Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.schreckliche Macht Jhrer Mayestät / ja einer jedwederer Provintz förchten müssen: Zugeschweigen deß Nutzens so auß der Correspondentz welche die Länder vnter sich haben zu verhoffen / daß nemblich vermittelst dieser Vereinigung / die Gemüther der Vnderthanen / wegen gemeinen Intereß / einander näher werden zugethan / darneben dieselbe Freundschafften vnnd guten Verstandt / so sich zwischen den angräntzenden vnnd im Nothfall einander beyzuspringen gehaltenen Landen verhelt / vnter allen Jhrer Mayestäl vnterthäntgen Provintzien wird können erhalten werden / eben also / wie sonsten einer den andern lieb hat vnd für seinen Freund helt / auß keiner anderer Vrsachen dann daß er in seiner Noth von demselben Beystands vnnd Hülff zugewarten hat / demselben auch hingegen gern beystehen wil / also daß sie beyde vermittelst dieser Hoffnung / oder vielmehr Versicherung / welche allein auß solchem verein herkompt / wie Brüder vnd Glieder eines Leibs sicher leben können. Vnd wiewol alle Provintzien ins gemein gehalten vnnd schuldig seynd / daferrn etwa eine von dem Feind angefochten würde / derselben mit Hülff beyzuspringen: ist doch solche Hülff willkührlich / vnnd haben die Provintzien zu setzen vnnd zu schliessen was ein jedwedere hiebey thun wölle / als welche nicht recht vereinigt vnd einander auff gewisse Maaß verbunden / dahero nicht viel Fruchts zu gewarten / wie wir dann solches täglich sehen / vnnd da hierinn nicht besser Ordnung gemacht wird / ins künfftig noch mehr sehen werden: wie dann gewiß / daß solche willkührliche Freundschafft vnd Verbündnussen anders keinen Nachtruck haben dann so viel dem jenigen / zu dessen Willkühr es stehet / vnnd von dem man gleichwol immittelst nöthige Hülff gewärtig ist / beliebet: Welcher Vnraht allein daher flenst / vnd vns jetzo auff dem Halß ligt / weil die Landschafften mit einem engen Bandt / welches zu vnserer Erhaltung gantz nöthig / einander nit zugethan seynd. So ist es auch ein solches Werck / welches streckt vnd gereicht zu Erhaltung der Catholischen Religion / derowegen Jhr. Mayest. nicht allein in jhren / sondern auch andern Landen / da gemeldte Religion in Gefahr gestanden / vnd ohne Jhr. May. Hülff vielleicht gantz were zu scheitern gangen / so grosse Vnkosten angewendet: Da nun jetzo durch gleichförmige Mittel so wol Jhr. Mayest. Provintzien in gemein als einer jedern besonder hierinn kan Rath gefunden werden / zu Gottes Ehr / vnnd Ruhe seiner Kirchen: welches der einige Zweck ist / dahin gegenwärtiger Vorschlag gerichtet. Wann nun vnsere Feinde jhnen hoch angelegen seyn lassen jhre Vnion vnd Verein vnter vnterschiedlicher Fürsten vnnd Polentaten Panier außzustrecken / allein zu dem End / daß der rechte Gottesdienst möge auffgehebt / vnd Jh. M. Monarchey vnd Gebieth möchte gekräncket werden / wie dann jhre Verbündnussen solches offentlich an Tag geben: Warumb solten wir jhnen hierinn etwas bevor geben / die wir billich vnsere gemeine Wolfahrt erhalten / vnd als die jenige / so vnter eines Herrn Gebieth stehen / vnsere Macht zusammen setzen / vnd das böse Vornehmen deren / welche ohne einige Vrsach Jhrer Mayest. vnd dero Vnderthanen / so wol heimblich als offentlich / zu Wasser vnd Land / all Vbels zuzufügen gedencken / hintertreiben. Das jenige nun / was bißhero angezogen zu behaupten vnnd zu bekräfftigen / ist zu bedencken / daß das Königreich Arragon vnd andere Jhrer M. Königreichen / bißhero in gutem Fried gelebt / vnd noch / weil sie durch die Mitteln vnd Macht deß Königreichs Castilien beschirmet worden / darneben die Feind so sie sonst pflegten anzuspringen / jhre Macht auff diese (Niderländische) vnd andere Jh. May. Provintzien gewendet / da obgemeldte Königreichen bey diesem jhrem guten Zustandt / Ruhe vnd Fried / das wenigste nicht zu jhrer eygner Beschirmung / oder zu Hülff der anderen Provintzien / welche deß Feindes Macht haben abkehren müssen / außgelegt / hingegen aber Castilien bißhero mehr dann 200. Millionen angewendet / wie dann auch diese Niderl. Provintzien alles gethan was jhnen müglich gewesen / daher sie auch noch in grossem Last vnd Vngelegenheit stecken / vnd viel zu leyden haben. Weil nun oberwehnte Königreich vnd Landen so deß Friedens ein geraume Zeit genossen / da hingegen andere die Spitz abbeissen / vnd zu jhrer vnd jener Erhaltung ein vngläubliches Gelt haben anwenden müssen / selbst vor vnbillich erachtet / jhnen forthin mit gemeiner Hülff nicht beyzuspringen / als haben sie sich gutwillig in diese Vnion eingelassen / insonderheit die Königreichen Arragon / Valentz / Sardinia / Majorica / rc. ist auch kein zweiffel / so bald den andern diese Proposition von Jh. May. abgeordneten wird vorgetragen seyn / sie werden ohne Verzug auch darzu verstehen. Dieser Vorschlag ist Christlich / vnd kan mit keinem Fug verworffen werben / weil all vnd jede Königreich vnd Landschafften schuldig seye jhrem König vnd Herrn die hülffliche Hand zu bieten. So ist es auch zumal billich / daß die Königreich vnd Landschafften / welche bißhero deß Friedens genossen vnd noch / solche Gutthat erkennen vnd vergelten: sintemal es dem Göttlich vnnd Menschlichen Rechten zuwider / auch ein grosse Vndanckbarkeit seyn würde / an die jenige nichts anwenden wollen / welche das jhrige nicht gespart / ja nicht allein Gelt vnd Gut / sondern auch jhr Blut selbst auffgestzt / vnd also den andern Ruhe vnd Fried erhalten haben. Es will sich einem edlen vnnd dapffern Herrn nicht gebühren / ja es würde ein vnerhörte Vndanckbatkeit seyn / den jenigen nicht zu helffen / deren Hülff vnnd Beystands wir so fruchtbarlich genossen: Vnd würden wir vns selbst im Liecht stehen / wann wir diesen so recht-vnd billichmässigen Vorschlag verwerffen würden. Was kan auch weniger abgeschlagen werden / wann an ein Königreich oder Land im Nahmen schreckliche Macht Jhrer Mayestät / ja einer jedwederer Provintz förchten müssen: Zugeschweigen deß Nutzens so auß der Correspondentz welche die Länder vnter sich haben zu verhoffen / daß nemblich vermittelst dieser Vereinigung / die Gemüther der Vnderthanen / wegen gemeinen Intereß / einander näher werden zugethan / darneben dieselbe Freundschafften vnnd guten Verstandt / so sich zwischen den angräntzenden vnnd im Nothfall einander beyzuspringen gehaltenen Landen verhelt / vnter allen Jhrer Mayestäl vnterthäntgen Provintzien wird können erhalten werden / eben also / wie sonsten einer den andern lieb hat vnd für seinen Freund helt / auß keiner anderer Vrsachen dann daß er in seiner Noth von demselben Beystands vnnd Hülff zugewarten hat / demselben auch hingegen gern beystehen wil / also daß sie beyde vermittelst dieser Hoffnung / oder vielmehr Versicherung / welche allein auß solchem verein herkompt / wie Brüder vnd Glieder eines Leibs sicher leben können. Vnd wiewol alle Provintzien ins gemein gehalten vnnd schuldig seynd / daferrn etwa eine von dem Feind angefochten würde / derselben mit Hülff beyzuspringen: ist doch solche Hülff willkührlich / vnnd haben die Provintzien zu setzen vnnd zu schliessen was ein jedwedere hiebey thun wölle / als welche nicht recht vereinigt vnd einander auff gewisse Maaß verbunden / dahero nicht viel Fruchts zu gewarten / wie wir dann solches täglich sehen / vnnd da hierinn nicht besser Ordnung gemacht wird / ins künfftig noch mehr sehen werden: wie dann gewiß / daß solche willkührliche Freundschafft vnd Verbündnussen anders keinen Nachtruck haben dann so viel dem jenigen / zu dessen Willkühr es stehet / vnnd von dem man gleichwol immittelst nöthige Hülff gewärtig ist / beliebet: Welcher Vnraht allein daher flenst / vnd vns jetzo auff dem Halß ligt / weil die Landschafften mit einem engen Bandt / welches zu vnserer Erhaltung gantz nöthig / einander nit zugethan seynd. So ist es auch ein solches Werck / welches streckt vnd gereicht zu Erhaltung der Catholischen Religion / derowegen Jhr. Mayest. nicht allein in jhren / sondern auch andern Landen / da gemeldte Religion in Gefahr gestanden / vnd ohne Jhr. May. Hülff vielleicht gantz were zu scheitern gangen / so grosse Vnkosten angewendet: Da nun jetzo durch gleichförmige Mittel so wol Jhr. Mayest. Provintzien in gemein als einer jedern besonder hierinn kan Rath gefunden werden / zu Gottes Ehr / vnnd Ruhe seiner Kirchen: welches der einige Zweck ist / dahin gegenwärtiger Vorschlag gerichtet. Wann nun vnsere Feinde jhnen hoch angelegen seyn lassen jhre Vnion vnd Verein vnter vnterschiedlicher Fürsten vnnd Polentaten Panier außzustrecken / allein zu dem End / daß der rechte Gottesdienst möge auffgehebt / vnd Jh. M. Monarchey vnd Gebieth möchte gekräncket werden / wie dann jhre Verbündnussen solches offentlich an Tag geben: Warumb solten wir jhnen hierinn etwas bevor geben / die wir billich vnsere gemeine Wolfahrt erhalten / vnd als die jenige / so vnter eines Herrn Gebieth stehen / vnsere Macht zusammen setzen / vnd das böse Vornehmen deren / welche ohne einige Vrsach Jhrer Mayest. vnd dero Vnderthanen / so wol heimblich als offentlich / zu Wasser vnd Land / all Vbels zuzufügen gedencken / hintertreiben. Das jenige nun / was bißhero angezogen zu behaupten vnnd zu bekräfftigen / ist zu bedencken / daß das Königreich Arragon vnd andere Jhrer M. Königreichen / bißhero in gutem Fried gelebt / vnd noch / weil sie durch die Mitteln vnd Macht deß Königreichs Castilien beschirmet worden / darneben die Feind so sie sonst pflegten anzuspringen / jhre Macht auff diese (Niderländische) vnd andere Jh. May. Provintzien gewendet / da obgemeldte Königreichen bey diesem jhrem guten Zustandt / Ruhe vnd Fried / das wenigste nicht zu jhrer eygner Beschirmung / oder zu Hülff der anderen Provintzien / welche deß Feindes Macht haben abkehren müssen / außgelegt / hingegen aber Castilien bißhero mehr dann 200. Millionen angewendet / wie dann auch diese Niderl. Provintzien alles gethan was jhnen müglich gewesen / daher sie auch noch in grossem Last vnd Vngelegenheit stecken / vnd viel zu leyden haben. Weil nun oberwehnte Königreich vnd Landen so deß Friedens ein geraume Zeit genossen / da hingegen andere die Spitz abbeissen / vnd zu jhrer vnd jener Erhaltung ein vngläubliches Gelt haben anwenden müssen / selbst vor vnbillich erachtet / jhnen forthin mit gemeiner Hülff nicht beyzuspringen / als haben sie sich gutwillig in diese Vnion eingelassen / insonderheit die Königreichen Arragon / Valentz / Sardinia / Majorica / rc. ist auch kein zweiffel / so bald den andern diese Proposition von Jh. May. abgeordneten wird vorgetragen seyn / sie werden ohne Verzug auch darzu verstehen. Dieser Vorschlag ist Christlich / vnd kan mit keinem Fug verworffen werben / weil all vnd jede Königreich vnd Landschafften schuldig seye jhrem König vnd Herrn die hülffliche Hand zu bieten. So ist es auch zumal billich / daß die Königreich vnd Landschafften / welche bißhero deß Friedens genossen vnd noch / solche Gutthat erkennen vnd vergelten: sintemal es dem Göttlich vnnd Menschlichen Rechten zuwider / auch ein grosse Vndanckbarkeit seyn würde / an die jenige nichts anwenden wollen / welche das jhrige nicht gespart / ja nicht allein Gelt vnd Gut / sondern auch jhr Blut selbst auffgestzt / vnd also den andern Ruhe vnd Fried erhalten haben. Es will sich einem edlen vnnd dapffern Herrn nicht gebühren / ja es würde ein vnerhörte Vndanckbatkeit seyn / den jenigen nicht zu helffen / deren Hülff vnnd Beystands wir so fruchtbarlich genossen: Vnd würden wir vns selbst im Liecht stehen / wann wir diesen so recht-vnd billichmässigen Vorschlag verwerffen würden. 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Mayest. nicht allein in jhren / sondern auch andern Landen / da gemeldte Religion in Gefahr gestanden / vnd ohne Jhr. May. Hülff vielleicht gantz were zu scheitern gangen / so grosse Vnkosten angewendet: Da nun jetzo durch gleichförmige Mittel so wol Jhr. Mayest. Provintzien in gemein als einer jedern besonder hierinn kan Rath gefunden werden / zu Gottes Ehr / vnnd Ruhe seiner Kirchen: welches der einige Zweck ist / dahin gegenwärtiger Vorschlag gerichtet.</p> <p>Wann nun vnsere Feinde jhnen hoch angelegen seyn lassen jhre Vnion vnd Verein vnter vnterschiedlicher Fürsten vnnd Polentaten Panier außzustrecken / allein zu dem End / daß der rechte Gottesdienst möge auffgehebt / vnd Jh. M. Monarchey vnd Gebieth möchte gekräncket werden / wie dann jhre Verbündnussen solches offentlich an Tag geben: Warumb solten wir jhnen hierinn etwas bevor geben / die wir billich vnsere gemeine Wolfahrt erhalten / vnd als die jenige / so vnter eines Herrn Gebieth stehen / vnsere Macht zusammen setzen / vnd das böse Vornehmen deren / welche ohne einige Vrsach Jhrer Mayest. vnd dero Vnderthanen / so wol heimblich als offentlich / zu Wasser vnd Land / all Vbels zuzufügen gedencken / hintertreiben.</p> <p>Das jenige nun / was bißhero angezogen zu behaupten vnnd zu bekräfftigen / ist zu bedencken / daß das Königreich Arragon vnd andere Jhrer M. Königreichen / bißhero in gutem Fried gelebt / vnd noch / weil sie durch die Mitteln vnd Macht deß Königreichs Castilien beschirmet worden / darneben die Feind so sie sonst pflegten anzuspringen / jhre Macht auff diese (Niderländische) vnd andere Jh. May. Provintzien gewendet / da obgemeldte Königreichen bey diesem jhrem guten Zustandt / Ruhe vnd Fried / das wenigste nicht zu jhrer eygner Beschirmung / oder zu Hülff der anderen Provintzien / welche deß Feindes Macht haben abkehren müssen / außgelegt / hingegen aber Castilien bißhero mehr dann 200. Millionen angewendet / wie dann auch diese Niderl. Provintzien alles gethan was jhnen müglich gewesen / daher sie auch noch in grossem Last vnd Vngelegenheit stecken / vnd viel zu leyden haben.</p> <p>Weil nun oberwehnte Königreich vnd Landen so deß Friedens ein geraume Zeit genossen / da hingegen andere die Spitz abbeissen / vnd zu jhrer vnd jener Erhaltung ein vngläubliches Gelt haben anwenden müssen / selbst vor vnbillich erachtet / jhnen forthin mit gemeiner Hülff nicht beyzuspringen / als haben sie sich gutwillig in diese Vnion eingelassen / insonderheit die Königreichen Arragon / Valentz / Sardinia / Majorica / rc. ist auch kein zweiffel / so bald den andern diese Proposition von Jh. May. abgeordneten wird vorgetragen seyn / sie werden ohne Verzug auch darzu verstehen.</p> <p>Dieser Vorschlag ist Christlich / vnd kan mit keinem Fug verworffen werben / weil all vnd jede Königreich vnd Landschafften schuldig seye jhrem König vnd Herrn die hülffliche Hand zu bieten. So ist es auch zumal billich / daß die Königreich vnd Landschafften / welche bißhero deß Friedens genossen vnd noch / solche Gutthat erkennen vnd vergelten: sintemal es dem Göttlich vnnd Menschlichen Rechten zuwider / auch ein grosse Vndanckbarkeit seyn würde / an die jenige nichts anwenden wollen / welche das jhrige nicht gespart / ja nicht allein Gelt vnd Gut / sondern auch jhr Blut selbst auffgestzt / vnd also den andern Ruhe vnd Fried erhalten haben. Es will sich einem edlen vnnd dapffern Herrn nicht gebühren / ja es würde ein vnerhörte Vndanckbatkeit seyn / den jenigen nicht zu helffen / deren Hülff vnnd Beystands wir so fruchtbarlich genossen: Vnd würden wir vns selbst im Liecht stehen / wann wir diesen so recht-vnd billichmässigen Vorschlag verwerffen würden.</p> <p>Was kan auch weniger abgeschlagen werden / wann an ein Königreich oder Land im Nahmen </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [1183/1330]
schreckliche Macht Jhrer Mayestät / ja einer jedwederer Provintz förchten müssen: Zugeschweigen deß Nutzens so auß der Correspondentz welche die Länder vnter sich haben zu verhoffen / daß nemblich vermittelst dieser Vereinigung / die Gemüther der Vnderthanen / wegen gemeinen Intereß / einander näher werden zugethan / darneben dieselbe Freundschafften vnnd guten Verstandt / so sich zwischen den angräntzenden vnnd im Nothfall einander beyzuspringen gehaltenen Landen verhelt / vnter allen Jhrer Mayestäl vnterthäntgen Provintzien wird können erhalten werden / eben also / wie sonsten einer den andern lieb hat vnd für seinen Freund helt / auß keiner anderer Vrsachen dann daß er in seiner Noth von demselben Beystands vnnd Hülff zugewarten hat / demselben auch hingegen gern beystehen wil / also daß sie beyde vermittelst dieser Hoffnung / oder vielmehr Versicherung / welche allein auß solchem verein herkompt / wie Brüder vnd Glieder eines Leibs sicher leben können.
Vnd wiewol alle Provintzien ins gemein gehalten vnnd schuldig seynd / daferrn etwa eine von dem Feind angefochten würde / derselben mit Hülff beyzuspringen: ist doch solche Hülff willkührlich / vnnd haben die Provintzien zu setzen vnnd zu schliessen was ein jedwedere hiebey thun wölle / als welche nicht recht vereinigt vnd einander auff gewisse Maaß verbunden / dahero nicht viel Fruchts zu gewarten / wie wir dann solches täglich sehen / vnnd da hierinn nicht besser Ordnung gemacht wird / ins künfftig noch mehr sehen werden: wie dann gewiß / daß solche willkührliche Freundschafft vnd Verbündnussen anders keinen Nachtruck haben dann so viel dem jenigen / zu dessen Willkühr es stehet / vnnd von dem man gleichwol immittelst nöthige Hülff gewärtig ist / beliebet: Welcher Vnraht allein daher flenst / vnd vns jetzo auff dem Halß ligt / weil die Landschafften mit einem engen Bandt / welches zu vnserer Erhaltung gantz nöthig / einander nit zugethan seynd.
So ist es auch ein solches Werck / welches streckt vnd gereicht zu Erhaltung der Catholischen Religion / derowegen Jhr. Mayest. nicht allein in jhren / sondern auch andern Landen / da gemeldte Religion in Gefahr gestanden / vnd ohne Jhr. May. Hülff vielleicht gantz were zu scheitern gangen / so grosse Vnkosten angewendet: Da nun jetzo durch gleichförmige Mittel so wol Jhr. Mayest. Provintzien in gemein als einer jedern besonder hierinn kan Rath gefunden werden / zu Gottes Ehr / vnnd Ruhe seiner Kirchen: welches der einige Zweck ist / dahin gegenwärtiger Vorschlag gerichtet.
Wann nun vnsere Feinde jhnen hoch angelegen seyn lassen jhre Vnion vnd Verein vnter vnterschiedlicher Fürsten vnnd Polentaten Panier außzustrecken / allein zu dem End / daß der rechte Gottesdienst möge auffgehebt / vnd Jh. M. Monarchey vnd Gebieth möchte gekräncket werden / wie dann jhre Verbündnussen solches offentlich an Tag geben: Warumb solten wir jhnen hierinn etwas bevor geben / die wir billich vnsere gemeine Wolfahrt erhalten / vnd als die jenige / so vnter eines Herrn Gebieth stehen / vnsere Macht zusammen setzen / vnd das böse Vornehmen deren / welche ohne einige Vrsach Jhrer Mayest. vnd dero Vnderthanen / so wol heimblich als offentlich / zu Wasser vnd Land / all Vbels zuzufügen gedencken / hintertreiben.
Das jenige nun / was bißhero angezogen zu behaupten vnnd zu bekräfftigen / ist zu bedencken / daß das Königreich Arragon vnd andere Jhrer M. Königreichen / bißhero in gutem Fried gelebt / vnd noch / weil sie durch die Mitteln vnd Macht deß Königreichs Castilien beschirmet worden / darneben die Feind so sie sonst pflegten anzuspringen / jhre Macht auff diese (Niderländische) vnd andere Jh. May. Provintzien gewendet / da obgemeldte Königreichen bey diesem jhrem guten Zustandt / Ruhe vnd Fried / das wenigste nicht zu jhrer eygner Beschirmung / oder zu Hülff der anderen Provintzien / welche deß Feindes Macht haben abkehren müssen / außgelegt / hingegen aber Castilien bißhero mehr dann 200. Millionen angewendet / wie dann auch diese Niderl. Provintzien alles gethan was jhnen müglich gewesen / daher sie auch noch in grossem Last vnd Vngelegenheit stecken / vnd viel zu leyden haben.
Weil nun oberwehnte Königreich vnd Landen so deß Friedens ein geraume Zeit genossen / da hingegen andere die Spitz abbeissen / vnd zu jhrer vnd jener Erhaltung ein vngläubliches Gelt haben anwenden müssen / selbst vor vnbillich erachtet / jhnen forthin mit gemeiner Hülff nicht beyzuspringen / als haben sie sich gutwillig in diese Vnion eingelassen / insonderheit die Königreichen Arragon / Valentz / Sardinia / Majorica / rc. ist auch kein zweiffel / so bald den andern diese Proposition von Jh. May. abgeordneten wird vorgetragen seyn / sie werden ohne Verzug auch darzu verstehen.
Dieser Vorschlag ist Christlich / vnd kan mit keinem Fug verworffen werben / weil all vnd jede Königreich vnd Landschafften schuldig seye jhrem König vnd Herrn die hülffliche Hand zu bieten. So ist es auch zumal billich / daß die Königreich vnd Landschafften / welche bißhero deß Friedens genossen vnd noch / solche Gutthat erkennen vnd vergelten: sintemal es dem Göttlich vnnd Menschlichen Rechten zuwider / auch ein grosse Vndanckbarkeit seyn würde / an die jenige nichts anwenden wollen / welche das jhrige nicht gespart / ja nicht allein Gelt vnd Gut / sondern auch jhr Blut selbst auffgestzt / vnd also den andern Ruhe vnd Fried erhalten haben. Es will sich einem edlen vnnd dapffern Herrn nicht gebühren / ja es würde ein vnerhörte Vndanckbatkeit seyn / den jenigen nicht zu helffen / deren Hülff vnnd Beystands wir so fruchtbarlich genossen: Vnd würden wir vns selbst im Liecht stehen / wann wir diesen so recht-vnd billichmässigen Vorschlag verwerffen würden.
Was kan auch weniger abgeschlagen werden / wann an ein Königreich oder Land im Nahmen
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Zitationshilfe: | Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 1183. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/1330>, abgerufen am 16.06.2024. |