Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

Bild:
<< vorherige Seite

schweigen / daß sie solten den Raub deß Vatterlands connivendo gut geheissen / oder an getrewer Warnung jchtwas versaumpt haben / mögen Gott vber beyder Theil actiones, vnd intentiones, wol judiciren lassen. Sie haben aber drittens darfür gehalten / daß die absonderlichen Armirungen vnd Durchlöcherungen der Crayß-Verfassungen / auch die Zwingung der Majoren in der Libertät vnd Conscientz Sachen / eben der Antritt zu der höchstgefährlichen disharmonia gewesen: Halten hingegen zum vierdten die Concordantz jhres Vortrags auß deme gnugsam erscheinlich / weiln die wortliche Sincerirung vnnd Gegen-Sincerirung richtig vorher gangen / daß auch billich die würckliche Assecuration vnnd Gegen Assecuration mit Niderlegung der Waffen vnnd zwar erstlich von denen / so den Anfang darzu gemacht / vnnd in der Resolution selbsten gnugsamb beschrieben worden / erfolgen solten / so gar seynd die Extremitäten der Correspondirenden scopo vngemäß / daß sie vielmehr durch diese Real Bezeugung dieselbige zeitlich abgewendet sehen wöllen. Wissen sich aber fünfftens nicht zu erjnneren / daß in dem Vortrag einige zu Werckrichtung selbst schleuniger Mittel / vielweniger Vberfallens / Opprimirens vnnd Thathandlungen were gedacht worden / nur allein daß sie nicht zuverdencken / da sie zu Verhütung eusserster Ruin in jhrer Gegenverfassung verharren / vnd zumal dahin trachten / wie sie bey jhrer Religion erhalten werden möchten. So ferrn ist zum sechsten / daß sie einigen gewaltthätigen Procedirens mit Fug solten können bezüchtiget werden / oder auch daß eben die jenige gravamina, darinnen man keine Tractation zu leyden gedencket / dem Herkommen im Reich vnd dem aequilibrio solten zuwider seyn / weiln je keine gleichmässige Iustitia angeordnet werden kan / als wann ein gleiche Anzahl der Assessorn / Visitatorn vnd Revisorn verordnet / vnd also das jenige / so seyt dem Religionfrieden in Abgang gebracht / als ein decidirtes Werck gleichsamb wider restabilirt / vnd den Evangelischen in jhren territoriis gebillicht wird / so die Röm. Cathol. in dem jhrigen respectu mensae Domini, für rechtmässig behaupten. Worauf es zum siebenden mit Refusion der Thonawertischen Vnkosten bestanden / werden die Reichs Acta vnd commissiones außweisen: Aber vber dem Compositionwerck weiß man sich / Achtens / keins andern zu bescheiden / als daß vnder jüngstem Reichstag / Anno, &c. 1613. ex parte Evangelicorum auff gewisse praeparatorische puncta, nothwendige Erklärung gefolgt / seithero aber der ander Theil von Kays. Versprechnussen vnd selbst eygenem Einwilligen nichts mehr wissen wöllen. Mit den Privat Scribenten hat es neundtens diese Meynung / daß gleichwol viel derselben cum Priuilegiis & approbatione Superiorum, jre Schmähkarten trucken lassen / vnd hette man in deß Reichs Protocollis viel der beschwerlichen Anzüge vnnd bedrawlichen Reden vffzuweisen: Ist auch mehr als ein Classicum zuhanden gebracht / darauß die gefährliche Consilia zu verspüren / welche etwan auch durch die darauf erfolgte conatus gestärcket worden: Hingegen vnd zum zehenden ist von der Außtheil- vnd Preißgebung der Geistlichen Güter den Gesandten nichts wissend / hoffen aber jhrer Herrn Principalen Sincerirung werde höher als dergleichen Discurs geachtet werden. Welche Meynung es auch fürs eylffte mit den vbrigen Bedrawungen haben kan: Aber die von dem Stifft Würtzburg / zum zwölfften / geklagte Schäden seynd vorlängsten verantwortet / transigendo begeben / vnd durch ein sonderbare Contribution von den Vnderthunen widerumb erholt worden. An jetzo möchte zum dreyzehenden das Durchziehen der Soldaten auch etwas mitgenommen haben / nach dem die Landart an die Hand gegeben / die Evangelische aber seynd damit auch nicht verschont blieben: vnd ist solcher Schaden denen zuzumessen / die zu vnzeitigen Werbungen vorgenommen / vnnd dardurch die Gegenwerbung causirt haben. Wann es zum viertzehenden wider den Erbfeind zu thun / weren etwan die vorigen exempla der Geistlichen Armirung zu imitiren: Daß aber die Armantur im Reich / ehe man von einigem Feindt höret verantwortlicher weise solte vorgenommen worden seyn / sonderlich da man sich also bald getrennet / vnd andere Crayß exempla nicht agnosciren wollen / das ist bey vielen mißlich. Hingegen leichtlich zum fünfftzehenden zu demonstriren / was andern Theils von Spanischen / vnd der Teutschen Nation vbel gewogenem Volck für ein Anzahl durchkommen / vnd was für Bedrawungen sie auß gestossen / da hingegen weder Engell- noch Schottländer biß dato ins Reich geführet worden. Vnd hat man zum sechtzehenden auff der Correspond. Seit die excursiones, Meutereyen / Plündern vnd Einsfäll zugewarren / die bey dem Bayer. Crayß in acht gehabt / derowegen die gesampte Abwendung solcher schädlichen Fälle / oder vielmehr die Vnterlassung derselben Beschädiger Einführung / für dz rathsambste gehalten / were auch solchs im Anfang verhütet worden / so were vielleicht deß Bethlehem Gabors deducirter Einfall auch verblieben.

Thäten demnach J. Fürstl. D. der Sachen ein grosse Beförderung (wann je dißmahls zu derer Erklärung nicht zugelangen) da Sie auff Communication der Röm. Cathol. Resolution an vnsere Herrn in obgesetzten Puncten der Disarmirung / Einstellung fernerer Werbung vnd Durchzüg / auch Abhelffung der geklagten gravaminum fürderlich einschicken / weil je auff den Gegenfall Sie zuermessen / daß endlich ein jeder seine Noth. defension würcklich würde scheinen lassen / da man anderst den armen Vnderthanen deß beschwerlichen Lasts abhelffen / vnd sich in die natürliche Libertät vindiciren will / etc.

Antwort Jhrer Fürstl. D. in Bayern auff der vnierten Ständ Gesandten Replica.

Der Durchleuchtigste Fürst / rc. Hertzog Maximilian in Bayern / rc. hat abermaln vernommen / was auff jhr Erklärung der Correspondirenden vnirten Stände Abgesandte replicirt / vnd weiln

schweigen / daß sie solten den Raub deß Vatterlands connivendo gut geheissen / oder an getrewer Warnung jchtwas versaumpt haben / mögen Gott vber beyder Theil actiones, vnd intentiones, wol judiciren lassen. Sie haben aber drittens darfür gehalten / daß die absonderlichen Armirungen vnd Durchlöcherungen der Crayß-Verfassungen / auch die Zwingung der Majoren in der Libertät vnd Conscientz Sachen / eben der Antritt zu der höchstgefährlichen disharmonia gewesen: Halten hingegen zum vierdten die Concordantz jhres Vortrags auß deme gnugsam erscheinlich / weiln die wortliche Sincerirung vnnd Gegen-Sincerirung richtig vorher gangen / daß auch billich die würckliche Assecuration vnnd Gegen Assecuration mit Niderlegung der Waffen vnnd zwar erstlich von denen / so den Anfang darzu gemacht / vnnd in der Resolution selbsten gnugsamb beschrieben worden / erfolgen solten / so gar seynd die Extremitäten der Correspondirenden scopo vngemäß / daß sie vielmehr durch diese Real Bezeugung dieselbige zeitlich abgewendet sehen wöllen. Wissen sich aber fünfftens nicht zu erjnneren / daß in dem Vortrag einige zu Werckrichtung selbst schleuniger Mittel / vielweniger Vberfallens / Opprimirens vnnd Thathandlungen were gedacht worden / nur allein daß sie nicht zuverdencken / da sie zu Verhütung eusserster Ruin in jhrer Gegenverfassung verharren / vnd zumal dahin trachten / wie sie bey jhrer Religion erhalten werden möchten. So ferrn ist zum sechsten / daß sie einigen gewaltthätigen Procedirens mit Fug solten können bezüchtiget werden / oder auch daß eben die jenige gravamina, darinnen man keine Tractation zu leyden gedencket / dem Herkommen im Reich vnd dem aequilibrio solten zuwider seyn / weiln je keine gleichmässige Iustitia angeordnet werden kan / als wann ein gleiche Anzahl der Assessorn / Visitatorn vnd Revisorn verordnet / vnd also das jenige / so seyt dem Religionfrieden in Abgang gebracht / als ein decidirtes Werck gleichsamb wider restabilirt / vnd den Evangelischen in jhren territoriis gebillicht wird / so die Röm. Cathol. in dem jhrigen respectu mensae Domini, für rechtmässig behaupten. Worauf es zum siebenden mit Refusion der Thonawertischen Vnkosten bestanden / werden die Reichs Acta vnd commissiones außweisen: Aber vber dem Compositionwerck weiß man sich / Achtens / keins andern zu bescheiden / als daß vnder jüngstem Reichstag / Anno, &c. 1613. ex parte Evangelicorum auff gewisse praeparatorische puncta, nothwendige Erklärung gefolgt / seithero aber der ander Theil von Kays. Versprechnussen vnd selbst eygenem Einwilligen nichts mehr wissen wöllen. Mit den Privat Scribenten hat es neundtens diese Meynung / daß gleichwol viel derselben cum Priuilegiis & approbatione Superiorum, jre Schmähkarten trucken lassen / vñ hette man in deß Reichs Protocollis viel der beschwerlichen Anzüge vnnd bedrawlichen Reden vffzuweisen: Ist auch mehr als ein Classicum zuhanden gebracht / darauß die gefährliche Consilia zu verspüren / welche etwan auch durch die darauf erfolgte conatus gestärcket worden: Hingegen vnd zum zehenden ist von der Außtheil- vnd Preißgebung der Geistlichen Güter den Gesandten nichts wissend / hoffen aber jhrer Herrn Principalen Sincerirung werde höher als dergleichen Discurs geachtet werden. Welche Meynung es auch fürs eylffte mit den vbrigen Bedrawungen haben kan: Aber die von dem Stifft Würtzburg / zum zwölfften / geklagte Schäden seynd vorlängstẽ verantwortet / transigendo begeben / vnd durch ein sonderbare Contribution von den Vnderthunen widerumb erholt worden. An jetzo möchte zum dreyzehenden das Durchziehen der Soldaten auch etwas mitgenom̃en haben / nach dem die Landart an die Hand gegeben / die Evangelische aber seynd damit auch nicht verschont blieben: vnd ist solcher Schaden denen zuzumessen / die zu vnzeitigen Werbungen vorgenommen / vnnd dardurch die Gegenwerbung causirt haben. Wann es zum viertzehenden wider den Erbfeind zu thun / weren etwan die vorigen exempla der Geistlichen Armirung zu imitiren: Daß aber die Armantur im Reich / ehe man von einigem Feindt höret verantwortlicher weise solte vorgenommen worden seyn / sonderlich da man sich also bald getrennet / vnd andere Crayß exempla nicht agnosciren wollen / das ist bey vielen mißlich. Hingegen leichtlich zum fünfftzehenden zu demonstriren / was andern Theils von Spanischen / vnd der Teutschen Nation vbel gewogenem Volck für ein Anzahl durchkommen / vnd was für Bedrawungen sie auß gestossen / da hingegen weder Engell- noch Schottländer biß dato ins Reich geführet worden. Vnd hat man zum sechtzehenden auff der Correspond. Seit die excursiones, Meutereyen / Plündern vnd Einsfäll zugewarren / die bey dem Bayer. Crayß in acht gehabt / derowegen die gesampte Abwendung solcher schädlichen Fälle / oder vielmehr die Vnterlassung derselbẽ Beschädiger Einführung / für dz rathsambste gehalten / were auch solchs im Anfang verhütet wordẽ / so were vielleicht deß Bethlehem Gabors deducirter Einfall auch verbliebẽ.

Thäten demnach J. Fürstl. D. der Sachen ein grosse Beförderung (wann je dißmahls zu derer Erklärung nicht zugelangen) da Sie auff Communication der Röm. Cathol. Resolution an vnsere Herrn in obgesetzten Puncten der Disarmirung / Einstellung fernerer Werbung vñ Durchzüg / auch Abhelffung der geklagten gravaminum fürderlich einschicken / weil je auff den Gegenfall Sie zuermessen / daß endlich ein jeder seine Noth. defension würcklich würde scheinen lassen / da man anderst den armen Vnderthanen deß beschwerlichen Lasts abhelffen / vnd sich in die natürliche Libertät vindiciren will / etc.

Antwort Jhrer Fürstl. D. in Bayern auff der vnierten Ständ Gesandten Replica.

Der Durchleuchtigste Fürst / rc. Hertzog Maximilian in Bayern / rc. hat abermaln vernom̃en / was auff jhr Erklärung der Correspondirenden vnirten Stände Abgesandte replicirt / vnd weiln

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div>
          <p><pb facs="#f0352" n="301"/>
schweigen / daß sie                      solten den Raub deß Vatterlands connivendo gut geheissen / oder an getrewer                      Warnung jchtwas versaumpt haben / mögen Gott vber beyder Theil actiones, vnd                      intentiones, wol judiciren lassen. Sie haben aber drittens darfür gehalten / daß                      die absonderlichen Armirungen vnd Durchlöcherungen der Crayß-Verfassungen / auch                      die Zwingung der Majoren in der Libertät vnd Conscientz Sachen / eben der                      Antritt zu der höchstgefährlichen disharmonia gewesen: Halten hingegen zum                      vierdten die Concordantz jhres Vortrags auß deme gnugsam erscheinlich / weiln                      die wortliche Sincerirung vnnd Gegen-Sincerirung richtig vorher gangen / daß                      auch billich die würckliche Assecuration vnnd Gegen Assecuration mit Niderlegung                      der Waffen vnnd zwar erstlich von denen / so den Anfang darzu gemacht / vnnd in                      der Resolution selbsten gnugsamb beschrieben worden / erfolgen solten / so gar                      seynd die Extremitäten der Correspondirenden scopo vngemäß / daß sie vielmehr                      durch diese Real Bezeugung dieselbige zeitlich abgewendet sehen wöllen. Wissen                      sich aber fünfftens nicht zu erjnneren / daß in dem Vortrag einige zu                      Werckrichtung selbst schleuniger Mittel / vielweniger Vberfallens / Opprimirens                      vnnd Thathandlungen were gedacht worden / nur allein daß sie nicht zuverdencken                      / da sie zu Verhütung eusserster Ruin in jhrer Gegenverfassung verharren / vnd                      zumal dahin trachten / wie sie bey jhrer Religion erhalten werden möchten. So                      ferrn ist zum sechsten / daß sie einigen gewaltthätigen Procedirens mit Fug                      solten können bezüchtiget werden / oder auch daß eben die jenige gravamina,                      darinnen man keine Tractation zu leyden gedencket / dem Herkommen im Reich vnd                      dem aequilibrio solten zuwider seyn / weiln je keine gleichmässige Iustitia                      angeordnet werden kan / als wann ein gleiche Anzahl der Assessorn / Visitatorn                      vnd Revisorn verordnet / vnd also das jenige / so seyt dem Religionfrieden in                      Abgang gebracht / als ein decidirtes Werck gleichsamb wider restabilirt / vnd                      den Evangelischen in jhren territoriis gebillicht wird / so die Röm. Cathol. in                      dem jhrigen respectu mensae Domini, für rechtmässig behaupten. Worauf es zum                      siebenden mit Refusion der Thonawertischen Vnkosten bestanden / werden die                      Reichs Acta vnd commissiones außweisen: Aber vber dem Compositionwerck weiß man                      sich / Achtens / keins andern zu bescheiden / als daß vnder jüngstem Reichstag /                      Anno, &amp;c. 1613. ex parte Evangelicorum auff gewisse praeparatorische                      puncta, nothwendige Erklärung gefolgt / seithero aber der ander Theil von Kays.                      Versprechnussen vnd selbst eygenem Einwilligen nichts mehr wissen wöllen. Mit                      den Privat Scribenten hat es neundtens diese Meynung / daß gleichwol viel                      derselben cum Priuilegiis &amp; approbatione Superiorum, jre Schmähkarten                      trucken lassen / vn&#x0303; hette man in deß Reichs Protocollis viel der                      beschwerlichen Anzüge vnnd bedrawlichen Reden vffzuweisen: Ist auch mehr als ein                      Classicum zuhanden gebracht / darauß die gefährliche Consilia zu verspüren /                      welche etwan auch durch die darauf erfolgte conatus gestärcket worden: Hingegen                      vnd zum zehenden ist von der Außtheil- vnd Preißgebung der Geistlichen Güter den                      Gesandten nichts wissend / hoffen aber jhrer Herrn Principalen Sincerirung werde                      höher als dergleichen Discurs geachtet werden. Welche Meynung es auch fürs                      eylffte mit den vbrigen Bedrawungen haben kan: Aber die von dem Stifft Würtzburg                      / zum zwölfften / geklagte Schäden seynd vorlängste&#x0303; verantwortet / transigendo                      begeben / vnd durch ein sonderbare Contribution von den Vnderthunen widerumb                      erholt worden. An jetzo möchte zum dreyzehenden das Durchziehen der Soldaten                      auch etwas mitgenom&#x0303;en haben / nach dem die Landart an die Hand                      gegeben / die Evangelische aber seynd damit auch nicht verschont blieben: vnd                      ist solcher Schaden denen zuzumessen / die zu vnzeitigen Werbungen vorgenommen /                      vnnd dardurch die Gegenwerbung causirt haben. Wann es zum viertzehenden wider                      den Erbfeind zu thun / weren etwan die vorigen exempla der Geistlichen Armirung                      zu imitiren: Daß aber die Armantur im Reich / ehe man von einigem Feindt höret                      verantwortlicher weise solte vorgenommen worden seyn / sonderlich da man sich                      also bald getrennet / vnd andere Crayß exempla nicht agnosciren wollen / das ist                      bey vielen mißlich. Hingegen leichtlich zum fünfftzehenden zu demonstriren / was                      andern Theils von Spanischen / vnd der Teutschen Nation vbel gewogenem Volck für                      ein Anzahl durchkommen / vnd was für Bedrawungen sie auß gestossen / da hingegen                      weder Engell- noch Schottländer biß dato ins Reich geführet worden. Vnd hat man                      zum sechtzehenden auff der Correspond. Seit die excursiones, Meutereyen /                      Plündern vnd Einsfäll zugewarren / die bey dem Bayer. Crayß in acht gehabt /                      derowegen die gesampte Abwendung solcher schädlichen Fälle / oder vielmehr die                      Vnterlassung derselbe&#x0303; Beschädiger Einführung / für dz rathsambste gehalten /                      were auch solchs im Anfang verhütet worde&#x0303; / so were vielleicht deß Bethlehem                      Gabors deducirter Einfall auch verbliebe&#x0303;.</p>
          <p>Thäten demnach J. Fürstl. D. der Sachen ein grosse Beförderung (wann je dißmahls                      zu derer Erklärung nicht zugelangen) da Sie auff Communication der Röm. Cathol.                      Resolution an vnsere Herrn in obgesetzten Puncten der Disarmirung / Einstellung                      fernerer Werbung vn&#x0303; Durchzüg / auch Abhelffung der geklagten                      gravaminum fürderlich einschicken / weil je auff den Gegenfall Sie zuermessen /                      daß endlich ein jeder seine Noth. defension würcklich würde scheinen lassen / da                      man anderst den armen Vnderthanen deß beschwerlichen Lasts abhelffen / vnd sich                      in die natürliche Libertät vindiciren will / etc.</p>
          <p>Antwort Jhrer Fürstl. D. in Bayern auff der vnierten Ständ Gesandten Replica.</p>
          <p>Der Durchleuchtigste Fürst / rc. Hertzog Maximilian in Bayern / rc. hat abermaln                          vernom&#x0303;en / was auff jhr Erklärung der Correspondirenden                      vnirten Stände Abgesandte replicirt / vnd weiln
</p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[301/0352] schweigen / daß sie solten den Raub deß Vatterlands connivendo gut geheissen / oder an getrewer Warnung jchtwas versaumpt haben / mögen Gott vber beyder Theil actiones, vnd intentiones, wol judiciren lassen. Sie haben aber drittens darfür gehalten / daß die absonderlichen Armirungen vnd Durchlöcherungen der Crayß-Verfassungen / auch die Zwingung der Majoren in der Libertät vnd Conscientz Sachen / eben der Antritt zu der höchstgefährlichen disharmonia gewesen: Halten hingegen zum vierdten die Concordantz jhres Vortrags auß deme gnugsam erscheinlich / weiln die wortliche Sincerirung vnnd Gegen-Sincerirung richtig vorher gangen / daß auch billich die würckliche Assecuration vnnd Gegen Assecuration mit Niderlegung der Waffen vnnd zwar erstlich von denen / so den Anfang darzu gemacht / vnnd in der Resolution selbsten gnugsamb beschrieben worden / erfolgen solten / so gar seynd die Extremitäten der Correspondirenden scopo vngemäß / daß sie vielmehr durch diese Real Bezeugung dieselbige zeitlich abgewendet sehen wöllen. Wissen sich aber fünfftens nicht zu erjnneren / daß in dem Vortrag einige zu Werckrichtung selbst schleuniger Mittel / vielweniger Vberfallens / Opprimirens vnnd Thathandlungen were gedacht worden / nur allein daß sie nicht zuverdencken / da sie zu Verhütung eusserster Ruin in jhrer Gegenverfassung verharren / vnd zumal dahin trachten / wie sie bey jhrer Religion erhalten werden möchten. So ferrn ist zum sechsten / daß sie einigen gewaltthätigen Procedirens mit Fug solten können bezüchtiget werden / oder auch daß eben die jenige gravamina, darinnen man keine Tractation zu leyden gedencket / dem Herkommen im Reich vnd dem aequilibrio solten zuwider seyn / weiln je keine gleichmässige Iustitia angeordnet werden kan / als wann ein gleiche Anzahl der Assessorn / Visitatorn vnd Revisorn verordnet / vnd also das jenige / so seyt dem Religionfrieden in Abgang gebracht / als ein decidirtes Werck gleichsamb wider restabilirt / vnd den Evangelischen in jhren territoriis gebillicht wird / so die Röm. Cathol. in dem jhrigen respectu mensae Domini, für rechtmässig behaupten. Worauf es zum siebenden mit Refusion der Thonawertischen Vnkosten bestanden / werden die Reichs Acta vnd commissiones außweisen: Aber vber dem Compositionwerck weiß man sich / Achtens / keins andern zu bescheiden / als daß vnder jüngstem Reichstag / Anno, &c. 1613. ex parte Evangelicorum auff gewisse praeparatorische puncta, nothwendige Erklärung gefolgt / seithero aber der ander Theil von Kays. Versprechnussen vnd selbst eygenem Einwilligen nichts mehr wissen wöllen. Mit den Privat Scribenten hat es neundtens diese Meynung / daß gleichwol viel derselben cum Priuilegiis & approbatione Superiorum, jre Schmähkarten trucken lassen / vñ hette man in deß Reichs Protocollis viel der beschwerlichen Anzüge vnnd bedrawlichen Reden vffzuweisen: Ist auch mehr als ein Classicum zuhanden gebracht / darauß die gefährliche Consilia zu verspüren / welche etwan auch durch die darauf erfolgte conatus gestärcket worden: Hingegen vnd zum zehenden ist von der Außtheil- vnd Preißgebung der Geistlichen Güter den Gesandten nichts wissend / hoffen aber jhrer Herrn Principalen Sincerirung werde höher als dergleichen Discurs geachtet werden. Welche Meynung es auch fürs eylffte mit den vbrigen Bedrawungen haben kan: Aber die von dem Stifft Würtzburg / zum zwölfften / geklagte Schäden seynd vorlängstẽ verantwortet / transigendo begeben / vnd durch ein sonderbare Contribution von den Vnderthunen widerumb erholt worden. An jetzo möchte zum dreyzehenden das Durchziehen der Soldaten auch etwas mitgenom̃en haben / nach dem die Landart an die Hand gegeben / die Evangelische aber seynd damit auch nicht verschont blieben: vnd ist solcher Schaden denen zuzumessen / die zu vnzeitigen Werbungen vorgenommen / vnnd dardurch die Gegenwerbung causirt haben. Wann es zum viertzehenden wider den Erbfeind zu thun / weren etwan die vorigen exempla der Geistlichen Armirung zu imitiren: Daß aber die Armantur im Reich / ehe man von einigem Feindt höret verantwortlicher weise solte vorgenommen worden seyn / sonderlich da man sich also bald getrennet / vnd andere Crayß exempla nicht agnosciren wollen / das ist bey vielen mißlich. Hingegen leichtlich zum fünfftzehenden zu demonstriren / was andern Theils von Spanischen / vnd der Teutschen Nation vbel gewogenem Volck für ein Anzahl durchkommen / vnd was für Bedrawungen sie auß gestossen / da hingegen weder Engell- noch Schottländer biß dato ins Reich geführet worden. Vnd hat man zum sechtzehenden auff der Correspond. Seit die excursiones, Meutereyen / Plündern vnd Einsfäll zugewarren / die bey dem Bayer. Crayß in acht gehabt / derowegen die gesampte Abwendung solcher schädlichen Fälle / oder vielmehr die Vnterlassung derselbẽ Beschädiger Einführung / für dz rathsambste gehalten / were auch solchs im Anfang verhütet wordẽ / so were vielleicht deß Bethlehem Gabors deducirter Einfall auch verbliebẽ. Thäten demnach J. Fürstl. D. der Sachen ein grosse Beförderung (wann je dißmahls zu derer Erklärung nicht zugelangen) da Sie auff Communication der Röm. Cathol. Resolution an vnsere Herrn in obgesetzten Puncten der Disarmirung / Einstellung fernerer Werbung vñ Durchzüg / auch Abhelffung der geklagten gravaminum fürderlich einschicken / weil je auff den Gegenfall Sie zuermessen / daß endlich ein jeder seine Noth. defension würcklich würde scheinen lassen / da man anderst den armen Vnderthanen deß beschwerlichen Lasts abhelffen / vnd sich in die natürliche Libertät vindiciren will / etc. Antwort Jhrer Fürstl. D. in Bayern auff der vnierten Ständ Gesandten Replica. Der Durchleuchtigste Fürst / rc. Hertzog Maximilian in Bayern / rc. hat abermaln vernom̃en / was auff jhr Erklärung der Correspondirenden vnirten Stände Abgesandte replicirt / vnd weiln

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Frederike Neuber, Marcus Baumgarten: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Das zweispaltige Layout wurde bei Transkription und Auszeichnung des Textes nicht berücksichtigt.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/352
Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 301. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/352>, abgerufen am 16.06.2024.