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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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diesem Marggraffthumb / ohne jhr Zuthun / das jenige zu erwegen vnd vorzunehmen wissen / was zu Abwendung dieser antrohenden Gefahr vnd Vnheyls nothwendig seyn würde.

Dieweil es aber mit diesen Kriegs Expeditionen die Beschaffenheit hette / daß dieselbe grössern Theils den schwächern treffen / vnnd sie jhre Armut / welche jhnen vber die ein gute Zeit hero außgestandene Beschwernussen noch vbrig geblieben / nechst an den Grentzen vnd solchen Orthen ligen hetten / da sich das Fewer besorglich am allerersten einschwingen / vnnd sie sampt jhren vnschuldigen Weib vnd Kindern / in Verlust Leibs vnd Lebens / Haab vnnd Guts / ja aller zeitlichen Wol fahrt stürtzen dörffte: so tringe sie die Noth / auch jhren Mund auffzuthun / vnd vor Jh. Churf. G. als jhrem gnädigsten Herrn vnd Nachbarn / von dem sie bißhero vielmehr Trost vnnd Beschirmung als Feindthätlichkeit zu hoffen gehabt / jhre einfältige Gedancken / Anligen vnd Betrübnuß auß zuschütten / der Zuversicht / dieweil sie dardurch weder Jhrer Obrigkeit vorzugreiffen / noch auch Jh. Churf. Gn. in dero Handlung Ziel vnd Maß zu legen gemeynt / so würden es dieselbe von jhnen armen betrangten Leuthen / desto weniger in Vngnaden auff nehmen / sondern alle solche jhre Klagen vnnd Erinnerungen jhrem trawrigen Zustandt gnädigst zuzuschreiben wissen.

Vnd liessen sie sich Anfangs berichten / daß in allen dergleichen Fällen / da mit dem Schwerdt vnd offenen Kriegsgewalt etwas in das Werck zurichten / vornemblich auff die Vrsach zu sehen / vnd zu erwegen seye / ob man auch zu solchem scharpffen vnd friedlichen Vorhaben berechtiget seye oder nicht? Dann da es an einer rechtschaffenen verantwortlichen Vrsachen mangelte / da were nit allein kein Glück / Heyl oder ersprießlicher Succeß zu hoffen / vnd heisse wie der Poet sagte,

Frangit & attollit vires in milire Cavsa, Quae nisi iusta subest, excutit arma pudor.
Sondern es gebe auch vor dem Richterstul Gottes einen heissen Stand vnnd schwere Verantwortung.

Nun köndten sie sich nicht erinnern / daß Jhrer Churf. Gn. auß diesen Landen einiger Vnwill / Boleydigung oder etwas dergleichen jemalen begegnet were / daß dieselbe zu solchem Ernst vnd Einfall hette bewege können. Wolten auch nicht verhoffen / daß einige erhebliche Vrsach würde können vorgebracht / viel weniger erwiesen werden / dardurch diese vnschuldige Landt ein solche Nachbarschafft vnnd gewaltsame Verfolgung verdienet hetten. Sondern es were vielmehr im Gegentheil / so wol zwischen Jhr. Churf. Gn. vnnd diesem Fürstenthumb selbsten / als auch beyderseits angehörigen / ein gute nachbarliche Correspondentz vnnd Einigkeit / dergestalt jederweilen erhalten worden / daß nicht allein die Commercia vnd Gewerbschafften hinc inde mit gutem Nutzen getrieben / sondern auch durch getroffene Heyrathen zwischen beyderley Vnderthanen / diß- vnnd jenseit der Spre / beständige Freund- vnd Verwand schafft / auch gutes Vertrawen gepslantzet vnnd erhalten worden. Daß nun sie / Jhre liebe Kinder vnnd Nachkommen / heut oder morgen sagen vnnd klagen sollen / daß sie von jhren eygenen Nachbarn / Freunden / vnd Religionsgenossen / ohn jhr Verschulden / ohn einige vorhergangene Offension / seyen mit Heeres Krafft angefallen / mit Raub vnd Brandt / Todtschlag / Landsverhergung / rc. (welche erbärmliche Effect / dann bey dergleichen Impressen nicht verbleiben kondten) durchächter / vnnd zu Grund gerichtet worden / das würde ja bey frommen / friedliebenden vnd vnpartheyischen Hertzen ein seltzamen Nachklang geben / vnd schwere Vrtheil vervrsachen. Wann vor Gottes Augen ein einiges Blutströpfflein eines vnschuldigen Christen Menschen höher zu achten / als ein gantzes Fürstenthumb / wann dasselbe wider Recht vergossen wird / wie Chrysostomus schreibe: Was würde dann für ein schwere Zetterklag gen Himmel steigen / von dem Blut vieler hundert oder vieler tausendt vnschuldiger Menschen / so durch Christi thewren Verdienst erlöset? Welche in solchen Kriegschändeln gar bald können vmb jhr Leben gebracht werden / vnnd zwar von den jenigen / die sie niemaln offendirt / oder zu solchem Gewalt vervrsachet.

Jhrer Churf. Gn. wolten sie jetzo nicht zu Gemüth führen / die vralte Erbvereinigung / Verträg vnd Bündnussen / welche von vndencklichen Zeiten zwischen der Cron Böheimb / vnnd deren conjungirten Landen / mit dem Hauß Sachsen auff gerichtet / vnnd biß auff jetzige Zeiten / jhres Theils fest vnd vnverruckt gehalten worden: Dieweil Jhrer Churf. Gn. solches alles selbsten wissend. Vnd würden dieselbe sich berichten können / als in anno 1547. König Ferdinand den Ständen in Böheimb / jhren Vorfahren aufferlegt / mit mächtigem Kriegsgewalt sich auffzumachen / vnd wider Churfürst Johann Friederichen / Jhr. Königl. Maj. vnd Keyser Carolo zuzuziehen vnd beyzustehen: Wie starck sie sich auff diese Erbvereinigung beruffen / vnd darvon durch kein Gewalt oder Beträwung sich tringen lassen wollen: sondern beständig darfür gehalten / wann sie sich wider das Hauß Sachsen feindlich aufflehnen solten / daß sie dardurch Glimpff / Ehr / Reputation / ja Heyl vnnd Segen in cusserste Gefahr setzen würden.

Vnd ob gleich König Ferdinand jhnen solchen Scrupel auß zunemen sich vnderstanden / vnd insonderheit streng darauff getrungen / daß sie die Ständ J. Maj. als jhrem vorgesetzten Haupt vnd König / hierinn allen schuldigen Gehorsam zu leisten verbunden / so hetten sie doch diese Erklärung gethan: Daß es viel ehrlicher vnd Christlicher were / ehe sie vnschuldig Blutvergiessen / vnd wider alte Verträge / auch jhre p[unleserliches Material - 1 Zeichen fehlt]iuilegia handeln solten / daß sie ehe Leib vnnd Leben wolten lassen: es sey jhnen zwar leyd / daß sie jhren König vnnd Herrn erzürnen solten / vnnd woltens gern / da es möglich were / vmbgehen vnnd vermeyden: Jedoch seye es leidlicher / in der Menschen / als in Gottes deß Allmächti-

diesem Marggraffthumb / ohne jhr Zuthun / das jenige zu erwegen vnd vorzunehmen wissen / was zu Abwendung dieser antrohenden Gefahr vnd Vnheyls nothwendig seyn würde.

Dieweil es aber mit diesen Kriegs Expeditionen die Beschaffenheit hette / daß dieselbe grössern Theils den schwächern treffen / vnnd sie jhre Armut / welche jhnen vber die ein gute Zeit hero außgestandene Beschwernussen noch vbrig geblieben / nechst an den Grentzen vnd solchen Orthen ligen hetten / da sich das Fewer besorglich am allerersten einschwingen / vnnd sie sampt jhren vnschuldigen Weib vnd Kindern / in Verlust Leibs vnd Lebens / Haab vnnd Guts / ja aller zeitlichen Wol fahrt stürtzen dörffte: so tringe sie die Noth / auch jhren Mund auffzuthun / vnd vor Jh. Churf. G. als jhrem gnädigsten Herrn vnd Nachbarn / von dem sie bißhero vielmehr Trost vnnd Beschirmung als Feindthätlichkeit zu hoffen gehabt / jhre einfältige Gedancken / Anligen vñ Betrübnuß auß zuschütten / der Zuversicht / dieweil sie dardurch weder Jhrer Obrigkeit vorzugreiffen / noch auch Jh. Churf. Gn. in dero Handlung Ziel vnd Maß zu legen gemeynt / so würden es dieselbe von jhnen armen betrangten Leuthen / desto weniger in Vngnaden auff nehmen / sondern alle solche jhre Klagen vnnd Erinnerungen jhrem trawrigen Zustandt gnädigst zuzuschreiben wissen.

Vnd liessen sie sich Anfangs berichten / daß in allen dergleichen Fällen / da mit dem Schwerdt vnd offenen Kriegsgewalt etwas in das Werck zurichten / vornemblich auff die Vrsach zu sehen / vnd zu erwegen seye / ob man auch zu solchem scharpffen vnd friedlichen Vorhaben berechtiget seye oder nicht? Dann da es an einer rechtschaffenen verantwortlichen Vrsachen mangelte / da were nit allein kein Glück / Heyl oder ersprießlicher Succeß zu hoffen / vnd heisse wie der Poet sagte,

Frangit & attollit vires in milire Cavsa, Quae nisi iusta subest, excutit arma pudor.
Sondern es gebe auch vor dem Richterstul Gottes einen heissen Stand vnnd schwere Verantwortung.

Nun köndten sie sich nicht erinnern / daß Jhrer Churf. Gn. auß diesen Landen einiger Vnwill / Boleydigung oder etwas dergleichen jemalen begegnet were / daß dieselbe zu solchem Ernst vnd Einfall hette bewege können. Wolten auch nicht verhoffen / daß einige erhebliche Vrsach würde können vorgebracht / viel weniger erwiesen werden / dardurch diese vnschuldige Landt ein solche Nachbarschafft vnnd gewaltsame Verfolgung verdienet hetten. Sondern es were vielmehr im Gegentheil / so wol zwischen Jhr. Churf. Gn. vnnd diesem Fürstenthumb selbsten / als auch beyderseits angehörigen / ein gute nachbarliche Correspondentz vnnd Einigkeit / dergestalt jederweilen erhalten worden / daß nicht allein die Commercia vnd Gewerbschafften hinc inde mit gutem Nutzen getrieben / sondern auch durch getroffene Heyrathen zwischen beyderley Vnderthanen / diß- vnnd jenseit der Spre / beständige Freund- vnd Verwand schafft / auch gutes Vertrawen gepslantzet vnnd erhalten worden. Daß nun sie / Jhre liebe Kinder vnnd Nachkommen / heut oder morgen sagen vnnd klagen sollen / daß sie von jhren eygenen Nachbarn / Freunden / vnd Religionsgenossen / ohn jhr Verschulden / ohn einige vorhergangene Offension / seyen mit Heeres Krafft angefallen / mit Raub vnd Brandt / Todtschlag / Landsverhergung / rc. (welche erbärmliche Effect / dann bey dergleichen Impressen nicht verbleiben kondten) durchächter / vnnd zu Grund gerichtet worden / das würde ja bey frommen / friedliebenden vnd vnpartheyischen Hertzen ein seltzamen Nachklang geben / vnd schwere Vrtheil vervrsachen. Wann vor Gottes Augen ein einiges Blutströpfflein eines vnschuldigen Christen Menschen höher zu achten / als ein gantzes Fürstenthumb / wann dasselbe wider Recht vergossen wird / wie Chrysostomus schreibe: Was würde dann für ein schwere Zetterklag gen Himmel steigen / von dem Blut vieler hundert oder vieler tausendt vnschuldiger Menschen / so durch Christi thewren Verdienst erlöset? Welche in solchen Kriegschändeln gar bald können vmb jhr Leben gebracht werden / vnnd zwar von den jenigen / die sie niemaln offendirt / oder zu solchem Gewalt vervrsachet.

Jhrer Churf. Gn. wolten sie jetzo nicht zu Gemüth führen / die vralte Erbvereinigung / Verträg vnd Bündnussen / welche von vndencklichen Zeiten zwischen der Cron Böheimb / vnnd deren conjungirten Landen / mit dem Hauß Sachsen auff gerichtet / vnnd biß auff jetzige Zeiten / jhres Theils fest vnd vnverruckt gehalten worden: Dieweil Jhrer Churf. Gn. solches alles selbsten wissend. Vnd würden dieselbe sich berichten können / als in anno 1547. König Ferdinand den Ständen in Böheimb / jhren Vorfahren aufferlegt / mit mächtigem Kriegsgewalt sich auffzumachen / vnd wider Churfürst Johann Friederichen / Jhr. Königl. Maj. vnd Keyser Carolo zuzuziehen vnd beyzustehen: Wie starck sie sich auff diese Erbvereinigung beruffen / vnd darvon durch kein Gewalt oder Beträwung sich tringen lassen wollen: sondern beständig darfür gehalten / wann sie sich wider das Hauß Sachsen feindlich aufflehnen solten / daß sie dardurch Glimpff / Ehr / Reputation / ja Heyl vnnd Segen in cusserste Gefahr setzen würden.

Vnd ob gleich König Ferdinand jhnen solchen Scrupel auß zunemen sich vnderstanden / vnd insonderheit streng darauff getrungen / daß sie die Ständ J. Maj. als jhrem vorgesetzten Haupt vnd König / hierinn allen schuldigen Gehorsam zu leisten verbunden / so hetten sie doch diese Erklärung gethan: Daß es viel ehrlicher vnd Christlicher were / ehe sie vnschuldig Blutvergiessen / vnd wider alte Verträge / auch jhre p[unleserliches Material – 1 Zeichen fehlt]iuilegia handeln solten / daß sie ehe Leib vnnd Leben wolten lassen: es sey jhnen zwar leyd / daß sie jhren König vnnd Herrn erzürnen solten / vnnd woltens gern / da es möglich were / vmbgehen vnnd vermeyden: Jedoch seye es leidlicher / in der Menschen / als in Gottes deß Allmächti-

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          <p>Nun köndten sie sich nicht erinnern / daß Jhrer Churf. Gn. auß diesen Landen                      einiger Vnwill / Boleydigung oder etwas dergleichen jemalen begegnet were / daß                      dieselbe zu solchem Ernst vnd Einfall hette bewege können. Wolten auch nicht                      verhoffen / daß einige erhebliche Vrsach würde können vorgebracht / viel weniger                      erwiesen werden / dardurch diese vnschuldige Landt ein solche Nachbarschafft                      vnnd gewaltsame Verfolgung verdienet hetten. Sondern es were vielmehr im                      Gegentheil / so wol zwischen Jhr. Churf. Gn. vnnd diesem Fürstenthumb selbsten /                      als auch beyderseits angehörigen / ein gute nachbarliche Correspondentz vnnd                      Einigkeit / dergestalt jederweilen erhalten worden / daß nicht allein die                      Commercia vnd Gewerbschafften hinc inde mit gutem Nutzen getrieben / sondern                      auch durch getroffene Heyrathen zwischen beyderley Vnderthanen / diß- vnnd                      jenseit der Spre / beständige Freund- vnd Verwand schafft / auch gutes Vertrawen                      gepslantzet vnnd erhalten worden. Daß nun sie / Jhre liebe Kinder vnnd                      Nachkommen / heut oder morgen sagen vnnd klagen sollen / daß sie von jhren                      eygenen Nachbarn / Freunden / vnd Religionsgenossen / ohn jhr Verschulden / ohn                      einige vorhergangene Offension / seyen mit Heeres Krafft angefallen / mit Raub                      vnd Brandt / Todtschlag / Landsverhergung / rc. (welche erbärmliche Effect /                      dann bey dergleichen Impressen nicht verbleiben kondten) durchächter / vnnd zu                      Grund gerichtet worden / das würde ja bey frommen / friedliebenden vnd                      vnpartheyischen Hertzen ein seltzamen Nachklang geben / vnd schwere Vrtheil                      vervrsachen. Wann vor Gottes Augen ein einiges Blutströpfflein eines                      vnschuldigen Christen Menschen höher zu achten / als ein gantzes Fürstenthumb /                      wann dasselbe wider Recht vergossen wird / wie Chrysostomus schreibe: Was würde                      dann für ein schwere Zetterklag gen Himmel steigen / von dem Blut vieler hundert                      oder vieler tausendt vnschuldiger Menschen / so durch Christi thewren Verdienst                      erlöset? Welche in solchen Kriegschändeln gar bald können vmb jhr Leben gebracht                      werden / vnnd zwar von den jenigen / die sie niemaln offendirt / oder zu solchem                      Gewalt vervrsachet.</p>
          <p>Jhrer Churf. Gn. wolten sie jetzo nicht zu Gemüth führen / die vralte                      Erbvereinigung / Verträg vnd Bündnussen / welche von vndencklichen Zeiten                      zwischen der Cron Böheimb / vnnd deren conjungirten Landen / mit dem Hauß                      Sachsen auff gerichtet / vnnd biß auff jetzige Zeiten / jhres Theils fest vnd                      vnverruckt gehalten worden: Dieweil Jhrer Churf. Gn. solches alles selbsten                      wissend. Vnd würden dieselbe sich berichten können / als in anno 1547. König                      Ferdinand den Ständen in Böheimb / jhren Vorfahren aufferlegt / mit mächtigem                      Kriegsgewalt sich auffzumachen / vnd wider Churfürst Johann Friederichen / Jhr.                      Königl. Maj. vnd Keyser Carolo zuzuziehen vnd beyzustehen: Wie starck sie sich                      auff diese Erbvereinigung beruffen / vnd darvon durch kein Gewalt oder Beträwung                      sich tringen lassen wollen: sondern beständig darfür gehalten / wann sie sich                      wider das Hauß Sachsen feindlich aufflehnen solten / daß sie dardurch Glimpff /                      Ehr / Reputation / ja Heyl vnnd Segen in cusserste Gefahr setzen würden.</p>
          <p>Vnd ob gleich König Ferdinand jhnen solchen Scrupel auß zunemen sich vnderstanden                      / vnd insonderheit streng darauff getrungen / daß sie die Ständ J. Maj. als                      jhrem vorgesetzten Haupt vnd König / hierinn allen schuldigen Gehorsam zu                      leisten verbunden / so hetten sie doch diese Erklärung gethan: Daß es viel                      ehrlicher vnd Christlicher were / ehe sie vnschuldig Blutvergiessen / vnd wider                      alte Verträge / auch jhre p<gap reason="illegible" unit="chars" quantity="1"/>iuilegia handeln solten / daß sie ehe Leib vnnd                      Leben wolten lassen: es sey jhnen zwar leyd / daß sie jhren König vnnd Herrn                      erzürnen solten / vnnd woltens gern / da es möglich were / vmbgehen vnnd                      vermeyden: Jedoch seye es leidlicher / in der Menschen / als in Gottes deß                              Allmächti-
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[406/0459] diesem Marggraffthumb / ohne jhr Zuthun / das jenige zu erwegen vnd vorzunehmen wissen / was zu Abwendung dieser antrohenden Gefahr vnd Vnheyls nothwendig seyn würde. Dieweil es aber mit diesen Kriegs Expeditionen die Beschaffenheit hette / daß dieselbe grössern Theils den schwächern treffen / vnnd sie jhre Armut / welche jhnen vber die ein gute Zeit hero außgestandene Beschwernussen noch vbrig geblieben / nechst an den Grentzen vnd solchen Orthen ligen hetten / da sich das Fewer besorglich am allerersten einschwingen / vnnd sie sampt jhren vnschuldigen Weib vnd Kindern / in Verlust Leibs vnd Lebens / Haab vnnd Guts / ja aller zeitlichen Wol fahrt stürtzen dörffte: so tringe sie die Noth / auch jhren Mund auffzuthun / vnd vor Jh. Churf. G. als jhrem gnädigsten Herrn vnd Nachbarn / von dem sie bißhero vielmehr Trost vnnd Beschirmung als Feindthätlichkeit zu hoffen gehabt / jhre einfältige Gedancken / Anligen vñ Betrübnuß auß zuschütten / der Zuversicht / dieweil sie dardurch weder Jhrer Obrigkeit vorzugreiffen / noch auch Jh. Churf. Gn. in dero Handlung Ziel vnd Maß zu legen gemeynt / so würden es dieselbe von jhnen armen betrangten Leuthen / desto weniger in Vngnaden auff nehmen / sondern alle solche jhre Klagen vnnd Erinnerungen jhrem trawrigen Zustandt gnädigst zuzuschreiben wissen. Vnd liessen sie sich Anfangs berichten / daß in allen dergleichen Fällen / da mit dem Schwerdt vnd offenen Kriegsgewalt etwas in das Werck zurichten / vornemblich auff die Vrsach zu sehen / vnd zu erwegen seye / ob man auch zu solchem scharpffen vnd friedlichen Vorhaben berechtiget seye oder nicht? Dann da es an einer rechtschaffenen verantwortlichen Vrsachen mangelte / da were nit allein kein Glück / Heyl oder ersprießlicher Succeß zu hoffen / vnd heisse wie der Poet sagte, Frangit & attollit vires in milire Cavsa, Quae nisi iusta subest, excutit arma pudor. Sondern es gebe auch vor dem Richterstul Gottes einen heissen Stand vnnd schwere Verantwortung. Nun köndten sie sich nicht erinnern / daß Jhrer Churf. Gn. auß diesen Landen einiger Vnwill / Boleydigung oder etwas dergleichen jemalen begegnet were / daß dieselbe zu solchem Ernst vnd Einfall hette bewege können. Wolten auch nicht verhoffen / daß einige erhebliche Vrsach würde können vorgebracht / viel weniger erwiesen werden / dardurch diese vnschuldige Landt ein solche Nachbarschafft vnnd gewaltsame Verfolgung verdienet hetten. Sondern es were vielmehr im Gegentheil / so wol zwischen Jhr. Churf. Gn. vnnd diesem Fürstenthumb selbsten / als auch beyderseits angehörigen / ein gute nachbarliche Correspondentz vnnd Einigkeit / dergestalt jederweilen erhalten worden / daß nicht allein die Commercia vnd Gewerbschafften hinc inde mit gutem Nutzen getrieben / sondern auch durch getroffene Heyrathen zwischen beyderley Vnderthanen / diß- vnnd jenseit der Spre / beständige Freund- vnd Verwand schafft / auch gutes Vertrawen gepslantzet vnnd erhalten worden. Daß nun sie / Jhre liebe Kinder vnnd Nachkommen / heut oder morgen sagen vnnd klagen sollen / daß sie von jhren eygenen Nachbarn / Freunden / vnd Religionsgenossen / ohn jhr Verschulden / ohn einige vorhergangene Offension / seyen mit Heeres Krafft angefallen / mit Raub vnd Brandt / Todtschlag / Landsverhergung / rc. (welche erbärmliche Effect / dann bey dergleichen Impressen nicht verbleiben kondten) durchächter / vnnd zu Grund gerichtet worden / das würde ja bey frommen / friedliebenden vnd vnpartheyischen Hertzen ein seltzamen Nachklang geben / vnd schwere Vrtheil vervrsachen. Wann vor Gottes Augen ein einiges Blutströpfflein eines vnschuldigen Christen Menschen höher zu achten / als ein gantzes Fürstenthumb / wann dasselbe wider Recht vergossen wird / wie Chrysostomus schreibe: Was würde dann für ein schwere Zetterklag gen Himmel steigen / von dem Blut vieler hundert oder vieler tausendt vnschuldiger Menschen / so durch Christi thewren Verdienst erlöset? Welche in solchen Kriegschändeln gar bald können vmb jhr Leben gebracht werden / vnnd zwar von den jenigen / die sie niemaln offendirt / oder zu solchem Gewalt vervrsachet. Jhrer Churf. Gn. wolten sie jetzo nicht zu Gemüth führen / die vralte Erbvereinigung / Verträg vnd Bündnussen / welche von vndencklichen Zeiten zwischen der Cron Böheimb / vnnd deren conjungirten Landen / mit dem Hauß Sachsen auff gerichtet / vnnd biß auff jetzige Zeiten / jhres Theils fest vnd vnverruckt gehalten worden: Dieweil Jhrer Churf. Gn. solches alles selbsten wissend. Vnd würden dieselbe sich berichten können / als in anno 1547. König Ferdinand den Ständen in Böheimb / jhren Vorfahren aufferlegt / mit mächtigem Kriegsgewalt sich auffzumachen / vnd wider Churfürst Johann Friederichen / Jhr. Königl. Maj. vnd Keyser Carolo zuzuziehen vnd beyzustehen: Wie starck sie sich auff diese Erbvereinigung beruffen / vnd darvon durch kein Gewalt oder Beträwung sich tringen lassen wollen: sondern beständig darfür gehalten / wann sie sich wider das Hauß Sachsen feindlich aufflehnen solten / daß sie dardurch Glimpff / Ehr / Reputation / ja Heyl vnnd Segen in cusserste Gefahr setzen würden. Vnd ob gleich König Ferdinand jhnen solchen Scrupel auß zunemen sich vnderstanden / vnd insonderheit streng darauff getrungen / daß sie die Ständ J. Maj. als jhrem vorgesetzten Haupt vnd König / hierinn allen schuldigen Gehorsam zu leisten verbunden / so hetten sie doch diese Erklärung gethan: Daß es viel ehrlicher vnd Christlicher were / ehe sie vnschuldig Blutvergiessen / vnd wider alte Verträge / auch jhre p_iuilegia handeln solten / daß sie ehe Leib vnnd Leben wolten lassen: es sey jhnen zwar leyd / daß sie jhren König vnnd Herrn erzürnen solten / vnnd woltens gern / da es möglich were / vmbgehen vnnd vermeyden: Jedoch seye es leidlicher / in der Menschen / als in Gottes deß Allmächti-

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  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.



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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 406. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/459>, abgerufen am 22.11.2024.