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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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abgedancket werden / selbige auch mit jhren Befelchshabern die Stätte bey ernster Strafft raumen solten / welches auch also geschehen / vnd die vereinigte Niderlandt wider in Ruh vnd guten Frieden gesetzet worden.

Es ist aber doch bey obigem nicht geblieben / Etliche Personen in Niderland gefänglich angenommen. sondern zu Vtrecht deßwegen etliche Regiments-Personen neben dem Secretario Ledenberg zur Handt gebracht vnd in Hafftung gezogen worden. Es ward auch vnder andern mehr / der vornehme Herr Johann von Olden Barnefeld Advocat / wie auch Hogerbet der Syndicus von Leyden vnd etlich andere in dem Haag in Verwahrung genommen.

Auff solches ist erstlich der Ledenberg in dem Ledenberg entleibt sich selber im Gefängnuß. Haag examiniret worden. Was er bekandt soll haben / ist in hernach gesetztem Außschreiben / welches die Staden wegen Barnefelds Hinrichtung publiciren lassen / zu sehen. Weil sich nun Ledenberg befahrete / es möchten diese Händel einen bösen Außgang bekommen / vnd jhm etwann ein schändlicher Todt offentlich angethan werden / hat er auß Kleinmütigkeit vnnd Furcht der Tortur sich selber vmb das Leben gebracht / welches geschehen vmb zwo Vhren deß Nachts zwischen dem achtzehenden vnd neunzehenden Septembris deß 1619. Jahrs / vnnd also zugangen: Als er zu Bett / vnnd sein Sohn von siebenzehen oder achtzehen Jahren (der bey jhme / sein Schwermuth zu lindern vnd die Zeit zuvertreiben gelassen worden) auch in einem besondern Bett gelegen / vnnd die zugeordnete Wacht draussen vor der Thür war / hat er sich erstlich mit einem Federmesserlein / biß an das Hefft in den Bauch / wie auch in die Brust gestochen / dardurch etliche jnnwendige Glieder deß Leibes also verletzet worden / daß er nach dem Vrtheil der Ertzt daran hette sterben müssen. Das Messerlein hat er selber auß seinem Leib gezogen / vnnd also blutig in die Scheiden gestecket. Darauff ein grosses Tisch Messer genommen vnnd jhm damit die Kehl abgeschnitten: Welches sein Sohn gewahr worden / in dem er gehörer / daß sein Vatter keichte vnnd gurgelte. Als er zu jhm kam / vnnd im Finstern nach jhm griff / fühlete er seinen Arm gantz kalt vber der Decken ligen / wie er nun auch die Handt an sein Angesicht wolt legen / fühlete er / daß es gantz naß war: Darüber er erschrack vnnd der Wacht zurieff / daß sie ein Liecht bringen solten / aber ehe dasselbige kam / war er schon todt / vnd fand man jhn in seinem Blut ligen.

Daß er diese That an jhme zu vollbringen / schon vor etlichen Tagen in dem Sinn gehabt / war darauß abzunehmen / daß er das Messer / mit welchem er jhme die Kehl abgeschnitten / schon vor zween oder drey Tagen heimlich von dem Tisch / vnnd vnder etlich Pappier verborgen hatte. Deßgleichen als er zu Bett gieng / hat er seinem Sohn befohlen / daß er seine Hosen / darinn das Messer war / auff den Stuhl vor sein Bett solte legen / also daß der Sack vber sich stünde: Welches er zweiffels ohn zu dem Endt gethan / damit wann er jhm die Stich mit dem kleinen Messerlein würde gegeben haben / er das grosse Messer an der Handt hette. Er sagte auch ferners zu seinem Sohn: Wann du diese Nacht etwas hörest / so laß es dich nicht anfechten: Ich habe nun in drey Tagen keinen Stuhlgang gehabt: Es kan kommen / daß ich diese Nacht werde müssen auffstehen.

Weil nun zu der Zeit der Printz Moritz nicht in dem Haag / sondern mit in dreytausendt Soldaten hin vnd wider die verdächtige Stätt visitierte / vnnd darinn das Regiment anderst anordnete / als ist der Leichnam eröffnet vnnd mit Specereyen für Gestanck biß zu ferrnerm Vrtheil / auß der Staden Befehl verwahret worden / vnnd weil sein Fre[unleserliches Material - 1 Zeichen fehlt]ndschafft das Ingeweyd heimblich in eine Kirch begraben / haben sie / Staden / solches wider herauß graben vnnd an einen vnehrlichen Orth verscharren lassen.

Der Leichnamb ist hernach gleichfalls / nach Barnefelds Todt / dessen Beschaffenheit hierunder gesetzet ist / in der Kist darinnen er gelegen / vnd die mit eysern Banden wol verwahret gewesen hinauß geschleiffet / vnd an einen newen Galgen gehencket worden.

Synodus von den Gom[unleserliches Material - 1 Zeichen fehlt]isch Cavi[unleserliches Material - 1 Zeichen fehlt]ischen in Niderlandt zu Dor[unleserliches Material - 1 Zeichen fehlt]recht angestellet. Mitlerweil als obgedachte Personen in Hafftung gezogen worden / haben die Staden / damit den Strittigkeiten in Religions Sachen möchte abgeholffen werden / einen Synodum oder Zusammenkunfft der Priester von jhrer Religion anzustellen beschlossen / welcher dann auch in der Statt Dordrecht im Wintermonat deß 1618. Jahrs angefangen worden / auff welchen der König in Engellandt / die Teutsche Chur-Fürsten / Graffen / der Calvinischen Lehr zugethan / wie auch die Stätte Zürich / Bern / Schaffhausen / Genff / Bremen / Embden jhre Theologen auff der vereinigten Staten Begehren abgeordnet haben.

Wiewol nun auch bey dem König in Franckreich Ludwigen dieses Nahmens dem Dreyzehenden / starck angehalten worden / den Calvinischen in seinem Königreich zuerlauben / daß sie auch auß jhrem Mittel etliche dahin abordnen möchten / hat er doch solches nicht eingehen wollen / sondern bey Leibsstraff verbotten / daß sich niemandt dahin zuziehen solte gelüsten lassen.

Als nun auch die Arminianer darzu beruffen worden / sind dieselbe zwar erschienen / aber protestieret / daß sie sich solchem Synodo nicht vnderwerffen köndten / weil der meiste theil Praedicanten / die auff dem Synodo den Vorzug hetten jhre Widersächer / als welche sie mit hefftigen Schrifften angetastet / vnd die Obrigkeit wider sie verhetzet hetten / auch zugleich Actores vnnd Richter seyen / vber diß auch sie / die Arminianer / jhre in

abgedancket werden / selbige auch mit jhren Befelchshabern die Stätte bey ernster Strafft raumen solten / welches auch also geschehen / vnd die vereinigte Niderlandt wider in Ruh vnd guten Frieden gesetzet worden.

Es ist aber doch bey obigem nicht geblieben / Etliche Personen in Niderland gefänglich angenommen. sondern zu Vtrecht deßwegen etliche Regiments-Personen neben dem Secretario Ledenberg zur Handt gebracht vnd in Hafftung gezogen worden. Es ward auch vnder andern mehr / der vornehme Herr Johann von Olden Barnefeld Advocat / wie auch Hogerbet der Syndicus von Leyden vnd etlich andere in dem Haag in Verwahrung genommen.

Auff solches ist erstlich der Ledenberg in dem Ledenberg entleibt sich selber im Gefängnuß. Haag examiniret worden. Was er bekandt soll haben / ist in hernach gesetztem Außschreiben / welches die Staden wegen Barnefelds Hinrichtung publiciren lassen / zu sehen. Weil sich nun Ledenberg befahrete / es möchten diese Händel einen bösen Außgang bekommen / vnd jhm etwann ein schändlicher Todt offentlich angethan werden / hat er auß Kleinmütigkeit vnnd Furcht der Tortur sich selber vmb das Leben gebracht / welches geschehen vmb zwo Vhren deß Nachts zwischen dem achtzehenden vnd neunzehenden Septembris deß 1619. Jahrs / vnnd also zugangen: Als er zu Bett / vnnd sein Sohn von siebenzehen oder achtzehen Jahren (der bey jhme / sein Schwermuth zu lindern vnd die Zeit zuvertreiben gelassen worden) auch in einem besondern Bett gelegen / vnnd die zugeordnete Wacht draussen vor der Thür war / hat er sich erstlich mit einem Federmesserlein / biß an das Hefft in den Bauch / wie auch in die Brust gestochen / dardurch etliche jnnwendige Glieder deß Leibes also verletzet worden / daß er nach dem Vrtheil der Ertzt daran hette sterben müssen. Das Messerlein hat er selber auß seinem Leib gezogen / vnnd also blutig in die Scheiden gestecket. Darauff ein grosses Tisch Messer genommen vnnd jhm damit die Kehl abgeschnitten: Welches sein Sohn gewahr worden / in dem er gehörer / daß sein Vatter keichte vnnd gurgelte. Als er zu jhm kam / vnnd im Finstern nach jhm griff / fühlete er seinen Arm gantz kalt vber der Decken ligen / wie er nun auch die Handt an sein Angesicht wolt legen / fühlete er / daß es gantz naß war: Darüber er erschrack vnnd der Wacht zurieff / daß sie ein Liecht bringen solten / aber ehe dasselbige kam / war er schon todt / vnd fand man jhn in seinem Blut ligen.

Daß er diese That an jhme zu vollbringen / schon vor etlichen Tagen in dem Sinn gehabt / war darauß abzunehmen / daß er das Messer / mit welchem er jhme die Kehl abgeschnitten / schon vor zween oder drey Tagen heimlich von dem Tisch / vnnd vnder etlich Pappier verborgen hatte. Deßgleichen als er zu Bett gieng / hat er seinem Sohn befohlen / daß er seine Hosen / darinn das Messer war / auff den Stuhl vor sein Bett solte legen / also daß der Sack vber sich stünde: Welches er zweiffels ohn zu dem Endt gethan / damit wann er jhm die Stich mit dem kleinen Messerlein würde gegeben haben / er das grosse Messer an der Handt hette. Er sagte auch ferners zu seinem Sohn: Wann du diese Nacht etwas hörest / so laß es dich nicht anfechten: Ich habe nun in drey Tagen keinen Stuhlgang gehabt: Es kan kommen / daß ich diese Nacht werde müssen auffstehen.

Weil nun zu der Zeit der Printz Moritz nicht in dem Haag / sondern mit in dreytausendt Soldaten hin vnd wider die verdächtige Stätt visitierte / vnnd darinn das Regiment anderst anordnete / als ist der Leichnam eröffnet vnnd mit Specereyen für Gestanck biß zu ferrnerm Vrtheil / auß der Staden Befehl verwahret worden / vnnd weil sein Fre[unleserliches Material – 1 Zeichen fehlt]ndschafft das Ingeweyd heimblich in eine Kirch begraben / haben sie / Staden / solches wider herauß graben vnnd an einen vnehrlichen Orth verscharren lassen.

Der Leichnamb ist hernach gleichfalls / nach Barnefelds Todt / dessen Beschaffenheit hierunder gesetzet ist / in der Kist darinnen er gelegen / vnd die mit eysern Banden wol verwahret gewesen hinauß geschleiffet / vnd an einen newen Galgen gehencket worden.

Synodus von den Gom[unleserliches Material – 1 Zeichen fehlt]isch Cavi[unleserliches Material – 1 Zeichen fehlt]ischẽ in Niderlandt zu Dor[unleserliches Material – 1 Zeichen fehlt]recht angestellet. Mitlerweil als obgedachte Personen in Hafftung gezogen worden / haben die Staden / damit den Strittigkeiten in Religions Sachen möchte abgeholffen werden / einen Synodum oder Zusammenkunfft der Priester von jhrer Religion anzustellen beschlossen / welcher dann auch in der Statt Dordrecht im Wintermonat deß 1618. Jahrs angefangen worden / auff welchen der König in Engellandt / die Teutsche Chur-Fürsten / Graffen / der Calvinischen Lehr zugethan / wie auch die Stätte Zürich / Bern / Schaffhausen / Genff / Bremen / Embden jhre Theologen auff der vereinigten Staten Begehren abgeordnet haben.

Wiewol nun auch bey dem König in Franckreich Ludwigen dieses Nahmens dem Dreyzehenden / starck angehalten worden / den Calvinischen in seinem Königreich zuerlauben / daß sie auch auß jhrem Mittel etliche dahin abordnen möchten / hat er doch solches nicht eingehen wollen / sondern bey Leibsstraff verbotten / daß sich niemandt dahin zuziehen solte gelüsten lassen.

Als nun auch die Arminianer darzu beruffen worden / sind dieselbe zwar erschienen / aber protestieret / daß sie sich solchem Synodo nicht vnderwerffen köndten / weil der meiste theil Praedicanten / die auff dem Synodo den Vorzug hetten jhre Widersächer / als welche sie mit hefftigẽ Schrifften angetastet / vnd die Obrigkeit wider sie verhetzet hetten / auch zugleich Actores vnnd Richter seyen / vber diß auch sie / die Arminianer / jhre in

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          <p>Daß er diese That an jhme zu vollbringen / schon vor etlichen Tagen in dem Sinn                      gehabt / war darauß abzunehmen / daß er das Messer / mit welchem er jhme die                      Kehl abgeschnitten / schon vor zween oder drey Tagen heimlich von dem Tisch /                      vnnd vnder etlich Pappier verborgen hatte. Deßgleichen als er zu Bett gieng /                      hat er seinem Sohn befohlen / daß er seine Hosen / darinn das Messer war / auff                      den Stuhl vor sein Bett solte legen / also daß der Sack vber sich stünde:                      Welches er zweiffels ohn zu dem Endt gethan / damit wann er jhm die Stich mit                      dem kleinen Messerlein würde gegeben haben / er das grosse Messer an der Handt                      hette. Er sagte auch ferners zu seinem Sohn: Wann du diese Nacht etwas hörest /                      so laß es dich nicht anfechten: Ich habe nun in drey Tagen keinen Stuhlgang                      gehabt: Es kan kommen / daß ich diese Nacht werde müssen auffstehen.</p>
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[312/0363] abgedancket werden / selbige auch mit jhren Befelchshabern die Stätte bey ernster Strafft raumen solten / welches auch also geschehen / vnd die vereinigte Niderlandt wider in Ruh vnd guten Frieden gesetzet worden. Es ist aber doch bey obigem nicht geblieben / sondern zu Vtrecht deßwegen etliche Regiments-Personen neben dem Secretario Ledenberg zur Handt gebracht vnd in Hafftung gezogen worden. Es ward auch vnder andern mehr / der vornehme Herr Johann von Olden Barnefeld Advocat / wie auch Hogerbet der Syndicus von Leyden vnd etlich andere in dem Haag in Verwahrung genommen. Etliche Personen in Niderland gefänglich angenommen. Auff solches ist erstlich der Ledenberg in dem Haag examiniret worden. Was er bekandt soll haben / ist in hernach gesetztem Außschreiben / welches die Staden wegen Barnefelds Hinrichtung publiciren lassen / zu sehen. Weil sich nun Ledenberg befahrete / es möchten diese Händel einen bösen Außgang bekommen / vnd jhm etwann ein schändlicher Todt offentlich angethan werden / hat er auß Kleinmütigkeit vnnd Furcht der Tortur sich selber vmb das Leben gebracht / welches geschehen vmb zwo Vhren deß Nachts zwischen dem achtzehenden vnd neunzehenden Septembris deß 1619. Jahrs / vnnd also zugangen: Als er zu Bett / vnnd sein Sohn von siebenzehen oder achtzehen Jahren (der bey jhme / sein Schwermuth zu lindern vnd die Zeit zuvertreiben gelassen worden) auch in einem besondern Bett gelegen / vnnd die zugeordnete Wacht draussen vor der Thür war / hat er sich erstlich mit einem Federmesserlein / biß an das Hefft in den Bauch / wie auch in die Brust gestochen / dardurch etliche jnnwendige Glieder deß Leibes also verletzet worden / daß er nach dem Vrtheil der Ertzt daran hette sterben müssen. Das Messerlein hat er selber auß seinem Leib gezogen / vnnd also blutig in die Scheiden gestecket. Darauff ein grosses Tisch Messer genommen vnnd jhm damit die Kehl abgeschnitten: Welches sein Sohn gewahr worden / in dem er gehörer / daß sein Vatter keichte vnnd gurgelte. Als er zu jhm kam / vnnd im Finstern nach jhm griff / fühlete er seinen Arm gantz kalt vber der Decken ligen / wie er nun auch die Handt an sein Angesicht wolt legen / fühlete er / daß es gantz naß war: Darüber er erschrack vnnd der Wacht zurieff / daß sie ein Liecht bringen solten / aber ehe dasselbige kam / war er schon todt / vnd fand man jhn in seinem Blut ligen. Ledenberg entleibt sich selber im Gefängnuß. Daß er diese That an jhme zu vollbringen / schon vor etlichen Tagen in dem Sinn gehabt / war darauß abzunehmen / daß er das Messer / mit welchem er jhme die Kehl abgeschnitten / schon vor zween oder drey Tagen heimlich von dem Tisch / vnnd vnder etlich Pappier verborgen hatte. Deßgleichen als er zu Bett gieng / hat er seinem Sohn befohlen / daß er seine Hosen / darinn das Messer war / auff den Stuhl vor sein Bett solte legen / also daß der Sack vber sich stünde: Welches er zweiffels ohn zu dem Endt gethan / damit wann er jhm die Stich mit dem kleinen Messerlein würde gegeben haben / er das grosse Messer an der Handt hette. Er sagte auch ferners zu seinem Sohn: Wann du diese Nacht etwas hörest / so laß es dich nicht anfechten: Ich habe nun in drey Tagen keinen Stuhlgang gehabt: Es kan kommen / daß ich diese Nacht werde müssen auffstehen. Weil nun zu der Zeit der Printz Moritz nicht in dem Haag / sondern mit in dreytausendt Soldaten hin vnd wider die verdächtige Stätt visitierte / vnnd darinn das Regiment anderst anordnete / als ist der Leichnam eröffnet vnnd mit Specereyen für Gestanck biß zu ferrnerm Vrtheil / auß der Staden Befehl verwahret worden / vnnd weil sein Fre_ndschafft das Ingeweyd heimblich in eine Kirch begraben / haben sie / Staden / solches wider herauß graben vnnd an einen vnehrlichen Orth verscharren lassen. Der Leichnamb ist hernach gleichfalls / nach Barnefelds Todt / dessen Beschaffenheit hierunder gesetzet ist / in der Kist darinnen er gelegen / vnd die mit eysern Banden wol verwahret gewesen hinauß geschleiffet / vnd an einen newen Galgen gehencket worden. Mitlerweil als obgedachte Personen in Hafftung gezogen worden / haben die Staden / damit den Strittigkeiten in Religions Sachen möchte abgeholffen werden / einen Synodum oder Zusammenkunfft der Priester von jhrer Religion anzustellen beschlossen / welcher dann auch in der Statt Dordrecht im Wintermonat deß 1618. Jahrs angefangen worden / auff welchen der König in Engellandt / die Teutsche Chur-Fürsten / Graffen / der Calvinischen Lehr zugethan / wie auch die Stätte Zürich / Bern / Schaffhausen / Genff / Bremen / Embden jhre Theologen auff der vereinigten Staten Begehren abgeordnet haben. Synodus von den Gom_isch Cavi_ischẽ in Niderlandt zu Dor_recht angestellet. Wiewol nun auch bey dem König in Franckreich Ludwigen dieses Nahmens dem Dreyzehenden / starck angehalten worden / den Calvinischen in seinem Königreich zuerlauben / daß sie auch auß jhrem Mittel etliche dahin abordnen möchten / hat er doch solches nicht eingehen wollen / sondern bey Leibsstraff verbotten / daß sich niemandt dahin zuziehen solte gelüsten lassen. Als nun auch die Arminianer darzu beruffen worden / sind dieselbe zwar erschienen / aber protestieret / daß sie sich solchem Synodo nicht vnderwerffen köndten / weil der meiste theil Praedicanten / die auff dem Synodo den Vorzug hetten jhre Widersächer / als welche sie mit hefftigẽ Schrifften angetastet / vnd die Obrigkeit wider sie verhetzet hetten / auch zugleich Actores vnnd Richter seyen / vber diß auch sie / die Arminianer / jhre in

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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 312. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/363>, abgerufen am 23.06.2024.