung / zu verhütung schweren Krieg vnnd Blutvergiessens / bevorab der Verderbung jhrer armen Vnderthanen / etlichen fürnehme Chur-vnnd Fürsten deß Reichs (vnter welchen obgenannter Friedrich Pfaltzgraff / auff sein eygenes Anbieten auch selbsten begriffen gewesen) auff beschehenes Ansuchen vnd Begehren / da sich die Rebellen auch jhres theils zu gebührendem Gehorsam erzeigen würden / zu gütiger Hinleg vnnd Abhelffung anvertrawt vnd vbergeben. Demnach nun J. Keyserl. Mayest. vnd L. bald hernach / vnnd noch ehe vnd zuvor obangeregte gütige Einwilligung die würckliche Volziehung erreicht / zeitlichen Todts verschieden / vnd darauff die Succession vnnd Regierung vorberührtes Königreich Böheym vnnd der incorporirten Landen / an vns / als noch bey J. May vnd L. Lebzeiten ordentlich angenommen / erkandt / gekrönt / gesalbet vnd belehnt / vnd nach obbesagten Todtfall succedirenden König vnd Churfürsten / rechtmessiger weiß kommen vnd erwachsen / darauß dann ferrner erfolgt / daß wir vns krafft vorgemelter an vns gelangten ordentlicher Succession vnnd Crönung deß Königreichs vnnd Chur Böheym / auff die deßwegen an vns beschehene gebürliche Denunciation / in vnser vnd deß Heyl. Reichs Gtatt Franckfurt zu erwehlung eines Römischen Königs zum Keyser zu erheben / auff die bestimpte Zeit / vermög der güldenen Bull vnd deß alten Herkommens / in eigner Person begeben / vnnd daselbsten von den anwesenden Churfürsten / vnd der abwesenden vnd zugleich obvermeltes Friedrich Pfaltzgraff / als Churfürsten / vollmächtigen Rähten / Bottschafften vnd Abgesandten / für einen rechtmessiger weiß succedirend-gekrönt-vnd belehnten König vnd Mit Churf. zu Böheym / in allen offenen / vorberührter gülden Bull gemässen Handlungen / nit allein erkent / sondern auch zu dem vorgangenen Wahl Actu, nach geleystem thewrem Eyd (den sein Friedrich Pfaltzgr. Gesandter / e-

daß allein die Kirch vnnd das Convent stehen blieben.

Von dar ist der von Manßfeld nach Petschaw vnd folgends auff Schlackenwald gezogen / welche sich auch accommodirt vnnd vmb 8000. Gülden rantzioniert worden: was den Soldaten vnder den Füssen gelegen / das haben sie bey jhrem Eynzug auffgehoben.

Von Schlackenwald sind die Manßfeldische auff Schlackenwert vnd fürters auff Elnbogen vnd Joachimsthal gerückt / vnd solche wie auch andere mehr Orteyngenommen / vnnd mit plündern daherumb / mit den Leuthen vbel verfahren.

Demnach nun der Keyserische Capitayn Christian Illow / so der Orten das Commando hatte / diesen Zustand vnd Einbruch / an gehörigen Orten referirt / ist deß Hertzogs in Bayern General-Zeugmeister mit in 5000. Mann zu Roß vnnd Fuß / wider in Böhmen abgefertiget worden: zu welchem von Prag noch etlich Stück Geschütz / so in vorgangener Schlacht erobert / mit 2000. Mann gestossen. Worauffer alsofort Tachaw / Schlackenwald / Altsattel vnd andere Ort mehr / erobert / theils geplündert / theils außgebrand / vnd der Enden viel Manßfeldische erlegt. Diesem nach hat er ferrner seinen Zug auff Petschaw / Falckenaw / Elnbogen / Carlsbad vnd andere Ort gerichtet / wie wir hernach sehen wollen.

Eger begit sich in Keyserl. Gehorsam. Vnderdessen hat der Churfürst von Sachsen / vnderschiedliche Commissarien zu Eger gehabt / mit begehren / sich Kayserl. Mayest. zu vndergeben / vnd ein Besatzung zur Versicherung einzunehmen. Worauff der Rath endlich ein Compagny Reutter in die Statt / vnd vier hundert Mußquetirer in die Vorstatt einzulägern / bewilligt.

Vngelegenheit mit plündern in Böhmen. Alß jnmittels von den Soldaten in Böhmen vmb Prag / mit plündern vnfug getrieben / auch den Leuthen grosse Pein angethan worden / daß sie die verborgene Sachen wider herfür vnnd an tag thun solten / vnnd offtmals der Vnschuldige mit dem Schuldigen leiden vnd herhalten müssen / ist endlich vnder den Innwohnern ein Tumult entstanden / viel Soldaten erschlagen / vnd in der Furj ehe die Obristen abgewehret / nicht wenig Raub / jhnen wider abgenommen worden.

Zu Prag wurden vmb diese Zeit Patenta angeschlagen / darinnen alles das jenige / was vnder Pfaltzgraff Friderichen tractirt / gehandelt vnnd rechtlich Außgesprochen worden / cassirt / annulirt vnd auffgehaben ward.

Pfaltzgraff Friedrich / Marggraf Hans Georg von Brandenburg / Fürst Christian võ Anhalt / vnd Georg Friedrich Graff von Hohenloh / vom Keyser Ferdinand in die Acht erklärt. Weil nun hierzwischen Keyser Ferdinand vermercket / daß Pfaltzgraff Friedrich der Böhmischen Lande sich nicht verzeihen / sondern die erlittene Niderlag rechen / das Verlohrne mit dem Schwerd wider suchen wolte / vnd zu fortsetzung deß Kriegs anstellung machete / hat Jh. Mayest. Jhn / sampt Marggraff Johan Georg von Brandenburg / Fürst Christian von Anhalt vnd Georg Friedrichen Graften von Hohenlohe / in die Acht erkläret / vnd solche Achtserklärung hin vnd wider im Römischen Retch publiciren vnd anschlagen lassen / dieses Inhalts:

Wir Ferdinand rc. Es ist nunmehr jnnervnnd ausserhalb deß Heyl. Römischen Reichs / bey allen Königen / Churfürsten / Ständen / Nationen vnd Völckern weltkündig / was für ein Keysers Ferdinandi Achtserklärung wider Pfaltzgraff Friderich. Vnruhe vnd Rebellion / sich in vnserm Erb-Königreich Böheym vnnd deß Heyl. Reichs ansehenlichen Churfürstenthumb vnd Lehen / im verschienen 1618. Jahrs / noch bey Lebzeiten vnd Regierung / weyland deß Durchleuchtigsten Fürsten / Herrn Matthiae Röm. Keysers / auch zu Hungarn vnd Böhmen Königs / Ertzhertzogen zu Oesterreich / vnsers geliebten Herrn Vetters vnd Vatters / hochlöblichster Gedächtnuß erhoben / vnnd folgends mit der Zeit in andere incorporirte Landt weiter außgebreytet / wie vnnd welcher gestalt auch Jh. Keyserl. Mayest. vnd Liebd. als damaln regierender König vnnd Churfürst zu Böheym / solches entstandene Vnwesen / vnd was demselben anhängig / auß angeborner Vätterlicher friedliebender Neygung / zu verhütung schweren Krieg vnnd Blutvergiessens / bevorab der Verderbung jhrer armen Vnderthanen / etlichen fürnehme Chur-vnnd Fürsten deß Reichs (vnter welchen obgenannter Friedrich Pfaltzgraff / auff sein eygenes Anbieten auch selbsten begriffen gewesen) auff beschehenes Ansuchen vnd Begehren / da sich die Rebellen auch jhres theils zu gebührendem Gehorsam erzeigen würden / zu gütiger Hinleg vnnd Abhelffung anvertrawt vnd vbergeben. Demnach nun J. Keyserl. Mayest. vnd L. bald hernach / vnnd noch ehe vnd zuvor obangeregte gütige Einwilligung die würckliche Volziehung erreicht / zeitlichen Todts verschieden / vnd darauff die Succession vnnd Regierung vorberührtes Königreich Böheym vnnd der incorporirten Landen / an vns / als noch bey J. May vnd L. Lebzeiten ordentlich angenommen / erkandt / gekrönt / gesalbet vnd belehnt / vnd nach obbesagten Todtfall succedirenden König vnd Churfürsten / rechtmessiger weiß kommen vnd erwachsen / darauß dann ferrner erfolgt / daß wir vns krafft vorgemelter an vns gelangten ordentlicher Succession vnnd Crönung deß Königreichs vnnd Chur Böheym / auff die deßwegen an vns beschehene gebürliche Denunciation / in vnser vnd deß Heyl. Reichs Gtatt Franckfurt zu erwehlung eines Römischen Königs zum Keyser zu erheben / auff die bestimpte Zeit / vermög der güldenen Bull vnd deß alten Herkommens / in eigner Person begeben / vnnd daselbsten von den anwesenden Churfürsten / vnd der abwesenden vñ zugleich obvermeltes Friedrich Pfaltzgraff / als Churfürsten / vollmächtigen Rähten / Bottschafften vnd Abgesandten / für einen rechtmessiger weiß succedirend-gekrönt-vnd belehnten König vnd Mit Churf. zu Böheym / in allen offenen / vorberührter gülden Bull gemässen Handlungen / nit allein erkent / sondern auch zu dem vorgangenen Wahl Actu, nach geleystem thewrem Eyd (den sein Friedrich Pfaltzgr. Gesandter / e-

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          <p>Demnach nun der Keyserische Capitayn Christian Illow / so der Orten das Commando                      hatte / diesen Zustand vnd Einbruch / an gehörigen Orten referirt / ist deß                      Hertzogs in Bayern General-Zeugmeister mit in 5000. Mann zu Roß vnnd Fuß / wider                      in Böhmen abgefertiget worden: zu welchem von Prag noch etlich Stück Geschütz /                      so in vorgangener Schlacht erobert / mit 2000. Mann gestossen. Worauffer                      alsofort Tachaw / Schlackenwald / Altsattel vnd andere Ort mehr / erobert /                      theils geplündert / theils außgebrand / vnd der Enden viel Manßfeldische erlegt.                      Diesem nach hat er ferrner seinen Zug auff Petschaw / Falckenaw / Elnbogen /                      Carlsbad vnd andere Ort gerichtet / wie wir hernach sehen wollen.</p>
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          <p><note place="left">Vngelegenheit mit plündern in Böhmen.</note> Alß                      jnmittels von den Soldaten in Böhmen vmb Prag / mit plündern vnfug getrieben /                      auch den Leuthen grosse Pein angethan worden / daß sie die verborgene Sachen                      wider herfür vnnd an tag thun solten / vnnd offtmals der Vnschuldige mit dem                      Schuldigen leiden vnd herhalten müssen / ist endlich vnder den Innwohnern ein                      Tumult entstanden / viel Soldaten erschlagen / vnd in der Furj ehe die Obristen                      abgewehret / nicht wenig Raub / jhnen wider abgenommen worden.</p>
          <p>Zu Prag wurden vmb diese Zeit Patenta angeschlagen / darinnen alles das jenige /                      was vnder Pfaltzgraff Friderichen tractirt / gehandelt vnnd rechtlich                      Außgesprochen worden / cassirt / annulirt vnd auffgehaben ward.</p>
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          <p>Wir Ferdinand rc. Es ist nunmehr jnnervnnd ausserhalb deß Heyl. Römischen Reichs                      / bey allen Königen / Churfürsten / Ständen / Nationen vnd Völckern weltkündig /                      was für ein <note place="right">Keysers Ferdinandi Achtserklärung wider                          Pfaltzgraff Friderich.</note> Vnruhe vnd Rebellion / sich in vnserm                      Erb-Königreich Böheym vnnd deß Heyl. Reichs ansehenlichen Churfürstenthumb vnd                      Lehen / im verschienen 1618. Jahrs / noch bey Lebzeiten vnd Regierung / weyland                      deß Durchleuchtigsten Fürsten / Herrn Matthiae Röm. Keysers / auch zu Hungarn                      vnd Böhmen Königs / Ertzhertzogen zu Oesterreich / vnsers geliebten Herrn                      Vetters vnd Vatters / hochlöblichster Gedächtnuß erhoben / vnnd folgends mit der                      Zeit in andere incorporirte Landt weiter außgebreytet / wie vnnd welcher gestalt                      auch Jh. Keyserl. Mayest. vnd Liebd. als damaln regierender König vnnd Churfürst                      zu Böheym / solches entstandene Vnwesen / vnd was demselben anhängig / auß                      angeborner Vätterlicher friedliebender Neygung / zu verhütung schweren Krieg                      vnnd Blutvergiessens / bevorab der Verderbung jhrer armen Vnderthanen / etlichen                      fürnehme Chur-vnnd Fürsten deß Reichs (vnter welchen obgenannter Friedrich                      Pfaltzgraff / auff sein eygenes Anbieten auch selbsten begriffen gewesen) auff                      beschehenes Ansuchen vnd Begehren / da sich die Rebellen auch jhres theils zu                      gebührendem Gehorsam erzeigen würden / zu gütiger Hinleg vnnd Abhelffung                      anvertrawt vnd vbergeben. Demnach nun J. Keyserl. Mayest. vnd L. bald hernach /                      vnnd noch ehe vnd zuvor obangeregte gütige Einwilligung die würckliche                      Volziehung erreicht / zeitlichen Todts verschieden / vnd darauff die Succession                      vnnd Regierung vorberührtes Königreich Böheym vnnd der incorporirten Landen / an                      vns / als noch bey J. May vnd L. Lebzeiten ordentlich angenommen / erkandt /                      gekrönt / gesalbet vnd belehnt / vnd nach obbesagten Todtfall succedirenden                      König vnd Churfürsten / rechtmessiger weiß kommen vnd erwachsen / darauß dann                      ferrner erfolgt / daß wir vns krafft vorgemelter an vns gelangten ordentlicher                      Succession vnnd Crönung deß Königreichs vnnd Chur Böheym / auff die deßwegen an                      vns beschehene gebürliche Denunciation / in vnser vnd deß Heyl. Reichs Gtatt                      Franckfurt zu erwehlung eines Römischen Königs zum Keyser zu erheben / auff die                      bestimpte Zeit / vermög der güldenen Bull vnd deß alten Herkommens / in eigner                      Person begeben / vnnd daselbsten von den anwesenden Churfürsten / vnd der                      abwesenden vn&#x0303; zugleich obvermeltes Friedrich Pfaltzgraff / als                      Churfürsten / vollmächtigen Rähten / Bottschafften vnd Abgesandten / für einen                      rechtmessiger weiß succedirend-gekrönt-vnd belehnten König vnd Mit Churf. zu                      Böheym / in allen offenen / vorberührter gülden Bull gemässen Handlungen / nit                      allein erkent / sondern auch zu dem vorgangenen Wahl Actu, nach geleystem                      thewrem Eyd (den sein Friedrich Pfaltzgr. Gesandter / e-
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[524/0591] daß allein die Kirch vnnd das Convent stehen blieben. Von dar ist der von Manßfeld nach Petschaw vnd folgends auff Schlackenwald gezogen / welche sich auch accommodirt vnnd vmb 8000. Gülden rantzioniert worden: was den Soldaten vnder den Füssen gelegen / das haben sie bey jhrem Eynzug auffgehoben. Von Schlackenwald sind die Manßfeldische auff Schlackenwert vnd fürters auff Elnbogen vnd Joachimsthal gerückt / vnd solche wie auch andere mehr Orteyngenommen / vnnd mit plündern daherumb / mit den Leuthen vbel verfahren. Demnach nun der Keyserische Capitayn Christian Illow / so der Orten das Commando hatte / diesen Zustand vnd Einbruch / an gehörigen Orten referirt / ist deß Hertzogs in Bayern General-Zeugmeister mit in 5000. Mann zu Roß vnnd Fuß / wider in Böhmen abgefertiget worden: zu welchem von Prag noch etlich Stück Geschütz / so in vorgangener Schlacht erobert / mit 2000. Mann gestossen. Worauffer alsofort Tachaw / Schlackenwald / Altsattel vnd andere Ort mehr / erobert / theils geplündert / theils außgebrand / vnd der Enden viel Manßfeldische erlegt. Diesem nach hat er ferrner seinen Zug auff Petschaw / Falckenaw / Elnbogen / Carlsbad vnd andere Ort gerichtet / wie wir hernach sehen wollen. Vnderdessen hat der Churfürst von Sachsen / vnderschiedliche Commissarien zu Eger gehabt / mit begehren / sich Kayserl. Mayest. zu vndergeben / vnd ein Besatzung zur Versicherung einzunehmen. Worauff der Rath endlich ein Compagny Reutter in die Statt / vnd vier hundert Mußquetirer in die Vorstatt einzulägern / bewilligt. Eger begit sich in Keyserl. Gehorsam. Alß jnmittels von den Soldaten in Böhmen vmb Prag / mit plündern vnfug getrieben / auch den Leuthen grosse Pein angethan worden / daß sie die verborgene Sachen wider herfür vnnd an tag thun solten / vnnd offtmals der Vnschuldige mit dem Schuldigen leiden vnd herhalten müssen / ist endlich vnder den Innwohnern ein Tumult entstanden / viel Soldaten erschlagen / vnd in der Furj ehe die Obristen abgewehret / nicht wenig Raub / jhnen wider abgenommen worden. Vngelegenheit mit plündern in Böhmen. Zu Prag wurden vmb diese Zeit Patenta angeschlagen / darinnen alles das jenige / was vnder Pfaltzgraff Friderichen tractirt / gehandelt vnnd rechtlich Außgesprochen worden / cassirt / annulirt vnd auffgehaben ward. Weil nun hierzwischen Keyser Ferdinand vermercket / daß Pfaltzgraff Friedrich der Böhmischen Lande sich nicht verzeihen / sondern die erlittene Niderlag rechen / das Verlohrne mit dem Schwerd wider suchen wolte / vnd zu fortsetzung deß Kriegs anstellung machete / hat Jh. Mayest. Jhn / sampt Marggraff Johan Georg von Brandenburg / Fürst Christian von Anhalt vnd Georg Friedrichen Graften von Hohenlohe / in die Acht erkläret / vnd solche Achtserklärung hin vnd wider im Römischen Retch publiciren vnd anschlagen lassen / dieses Inhalts: Pfaltzgraff Friedrich / Marggraf Hans Georg von Brandenburg / Fürst Christian võ Anhalt / vnd Georg Friedrich Graff von Hohenloh / vom Keyser Ferdinand in die Acht erklärt. Wir Ferdinand rc. Es ist nunmehr jnnervnnd ausserhalb deß Heyl. Römischen Reichs / bey allen Königen / Churfürsten / Ständen / Nationen vnd Völckern weltkündig / was für ein Vnruhe vnd Rebellion / sich in vnserm Erb-Königreich Böheym vnnd deß Heyl. Reichs ansehenlichen Churfürstenthumb vnd Lehen / im verschienen 1618. Jahrs / noch bey Lebzeiten vnd Regierung / weyland deß Durchleuchtigsten Fürsten / Herrn Matthiae Röm. Keysers / auch zu Hungarn vnd Böhmen Königs / Ertzhertzogen zu Oesterreich / vnsers geliebten Herrn Vetters vnd Vatters / hochlöblichster Gedächtnuß erhoben / vnnd folgends mit der Zeit in andere incorporirte Landt weiter außgebreytet / wie vnnd welcher gestalt auch Jh. Keyserl. Mayest. vnd Liebd. als damaln regierender König vnnd Churfürst zu Böheym / solches entstandene Vnwesen / vnd was demselben anhängig / auß angeborner Vätterlicher friedliebender Neygung / zu verhütung schweren Krieg vnnd Blutvergiessens / bevorab der Verderbung jhrer armen Vnderthanen / etlichen fürnehme Chur-vnnd Fürsten deß Reichs (vnter welchen obgenannter Friedrich Pfaltzgraff / auff sein eygenes Anbieten auch selbsten begriffen gewesen) auff beschehenes Ansuchen vnd Begehren / da sich die Rebellen auch jhres theils zu gebührendem Gehorsam erzeigen würden / zu gütiger Hinleg vnnd Abhelffung anvertrawt vnd vbergeben. Demnach nun J. Keyserl. Mayest. vnd L. bald hernach / vnnd noch ehe vnd zuvor obangeregte gütige Einwilligung die würckliche Volziehung erreicht / zeitlichen Todts verschieden / vnd darauff die Succession vnnd Regierung vorberührtes Königreich Böheym vnnd der incorporirten Landen / an vns / als noch bey J. May vnd L. Lebzeiten ordentlich angenommen / erkandt / gekrönt / gesalbet vnd belehnt / vnd nach obbesagten Todtfall succedirenden König vnd Churfürsten / rechtmessiger weiß kommen vnd erwachsen / darauß dann ferrner erfolgt / daß wir vns krafft vorgemelter an vns gelangten ordentlicher Succession vnnd Crönung deß Königreichs vnnd Chur Böheym / auff die deßwegen an vns beschehene gebürliche Denunciation / in vnser vnd deß Heyl. Reichs Gtatt Franckfurt zu erwehlung eines Römischen Königs zum Keyser zu erheben / auff die bestimpte Zeit / vermög der güldenen Bull vnd deß alten Herkommens / in eigner Person begeben / vnnd daselbsten von den anwesenden Churfürsten / vnd der abwesenden vñ zugleich obvermeltes Friedrich Pfaltzgraff / als Churfürsten / vollmächtigen Rähten / Bottschafften vnd Abgesandten / für einen rechtmessiger weiß succedirend-gekrönt-vnd belehnten König vnd Mit Churf. zu Böheym / in allen offenen / vorberührter gülden Bull gemässen Handlungen / nit allein erkent / sondern auch zu dem vorgangenen Wahl Actu, nach geleystem thewrem Eyd (den sein Friedrich Pfaltzgr. Gesandter / e- Keysers Ferdinandi Achtserklärung wider Pfaltzgraff Friderich.

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Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Frederike Neuber, Marcus Baumgarten: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Das zweispaltige Layout wurde bei Transkription und Auszeichnung des Textes nicht berücksichtigt.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.



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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 524. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/591>, abgerufen am 23.11.2024.