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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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gedachte Gesandten anfangs seiner Fürstl. D. Erklärung summarie recapitulirt / Als hat es bey besagter Erklärung dißfalls sein bewenden / vnd wöllen ermelte Fürstl. D. zu Erzeigung derselben guten Gemüths die abgelegte Werbung an sein Orth zuwissen machen / vnd Ermahnung thun / damit in zweyen Monaten / da es nur seyn kan / ein Antwort / darauß der Catholischen Stände Friedfertigkeit zuverspüren / vnnd niemandt mit Fug darwider zubeschweren / erfolge. Sintemahl auch seiner Fürstl. D. die Particularitäten anders nicht in jhrer Erklärung angeregt / als weil dieselben in der Proposition vorher einkommen / so hat sein Fürstl. D. ein Notturfft zu seyn erachtet / tacendo dasselb also nicht zu approbiren / sondern dz jenige / was jhr darinn theils bewust / theils anderwerts berichtet worden / nur zu mehrer Erläuterung vnd Nachdencken anzuzeigen / aber gar nicht sich hierüber mit den Gesandten in ein Disputation einzulassen / oder solcher die sämptlichen Catholischen Ständ antreffende Sachen allein zu vnderfangen / oder jemand fürzugreiffen / also dieses auch seinen Weg hat. Allein wissen sein Fürstl. D. bey diesem passu der Replic nicht / daß die absonderliche Werbung (im Fall man Jhrer Fürstl. Durchl. vnd etlicher weniger Catholischer Fürsehung darunder verstehet) wider deß Reichs vnd Crayß Verfassen oder Herkommen seye: weil dieselbe keinem Standt in eusserster Gefahr verbotten / sondern auff gewisse Maaß / so weit man derselben nachkommen kan / zugelassen / auch die Correspondirende Vnirte selbst geworben / vnnd frembder Außländer auch andere Werbungen gestattet / zumahln Jhrer Fürstl. Durchl. vnnd Catholische Ständte / so wol im Werben als Durchführen / mit bahrer Bezahlung / Caution / obbesagten Reichs Satzungen sich gemäß verhalten / keinem Stand die geringste Beschwer zugefügt / oder die Vnderthanen anderwerts geschehen / tractirt.

Daß die Fürstl. Durchl. in Bayern bey den Catholischen / vermög der Proposition folgende Puncten zu Werck zu richten hetten: 1. daß die Catholischen erstlich die Waffen legen. 2. fernere Werbung einstellen. 3. die gravamina, in deren die schickende Stände keine Tractation eingehen könten / abweg schaffen. 4. gnugsame Versicherung darüber geben / auch die Assecuration nicht mit Worten sondern Wercken bezeugen. 5. in den vbrigen gravaminibus sich vergleichen / auch dißfalls zur Realität vnd Wercksatz schreiten. 6. jnnerhalb zweyen Monaten / welches sein Fürstl. Durchl. leichtlich dahin zubringen / ein categorische endliche Resolution geben solle / mit angehengter Commination / daß damit in Verbleibung deren / rc. die schickende Stände jhr Gelegenheit vnd Nothturfft in acht nehmen köndten / weiln auch jhnen der Last der gravaminum allzu schwer / vnnd sie solchen fürbaß nicht mehrerdulden köndten / daß sie jhr Gegenfassung beharren / vermehren / rc. zusammen setzen / rc. Item alles Vnheyl so etwan erfolgt / die Vrsacher verantworten sollen / Ist S. Fürstl. Durchl. etwas frembd derowegen fürkommen / als wann die ersten gravamina keinen Tractat leyden / gleich abgeschafft / derowegen Caution geleystet werden / auch hierüber in zweyen Monaten endliche Resolution erfolgen soll / vnnd zwar / daß es S. D. sollen vnd können effectuiren / im Fall auch das nicht / oder dilatorie, oder abschlägig geschicht / daß alsdann das folgend in der Proposition zuerwarten dahero gleichsamb ein Zwang vnnd extrema erscheinen / vnnd das Ansehen ex contextu haben wollen / daß Jh. Durchl. eine Sach / die nicht in jhrer Macht / auff sich nehmen / die Catholischen / wann sie der Commination enthebt wöllen seyn / in die begehrte Auffhebung der ersten gravaminum einwilligen / oder da solche Resolution der Einwilligung nicht / oder ein abschlägige Antwort in secundo, &c. erfolgt / alsdann die Comminationen zu Werck gerichtet werden sollen.

Dieweiln es aber / wie auß der Replic zuvernehmen / den Verstandt nicht also hat / inmassen Jh. Durchl. selbsten selbst in jhrer ersten Resolution es nicht also verstanden / deßgleichen weiln man keinem Standt in dem seinen Maß zugeben begert / sondern alles nur zu Abwendung der Extremiteten gemeint seyn / vnd weil die Gesandten vermög jhrer Replic S. Fürstl. Durchl. noch zur Zeit kein ferrnere endliche categorische Resolution zumuthen / sondern mit dero Erbieten dißmals / doch mit vorbehalten / zufrieden / vnd jhrer schickender Herrn Principaln gerechte Intention vnd Versicherung widerholen / so hat es gleicher gestalt darbey sein verbleiben.

Es ist auch der vbrigen Augspurgischen Confession zugethanen Ständen / vnd ob dieselben zu diesen / vnd sonderlich zu solchem Begehren / sich verstehen / anderer gestalt nicht / ohn ferner zumuthen Anregung geschehen.

Daß die Gesandten der vbrigen Particulariteten / so meisten theils erläutert vnnd abgeleynt werden können / mit angehengter Verwarnuß vnd Vorbehalt nur ad referendum annehmen / wissen sie der Sachen wol recht zuthun / allein wird abermaln die Reservation (freyer vngebundener Händ / sonderlich auff begebende Occasion jederzeit jhr bestes zusuchen) ohne zweiffel keinen andern als friedlichen Verstand gegen den Catholischen haben: Gestal Jh. Fürstl. Durchl. an jhrem Orth nicht vnderlassen / was zu diesen betrübten Zeiten dem Reich / dessen Ständen vnd gemeiner Wolfahrt / auch zu Fried vnd Einigkeit fürträglich.

Die absonderliche 16. special Erjnnerungen / vnd zwar die Erste betreffend / weil einmal Jhrer Durchl. Gemüth vnnd Intention nur zu Friedt vnnd Widerbringung deß alten Vertrawens / auch die Consilia zu Erhol-vnd Fortpflantzung deß Friedens dirigirt / haben sie gleichwol von Anfang der Böhmischen Vnruhe zu vnterschiedliche malen zum Frieden / auch Accommodation trewhertzig gerathen / vnd seynd noch der Meynung / wann solche in acht genommen / es zu diesen Extremiteten nit were kommen / sintemal aber gleich von

gedachte Gesandten anfangs seiner Fürstl. D. Erklärung summarie recapitulirt / Als hat es bey besagter Erklärung dißfalls sein bewenden / vnd wöllen ermelte Fürstl. D. zu Erzeigung derselben guten Gemüths die abgelegte Werbung an sein Orth zuwissen machen / vnd Ermahnung thun / damit in zweyen Monaten / da es nur seyn kan / ein Antwort / darauß der Catholischen Stände Friedfertigkeit zuverspüren / vnnd niemandt mit Fug darwider zubeschweren / erfolge. Sintemahl auch seiner Fürstl. D. die Particularitäten anders nicht in jhrer Erklärung angeregt / als weil dieselben in der Proposition vorher einkommen / so hat sein Fürstl. D. ein Notturfft zu seyn erachtet / tacendo dasselb also nicht zu approbiren / sondern dz jenige / was jhr dariñ theils bewust / theils anderwerts berichtet worden / nur zu mehrer Erläuterung vnd Nachdencken anzuzeigẽ / aber gar nicht sich hierüber mit den Gesandten in ein Disputation einzulassen / oder solcher die sämptlichen Catholischen Ständ antreffende Sachen allein zu vnderfangen / oder jemand fürzugreiffen / also dieses auch seinen Weg hat. Allein wissen sein Fürstl. D. bey diesem passu der Replic nicht / daß die absonderliche Werbung (im Fall man Jhrer Fürstl. Durchl. vnd etlicher weniger Catholischer Fürsehung darunder verstehet) wider deß Reichs vnd Crayß Verfassen oder Herkom̃en seye: weil dieselbe keinem Standt in eusserster Gefahr verbotten / sondern auff gewisse Maaß / so weit man derselben nachkommen kan / zugelassen / auch die Correspondirende Vnirte selbst geworben / vnnd frembder Außländer auch andere Werbungen gestattet / zumahln Jhrer Fürstl. Durchl. vnnd Catholische Ständte / so wol im Werben als Durchführen / mit bahrer Bezahlung / Caution / obbesagten Reichs Satzungen sich gemäß verhalten / keinem Stand die geringste Beschwer zugefügt / oder die Vnderthanen anderwerts geschehen / tractirt.

Daß die Fürstl. Durchl. in Bayern bey den Catholischen / vermög der Proposition folgende Puncten zu Werck zu richten hetten: 1. daß die Catholischen erstlich die Waffen legen. 2. fernere Werbung einstellen. 3. die gravamina, in deren die schickende Stände keine Tractation eingehen könten / abweg schaffen. 4. gnugsame Versicherung darüber geben / auch die Assecuration nicht mit Worten sondern Wercken bezeugen. 5. in den vbrigen gravaminibus sich vergleichen / auch dißfalls zur Realität vnd Wercksatz schreiten. 6. jnnerhalb zweyen Monaten / welches sein Fürstl. Durchl. leichtlich dahin zubringen / ein categorische endliche Resolution geben solle / mit angehengter Commination / daß damit in Verbleibung deren / rc. die schickende Stände jhr Gelegenheit vnd Nothturfft in acht nehmen köndten / weiln auch jhnen der Last der gravaminum allzu schwer / vnnd sie solchen fürbaß nicht mehrerdulden köndten / daß sie jhr Gegenfassung beharren / vermehren / rc. zusammen setzen / rc. Item alles Vnheyl so etwan erfolgt / die Vrsacher verantworten sollen / Ist S. Fürstl. Durchl. etwas frembd derowegen fürkommen / als wann die ersten gravamina keinen Tractat leyden / gleich abgeschafft / derowegen Caution geleystet werden / auch hierüber in zweyen Monaten endliche Resolution erfolgen soll / vnnd zwar / daß es S. D. sollen vnd können effectuiren / im Fall auch das nicht / oder dilatorie, oder abschlägig geschicht / daß alsdann das folgend in der Proposition zuerwarten dahero gleichsamb ein Zwang vnnd extrema erscheinen / vnnd das Ansehen ex contextu haben wollen / daß Jh. Durchl. eine Sach / die nicht in jhrer Macht / auff sich nehmen / die Catholischen / wann sie der Commination enthebt wöllen seyn / in die begehrte Auffhebung der ersten gravaminum einwilligen / oder da solche Resolution der Einwilligung nicht / oder ein abschlägige Antwort in secundo, &c. erfolgt / alsdann die Comminationen zu Werck gerichtet werden sollen.

Dieweiln es aber / wie auß der Replic zuvernehmen / den Verstandt nicht also hat / inmassen Jh. Durchl. selbsten selbst in jhrer ersten Resolution es nicht also verstanden / deßgleichen weiln man keinem Standt in dem seinen Maß zugeben begert / sondern alles nur zu Abwendung der Extremiteten gemeint seyn / vnd weil die Gesandten vermög jhrer Replic S. Fürstl. Durchl. noch zur Zeit kein ferrnere endliche categorische Resolution zumuthen / sondern mit dero Erbieten dißmals / doch mit vorbehalten / zufrieden / vnd jhrer schickender Herrn Principaln gerechte Intention vnd Versicherung widerholen / so hat es gleicher gestalt darbey sein verbleiben.

Es ist auch der vbrigen Augspurgischen Confession zugethanen Ständen / vnd ob dieselben zu diesen / vnd sonderlich zu solchem Begehren / sich verstehen / anderer gestalt nicht / ohn ferner zumuthen Anregung geschehen.

Daß die Gesandten der vbrigen Particulariteten / so meisten theils erläutert vnnd abgeleynt werden können / mit angehengter Verwarnuß vnd Vorbehalt nur ad referendum annehmen / wissen sie der Sachen wol recht zuthun / allein wird abermaln die Reservation (freyer vngebundener Händ / sonderlich auff begebende Occasion jederzeit jhr bestes zusuchen) ohne zweiffel keinen andern als friedlichen Verstand gegen den Catholischen haben: Gestal Jh. Fürstl. Durchl. an jhrem Orth nicht vnderlassen / was zu diesen betrübten Zeiten dem Reich / dessen Ständen vnd gemeiner Wolfahrt / auch zu Fried vnd Einigkeit fürträglich.

Die absonderliche 16. special Erjnnerungen / vnd zwar die Erste betreffend / weil einmal Jhrer Durchl. Gemüth vnnd Intention nur zu Friedt vnnd Widerbringung deß alten Vertrawens / auch die Consilia zu Erhol-vnd Fortpflantzung deß Friedens dirigirt / habẽ sie gleichwol von Anfang der Böhmischen Vnruhe zu vnterschiedliche malen zum Friedẽ / auch Accom̃odation trewhertzig gerathen / vnd seynd noch der Meynung / wann solche in acht genom̃en / es zu diesen Extremiteten nit were kom̃en / sintemal aber gleich von

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          <p>Daß die Fürstl. Durchl. in Bayern bey den Catholischen / vermög der Proposition                      folgende Puncten zu Werck zu richten hetten: 1. daß die Catholischen erstlich                      die Waffen legen. 2. fernere Werbung einstellen. 3. die gravamina, in deren die                      schickende Stände keine Tractation eingehen könten / abweg schaffen. 4. gnugsame                      Versicherung darüber geben / auch die Assecuration nicht mit Worten sondern                      Wercken bezeugen. 5. in den vbrigen gravaminibus sich vergleichen / auch                      dißfalls zur Realität vnd Wercksatz schreiten. 6. jnnerhalb zweyen Monaten /                      welches sein Fürstl. Durchl. leichtlich dahin zubringen / ein categorische                      endliche Resolution geben solle / mit angehengter Commination / daß damit in                      Verbleibung deren / rc. die schickende Stände jhr Gelegenheit vnd Nothturfft in                      acht nehmen köndten / weiln auch jhnen der Last der gravaminum allzu schwer /                      vnnd sie solchen fürbaß nicht mehrerdulden köndten / daß sie jhr Gegenfassung                      beharren / vermehren / rc. zusammen setzen / rc. Item alles Vnheyl so etwan                      erfolgt / die Vrsacher verantworten sollen / Ist S. Fürstl. Durchl. etwas frembd                      derowegen fürkommen / als wann die ersten gravamina keinen Tractat leyden /                      gleich abgeschafft / derowegen Caution geleystet werden / auch hierüber in                      zweyen Monaten endliche Resolution erfolgen soll / vnnd zwar / daß es S. D.                      sollen vnd können effectuiren / im Fall auch das nicht / oder dilatorie, oder                      abschlägig geschicht / daß alsdann das folgend in der Proposition zuerwarten                      dahero gleichsamb ein Zwang vnnd extrema erscheinen / vnnd das Ansehen ex                      contextu haben wollen / daß Jh. Durchl. eine Sach / die nicht in jhrer Macht /                      auff sich nehmen / die Catholischen / wann sie der Commination enthebt wöllen                      seyn / in die begehrte Auffhebung der ersten gravaminum einwilligen / oder da                      solche Resolution der Einwilligung nicht / oder ein abschlägige Antwort in                      secundo, &amp;c. erfolgt / alsdann die Comminationen zu Werck gerichtet                      werden sollen.</p>
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[302/0353] gedachte Gesandten anfangs seiner Fürstl. D. Erklärung summarie recapitulirt / Als hat es bey besagter Erklärung dißfalls sein bewenden / vnd wöllen ermelte Fürstl. D. zu Erzeigung derselben guten Gemüths die abgelegte Werbung an sein Orth zuwissen machen / vnd Ermahnung thun / damit in zweyen Monaten / da es nur seyn kan / ein Antwort / darauß der Catholischen Stände Friedfertigkeit zuverspüren / vnnd niemandt mit Fug darwider zubeschweren / erfolge. Sintemahl auch seiner Fürstl. D. die Particularitäten anders nicht in jhrer Erklärung angeregt / als weil dieselben in der Proposition vorher einkommen / so hat sein Fürstl. D. ein Notturfft zu seyn erachtet / tacendo dasselb also nicht zu approbiren / sondern dz jenige / was jhr dariñ theils bewust / theils anderwerts berichtet worden / nur zu mehrer Erläuterung vnd Nachdencken anzuzeigẽ / aber gar nicht sich hierüber mit den Gesandten in ein Disputation einzulassen / oder solcher die sämptlichen Catholischen Ständ antreffende Sachen allein zu vnderfangen / oder jemand fürzugreiffen / also dieses auch seinen Weg hat. Allein wissen sein Fürstl. D. bey diesem passu der Replic nicht / daß die absonderliche Werbung (im Fall man Jhrer Fürstl. Durchl. vnd etlicher weniger Catholischer Fürsehung darunder verstehet) wider deß Reichs vnd Crayß Verfassen oder Herkom̃en seye: weil dieselbe keinem Standt in eusserster Gefahr verbotten / sondern auff gewisse Maaß / so weit man derselben nachkommen kan / zugelassen / auch die Correspondirende Vnirte selbst geworben / vnnd frembder Außländer auch andere Werbungen gestattet / zumahln Jhrer Fürstl. Durchl. vnnd Catholische Ständte / so wol im Werben als Durchführen / mit bahrer Bezahlung / Caution / obbesagten Reichs Satzungen sich gemäß verhalten / keinem Stand die geringste Beschwer zugefügt / oder die Vnderthanen anderwerts geschehen / tractirt. Daß die Fürstl. Durchl. in Bayern bey den Catholischen / vermög der Proposition folgende Puncten zu Werck zu richten hetten: 1. daß die Catholischen erstlich die Waffen legen. 2. fernere Werbung einstellen. 3. die gravamina, in deren die schickende Stände keine Tractation eingehen könten / abweg schaffen. 4. gnugsame Versicherung darüber geben / auch die Assecuration nicht mit Worten sondern Wercken bezeugen. 5. in den vbrigen gravaminibus sich vergleichen / auch dißfalls zur Realität vnd Wercksatz schreiten. 6. jnnerhalb zweyen Monaten / welches sein Fürstl. Durchl. leichtlich dahin zubringen / ein categorische endliche Resolution geben solle / mit angehengter Commination / daß damit in Verbleibung deren / rc. die schickende Stände jhr Gelegenheit vnd Nothturfft in acht nehmen köndten / weiln auch jhnen der Last der gravaminum allzu schwer / vnnd sie solchen fürbaß nicht mehrerdulden köndten / daß sie jhr Gegenfassung beharren / vermehren / rc. zusammen setzen / rc. Item alles Vnheyl so etwan erfolgt / die Vrsacher verantworten sollen / Ist S. Fürstl. Durchl. etwas frembd derowegen fürkommen / als wann die ersten gravamina keinen Tractat leyden / gleich abgeschafft / derowegen Caution geleystet werden / auch hierüber in zweyen Monaten endliche Resolution erfolgen soll / vnnd zwar / daß es S. D. sollen vnd können effectuiren / im Fall auch das nicht / oder dilatorie, oder abschlägig geschicht / daß alsdann das folgend in der Proposition zuerwarten dahero gleichsamb ein Zwang vnnd extrema erscheinen / vnnd das Ansehen ex contextu haben wollen / daß Jh. Durchl. eine Sach / die nicht in jhrer Macht / auff sich nehmen / die Catholischen / wann sie der Commination enthebt wöllen seyn / in die begehrte Auffhebung der ersten gravaminum einwilligen / oder da solche Resolution der Einwilligung nicht / oder ein abschlägige Antwort in secundo, &c. erfolgt / alsdann die Comminationen zu Werck gerichtet werden sollen. Dieweiln es aber / wie auß der Replic zuvernehmen / den Verstandt nicht also hat / inmassen Jh. Durchl. selbsten selbst in jhrer ersten Resolution es nicht also verstanden / deßgleichen weiln man keinem Standt in dem seinen Maß zugeben begert / sondern alles nur zu Abwendung der Extremiteten gemeint seyn / vnd weil die Gesandten vermög jhrer Replic S. Fürstl. Durchl. noch zur Zeit kein ferrnere endliche categorische Resolution zumuthen / sondern mit dero Erbieten dißmals / doch mit vorbehalten / zufrieden / vnd jhrer schickender Herrn Principaln gerechte Intention vnd Versicherung widerholen / so hat es gleicher gestalt darbey sein verbleiben. Es ist auch der vbrigen Augspurgischen Confession zugethanen Ständen / vnd ob dieselben zu diesen / vnd sonderlich zu solchem Begehren / sich verstehen / anderer gestalt nicht / ohn ferner zumuthen Anregung geschehen. Daß die Gesandten der vbrigen Particulariteten / so meisten theils erläutert vnnd abgeleynt werden können / mit angehengter Verwarnuß vnd Vorbehalt nur ad referendum annehmen / wissen sie der Sachen wol recht zuthun / allein wird abermaln die Reservation (freyer vngebundener Händ / sonderlich auff begebende Occasion jederzeit jhr bestes zusuchen) ohne zweiffel keinen andern als friedlichen Verstand gegen den Catholischen haben: Gestal Jh. Fürstl. Durchl. an jhrem Orth nicht vnderlassen / was zu diesen betrübten Zeiten dem Reich / dessen Ständen vnd gemeiner Wolfahrt / auch zu Fried vnd Einigkeit fürträglich. Die absonderliche 16. special Erjnnerungen / vnd zwar die Erste betreffend / weil einmal Jhrer Durchl. Gemüth vnnd Intention nur zu Friedt vnnd Widerbringung deß alten Vertrawens / auch die Consilia zu Erhol-vnd Fortpflantzung deß Friedens dirigirt / habẽ sie gleichwol von Anfang der Böhmischen Vnruhe zu vnterschiedliche malen zum Friedẽ / auch Accom̃odation trewhertzig gerathen / vnd seynd noch der Meynung / wann solche in acht genom̃en / es zu diesen Extremiteten nit were kom̃en / sintemal aber gleich von

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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 302. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/353>, abgerufen am 22.11.2024.