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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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den ist etwas Gutes / daß warhafftig gut sey (als da fürnemblich ist der seeligmachende Glaub) auß jhme selbst gedencken / wöllen oder thun könne / sondern nothwendig von GOtt in Christo durch seinen Heyligen Geist im Verständnuß / Willen / Sinn vnnd allen Kräfften / widergebohren vnd vernewert werden müsse / damit er also / was rechtschaffen gut / verstehen / erkennen / wöllen vnd thun könne / nach den Worten Christi / Johan. am 15. Ohne mich könnet jhr nichts thun.

4. Zum vierdten / daß diese Gnade Gottes seye der Anfang / Mittel vnd End oder Vollkommenheit alles Guten / also daß auch die Widergebornen ohne diese vor oder beykommende / beruffende / darauff folgende vnnd mitwürckende Gnad / nicht allein nichts Gutes gedencken / wöllen vnd thun / sondern auch der Versuchung zum Bösen nicht widerstehen können / vnd also alles was Gutes kan erdacht werden / der Göttlichen Gnad in Christo muß zugeschrieben werden / ob schon die Weiß vnd Maß zu würcken vnd solche Gnade zu vollbringen nicht gewaltthätig oder gezwungen / in dem von vielen / daß sie dem H. Geist widerstanden hetten Actor. 7. vnd anderswo geschrieben wird.

5. Zum fünfften / daß die / so Christo JEsu durch den Glauben einverleibet / vnnd vber diß auch seines lebendigmachenden Geists theilhafftig gemacht worden / geschickt seyen / wider den Teuffel / die Welt vnd jhr eygen Fleisch zu streiten vnd den Sieg davon zubringen / verstehe allezeit / durch die Hülff vnnd Beystandt deß Heyligen Geistes / wann Christus jhnen durch den Heyligen Geist in allen Versuchungen zugegen ist vnd beystehet / vnnd so sie nur allein bereit vnnd willig sind zu streiten / vmb seine Gnade bitten / vnnd nichts an jhnen erwinden lassen / sie beständig erhält / also daß sie durch kein Hinderlist / Nachstellungen vnd Gewalt deß Teuffels verführet vnnd von Christo können abgescheyden werden / nach den Worten Christi Johan. am 10. Niemand wird sie auß meiner Handt reissen. Belangend aber / ob sie von der einmahl angefangenen Gottesforcht / durch jhre Versaumbnuß wider abweichen / der Welt vnd jhren Lüsten sich wider ergeben / von der einmahl erkandten Warheit abtretten / das Gewissen verletzen / vnd die empfangene Gnad verliehren köndten / was hiervon zu lehren / müsse auß Gottes Wort besser erkläret werden.

Wo die Nahmen Arminianer vnnd Gomaristen herkommen. Diese Lehr haben viel Oerther / vnd sonderlich die Stände in Holland vnd West Frießland angenommen / deren Bekenner die Arminianer oder Arminische Calvinische / wie auch Remonstranten; die andern aber die bey jhrer alten Confession verblieben / Gomaristen oder Gomarisch-Calvinische / (von dem Gomaro, welcher zu Arminii Zeiten gelebet / vnnd deß Calvini vnd Bezae Lehr geführet / auch dem Arminio sich widersetzet hat) deßgleichen auch Contra Remonstranten genennet worden.

Auß diesem Religionsstreit ist in den Niderländischen Provintzen grosse Vnruhe entstanden vnd endlichdahin kommen / daß etliche Stätt / dem eräugenden Vbel / vnd tumultuirenden Pöfel zubegegnen / Volck geworben / vnnd also die Sachen zu einem gefährlichen Wesen sich ansehen liessen / wie dann auch allbereit in etlichen Stätten grosse Tumult sich erhaben / vnder welchen aber Briel / Scheidam / Roterdam / Dordrecht / Gorcum / Nimmegen vnnd andere / von Graff Moritz vberzogen vnd eingenommen / die Arminianer auß dem Rath abgeschafft vnnd Gomarisch-Calvinische an deren Stelle verordnet worden. Es sind aber noch etliche vornehme Stätt vbrig geblieben / sonderlich Vtrecht vnd Leyden / auff welche andere Stätte ein Aug gehabt / vnnd nach derselben Exempel sich gerichtet.

Vtrecht von Graff Moritz eingenommen. Damit nun allgemach diesem Vnwesen vnd Trennung abgeholffen würde / so hat Graff Moritz erstlich die Statt Nimmegen / Campen vnnd andere mehr Stätt visitiret vnnd darinn wider gute Ordnung angestellet: Fürters im Majo deß 1618. Jahrs in die Statt Ambsterdam sich begeben / als er nun daselbst alles friedlich befunden / ist er nach zweyen Tagen wider von dannen geschieden / vnd seinen Wegins Oberquatier zum Schein auff Arnheim genommen / vnnd ein Nachtläger in Vtrecht / welches auff dem Weg nach Arnheim gelegen / zunehmen begeret. Aber ein theil deß Raths daselbst hat darzu nicht stimmen wollen / vorgebend: Er möchte vielleicht darjnn wegen deß schwürigen Pöfels nit sicher seyn. Dessen aber doch vngeachtet ist Graf Moritz mit seinem Comitat allda eingezogen. Demnach nun der Rath / auff begeren deß Graffen / zur Abdanckung der newgeworbenen Soldaten sich nicht bequemen wollen / ist derselbe in der Nacht vmb zwo Vhren auff gestanden / vnd mit seinem bey sich habenden Volck das Rathhauß sampt den vornembsten Plätzen vnnd Gassen besetzet / auch etliche Pforten in aller Still eingenommen; auff solches nach dem newen Quartier / da Wartgelder wacheten / sich begeben / nach deren Capitayn gefragt / als nun derselbe erschienen / hat er jhn gefragt: Ober sein Freund oder Feind / oder ob er etwas wider seine Person tentiren wolte? Darauff der Capitayn geantwortet: Er were sein Freundt / vnd wolte Gut vnd Blut für jhne wagen.

So deme also / sprach der Graff / so leget allesampt ewere Waffen nider vnnd trennet euch / welches er dann mit seinen Soldaten / wie auch noch andere fünff Capitayn mit jhrem Volck gethan / vnnd hernach nach jhrer Bezahlung also baldt die Statt geraumet haben.

Vnter diesem Verlauff sind etliche Compagnien Kriegsvolck zu Roß vnd Fuß / welche Graf Moritz auff allen Nothfall für die Statt beschieden / vnter Graf Ernst von Nassaw Commando / an zweyen Orten der Statt heimlich eingelassen

den ist etwas Gutes / daß warhafftig gut sey (als da fürnemblich ist der seeligmachende Glaub) auß jhme selbst gedencken / wöllen oder thun könne / sondern nothwendig von GOtt in Christo durch seinen Heyligen Geist im Verständnuß / Willen / Sinn vnnd allen Kräfften / widergebohren vnd vernewert werden müsse / damit er also / was rechtschaffen gut / verstehen / erkennen / wöllen vnd thun könne / nach den Worten Christi / Johan. am 15. Ohne mich könnet jhr nichts thun.

4. Zum vierdten / daß diese Gnade Gottes seye der Anfang / Mittel vnd End oder Vollkommenheit alles Guten / also daß auch die Widergebornen ohne diese vor oder beykommende / beruffende / darauff folgende vnnd mitwürckende Gnad / nicht allein nichts Gutes gedencken / wöllen vnd thun / sondern auch der Versuchung zum Bösen nicht widerstehen können / vnd also alles was Gutes kan erdacht werden / der Göttlichen Gnad in Christo muß zugeschrieben werden / ob schon die Weiß vnd Maß zu würcken vnd solche Gnade zu vollbringen nicht gewaltthätig oder gezwungen / in dem von vielen / daß sie dem H. Geist widerstanden hetten Actor. 7. vnd anderswo geschrieben wird.

5. Zum fünfften / daß die / so Christo JEsu durch den Glauben einverleibet / vnnd vber diß auch seines lebendigmachenden Geists theilhafftig gemacht worden / geschickt seyen / wider den Teuffel / die Welt vnd jhr eygen Fleisch zu streiten vnd den Sieg davon zubringen / verstehe allezeit / durch die Hülff vnnd Beystandt deß Heyligen Geistes / wann Christus jhnen durch den Heyligen Geist in allen Versuchungen zugegen ist vnd beystehet / vnnd so sie nur allein bereit vnnd willig sind zu streiten / vmb seine Gnade bitten / vnnd nichts an jhnen erwinden lassen / sie beständig erhält / also daß sie durch kein Hinderlist / Nachstellungen vnd Gewalt deß Teuffels verführet vnnd von Christo können abgescheyden werden / nach den Worten Christi Johan. am 10. Niemand wird sie auß meiner Handt reissen. Belangend aber / ob sie von der einmahl angefangenen Gottesforcht / durch jhre Versaumbnuß wider abweichen / der Welt vnd jhren Lüsten sich wider ergeben / von der einmahl erkandten Warheit abtretten / das Gewissen verletzen / vnd die empfangene Gnad verliehren köndten / was hiervon zu lehren / müsse auß Gottes Wort besser erkläret werden.

Wo die Nahmen Arminianer vnnd Gomaristen herkommen. Diese Lehr haben viel Oerther / vnd sonderlich die Stände in Holland vnd West Frießland angenom̃en / deren Bekenner die Arminianer oder Arminische Calvinische / wie auch Remonstranten; die andern aber die bey jhrer alten Confession verblieben / Gomaristen oder Gomarisch-Calvinische / (von dem Gomaro, welcher zu Arminii Zeiten gelebet / vnnd deß Calvini vnd Bezae Lehr geführet / auch dem Arminio sich widersetzet hat) deßgleichen auch Contra Remonstranten genennet worden.

Auß diesem Religionsstreit ist in den Niderländischen Provintzen grosse Vnruhe entstanden vnd endlichdahin kom̃en / daß etliche Stätt / dem eräugenden Vbel / vnd tumultuirenden Pöfel zubegegnen / Volck geworben / vnnd also die Sachen zu einem gefährlichen Wesen sich ansehen liessen / wie dann auch allbereit in etlichen Stätten grosse Tumult sich erhaben / vnder welchen aber Briel / Scheidam / Roterdam / Dordrecht / Gorcum / Nimmegen vnnd andere / von Graff Moritz vberzogen vnd eingenommen / die Arminianer auß dem Rath abgeschafft vnnd Gomarisch-Calvinische an deren Stelle verordnet worden. Es sind aber noch etliche vornehme Stätt vbrig geblieben / sonderlich Vtrecht vnd Leyden / auff welche andere Stätte ein Aug gehabt / vnnd nach derselben Exempel sich gerichtet.

Vtrecht von Graff Moritz eingenommen. Damit nun allgemach diesem Vnwesen vnd Trennung abgeholffen würde / so hat Graff Moritz erstlich die Statt Nimmegen / Campen vnnd andere mehr Stätt visitiret vnnd darinn wider gute Ordnung angestellet: Fürters im Majo deß 1618. Jahrs in die Statt Ambsterdam sich begeben / als er nun daselbst alles friedlich befunden / ist er nach zweyen Tagen wider von dannen geschieden / vnd seinen Wegins Oberquatier zum Schein auff Arnheim genommen / vnnd ein Nachtläger in Vtrecht / welches auff dem Weg nach Arnheim gelegen / zunehmen begeret. Aber ein theil deß Raths daselbst hat darzu nicht stimmen wollen / vorgebend: Er möchte vielleicht darjnn wegen deß schwürigen Pöfels nit sicher seyn. Dessen aber doch vngeachtet ist Graf Moritz mit seinem Comitat allda eingezogen. Demnach nun der Rath / auff begeren deß Graffen / zur Abdanckung der newgeworbenen Soldaten sich nicht bequemen wollen / ist derselbe in der Nacht vmb zwo Vhren auff gestanden / vnd mit seinem bey sich habenden Volck das Rathhauß sampt den vornembsten Plätzen vnnd Gassen besetzet / auch etliche Pforten in aller Still eingenommen; auff solches nach dem newen Quartier / da Wartgelder wacheten / sich begeben / nach deren Capitayn gefragt / als nun derselbe erschienen / hat er jhn gefragt: Ober sein Freund oder Feind / oder ob er etwas wider seine Person tentiren wolte? Darauff der Capitayn geantwortet: Er were sein Freundt / vnd wolte Gut vnd Blut für jhne wagen.

So deme also / sprach der Graff / so leget allesampt ewere Waffen nider vnnd trennet euch / welches er dann mit seinen Soldaten / wie auch noch andere fünff Capitayn mit jhrem Volck gethan / vnnd hernach nach jhrer Bezahlung also baldt die Statt geraumet haben.

Vnter diesem Verlauff sind etliche Compagnien Kriegsvolck zu Roß vnd Fuß / welche Graf Moritz auff allen Nothfall für die Statt beschieden / vnter Graf Ernst von Nassaw Commando / an zweyen Orten der Statt heimlich eingelassen

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[310/0361] den ist etwas Gutes / daß warhafftig gut sey (als da fürnemblich ist der seeligmachende Glaub) auß jhme selbst gedencken / wöllen oder thun könne / sondern nothwendig von GOtt in Christo durch seinen Heyligen Geist im Verständnuß / Willen / Sinn vnnd allen Kräfften / widergebohren vnd vernewert werden müsse / damit er also / was rechtschaffen gut / verstehen / erkennen / wöllen vnd thun könne / nach den Worten Christi / Johan. am 15. Ohne mich könnet jhr nichts thun. 4. Zum vierdten / daß diese Gnade Gottes seye der Anfang / Mittel vnd End oder Vollkommenheit alles Guten / also daß auch die Widergebornen ohne diese vor oder beykommende / beruffende / darauff folgende vnnd mitwürckende Gnad / nicht allein nichts Gutes gedencken / wöllen vnd thun / sondern auch der Versuchung zum Bösen nicht widerstehen können / vnd also alles was Gutes kan erdacht werden / der Göttlichen Gnad in Christo muß zugeschrieben werden / ob schon die Weiß vnd Maß zu würcken vnd solche Gnade zu vollbringen nicht gewaltthätig oder gezwungen / in dem von vielen / daß sie dem H. Geist widerstanden hetten Actor. 7. vnd anderswo geschrieben wird. 5. Zum fünfften / daß die / so Christo JEsu durch den Glauben einverleibet / vnnd vber diß auch seines lebendigmachenden Geists theilhafftig gemacht worden / geschickt seyen / wider den Teuffel / die Welt vnd jhr eygen Fleisch zu streiten vnd den Sieg davon zubringen / verstehe allezeit / durch die Hülff vnnd Beystandt deß Heyligen Geistes / wann Christus jhnen durch den Heyligen Geist in allen Versuchungen zugegen ist vnd beystehet / vnnd so sie nur allein bereit vnnd willig sind zu streiten / vmb seine Gnade bitten / vnnd nichts an jhnen erwinden lassen / sie beständig erhält / also daß sie durch kein Hinderlist / Nachstellungen vnd Gewalt deß Teuffels verführet vnnd von Christo können abgescheyden werden / nach den Worten Christi Johan. am 10. Niemand wird sie auß meiner Handt reissen. Belangend aber / ob sie von der einmahl angefangenen Gottesforcht / durch jhre Versaumbnuß wider abweichen / der Welt vnd jhren Lüsten sich wider ergeben / von der einmahl erkandten Warheit abtretten / das Gewissen verletzen / vnd die empfangene Gnad verliehren köndten / was hiervon zu lehren / müsse auß Gottes Wort besser erkläret werden. Diese Lehr haben viel Oerther / vnd sonderlich die Stände in Holland vnd West Frießland angenom̃en / deren Bekenner die Arminianer oder Arminische Calvinische / wie auch Remonstranten; die andern aber die bey jhrer alten Confession verblieben / Gomaristen oder Gomarisch-Calvinische / (von dem Gomaro, welcher zu Arminii Zeiten gelebet / vnnd deß Calvini vnd Bezae Lehr geführet / auch dem Arminio sich widersetzet hat) deßgleichen auch Contra Remonstranten genennet worden. Wo die Nahmen Arminianer vnnd Gomaristen herkommen. Auß diesem Religionsstreit ist in den Niderländischen Provintzen grosse Vnruhe entstanden vnd endlichdahin kom̃en / daß etliche Stätt / dem eräugenden Vbel / vnd tumultuirenden Pöfel zubegegnen / Volck geworben / vnnd also die Sachen zu einem gefährlichen Wesen sich ansehen liessen / wie dann auch allbereit in etlichen Stätten grosse Tumult sich erhaben / vnder welchen aber Briel / Scheidam / Roterdam / Dordrecht / Gorcum / Nimmegen vnnd andere / von Graff Moritz vberzogen vnd eingenommen / die Arminianer auß dem Rath abgeschafft vnnd Gomarisch-Calvinische an deren Stelle verordnet worden. Es sind aber noch etliche vornehme Stätt vbrig geblieben / sonderlich Vtrecht vnd Leyden / auff welche andere Stätte ein Aug gehabt / vnnd nach derselben Exempel sich gerichtet. Damit nun allgemach diesem Vnwesen vnd Trennung abgeholffen würde / so hat Graff Moritz erstlich die Statt Nimmegen / Campen vnnd andere mehr Stätt visitiret vnnd darinn wider gute Ordnung angestellet: Fürters im Majo deß 1618. Jahrs in die Statt Ambsterdam sich begeben / als er nun daselbst alles friedlich befunden / ist er nach zweyen Tagen wider von dannen geschieden / vnd seinen Wegins Oberquatier zum Schein auff Arnheim genommen / vnnd ein Nachtläger in Vtrecht / welches auff dem Weg nach Arnheim gelegen / zunehmen begeret. Aber ein theil deß Raths daselbst hat darzu nicht stimmen wollen / vorgebend: Er möchte vielleicht darjnn wegen deß schwürigen Pöfels nit sicher seyn. Dessen aber doch vngeachtet ist Graf Moritz mit seinem Comitat allda eingezogen. Demnach nun der Rath / auff begeren deß Graffen / zur Abdanckung der newgeworbenen Soldaten sich nicht bequemen wollen / ist derselbe in der Nacht vmb zwo Vhren auff gestanden / vnd mit seinem bey sich habenden Volck das Rathhauß sampt den vornembsten Plätzen vnnd Gassen besetzet / auch etliche Pforten in aller Still eingenommen; auff solches nach dem newen Quartier / da Wartgelder wacheten / sich begeben / nach deren Capitayn gefragt / als nun derselbe erschienen / hat er jhn gefragt: Ober sein Freund oder Feind / oder ob er etwas wider seine Person tentiren wolte? Darauff der Capitayn geantwortet: Er were sein Freundt / vnd wolte Gut vnd Blut für jhne wagen. Vtrecht von Graff Moritz eingenommen. So deme also / sprach der Graff / so leget allesampt ewere Waffen nider vnnd trennet euch / welches er dann mit seinen Soldaten / wie auch noch andere fünff Capitayn mit jhrem Volck gethan / vnnd hernach nach jhrer Bezahlung also baldt die Statt geraumet haben. Vnter diesem Verlauff sind etliche Compagnien Kriegsvolck zu Roß vnd Fuß / welche Graf Moritz auff allen Nothfall für die Statt beschieden / vnter Graf Ernst von Nassaw Commando / an zweyen Orten der Statt heimlich eingelassen

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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 310. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/361>, abgerufen am 22.11.2024.