Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.Werck / welches schon vor 60. Jahren von vnsern Vorfahren ist angefangen worden / vnd hetten wir dasselb / wie sie gethan / auch vnderwegen lassen mögen / wann viel gemelter Bischoff durch seine böse Practicken vns nicht Vrsach gegeben hette / dasselbe zu vollenden: Darwider dann niemand zu sprechen hat / dieweil die Stadt / wie gemeldt / schon vor so langer Zeit vnder der Protection der Cron Franckreich gestanden / vnd niemand vns verargen kan / daß wir solche Mittel vor die Hand nehmen / welche wir zu erhaltung derselben für nöthig erachten. So erscheinet auch hierauß / wie vnbefugt der Bischoff sey in seiner Klag wegen der Citadell / dieweil vnderschiedliche Contracten zwischen vnsern Vorfahren vnnd den vorigen Bischoffen auffgerichtet / vnnd durch deß Bapst Bullen bestättiger worden / daß wann die angefangene Citadell würde außgefertigt werden / die Könige in Franckreich den München zu S. Vincent eine Kirch vnnd Closter / an einem andern Ort / auff jhren Kosten solten bawen lassen. Jhr Keys. M. Protetestation wider den Patriarchen zu Aquilien. Im Monat Augusto hat J. Keyserl. Mayest. dem Pabst eine Protestation wegen deß Patriarchats zu Aquilien durch dero Abgesandten / Albrecht Petlern / Herren zu Rudolphsberg / Röm. Keyserl. Mayest. Rath / insinuiren lassen / dieweil der Pabst einen Prelaten von Venedig mit gedachtem Patriarchat / dem Rechten zu wider / welches J. Keyserl. Mayest. auff denselben praetendirt / versehen hatte. Die Protestation ist folgenden Inhalts gewesen: Allerheiligster Vatter: Demnach das Keyserl. Recht auff die Kirch zu Aquilegien / welches Albrecht Petler / Herr zu Rudolphsberg / Röm. Keyserl. Mayest. Rath vnd Commissarius in dieser Sachen / schon 5. Jahr lang nach einander vor E. Heyligk. vnd der Versamlung der Herren Cardinäl / Bandini / Melini / S. Susannae / Magalotti / wie auch der Herren Prelaten Vulpii vnd Fagani / im Namen höchstgedachter Jhrer Keyserl. Mayest. vorgebracht vnd dargethan / keine Stadt noch Platz gehabt / vnd was die Cardinäl J. Keyserl. Mayest. zum besten fürgebracht haben / bey E. Heyligk. nicht mehr gefruchtet / als was D. Peter / Jhrer Keyserl. May. Rath vnd Gesandter / vnd besagter Commissarius / zu vnderschiedlichen mahlen / neben Vberantwortung der Keyserl. Schreiben / angehalten / sollicitirt vnd gebetten haben / auff welches nichts erfolgt / ohnangesehen Jhrer Keyser. Mayest. Forderung vnd Begehren nicht geringer zu achten / als etwa eines Italiänischen Fürsten vnd Graffen / welche Ew. Heyligk. nicht pflegt zu verachten noch zu verstossen / vnd der Römer Hofbißher nicht im Brauch gehabt / einem das Recht zu versagen vnd abzuschlagen: Es sich auch ansehen läst / als wann Ew. Heiligk. den Venedigern mehr gewogen were / als dem jetzregierenden Allerdurchleuchtigsten vnd Gottseligen Keyser Ferdinando dem Andern: vnd dann Ew. Heyl. die Sachen / so J. Keyserl. May. deroselben gutwillig vortragen lassen / in ein Disputat zeucht / vnd zweyffelhafftig machet / dadurch sie den Venedigern nicht geringen Fürschub thut / an statt sie der Gerechtigkeiten beystehen solte / da doch die Venediger obbemeltem Patriarchat drey Landschafften entzogen / Jhre Keyserliche Mayestät aber denselben mit Beneficien begabet / zu einem Fürstenthumb erhaben / vnd noch ferner bedencken wil / ja sich erbotten hat / Ew. Heyligk. die Stadt Aquilegien mit allem Anhang vnnd Zugehör zu vbergeben / wann sie nur einen trewen Mann / der ein geborner Teutscher vnd Jhrer Keyserlichen Mayestät Vnderthan were / zu einem Patriarchen erwehlen / vnnd jhm die Kirch daselbst anbefehlen wolte: Demnach auch weder die Herrschafft zu Venedig noch jemand anders einig Recht hat / das Beneficium Coadjutoris zu fordern / sondern solches / wie auch der Patriarchat selbsten / eintzig vnd allein in Ew. Heyl. Handen stehet / dieselbe aber der Venediger vermeynte Gründe dem Keyserlichen Commissario nicht communicirt hat / damit er dieselbe widerlegen / vnd Irer Keyserlichen Mayestät Recht / welches klar vnd vnläugbar ist / behaupten möchte / sondern dieselbe durch ein politische Klugheit verschwiegen: Vmb dieser Vrsachen willen / wo fern Ew. Heyl. bey jhrer ersten Meynung / welche nicht allein Jhrer Keyserl. Mayest. dem hochlöblichen Hauß Oesterreich / vnnd der gantzen Teutschen Nation praejudicirlich / sondern auch den Geist- vnd Weltlichen Rechtenzuwider ist / bleiben vnd steiff verharren wolte: so protestirt obgemelter Albrecht Petler / Herr zu Rudolphsberg / Keyserl. Mayestat Raht vnd Commissarius / hiemit außtrücklich / vnd im Namen höchstgedachter jhrer Keys. May. in der besten vnd träfftigsten Form / als es geschehen mag / doch dem Respect vnd Ehrerbietung / welche sie Ew. Heyl. vnd dem H. Apostolischen Stuel zu erzeigen schuldig ist / damit nichts benommen / daß alles / was Ew. Heyl. J. Keyserl. Mayest. vnd dem Heil. Röm. Reich zum Nachtheil werden thun vnd verordnen / für null / vngültig / ja für vnziemlich vnd vnbillig gehalten werden soll. So wil sich auch keines wegs gebüren / daß Ew. Heyl. welche in dieser Sach parthey ist / sich deß Richterampts wider J. Keyserl. May. anmasse / vnd den Venedigern beystehe / welche wider alles Göttliche vnd Menschliche Recht die Kirch zu Aquilegien beraubt haben. Vnd bezeuget mehr gemelter Commissarius hiemit Offentlich / daß die Venediger hinführo zu keinem Geistlichen oder Weltlichen Beneficio in dem Gebieth deß H. Röm. Reichs sollen zugelassen werden: Sokan vnd soll auch E. Heyl. nach dem stylo Curiae Romanae solche Vnerhr vnd Gewalt einem Rö. Keyser nicht anthun. Darneben protestirt mehrbesagter Commissarius / daß alles Einkommen dieses Patriarchats / welches in deß Reichs territorio sich befindet / sequestirt werden soll: Vnd ob wol die Geistlichkeit offtberürten Patriarchats Ew. Heyligk. vnderworffen ist / so stehet doch das weltliche J. Keys. May. zu; vnd dieweil bey den Teutschen das Geistliche ohne das Weltliche nicht bestehen kan / vnd die Stadt Aquilegien dem Reich Teutscher Nation ohne Widerred vnderworf- Werck / welches schon vor 60. Jahren von vnsern Vorfahren ist angefangen worden / vnd hetten wir dasselb / wie sie gethan / auch vnderwegen lassen mögen / wann viel gemelter Bischoff durch seine böse Practicken vns nicht Vrsach gegeben hette / dasselbe zu vollenden: Darwider dann niemand zu sprechen hat / dieweil die Stadt / wie gemeldt / schon vor so langer Zeit vnder der Protection der Cron Franckreich gestanden / vnd niemand vns verargen kan / daß wir solche Mittel vor die Hand nehmen / welche wir zu erhaltung derselben für nöthig erachten. So erscheinet auch hierauß / wie vnbefugt der Bischoff sey in seiner Klag wegen der Citadell / dieweil vnderschiedliche Contracten zwischen vnsern Vorfahren vnnd den vorigen Bischoffen auffgerichtet / vnnd durch deß Bapst Bullen bestättiger worden / daß wann die angefangene Citadell würde außgefertigt werden / die Könige in Franckreich den München zu S. Vincent eine Kirch vnnd Closter / an einem andern Ort / auff jhren Kosten solten bawen lassen. Jhr Keys. M. Protetestation wider den Patriarchẽ zu Aquilien. Im Monat Augusto hat J. Keyserl. Mayest. dem Pabst eine Protestation wegen deß Patriarchats zu Aquilien durch dero Abgesandten / Albrecht Petlern / Herren zu Rudolphsberg / Röm. Keyserl. Mayest. Rath / insinuiren lassen / dieweil der Pabst einen Prelaten von Venedig mit gedachtem Patriarchat / dem Rechten zu wider / welches J. Keyserl. Mayest. auff denselben praetendirt / versehen hatte. Die Protestation ist folgenden Inhalts gewesen: Allerheiligster Vatter: Demnach das Keyserl. Recht auff die Kirch zu Aquilegien / welches Albrecht Petler / Herr zu Rudolphsberg / Röm. Keyserl. Mayest. Rath vnd Commissarius in dieser Sachen / schon 5. Jahr lang nach einander vor E. Heyligk. vnd der Versamlung der Herren Cardinäl / Bandini / Melini / S. Susannae / Magalotti / wie auch der Herren Prelaten Vulpii vnd Fagani / im Namen höchstgedachter Jhrer Keyserl. Mayest. vorgebracht vnd dargethan / keine Stadt noch Platz gehabt / vnd was die Cardinäl J. Keyserl. Mayest. zum besten fürgebracht haben / bey E. Heyligk. nicht mehr gefruchtet / als was D. Peter / Jhrer Keyserl. May. Rath vnd Gesandter / vnd besagter Commissarius / zu vnderschiedlichen mahlen / neben Vberantwortung der Keyserl. Schreiben / angehalten / sollicitirt vnd gebetten haben / auff welches nichts erfolgt / ohnangesehen Jhrer Keyser. Mayest. Forderung vnd Begehren nicht geringer zu achten / als etwa eines Italiänischen Fürsten vnd Graffen / welche Ew. Heyligk. nicht pflegt zu verachten noch zu verstossen / vnd der Römer Hofbißher nicht im Brauch gehabt / einem das Recht zu versagen vnd abzuschlagen: Es sich auch ansehen läst / als wann Ew. Heiligk. den Venedigern mehr gewogen were / als dem jetzregierenden Allerdurchleuchtigsten vnd Gottseligen Keyser Ferdinando dem Andern: vnd dann Ew. Heyl. die Sachen / so J. Keyserl. May. deroselben gutwillig vortragen lassen / in ein Disputat zeucht / vnd zweyffelhafftig machet / dadurch sie den Venedigern nicht geringen Fürschub thut / an statt sie der Gerechtigkeiten beystehen solte / da doch die Venediger obbemeltem Patriarchat drey Landschafften entzogen / Jhre Keyserliche Mayestät aber denselben mit Beneficien begabet / zu einem Fürstenthumb erhaben / vnd noch ferner bedenckẽ wil / ja sich erbotten hat / Ew. Heyligk. die Stadt Aquilegien mit allem Anhang vnnd Zugehör zu vbergeben / wann sie nur einen trewen Mann / der ein geborner Teutscher vnd Jhrer Keyserlichen Mayestät Vnderthan were / zu einem Patriarchen erwehlen / vnnd jhm die Kirch daselbst anbefehlen wolte: Demnach auch weder die Herrschafft zu Venedig noch jemand anders einig Recht hat / das Beneficium Coadjutoris zu fordern / sondern solches / wie auch der Patriarchat selbsten / eintzig vnd allein in Ew. Heyl. Handen stehet / dieselbe aber der Venediger vermeynte Gründe dem Keyserlichen Commissario nicht communicirt hat / damit er dieselbe widerlegen / vnd Irer Keyserlichen Mayestät Recht / welches klar vnd vnläugbar ist / behaupten möchte / sondern dieselbe durch ein politische Klugheit verschwiegen: Vmb dieser Vrsachen willen / wo fern Ew. Heyl. bey jhrer ersten Meynung / welche nicht allein Jhrer Keyserl. Mayest. dem hochlöblichen Hauß Oesterreich / vnnd der gantzen Teutschen Nation praejudicirlich / sondern auch den Geist- vnd Weltlichen Rechtenzuwider ist / bleiben vnd steiff verharren wolte: so protestirt obgemelter Albrecht Petler / Herr zu Rudolphsberg / Keyserl. Mayestat Raht vnd Commissarius / hiemit außtrücklich / vnd im Namen höchstgedachter jhrer Keys. May. in der besten vnd träfftigsten Form / als es geschehen mag / doch dem Respect vnd Ehrerbietung / welche sie Ew. Heyl. vnd dem H. Apostolischen Stuel zu erzeigen schuldig ist / damit nichts benommen / daß alles / was Ew. Heyl. J. Keyserl. Mayest. vnd dem Heil. Röm. Reich zum Nachtheil werden thun vnd verordnen / für null / vngültig / ja für vnziemlich vnd vnbillig gehalten werden soll. So wil sich auch keines wegs gebüren / daß Ew. Heyl. welche in dieser Sach parthey ist / sich deß Richterampts wider J. Keyserl. May. anmasse / vnd den Venedigern beystehe / welche wider alles Göttliche vnd Menschliche Recht die Kirch zu Aquilegien beraubt haben. Vnd bezeuget mehr gemelter Commissarius hiemit Offentlich / daß die Venediger hinführo zu keinem Geistlichen oder Weltlichen Beneficio in dem Gebieth deß H. Röm. Reichs sollen zugelassen werden: Sokan vnd soll auch E. Heyl. nach dem stylo Curiae Romanae solche Vnerhr vnd Gewalt einem Rö. Keyser nicht anthun. Darneben protestirt mehrbesagter Commissarius / daß alles Einkom̃en dieses Patriarchats / welches in deß Reichs territorio sich befindet / sequestirt werden soll: Vnd ob wol die Geistlichkeit offtberürten Patriarchats Ew. Heyligk. vnderworffen ist / so stehet doch das weltliche J. Keys. May. zu; vnd dieweil bey den Teutschen das Geistliche ohne das Weltliche nicht bestehen kan / vnd die Stadt Aquilegien dem Reich Teutscher Nation ohne Widerred vnderworf- <TEI> <text> <body> <div> <div> <p><pb facs="#f1427" n="1280"/> Werck / welches schon vor 60. Jahren von vnsern Vorfahren ist angefangen worden / vnd hetten wir dasselb / wie sie gethan / auch vnderwegen lassen mögen / wann viel gemelter Bischoff durch seine böse Practicken vns nicht Vrsach gegeben hette / dasselbe zu vollenden: Darwider dann niemand zu sprechen hat / dieweil die Stadt / wie gemeldt / schon vor so langer Zeit vnder der Protection der Cron Franckreich gestanden / vnd niemand vns verargen kan / daß wir solche Mittel vor die Hand nehmen / welche wir zu erhaltung derselben für nöthig erachten. So erscheinet auch hierauß / wie vnbefugt der Bischoff sey in seiner Klag wegen der Citadell / dieweil vnderschiedliche Contracten zwischen vnsern Vorfahren vnnd den vorigen Bischoffen auffgerichtet / vnnd durch deß Bapst Bullen bestättiger worden / daß wann die angefangene Citadell würde außgefertigt werden / die Könige in Franckreich den München zu S. Vincent eine Kirch vnnd Closter / an einem andern Ort / auff jhren Kosten solten bawen lassen.</p> <p><note place="left">Jhr Keys. M. Protetestation wider den Patriarchẽ zu Aquilien.</note> Im Monat Augusto hat J. Keyserl. Mayest. dem Pabst eine Protestation wegen deß Patriarchats zu Aquilien durch dero Abgesandten / Albrecht Petlern / Herren zu Rudolphsberg / Röm. Keyserl. Mayest. Rath / insinuiren lassen / dieweil der Pabst einen Prelaten von Venedig mit gedachtem Patriarchat / dem Rechten zu wider / welches J. Keyserl. Mayest. auff denselben praetendirt / versehen hatte. Die Protestation ist folgenden Inhalts gewesen: Allerheiligster Vatter: Demnach das Keyserl. Recht auff die Kirch zu Aquilegien / welches Albrecht Petler / Herr zu Rudolphsberg / Röm. Keyserl. Mayest. Rath vnd Commissarius in dieser Sachen / schon 5. Jahr lang nach einander vor E. Heyligk. vnd der Versamlung der Herren Cardinäl / Bandini / Melini / S. Susannae / Magalotti / wie auch der Herren Prelaten Vulpii vnd Fagani / im Namen höchstgedachter Jhrer Keyserl. Mayest. vorgebracht vnd dargethan / keine Stadt noch Platz gehabt / vnd was die Cardinäl J. Keyserl. Mayest. zum besten fürgebracht haben / bey E. Heyligk. nicht mehr gefruchtet / als was D. Peter / Jhrer Keyserl. May. Rath vnd Gesandter / vnd besagter Commissarius / zu vnderschiedlichen mahlen / neben Vberantwortung der Keyserl. Schreiben / angehalten / sollicitirt vnd gebetten haben / auff welches nichts erfolgt / ohnangesehen Jhrer Keyser. Mayest. Forderung vnd Begehren nicht geringer zu achten / als etwa eines Italiänischen Fürsten vnd Graffen / welche Ew. Heyligk. nicht pflegt zu verachten noch zu verstossen / vnd der Römer Hofbißher nicht im Brauch gehabt / einem das Recht zu versagen vnd abzuschlagen: Es sich auch ansehen läst / als wann Ew. Heiligk. den Venedigern mehr gewogen were / als dem jetzregierenden Allerdurchleuchtigsten vnd Gottseligen Keyser Ferdinando dem Andern: vnd dann Ew. Heyl. die Sachen / so J. Keyserl. May. deroselben gutwillig vortragen lassen / in ein Disputat zeucht / vnd zweyffelhafftig machet / dadurch sie den Venedigern nicht geringen Fürschub thut / an statt sie der Gerechtigkeiten beystehen solte / da doch die Venediger obbemeltem Patriarchat drey Landschafften entzogen / Jhre Keyserliche Mayestät aber denselben mit Beneficien begabet / zu einem Fürstenthumb erhaben / vnd noch ferner bedenckẽ wil / ja sich erbotten hat / Ew. Heyligk. die Stadt Aquilegien mit allem Anhang vnnd Zugehör zu vbergeben / wann sie nur einen trewen Mann / der ein geborner Teutscher vnd Jhrer Keyserlichen Mayestät Vnderthan were / zu einem Patriarchen erwehlen / vnnd jhm die Kirch daselbst anbefehlen wolte: Demnach auch weder die Herrschafft zu Venedig noch jemand anders einig Recht hat / das Beneficium Coadjutoris zu fordern / sondern solches / wie auch der Patriarchat selbsten / eintzig vnd allein in Ew. Heyl. Handen stehet / dieselbe aber der Venediger vermeynte Gründe dem Keyserlichen Commissario nicht communicirt hat / damit er dieselbe widerlegen / vnd Irer Keyserlichen Mayestät Recht / welches klar vnd vnläugbar ist / behaupten möchte / sondern dieselbe durch ein politische Klugheit verschwiegen: Vmb dieser Vrsachen willen / wo fern Ew. Heyl. bey jhrer ersten Meynung / welche nicht allein Jhrer Keyserl. Mayest. dem hochlöblichen Hauß Oesterreich / vnnd der gantzen Teutschen Nation praejudicirlich / sondern auch den Geist- vnd Weltlichen Rechtenzuwider ist / bleiben vnd steiff verharren wolte: so protestirt obgemelter Albrecht Petler / Herr zu Rudolphsberg / Keyserl. Mayestat Raht vnd Commissarius / hiemit außtrücklich / vnd im Namen höchstgedachter jhrer Keys. May. in der besten vnd träfftigsten Form / als es geschehen mag / doch dem Respect vnd Ehrerbietung / welche sie Ew. Heyl. vnd dem H. Apostolischen Stuel zu erzeigen schuldig ist / damit nichts benommen / daß alles / was Ew. Heyl. J. Keyserl. Mayest. vnd dem Heil. Röm. Reich zum Nachtheil werden thun vnd verordnen / für null / vngültig / ja für vnziemlich vnd vnbillig gehalten werden soll. So wil sich auch keines wegs gebüren / daß Ew. Heyl. welche in dieser Sach parthey ist / sich deß Richterampts wider J. Keyserl. May. anmasse / vnd den Venedigern beystehe / welche wider alles Göttliche vnd Menschliche Recht die Kirch zu Aquilegien beraubt haben. Vnd bezeuget mehr gemelter Commissarius hiemit Offentlich / daß die Venediger hinführo zu keinem Geistlichen oder Weltlichen Beneficio in dem Gebieth deß H. Röm. Reichs sollen zugelassen werden: Sokan vnd soll auch E. Heyl. nach dem stylo Curiae Romanae solche Vnerhr vnd Gewalt einem Rö. Keyser nicht anthun. Darneben protestirt mehrbesagter Commissarius / daß alles Einkom̃en dieses Patriarchats / welches in deß Reichs territorio sich befindet / sequestirt werden soll: Vnd ob wol die Geistlichkeit offtberürten Patriarchats Ew. Heyligk. vnderworffen ist / so stehet doch das weltliche J. Keys. May. zu; vnd dieweil bey den Teutschen das Geistliche ohne das Weltliche nicht bestehen kan / vnd die Stadt Aquilegien dem Reich Teutscher Nation ohne Widerred vnderworf- </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [1280/1427]
Werck / welches schon vor 60. Jahren von vnsern Vorfahren ist angefangen worden / vnd hetten wir dasselb / wie sie gethan / auch vnderwegen lassen mögen / wann viel gemelter Bischoff durch seine böse Practicken vns nicht Vrsach gegeben hette / dasselbe zu vollenden: Darwider dann niemand zu sprechen hat / dieweil die Stadt / wie gemeldt / schon vor so langer Zeit vnder der Protection der Cron Franckreich gestanden / vnd niemand vns verargen kan / daß wir solche Mittel vor die Hand nehmen / welche wir zu erhaltung derselben für nöthig erachten. So erscheinet auch hierauß / wie vnbefugt der Bischoff sey in seiner Klag wegen der Citadell / dieweil vnderschiedliche Contracten zwischen vnsern Vorfahren vnnd den vorigen Bischoffen auffgerichtet / vnnd durch deß Bapst Bullen bestättiger worden / daß wann die angefangene Citadell würde außgefertigt werden / die Könige in Franckreich den München zu S. Vincent eine Kirch vnnd Closter / an einem andern Ort / auff jhren Kosten solten bawen lassen.
Im Monat Augusto hat J. Keyserl. Mayest. dem Pabst eine Protestation wegen deß Patriarchats zu Aquilien durch dero Abgesandten / Albrecht Petlern / Herren zu Rudolphsberg / Röm. Keyserl. Mayest. Rath / insinuiren lassen / dieweil der Pabst einen Prelaten von Venedig mit gedachtem Patriarchat / dem Rechten zu wider / welches J. Keyserl. Mayest. auff denselben praetendirt / versehen hatte. Die Protestation ist folgenden Inhalts gewesen: Allerheiligster Vatter: Demnach das Keyserl. Recht auff die Kirch zu Aquilegien / welches Albrecht Petler / Herr zu Rudolphsberg / Röm. Keyserl. Mayest. Rath vnd Commissarius in dieser Sachen / schon 5. Jahr lang nach einander vor E. Heyligk. vnd der Versamlung der Herren Cardinäl / Bandini / Melini / S. Susannae / Magalotti / wie auch der Herren Prelaten Vulpii vnd Fagani / im Namen höchstgedachter Jhrer Keyserl. Mayest. vorgebracht vnd dargethan / keine Stadt noch Platz gehabt / vnd was die Cardinäl J. Keyserl. Mayest. zum besten fürgebracht haben / bey E. Heyligk. nicht mehr gefruchtet / als was D. Peter / Jhrer Keyserl. May. Rath vnd Gesandter / vnd besagter Commissarius / zu vnderschiedlichen mahlen / neben Vberantwortung der Keyserl. Schreiben / angehalten / sollicitirt vnd gebetten haben / auff welches nichts erfolgt / ohnangesehen Jhrer Keyser. Mayest. Forderung vnd Begehren nicht geringer zu achten / als etwa eines Italiänischen Fürsten vnd Graffen / welche Ew. Heyligk. nicht pflegt zu verachten noch zu verstossen / vnd der Römer Hofbißher nicht im Brauch gehabt / einem das Recht zu versagen vnd abzuschlagen: Es sich auch ansehen läst / als wann Ew. Heiligk. den Venedigern mehr gewogen were / als dem jetzregierenden Allerdurchleuchtigsten vnd Gottseligen Keyser Ferdinando dem Andern: vnd dann Ew. Heyl. die Sachen / so J. Keyserl. May. deroselben gutwillig vortragen lassen / in ein Disputat zeucht / vnd zweyffelhafftig machet / dadurch sie den Venedigern nicht geringen Fürschub thut / an statt sie der Gerechtigkeiten beystehen solte / da doch die Venediger obbemeltem Patriarchat drey Landschafften entzogen / Jhre Keyserliche Mayestät aber denselben mit Beneficien begabet / zu einem Fürstenthumb erhaben / vnd noch ferner bedenckẽ wil / ja sich erbotten hat / Ew. Heyligk. die Stadt Aquilegien mit allem Anhang vnnd Zugehör zu vbergeben / wann sie nur einen trewen Mann / der ein geborner Teutscher vnd Jhrer Keyserlichen Mayestät Vnderthan were / zu einem Patriarchen erwehlen / vnnd jhm die Kirch daselbst anbefehlen wolte: Demnach auch weder die Herrschafft zu Venedig noch jemand anders einig Recht hat / das Beneficium Coadjutoris zu fordern / sondern solches / wie auch der Patriarchat selbsten / eintzig vnd allein in Ew. Heyl. Handen stehet / dieselbe aber der Venediger vermeynte Gründe dem Keyserlichen Commissario nicht communicirt hat / damit er dieselbe widerlegen / vnd Irer Keyserlichen Mayestät Recht / welches klar vnd vnläugbar ist / behaupten möchte / sondern dieselbe durch ein politische Klugheit verschwiegen: Vmb dieser Vrsachen willen / wo fern Ew. Heyl. bey jhrer ersten Meynung / welche nicht allein Jhrer Keyserl. Mayest. dem hochlöblichen Hauß Oesterreich / vnnd der gantzen Teutschen Nation praejudicirlich / sondern auch den Geist- vnd Weltlichen Rechtenzuwider ist / bleiben vnd steiff verharren wolte: so protestirt obgemelter Albrecht Petler / Herr zu Rudolphsberg / Keyserl. Mayestat Raht vnd Commissarius / hiemit außtrücklich / vnd im Namen höchstgedachter jhrer Keys. May. in der besten vnd träfftigsten Form / als es geschehen mag / doch dem Respect vnd Ehrerbietung / welche sie Ew. Heyl. vnd dem H. Apostolischen Stuel zu erzeigen schuldig ist / damit nichts benommen / daß alles / was Ew. Heyl. J. Keyserl. Mayest. vnd dem Heil. Röm. Reich zum Nachtheil werden thun vnd verordnen / für null / vngültig / ja für vnziemlich vnd vnbillig gehalten werden soll. So wil sich auch keines wegs gebüren / daß Ew. Heyl. welche in dieser Sach parthey ist / sich deß Richterampts wider J. Keyserl. May. anmasse / vnd den Venedigern beystehe / welche wider alles Göttliche vnd Menschliche Recht die Kirch zu Aquilegien beraubt haben. Vnd bezeuget mehr gemelter Commissarius hiemit Offentlich / daß die Venediger hinführo zu keinem Geistlichen oder Weltlichen Beneficio in dem Gebieth deß H. Röm. Reichs sollen zugelassen werden: Sokan vnd soll auch E. Heyl. nach dem stylo Curiae Romanae solche Vnerhr vnd Gewalt einem Rö. Keyser nicht anthun. Darneben protestirt mehrbesagter Commissarius / daß alles Einkom̃en dieses Patriarchats / welches in deß Reichs territorio sich befindet / sequestirt werden soll: Vnd ob wol die Geistlichkeit offtberürten Patriarchats Ew. Heyligk. vnderworffen ist / so stehet doch das weltliche J. Keys. May. zu; vnd dieweil bey den Teutschen das Geistliche ohne das Weltliche nicht bestehen kan / vnd die Stadt Aquilegien dem Reich Teutscher Nation ohne Widerred vnderworf-
Jhr Keys. M. Protetestation wider den Patriarchẽ zu Aquilien.
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