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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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auch der auff dem Carlstein mitgefundenen vnd jhnen zustehenden Privilegien halben / keine Gefahr erwachsen möge.

Hinwider sollen die Schlesier die jenige / so der Bäpstischen Religion / in Stifften / Clöstern / vnd andern Orten / wie vor diesem / bey geruhigem Posseß verbleiben lassen / vnnd keinen vom grösten biß zum kleinsten nicht offendiren.

Wann die Schlesier wegen der Lutherischen vnver fälschten Religion halben bedrängt oder angefochten werden solten / wil der Churfürst von Sachsen selbige in Schutz nehmen.

Wann sich Hertzog Christian von Lignitz / als Oberhauptmann in Schlesien seinem Erbieten nach / jnnerhalb 6. Wochen zu diesem Accord verstehen wird / soll er mit darinn geschlossen / im gegentheil aber es J. Keys. M. ferrner Anordnung anheym gestellt seyn.

Marggraff Johan Georg zu Brandenburg vnd Fürst Christian zu Anhalt / als welche vor verfertigung dieses Accords / von Keys. May. in die Acht vnd Oberacht erklärt / sollen hievon außgeschlossen seyn.

Vnd haben neben dem Churfürsten zu Sachsen vnd Burggraffen zu Magdeburg / so wol obgedachten Herrn / Hertzog Carl Friedrich zu Münsterberg / auch vorbenant / viel berührte / diesen Accord versiegelt vnd vnterschrieben / den 18. Febr. Anno 1621.

Nachdem nun dieses verlesen / hat Caspar von Schönberg das Original zu sich genommen / vnd dem Hertzogen von Münsterberg mit diesen Worten vbergeben / Hiemit läst gegenwertiger mein Gnädigster Churfürst / Ew. Fürstl. Gn. vnnd dero zugeordneten Abgesandten / das Original deß getroffenen Accords / außantworten / wünschet demselben darzu Glück / Fried vnd Ruhe / vnnd bleibt Ew. Fürstlichen Gn. zu bestendiger Freundschafft bereyt / dero Mitgesandten aber mit Churfürstlichen Gn. gewogen.

Diesem nach / hat der Syndicus von Preßlaw / Doctor Rosa angefangen zu reden / Durchleuchtigster Hochgeborner Churfürst vnd Herr / daß der Allmächtige / der Röm. Kays. May. Obern Hertzogs in ober vnd nider Schlesien / vnsers aller gnädigsten Herrn / Hertz also erleuchtet / daß J. Kays. May. Ew. Churf. Gn. hochansehenliche Commission auffgetragen / dieselbe E. Churfürstl. Gn. alß zu Ruhe vnd widerbringung deß Friedens gemeynt / gutwillig vber sich genommen / vnd förter den Fürsten vnnd Ständen in Schlesien neben einer tremhertzigen Vermahnung communicirt / anch J. F. Gn. Hertzog Carl Friedrichen zu Münsterberg als Obersten / vnnd dann vns allerseits / als neben Abgesandten / erwehnten Fürsten vnd Ständen in Schlesien / da wir vor 5. Wochen bey Jh. Churf. Gn. Hoffstatt angelangt / freundlich anch gnädige Audientz verstattet / vnd endlich durch fleissige Rathschläg / zu diesem jetzt abgelesenen vnnd vollgezogenen Accord / bequemliche Mittel bescheret / darfür zuforderst seiner Göttlichen Allmacht / Lob / Ehr vnd Preiß / dann J. Kay. May. allervnderthänigster / vnd E. Churfürstl. Gn. fleissigst vnderthänigster Danck / zu sagen. Wir müssen bekennen / daß E. Churf. Gn. hierunter nichts anders gesucht / als Gottes Ehr / Kayserl. Mayest. vnd H. Reichs schuldige Reputation / Fried vnnd Ruhe / vnser vnd der vnserigen bestes / an vnß auch nichts vnbillichs begehrt / Ew. Churfürstl. Gn. haben ein löblich Werck verrichtet / jhr dardurch bey der Posterität ein vnsterblichen Ruhm erweckt / vnd vergiessung viel vnschuldiges Bluts verhütet / welches der Allerhöchste Ew. Churfürst. Gn. vnd den jhrigen gewißlich mit zeitlichem vnnd ewigen Wolergehen belohnen wirdt. Sonst seind neben Jh. Churfürstl. Gn. wir vnd die vn sern es die zeit vnsers Lebens gegen Ew. Churf. Gn. vnd all den jhrigen / mit stäts willigen vnnd vnderthänigsten Diensten zuerwidern / trewlich geflissen: Hiervber bedancken wir vns auch aller Freundschafft / so die Zeit vnser anwesenheit von Ew. Churfürstl. Gn. vnnd den jhrigen: dann dero vornehmen Räthe vnd Officirer vns in viel weg widerfahren / seind das zu rühmen so bereit als willig vnd schuldig / vnd bitten fleissig E. Churf. Gn. geruhen vns morgendes Tags zu vnserer Heimreyse zuerlauben / damit wir die vnsern / vnser gutten Verrichtung halber auch wider erfrewen mögen.

Darauff Jhr. Fürstl. Gn. der Hertzog von Münsterberg / hernach die andern Abgesandte Jhr. Churfürstlichen Gn. die Hand geben / vnnd folgenden Tag von denselben / nach dem sie in Zeit der gepflogenen Tractation / Kostfrey gehalten worden / nach Hauß sich wider verfügt.

Pfaltzgraff Friedrichs Schreiben an den Bethlehemm Gabor wegen accommodirung der Schlesien. Als diesen Berlauff Pfaltzgraff Friedrich vernommen / hat er an Bethelem Gabor ein Schreiben abgehen lassen / darin er ihn ermahnt der Confoederation in gedenck zuseyn / vnd mit Ernst / Rath vnd That als ein Nothfreund jhm beyzuspringen: seins theils wolte er mit hülff etlicher Potentaten vnd seiner Verwandten / mit 20000. Mann ehist zu Feld sich wider begeben / vnd die vorgangene Thätlichkeiten nach eusserstem vermögen rechen.

Pfalßgraff ermahuet den von Manßfeld auff seiner seithen beständig zuverbleiben. Vber diß hat er auch an Graff Ernsten von Manßfeld geschrieben vnd ihn ermahnt / seiner geleisten Pflicht ferrner eyngedenck zuseyn / stand hafftig zuverbleiben / vnd seine jnhabende Ort in Böhmen / auffs eusserst zu defendiren / solt jhm künfftig reichlich vergolten werden. Dieser Ermahnung deß Pfaltzgraffen ist der von Mannßfeld getrewlich nachkommen / wie hieunden vermeldet wird.

Bethlehemm Gabor ermahnet die Bundtsverwanten auff seiner vnd deß Pfalßgrafen seithen beständig zubleiben. Es hatte Gabriel Bethlen schon zuvor / wie er die Böhmische Niderlag erfahren / vnd auch zugleich jnnen worden / daß die Confoederirte Lande nicht in geringe Bestürtzung darvber gerahten weren / ein Vermahnungsschreiben an solche seine Bundtsverwandten / damit er sie auff seiner seythen beständig erhalten möchte / abgehenlassen / dieses Innhalts:

Gabriel von Gottes Gnaden / erwehlter Kö-

auch der auff dem Carlstein mitgefundenen vnd jhnen zustehenden Privilegien halben / keine Gefahr erwachsen möge.

Hinwider sollen die Schlesier die jenige / so der Bäpstischen Religion / in Stifften / Clöstern / vnd andern Orten / wie vor diesem / bey geruhigem Posseß verbleiben lassen / vnnd keinen vom grösten biß zum kleinsten nicht offendiren.

Wann die Schlesier wegen der Lutherischen vnver fälschten Religion halben bedrängt oder angefochten werden solten / wil der Churfürst von Sachsen selbige in Schutz nehmen.

Wann sich Hertzog Christian von Lignitz / als Oberhauptmann in Schlesien seinem Erbieten nach / jnnerhalb 6. Wochen zu diesem Accord verstehen wird / soll er mit darinn geschlossen / im gegentheil aber es J. Keys. M. ferrner Anordnung anheym gestellt seyn.

Marggraff Johan Georg zu Brandenburg vnd Fürst Christian zu Anhalt / als welche vor verfertigung dieses Accords / von Keys. May. in die Acht vnd Oberacht erklärt / sollen hievon außgeschlossen seyn.

Vnd haben neben dem Churfürsten zu Sachsen vnd Burggraffen zu Magdeburg / so wol obgedachten Herrn / Hertzog Carl Friedrich zu Münsterberg / auch vorbenant / viel berührte / diesen Accord versiegelt vnd vnterschrieben / den 18. Febr. Anno 1621.

Nachdem nun dieses verlesen / hat Caspar von Schönberg das Original zu sich genommen / vnd dem Hertzogen von Münsterberg mit diesen Worten vbergeben / Hiemit läst gegenwertiger mein Gnädigster Churfürst / Ew. Fürstl. Gn. vnnd dero zugeordneten Abgesandten / das Original deß getroffenen Accords / außantworten / wünschet demselben darzu Glück / Fried vnd Ruhe / vnnd bleibt Ew. Fürstlichen Gn. zu bestendiger Freundschafft bereyt / dero Mitgesandten aber mit Churfürstlichen Gn. gewogen.

Diesem nach / hat der Syndicus von Preßlaw / Doctor Rosa angefangen zu reden / Durchleuchtigster Hochgeborner Churfürst vnd Herr / daß der Allmächtige / der Röm. Kays. May. Obern Hertzogs in ober vnd nider Schlesien / vnsers aller gnädigsten Herrn / Hertz also erleuchtet / daß J. Kays. May. Ew. Churf. Gn. hochansehenliche Commission auffgetragen / dieselbe E. Churfürstl. Gn. alß zu Ruhe vnd widerbringung deß Friedens gemeynt / gutwillig vber sich genommen / vnd förter den Fürsten vnnd Ständen in Schlesien neben einer tremhertzigen Vermahnung communicirt / anch J. F. Gn. Hertzog Carl Friedrichen zu Münsterberg als Obersten / vnnd dann vns allerseits / als neben Abgesandten / erwehnten Fürsten vnd Ständen in Schlesien / da wir vor 5. Wochen bey Jh. Churf. Gn. Hoffstatt angelangt / freundlich anch gnädige Audientz verstattet / vnd endlich durch fleissige Rathschläg / zu diesem jetzt abgelesenen vnnd vollgezogenen Accord / bequemliche Mittel bescheret / darfür zuforderst seiner Göttlichen Allmacht / Lob / Ehr vnd Preiß / dann J. Kay. May. allervnderthänigster / vnd E. Churfürstl. Gn. fleissigst vnderthänigster Danck / zu sagen. Wir müssen bekennen / daß E. Churf. Gn. hierunter nichts anders gesucht / als Gottes Ehr / Kayserl. Mayest. vnd H. Reichs schuldige Reputation / Fried vnnd Ruhe / vnser vnd der vnserigen bestes / an vnß auch nichts vnbillichs begehrt / Ew. Churfürstl. Gn. haben ein löblich Werck verrichtet / jhr dardurch bey der Posterität ein vnsterblichen Ruhm erweckt / vnd vergiessung viel vnschuldiges Bluts verhütet / welches der Allerhöchste Ew. Churfürst. Gn. vnd den jhrigen gewißlich mit zeitlichem vnnd ewigen Wolergehen belohnen wirdt. Sonst seind neben Jh. Churfürstl. Gn. wir vnd die vn sern es die zeit vnsers Lebens gegen Ew. Churf. Gn. vnd all den jhrigen / mit stäts willigen vnnd vnderthänigsten Diensten zuerwidern / trewlich geflissen: Hiervber bedancken wir vns auch aller Freundschafft / so die Zeit vnser anwesenheit von Ew. Churfürstl. Gn. vnnd den jhrigen: dann dero vornehmen Räthe vnd Officirer vns in viel weg widerfahren / seind das zu rühmen so bereit als willig vnd schuldig / vnd bitten fleissig E. Churf. Gn. geruhen vns morgendes Tags zu vnserer Heimreyse zuerlauben / damit wir die vnsern / vnser gutten Verrichtung halber auch wider erfrewen mögen.

Darauff Jhr. Fürstl. Gn. der Hertzog von Münsterberg / hernach die andern Abgesandte Jhr. Churfürstlichen Gn. die Hand geben / vnnd folgenden Tag von denselben / nach dem sie in Zeit der gepflogenen Tractation / Kostfrey gehalten worden / nach Hauß sich wider verfügt.

Pfaltzgraff Friedrichs Schreiben an den Bethlehem̃ Gabor wegen accommodirung der Schlesien. Als diesen Berlauff Pfaltzgraff Friedrich vernommen / hat er an Bethelem Gabor ein Schreiben abgehen lassen / darin er ihn ermahnt der Confoederation in gedenck zuseyn / vnd mit Ernst / Rath vnd That als ein Nothfreund jhm beyzuspringen: seins theils wolte er mit hülff etlicher Potentaten vnd seiner Verwandten / mit 20000. Mann ehist zu Feld sich wider begeben / vnd die vorgangene Thätlichkeiten nach eusserstem vermögen rechen.

Pfalßgraff ermahuet den von Manßfeld auff seiner seithen beständig zuverbleiben. Vber diß hat er auch an Graff Ernsten von Manßfeld geschrieben vnd ihn ermahnt / seiner geleisten Pflicht ferrner eyngedenck zuseyn / stand hafftig zuverbleiben / vnd seine jnhabende Ort in Böhmen / auffs eusserst zu defendiren / solt jhm künfftig reichlich vergolten werden. Dieser Ermahnung deß Pfaltzgraffen ist der von Mannßfeld getrewlich nachkommen / wie hieunden vermeldet wird.

Bethlehem̃ Gabor ermahnet die Bundtsverwanten auff seiner vnd deß Pfalßgrafen seithen beständig zubleiben. Es hatte Gabriel Bethlen schon zuvor / wie er die Böhmische Niderlag erfahren / vnd auch zugleich jnnen worden / daß die Confoederirte Lande nicht in geringe Bestürtzung darvber gerahten weren / ein Vermahnungsschreiben an solche seine Bundtsverwandten / damit er sie auff seiner seythen beständig erhalten möchte / abgehenlassen / dieses Innhalts:

Gabriel von Gottes Gnaden / erwehlter Kö-

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          <p>Diesem nach / hat der Syndicus von Preßlaw / Doctor Rosa angefangen zu reden /                      Durchleuchtigster Hochgeborner Churfürst vnd Herr / daß der Allmächtige / der                      Röm. Kays. May. Obern Hertzogs in ober vnd nider Schlesien / vnsers aller                      gnädigsten Herrn / Hertz also erleuchtet / daß J. Kays. May. Ew. Churf. Gn.                      hochansehenliche Commission auffgetragen / dieselbe E. Churfürstl. Gn. alß zu                      Ruhe vnd widerbringung deß Friedens gemeynt / gutwillig vber sich genommen / vnd                      förter den Fürsten vnnd Ständen in Schlesien neben einer tremhertzigen                      Vermahnung communicirt / anch J. F. Gn. Hertzog Carl Friedrichen zu Münsterberg                      als Obersten / vnnd dann vns allerseits / als neben Abgesandten / erwehnten                      Fürsten vnd Ständen in Schlesien / da wir vor 5. Wochen bey Jh. Churf. Gn.                      Hoffstatt angelangt / freundlich anch gnädige Audientz verstattet / vnd endlich                      durch fleissige Rathschläg / zu diesem jetzt abgelesenen vnnd vollgezogenen                      Accord / bequemliche Mittel bescheret / darfür zuforderst seiner Göttlichen                      Allmacht / Lob / Ehr vnd Preiß / dann J. Kay. May. allervnderthänigster / vnd E.                      Churfürstl. Gn. fleissigst vnderthänigster Danck / zu sagen. Wir müssen bekennen                      / daß E. Churf. Gn. hierunter nichts anders gesucht / als Gottes Ehr / Kayserl.                      Mayest. vnd H. Reichs schuldige Reputation / Fried vnnd Ruhe / vnser vnd der                      vnserigen bestes / an vnß auch nichts vnbillichs begehrt / Ew. Churfürstl. Gn.                      haben ein löblich Werck verrichtet / jhr dardurch bey der Posterität ein                      vnsterblichen Ruhm erweckt / vnd vergiessung viel vnschuldiges Bluts verhütet /                      welches der Allerhöchste Ew. Churfürst. Gn. vnd den jhrigen gewißlich mit                      zeitlichem vnnd ewigen Wolergehen belohnen wirdt. Sonst seind neben Jh.                      Churfürstl. Gn. wir vnd die vn sern es die zeit vnsers Lebens gegen Ew. Churf.                      Gn. vnd all den jhrigen / mit stäts willigen vnnd vnderthänigsten Diensten                      zuerwidern / trewlich geflissen: Hiervber bedancken wir vns auch aller                      Freundschafft / so die Zeit vnser anwesenheit von Ew. Churfürstl. Gn. vnnd den                      jhrigen: dann dero vornehmen Räthe vnd Officirer vns in viel weg widerfahren /                      seind das zu rühmen so bereit als willig vnd schuldig / vnd bitten fleissig E.                      Churf. Gn. geruhen vns morgendes Tags zu vnserer Heimreyse zuerlauben / damit                      wir die vnsern / vnser gutten Verrichtung halber auch wider erfrewen mögen.</p>
          <p>Darauff Jhr. Fürstl. Gn. der Hertzog von Münsterberg / hernach die andern                      Abgesandte Jhr. Churfürstlichen Gn. die Hand geben / vnnd folgenden Tag von                      denselben / nach dem sie in Zeit der gepflogenen Tractation / Kostfrey                      gehalten worden / nach Hauß sich wider verfügt.</p>
          <p><note place="right">Pfaltzgraff Friedrichs Schreiben an den Bethlehem&#x0303; Gabor wegen accommodirung der Schlesien.</note> Als diesen                      Berlauff Pfaltzgraff Friedrich vernommen / hat er an Bethelem Gabor ein                      Schreiben abgehen lassen / darin er ihn ermahnt der Confoederation in gedenck                      zuseyn / vnd mit Ernst / Rath vnd That als ein Nothfreund jhm beyzuspringen:                      seins theils wolte er mit hülff etlicher Potentaten vnd seiner Verwandten / mit                      20000. Mann ehist zu Feld sich wider begeben / vnd die vorgangene Thätlichkeiten                      nach eusserstem vermögen rechen.</p>
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[519/0586] auch der auff dem Carlstein mitgefundenen vnd jhnen zustehenden Privilegien halben / keine Gefahr erwachsen möge. Hinwider sollen die Schlesier die jenige / so der Bäpstischen Religion / in Stifften / Clöstern / vnd andern Orten / wie vor diesem / bey geruhigem Posseß verbleiben lassen / vnnd keinen vom grösten biß zum kleinsten nicht offendiren. Wann die Schlesier wegen der Lutherischen vnver fälschten Religion halben bedrängt oder angefochten werden solten / wil der Churfürst von Sachsen selbige in Schutz nehmen. Wann sich Hertzog Christian von Lignitz / als Oberhauptmann in Schlesien seinem Erbieten nach / jnnerhalb 6. Wochen zu diesem Accord verstehen wird / soll er mit darinn geschlossen / im gegentheil aber es J. Keys. M. ferrner Anordnung anheym gestellt seyn. Marggraff Johan Georg zu Brandenburg vnd Fürst Christian zu Anhalt / als welche vor verfertigung dieses Accords / von Keys. May. in die Acht vnd Oberacht erklärt / sollen hievon außgeschlossen seyn. Vnd haben neben dem Churfürsten zu Sachsen vnd Burggraffen zu Magdeburg / so wol obgedachten Herrn / Hertzog Carl Friedrich zu Münsterberg / auch vorbenant / viel berührte / diesen Accord versiegelt vnd vnterschrieben / den 18. Febr. Anno 1621. Nachdem nun dieses verlesen / hat Caspar von Schönberg das Original zu sich genommen / vnd dem Hertzogen von Münsterberg mit diesen Worten vbergeben / Hiemit läst gegenwertiger mein Gnädigster Churfürst / Ew. Fürstl. Gn. vnnd dero zugeordneten Abgesandten / das Original deß getroffenen Accords / außantworten / wünschet demselben darzu Glück / Fried vnd Ruhe / vnnd bleibt Ew. Fürstlichen Gn. zu bestendiger Freundschafft bereyt / dero Mitgesandten aber mit Churfürstlichen Gn. gewogen. Diesem nach / hat der Syndicus von Preßlaw / Doctor Rosa angefangen zu reden / Durchleuchtigster Hochgeborner Churfürst vnd Herr / daß der Allmächtige / der Röm. Kays. May. Obern Hertzogs in ober vnd nider Schlesien / vnsers aller gnädigsten Herrn / Hertz also erleuchtet / daß J. Kays. May. Ew. Churf. Gn. hochansehenliche Commission auffgetragen / dieselbe E. Churfürstl. Gn. alß zu Ruhe vnd widerbringung deß Friedens gemeynt / gutwillig vber sich genommen / vnd förter den Fürsten vnnd Ständen in Schlesien neben einer tremhertzigen Vermahnung communicirt / anch J. F. Gn. Hertzog Carl Friedrichen zu Münsterberg als Obersten / vnnd dann vns allerseits / als neben Abgesandten / erwehnten Fürsten vnd Ständen in Schlesien / da wir vor 5. Wochen bey Jh. Churf. Gn. Hoffstatt angelangt / freundlich anch gnädige Audientz verstattet / vnd endlich durch fleissige Rathschläg / zu diesem jetzt abgelesenen vnnd vollgezogenen Accord / bequemliche Mittel bescheret / darfür zuforderst seiner Göttlichen Allmacht / Lob / Ehr vnd Preiß / dann J. Kay. May. allervnderthänigster / vnd E. Churfürstl. Gn. fleissigst vnderthänigster Danck / zu sagen. Wir müssen bekennen / daß E. Churf. Gn. hierunter nichts anders gesucht / als Gottes Ehr / Kayserl. Mayest. vnd H. Reichs schuldige Reputation / Fried vnnd Ruhe / vnser vnd der vnserigen bestes / an vnß auch nichts vnbillichs begehrt / Ew. Churfürstl. Gn. haben ein löblich Werck verrichtet / jhr dardurch bey der Posterität ein vnsterblichen Ruhm erweckt / vnd vergiessung viel vnschuldiges Bluts verhütet / welches der Allerhöchste Ew. Churfürst. Gn. vnd den jhrigen gewißlich mit zeitlichem vnnd ewigen Wolergehen belohnen wirdt. Sonst seind neben Jh. Churfürstl. Gn. wir vnd die vn sern es die zeit vnsers Lebens gegen Ew. Churf. Gn. vnd all den jhrigen / mit stäts willigen vnnd vnderthänigsten Diensten zuerwidern / trewlich geflissen: Hiervber bedancken wir vns auch aller Freundschafft / so die Zeit vnser anwesenheit von Ew. Churfürstl. Gn. vnnd den jhrigen: dann dero vornehmen Räthe vnd Officirer vns in viel weg widerfahren / seind das zu rühmen so bereit als willig vnd schuldig / vnd bitten fleissig E. Churf. Gn. geruhen vns morgendes Tags zu vnserer Heimreyse zuerlauben / damit wir die vnsern / vnser gutten Verrichtung halber auch wider erfrewen mögen. Darauff Jhr. Fürstl. Gn. der Hertzog von Münsterberg / hernach die andern Abgesandte Jhr. Churfürstlichen Gn. die Hand geben / vnnd folgenden Tag von denselben / nach dem sie in Zeit der gepflogenen Tractation / Kostfrey gehalten worden / nach Hauß sich wider verfügt. Als diesen Berlauff Pfaltzgraff Friedrich vernommen / hat er an Bethelem Gabor ein Schreiben abgehen lassen / darin er ihn ermahnt der Confoederation in gedenck zuseyn / vnd mit Ernst / Rath vnd That als ein Nothfreund jhm beyzuspringen: seins theils wolte er mit hülff etlicher Potentaten vnd seiner Verwandten / mit 20000. Mann ehist zu Feld sich wider begeben / vnd die vorgangene Thätlichkeiten nach eusserstem vermögen rechen. Pfaltzgraff Friedrichs Schreiben an den Bethlehem̃ Gabor wegen accommodirung der Schlesien. Vber diß hat er auch an Graff Ernsten von Manßfeld geschrieben vnd ihn ermahnt / seiner geleisten Pflicht ferrner eyngedenck zuseyn / stand hafftig zuverbleiben / vnd seine jnhabende Ort in Böhmen / auffs eusserst zu defendiren / solt jhm künfftig reichlich vergolten werden. Dieser Ermahnung deß Pfaltzgraffen ist der von Mannßfeld getrewlich nachkommen / wie hieunden vermeldet wird. Pfalßgraff ermahuet den von Manßfeld auff seiner seithen beständig zuverbleiben. Es hatte Gabriel Bethlen schon zuvor / wie er die Böhmische Niderlag erfahren / vnd auch zugleich jnnen worden / daß die Confoederirte Lande nicht in geringe Bestürtzung darvber gerahten weren / ein Vermahnungsschreiben an solche seine Bundtsverwandten / damit er sie auff seiner seythen beständig erhalten möchte / abgehenlassen / dieses Innhalts: Bethlehem̃ Gabor ermahnet die Bundtsverwanten auff seiner vnd deß Pfalßgrafen seithen beständig zubleiben. Gabriel von Gottes Gnaden / erwehlter Kö-

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Kommentar zur DTA-Ausgabe

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Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Frederike Neuber, Marcus Baumgarten: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Das zweispaltige Layout wurde bei Transkription und Auszeichnung des Textes nicht berücksichtigt.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.



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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 519. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/586>, abgerufen am 29.06.2024.