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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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Etliche Tag hernach vach dem dieser actus vorgangen / hat sich auch Ferdinandus Hertzog von Mantua in diesen newen Orten begeben.

In den Ordens Reguln war dieses fürnemlich begriffen; Daß alle die in diesen Orden tretten wolten / eines frommen Lebens vnd Wandels weren / niemals keine Schand begangen / vnnd nicht mehr Schulden / als sich jhr Vermögen erstrecket / hetten. Darnach daß sie ehlich gebohren weren: doch solten in diesem Keyser / König vnd vornehmer Fürsten Kinder außgenommen seyn. Zum dritten / daß sie jhren Adel biß ins vierdte Glied; oder aber daß jhr Vatter jrgend ein Feldobrister gewesen / oder eine andere hohe Dignität durch seine Tugendt erlanget habe / darthun könten.

Doch damit andere tapffere Leuth / so den Adel nicht auffweysen könten / vnd doch in solchen Orden sich gern begeben wolten / nicht gäntzlich davon außgeschlossen würden / so solten sie für Brüder auffgenommen werden / wo sie sonsten jhres Lebens vnd Wandels halben tauglich darzu weren. Zum vierdten solten dieses Ordens Ritter zwey Creutz führen eines gantz gülten / auff dessen einer Seiten der Jungfrawen Mariae / das Kindlein Jesum in den Armen haltende; auff der Andern aber S. Michaelis Bildnuß stünde: Vnd dieses Creutz solte an dem Halß getragen werden / an einem von blawer Seyden vnnd Golt gemachtem Band. Das ander Creutz solte von blawer Seyden vnd Golt gestickt / vnnd in desselben Mitte ein Marienbild seyn / güldene Flammen vmb sich / vnnd das Haupt mit zwölff Sternen gekrönet / auch das Kindlein Jesum auff der lincken / vnd einen Scepter in der rechten Handt / wie auch vnder den Füssen ein halben Mond habende. Auß den vier Ecken dieses Creutzes solten auß jedem ein güldene Flamme herfür gehen / vnd solches solte auff der lincken Seiten deß Mantels geführet werden. Der Ritter Habit solte seyn ein weisses Kleyd / mit einem versilberten Degen / weissen Gürtel vnnd Scheiden / vber dem Kleyd ein weissen Rock / darnach einen langen Mantel von Schamlot / vnd darüber noch ein kleines blawes seydenes Mäntelein / etwann biß an die Elbogen gehend / vnder welchem das Creutz auff den andern Mantel auffgemacht were; dann blawe Stiffel / vnd endlich ein schwartzen Hut mit einer weissen Hutschnur.

Die Brüder belangend / solten dieselbe obbemeldtes Creutz von geschmeltzter Arbeit verfertiget / vnnd an ein Schnürlein von blawer Seyden angemacht / tragen: auch solte das Creutz auff dem Mantel mit blawer Seyden gemacht / aber kein Golt / wie an der Ritter jhrem / dareyn gesticket werden.

Dieser Orden ist hernach im Jahr 1624. den 6. Februarij zu Rom von Bapst Vrbano dem VIII. dieses Nahmens confirmirt vnnd bestättiworden.

Grosse Kriegsrüstungen in Spanien. Vmb die Zeit als dieser Orden gerichtet worden / hat Philiippus der dritte dieses Nahmens König in Hispanien / ein gewaltige Schiff Armada zurüsten lassen. Deßwegen der König in Engelland / die Holländer / die Venediger (welche deßwegen auff dem Adriatischen Meer auch eine starcke Schiff Armada in Bereitschafft gehalten) die Innwohner in der Barbarey, vnnd andedere gute Vorsehung gethan / vnd zu Wasser vnd Land auff den Nothfall sich gefast gehalten.

Bündnuß zwischen Dennemarck vnd Schweden wird ernewert. Weil nun die Läufften aller Orthen sich so gefährlich angelassen / vnnd den Kriegsbereitschafften / so sich hin vnnd wider mit allem Ernst mercken liessen niemandt trawen wollen / haben auch vmb solcher vnnd anderer Vrsachen willen / der König in Dennemarck Christian der Vierdte dieses Nahmens / vnnd der in Schweden Gustavus Adolphus / jhre Verbündnuß so sie mit einander gehabt / ernewert: Zu dem Ende beyderseits Reichs Räthe an den Grentzen zusammen kommen / vnnd zwar benanntlichen an deß Königs in Dennemarck Seiten:

Christian Frieß Königl. Cantzler vnd Ritter. Steen Brahe. Oloff Rosensparr. Jacob Vlfeld. Andreas Bille. Ollger Rosenkrantz; An deß Königs in Schweden; Axel Ochsenstirn Reichs Cantzler. Jaspar Masson Cruß. Niclaus Bielke. Boo Ribbing. Johann Slytte. Gabriel Ochsenstirn.

Als nun diese Abgeordnete sich mit einander verglichen / sindt darauff beyde König zu Halmstatt / (einer Statt so Halland in Dennemarck vnnd Schmalandt in Schweden von einander scheydet) persönlich zusammen kommen / vnnd erstlich einander im freyen Feld empfangen / hernach in die Statt stattlich eyngeritten / die auff gerichtete Bündnuß bekräfftiget / vnd nachdem sie 6. Tag in vertrawlicher Freundschafft vnnd allerley Ergetzlichkeit bey einander verharret / endlich wider freundlich von einander gescheyden.

Vnruhe vnd Religionsstreit in Niderland. Vnder solchen Dingen haben sich auch in Niderland grosse Trennungen ereuget / in dem eine geraume Zeit hero wegen der Religion / vnd fürnemblich in dem Articul von der Praedestination / oder Fürsehung Gottes / nicht geringe Strittigkeiten fürgefallen / welche sich im Jahr 1591. angefangen / in dem lacobus Arminius ein Professor zu seyden / vnnd dessen Nachfolger die Lehr: daß etliche Menschen von GOtt zu der ewigen Verdamnuß erschaffen / vnnd dahero jhnen gleichsamb eine Nothwendigkeit zu sündigen von GOtt eingegeben were: etliche auch von GOtt zu der Seeligkeit beruffen würden / die doch darzu nicht erwehlet weren: wie auch daß etliche andere lehreten / daß der Mensch auß seinen eygenen natürlichen Kräfften vnnd Wercken / was zu seiner Seeligkeit diene / vollbringen könne / als eine Gottslästerliche Lehr verworffen: hergegen die Lehrvon der Praedestination in

Etliche Tag hernach vach dem dieser actus vorgangen / hat sich auch Ferdinandus Hertzog von Mantua in diesen newen Orten begeben.

In den Ordens Reguln war dieses fürnemlich begriffen; Daß alle die in diesen Orden tretten wolten / eines frommen Lebens vnd Wandels weren / niemals keine Schand begangen / vnnd nicht mehr Schulden / als sich jhr Vermögen erstrecket / hetten. Darnach daß sie ehlich gebohren weren: doch solten in diesem Keyser / König vnd vornehmer Fürsten Kinder außgenommen seyn. Zum dritten / daß sie jhren Adel biß ins vierdte Glied; oder aber daß jhr Vatter jrgend ein Feldobrister gewesen / oder eine andere hohe Dignität durch seine Tugendt erlanget habe / darthun könten.

Doch damit andere tapffere Leuth / so den Adel nicht auffweysen könten / vnd doch in solchen Orden sich gern begeben wolten / nicht gäntzlich davon außgeschlossen würden / so solten sie für Brüder auffgenommen werden / wo sie sonsten jhres Lebens vnd Wandels halben tauglich darzu weren. Zum vierdten solten dieses Ordens Ritter zwey Creutz führen eines gantz gülten / auff dessen einer Seiten der Jungfrawen Mariae / das Kindlein Jesum in den Armen haltende; auff der Andern aber S. Michaelis Bildnuß stünde: Vnd dieses Creutz solte an dem Halß getragen werden / an einem von blawer Seyden vnnd Golt gemachtem Band. Das ander Creutz solte von blawer Seyden vnd Golt gestickt / vnnd in desselben Mitte ein Marienbild seyn / güldene Flammen vmb sich / vnnd das Haupt mit zwölff Sternen gekrönet / auch das Kindlein Jesum auff der lincken / vnd einen Scepter in der rechten Handt / wie auch vnder den Füssen ein halben Mond habende. Auß den vier Ecken dieses Creutzes solten auß jedem ein güldene Flamme herfür gehen / vnd solches solte auff der lincken Seiten deß Mantels geführet werden. Der Ritter Habit solte seyn ein weisses Kleyd / mit einem versilberten Degen / weissen Gürtel vnnd Scheiden / vber dem Kleyd ein weissen Rock / darnach einen langen Mantel von Schamlot / vnd darüber noch ein kleines blawes seydenes Mäntelein / etwann biß an die Elbogen gehend / vnder welchem das Creutz auff den andern Mantel auffgemacht were; dann blawe Stiffel / vnd endlich ein schwartzen Hut mit einer weissen Hutschnur.

Die Brüder belangend / solten dieselbe obbemeldtes Creutz von geschmeltzter Arbeit verfertiget / vnnd an ein Schnürlein von blawer Seyden angemacht / tragen: auch solte das Creutz auff dem Mantel mit blawer Seyden gemacht / aber kein Golt / wie an der Ritter jhrem / dareyn gesticket werden.

Dieser Orden ist hernach im Jahr 1624. den 6. Februarij zu Rom von Bapst Vrbano dem VIII. dieses Nahmens confirmirt vnnd bestättiworden.

Grosse Kriegsrüstungen in Spanien. Vmb die Zeit als dieser Orden gerichtet worden / hat Philiippus der dritte dieses Nahmens König in Hispanien / ein gewaltige Schiff Armada zurüsten lassen. Deßwegen der König in Engelland / die Holländer / die Venediger (welche deßwegen auff dem Adriatischen Meer auch eine starcke Schiff Armada in Bereitschafft gehalten) die Innwohner in der Barbarey, vnnd andedere gute Vorsehung gethan / vnd zu Wasser vnd Land auff den Nothfall sich gefast gehalten.

Bündnuß zwischen Dennemarck vnd Schweden wird ernewert. Weil nun die Läufften aller Orthen sich so gefährlich angelassen / vnnd den Kriegsbereitschafften / so sich hin vnnd wider mit allem Ernst mercken liessen niemandt trawen wollen / haben auch vmb solcher vnnd anderer Vrsachen willen / der König in Dennemarck Christian der Vierdte dieses Nahmens / vnnd der in Schweden Gustavus Adolphus / jhre Verbündnuß so sie mit einander gehabt / ernewert: Zu dem Ende beyderseits Reichs Räthe an den Grentzen zusammen kommen / vnnd zwar benanntlichen an deß Königs in Dennemarck Seiten:

Christian Frieß Königl. Cantzler vnd Ritter. Steen Brahe. Oloff Rosensparr. Jacob Vlfeld. Andreas Bille. Ollger Rosenkrantz; An deß Königs in Schweden; Axel Ochsenstirn Reichs Cantzler. Jaspar Masson Cruß. Niclaus Bielke. Boo Ribbing. Johann Slytte. Gabriel Ochsenstirn.

Als nun diese Abgeordnete sich mit einander verglichen / sindt darauff beyde König zu Halmstatt / (einer Statt so Halland in Dennemarck vnnd Schmalandt in Schweden von einander scheydet) persönlich zusammen kommen / vnnd erstlich einander im freyen Feld empfangen / hernach in die Statt stattlich eyngeritten / die auff gerichtete Bündnuß bekräfftiget / vnd nachdem sie 6. Tag in vertrawlicher Freundschafft vnnd allerley Ergetzlichkeit bey einander verharret / endlich wider freundlich von einander gescheyden.

Vnruhe vnd Religionsstreit in Niderland. Vnder solchen Dingen haben sich auch in Niderland grosse Trennungen ereuget / in dem eine geraume Zeit hero wegen der Religion / vnd fürnemblich in dem Articul von der Praedestination / oder Fürsehung Gottes / nicht geringe Strittigkeiten fürgefallen / welche sich im Jahr 1591. angefangen / in dem lacobus Arminius ein Professor zu seyden / vnnd dessen Nachfolger die Lehr: daß etliche Menschen von GOtt zu der ewigen Verdamnuß erschaffen / vnnd dahero jhnen gleichsamb eine Nothwendigkeit zu sündigen von GOtt eingegeben were: etliche auch von GOtt zu der Seeligkeit beruffen würden / die doch darzu nicht erwehlet weren: wie auch daß etliche andere lehreten / daß der Mensch auß seinen eygenen natürlichen Kräfften vnnd Wercken / was zu seiner Seeligkeit diene / vollbringen könne / als eine Gottslästerliche Lehr verworffen: hergegen die Lehrvon der Praedestination in

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          <p>Etliche Tag hernach vach dem dieser actus vorgangen / hat sich auch Ferdinandus                      Hertzog von Mantua in diesen newen Orten begeben.</p>
          <p>In den Ordens Reguln war dieses fürnemlich begriffen; Daß alle die in diesen                      Orden tretten wolten / eines frommen Lebens vnd Wandels weren / niemals keine                      Schand begangen / vnnd nicht mehr Schulden / als sich jhr Vermögen erstrecket /                      hetten. Darnach daß sie ehlich gebohren weren: doch solten in diesem Keyser /                      König vnd vornehmer Fürsten Kinder außgenommen seyn. Zum dritten / daß sie jhren                      Adel biß ins vierdte Glied; oder aber daß jhr Vatter jrgend ein Feldobrister                      gewesen / oder eine andere hohe Dignität durch seine Tugendt erlanget habe /                      darthun könten.</p>
          <p>Doch damit andere tapffere Leuth / so den Adel nicht auffweysen könten / vnd doch                      in solchen Orden sich gern begeben wolten / nicht gäntzlich davon außgeschlossen                      würden / so solten sie für Brüder auffgenommen werden / wo sie sonsten jhres                      Lebens vnd Wandels halben tauglich darzu weren. Zum vierdten solten dieses                      Ordens Ritter zwey Creutz führen eines gantz gülten / auff dessen einer Seiten                      der Jungfrawen Mariae / das Kindlein Jesum in den Armen haltende; auff der                      Andern aber S. Michaelis Bildnuß stünde: Vnd dieses Creutz solte an dem Halß                      getragen werden / an einem von blawer Seyden vnnd Golt gemachtem Band. Das ander                      Creutz solte von blawer Seyden vnd Golt gestickt / vnnd in desselben Mitte ein                      Marienbild seyn / güldene Flammen vmb sich / vnnd das Haupt mit zwölff Sternen                      gekrönet / auch das Kindlein Jesum auff der lincken / vnd einen Scepter in der                      rechten Handt / wie auch vnder den Füssen ein halben Mond habende. Auß den vier                      Ecken dieses Creutzes solten auß jedem ein güldene Flamme herfür gehen / vnd                      solches solte auff der lincken Seiten deß Mantels geführet werden. Der Ritter                      Habit solte seyn ein weisses Kleyd / mit einem versilberten Degen / weissen                      Gürtel vnnd Scheiden / vber dem Kleyd ein weissen Rock / darnach einen langen                      Mantel von Schamlot / vnd darüber noch ein kleines blawes seydenes Mäntelein /                      etwann biß an die Elbogen gehend / vnder welchem das Creutz auff den andern                      Mantel auffgemacht were; dann blawe Stiffel / vnd endlich ein schwartzen Hut mit                      einer weissen Hutschnur.</p>
          <p>Die Brüder belangend / solten dieselbe obbemeldtes Creutz von geschmeltzter                      Arbeit verfertiget / vnnd an ein Schnürlein von blawer Seyden angemacht /                      tragen: auch solte das Creutz auff dem Mantel mit blawer Seyden gemacht / aber                      kein Golt / wie an der Ritter jhrem / dareyn gesticket werden.</p>
          <p>Dieser Orden ist hernach im Jahr 1624. den 6. Februarij zu Rom von Bapst Vrbano                      dem VIII. dieses Nahmens confirmirt vnnd bestättiworden.</p>
          <p><note place="left">Grosse Kriegsrüstungen in Spanien.</note> Vmb die Zeit                      als dieser Orden gerichtet worden / hat Philiippus der dritte dieses Nahmens                      König in Hispanien / ein gewaltige Schiff Armada zurüsten lassen. Deßwegen der                      König in Engelland / die Holländer / die Venediger (welche deßwegen auff dem                      Adriatischen Meer auch eine starcke Schiff Armada in Bereitschafft gehalten) die                      Innwohner in der Barbarey, vnnd andedere gute Vorsehung gethan / vnd zu Wasser                      vnd Land auff den Nothfall sich gefast gehalten.</p>
          <p><note place="right">Bündnuß zwischen Dennemarck vnd Schweden wird                          ernewert.</note> Weil nun die Läufften aller Orthen sich so gefährlich                      angelassen / vnnd den Kriegsbereitschafften / so sich hin vnnd wider mit allem                      Ernst mercken liessen niemandt trawen wollen / haben auch vmb solcher vnnd                      anderer Vrsachen willen / der König in Dennemarck Christian der Vierdte dieses                      Nahmens / vnnd der in Schweden Gustavus Adolphus / jhre Verbündnuß so sie mit                      einander gehabt / ernewert: Zu dem Ende beyderseits Reichs Räthe an den Grentzen                      zusammen kommen / vnnd zwar benanntlichen an deß Königs in Dennemarck Seiten:</p>
          <l>Christian Frieß Königl. Cantzler vnd Ritter.</l>
          <l>Steen Brahe.</l>
          <l>Oloff Rosensparr.</l>
          <l>Jacob Vlfeld.</l>
          <l>Andreas Bille.</l>
          <l>Ollger Rosenkrantz;</l>
          <l>An deß Königs in Schweden;</l>
          <l>Axel Ochsenstirn Reichs Cantzler.</l>
          <l>Jaspar Masson Cruß.</l>
          <l>Niclaus Bielke.</l>
          <l>Boo Ribbing.</l>
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          <l>Gabriel Ochsenstirn.</l>
          <p>Als nun diese Abgeordnete sich mit einander verglichen / sindt darauff beyde                      König zu Halmstatt / (einer Statt so Halland in Dennemarck vnnd Schmalandt in                      Schweden von einander scheydet) persönlich zusammen kommen / vnnd erstlich                      einander im freyen Feld empfangen / hernach in die Statt stattlich eyngeritten /                      die auff gerichtete Bündnuß bekräfftiget / vnd nachdem sie 6. Tag in                      vertrawlicher Freundschafft vnnd allerley Ergetzlichkeit bey einander verharret                      / endlich wider freundlich von einander gescheyden.</p>
          <p><note place="right">Vnruhe vnd Religionsstreit in Niderland.</note> Vnder                      solchen Dingen haben sich auch in Niderland grosse Trennungen ereuget / in dem                      eine geraume Zeit hero wegen der Religion / vnd fürnemblich in dem Articul von                      der Praedestination / oder Fürsehung Gottes / nicht geringe Strittigkeiten                      fürgefallen / welche sich im Jahr 1591. angefangen / in dem lacobus Arminius ein                      Professor zu seyden / vnnd dessen Nachfolger die Lehr: daß etliche Menschen von                      GOtt zu der ewigen Verdamnuß erschaffen / vnnd dahero jhnen gleichsamb eine                      Nothwendigkeit zu sündigen von GOtt eingegeben were: etliche auch von GOtt zu                      der Seeligkeit beruffen würden / die doch darzu nicht erwehlet weren: wie auch                      daß etliche andere lehreten / daß der Mensch auß seinen eygenen natürlichen                      Kräfften vnnd Wercken / was zu seiner Seeligkeit diene / vollbringen könne / als                      eine Gottslästerliche Lehr verworffen: hergegen die Lehrvon der Praedestination                      in</p>
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[308/0359] Etliche Tag hernach vach dem dieser actus vorgangen / hat sich auch Ferdinandus Hertzog von Mantua in diesen newen Orten begeben. In den Ordens Reguln war dieses fürnemlich begriffen; Daß alle die in diesen Orden tretten wolten / eines frommen Lebens vnd Wandels weren / niemals keine Schand begangen / vnnd nicht mehr Schulden / als sich jhr Vermögen erstrecket / hetten. Darnach daß sie ehlich gebohren weren: doch solten in diesem Keyser / König vnd vornehmer Fürsten Kinder außgenommen seyn. Zum dritten / daß sie jhren Adel biß ins vierdte Glied; oder aber daß jhr Vatter jrgend ein Feldobrister gewesen / oder eine andere hohe Dignität durch seine Tugendt erlanget habe / darthun könten. Doch damit andere tapffere Leuth / so den Adel nicht auffweysen könten / vnd doch in solchen Orden sich gern begeben wolten / nicht gäntzlich davon außgeschlossen würden / so solten sie für Brüder auffgenommen werden / wo sie sonsten jhres Lebens vnd Wandels halben tauglich darzu weren. Zum vierdten solten dieses Ordens Ritter zwey Creutz führen eines gantz gülten / auff dessen einer Seiten der Jungfrawen Mariae / das Kindlein Jesum in den Armen haltende; auff der Andern aber S. Michaelis Bildnuß stünde: Vnd dieses Creutz solte an dem Halß getragen werden / an einem von blawer Seyden vnnd Golt gemachtem Band. Das ander Creutz solte von blawer Seyden vnd Golt gestickt / vnnd in desselben Mitte ein Marienbild seyn / güldene Flammen vmb sich / vnnd das Haupt mit zwölff Sternen gekrönet / auch das Kindlein Jesum auff der lincken / vnd einen Scepter in der rechten Handt / wie auch vnder den Füssen ein halben Mond habende. Auß den vier Ecken dieses Creutzes solten auß jedem ein güldene Flamme herfür gehen / vnd solches solte auff der lincken Seiten deß Mantels geführet werden. Der Ritter Habit solte seyn ein weisses Kleyd / mit einem versilberten Degen / weissen Gürtel vnnd Scheiden / vber dem Kleyd ein weissen Rock / darnach einen langen Mantel von Schamlot / vnd darüber noch ein kleines blawes seydenes Mäntelein / etwann biß an die Elbogen gehend / vnder welchem das Creutz auff den andern Mantel auffgemacht were; dann blawe Stiffel / vnd endlich ein schwartzen Hut mit einer weissen Hutschnur. Die Brüder belangend / solten dieselbe obbemeldtes Creutz von geschmeltzter Arbeit verfertiget / vnnd an ein Schnürlein von blawer Seyden angemacht / tragen: auch solte das Creutz auff dem Mantel mit blawer Seyden gemacht / aber kein Golt / wie an der Ritter jhrem / dareyn gesticket werden. Dieser Orden ist hernach im Jahr 1624. den 6. Februarij zu Rom von Bapst Vrbano dem VIII. dieses Nahmens confirmirt vnnd bestättiworden. Vmb die Zeit als dieser Orden gerichtet worden / hat Philiippus der dritte dieses Nahmens König in Hispanien / ein gewaltige Schiff Armada zurüsten lassen. Deßwegen der König in Engelland / die Holländer / die Venediger (welche deßwegen auff dem Adriatischen Meer auch eine starcke Schiff Armada in Bereitschafft gehalten) die Innwohner in der Barbarey, vnnd andedere gute Vorsehung gethan / vnd zu Wasser vnd Land auff den Nothfall sich gefast gehalten. Grosse Kriegsrüstungen in Spanien. Weil nun die Läufften aller Orthen sich so gefährlich angelassen / vnnd den Kriegsbereitschafften / so sich hin vnnd wider mit allem Ernst mercken liessen niemandt trawen wollen / haben auch vmb solcher vnnd anderer Vrsachen willen / der König in Dennemarck Christian der Vierdte dieses Nahmens / vnnd der in Schweden Gustavus Adolphus / jhre Verbündnuß so sie mit einander gehabt / ernewert: Zu dem Ende beyderseits Reichs Räthe an den Grentzen zusammen kommen / vnnd zwar benanntlichen an deß Königs in Dennemarck Seiten: Bündnuß zwischen Dennemarck vnd Schweden wird ernewert. Christian Frieß Königl. Cantzler vnd Ritter. Steen Brahe. Oloff Rosensparr. Jacob Vlfeld. Andreas Bille. Ollger Rosenkrantz; An deß Königs in Schweden; Axel Ochsenstirn Reichs Cantzler. Jaspar Masson Cruß. Niclaus Bielke. Boo Ribbing. Johann Slytte. Gabriel Ochsenstirn. Als nun diese Abgeordnete sich mit einander verglichen / sindt darauff beyde König zu Halmstatt / (einer Statt so Halland in Dennemarck vnnd Schmalandt in Schweden von einander scheydet) persönlich zusammen kommen / vnnd erstlich einander im freyen Feld empfangen / hernach in die Statt stattlich eyngeritten / die auff gerichtete Bündnuß bekräfftiget / vnd nachdem sie 6. Tag in vertrawlicher Freundschafft vnnd allerley Ergetzlichkeit bey einander verharret / endlich wider freundlich von einander gescheyden. Vnder solchen Dingen haben sich auch in Niderland grosse Trennungen ereuget / in dem eine geraume Zeit hero wegen der Religion / vnd fürnemblich in dem Articul von der Praedestination / oder Fürsehung Gottes / nicht geringe Strittigkeiten fürgefallen / welche sich im Jahr 1591. angefangen / in dem lacobus Arminius ein Professor zu seyden / vnnd dessen Nachfolger die Lehr: daß etliche Menschen von GOtt zu der ewigen Verdamnuß erschaffen / vnnd dahero jhnen gleichsamb eine Nothwendigkeit zu sündigen von GOtt eingegeben were: etliche auch von GOtt zu der Seeligkeit beruffen würden / die doch darzu nicht erwehlet weren: wie auch daß etliche andere lehreten / daß der Mensch auß seinen eygenen natürlichen Kräfften vnnd Wercken / was zu seiner Seeligkeit diene / vollbringen könne / als eine Gottslästerliche Lehr verworffen: hergegen die Lehrvon der Praedestination in Vnruhe vnd Religionsstreit in Niderland.

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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 308. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/359>, abgerufen am 16.06.2024.