Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.E. M. gethane erklärung Jhr einen vnsterblichen Namen bey hohen Potentaten hin vnd wider damals angerichtet: Wie dann E. May. jhr eusserstes bey den Ländern zugesetzet / vnnd so viel das wanckende Glück hat dulden wollen / jhr Intent der Möglichkeit nach hat fortgestellet. Nunmehr vnd ob Ew. May. vber alle obgesetze für Augen schwebende difficulteten widerumb die Waffen zuergreiffen / sinnes weren: Ist anders nicht / als endliche ruin der Länder zuvermuthen / Welches / weil es Ew. Mayest. selbst ebenermassen handgreifflich befinden / dörffte deroselben dieser Vnnahme verbleiben / Sie hetten mit willen vnd fürsetzlich / nur vmd jhrer vergenglichen Ehre / Dignität vnd Nutzes wegen / den Krieg continuirt / die Länder studio in die Schantz geschlagen / vnd dem vnnachbleiblichen Verderben hingeopffert: Welchem allem E. M. anjetzo in tempore vorbawen / durch gütige Resignation die Länder zur ruhe vnd sicherung stellen / jhr Gewissen besser befriedigen / vnnd bey der gantzen Posterität einen vnsterblichen Namen / hindan gesetzter zeitlicher Hoheit / erlangen möge / etc. Churfürsten von Sachsen Vorschlag den Schlesiern / wegen der Accommodation gethan. Inmittels schlug der Churfürst von Sachsen den Schlesischen Fürsten vnd Ständen etliche Articul vor / darauff die Accommodation beruhen solle: welche nach folgende waren; 1. Würden Fürsten vnd Stände in Schlesien sich erklären / daß sie zuviel gethan / in dem sie sich wider die Röm. Keyserl. vnnd Konigl. Mayest. alß den Obristen Herrn in Schlesien / auffgelehnet: 2. Dahero vmb Verzeihung ansuchen vnnd bitten: 3. Darbey anerbietung machen / daß Fürsten vnd Stände J. Kay. vnd Kön. M. vor dero rechten erwehlten / gekrönten / gesalbten König vnnd Herrn erkennen / ehren / vnd in allem schuldigen Gehorsamb leysten wolten: 4. Vnnd solches mit Ernewerung voriger Pflicht bestättigen: 5. Auch die Catholische bey dem Jhrigen rühig bleiben lassen: 6. Der Kayserl. vnd Königl. M. zu bezahlung dero Kriegsvolck 5. Tonnen Golds bewilligen: Vnnd endlichen 7. der mit andern Ländern auffs newe auffgerichten Confoederation / mit Vngarn / ober vnnd nieder Oesterreich / so wol Siebenbürgen sich verzeihen vnnd derselben renuncuren. Dargegen würde er Churf. von Sachsen versprechen: 1. Nie Fürsten vnd Stände an statt / vnd von wegen der Kays. vnd Kön. M. jnhalts der Commission zu Gnaden auff vnd anzunehmen: 2. Bey deroselben vmb Perdon zu bitten: 3. Ernewerung der Confirmation deß Majestätbrieffs / der Privilegien vnnd Immuniteten zuwegen zubringen. 4. So wol daran zuseyn / wann obiges mit der Accominodation alles erfolgt / daß Fürsten vnd Stände / mit Volck nicht beträngt noch belegt werden solten. 5. Hierüber versprechen Jh. Churf. Gn. wann Fürsten vnd Stände / wegen der reinen / wahren vnverfälschten Religion / wie dieselbe in der Propheten vnd Aposteln Schrifften / vnd in der vngeenderten Augspurgischen Confession / so Anno 1530. Carolo V. vbergeben / begriffen / Feindselig bekriegt werden solten / alßdann seine Churf. Gn. angedeute Religion schützen vnnd defendiren wolten. Schlesier ergeben sich in Keyserl. Devotion. Weil nun die Fürsten vnd Stände in Schlesien jhnen leichtlich die Rechnung machen können / wo die Sachen damahliger Beschaffenheit nach / sich hinauß lencken würden / alß haben sie / damit sie nicht vbel ärger machen / sondern in zeiten ferrnern Vngelegenheiten vorkommen möchten / Jh. Churf. zu Sachsen Vermahnen vnd Erinnern / in acht genommen / vnd geschlossen / J. Kays. May. sich widerumb gehorsamlich zu vndergeben. Zu welchem end sie ein ansehnliche Legation / darunter Herzog Carl Friderich von Münsterberg / nach Dreßden zu Jhr. Chur. fürstl. Gn. abgeferliget / daselbst dann endlich nach langgepflogener Tractation / ein Accord vnd Pacification getroffen / Schrifftlich verfast / vnd daselbst in der Rathstuben / offentlich abgelesen worden / wie folgt: Die Fürsten vnnd Ständ in ober vnd nider Schlesien / sollen Perdon haben vnd jhrer begangener Irrthumb ferrner nicht gedacht / noch vber kurtz oder lang / vom grösten zum kleinsten / vnnd vom kleinsten zum grösten nicht gestrafft werden. Sie sollen vnd wollen Keyser Ferdinandum für jhren rechten / erwehlten / gekrönten vnnd gesalbten König vnd Obern Hertzog in Schlesien achten / ehren vnd halten / vnnd auch mit newer Eydspflicht / bekräfftigen. Jh. Kays. May. sollen vnd wollen die Schlesier jnnerhalb Jahrsfrist vom Tag Georgij an / in dreyen Fristen / derer sie sich förderlichst verglichen / vnd gegen Jh. Kays. May. erklären wollen / zu bezahlung der Kriegskosten / 3. Tonnen Golds bahr erstatten. Mit Chur Pfaltz weiter nichts zuschaffen haben / auch die Confoederation / darin sie sich mit Böhmen / Mähren / Siebenbürgen / Vngarn vnd andern hiebevor mehr / begeben / dem Churfürsten zu Sachsen auffs ehist in Original vberschicken / damit sie von seiner Churf. Gn. selbst cassirt werden möge. Jhr Kriegsvolck sollen vnd wollen sie so bald abdancken / doch nicht weniger 1000. Pferd vnd 3000. Fußvolck / biß das Kriegswesen gantz gestillt / zur Defension / in Bestallung halten / aber wider Kays. May. auch den Churf. zu Sachsen / keines weges Feindlich gebrauchen. Hergegen wollen S. Churf. Gn. jhr im Fürstenthumb Sagan liegendes Volck / auch abfordern lassen / S. Churf. Gn. wollen bey Kayserl. May. fleissig intercedien / daß sie bey dem Majestätbrieff geschützt / jhre Privilegien jhnen confirmirt / denen Grauaminibus abgeholffen / die Handlung in Böhmen vnd Mähren jhnen wider zugelassen / die angehaltene Güter abgefolget / E. M. gethane erklärung Jhr einen vnsterblichen Namen bey hohen Potentaten hin vnd wider damals angerichtet: Wie dann E. May. jhr eusserstes bey den Ländern zugesetzet / vnnd so viel das wanckende Glück hat dulden wollen / jhr Intent der Möglichkeit nach hat fortgestellet. Nunmehr vnd ob Ew. May. vber alle obgesetze für Augen schwebende difficulteten widerumb die Waffen zuergreiffen / sinnes weren: Ist anders nicht / als endliche ruin der Länder zuvermuthen / Welches / weil es Ew. Mayest. selbst ebenermassen handgreifflich befinden / dörffte deroselben dieser Vnnahme verbleiben / Sie hetten mit willen vnd fürsetzlich / nur vmd jhrer vergenglichen Ehre / Dignität vnd Nutzes wegen / den Krieg continuirt / die Länder studio in die Schantz geschlagen / vnd dem vnnachbleiblichen Verderben hingeopffert: Welchem allem E. M. anjetzo in tempore vorbawen / durch gütige Resignation die Länder zur ruhe vnd sicherung stellen / jhr Gewissen besser befriedigen / vnnd bey der gantzen Posterität einen vnsterblichen Namen / hindan gesetzter zeitlicher Hoheit / erlangen möge / etc. Churfürsten von Sachsen Vorschlag den Schlesiern / wegen der Accommodation gethan. Inmittels schlug der Churfürst von Sachsen den Schlesischen Fürsten vnd Ständen etliche Articul vor / darauff die Accommodation beruhen solle: welche nach folgende waren; 1. Würden Fürsten vnd Stände in Schlesien sich erklären / daß sie zuviel gethan / in dem sie sich wider die Röm. Keyserl. vnnd Konigl. Mayest. alß den Obristen Herrn in Schlesien / auffgelehnet: 2. Dahero vmb Verzeihung ansuchen vnnd bitten: 3. Darbey anerbietung machen / daß Fürsten vnd Stände J. Kay. vnd Kön. M. vor dero rechten erwehlten / gekrönten / gesalbten König vnnd Herrn erkennen / ehren / vnd in allem schuldigen Gehorsamb leysten wolten: 4. Vnnd solches mit Ernewerung voriger Pflicht bestättigen: 5. Auch die Catholische bey dem Jhrigen rühig bleiben lassen: 6. Der Kayserl. vnd Königl. M. zu bezahlung dero Kriegsvolck 5. Tonnen Golds bewilligen: Vnnd endlichen 7. der mit andern Ländern auffs newe auffgerichten Confoederation / mit Vngarn / ober vnnd nieder Oesterreich / so wol Siebenbürgen sich verzeihen vnnd derselben renuncuren. Dargegen würde er Churf. von Sachsen versprechen: 1. Nie Fürsten vnd Stände an statt / vnd von wegen der Kays. vnd Kön. M. jnhalts der Commission zu Gnaden auff vnd anzunehmen: 2. Bey deroselben vmb Perdon zu bitten: 3. Ernewerung der Confirmation deß Majestätbrieffs / der Privilegien vnnd Immuniteten zuwegen zubringen. 4. So wol daran zuseyn / wann obiges mit der Accominodation alles erfolgt / daß Fürsten vnd Stände / mit Volck nicht beträngt noch belegt werden solten. 5. Hierüber versprechen Jh. Churf. Gn. wann Fürsten vnd Stände / wegen der reinen / wahren vnverfälschten Religion / wie dieselbe in der Propheten vnd Aposteln Schrifften / vnd in der vngeenderten Augspurgischen Confession / so Anno 1530. Carolo V. vbergeben / begriffen / Feindselig bekriegt werden solten / alßdann seine Churf. Gn. angedeute Religion schützen vnnd defendiren wolten. Schlesier ergeben sich in Keyserl. Devotion. Weil nun die Fürsten vnd Stände in Schlesien jhnen leichtlich die Rechnung machen können / wo die Sachen damahliger Beschaffenheit nach / sich hinauß lencken würden / alß haben sie / damit sie nicht vbel ärger machen / sondern in zeiten ferrnern Vngelegenheiten vorkommen möchten / Jh. Churf. zu Sachsen Vermahnen vnd Erinnern / in acht genommen / vnd geschlossen / J. Kays. May. sich widerumb gehorsamlich zu vndergeben. Zu welchem end sie ein ansehnliche Legation / darunter Herzog Carl Friderich von Münsterberg / nach Dreßden zu Jhr. Chur. fürstl. Gn. abgeferliget / daselbst dann endlich nach langgepflogener Tractation / ein Accord vnd Pacification getroffen / Schrifftlich verfast / vnd daselbst in der Rathstuben / offentlich abgelesen worden / wie folgt: Die Fürsten vnnd Ständ in ober vnd nider Schlesien / sollen Perdon haben vnd jhrer begangener Irrthumb ferrner nicht gedacht / noch vber kurtz oder lang / vom grösten zum kleinsten / vnnd vom kleinsten zum grösten nicht gestrafft werden. Sie sollen vnd wollen Keyser Ferdinandum für jhren rechten / erwehlten / gekrönten vnnd gesalbten König vnd Obern Hertzog in Schlesien achten / ehren vnd halten / vnnd auch mit newer Eydspflicht / bekräfftigen. Jh. Kays. May. sollen vnd wollen die Schlesier jnnerhalb Jahrsfrist vom Tag Georgij an / in dreyen Fristen / derer sie sich förderlichst verglichen / vnd gegen Jh. Kays. May. erklären wollen / zu bezahlung der Kriegskosten / 3. Tonnen Golds bahr erstatten. Mit Chur Pfaltz weiter nichts zuschaffen haben / auch die Confoederation / darin sie sich mit Böhmen / Mähren / Siebenbürgen / Vngarn vnd andern hiebevor mehr / begeben / dem Churfürsten zu Sachsen auffs ehist in Original vberschicken / damit sie von seiner Churf. Gn. selbst cassirt werden möge. Jhr Kriegsvolck sollen vnd wollen sie so bald abdancken / doch nicht weniger 1000. Pferd vnd 3000. Fußvolck / biß das Kriegswesen gantz gestillt / zur Defension / in Bestallung halten / aber wider Kays. May. auch den Churf. zu Sachsen / keines weges Feindlich gebrauchen. Hergegen wollen S. Churf. Gn. jhr im Fürstenthumb Sagan liegendes Volck / auch abfordern lassen / S. Churf. Gn. wollen bey Kayserl. May. fleissig intercedien / daß sie bey dem Majestätbrieff geschützt / jhre Privilegien jhnen confirmirt / denen Grauaminibus abgeholffen / die Handlung in Böhmen vnd Mähren jhnen wider zugelassen / die angehaltene Güter abgefolget / <TEI> <text> <body> <div> <div> <p><pb facs="#f0585" n="518"/> E. M. gethane erklärung Jhr einen vnsterblichen Namen bey hohen Potentaten hin vnd wider damals angerichtet: Wie dann E. May. jhr eusserstes bey den Ländern zugesetzet / vnnd so viel das wanckende Glück hat dulden wollen / jhr Intent der Möglichkeit nach hat fortgestellet. Nunmehr vnd ob Ew. May. vber alle obgesetze für Augen schwebende difficulteten widerumb die Waffen zuergreiffen / sinnes weren: Ist anders nicht / als endliche ruin der Länder zuvermuthen / Welches / weil es Ew. Mayest. selbst ebenermassen handgreifflich befinden / dörffte deroselben dieser Vnnahme verbleiben / Sie hetten mit willen vnd fürsetzlich / nur vmd jhrer vergenglichen Ehre / Dignität vnd Nutzes wegen / den Krieg continuirt / die Länder studio in die Schantz geschlagen / vnd dem vnnachbleiblichen Verderben hingeopffert: Welchem allem E. M. anjetzo in tempore vorbawen / durch gütige Resignation die Länder zur ruhe vnd sicherung stellen / jhr Gewissen besser befriedigen / vnnd bey der gantzen Posterität einen vnsterblichen Namen / hindan gesetzter zeitlicher Hoheit / erlangen möge / etc.</p> <p><note place="left">Churfürsten von Sachsen Vorschlag den Schlesiern / wegen der Accommodation gethan.</note> Inmittels schlug der Churfürst von Sachsen den Schlesischen Fürsten vnd Ständen etliche Articul vor / darauff die Accommodation beruhen solle: welche nach folgende waren;</p> <p>1. Würden Fürsten vnd Stände in Schlesien sich erklären / daß sie zuviel gethan / in dem sie sich wider die Röm. Keyserl. vnnd Konigl. Mayest. alß den Obristen Herrn in Schlesien / auffgelehnet:</p> <p>2. Dahero vmb Verzeihung ansuchen vnnd bitten:</p> <p>3. Darbey anerbietung machen / daß Fürsten vnd Stände J. Kay. vnd Kön. M. vor dero rechten erwehlten / gekrönten / gesalbten König vnnd Herrn erkennen / ehren / vnd in allem schuldigen Gehorsamb leysten wolten:</p> <p>4. Vnnd solches mit Ernewerung voriger Pflicht bestättigen:</p> <p>5. Auch die Catholische bey dem Jhrigen rühig bleiben lassen:</p> <p>6. Der Kayserl. vnd Königl. M. zu bezahlung dero Kriegsvolck 5. Tonnen Golds bewilligen:</p> <p>Vnnd endlichen 7. der mit andern Ländern auffs newe auffgerichten Confoederation / mit Vngarn / ober vnnd nieder Oesterreich / so wol Siebenbürgen sich verzeihen vnnd derselben renuncuren.</p> <p>Dargegen würde er Churf. von Sachsen versprechen:</p> <p>1. Nie Fürsten vnd Stände an statt / vnd von wegen der Kays. vnd Kön. M. jnhalts der Commission zu Gnaden auff vnd anzunehmen:</p> <p>2. Bey deroselben vmb Perdon zu bitten:</p> <p>3. Ernewerung der Confirmation deß Majestätbrieffs / der Privilegien vnnd Immuniteten zuwegen zubringen.</p> <p>4. So wol daran zuseyn / wann obiges mit der Accominodation alles erfolgt / daß Fürsten vnd Stände / mit Volck nicht beträngt noch belegt werden solten.</p> <p>5. Hierüber versprechen Jh. Churf. Gn. wann Fürsten vnd Stände / wegen der reinen / wahren vnverfälschten Religion / wie dieselbe in der Propheten vnd Aposteln Schrifften / vnd in der vngeenderten Augspurgischen Confession / so Anno 1530. Carolo V. vbergeben / begriffen / Feindselig bekriegt werden solten / alßdann seine Churf. Gn. angedeute Religion schützen vnnd defendiren wolten.</p> <p><note place="right">Schlesier ergeben sich in Keyserl. Devotion.</note> Weil nun die Fürsten vnd Stände in Schlesien jhnen leichtlich die Rechnung machen können / wo die Sachen damahliger Beschaffenheit nach / sich hinauß lencken würden / alß haben sie / damit sie nicht vbel ärger machen / sondern in zeiten ferrnern Vngelegenheiten vorkommen möchten / Jh. Churf. zu Sachsen Vermahnen vnd Erinnern / in acht genommen / vnd geschlossen / J. Kays. May. sich widerumb gehorsamlich zu vndergeben. Zu welchem end sie ein ansehnliche Legation / darunter Herzog Carl Friderich von Münsterberg / nach Dreßden zu Jhr. Chur. fürstl. Gn. abgeferliget / daselbst dann endlich nach langgepflogener Tractation / ein Accord vnd Pacification getroffen / Schrifftlich verfast / vnd daselbst in der Rathstuben / offentlich abgelesen worden / wie folgt:</p> <p>Die Fürsten vnnd Ständ in ober vnd nider Schlesien / sollen Perdon haben vnd jhrer begangener Irrthumb ferrner nicht gedacht / noch vber kurtz oder lang / vom grösten zum kleinsten / vnnd vom kleinsten zum grösten nicht gestrafft werden.</p> <p>Sie sollen vnd wollen Keyser Ferdinandum für jhren rechten / erwehlten / gekrönten vnnd gesalbten König vnd Obern Hertzog in Schlesien achten / ehren vnd halten / vnnd auch mit newer Eydspflicht / bekräfftigen.</p> <p>Jh. Kays. May. sollen vnd wollen die Schlesier jnnerhalb Jahrsfrist vom Tag Georgij an / in dreyen Fristen / derer sie sich förderlichst verglichen / vnd gegen Jh. Kays. May. erklären wollen / zu bezahlung der Kriegskosten / 3. Tonnen Golds bahr erstatten.</p> <p>Mit Chur Pfaltz weiter nichts zuschaffen haben / auch die Confoederation / darin sie sich mit Böhmen / Mähren / Siebenbürgen / Vngarn vnd andern hiebevor mehr / begeben / dem Churfürsten zu Sachsen auffs ehist in Original vberschicken / damit sie von seiner Churf. Gn. selbst cassirt werden möge.</p> <p>Jhr Kriegsvolck sollen vnd wollen sie so bald abdancken / doch nicht weniger 1000. Pferd vnd 3000. Fußvolck / biß das Kriegswesen gantz gestillt / zur Defension / in Bestallung halten / aber wider Kays. May. auch den Churf. zu Sachsen / keines weges Feindlich gebrauchen.</p> <p>Hergegen wollen S. Churf. Gn. jhr im Fürstenthumb Sagan liegendes Volck / auch abfordern lassen / S. Churf. Gn. wollen bey Kayserl. May. fleissig intercedien / daß sie bey dem Majestätbrieff geschützt / jhre Privilegien jhnen confirmirt / denen Grauaminibus abgeholffen / die Handlung in Böhmen vnd Mähren jhnen wider zugelassen / die angehaltene Güter abgefolget / </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [518/0585]
E. M. gethane erklärung Jhr einen vnsterblichen Namen bey hohen Potentaten hin vnd wider damals angerichtet: Wie dann E. May. jhr eusserstes bey den Ländern zugesetzet / vnnd so viel das wanckende Glück hat dulden wollen / jhr Intent der Möglichkeit nach hat fortgestellet. Nunmehr vnd ob Ew. May. vber alle obgesetze für Augen schwebende difficulteten widerumb die Waffen zuergreiffen / sinnes weren: Ist anders nicht / als endliche ruin der Länder zuvermuthen / Welches / weil es Ew. Mayest. selbst ebenermassen handgreifflich befinden / dörffte deroselben dieser Vnnahme verbleiben / Sie hetten mit willen vnd fürsetzlich / nur vmd jhrer vergenglichen Ehre / Dignität vnd Nutzes wegen / den Krieg continuirt / die Länder studio in die Schantz geschlagen / vnd dem vnnachbleiblichen Verderben hingeopffert: Welchem allem E. M. anjetzo in tempore vorbawen / durch gütige Resignation die Länder zur ruhe vnd sicherung stellen / jhr Gewissen besser befriedigen / vnnd bey der gantzen Posterität einen vnsterblichen Namen / hindan gesetzter zeitlicher Hoheit / erlangen möge / etc.
Inmittels schlug der Churfürst von Sachsen den Schlesischen Fürsten vnd Ständen etliche Articul vor / darauff die Accommodation beruhen solle: welche nach folgende waren;
Churfürsten von Sachsen Vorschlag den Schlesiern / wegen der Accommodation gethan. 1. Würden Fürsten vnd Stände in Schlesien sich erklären / daß sie zuviel gethan / in dem sie sich wider die Röm. Keyserl. vnnd Konigl. Mayest. alß den Obristen Herrn in Schlesien / auffgelehnet:
2. Dahero vmb Verzeihung ansuchen vnnd bitten:
3. Darbey anerbietung machen / daß Fürsten vnd Stände J. Kay. vnd Kön. M. vor dero rechten erwehlten / gekrönten / gesalbten König vnnd Herrn erkennen / ehren / vnd in allem schuldigen Gehorsamb leysten wolten:
4. Vnnd solches mit Ernewerung voriger Pflicht bestättigen:
5. Auch die Catholische bey dem Jhrigen rühig bleiben lassen:
6. Der Kayserl. vnd Königl. M. zu bezahlung dero Kriegsvolck 5. Tonnen Golds bewilligen:
Vnnd endlichen 7. der mit andern Ländern auffs newe auffgerichten Confoederation / mit Vngarn / ober vnnd nieder Oesterreich / so wol Siebenbürgen sich verzeihen vnnd derselben renuncuren.
Dargegen würde er Churf. von Sachsen versprechen:
1. Nie Fürsten vnd Stände an statt / vnd von wegen der Kays. vnd Kön. M. jnhalts der Commission zu Gnaden auff vnd anzunehmen:
2. Bey deroselben vmb Perdon zu bitten:
3. Ernewerung der Confirmation deß Majestätbrieffs / der Privilegien vnnd Immuniteten zuwegen zubringen.
4. So wol daran zuseyn / wann obiges mit der Accominodation alles erfolgt / daß Fürsten vnd Stände / mit Volck nicht beträngt noch belegt werden solten.
5. Hierüber versprechen Jh. Churf. Gn. wann Fürsten vnd Stände / wegen der reinen / wahren vnverfälschten Religion / wie dieselbe in der Propheten vnd Aposteln Schrifften / vnd in der vngeenderten Augspurgischen Confession / so Anno 1530. Carolo V. vbergeben / begriffen / Feindselig bekriegt werden solten / alßdann seine Churf. Gn. angedeute Religion schützen vnnd defendiren wolten.
Weil nun die Fürsten vnd Stände in Schlesien jhnen leichtlich die Rechnung machen können / wo die Sachen damahliger Beschaffenheit nach / sich hinauß lencken würden / alß haben sie / damit sie nicht vbel ärger machen / sondern in zeiten ferrnern Vngelegenheiten vorkommen möchten / Jh. Churf. zu Sachsen Vermahnen vnd Erinnern / in acht genommen / vnd geschlossen / J. Kays. May. sich widerumb gehorsamlich zu vndergeben. Zu welchem end sie ein ansehnliche Legation / darunter Herzog Carl Friderich von Münsterberg / nach Dreßden zu Jhr. Chur. fürstl. Gn. abgeferliget / daselbst dann endlich nach langgepflogener Tractation / ein Accord vnd Pacification getroffen / Schrifftlich verfast / vnd daselbst in der Rathstuben / offentlich abgelesen worden / wie folgt:
Schlesier ergeben sich in Keyserl. Devotion. Die Fürsten vnnd Ständ in ober vnd nider Schlesien / sollen Perdon haben vnd jhrer begangener Irrthumb ferrner nicht gedacht / noch vber kurtz oder lang / vom grösten zum kleinsten / vnnd vom kleinsten zum grösten nicht gestrafft werden.
Sie sollen vnd wollen Keyser Ferdinandum für jhren rechten / erwehlten / gekrönten vnnd gesalbten König vnd Obern Hertzog in Schlesien achten / ehren vnd halten / vnnd auch mit newer Eydspflicht / bekräfftigen.
Jh. Kays. May. sollen vnd wollen die Schlesier jnnerhalb Jahrsfrist vom Tag Georgij an / in dreyen Fristen / derer sie sich förderlichst verglichen / vnd gegen Jh. Kays. May. erklären wollen / zu bezahlung der Kriegskosten / 3. Tonnen Golds bahr erstatten.
Mit Chur Pfaltz weiter nichts zuschaffen haben / auch die Confoederation / darin sie sich mit Böhmen / Mähren / Siebenbürgen / Vngarn vnd andern hiebevor mehr / begeben / dem Churfürsten zu Sachsen auffs ehist in Original vberschicken / damit sie von seiner Churf. Gn. selbst cassirt werden möge.
Jhr Kriegsvolck sollen vnd wollen sie so bald abdancken / doch nicht weniger 1000. Pferd vnd 3000. Fußvolck / biß das Kriegswesen gantz gestillt / zur Defension / in Bestallung halten / aber wider Kays. May. auch den Churf. zu Sachsen / keines weges Feindlich gebrauchen.
Hergegen wollen S. Churf. Gn. jhr im Fürstenthumb Sagan liegendes Volck / auch abfordern lassen / S. Churf. Gn. wollen bey Kayserl. May. fleissig intercedien / daß sie bey dem Majestätbrieff geschützt / jhre Privilegien jhnen confirmirt / denen Grauaminibus abgeholffen / die Handlung in Böhmen vnd Mähren jhnen wider zugelassen / die angehaltene Güter abgefolget /
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Zitationshilfe: | Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 518. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/585>, abgerufen am 29.06.2024. |