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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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Anfang die Sachen anderst hergangen / vnd erfolgt / haben S. Fürstl. D. conjecturiren müssen / daß man vielleicht auch anfangs andere Intentionen / so fürgetrungen / gehabt habe: Was aber dieselben eygentlich gewest / oder woher sie entsprungen / das wissen S. Fürstl. Durchl. nicht / haben auch derowegen niemand in particulari verdencken / oder hierinn anziehen können / sondern wie sie niemand mit jhren Consiliis oder gut gemeynten Gedancken / Maß zugeben / also lassen sie dergestalt / wie es ist / niemand zu Praejuditz beruhen / vnnd da besagtes Böhmisches Wesen / durch ein Interposition / recht vnd füglich gelegt werden können / hette S. Fürstl. D. ein solches gern gesehen / allein daß sie es nicht zu effectuiren gewußt / auch derowegen es von den andern verhofft haben / gleichwol sonst mehr anders vntergelauffen seyn mag / so andern zu judiciren heim gestellt wird.

Von frembder Potentaten Einmischung bey dem dritten / wissen S. F. D. nit / allein es werde / die Kön. M. in Hispania / wegen daß sie / als ein Fürst von Teutschen Geblüt geboren / dero nechsten Vettern in jhrer Widerwertigkeit Hülff geleistet / darunter verstanden: Es zweffeln aber S. F. D. ob Vnpartheysche es für vnzimlich werden halten / gestalt entgegen deß Bethlehem Gabors auff eingeholte Licentz von der Ponten / Vnchristliche Einfälle / nit allein allen Catholischen / sondern auch andern der Augspurgischen Confession zugethanen Ständen schwerlich fürkompt / denen noch mehr schmertzlich fürkommen möchte / daß man noch darüber mit sonderm frolocken in offenem Truck alle Tag seine deß Gabors Verrichtung biß zum Treffen vor Wien / vnd daß man gar das Te Deum laudamus an gewissen Orten gesungen / also der gantzen Welt fürträgt / welches man Erjnnerungsweiß wie vielleicht etliche gesinnet / vnd solchem zubegegnen seyn möcht / angemelt haben wil.

Bey dem vierdten wollen oder können S. F. Durchl. sich auch nit einlassen / woher dissolutio Harmoniae, Durchlöcherung der Crayßverfassungen / vnd der maiorum halber entstanden / allein daß bey vielen die beständige Meynung ist / wann die harmonia bey vns / wie sie auf vns kommen / geblieben / so stünde es auch wie bey vnserer Eltern Zeiten / so kan sich jetzig absonderliche Armirung zu dem Mißverstand / der sich lange Jar zuvor erregt / wol appliciren lassen. Es wollen sonst S. Fürstl. D. bey diesem Punct / was er der Assecuration halben für einen Verstandt hat / an seinem Orth Erläuterung geben.

Was es mit dem fünfften Puncten für eine Beschaffenheit / ist auß der vorigen zuverstehen / vnd weil in der Proposition zu end meldung geschicht / daß man zu Abhelffung der gravaminum, darinn kein Tractation statt hat / vielmehr schleunige Mittel zu Werck richten soll / hat man es dahin / wie in der ersten Resolution gesetzt / verstanden / sintemal es aber nit also gemeynt / so hat es abermal bey solchem Puncten sein Weg.

Wie auch beym sechsten Punct der Betrangnuß halber bey dem was hieroben vnd in der Gesandten Schrifft einkommen / sein verbleiben: J. Durchl. seyn auch nie anderst bericht worden / als daß im Röm. Reich von vralten Zeiten / vnd am Keyserlichen Cammergericht von Zeit dessen Auffrichtung es auff die Weiß / wie die Catholischen fürgeben / gehalten worden / kein anders decidirt / auch eben jetzt Enderung darwider eingeführt werden wolle: Ingleichem auch J. Durchl. gern recht informirt werden möchten / was doch für ein aequilibrium vnd schleunige Iustitia zuerwarten / vnd ob man nit in eben diesem oder noch grösserm Labyrint sich würd befinden / wann gleich gar ein gleiche Anzahl begehrter Religionsverwandten Personen gesetzt / vnnd dieselben in fürfallenden Strittigkeiten sich nit vergleichen können / dann da man nicht auch diesen Fall / praecavirt / so werden ein grosse Anzahl der Sachen sich stecken / vnd nichts anderst folgen / als der Gravirt-klagend Rechtloß gelassen / deß seinigen destituirt bleiben / vnd da er der schwächer ist / täglich mehr Eintrag gewärtig seyn muß: Besagte Steckung der Iustitia befind sich so gar am Keyserl. Cammergericht / in dergleichen Religionssachen / vnd gleicher Anzahl der Personen / viel weniger kan man solche Sachen / die hinfüro bey dergleichen Anzahl nicht zuerledigen / alle jedesmahls an die sammentliche Ständt deß Reichs bringen / vnd dieselben andere Ständ oder Personen in gleicher Anzahl beyder Religionen verordnen / weil solches Zeit vnnd grosse Vngelegenheit erfordert / auch da es geschicht / dannoch es eben zu besagtem Eckstein / oder ad petitionem principii der verhinderten Iustitiae kompt / derowegen solche praetendirte gravamina, vnd was darauß folgt / billich wol zuerwegen / Die von den Augspurgischen Ständen verwendte Güter / haben im Religionsfrieden jhr gewisse Maß / wann sie also applicirt / vnd nicht gar in die Weltlichkeit veralienirt / wird es keine Irrung geben / bey den Catholischen bleibende Güter / so mensae Domini applicirt / noch Geistlich bey der Kirchen / kommen in kein Weltliche eygenthümbliche Handt / vnd geschicht dannoch auff gewisse Maß der Fundation jhr Recht / ob aber von diesen auff das vorige zu argumentiren / das stehet zu bedencken.

Beym siebendem vnd achten Punct der Statt Donawert vnd versprochenen Composition / widerholen S. Fürstl. D. jhr erste Resolution / darjnnen sie kein Justification der Stätt Außlagen begehrt / oder zubegeren Vrsach haben / sondern weil die Reichsstätt dabey sich interessirt gemacht / vnd jhnen Andeutung beschehen / daß sie erklärter Massen köndten remediren helffen / ist der starcken Außlagen / welche die Stätt derentwegen hergeschossen haben sollen / Meldung geschehen / wie auch Jh. Durchl. noch nie vernommen / daß auff der Catholischen fürgeschlagene Puncten oder Conditionen / was gestalt sie in ein Composition verwilligen wolten / die von jhnen begerte nothwendige Erklärung gefolgt / viel weniger wissen Jh. Durchl. ob vnd wer auß den Catholischen in die Composition pure eingewilligt / vnd nicht mehr darvon wissen wollen.

Anfang die Sachen anderst hergangen / vnd erfolgt / haben S. Fürstl. D. conjecturiren müssen / daß man vielleicht auch anfangs andere Intentionen / so fürgetrungen / gehabt habe: Was aber dieselben eygentlich gewest / oder woher sie entsprungen / das wissen S. Fürstl. Durchl. nicht / haben auch derowegen niemand in particulari verdencken / oder hierinn anziehen können / sondern wie sie niemand mit jhren Consiliis oder gut gemeynten Gedancken / Maß zugeben / also lassen sie dergestalt / wie es ist / niemand zu Praejuditz beruhen / vnnd da besagtes Böhmisches Wesen / durch ein Interposition / recht vnd füglich gelegt werden können / hette S. Fürstl. D. ein solches gern gesehen / allein daß sie es nicht zu effectuiren gewußt / auch derowegen es von den andern verhofft haben / gleichwol sonst mehr anders vntergelauffen seyn mag / so andern zu judiciren heim gestellt wird.

Von frembder Potentaten Einmischung bey dem dritten / wissen S. F. D. nit / allein es werde / die Kön. M. in Hispania / wegen daß sie / als ein Fürst von Teutschẽ Geblüt geboren / dero nechsten Vettern in jhrer Widerwertigkeit Hülff geleistet / darunter verstanden: Es zweffeln aber S. F. D. ob Vnpartheysche es für vnzimlich werden haltẽ / gestalt entgegen deß Bethlehem Gabors auff eingeholte Licentz von der Pontẽ / Vnchristliche Einfälle / nit allein allen Catholischen / sondern auch andern der Augspurgischen Confession zugethanen Ständen schwerlich fürkompt / denen noch mehr schmertzlich fürkommen möchte / daß man noch darüber mit sonderm frolocken in offenem Truck alle Tag seine deß Gabors Verrichtung biß zum Treffen vor Wien / vnd daß man gar das Te Deum laudamus an gewissen Orten gesungen / also der gantzen Welt fürträgt / welches man Erjnnerungsweiß wie vielleicht etliche gesinnet / vñ solchem zubegegnen seyn möcht / angemelt habẽ wil.

Bey dem vierdten wollen oder können S. F. Durchl. sich auch nit einlassen / woher dissolutio Harmoniae, Durchlöcherung der Crayßverfassungen / vnd der maiorum halber entstanden / allein daß bey vielen die beständige Meynung ist / wann die harmonia bey vns / wie sie auf vns kommen / geblieben / so stünde es auch wie bey vnserer Eltern Zeiten / so kan sich jetzig absonderliche Armirung zu dem Mißverstand / der sich lange Jar zuvor erregt / wol appliciren lassen. Es wollen sonst S. Fürstl. D. bey diesem Punct / was er der Assecuration halben für einen Verstandt hat / an seinem Orth Erläuterung geben.

Was es mit dem fünfften Puncten für eine Beschaffenheit / ist auß der vorigen zuverstehen / vnd weil in der Proposition zu end meldung geschicht / daß man zu Abhelffung der gravaminum, darinn kein Tractation statt hat / vielmehr schleunige Mittel zu Werck richten soll / hat man es dahin / wie in der ersten Resolution gesetzt / verstanden / sintemal es aber nit also gemeynt / so hat es abermal bey solchem Puncten sein Weg.

Wie auch beym sechsten Punct der Betrangnuß halber bey dem was hieroben vnd in der Gesandten Schrifft einkommen / sein verbleiben: J. Durchl. seyn auch nie anderst bericht worden / als daß im Röm. Reich von vralten Zeiten / vnd am Keyserlichen Cam̃ergericht von Zeit dessen Auffrichtung es auff die Weiß / wie die Catholischen fürgeben / gehalten worden / kein anders decidirt / auch eben jetzt Enderung darwider eingeführt werden wolle: Ingleichem auch J. Durchl. gern recht informirt werden möchten / was doch für ein aequilibrium vnd schleunige Iustitia zuerwarten / vnd ob man nit in eben diesem oder noch grösserm Labyrint sich würd befinden / wann gleich gar ein gleiche Anzahl begehrter Religionsverwandten Personen gesetzt / vnnd dieselben in fürfallenden Strittigkeiten sich nit vergleichen können / dann da man nicht auch diesen Fall / praecavirt / so werden ein grosse Anzahl der Sachen sich stecken / vnd nichts anderst folgen / als der Gravirt-klagend Rechtloß gelassen / deß seinigen destituirt bleiben / vnd da er der schwächer ist / täglich mehr Eintrag gewärtig seyn muß: Besagte Steckung der Iustitia befind sich so gar am Keyserl. Cammergericht / in dergleichen Religionssachen / vnd gleicher Anzahl der Personen / viel weniger kan man solche Sachen / die hinfüro bey dergleichen Anzahl nicht zuerledigen / alle jedesmahls an die sammentliche Ständt deß Reichs bringen / vnd dieselben andere Ständ oder Personen in gleicher Anzahl beyder Religionen verordnen / weil solches Zeit vnnd grosse Vngelegenheit erfordert / auch da es geschicht / dannoch es eben zu besagtem Eckstein / oder ad petitionem principii der verhinderten Iustitiae kompt / derowegen solche praetendirte gravamina, vnd was darauß folgt / billich wol zuerwegen / Die von den Augspurgischen Ständen verwendte Güter / haben im Religionsfrieden jhr gewisse Maß / wann sie also applicirt / vnd nicht gar in die Weltlichkeit veralienirt / wird es keine Irrung geben / bey den Catholischen bleibende Güter / so mensae Domini applicirt / noch Geistlich bey der Kirchen / kommen in kein Weltliche eygenthümbliche Handt / vnd geschicht dannoch auff gewisse Maß der Fundation jhr Recht / ob aber von diesen auff das vorige zu argumentiren / das stehet zu bedencken.

Beym siebendem vnd achtẽ Punct der Statt Donawert vnd versprochenen Composition / widerholen S. Fürstl. D. jhr erste Resolution / darjnnen sie kein Justification der Stätt Außlagen begehrt / oder zubegeren Vrsach haben / sondern weil die Reichsstätt dabey sich interessirt gemacht / vnd jhnen Andeutung beschehen / daß sie erklärter Massen köndten remediren helffen / ist der starcken Außlagen / welche die Stätt derentwegen hergeschossen haben sollen / Meldung geschehen / wie auch Jh. Durchl. noch nie vernommen / daß auff der Catholischen fürgeschlagene Puncten oder Conditionen / was gestalt sie in ein Composition verwilligen wolten / die von jhnen begerte nothwendige Erklärung gefolgt / viel weniger wissen Jh. Durchl. ob vnd wer auß den Catholischen in die Composition purè eingewilligt / vnd nicht mehr darvon wissen wollen.

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Anfang die Sachen                      anderst hergangen / vnd erfolgt / haben S. Fürstl. D. conjecturiren müssen / daß                      man vielleicht auch anfangs andere Intentionen / so fürgetrungen / gehabt habe:                      Was aber dieselben eygentlich gewest / oder woher sie entsprungen / das wissen                      S. Fürstl. Durchl. nicht / haben auch derowegen niemand in particulari                      verdencken / oder hierinn anziehen können / sondern wie sie niemand mit jhren                      Consiliis oder gut gemeynten Gedancken / Maß zugeben / also lassen sie                      dergestalt / wie es ist / niemand zu Praejuditz beruhen / vnnd da besagtes                      Böhmisches Wesen / durch ein Interposition / recht vnd füglich gelegt werden                      können / hette S. Fürstl. D. ein solches gern gesehen / allein daß sie es nicht                      zu effectuiren gewußt / auch derowegen es von den andern verhofft haben /                      gleichwol sonst mehr anders vntergelauffen seyn mag / so andern zu judiciren                      heim gestellt wird.</p>
          <p>Von frembder Potentaten Einmischung bey dem dritten / wissen S. F. D. nit /                      allein es werde / die Kön. M. in Hispania / wegen daß sie / als ein Fürst von                      Teutsche&#x0303; Geblüt geboren / dero nechsten Vettern in jhrer Widerwertigkeit Hülff                      geleistet / darunter verstanden: Es zweffeln aber S. F. D. ob Vnpartheysche es                      für vnzimlich werden halte&#x0303; / gestalt entgegen deß Bethlehem                      Gabors auff eingeholte Licentz von der Ponte&#x0303; / Vnchristliche                      Einfälle / nit allein allen Catholischen / sondern auch andern der                      Augspurgischen Confession zugethanen Ständen schwerlich fürkompt / denen noch                      mehr schmertzlich fürkommen möchte / daß man noch darüber mit sonderm frolocken                      in offenem Truck alle Tag seine deß Gabors Verrichtung biß zum Treffen vor Wien                      / vnd daß man gar das Te Deum laudamus an gewissen Orten gesungen / also der                      gantzen Welt fürträgt / welches man Erjnnerungsweiß wie vielleicht etliche                      gesinnet / vn&#x0303; solchem zubegegnen seyn möcht / angemelt habe&#x0303; wil.</p>
          <p>Bey dem vierdten wollen oder können S. F. Durchl. sich auch nit einlassen / woher                      dissolutio Harmoniae, Durchlöcherung der Crayßverfassungen / vnd der maiorum                      halber entstanden / allein daß bey vielen die beständige Meynung ist / wann die                      harmonia bey vns / wie sie auf vns kommen / geblieben / so stünde es auch wie                      bey vnserer Eltern Zeiten / so kan sich jetzig absonderliche Armirung zu dem                      Mißverstand / der sich lange Jar zuvor erregt / wol appliciren lassen. Es wollen                      sonst S. Fürstl. D. bey diesem Punct / was er der Assecuration halben für einen                      Verstandt hat / an seinem Orth Erläuterung geben.</p>
          <p>Was es mit dem fünfften Puncten für eine Beschaffenheit / ist auß der vorigen                      zuverstehen / vnd weil in der Proposition zu end meldung geschicht / daß man zu                      Abhelffung der gravaminum, darinn kein Tractation statt hat / vielmehr                      schleunige Mittel zu Werck richten soll / hat man es dahin / wie in der ersten                      Resolution gesetzt / verstanden / sintemal es aber nit also gemeynt / so hat es                      abermal bey solchem Puncten sein Weg.</p>
          <p>Wie auch beym sechsten Punct der Betrangnuß halber bey dem was hieroben vnd in                      der Gesandten Schrifft einkommen / sein verbleiben: J. Durchl. seyn auch nie                      anderst bericht worden / als daß im Röm. Reich von vralten Zeiten / vnd am                      Keyserlichen Cam&#x0303;ergericht von Zeit dessen Auffrichtung es auff                      die Weiß / wie die Catholischen fürgeben / gehalten worden / kein anders                      decidirt / auch eben jetzt Enderung darwider eingeführt werden wolle: Ingleichem                      auch J. Durchl. gern recht informirt werden möchten / was doch für ein                      aequilibrium vnd schleunige Iustitia zuerwarten / vnd ob man nit in eben diesem                      oder noch grösserm Labyrint sich würd befinden / wann gleich gar ein gleiche                      Anzahl begehrter Religionsverwandten Personen gesetzt / vnnd dieselben in                      fürfallenden Strittigkeiten sich nit vergleichen können / dann da man nicht auch                      diesen Fall / praecavirt / so werden ein grosse Anzahl der Sachen sich stecken /                      vnd nichts anderst folgen / als der Gravirt-klagend Rechtloß gelassen / deß                      seinigen destituirt bleiben / vnd da er der schwächer ist / täglich mehr Eintrag                      gewärtig seyn muß: Besagte Steckung der Iustitia befind sich so gar am Keyserl.                      Cammergericht / in dergleichen Religionssachen / vnd gleicher Anzahl der                      Personen / viel weniger kan man solche Sachen / die hinfüro bey dergleichen                      Anzahl nicht zuerledigen / alle jedesmahls an die sammentliche Ständt deß Reichs                      bringen / vnd dieselben andere Ständ oder Personen in gleicher Anzahl beyder                      Religionen verordnen / weil solches Zeit vnnd grosse Vngelegenheit erfordert /                      auch da es geschicht / dannoch es eben zu besagtem Eckstein / oder ad petitionem                      principii der verhinderten Iustitiae kompt / derowegen solche praetendirte                      gravamina, vnd was darauß folgt / billich wol zuerwegen / Die von den                      Augspurgischen Ständen verwendte Güter / haben im Religionsfrieden jhr gewisse                      Maß / wann sie also applicirt / vnd nicht gar in die Weltlichkeit veralienirt /                      wird es keine Irrung geben / bey den Catholischen bleibende Güter / so mensae                      Domini applicirt / noch Geistlich bey der Kirchen / kommen in kein Weltliche                      eygenthümbliche Handt / vnd geschicht dannoch auff gewisse Maß der Fundation jhr                      Recht / ob aber von diesen auff das vorige zu argumentiren / das stehet zu                      bedencken.</p>
          <p>Beym siebendem vnd achte&#x0303; Punct der Statt Donawert vnd                      versprochenen Composition / widerholen S. Fürstl. D. jhr erste Resolution /                      darjnnen sie kein Justification der Stätt Außlagen begehrt / oder zubegeren                      Vrsach haben / sondern weil die Reichsstätt dabey sich interessirt gemacht / vnd                      jhnen Andeutung beschehen / daß sie erklärter Massen köndten remediren helffen /                      ist der starcken Außlagen / welche die Stätt derentwegen hergeschossen haben                      sollen / Meldung geschehen / wie auch Jh. Durchl. noch nie vernommen / daß auff                      der Catholischen fürgeschlagene Puncten oder Conditionen / was gestalt sie in                      ein Composition verwilligen wolten / die von jhnen begerte nothwendige Erklärung                      gefolgt / viel weniger wissen Jh. Durchl. ob vnd wer auß den Catholischen in die                      Composition purè eingewilligt / vnd nicht mehr darvon wissen wollen.</p>
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[303/0354] Anfang die Sachen anderst hergangen / vnd erfolgt / haben S. Fürstl. D. conjecturiren müssen / daß man vielleicht auch anfangs andere Intentionen / so fürgetrungen / gehabt habe: Was aber dieselben eygentlich gewest / oder woher sie entsprungen / das wissen S. Fürstl. Durchl. nicht / haben auch derowegen niemand in particulari verdencken / oder hierinn anziehen können / sondern wie sie niemand mit jhren Consiliis oder gut gemeynten Gedancken / Maß zugeben / also lassen sie dergestalt / wie es ist / niemand zu Praejuditz beruhen / vnnd da besagtes Böhmisches Wesen / durch ein Interposition / recht vnd füglich gelegt werden können / hette S. Fürstl. D. ein solches gern gesehen / allein daß sie es nicht zu effectuiren gewußt / auch derowegen es von den andern verhofft haben / gleichwol sonst mehr anders vntergelauffen seyn mag / so andern zu judiciren heim gestellt wird. Von frembder Potentaten Einmischung bey dem dritten / wissen S. F. D. nit / allein es werde / die Kön. M. in Hispania / wegen daß sie / als ein Fürst von Teutschẽ Geblüt geboren / dero nechsten Vettern in jhrer Widerwertigkeit Hülff geleistet / darunter verstanden: Es zweffeln aber S. F. D. ob Vnpartheysche es für vnzimlich werden haltẽ / gestalt entgegen deß Bethlehem Gabors auff eingeholte Licentz von der Pontẽ / Vnchristliche Einfälle / nit allein allen Catholischen / sondern auch andern der Augspurgischen Confession zugethanen Ständen schwerlich fürkompt / denen noch mehr schmertzlich fürkommen möchte / daß man noch darüber mit sonderm frolocken in offenem Truck alle Tag seine deß Gabors Verrichtung biß zum Treffen vor Wien / vnd daß man gar das Te Deum laudamus an gewissen Orten gesungen / also der gantzen Welt fürträgt / welches man Erjnnerungsweiß wie vielleicht etliche gesinnet / vñ solchem zubegegnen seyn möcht / angemelt habẽ wil. Bey dem vierdten wollen oder können S. F. Durchl. sich auch nit einlassen / woher dissolutio Harmoniae, Durchlöcherung der Crayßverfassungen / vnd der maiorum halber entstanden / allein daß bey vielen die beständige Meynung ist / wann die harmonia bey vns / wie sie auf vns kommen / geblieben / so stünde es auch wie bey vnserer Eltern Zeiten / so kan sich jetzig absonderliche Armirung zu dem Mißverstand / der sich lange Jar zuvor erregt / wol appliciren lassen. Es wollen sonst S. Fürstl. D. bey diesem Punct / was er der Assecuration halben für einen Verstandt hat / an seinem Orth Erläuterung geben. Was es mit dem fünfften Puncten für eine Beschaffenheit / ist auß der vorigen zuverstehen / vnd weil in der Proposition zu end meldung geschicht / daß man zu Abhelffung der gravaminum, darinn kein Tractation statt hat / vielmehr schleunige Mittel zu Werck richten soll / hat man es dahin / wie in der ersten Resolution gesetzt / verstanden / sintemal es aber nit also gemeynt / so hat es abermal bey solchem Puncten sein Weg. Wie auch beym sechsten Punct der Betrangnuß halber bey dem was hieroben vnd in der Gesandten Schrifft einkommen / sein verbleiben: J. Durchl. seyn auch nie anderst bericht worden / als daß im Röm. Reich von vralten Zeiten / vnd am Keyserlichen Cam̃ergericht von Zeit dessen Auffrichtung es auff die Weiß / wie die Catholischen fürgeben / gehalten worden / kein anders decidirt / auch eben jetzt Enderung darwider eingeführt werden wolle: Ingleichem auch J. Durchl. gern recht informirt werden möchten / was doch für ein aequilibrium vnd schleunige Iustitia zuerwarten / vnd ob man nit in eben diesem oder noch grösserm Labyrint sich würd befinden / wann gleich gar ein gleiche Anzahl begehrter Religionsverwandten Personen gesetzt / vnnd dieselben in fürfallenden Strittigkeiten sich nit vergleichen können / dann da man nicht auch diesen Fall / praecavirt / so werden ein grosse Anzahl der Sachen sich stecken / vnd nichts anderst folgen / als der Gravirt-klagend Rechtloß gelassen / deß seinigen destituirt bleiben / vnd da er der schwächer ist / täglich mehr Eintrag gewärtig seyn muß: Besagte Steckung der Iustitia befind sich so gar am Keyserl. Cammergericht / in dergleichen Religionssachen / vnd gleicher Anzahl der Personen / viel weniger kan man solche Sachen / die hinfüro bey dergleichen Anzahl nicht zuerledigen / alle jedesmahls an die sammentliche Ständt deß Reichs bringen / vnd dieselben andere Ständ oder Personen in gleicher Anzahl beyder Religionen verordnen / weil solches Zeit vnnd grosse Vngelegenheit erfordert / auch da es geschicht / dannoch es eben zu besagtem Eckstein / oder ad petitionem principii der verhinderten Iustitiae kompt / derowegen solche praetendirte gravamina, vnd was darauß folgt / billich wol zuerwegen / Die von den Augspurgischen Ständen verwendte Güter / haben im Religionsfrieden jhr gewisse Maß / wann sie also applicirt / vnd nicht gar in die Weltlichkeit veralienirt / wird es keine Irrung geben / bey den Catholischen bleibende Güter / so mensae Domini applicirt / noch Geistlich bey der Kirchen / kommen in kein Weltliche eygenthümbliche Handt / vnd geschicht dannoch auff gewisse Maß der Fundation jhr Recht / ob aber von diesen auff das vorige zu argumentiren / das stehet zu bedencken. Beym siebendem vnd achtẽ Punct der Statt Donawert vnd versprochenen Composition / widerholen S. Fürstl. D. jhr erste Resolution / darjnnen sie kein Justification der Stätt Außlagen begehrt / oder zubegeren Vrsach haben / sondern weil die Reichsstätt dabey sich interessirt gemacht / vnd jhnen Andeutung beschehen / daß sie erklärter Massen köndten remediren helffen / ist der starcken Außlagen / welche die Stätt derentwegen hergeschossen haben sollen / Meldung geschehen / wie auch Jh. Durchl. noch nie vernommen / daß auff der Catholischen fürgeschlagene Puncten oder Conditionen / was gestalt sie in ein Composition verwilligen wolten / die von jhnen begerte nothwendige Erklärung gefolgt / viel weniger wissen Jh. Durchl. ob vnd wer auß den Catholischen in die Composition purè eingewilligt / vnd nicht mehr darvon wissen wollen.

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  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.



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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 303. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/354>, abgerufen am 16.06.2024.