Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

Bild:
<< vorherige Seite

Bühnen geführt / auff die Bretter auß gespannt / die Füß vnd den gantzen Leib gebunden / jhm die rechte Hand / in welcher er den Tschekan geführt / dann alle Finger an der lincken Hand abgehawen / vnd solche von der Bühnen herab geworffen / der Bößwicht aber / welcher wegen deß Schmertzens so er empfunden / vberauß laut geschryen / ist herab getragen / an 4. Roß gebunden / durch dieselbe in 4. Theil zerrissen / die Stück zu Aschen verbrennet vnd in die Lufft verstrewet worden.

Mitlerweil bestunde das Vnwesen in den Verlauff in den Pündten. Pündten / vnangesehen daß sich das Straffgericht von Tusis geendet hatte / bey seinem angefangnen Fortgang / vnd weil vngleich von abstraffung der Beklagten / bey den Eydgnossen vnd deren Benachbarten gehalten / auch fürnemlich etliche der nider Engadinern / vnder Waltaßnen / von jhren Mitlandleuthen / ober Waltaßnen vngebührlicher Proceduren beschuldiget worden / als Tag zu Chur. kam es zu einem Beytag zu Chur / dahin wurden die Processen der Gefangenen / geschickt / vnter andern aber wie fürgeben / hatte Fortunatus Planta / viel das zu widereynführung der Banditten spendirt worden / bekennt: Etliche Fahnen kamen dahin / vnd kam eine Red auß / es were ein Anschlag gemacht / Stephan Gabriel / Alexium / vnd noch 3. andere Predicanten abzuführen. Die Engadiner so sammt jren Mitlandleuthen scharpff angeklagt worden / entschuldigten sich deren jhnen bey gemessener Aufflagen / durch ein weitläuftiges den 17. April. datirtes Schreiben / klagten höchlich vber Rodolphen Plantae Trutz vnd Vbermuth / vnd daß derselbige mit seinem Anhang / bey gewissen Orten / zu jrem verderben einen Rücken wußte; Ja sie erbotten sich wahr zumachen / daß Planta vnd seine Mithaffte / die Hispanische Faction in den Pündten zuerhalten / zu Mayland ein nam haffte summa Gelts empfangen / vnd daß jhr gantzes Vorhaben / zu vertilgen guter Patrioten / gerichtet were / rühreten hieneben sonderlichen an / Balthasar von Mont / den Dolmetschen Molina / vnd etliche andere / begehrten an jre Bundsgnossen / sie nit zuverlassen / vnd redlich mit jhnen der Freyheit deß allgemeinen Vatterlandts / war zunehmen / mit vermeldung / sie spüreten wol / daß man gemeine 3. Bündt in Zwitracht zu stürtzen / begehrte / wann das nun beschehen / so käme der Spanier / oder sonst demselbigen gleichförmig ein dritte Parthey / die würde zu jrem Schaden / vnd gäntzlicher Vndertruckung scheiden: Sie jhres Theils weren gesinnet / Bundsgnösisch zu leben / beyderley Freyheiten / mit Leib / Ehr / Gut vnd Blut / allweil sie den Athem behielten / zu beschirmen / auch den Bundsbrieff / vnd andere gute alte Verträg vnd Gesätz / so weit müglich / zu beschirmen.

Vnd als hernach ein Versamblung gemeiner dreyer Pündten / sich zu Chur finden liesse / schrieben an dieselbigen abermahlen bemelte nider Engadiner sub dato 10. May / sehr weitläuffig / erkläreten sich dessen / dz sie bey jrer hievor im Januar. auch zu Chur gehaltenem Bundtstag / gethaner Declaration verbleiben / vnd nochmaln vmb Hülf vnd Beystand hertzlich gebetten haben wolten.

Als auch dieser schweren Strittigkeiten wegen / Gesanten von Zürich / Bern vnd Glaris / daselbst ankommen waren / vnd dann die Ort von Lucern / Vry / Schweitz / Vnderwalden / Zug vnd Solothurn / die jren auch dahin abgefertigt hatten / mit denen gleicher gestalt der in Pündten delegirte Ambassador Gueffier / vertrawlich conferirt / schlugen nach beyder Partheyen vielfältigem difputieren / diese Strittigkeiten nur in ein mehrere Verbitterung / also Versamblung zu Chur laufft vnfruchtbarlich ab. daß zu anfang des Monats Junij / die Eydgnössische Gesandten sampt vnd sonders / vnverrichter Sachen voneinander scheiden müssen: Dann nach etwas Handlung vnd sonderbaren Fürtrag gewisser Orten / ward der Landtampimann Joder / ein Verordneter zum Beylag / von seinen Widerwertigen vngestümmer weiß / auß der Versamlung in verhaftung gezogen / vnd dardurch alle ferrnere Berathschlagung verhindert / auch ensserte sich der Burgermeister Meyer / der Statt Chur / vnd erhube sich dardurch ein frische Zusammenziehung der Gemeinden mit offnen Fahnen. Pündtnerische Gemeyuden ziehen mit offenen Fahnen zusammen. Diesem allem nach / zogen abermahlen in grosser schwürigkeit / die Fahnen deß Gottshauß / auch d' 10. Gerichten Bunds / als ob- vnd nider Engadin / ob- vnd nider Wallaßna / Bargel / vnder Porta / vnd Afers / Remüs / Schleins / 4. Dörffer / Münsterthal / Tafas / Closter Castels / Schliers vnnd Schavis / samt der gantzen Herrschafft Meyenfeld / zu Zitzers vnd Malans / zusammen / verglichen sich einer newen Ordnung deß Straffgerichts vnd der Pensionen wegen. Folgends setzten sie ein anders Straffgericht zu end dieses Jahrs / im Flecken Tafas an / ernenneten zum Landrichter Joachim Meyssers / erklärten sich wie hievor / bey jhren Bunds / vnd andern dergleichen auff gerichteten Brieffen / vnverruckt zuverbleiben / handelten viewider jre Delinquenten / vnd schrieben sonderlich bey etlichen jhren vertrawten Bundtsguossen / 8. namhaffte Personen / für Hauptbanditen auß nemlichen Rodolphen / Pompeium vnd D niel / Planten / Lucium von Mont / gewesnen Landrichter des obern Bundts / Joh. Antoni Giovier / den Frantzösischen Dolmetschen / Antoni Molina / Joh. Cunrad / vnd Fabium Prevost / höchlich bittende / dieselben da sie zubetretten / eynzuziehen / vnd jhnen den Straffrichtern zu vberschicken: vnd darbey haffteten abermalen diese vnglückliche Händel / darbey nit allein etliche der Rhätischen Banditen / sondern beneben auch viel der angeklagten Veltlinern / jhre Practicken also anzustellen wusten / dz sie kurtz hernach / denen die jnen jetzt gebieten wolten / vnd welche sie zu straffen vermeynd / durch anderer hülf / mit einer gantz blutigen Rach begegneten. Welches in der Landtschafft Veltlin ins Werck gerichtet wurde: so also nacheinander gefolget.

Beschreibung deß Veltliner Mords. Als die hohe Obrigkeit gemeiner dreyer Pündten deß alten Raetier Landts / durch vnderschiedliche erkantnüssen gnädig bewilliget / daß im Flecken Boaltz / zur Gemeynd Tell gehörig / ein Evangelische Kirche / sammt der ordinarj Besoldung / auff weiß vnnd form / wie die in den andern Kirchen Veldlins gebräuchig / angestellet werden solte Anno 1619. im Monat Majo: haben sich drüber der Predicant zu Tell / sampt denen zu Tyran

Bühnen geführt / auff die Bretter auß gespannt / die Füß vnd den gantzen Leib gebunden / jhm die rechte Hand / in welcher er den Tschekan geführt / dañ alle Finger an der lincken Hand abgehawen / vnd solche von der Bühnen herab geworffen / der Bößwicht aber / welcher wegen deß Schmertzens so er empfunden / vberauß laut geschryen / ist herab getragen / an 4. Roß gebunden / durch dieselbe in 4. Theil zerrissen / die Stück zu Aschen verbrennet vnd in die Lufft verstrewet worden.

Mitlerweil bestunde das Vnwesen in den Verlauff in den Pündten. Pündten / vnangesehen daß sich das Straffgericht von Tusis geendet hatte / bey seinem angefangnen Fortgang / vñ weil vngleich von abstraffung der Beklagten / bey den Eydgnossen vnd deren Benachbarten gehalten / auch fürnemlich etliche der nider Engadinern / vnder Waltaßnen / von jhren Mitlandleuthen / ober Waltaßnen vngebührlicher Proceduren beschuldiget worden / als Tag zu Chur. kam es zu einem Beytag zu Chur / dahin wurden die Processen der Gefangenen / geschickt / vnter andern aber wie fürgeben / hatte Fortunatus Planta / viel das zu widereynführung der Banditten spendirt worden / bekennt: Etliche Fahnen kamen dahin / vnd kam eine Red auß / es were ein Anschlag gemacht / Stephan Gabriel / Alexium / vnd noch 3. andere Predicanten abzuführen. Die Engadiner so sam̃t jren Mitlandleuthen scharpff angeklagt worden / entschuldigten sich deren jhnen bey gemessener Aufflagen / durch ein weitläuftiges den 17. April. datirtes Schreiben / klagten höchlich vber Rodolphen Plantae Trutz vnd Vbermuth / vnd daß derselbige mit seinem Anhang / bey gewissen Orten / zu jrem verderben einen Rücken wußte; Ja sie erbotten sich wahr zumachen / daß Planta vnd seine Mithaffte / die Hispanische Faction in den Pündten zuerhalten / zu Mayland ein nam haffte summa Gelts empfangen / vñ daß jhr gantzes Vorhaben / zu vertilgen guter Patrioten / gerichtet were / rühreten hieneben sonderlichen an / Balthasar võ Mont / den Dolmetschen Molina / vnd etliche andere / begehrten an jre Bundsgnossen / sie nit zuverlassen / vnd redlich mit jhnen der Freyheit deß allgemeinen Vatterlandts / war zunehmen / mit vermeldung / sie spüreten wol / daß man gemeine 3. Bündt in Zwitracht zu stürtzen / begehrte / wann das nun beschehen / so käme der Spanier / oder sonst demselbigen gleichförmig ein dritte Parthey / die würde zu jrem Schaden / vnd gäntzlicher Vndertruckung scheiden: Sie jhres Theils weren gesinnet / Bundsgnösisch zu leben / beyderley Freyheitẽ / mit Leib / Ehr / Gut vñ Blut / allweil sie den Athem behielten / zu beschirmen / auch den Bundsbrieff / vñ andere gute alte Verträg vnd Gesätz / so weit müglich / zu beschirmen.

Vnd als hernach ein Versamblung gemeiner dreyer Pündten / sich zu Chur finden liesse / schrieben an dieselbigen abermahlen bemelte nider Engadiner sub dato 10. May / sehr weitläuffig / erkläreten sich dessen / dz sie bey jrer hievor im Januar. auch zu Chur gehaltenem Bundtstag / gethaner Declaration verbleiben / vñ nochmaln vmb Hülf vnd Beystand hertzlich gebetten haben wolten.

Als auch dieser schweren Strittigkeiten wegen / Gesanten von Zürich / Bern vñ Glaris / daselbst ankommen waren / vnd dañ die Ort von Lucern / Vry / Schweitz / Vnderwalden / Zug vnd Solothurn / die jren auch dahin abgefertigt hatten / mit denen gleicher gestalt der in Pündtẽ delegirte Ambassador Gueffier / vertrawlich conferirt / schlugen nach beyder Partheyen vielfältigem difputieren / diese Strittigkeiten nur in ein mehrere Verbitterung / also Versamblung zu Chur laufft vnfruchtbarlich ab. daß zu anfang des Monats Junij / die Eydgnössische Gesandten sampt vñ sonders / vnverrichter Sachen voneinander scheiden müssen: Dañ nach etwas Handlung vñ sonderbarẽ Fürtrag gewisser Orten / ward der Landtampimann Joder / ein Verordneter zum Beylag / von seinen Widerwertigen vngestümmer weiß / auß der Versamlung in verhaftung gezogẽ / vñ dardurch alle ferrnere Berathschlagung verhindert / auch ensserte sich der Burgermeister Meyer / der Statt Chur / vñ erhube sich dardurch ein frische Zusammenziehung der Gemeinden mit offnen Fahnen. Pündtnerische Gemeyuden ziehen mit offenen Fahnen zusammen. Diesem allem nach / zogen abermahlen in grosser schwürigkeit / die Fahnen deß Gottshauß / auch d' 10. Gerichten Bunds / als ob- vnd nider Engadin / ob- vnd nider Wallaßna / Bargel / vnder Porta / vnd Afers / Remüs / Schleins / 4. Dörffer / Münsterthal / Tafas / Closter Castels / Schliers vnnd Schavis / samt der gantzen Herrschafft Meyenfeld / zu Zitzers vnd Malans / zusam̃en / verglichen sich einer newen Ordnung deß Straffgerichts vñ der Pensionen wegen. Folgends setzten sie ein anders Straffgericht zu end dieses Jahrs / im Flecken Tafas an / ernenneten zum Landrichter Joachim Meyssers / erklärten sich wie hievor / bey jhren Bunds / vnd andern dergleichen auff gerichteten Brieffen / vnverruckt zuverbleiben / handelten viewider jre Delinquenten / vnd schrieben sonderlich bey etlichen jhren vertrawten Bundtsguossen / 8. namhaffte Personen / für Hauptbanditen auß nemlichen Rodolphen / Pompeium vnd D niel / Planten / Lucium von Mont / gewesnen Landrichter des obern Bundts / Joh. Antoni Giovier / den Frantzösischen Dolmetschen / Antoni Molina / Joh. Cunrad / vnd Fabium Prevost / höchlich bittende / dieselben da sie zubetretten / eynzuziehen / vñ jhnen den Straffrichtern zu vberschicken: vñ darbey haffteten abermalen diese vnglückliche Händel / darbey nit allein etliche der Rhätischen Banditen / sondern beneben auch viel der angeklagten Veltlinern / jhre Practicken also anzustellen wusten / dz sie kurtz hernach / denen die jnen jetzt gebieten wolten / vnd welche sie zu straffen vermeynd / durch anderer hülf / mit einer gantz blutigen Rach begegneten. Welches in der Landtschafft Veltlin ins Werck gerichtet wurde: so also nacheinander gefolget.

Beschreibung deß Veltliner Mords. Als die hohe Obrigkeit gemeiner dreyer Pündten deß alten Raetier Landts / durch vnderschiedliche erkantnüssen gnädig bewilliget / daß im Fleckẽ Boaltz / zur Gemeynd Tell gehörig / ein Evangelische Kirche / sam̃t der ordinarj Besoldung / auff weiß vnnd form / wie die in den andern Kirchen Veldlins gebräuchig / angestellet werden solte Anno 1619. im Monat Majo: haben sich drüber der Predicant zu Tell / sampt denen zu Tyran

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div>
          <p><pb facs="#f0554" n="487"/>
Bühnen geführt /                      auff die Bretter auß gespannt / die Füß vnd den gantzen Leib gebunden / jhm die                      rechte Hand / in welcher er den Tschekan geführt / dan&#x0303; alle                      Finger an der lincken Hand abgehawen / vnd solche von der Bühnen herab geworffen                      / der Bößwicht aber / welcher wegen deß Schmertzens so er empfunden / vberauß                      laut geschryen / ist herab getragen / an 4. Roß gebunden / durch dieselbe in 4.                      Theil zerrissen / die Stück zu Aschen verbrennet vnd in die Lufft verstrewet                      worden.</p>
          <p>Mitlerweil bestunde das Vnwesen in den <note place="left">Verlauff in den                          Pündten.</note> Pündten / vnangesehen daß sich das Straffgericht von Tusis                      geendet hatte / bey seinem angefangnen Fortgang / vn&#x0303; weil                      vngleich von abstraffung der Beklagten / bey den Eydgnossen vnd deren                      Benachbarten gehalten / auch fürnemlich etliche der nider Engadinern / vnder                      Waltaßnen / von jhren Mitlandleuthen / ober Waltaßnen vngebührlicher Proceduren                      beschuldiget worden / als <note place="left">Tag zu Chur.</note> kam es                      zu einem Beytag zu Chur / dahin wurden die Processen der Gefangenen / geschickt                      / vnter andern aber wie fürgeben / hatte Fortunatus Planta / viel das zu                      widereynführung der Banditten spendirt worden / bekennt: Etliche Fahnen kamen                      dahin / vnd kam eine Red auß / es were ein Anschlag gemacht / Stephan Gabriel /                      Alexium / vnd noch 3. andere Predicanten abzuführen. Die Engadiner so sam&#x0303;t jren Mitlandleuthen scharpff angeklagt worden / entschuldigten                      sich deren jhnen bey gemessener Aufflagen / durch ein weitläuftiges den 17.                      April. datirtes Schreiben / klagten höchlich vber Rodolphen Plantae Trutz vnd                      Vbermuth / vnd daß derselbige mit seinem Anhang / bey gewissen Orten / zu jrem                      verderben einen Rücken wußte; Ja sie erbotten sich wahr zumachen / daß Planta                      vnd seine Mithaffte / die Hispanische Faction in den Pündten zuerhalten / zu                      Mayland ein nam haffte summa Gelts empfangen / vn&#x0303; daß jhr gantzes                      Vorhaben / zu vertilgen guter Patrioten / gerichtet were / rühreten hieneben                      sonderlichen an / Balthasar vo&#x0303; Mont / den Dolmetschen Molina /                      vnd etliche andere / begehrten an jre Bundsgnossen / sie nit zuverlassen / vnd                      redlich mit jhnen der Freyheit deß allgemeinen Vatterlandts / war zunehmen / mit                      vermeldung / sie spüreten wol / daß man gemeine 3. Bündt in Zwitracht zu                      stürtzen / begehrte / wann das nun beschehen / so käme der Spanier / oder sonst                      demselbigen gleichförmig ein dritte Parthey / die würde zu jrem Schaden / vnd                      gäntzlicher Vndertruckung scheiden: Sie jhres Theils weren gesinnet /                      Bundsgnösisch zu leben / beyderley Freyheite&#x0303; / mit Leib / Ehr / Gut vn&#x0303; Blut / allweil sie den Athem behielten / zu beschirmen / auch                      den Bundsbrieff / vn&#x0303; andere gute alte Verträg vnd Gesätz / so                      weit müglich / zu beschirmen.</p>
          <p>Vnd als hernach ein Versamblung gemeiner dreyer Pündten / sich zu Chur finden                      liesse / schrieben an dieselbigen abermahlen bemelte nider Engadiner sub dato                      10. May / sehr weitläuffig / erkläreten sich dessen / dz sie bey jrer hievor im                      Januar. auch zu Chur gehaltenem Bundtstag / gethaner Declaration verbleiben /                          vn&#x0303; nochmaln vmb Hülf vnd Beystand hertzlich gebetten haben                      wolten.</p>
          <p>Als auch dieser schweren Strittigkeiten wegen / Gesanten von Zürich / Bern vn&#x0303; Glaris / daselbst ankommen waren / vnd dan&#x0303; die                      Ort von Lucern / Vry / Schweitz / Vnderwalden / Zug vnd Solothurn / die jren                      auch dahin abgefertigt hatten / mit denen gleicher gestalt der in Pündte&#x0303;                      delegirte Ambassador Gueffier / vertrawlich conferirt / schlugen nach beyder                      Partheyen vielfältigem difputieren / diese Strittigkeiten nur in ein mehrere                      Verbitterung / also <note place="right">Versamblung zu Chur laufft                          vnfruchtbarlich ab.</note> daß zu anfang des Monats Junij / die                      Eydgnössische Gesandten sampt vn&#x0303; sonders / vnverrichter Sachen                      voneinander scheiden müssen: Dan&#x0303; nach etwas Handlung vn&#x0303; sonderbare&#x0303; Fürtrag gewisser Orten / ward der Landtampimann                      Joder / ein Verordneter zum Beylag / von seinen Widerwertigen vngestümmer weiß /                      auß der Versamlung in verhaftung gezoge&#x0303; / vn&#x0303; dardurch alle                      ferrnere Berathschlagung verhindert / auch ensserte sich der Burgermeister Meyer                      / der Statt Chur / vn&#x0303; erhube sich dardurch ein frische                      Zusammenziehung der Gemeinden mit offnen Fahnen. <note place="right">Pündtnerische Gemeyuden ziehen mit offenen Fahnen zusammen.</note> Diesem                      allem nach / zogen abermahlen in grosser schwürigkeit / die Fahnen deß Gottshauß                      / auch d' 10. Gerichten Bunds / als ob- vnd nider Engadin / ob- vnd nider                      Wallaßna / Bargel / vnder Porta / vnd Afers / Remüs / Schleins / 4. Dörffer /                      Münsterthal / Tafas / Closter Castels / Schliers vnnd Schavis / samt <choice><abbr>d'</abbr><expan>der</expan></choice> gantzen                      Herrschafft Meyenfeld / zu Zitzers vnd Malans / zusam&#x0303;en /                      verglichen sich einer newen Ordnung deß Straffgerichts vn&#x0303; der                      Pensionen wegen. Folgends setzten sie ein anders Straffgericht zu end dieses                      Jahrs / im Flecken Tafas an / ernenneten zum Landrichter Joachim Meyssers /                      erklärten sich wie hievor / bey jhren Bunds / vnd andern dergleichen auff                      gerichteten Brieffen / vnverruckt zuverbleiben / handelten viewider jre                      Delinquenten / vnd schrieben sonderlich bey etlichen jhren vertrawten                      Bundtsguossen / 8. namhaffte Personen / für Hauptbanditen auß nemlichen                      Rodolphen / Pompeium vnd D niel / Planten / Lucium von Mont / gewesnen                      Landrichter des obern Bundts / Joh. Antoni Giovier / den Frantzösischen                      Dolmetschen / Antoni Molina / Joh. Cunrad / vnd Fabium Prevost / höchlich                      bittende / dieselben da sie zubetretten / eynzuziehen / vn&#x0303; jhnen                      den Straffrichtern zu vberschicken: vn&#x0303; darbey haffteten abermalen                      diese vnglückliche Händel / darbey nit allein etliche der Rhätischen Banditen /                      sondern beneben auch viel der angeklagten Veltlinern / jhre Practicken also                      anzustellen wusten / dz sie kurtz hernach / denen die jnen jetzt gebieten wolten                      / vnd welche sie zu straffen vermeynd / durch anderer hülf / mit einer gantz                      blutigen Rach begegneten. Welches in der Landtschafft Veltlin ins Werck                      gerichtet wurde: so also nacheinander gefolget.</p>
          <p><note place="right">Beschreibung deß Veltliner Mords.</note> Als die hohe                      Obrigkeit gemeiner dreyer Pündten deß alten Raetier Landts / durch                      vnderschiedliche erkantnüssen gnädig bewilliget / daß im Flecke&#x0303; Boaltz / zur                      Gemeynd Tell gehörig / ein Evangelische Kirche / sam&#x0303;t der                      ordinarj Besoldung / auff weiß vnnd form / wie die in den andern Kirchen                      Veldlins gebräuchig / angestellet werden solte Anno 1619. im Monat Majo: haben                      sich drüber der Predicant zu Tell / sampt denen zu Tyran
</p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[487/0554] Bühnen geführt / auff die Bretter auß gespannt / die Füß vnd den gantzen Leib gebunden / jhm die rechte Hand / in welcher er den Tschekan geführt / dañ alle Finger an der lincken Hand abgehawen / vnd solche von der Bühnen herab geworffen / der Bößwicht aber / welcher wegen deß Schmertzens so er empfunden / vberauß laut geschryen / ist herab getragen / an 4. Roß gebunden / durch dieselbe in 4. Theil zerrissen / die Stück zu Aschen verbrennet vnd in die Lufft verstrewet worden. Mitlerweil bestunde das Vnwesen in den Pündten / vnangesehen daß sich das Straffgericht von Tusis geendet hatte / bey seinem angefangnen Fortgang / vñ weil vngleich von abstraffung der Beklagten / bey den Eydgnossen vnd deren Benachbarten gehalten / auch fürnemlich etliche der nider Engadinern / vnder Waltaßnen / von jhren Mitlandleuthen / ober Waltaßnen vngebührlicher Proceduren beschuldiget worden / als kam es zu einem Beytag zu Chur / dahin wurden die Processen der Gefangenen / geschickt / vnter andern aber wie fürgeben / hatte Fortunatus Planta / viel das zu widereynführung der Banditten spendirt worden / bekennt: Etliche Fahnen kamen dahin / vnd kam eine Red auß / es were ein Anschlag gemacht / Stephan Gabriel / Alexium / vnd noch 3. andere Predicanten abzuführen. Die Engadiner so sam̃t jren Mitlandleuthen scharpff angeklagt worden / entschuldigten sich deren jhnen bey gemessener Aufflagen / durch ein weitläuftiges den 17. April. datirtes Schreiben / klagten höchlich vber Rodolphen Plantae Trutz vnd Vbermuth / vnd daß derselbige mit seinem Anhang / bey gewissen Orten / zu jrem verderben einen Rücken wußte; Ja sie erbotten sich wahr zumachen / daß Planta vnd seine Mithaffte / die Hispanische Faction in den Pündten zuerhalten / zu Mayland ein nam haffte summa Gelts empfangen / vñ daß jhr gantzes Vorhaben / zu vertilgen guter Patrioten / gerichtet were / rühreten hieneben sonderlichen an / Balthasar võ Mont / den Dolmetschen Molina / vnd etliche andere / begehrten an jre Bundsgnossen / sie nit zuverlassen / vnd redlich mit jhnen der Freyheit deß allgemeinen Vatterlandts / war zunehmen / mit vermeldung / sie spüreten wol / daß man gemeine 3. Bündt in Zwitracht zu stürtzen / begehrte / wann das nun beschehen / so käme der Spanier / oder sonst demselbigen gleichförmig ein dritte Parthey / die würde zu jrem Schaden / vnd gäntzlicher Vndertruckung scheiden: Sie jhres Theils weren gesinnet / Bundsgnösisch zu leben / beyderley Freyheitẽ / mit Leib / Ehr / Gut vñ Blut / allweil sie den Athem behielten / zu beschirmen / auch den Bundsbrieff / vñ andere gute alte Verträg vnd Gesätz / so weit müglich / zu beschirmen. Verlauff in den Pündten. Tag zu Chur. Vnd als hernach ein Versamblung gemeiner dreyer Pündten / sich zu Chur finden liesse / schrieben an dieselbigen abermahlen bemelte nider Engadiner sub dato 10. May / sehr weitläuffig / erkläreten sich dessen / dz sie bey jrer hievor im Januar. auch zu Chur gehaltenem Bundtstag / gethaner Declaration verbleiben / vñ nochmaln vmb Hülf vnd Beystand hertzlich gebetten haben wolten. Als auch dieser schweren Strittigkeiten wegen / Gesanten von Zürich / Bern vñ Glaris / daselbst ankommen waren / vnd dañ die Ort von Lucern / Vry / Schweitz / Vnderwalden / Zug vnd Solothurn / die jren auch dahin abgefertigt hatten / mit denen gleicher gestalt der in Pündtẽ delegirte Ambassador Gueffier / vertrawlich conferirt / schlugen nach beyder Partheyen vielfältigem difputieren / diese Strittigkeiten nur in ein mehrere Verbitterung / also daß zu anfang des Monats Junij / die Eydgnössische Gesandten sampt vñ sonders / vnverrichter Sachen voneinander scheiden müssen: Dañ nach etwas Handlung vñ sonderbarẽ Fürtrag gewisser Orten / ward der Landtampimann Joder / ein Verordneter zum Beylag / von seinen Widerwertigen vngestümmer weiß / auß der Versamlung in verhaftung gezogẽ / vñ dardurch alle ferrnere Berathschlagung verhindert / auch ensserte sich der Burgermeister Meyer / der Statt Chur / vñ erhube sich dardurch ein frische Zusammenziehung der Gemeinden mit offnen Fahnen. Diesem allem nach / zogen abermahlen in grosser schwürigkeit / die Fahnen deß Gottshauß / auch d' 10. Gerichten Bunds / als ob- vnd nider Engadin / ob- vnd nider Wallaßna / Bargel / vnder Porta / vnd Afers / Remüs / Schleins / 4. Dörffer / Münsterthal / Tafas / Closter Castels / Schliers vnnd Schavis / samt d' gantzen Herrschafft Meyenfeld / zu Zitzers vnd Malans / zusam̃en / verglichen sich einer newen Ordnung deß Straffgerichts vñ der Pensionen wegen. Folgends setzten sie ein anders Straffgericht zu end dieses Jahrs / im Flecken Tafas an / ernenneten zum Landrichter Joachim Meyssers / erklärten sich wie hievor / bey jhren Bunds / vnd andern dergleichen auff gerichteten Brieffen / vnverruckt zuverbleiben / handelten viewider jre Delinquenten / vnd schrieben sonderlich bey etlichen jhren vertrawten Bundtsguossen / 8. namhaffte Personen / für Hauptbanditen auß nemlichen Rodolphen / Pompeium vnd D niel / Planten / Lucium von Mont / gewesnen Landrichter des obern Bundts / Joh. Antoni Giovier / den Frantzösischen Dolmetschen / Antoni Molina / Joh. Cunrad / vnd Fabium Prevost / höchlich bittende / dieselben da sie zubetretten / eynzuziehen / vñ jhnen den Straffrichtern zu vberschicken: vñ darbey haffteten abermalen diese vnglückliche Händel / darbey nit allein etliche der Rhätischen Banditen / sondern beneben auch viel der angeklagten Veltlinern / jhre Practicken also anzustellen wusten / dz sie kurtz hernach / denen die jnen jetzt gebieten wolten / vnd welche sie zu straffen vermeynd / durch anderer hülf / mit einer gantz blutigen Rach begegneten. Welches in der Landtschafft Veltlin ins Werck gerichtet wurde: so also nacheinander gefolget. Versamblung zu Chur laufft vnfruchtbarlich ab. Pündtnerische Gemeyuden ziehen mit offenen Fahnen zusammen. Als die hohe Obrigkeit gemeiner dreyer Pündten deß alten Raetier Landts / durch vnderschiedliche erkantnüssen gnädig bewilliget / daß im Fleckẽ Boaltz / zur Gemeynd Tell gehörig / ein Evangelische Kirche / sam̃t der ordinarj Besoldung / auff weiß vnnd form / wie die in den andern Kirchen Veldlins gebräuchig / angestellet werden solte Anno 1619. im Monat Majo: haben sich drüber der Predicant zu Tell / sampt denen zu Tyran Beschreibung deß Veltliner Mords.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Frederike Neuber, Marcus Baumgarten: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Das zweispaltige Layout wurde bei Transkription und Auszeichnung des Textes nicht berücksichtigt.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/554
Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 487. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/554>, abgerufen am 23.11.2024.