Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.Ehrwürdige / Edle / rc. was die Röm. Kay. M. vns vor eine Commission das Marggraffthumb Ober Laußnitz betreffende / auffgetragen / das gibt beygelegte Copey so auß dem Originalvidimirt / mit mehrerm. Ob wir nun wol nichts liebers gesehen / als daß wir mit solcher Commission verschonet werden können / nach dem wir vns aber J. May. zugehorsamen / vnd dero bey jetzigen zugestandenen Vngelegenheiten / derselben als deß Königreichs Böheimb / vnd was deme anhängig / Obersten Lehnherrn / vnd vornehmen Mit Churfürsten / welcher bey jüngst zu Franckfurt am Mayn gehaltenem Wahltag dafür von den sämptlichen Churfürsten erkennet vnnd angenommen worden / vnder die Armen zugreiffen schuldig befunden / haben wir vns mit angeregter Kay. vnd Kön. Commission dannenhero desto williger beladen lassen / weil wir auß obangedeuter Commission gnugsamb vernommen / daß Kay. vnd Kön. May. noch mals dero Milde vnd Gnade bey allen den jenigen / so sich zum Gehorsamb ergeben werden / einznwenden / vnd andere schärpffere Wege abzuschaffen entschlossen / vnnd wir vnsers theils die vom Anfang deß entstandenen Böhmischen Vnwesens biß hiehero gehabte / vnd zu Fried vnd Ruhe gerichtete Intention erlangeten. Damit aber mit solcher Commission länger nicht verzogen / sondern dieselbe zum gebürlichen Effect gebracht werde / Vns anhero in die nähe begeben / vnd solche euch durch gegenwertigen vn sern abgefertigten insinuiren vnd notificiren lassen wollen / vnd weil auß deroselben Jhrer Kays. vnd Kön. May. Gemüth vnd Meynung genugsamb zuvernehmen / wie nochmals dieselbe Vätterlichen vnnd Kayserlichen gesinnet / alles deß jenigen / was bißhero vnverantwortlicher Weise vorgangen / vnd wider Jhrer M. Person / Ampt / vnd Würde vorgenommen / vnnd dessentwegen verübet worden / zuvergessen / vnd Kayserliche vnd Königliche Gnadevor die Schärpffe einzuwenden / wann man nur auch selbst in sich gehen / zum schuldigen Gehorsamb begeben / die hochverletzte May. dadurch sanfftigen / vnd die sonsten vorhandene schärpffere Mittel abwenden würde: Als wollet Jhr sampt vnnd sonders die vns auffgetragene Commission / vnnd dessen gantzen Inhalt wol erwegen / daß solche euch allen / ewern Wenibern / Kindern / anch Haab vnd Gütern zum besten angeordnet / vnnd von vns vbernommen reifflichen / vnd diß dabey consideriren / daß durch kein ander Mittel der liebe Fried widergebracht / alle Kayserliche vnd Königliche Vngnade abgeschaffet / vnd die getrawte vnd vorhandene Kriegesmacht / dardurch nichts anders / als Verwüstung zu befahren / abgestellet werden könne / dann wann die Kayserliche vnnd Königli. angebottene Gnade mit Danckbarkeit acceptirt / vnd die jenige Pflicht in acht genommen wird / damit Jhr albereit der Kayserlichen vnnd Königlichen May. zugethan / vnnd derselben nie entbunden worden / darbey jhr dann wol in acht zunehmen / daß jhr kein erhebliche Vrsachen gehabt / von höchstgedachter Mayest. euch abzuwenden / Alldieweil jhr sampt vnd sonders von deroselben niemals offendirt / viel weniger in jchtwas gravirt / sondern vielmehr hierinne der vorgehenden Länder Exempel nachzufolgen / per majora seyd vberstimmet worden. Vnd nach dem periculum in mora, die Zeit vnnd diß bey handen habende Kriegsvolck / zu verhütung allerhand Vngelegenheit / eylfertigkeit erfordert / vnd keinen Verzug leyden will. Werdet jhr euch jnnerhalb drey Tagen von Zeit dieser Insinuation an zurechnen / durch eine Außschuß aus ewrem Mittel oder andere Vollmächtige abgeordnete (welchen wir Krafft dieses / vnnd bey vnsern Churfürstlichen Worten / ohne Gefahr zu vns zu- vnd abzuziehen ein sicher Gleit hiermit ertheilen) gegen vns rund / vnd ohne einigen Anhang erklären vnd verobligiren / solchem in sinuirtem Mandato ein gehorsame Gnüge zu thun / vnnd demselben allenthalben nachzuleben / inmassen wir dann euch hiermit erjnnern vnd anermahnen / solchem Kayserl. Mandato nicht zuwidersetzen / die angebottene Gnade nicht außzuschlagen / euch / ewre Weiber / Kinder / auch Haab vnd Gut / in sonderheit aber erlangte Privilegia, Recht vnd Gerechtigkeiten / vnd die einige wahre Christliche reine Religion / wol in acht zunehmen / vnd nichts zu vnterstehen / so allem vorgehenden Nachtheil / Schaden vnnd Schmälerung zuziehen / vnnd ein ansehen einer Widersetzlichkeit haben möchte. Von solchem löblichen proposito sol euch nicht abehalten die mit andern Ländern auffgerichtete Confoederation / vnnd das dahero besorgende Vnheil / alldieweil doch angeregte Confoederation ohne das nicht gültig / von der Kay. vnd Kön. May. allbereit cassirt vnd auffgehoben / vnnd jhr weder zu Kriegs: noch Friedenszeiten derselben fruchtbarlich zugeniessen. Wir seynd auch erbötig / euch sampt vnnd sonders gegen männiglichen zuschützen / wegen der Kayserlichen vnd Königlichen Mayestät ewers bißhero begangenen Excesshalber / auff vorgehende ewere Erkäntnuß vnnd Accommodirung gnädigsten Perdon zu ertheilen / vnnd solche Confirmation ewerer Privilegien / Freyheiten / Rechten vnnd Gerechtigkeiten / insonderheit aber der wahren Christlichen Religion halber zu wege zubringen / daß jhr sampt vnnd sonders dessen allen genugsamb sollet gesichert seyn / vnnd euch darob zuerfrewen / vnd vns vnterthänigst zu dancken Vrsach haben. Wir bezeugen mit Gott vnd reinem guten Gewissen / daß wir hierunter nichts anders suchen / als Friede / Ruhe / Einigkeit / vnd ewer allerseiths Wolfahrt / dargegen aber alle bevorstehende Vngelegenheiten / Blutwergiessen / Land vnnd Leuthe verwüstung / so viel jmmer müglich / vnd jhr selbsten zulassen wollet / von euch / ewernWeibern / Kindern / Haab vnd Gütern abzuwenden / dessenwegen Wir dann vns anhero verfüget / zwar mit vnserm zu Roß vnnd Fuß geworbenen Kriegsvolck / nicht aber als ein Feind / sondern als ein Freund / Kayserlicher verordneter Commissarius Ehrwürdige / Edle / rc. was die Röm. Kay. M. vns vor eine Commission das Marggraffthumb Ober Laußnitz betreffende / auffgetragen / das gibt beygelegte Copey so auß dem Originalvidimirt / mit mehrerm. Ob wir nun wol nichts liebers gesehen / als daß wir mit solcher Commission verschonet werden können / nach dem wir vns aber J. May. zugehorsamen / vnd dero bey jetzigen zugestandenen Vngelegenheiten / derselben als deß Königreichs Böheimb / vnd was deme anhängig / Obersten Lehnherrn / vnd vornehmen Mit Churfürsten / welcher bey jüngst zu Franckfurt am Mayn gehaltenem Wahltag dafür von den sämptlichen Churfürstẽ erkennet vnnd angenommen worden / vnder die Armen zugreiffen schuldig befunden / haben wir vns mit angeregter Kay. vnd Kön. Commission dannenhero desto williger beladen lassen / weil wir auß obangedeuter Commission gnugsamb vernommen / daß Kay. vnd Kön. May. noch mals dero Milde vnd Gnade bey allen den jenigen / so sich zum Gehorsamb ergeben werden / einznwenden / vnd andere schärpffere Wege abzuschaffen entschlossen / vnnd wir vnsers theils die vom Anfang deß entstandenen Böhmischen Vnwesens biß hiehero gehabte / vnd zu Fried vnd Ruhe gerichtete Intention erlangeten. Damit aber mit solcher Commission länger nicht verzogen / sondern dieselbe zum gebürlichen Effect gebracht werde / Vns anhero in die nähe begeben / vnd solche euch durch gegenwertigen vn sern abgefertigten insinuiren vnd notificiren lassen wollen / vnd weil auß deroselben Jhrer Kays. vnd Kön. May. Gemüth vnd Meynung genugsamb zuvernehmen / wie nochmals dieselbe Vätterlichen vnnd Kayserlichen gesinnet / alles deß jenigen / was bißhero vnverantwortlicher Weise vorgangen / vnd wider Jhrer M. Person / Ampt / vnd Würde vorgenommen / vnnd dessentwegen verübet worden / zuvergessen / vnd Kayserliche vnd Königliche Gnadevor die Schärpffe einzuwenden / wann man nur auch selbst in sich gehen / zum schuldigen Gehorsamb begeben / die hochverletzte May. dadurch sanfftigen / vnd die sonsten vorhandene schärpffere Mittel abwenden würde: Als wollet Jhr sampt vnnd sonders die vns auffgetragene Commission / vnnd dessen gantzen Inhalt wol erwegen / daß solche euch allen / ewern Wẽibern / Kindern / anch Haab vnd Gütern zum besten angeordnet / vnnd von vns vbernommen reifflichen / vnd diß dabey consideriren / daß durch kein ander Mittel der liebe Fried widergebracht / alle Kayserliche vnd Königliche Vngnade abgeschaffet / vnd die getrawte vnd vorhandene Kriegesmacht / dardurch nichts anders / als Verwüstung zu befahren / abgestellet werden könne / dann wann die Kayserliche vnnd Königli. angebottene Gnade mit Danckbarkeit acceptirt / vnd die jenige Pflicht in acht genommen wird / damit Jhr albereit der Kayserlichen vnnd Königlichen May. zugethan / vnnd derselben nie entbunden worden / darbey jhr dann wol in acht zunehmen / daß jhr kein erhebliche Vrsachen gehabt / von höchstgedachter Mayest. euch abzuwenden / Alldieweil jhr sampt vnd sonders von deroselben niemals offendirt / viel weniger in jchtwas gravirt / sondern vielmehr hierinne der vorgehendẽ Länder Exempel nachzufolgen / per majora seyd vberstimmet worden. Vnd nach dem periculum in mora, die Zeit vnnd diß bey handen habende Kriegsvolck / zu verhütung allerhand Vngelegenheit / eylfertigkeit erfordert / vnd keinen Verzug leyden will. Werdet jhr euch jnnerhalb drey Tagen von Zeit dieser Insinuation an zurechnen / durch eine Außschuß aus ewrem Mittel oder andere Vollmächtige abgeordnete (welchen wir Krafft dieses / vnnd bey vnsern Churfürstlichen Worten / ohne Gefahr zu vns zu- vnd abzuziehen ein sicher Gleit hiermit ertheilen) gegen vns rund / vnd ohne einigen Anhang erklären vnd verobligiren / solchem in sinuirtem Mandato ein gehorsame Gnüge zu thun / vnnd demselben allenthalben nachzuleben / inmassen wir dann euch hiermit erjnnern vnd anermahnen / solchem Kayserl. Mandato nicht zuwidersetzen / die angebottene Gnade nicht außzuschlagen / euch / ewre Weiber / Kinder / auch Haab vnd Gut / in sonderheit aber erlangte Privilegia, Recht vnd Gerechtigkeiten / vnd die einige wahre Christliche reine Religion / wol in acht zunehmen / vnd nichts zu vnterstehen / so allem vorgehenden Nachtheil / Schaden vnnd Schmälerung zuziehen / vnnd ein ansehen einer Widersetzlichkeit haben möchte. Von solchem löblichen proposito sol euch nicht abehalten die mit andern Ländern auffgerichtete Confoederation / vnnd das dahero besorgende Vnheil / alldieweil doch angeregte Confoederation ohne das nicht gültig / von der Kay. vnd Kön. May. allbereit cassirt vnd auffgehoben / vnnd jhr weder zu Kriegs: noch Friedenszeiten derselben fruchtbarlich zugeniessen. Wir seynd auch erbötig / euch sampt vnnd sonders gegen männiglichen zuschützen / wegen der Kayserlichen vnd Königlichen Mayestät ewers bißhero begangenen Excesshalber / auff vorgehende ewere Erkäntnuß vnnd Accommodirung gnädigsten Perdon zu ertheilen / vnnd solche Confirmation ewerer Privilegien / Freyheiten / Rechten vnnd Gerechtigkeiten / insonderheit aber der wahren Christlichen Religion halber zu wege zubringen / daß jhr sampt vnnd sonders dessen allen genugsamb sollet gesichert seyn / vnnd euch darob zuerfrewen / vnd vns vnterthänigst zu dancken Vrsach haben. Wir bezeugen mit Gott vnd reinem guten Gewissen / daß wir hierunter nichts anders suchen / als Friede / Ruhe / Einigkeit / vnd ewer allerseiths Wolfahrt / dargegen aber alle bevorstehende Vngelegenheiten / Blutwergiessen / Land vnnd Leuthe verwüstung / so viel jmmer müglich / vnd jhr selbsten zulassen wollet / von euch / ewernWeibern / Kindern / Haab vnd Gütern abzuwenden / dessenwegen Wir dann vns anhero verfüget / zwar mit vnserm zu Roß vnnd Fuß geworbenen Kriegsvolck / nicht aber als ein Feind / sondern als ein Freund / Kayserlicher verordneter Commissarius <TEI> <text> <body> <div> <div> <pb facs="#f0469" n="416"/> <p>Ehrwürdige / Edle / rc. was die Röm. Kay. M. vns vor eine Commission das Marggraffthumb Ober Laußnitz betreffende / auffgetragen / das gibt beygelegte Copey so auß dem Originalvidimirt / mit mehrerm.</p> <p>Ob wir nun wol nichts liebers gesehen / als daß wir mit solcher Commission verschonet werden können / nach dem wir vns aber J. May. zugehorsamen / vnd dero bey jetzigen zugestandenen Vngelegenheiten / derselben als deß Königreichs Böheimb / vnd was deme anhängig / Obersten Lehnherrn / vnd vornehmen Mit Churfürsten / welcher bey jüngst zu Franckfurt am Mayn gehaltenem Wahltag dafür von den sämptlichen Churfürstẽ erkennet vnnd angenommen worden / vnder die Armen zugreiffen schuldig befunden / haben wir vns mit angeregter Kay. vnd Kön. Commission dannenhero desto williger beladen lassen / weil wir auß obangedeuter Commission gnugsamb vernommen / daß Kay. vnd Kön. May. noch mals dero Milde vnd Gnade bey allen den jenigen / so sich zum Gehorsamb ergeben werden / einznwenden / vnd andere schärpffere Wege abzuschaffen entschlossen / vnnd wir vnsers theils die vom Anfang deß entstandenen Böhmischen Vnwesens biß hiehero gehabte / vnd zu Fried vnd Ruhe gerichtete Intention erlangeten.</p> <p>Damit aber mit solcher Commission länger nicht verzogen / sondern dieselbe zum gebürlichen Effect gebracht werde / Vns anhero in die nähe begeben / vnd solche euch durch gegenwertigen vn sern abgefertigten insinuiren vnd notificiren lassen wollen / vnd weil auß deroselben Jhrer Kays. vnd Kön. May. Gemüth vnd Meynung genugsamb zuvernehmen / wie nochmals dieselbe Vätterlichen vnnd Kayserlichen gesinnet / alles deß jenigen / was bißhero vnverantwortlicher Weise vorgangen / vnd wider Jhrer M. Person / Ampt / vnd Würde vorgenommen / vnnd dessentwegen verübet worden / zuvergessen / vnd Kayserliche vnd Königliche Gnadevor die Schärpffe einzuwenden / wann man nur auch selbst in sich gehen / zum schuldigen Gehorsamb begeben / die hochverletzte May. dadurch sanfftigen / vnd die sonsten vorhandene schärpffere Mittel abwenden würde:</p> <p>Als wollet Jhr sampt vnnd sonders die vns auffgetragene Commission / vnnd dessen gantzen Inhalt wol erwegen / daß solche euch allen / ewern Wẽibern / Kindern / anch Haab vnd Gütern zum besten angeordnet / vnnd von vns vbernommen reifflichen / vnd diß dabey consideriren / daß durch kein ander Mittel der liebe Fried widergebracht / alle Kayserliche vnd Königliche Vngnade abgeschaffet / vnd die getrawte vnd vorhandene Kriegesmacht / dardurch nichts anders / als Verwüstung zu befahren / abgestellet werden könne / dann wann die Kayserliche vnnd Königli. angebottene Gnade mit Danckbarkeit acceptirt / vnd die jenige Pflicht in acht genommen wird / damit Jhr albereit der Kayserlichen vnnd Königlichen May. zugethan / vnnd derselben nie entbunden worden / darbey jhr dann wol in acht zunehmen / daß jhr kein erhebliche Vrsachen gehabt / von höchstgedachter Mayest. euch abzuwenden / Alldieweil jhr sampt vnd sonders von deroselben niemals offendirt / viel weniger in jchtwas gravirt / sondern vielmehr hierinne der vorgehendẽ Länder Exempel nachzufolgen / per majora seyd vberstimmet worden. Vnd nach dem periculum in mora, die Zeit vnnd diß bey handen habende Kriegsvolck / zu verhütung allerhand Vngelegenheit / eylfertigkeit erfordert / vnd keinen Verzug leyden will. Werdet jhr euch jnnerhalb drey Tagen von Zeit dieser Insinuation an zurechnen / durch eine Außschuß aus ewrem Mittel oder andere Vollmächtige abgeordnete (welchen wir Krafft dieses / vnnd bey vnsern Churfürstlichen Worten / ohne Gefahr zu vns zu- vnd abzuziehen ein sicher Gleit hiermit ertheilen) gegen vns rund / vnd ohne einigen Anhang erklären vnd verobligiren / solchem in sinuirtem Mandato ein gehorsame Gnüge zu thun / vnnd demselben allenthalben nachzuleben / inmassen wir dann euch hiermit erjnnern vnd anermahnen / solchem Kayserl. Mandato nicht zuwidersetzen / die angebottene Gnade nicht außzuschlagen / euch / ewre Weiber / Kinder / auch Haab vnd Gut / in sonderheit aber erlangte Privilegia, Recht vnd Gerechtigkeiten / vnd die einige wahre Christliche reine Religion / wol in acht zunehmen / vnd nichts zu vnterstehen / so allem vorgehenden Nachtheil / Schaden vnnd Schmälerung zuziehen / vnnd ein ansehen einer Widersetzlichkeit haben möchte.</p> <p>Von solchem löblichen proposito sol euch nicht abehalten die mit andern Ländern auffgerichtete Confoederation / vnnd das dahero besorgende Vnheil / alldieweil doch angeregte Confoederation ohne das nicht gültig / von der Kay. vnd Kön. May. allbereit cassirt vnd auffgehoben / vnnd jhr weder zu Kriegs: noch Friedenszeiten derselben fruchtbarlich zugeniessen. Wir seynd auch erbötig / euch sampt vnnd sonders gegen männiglichen zuschützen / wegen der Kayserlichen vnd Königlichen Mayestät ewers bißhero begangenen Excesshalber / auff vorgehende ewere Erkäntnuß vnnd Accommodirung gnädigsten Perdon zu ertheilen / vnnd solche Confirmation ewerer Privilegien / Freyheiten / Rechten vnnd Gerechtigkeiten / insonderheit aber der wahren Christlichen Religion halber zu wege zubringen / daß jhr sampt vnnd sonders dessen allen genugsamb sollet gesichert seyn / vnnd euch darob zuerfrewen / vnd vns vnterthänigst zu dancken Vrsach haben.</p> <p>Wir bezeugen mit Gott vnd reinem guten Gewissen / daß wir hierunter nichts anders suchen / als Friede / Ruhe / Einigkeit / vnd ewer allerseiths Wolfahrt / dargegen aber alle bevorstehende Vngelegenheiten / Blutwergiessen / Land vnnd Leuthe verwüstung / so viel jmmer müglich / vnd jhr selbsten zulassen wollet / von euch / ewernWeibern / Kindern / Haab vnd Gütern abzuwenden / dessenwegen Wir dann vns anhero verfüget / zwar mit vnserm zu Roß vnnd Fuß geworbenen Kriegsvolck / nicht aber als ein Feind / sondern als ein Freund / Kayserlicher verordneter Commissarius </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [416/0469]
Ehrwürdige / Edle / rc. was die Röm. Kay. M. vns vor eine Commission das Marggraffthumb Ober Laußnitz betreffende / auffgetragen / das gibt beygelegte Copey so auß dem Originalvidimirt / mit mehrerm.
Ob wir nun wol nichts liebers gesehen / als daß wir mit solcher Commission verschonet werden können / nach dem wir vns aber J. May. zugehorsamen / vnd dero bey jetzigen zugestandenen Vngelegenheiten / derselben als deß Königreichs Böheimb / vnd was deme anhängig / Obersten Lehnherrn / vnd vornehmen Mit Churfürsten / welcher bey jüngst zu Franckfurt am Mayn gehaltenem Wahltag dafür von den sämptlichen Churfürstẽ erkennet vnnd angenommen worden / vnder die Armen zugreiffen schuldig befunden / haben wir vns mit angeregter Kay. vnd Kön. Commission dannenhero desto williger beladen lassen / weil wir auß obangedeuter Commission gnugsamb vernommen / daß Kay. vnd Kön. May. noch mals dero Milde vnd Gnade bey allen den jenigen / so sich zum Gehorsamb ergeben werden / einznwenden / vnd andere schärpffere Wege abzuschaffen entschlossen / vnnd wir vnsers theils die vom Anfang deß entstandenen Böhmischen Vnwesens biß hiehero gehabte / vnd zu Fried vnd Ruhe gerichtete Intention erlangeten.
Damit aber mit solcher Commission länger nicht verzogen / sondern dieselbe zum gebürlichen Effect gebracht werde / Vns anhero in die nähe begeben / vnd solche euch durch gegenwertigen vn sern abgefertigten insinuiren vnd notificiren lassen wollen / vnd weil auß deroselben Jhrer Kays. vnd Kön. May. Gemüth vnd Meynung genugsamb zuvernehmen / wie nochmals dieselbe Vätterlichen vnnd Kayserlichen gesinnet / alles deß jenigen / was bißhero vnverantwortlicher Weise vorgangen / vnd wider Jhrer M. Person / Ampt / vnd Würde vorgenommen / vnnd dessentwegen verübet worden / zuvergessen / vnd Kayserliche vnd Königliche Gnadevor die Schärpffe einzuwenden / wann man nur auch selbst in sich gehen / zum schuldigen Gehorsamb begeben / die hochverletzte May. dadurch sanfftigen / vnd die sonsten vorhandene schärpffere Mittel abwenden würde:
Als wollet Jhr sampt vnnd sonders die vns auffgetragene Commission / vnnd dessen gantzen Inhalt wol erwegen / daß solche euch allen / ewern Wẽibern / Kindern / anch Haab vnd Gütern zum besten angeordnet / vnnd von vns vbernommen reifflichen / vnd diß dabey consideriren / daß durch kein ander Mittel der liebe Fried widergebracht / alle Kayserliche vnd Königliche Vngnade abgeschaffet / vnd die getrawte vnd vorhandene Kriegesmacht / dardurch nichts anders / als Verwüstung zu befahren / abgestellet werden könne / dann wann die Kayserliche vnnd Königli. angebottene Gnade mit Danckbarkeit acceptirt / vnd die jenige Pflicht in acht genommen wird / damit Jhr albereit der Kayserlichen vnnd Königlichen May. zugethan / vnnd derselben nie entbunden worden / darbey jhr dann wol in acht zunehmen / daß jhr kein erhebliche Vrsachen gehabt / von höchstgedachter Mayest. euch abzuwenden / Alldieweil jhr sampt vnd sonders von deroselben niemals offendirt / viel weniger in jchtwas gravirt / sondern vielmehr hierinne der vorgehendẽ Länder Exempel nachzufolgen / per majora seyd vberstimmet worden. Vnd nach dem periculum in mora, die Zeit vnnd diß bey handen habende Kriegsvolck / zu verhütung allerhand Vngelegenheit / eylfertigkeit erfordert / vnd keinen Verzug leyden will. Werdet jhr euch jnnerhalb drey Tagen von Zeit dieser Insinuation an zurechnen / durch eine Außschuß aus ewrem Mittel oder andere Vollmächtige abgeordnete (welchen wir Krafft dieses / vnnd bey vnsern Churfürstlichen Worten / ohne Gefahr zu vns zu- vnd abzuziehen ein sicher Gleit hiermit ertheilen) gegen vns rund / vnd ohne einigen Anhang erklären vnd verobligiren / solchem in sinuirtem Mandato ein gehorsame Gnüge zu thun / vnnd demselben allenthalben nachzuleben / inmassen wir dann euch hiermit erjnnern vnd anermahnen / solchem Kayserl. Mandato nicht zuwidersetzen / die angebottene Gnade nicht außzuschlagen / euch / ewre Weiber / Kinder / auch Haab vnd Gut / in sonderheit aber erlangte Privilegia, Recht vnd Gerechtigkeiten / vnd die einige wahre Christliche reine Religion / wol in acht zunehmen / vnd nichts zu vnterstehen / so allem vorgehenden Nachtheil / Schaden vnnd Schmälerung zuziehen / vnnd ein ansehen einer Widersetzlichkeit haben möchte.
Von solchem löblichen proposito sol euch nicht abehalten die mit andern Ländern auffgerichtete Confoederation / vnnd das dahero besorgende Vnheil / alldieweil doch angeregte Confoederation ohne das nicht gültig / von der Kay. vnd Kön. May. allbereit cassirt vnd auffgehoben / vnnd jhr weder zu Kriegs: noch Friedenszeiten derselben fruchtbarlich zugeniessen. Wir seynd auch erbötig / euch sampt vnnd sonders gegen männiglichen zuschützen / wegen der Kayserlichen vnd Königlichen Mayestät ewers bißhero begangenen Excesshalber / auff vorgehende ewere Erkäntnuß vnnd Accommodirung gnädigsten Perdon zu ertheilen / vnnd solche Confirmation ewerer Privilegien / Freyheiten / Rechten vnnd Gerechtigkeiten / insonderheit aber der wahren Christlichen Religion halber zu wege zubringen / daß jhr sampt vnnd sonders dessen allen genugsamb sollet gesichert seyn / vnnd euch darob zuerfrewen / vnd vns vnterthänigst zu dancken Vrsach haben.
Wir bezeugen mit Gott vnd reinem guten Gewissen / daß wir hierunter nichts anders suchen / als Friede / Ruhe / Einigkeit / vnd ewer allerseiths Wolfahrt / dargegen aber alle bevorstehende Vngelegenheiten / Blutwergiessen / Land vnnd Leuthe verwüstung / so viel jmmer müglich / vnd jhr selbsten zulassen wollet / von euch / ewernWeibern / Kindern / Haab vnd Gütern abzuwenden / dessenwegen Wir dann vns anhero verfüget / zwar mit vnserm zu Roß vnnd Fuß geworbenen Kriegsvolck / nicht aber als ein Feind / sondern als ein Freund / Kayserlicher verordneter Commissarius
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Zitationshilfe: | Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 416. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/469>, abgerufen am 26.06.2024. |