Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.vnnd getrewer Nachbar / der es je vnnd allezeit mit euch trewlich gemeinet / ewern Nutz befördert / vnd vor Schaden gewarnet / euch nicht zu betrüben / sondern zu erfrewen / nit zu vberwältigen / sondern gegen männiglichen zubeschützen / vnnd vor allem Vberfall zuvertheydigen. Werdet jhr euch nun gehorsamblich accommodiren / habt jhr allbereit erlanget / was jhr gewünscht vnnd begehret. Solte aber das Widerspiel euch belieben / erfahren wir zwar solches vnd daß jhr ewere vnd alle der ewrigen zeitliche Wolfart Privilegia, vnnd Freyheit so wenig in acht nehmet / vnnd dem Vnglück vnderwerffet / vngern / werden aber doch bey männiglich / sonderlich aber bey euch selbsten entschuldiget seyn / wann wir alsdann das jenige ferrner vor die Handt nehmen müssen / was angeregte Commission erfordert / darzu jhr es aber nicht kommen lassen / vnnd ein solches auff euch laden werdet / so jhr gegen allen Friedliebenden vnnd der werthen Posterität nit verantworten könnet: Erwarten hierauff ewre runde / teutsche / vnd ohne einigen Anhang erforderte Erklärung / etc. Nach dem nun hierauß die Böhmen jhnen leichtlich die Rechnung machen können / was es für ein Spiel geben / vnnd wie sie bey so starckem Anzug deß Hertzogen in Bayern vnd deß Churfürsten von Sachsen zuthun bekommen würden / als haben sie noch einmal versucht / mit einem beweglichen Schreiben / so vnder dem Nahmen der Obristen Land Officirer vnnd Landtrechtssitrer deß Königreichs Böheimb den 4. Septembris abgangen / den Churfürsten auff einen andern Sinn zubringen / welches folgenden Innhalts gewesen; Der Böhmischen Obristen Läd-Officirer vnd Landrechtsitzer Schreiben an den Churfürsten zu Sachsen Sie weren von dem Landthauptmann in Ober Laußnitz Adolffen von Gerßdorff berichtet worden / was gestalt Jhre Churfürstl. Gn. durch jhn die Landtständ zusammen zuschreiben begehrten / vmb jhnen ein Kayserliche Commission zu insinuiren / darbey aber gleichwol von dem Landhauptmann vnnd sonsten angedeutet würde / daß Jhrer Churfürstl. Gnaden Kriegsvolck sich nahend an die Grentzen begebe. Nun were leicht zuerachten / wohin die Commission angesehen / sintemahl auß Jhrer Churf. Gn. jüngst zu Dreßden gegebenen Resolution wohl abzunehmen gewesen / wie Jhr Churfürstl. Gn. von dem Gegentheil persuadirt / viel einer andern Meynung weren / als sie sich von Anfang gegen jhnen hette vermercken lassen / Ja sie spürten darauß daß J. Churf. Gn. jhre der gantzen Christenheit bekannte Apologiae vnd Deductions Schrifften nie recht vorgebracht worden weren / dann ja sonst vnmüglich seye / daß Jhre Churfürstl. Gnad. als ein Evangelischer Churfürst / dessen Vorfahren zu Außbreitung vnnd Erhaltung der Evangelischen Religion / auch der so thewer erworbenen Freyheit / wider die Päbstische vnd Spanische Tyranney sich so hoch bemühet / vber diß er auch so ansehnliche Lehen vnnd Pfandtschafften von dieser Chron hette / sich zu Vbernehmung einer dergleichen von Päbstischen vnd Spanischen Räthen dem Kayser abgetrunigene Commission gebrauchen lassen / vnnd also selbst darzu helffen solte / damit die längst gesuchte Execution deß Tridentinischen Concilii wider alle Evangelische Stände deß Reichs hernach desto leichter zu Werck gerichtet werden köndte: welches dann so wohl auß vnderschiedlicher Päbstischer Seribenten in den Truck gegebenen Schrifften / Sectarios sectariorum auxiliis opprimendos esse, als auß der täglichen leidigen Praxi, mehr dann genugsamb erscheine / vnnd die zu Donawert / Wesel vnd anderer Orthen vorhandene Augenschein / son derlich aber die im Veltlin vorgangene blutige Massacra, vnd darauff die fortgestellete Oppression derselben freyen Nation genugsamb zuerkennen geben / was man bey so gestalten Sachen zugewarten hette Ja man rühmete sich auch nunmehr dessen Päbstischen Theils / vnnd würde so gar von Rom glaubwürdig geschrieben / daß die Liga in dem Reich sich in die Böhmische Sach darumb bißhero nicht offentlich / wie jetzo geschehe / eingemenget / biß sie zuvor J. Churfürstl. Gn. gewonnen / vnnd auff jhre Seithen / ja nunmehr es so weit gebracht / daß Jhre Churfürstl. Gn. sich der Geistlichen Churfürsten Majoribus in allem nach deß Pabsts vnd seines Anhangs Wunsch accommodiren müste / daß also wie auch die Sachen auß schlagen möchten / Jhre Churfürstl. Gn. sich gleichwol darbey wol zubedencken hette / in dem vnschuldig vergossen Blut / sonderlich der Glaubensgenossen / ein grosse Verantwortung nach sich ziehe. Zu dem köndten sie auch nicht sehen / wie dergleichen Kayserliche Commissiones sich wider diese Cron vnnd Incorporirte Länder wolten fundiren vnnd justificiren lassen / nicht allein der Exemption halber derselben / vnnd also ob notorium defectum iurisdictionis, sondern auch daß all dieses Beginnen / wann gleich jetzbesagte Consideration nicht were / e diametro wider alle Göttliche vnnd Weltliche Recht / vnnd insonderheit auch wider deß Reichsverfassungen vnnd Capitulationes, auch dieses Königreichs vnnd der Länder Fundamental Gesetz streiten thete / vnnd je ein vnerhört Ding were / daß ein Römischer Kayser in seiner eigenen Privat sein Hauß vnnd Geschlecht concernirenden Sach selbst Pars, Iudex, vnnd Executor seyn / vnnd etlich wenig andere Ständ neben sich / da doch zuvor deßwegen kein Reichsversamblung / kein ordentliche Verhör oder Proceß / viel weniger ein gemeiner Reichsschluß vorher gangen / sich auch Partheyisch zu machen / vnnd die Privat Oesterreichische Praetensiones mit feindlichem Gewalt durchdringen zuhelffen sich bewegen lassen solten / da doch / wann ein so grosses Interesse deß Reichs vorhanden / dasselbe billich der Gebühr außfündig gemacht / vnnd quod omnes tangat, ab omnibus tractari debeat: Man möchte aber zusehen / daß was jetzo der Cron Böhmen von dem Hauß Oesterreich geschehe / nicht auch dem Römischen vnnd getrewer Nachbar / der es je vnnd allezeit mit euch trewlich gemeinet / ewern Nutz befördert / vnd vor Schaden gewarnet / euch nicht zu betrüben / sondern zu erfrewen / nit zu vberwältigen / sondern gegen männiglichen zubeschützen / vnnd vor allem Vberfall zuvertheydigen. Werdet jhr euch nun gehorsamblich accommodiren / habt jhr allbereit erlanget / was jhr gewünscht vnnd begehret. Solte aber das Widerspiel euch belieben / erfahren wir zwar solches vnd daß jhr ewere vnd alle der ewrigen zeitliche Wolfart Privilegia, vnnd Freyheit so wenig in acht nehmet / vnnd dem Vnglück vnderwerffet / vngern / werden aber doch bey männiglich / sonderlich aber bey euch selbsten entschuldiget seyn / wañ wir alsdann das jenige ferrner vor die Handt nehmen müssen / was angeregte Commission erfordert / darzu jhr es aber nicht kommen lassen / vnnd ein solches auff euch laden werdet / so jhr gegen allen Friedliebenden vnnd der werthen Posterität nit verantworten könnet: Erwarten hierauff ewre runde / teutsche / vnd ohne einigen Anhang erforderte Erklärung / etc. Nach dem nun hierauß die Böhmen jhnen leichtlich die Rechnung machen können / was es für ein Spiel geben / vnnd wie sie bey so starckem Anzug deß Hertzogen in Bayern vnd deß Churfürsten von Sachsen zuthun bekommen würden / als haben sie noch einmal versucht / mit einem beweglichen Schreiben / so vnder dem Nahmen der Obristen Land Officirer vnnd Landtrechtssitrer deß Königreichs Böheimb den 4. Septembris abgangen / den Churfürsten auff einen andern Sinn zubringen / welches folgenden Innhalts gewesen; Der Böhmischen Obristẽ Läd-Officirer vnd Landrechtsitzer Schreiben an den Churfürstẽ zu Sachsen Sie weren von dem Landthauptmann in Ober Laußnitz Adolffen von Gerßdorff berichtet worden / was gestalt Jhre Churfürstl. Gn. durch jhn die Landtständ zusammen zuschreiben begehrten / vmb jhnen ein Kayserliche Commission zu insinuiren / darbey aber gleichwol von dem Landhauptmann vnnd sonsten angedeutet würde / daß Jhrer Churfürstl. Gnaden Kriegsvolck sich nahend an die Grentzen begebe. Nun were leicht zuerachten / wohin die Commission angesehen / sintemahl auß Jhrer Churf. Gn. jüngst zu Dreßden gegebenen Resolution wohl abzunehmen gewesen / wie Jhr Churfürstl. Gn. von dem Gegentheil persuadirt / viel einer andern Meynung weren / als sie sich von Anfang gegen jhnen hette vermercken lassen / Ja sie spürten darauß daß J. Churf. Gn. jhre der gantzen Christenheit bekannte Apologiae vnd Deductions Schrifften nie recht vorgebracht worden weren / dann ja sonst vnmüglich seye / daß Jhre Churfürstl. Gnad. als ein Evangelischer Churfürst / dessen Vorfahren zu Außbreitung vnnd Erhaltung der Evangelischen Religion / auch der so thewer erworbenen Freyheit / wider die Päbstische vnd Spanische Tyranney sich so hoch bemühet / vber diß er auch so ansehnliche Lehen vnnd Pfandtschafften von dieser Chron hette / sich zu Vbernehmung einer dergleichen von Päbstischen vnd Spanischen Räthen dem Kayser abgetrunigene Commission gebrauchen lassen / vnnd also selbst darzu helffen solte / damit die längst gesuchte Execution deß Tridentinischen Concilii wider alle Evangelische Stände deß Reichs hernach desto leichter zu Werck gerichtet werden köndte: welches dann so wohl auß vnderschiedlicher Päbstischer Seribenten in den Truck gegebenen Schrifften / Sectarios sectariorum auxiliis opprimendos esse, als auß der täglichen leidigen Praxi, mehr dann genugsamb erscheine / vnnd die zu Donawert / Wesel vnd anderer Orthen vorhandene Augenschein / son derlich aber die im Veltlin vorgangene blutige Massacra, vnd darauff die fortgestellete Oppression derselben freyen Nation genugsamb zuerkennen geben / was man bey so gestalten Sachen zugewarten hette Ja man rühmete sich auch nunmehr dessen Päbstischen Theils / vnnd würde so gar von Rom glaubwürdig geschrieben / daß die Liga in dem Reich sich in die Böhmische Sach darumb bißhero nicht offentlich / wie jetzo geschehe / eingemenget / biß sie zuvor J. Churfürstl. Gn. gewonnen / vnnd auff jhre Seithen / ja nunmehr es so weit gebracht / daß Jhre Churfürstl. Gn. sich der Geistlichen Churfürsten Majoribus in allem nach deß Pabsts vnd seines Anhangs Wunsch accommodiren müste / daß also wie auch die Sachen auß schlagen möchten / Jhre Churfürstl. Gn. sich gleichwol darbey wol zubedencken hette / in dem vnschuldig vergossen Blut / sonderlich der Glaubensgenossen / ein grosse Verantwortung nach sich ziehe. Zu dem köndten sie auch nicht sehen / wie dergleichen Kayserliche Commissiones sich wider diese Cron vnnd Incorporirte Länder wolten fundiren vnnd justificiren lassen / nicht allein der Exemption halber derselben / vnnd also ob notorium defectum iurisdictionis, sondern auch daß all dieses Beginnen / wann gleich jetzbesagte Consideration nicht were / è diametro wider alle Göttliche vnnd Weltliche Recht / vnnd insonderheit auch wider deß Reichsverfassungen vnnd Capitulationes, auch dieses Königreichs vnnd der Länder Fundamental Gesetz streiten thete / vnnd je ein vnerhört Ding were / daß ein Römischer Kayser in seiner eigenen Privat sein Hauß vnnd Geschlecht concernirenden Sach selbst Pars, Iudex, vnnd Executor seyn / vnnd etlich wenig andere Ständ neben sich / da doch zuvor deßwegen kein Reichsversamblung / kein ordentliche Verhör oder Proceß / viel weniger ein gemeiner Reichsschluß vorher gangen / sich auch Partheyisch zu machen / vnnd die Privat Oesterreichische Praetensiones mit feindlichem Gewalt durchdringen zuhelffen sich bewegen lassen solten / da doch / wann ein so grosses Interesse deß Reichs vorhanden / dasselbe billich der Gebühr außfündig gemacht / vnnd quod omnes tangat, ab omnibus tractari debeat: Man möchte aber zusehen / daß was jetzo der Cron Böhmen von dem Hauß Oesterreich geschehe / nicht auch dem Römischen <TEI> <text> <body> <div> <div> <p><pb facs="#f0470" n="417"/> vnnd getrewer Nachbar / der es je vnnd allezeit mit euch trewlich gemeinet / ewern Nutz befördert / vnd vor Schaden gewarnet / euch nicht zu betrüben / sondern zu erfrewen / nit zu vberwältigen / sondern gegen männiglichen zubeschützen / vnnd vor allem Vberfall zuvertheydigen.</p> <p>Werdet jhr euch nun gehorsamblich accommodiren / habt jhr allbereit erlanget / was jhr gewünscht vnnd begehret. Solte aber das Widerspiel euch belieben / erfahren wir zwar solches vnd daß jhr ewere vnd alle der ewrigen zeitliche Wolfart Privilegia, vnnd Freyheit so wenig in acht nehmet / vnnd dem Vnglück vnderwerffet / vngern / werden aber doch bey männiglich / sonderlich aber bey euch selbsten entschuldiget seyn / wañ wir alsdann das jenige ferrner vor die Handt nehmen müssen / was angeregte Commission erfordert / darzu jhr es aber nicht kommen lassen / vnnd ein solches auff euch laden werdet / so jhr gegen allen Friedliebenden vnnd der werthen Posterität nit verantworten könnet:</p> <p>Erwarten hierauff ewre runde / teutsche / vnd ohne einigen Anhang erforderte Erklärung / etc.</p> <p>Nach dem nun hierauß die Böhmen jhnen leichtlich die Rechnung machen können / was es für ein Spiel geben / vnnd wie sie bey so starckem Anzug deß Hertzogen in Bayern vnd deß Churfürsten von Sachsen zuthun bekommen würden / als haben sie noch einmal versucht / mit einem beweglichen Schreiben / so vnder dem Nahmen der Obristen Land Officirer vnnd Landtrechtssitrer deß Königreichs Böheimb den 4. Septembris abgangen / den Churfürsten auff einen andern Sinn zubringen / welches folgenden Innhalts gewesen;</p> <p><note place="left">Der Böhmischen Obristẽ Läd-Officirer vnd Landrechtsitzer Schreiben an den Churfürstẽ zu Sachsen</note> Sie weren von dem Landthauptmann in Ober Laußnitz Adolffen von Gerßdorff berichtet worden / was gestalt Jhre Churfürstl. Gn. durch jhn die Landtständ zusammen zuschreiben begehrten / vmb jhnen ein Kayserliche Commission zu insinuiren / darbey aber gleichwol von dem Landhauptmann vnnd sonsten angedeutet würde / daß Jhrer Churfürstl. Gnaden Kriegsvolck sich nahend an die Grentzen begebe.</p> <p>Nun were leicht zuerachten / wohin die Commission angesehen / sintemahl auß Jhrer Churf. Gn. jüngst zu Dreßden gegebenen Resolution wohl abzunehmen gewesen / wie Jhr Churfürstl. Gn. von dem Gegentheil persuadirt / viel einer andern Meynung weren / als sie sich von Anfang gegen jhnen hette vermercken lassen / Ja sie spürten darauß daß J. Churf. Gn. jhre der gantzen Christenheit bekannte Apologiae vnd Deductions Schrifften nie recht vorgebracht worden weren / dann ja sonst vnmüglich seye / daß Jhre Churfürstl. Gnad. als ein Evangelischer Churfürst / dessen Vorfahren zu Außbreitung vnnd Erhaltung der Evangelischen Religion / auch der so thewer erworbenen Freyheit / wider die Päbstische vnd Spanische Tyranney sich so hoch bemühet / vber diß er auch so ansehnliche Lehen vnnd Pfandtschafften von dieser Chron hette / sich zu Vbernehmung einer dergleichen von Päbstischen vnd Spanischen Räthen dem Kayser abgetrunigene Commission gebrauchen lassen / vnnd also selbst darzu helffen solte / damit die längst gesuchte Execution deß Tridentinischen Concilii wider alle Evangelische Stände deß Reichs hernach desto leichter zu Werck gerichtet werden köndte: welches dann so wohl auß vnderschiedlicher Päbstischer Seribenten in den Truck gegebenen Schrifften / Sectarios sectariorum auxiliis opprimendos esse, als auß der täglichen leidigen Praxi, mehr dann genugsamb erscheine / vnnd die zu Donawert / Wesel vnd anderer Orthen vorhandene Augenschein / son derlich aber die im Veltlin vorgangene blutige Massacra, vnd darauff die fortgestellete Oppression derselben freyen Nation genugsamb zuerkennen geben / was man bey so gestalten Sachen zugewarten hette Ja man rühmete sich auch nunmehr dessen Päbstischen Theils / vnnd würde so gar von Rom glaubwürdig geschrieben / daß die Liga in dem Reich sich in die Böhmische Sach darumb bißhero nicht offentlich / wie jetzo geschehe / eingemenget / biß sie zuvor J. Churfürstl. Gn. gewonnen / vnnd auff jhre Seithen / ja nunmehr es so weit gebracht / daß Jhre Churfürstl. Gn. sich der Geistlichen Churfürsten Majoribus in allem nach deß Pabsts vnd seines Anhangs Wunsch accommodiren müste / daß also wie auch die Sachen auß schlagen möchten / Jhre Churfürstl. Gn. sich gleichwol darbey wol zubedencken hette / in dem vnschuldig vergossen Blut / sonderlich der Glaubensgenossen / ein grosse Verantwortung nach sich ziehe. Zu dem köndten sie auch nicht sehen / wie dergleichen Kayserliche Commissiones sich wider diese Cron vnnd Incorporirte Länder wolten fundiren vnnd justificiren lassen / nicht allein der Exemption halber derselben / vnnd also ob notorium defectum iurisdictionis, sondern auch daß all dieses Beginnen / wann gleich jetzbesagte Consideration nicht were / è diametro wider alle Göttliche vnnd Weltliche Recht / vnnd insonderheit auch wider deß Reichsverfassungen vnnd Capitulationes, auch dieses Königreichs vnnd der Länder Fundamental Gesetz streiten thete / vnnd je ein vnerhört Ding were / daß ein Römischer Kayser in seiner eigenen Privat sein Hauß vnnd Geschlecht concernirenden Sach selbst Pars, Iudex, vnnd Executor seyn / vnnd etlich wenig andere Ständ neben sich / da doch zuvor deßwegen kein Reichsversamblung / kein ordentliche Verhör oder Proceß / viel weniger ein gemeiner Reichsschluß vorher gangen / sich auch Partheyisch zu machen / vnnd die Privat Oesterreichische Praetensiones mit feindlichem Gewalt durchdringen zuhelffen sich bewegen lassen solten / da doch / wann ein so grosses Interesse deß Reichs vorhanden / dasselbe billich der Gebühr außfündig gemacht / vnnd quod omnes tangat, ab omnibus tractari debeat: Man möchte aber zusehen / daß was jetzo der Cron Böhmen von dem Hauß Oesterreich geschehe / nicht auch dem Römischen </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [417/0470]
vnnd getrewer Nachbar / der es je vnnd allezeit mit euch trewlich gemeinet / ewern Nutz befördert / vnd vor Schaden gewarnet / euch nicht zu betrüben / sondern zu erfrewen / nit zu vberwältigen / sondern gegen männiglichen zubeschützen / vnnd vor allem Vberfall zuvertheydigen.
Werdet jhr euch nun gehorsamblich accommodiren / habt jhr allbereit erlanget / was jhr gewünscht vnnd begehret. Solte aber das Widerspiel euch belieben / erfahren wir zwar solches vnd daß jhr ewere vnd alle der ewrigen zeitliche Wolfart Privilegia, vnnd Freyheit so wenig in acht nehmet / vnnd dem Vnglück vnderwerffet / vngern / werden aber doch bey männiglich / sonderlich aber bey euch selbsten entschuldiget seyn / wañ wir alsdann das jenige ferrner vor die Handt nehmen müssen / was angeregte Commission erfordert / darzu jhr es aber nicht kommen lassen / vnnd ein solches auff euch laden werdet / so jhr gegen allen Friedliebenden vnnd der werthen Posterität nit verantworten könnet:
Erwarten hierauff ewre runde / teutsche / vnd ohne einigen Anhang erforderte Erklärung / etc.
Nach dem nun hierauß die Böhmen jhnen leichtlich die Rechnung machen können / was es für ein Spiel geben / vnnd wie sie bey so starckem Anzug deß Hertzogen in Bayern vnd deß Churfürsten von Sachsen zuthun bekommen würden / als haben sie noch einmal versucht / mit einem beweglichen Schreiben / so vnder dem Nahmen der Obristen Land Officirer vnnd Landtrechtssitrer deß Königreichs Böheimb den 4. Septembris abgangen / den Churfürsten auff einen andern Sinn zubringen / welches folgenden Innhalts gewesen;
Sie weren von dem Landthauptmann in Ober Laußnitz Adolffen von Gerßdorff berichtet worden / was gestalt Jhre Churfürstl. Gn. durch jhn die Landtständ zusammen zuschreiben begehrten / vmb jhnen ein Kayserliche Commission zu insinuiren / darbey aber gleichwol von dem Landhauptmann vnnd sonsten angedeutet würde / daß Jhrer Churfürstl. Gnaden Kriegsvolck sich nahend an die Grentzen begebe.
Der Böhmischen Obristẽ Läd-Officirer vnd Landrechtsitzer Schreiben an den Churfürstẽ zu Sachsen Nun were leicht zuerachten / wohin die Commission angesehen / sintemahl auß Jhrer Churf. Gn. jüngst zu Dreßden gegebenen Resolution wohl abzunehmen gewesen / wie Jhr Churfürstl. Gn. von dem Gegentheil persuadirt / viel einer andern Meynung weren / als sie sich von Anfang gegen jhnen hette vermercken lassen / Ja sie spürten darauß daß J. Churf. Gn. jhre der gantzen Christenheit bekannte Apologiae vnd Deductions Schrifften nie recht vorgebracht worden weren / dann ja sonst vnmüglich seye / daß Jhre Churfürstl. Gnad. als ein Evangelischer Churfürst / dessen Vorfahren zu Außbreitung vnnd Erhaltung der Evangelischen Religion / auch der so thewer erworbenen Freyheit / wider die Päbstische vnd Spanische Tyranney sich so hoch bemühet / vber diß er auch so ansehnliche Lehen vnnd Pfandtschafften von dieser Chron hette / sich zu Vbernehmung einer dergleichen von Päbstischen vnd Spanischen Räthen dem Kayser abgetrunigene Commission gebrauchen lassen / vnnd also selbst darzu helffen solte / damit die längst gesuchte Execution deß Tridentinischen Concilii wider alle Evangelische Stände deß Reichs hernach desto leichter zu Werck gerichtet werden köndte: welches dann so wohl auß vnderschiedlicher Päbstischer Seribenten in den Truck gegebenen Schrifften / Sectarios sectariorum auxiliis opprimendos esse, als auß der täglichen leidigen Praxi, mehr dann genugsamb erscheine / vnnd die zu Donawert / Wesel vnd anderer Orthen vorhandene Augenschein / son derlich aber die im Veltlin vorgangene blutige Massacra, vnd darauff die fortgestellete Oppression derselben freyen Nation genugsamb zuerkennen geben / was man bey so gestalten Sachen zugewarten hette Ja man rühmete sich auch nunmehr dessen Päbstischen Theils / vnnd würde so gar von Rom glaubwürdig geschrieben / daß die Liga in dem Reich sich in die Böhmische Sach darumb bißhero nicht offentlich / wie jetzo geschehe / eingemenget / biß sie zuvor J. Churfürstl. Gn. gewonnen / vnnd auff jhre Seithen / ja nunmehr es so weit gebracht / daß Jhre Churfürstl. Gn. sich der Geistlichen Churfürsten Majoribus in allem nach deß Pabsts vnd seines Anhangs Wunsch accommodiren müste / daß also wie auch die Sachen auß schlagen möchten / Jhre Churfürstl. Gn. sich gleichwol darbey wol zubedencken hette / in dem vnschuldig vergossen Blut / sonderlich der Glaubensgenossen / ein grosse Verantwortung nach sich ziehe. Zu dem köndten sie auch nicht sehen / wie dergleichen Kayserliche Commissiones sich wider diese Cron vnnd Incorporirte Länder wolten fundiren vnnd justificiren lassen / nicht allein der Exemption halber derselben / vnnd also ob notorium defectum iurisdictionis, sondern auch daß all dieses Beginnen / wann gleich jetzbesagte Consideration nicht were / è diametro wider alle Göttliche vnnd Weltliche Recht / vnnd insonderheit auch wider deß Reichsverfassungen vnnd Capitulationes, auch dieses Königreichs vnnd der Länder Fundamental Gesetz streiten thete / vnnd je ein vnerhört Ding were / daß ein Römischer Kayser in seiner eigenen Privat sein Hauß vnnd Geschlecht concernirenden Sach selbst Pars, Iudex, vnnd Executor seyn / vnnd etlich wenig andere Ständ neben sich / da doch zuvor deßwegen kein Reichsversamblung / kein ordentliche Verhör oder Proceß / viel weniger ein gemeiner Reichsschluß vorher gangen / sich auch Partheyisch zu machen / vnnd die Privat Oesterreichische Praetensiones mit feindlichem Gewalt durchdringen zuhelffen sich bewegen lassen solten / da doch / wann ein so grosses Interesse deß Reichs vorhanden / dasselbe billich der Gebühr außfündig gemacht / vnnd quod omnes tangat, ab omnibus tractari debeat: Man möchte aber zusehen / daß was jetzo der Cron Böhmen von dem Hauß Oesterreich geschehe / nicht auch dem Römischen
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