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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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solchen erlangten Königreichen vnnd Ländern schützten vnd handhabten; viel weniger die jenige vngleichen Verdacht ziehen / die als nahe Anverwandte vnd trewe Reichs Mitglieder / J. Key. M. in solchen Trangsalen vnder die Arm greiffen / vnd bey dem jenigen manuteniren helffen wolten / was sie mit rechtem Titul vberkommen / vnd derselben mit Fug nicht könte entzogen werden.

Weil dann deß Marquis Spinolae Kriegszug zu dem End gericktet / wie von dem Ertzhertzogen die Jh. D. zugeschriebene Erklärung lautete / auch von demselben / so wol auch Marquis Spinola den Ständen deß Reichs ohne Zweiffel erfolgt / oder doch in kurtzem geschehen würde / als sehe Jhre D. nicht / warumb er sich ichtwas gefährliches zu beförchten / so seinen Landen vnd Leuthen zustehen könte / er wolte dann gedachten Spinola an seinem Fortzug hindern / der Keyserl. Majest. Widerwärtigen beystehen / vnnd dahero jhm vnd seinen Landen selbsten Vnglück zuziehen. Jhres Theils hette sie die jetzo nunmehr vorhandene Kriegsmacht gern verhütet / vnnd das Vatterland vnd Römische Reich in besserer Ruhe vnd Einigkeit gesehen / dann sichs jetzo befinde / deßwegen es auch an erinnern / vermahnen / vnnd Warnungen nicht ermangeln lassen / wann sie nur die Folge gehabt / vnd andere neben Jhro so viel Wasser als Oel zugetragen hetten.

Weil aber alles vergeblich gewesen / vnd man lange Zeit mit Anzündung eines solchen nunmehr hellbrennenden Fewers vmbgangen / so müste Jhr. Durchl. es auch / weil sie es zu dämpffen nicht vermöchte / dahin gestellet seyn lassen / vnnd sich dessen getrösten / daß alles wider jhren Willen geschehe / vnd sie die geringste Vrsach darzu nicht gegeben. Gott wolle aller seits gute consilia verleihen / vnnd es zu einem solchen End dirigiren wie jhm gefällig vnnd allerseits nutzlich.

Darbey Jhre Durchleucht. dann jederzeit der auffgerichten Erbverbrüderung vnnd Einigung würden ingedenck / vnnd daferrn er zu einiger Thätlichkeit nicht Vrsach gebe / Jhre Durchl. auch bey diesen sorglichen Zeiten mit Jhrer eygenen Lands Defension nicht würde beladen seyn / derselben gemäß sich also bezeugen wolte / wie es der Buchstaben besagte / auch Zeit vnd Gelegenheit es selbsten geben vnd zulassen würde.

Churfürsten von Sachsen Schreiben an Pfaltzgraff Johann von Zweybrück. Demnach nun deß Margraffen Spinolae Fortzug vnd Vorhaben kund worden / vnd dahero vnder den Inwohnern in der Pfaltz nicht geringe Forcht entstanden / hat auch von solchem Handel Pfaltzgraff Johann von Zweybrück / Statthalter von Heydelberg / den Churfürsten von Sachsen berichtet / vnnd ein vnd anders solches Anzugs halber erinnert: Der jhme also darauff geantwortet;

So viel Ertzhertzogs Alberti Kriegsverfassung betreffe / davon hette er ein geraume Zeit viel gehöret / aber kein andere Nachrichtung erlangen können / ob es sich damit also verhielte oder nicht / als was die gemeine Avisen mit sich gebracht; biß endlich der Ertzhertzog vor wenig Tagen jhne dieselbe zu erkennen geben / vnnd daß solches einig vnnd allein deßwegen angestellet / sich vnnd dero Hauß Oesterreich bey dem jhrigen zu schützen vnnd handzuhaben / nicht aber als ein vornehmer Standt deß Heyl. Reichs wider den auffgerichteten Religion vnd Prophan-Frieden ichtwas vorzunehmen vermeldet / darbey aber in dem geringsten nicht angedeutet / wohin seine Intention gerichtet were / dahero er jhm ein mehrers nicht / als er angezeiget davon berichten köndte / daß aber solche Kriegsverfassung von der zu Mülhausen versambleten Chur vnd Fürsten gemachten Schluß solte herrühren / da were er etwas zu milt berichtet / dann er mit Warheit bezeugen köndte / daß bey solcher Zusammenkunfft davon nie geredet / einige Consultation deßwegen angestellet / viel weniger ichtswas / so wol der Achts Proceß halber geschlossen worden / wie solches die darbey gehaltene Acta mit mehrern bezeugen würden.

Das aber hette er leichtlich bey sich abnehmen können / daß bißhero bey dem geführten vnnd fürgenommenen Böhmischen procedere das Hauß Oesterreich nicht würde still sitzen / die Keyserliche Majestät derer mit gutem Titul vnd Recht erlangter Königreichen vnnd Länder entsetzen / vnnd ohne einige vorgehende Erkanntnuß priviren / viel weniger das vngerochen lassen / daß man zugleich auch dero angefallene vnnd cedirte Erbländer beyde Oesterreich / Ob- vnd Vnder der Ens in die auffgerichtete Confoederation mit ein- vnd dardurch von dem schuldigen Gehorsam vnd Trew / damit sie dem Hauß Oesterreich / als jhren natürlichen Lands Fürsten zugethan / abgezogen / im Nider Oesterreich sich mit allem Kriegsvolck eingelägert / vnd dasselbe jämmerlich verwüstet: er hette es auch bald anfänglich Chur Pfaltz trewlich erinnert / vnnd nichts liebers gesehen / als daß man doch behütsamer gangen / vnnd sich dessen nicht so gähling angemasset hette / was von Rechts vnd Billichkeit wegen man sich nicht anmassen sollen noch können.

Seines Theils wolte er mit jhme sich in kein Disputat wegen der Böhmischen Wahl / vnnd dannenhero dependirenden Recht vnnd Gerechtigkeit begeben / weil sie sich doch mit einander nicht vereinigen / sondern widriger Meynung seyn würden / liessen auch die nunmehr vnnd einsmahls erfolgte Deduction Schrifft auff seinem Werth vnd Vnwerth beruhen / sweiffelte nicht die Römische Keyserliche Majestät so wol das Hauß Oesterreich deren Nothturfft darwider zu bedencken wissen würden; Worfür aber die zu Mülhausen beysammen gewesene Chur- vnnd Fürsten nacher reiffer Berathschlagung / vnd genugsamer der Sacken Erwegung das Werck angesehen / was sie darbey, erinnert vnnd gerathen / das bezeugten die daselbs an Chur Pfaltz vnnd die Stände deß Königreichs Böheimb / vnnd incorporirte Länder außgefertigte Schreiben / auß welchen klar erschiene / wie

solchen erlangten Königreichen vnnd Ländern schützten vnd handhabten; viel weniger die jenige vngleichen Verdacht ziehen / die als nahe Anverwandte vnd trewe Reichs Mitglieder / J. Key. M. in solchen Trangsalen vnder die Arm greiffen / vnd bey dem jenigen manuteniren helffen wolten / was sie mit rechtem Titul vberkommen / vnd derselben mit Fug nicht könte entzogen werden.

Weil dann deß Marquis Spinolae Kriegszug zu dem End gericktet / wie von dem Ertzhertzogen die Jh. D. zugeschriebene Erklärung lautete / auch von demselben / so wol auch Marquis Spinola den Ständen deß Reichs ohne Zweiffel erfolgt / oder doch in kurtzem geschehen würde / als sehe Jhre D. nicht / warumb er sich ichtwas gefährliches zu beförchten / so seinen Landen vnd Leuthen zustehen könte / er wolte dann gedachten Spinola an seinem Fortzug hindern / der Keyserl. Majest. Widerwärtigen beystehen / vnnd dahero jhm vnd seinen Landen selbsten Vnglück zuziehen. Jhres Theils hette sie die jetzo nunmehr vorhandene Kriegsmacht gern verhütet / vnnd das Vatterland vnd Römische Reich in besserer Ruhe vnd Einigkeit gesehen / dann sichs jetzo befinde / deßwegen es auch an erinnern / vermahnen / vnnd Warnungen nicht ermangeln lassen / wann sie nur die Folge gehabt / vnd andere neben Jhro so viel Wasser als Oel zugetragen hetten.

Weil aber alles vergeblich gewesen / vnd man lange Zeit mit Anzündung eines solchen nunmehr hellbrennenden Fewers vmbgangen / so müste Jhr. Durchl. es auch / weil sie es zu dämpffen nicht vermöchte / dahin gestellet seyn lassen / vnnd sich dessen getrösten / daß alles wider jhren Willen geschehe / vnd sie die geringste Vrsach darzu nicht gegeben. Gott wolle aller seits gute consilia verleihen / vnnd es zu einem solchen End dirigiren wie jhm gefällig vnnd allerseits nutzlich.

Darbey Jhre Durchleucht. dann jederzeit der auffgerichten Erbverbrüderung vnnd Einigung würden ingedenck / vnnd daferrn er zu einiger Thätlichkeit nicht Vrsach gebe / Jhre Durchl. auch bey diesen sorglichen Zeiten mit Jhrer eygenen Lands Defension nicht würde beladen seyn / derselben gemäß sich also bezeugen wolte / wie es der Buchstaben besagte / auch Zeit vnd Gelegenheit es selbsten geben vnd zulassen würde.

Churfürstẽ von Sachsen Schreiben an Pfaltzgraff Johann von Zweybrück. Demnach nun deß Margraffen Spinolae Fortzug vnd Vorhaben kund worden / vnd dahero vnder den Inwohnern in der Pfaltz nicht geringe Forcht entstanden / hat auch von solchem Handel Pfaltzgraff Johann von Zweybrück / Statthalter von Heydelberg / den Churfürsten von Sachsen berichtet / vnnd ein vnd anders solches Anzugs halber erinnert: Der jhme also darauff geantwortet;

So viel Ertzhertzogs Alberti Kriegsverfassung betreffe / davon hette er ein geraume Zeit viel gehöret / aber kein andere Nachrichtung erlangen können / ob es sich damit also verhielte oder nicht / als was die gemeine Avisen mit sich gebracht; biß endlich der Ertzhertzog vor wenig Tagen jhne dieselbe zu erkennen geben / vnnd daß solches einig vnnd allein deßwegen angestellet / sich vnnd dero Hauß Oesterreich bey dem jhrigen zu schützen vnnd handzuhaben / nicht aber als ein vornehmer Standt deß Heyl. Reichs wider den auffgerichteten Religion vnd Prophan-Frieden ichtwas vorzunehmen vermeldet / darbey aber in dem geringsten nicht angedeutet / wohin seine Intention gerichtet were / dahero er jhm ein mehrers nicht / als er angezeiget davon berichten köndte / daß aber solche Kriegsverfassung von der zu Mülhausen versambleten Chur vnd Fürsten gemachten Schluß solte herrühren / da were er etwas zu milt berichtet / dann er mit Warheit bezeugen köndte / daß bey solcher Zusammenkunfft davon nie geredet / einige Consultation deßwegen angestellet / viel weniger ichtswas / so wol der Achts Proceß halber geschlossen worden / wie solches die darbey gehaltene Acta mit mehrern bezeugen würden.

Das aber hette er leichtlich bey sich abnehmen können / daß bißhero bey dem geführten vnnd fürgenommenen Böhmischen procedere das Hauß Oesterreich nicht würde still sitzen / die Keyserliche Majestät derer mit gutem Titul vnd Recht erlangter Königreichen vnnd Länder entsetzen / vnnd ohne einige vorgehende Erkanntnuß priviren / viel weniger das vngerochen lassen / daß man zugleich auch dero angefallene vnnd cedirte Erbländer beyde Oesterreich / Ob- vnd Vnder der Ens in die auffgerichtete Confoederation mit ein- vnd dardurch von dem schuldigen Gehorsam vnd Trew / damit sie dem Hauß Oesterreich / als jhren natürlichen Lands Fürsten zugethan / abgezogen / im Nider Oesterreich sich mit allem Kriegsvolck eingelägert / vnd dasselbe jämmerlich verwüstet: er hette es auch bald anfänglich Chur Pfaltz trewlich erinnert / vnnd nichts liebers gesehen / als daß man doch behütsamer gangen / vnnd sich dessen nicht so gähling angemasset hette / was von Rechts vnd Billichkeit wegen man sich nicht anmassen sollen noch können.

Seines Theils wolte er mit jhme sich in kein Disputat wegen der Böhmischen Wahl / vnnd dannenhero dependirenden Recht vnnd Gerechtigkeit begeben / weil sie sich doch mit einander nicht vereinigen / sondern widriger Meynung seyn würden / liessen auch die nunmehr vnnd einsmahls erfolgte Deduction Schrifft auff seinem Werth vnd Vnwerth beruhen / sweiffelte nicht die Römische Keyserliche Majestät so wol das Hauß Oesterreich deren Nothturfft darwider zu bedencken wissen würden; Worfür aber die zu Mülhausen beysammen gewesene Chur- vnnd Fürsten nacher reiffer Berathschlagung / vnd genugsamer der Sacken Erwegung das Werck angesehen / was sie darbey, erinnert vnnd gerathen / das bezeugten die daselbs an Chur Pfaltz vnnd die Stände deß Königreichs Böheimb / vnnd incorporirte Länder außgefertigte Schreiben / auß welchen klar erschiene / wie

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          <p>Weil dann deß Marquis Spinolae Kriegszug zu dem End gericktet / wie von dem                      Ertzhertzogen die Jh. D. zugeschriebene Erklärung lautete / auch von demselben /                      so wol auch Marquis Spinola den Ständen deß Reichs ohne Zweiffel erfolgt / oder                      doch in kurtzem geschehen würde / als sehe Jhre D. nicht / warumb er sich                      ichtwas gefährliches zu beförchten / so seinen Landen vnd Leuthen zustehen könte                      / er wolte dann gedachten Spinola an seinem Fortzug hindern / der Keyserl.                      Majest. Widerwärtigen beystehen / vnnd dahero jhm vnd seinen Landen selbsten                      Vnglück zuziehen. Jhres Theils hette sie die jetzo nunmehr vorhandene                      Kriegsmacht gern verhütet / vnnd das Vatterland vnd Römische Reich in besserer                      Ruhe vnd Einigkeit gesehen / dann sichs jetzo befinde / deßwegen es auch an                      erinnern / vermahnen / vnnd Warnungen nicht ermangeln lassen / wann sie nur die                      Folge gehabt / vnd andere neben Jhro so viel Wasser als Oel zugetragen hetten.</p>
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          <p>So viel Ertzhertzogs Alberti Kriegsverfassung betreffe / davon hette er ein                      geraume Zeit viel gehöret / aber kein andere Nachrichtung erlangen können / ob                      es sich damit also verhielte oder nicht / als was die gemeine Avisen mit sich                      gebracht; biß endlich der Ertzhertzog vor wenig Tagen jhne dieselbe zu erkennen                      geben / vnnd daß solches einig vnnd allein deßwegen angestellet / sich vnnd dero                      Hauß Oesterreich bey dem jhrigen zu schützen vnnd handzuhaben / nicht aber als                      ein vornehmer Standt deß Heyl. Reichs wider den auffgerichteten Religion vnd                      Prophan-Frieden ichtwas vorzunehmen vermeldet / darbey aber in dem geringsten                      nicht angedeutet / wohin seine Intention gerichtet were / dahero er jhm ein                      mehrers nicht / als er angezeiget davon berichten köndte / daß aber solche                      Kriegsverfassung von der zu Mülhausen versambleten Chur vnd Fürsten gemachten                      Schluß solte herrühren / da were er etwas zu milt berichtet / dann er mit                      Warheit bezeugen köndte / daß bey solcher Zusammenkunfft davon nie geredet /                      einige Consultation deßwegen angestellet / viel weniger ichtswas / so wol der                      Achts Proceß halber geschlossen worden / wie solches die darbey gehaltene Acta                      mit mehrern bezeugen würden.</p>
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[400/0453] solchen erlangten Königreichen vnnd Ländern schützten vnd handhabten; viel weniger die jenige vngleichen Verdacht ziehen / die als nahe Anverwandte vnd trewe Reichs Mitglieder / J. Key. M. in solchen Trangsalen vnder die Arm greiffen / vnd bey dem jenigen manuteniren helffen wolten / was sie mit rechtem Titul vberkommen / vnd derselben mit Fug nicht könte entzogen werden. Weil dann deß Marquis Spinolae Kriegszug zu dem End gericktet / wie von dem Ertzhertzogen die Jh. D. zugeschriebene Erklärung lautete / auch von demselben / so wol auch Marquis Spinola den Ständen deß Reichs ohne Zweiffel erfolgt / oder doch in kurtzem geschehen würde / als sehe Jhre D. nicht / warumb er sich ichtwas gefährliches zu beförchten / so seinen Landen vnd Leuthen zustehen könte / er wolte dann gedachten Spinola an seinem Fortzug hindern / der Keyserl. Majest. Widerwärtigen beystehen / vnnd dahero jhm vnd seinen Landen selbsten Vnglück zuziehen. Jhres Theils hette sie die jetzo nunmehr vorhandene Kriegsmacht gern verhütet / vnnd das Vatterland vnd Römische Reich in besserer Ruhe vnd Einigkeit gesehen / dann sichs jetzo befinde / deßwegen es auch an erinnern / vermahnen / vnnd Warnungen nicht ermangeln lassen / wann sie nur die Folge gehabt / vnd andere neben Jhro so viel Wasser als Oel zugetragen hetten. Weil aber alles vergeblich gewesen / vnd man lange Zeit mit Anzündung eines solchen nunmehr hellbrennenden Fewers vmbgangen / so müste Jhr. Durchl. es auch / weil sie es zu dämpffen nicht vermöchte / dahin gestellet seyn lassen / vnnd sich dessen getrösten / daß alles wider jhren Willen geschehe / vnd sie die geringste Vrsach darzu nicht gegeben. Gott wolle aller seits gute consilia verleihen / vnnd es zu einem solchen End dirigiren wie jhm gefällig vnnd allerseits nutzlich. Darbey Jhre Durchleucht. dann jederzeit der auffgerichten Erbverbrüderung vnnd Einigung würden ingedenck / vnnd daferrn er zu einiger Thätlichkeit nicht Vrsach gebe / Jhre Durchl. auch bey diesen sorglichen Zeiten mit Jhrer eygenen Lands Defension nicht würde beladen seyn / derselben gemäß sich also bezeugen wolte / wie es der Buchstaben besagte / auch Zeit vnd Gelegenheit es selbsten geben vnd zulassen würde. Demnach nun deß Margraffen Spinolae Fortzug vnd Vorhaben kund worden / vnd dahero vnder den Inwohnern in der Pfaltz nicht geringe Forcht entstanden / hat auch von solchem Handel Pfaltzgraff Johann von Zweybrück / Statthalter von Heydelberg / den Churfürsten von Sachsen berichtet / vnnd ein vnd anders solches Anzugs halber erinnert: Der jhme also darauff geantwortet; Churfürstẽ von Sachsen Schreiben an Pfaltzgraff Johann von Zweybrück. So viel Ertzhertzogs Alberti Kriegsverfassung betreffe / davon hette er ein geraume Zeit viel gehöret / aber kein andere Nachrichtung erlangen können / ob es sich damit also verhielte oder nicht / als was die gemeine Avisen mit sich gebracht; biß endlich der Ertzhertzog vor wenig Tagen jhne dieselbe zu erkennen geben / vnnd daß solches einig vnnd allein deßwegen angestellet / sich vnnd dero Hauß Oesterreich bey dem jhrigen zu schützen vnnd handzuhaben / nicht aber als ein vornehmer Standt deß Heyl. Reichs wider den auffgerichteten Religion vnd Prophan-Frieden ichtwas vorzunehmen vermeldet / darbey aber in dem geringsten nicht angedeutet / wohin seine Intention gerichtet were / dahero er jhm ein mehrers nicht / als er angezeiget davon berichten köndte / daß aber solche Kriegsverfassung von der zu Mülhausen versambleten Chur vnd Fürsten gemachten Schluß solte herrühren / da were er etwas zu milt berichtet / dann er mit Warheit bezeugen köndte / daß bey solcher Zusammenkunfft davon nie geredet / einige Consultation deßwegen angestellet / viel weniger ichtswas / so wol der Achts Proceß halber geschlossen worden / wie solches die darbey gehaltene Acta mit mehrern bezeugen würden. Das aber hette er leichtlich bey sich abnehmen können / daß bißhero bey dem geführten vnnd fürgenommenen Böhmischen procedere das Hauß Oesterreich nicht würde still sitzen / die Keyserliche Majestät derer mit gutem Titul vnd Recht erlangter Königreichen vnnd Länder entsetzen / vnnd ohne einige vorgehende Erkanntnuß priviren / viel weniger das vngerochen lassen / daß man zugleich auch dero angefallene vnnd cedirte Erbländer beyde Oesterreich / Ob- vnd Vnder der Ens in die auffgerichtete Confoederation mit ein- vnd dardurch von dem schuldigen Gehorsam vnd Trew / damit sie dem Hauß Oesterreich / als jhren natürlichen Lands Fürsten zugethan / abgezogen / im Nider Oesterreich sich mit allem Kriegsvolck eingelägert / vnd dasselbe jämmerlich verwüstet: er hette es auch bald anfänglich Chur Pfaltz trewlich erinnert / vnnd nichts liebers gesehen / als daß man doch behütsamer gangen / vnnd sich dessen nicht so gähling angemasset hette / was von Rechts vnd Billichkeit wegen man sich nicht anmassen sollen noch können. Seines Theils wolte er mit jhme sich in kein Disputat wegen der Böhmischen Wahl / vnnd dannenhero dependirenden Recht vnnd Gerechtigkeit begeben / weil sie sich doch mit einander nicht vereinigen / sondern widriger Meynung seyn würden / liessen auch die nunmehr vnnd einsmahls erfolgte Deduction Schrifft auff seinem Werth vnd Vnwerth beruhen / sweiffelte nicht die Römische Keyserliche Majestät so wol das Hauß Oesterreich deren Nothturfft darwider zu bedencken wissen würden; Worfür aber die zu Mülhausen beysammen gewesene Chur- vnnd Fürsten nacher reiffer Berathschlagung / vnd genugsamer der Sacken Erwegung das Werck angesehen / was sie darbey, erinnert vnnd gerathen / das bezeugten die daselbs an Chur Pfaltz vnnd die Stände deß Königreichs Böheimb / vnnd incorporirte Länder außgefertigte Schreiben / auß welchen klar erschiene / wie

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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 400. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/453>, abgerufen am 26.06.2024.