Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

Bild:
<< vorherige Seite

schreckliche Macht Jhrer Mayestät / ja einer jedwederer Provintz förchten müssen: Zugeschweigen deß Nutzens so auß der Correspondentz welche die Länder vnter sich haben zu verhoffen / daß nemblich vermittelst dieser Vereinigung / die Gemüther der Vnderthanen / wegen gemeinen Intereß / einander näher werden zugethan / darneben dieselbe Freundschafften vnnd guten Verstandt / so sich zwischen den angräntzenden vnnd im Nothfall einander beyzuspringen gehaltenen Landen verhelt / vnter allen Jhrer Mayestäl vnterthäntgen Provintzien wird können erhalten werden / eben also / wie sonsten einer den andern lieb hat vnd für seinen Freund helt / auß keiner anderer Vrsachen dann daß er in seiner Noth von demselben Beystands vnnd Hülff zugewarten hat / demselben auch hingegen gern beystehen wil / also daß sie beyde vermittelst dieser Hoffnung / oder vielmehr Versicherung / welche allein auß solchem verein herkompt / wie Brüder vnd Glieder eines Leibs sicher leben können.

Vnd wiewol alle Provintzien ins gemein gehalten vnnd schuldig seynd / daferrn etwa eine von dem Feind angefochten würde / derselben mit Hülff beyzuspringen: ist doch solche Hülff willkührlich / vnnd haben die Provintzien zu setzen vnnd zu schliessen was ein jedwedere hiebey thun wölle / als welche nicht recht vereinigt vnd einander auff gewisse Maaß verbunden / dahero nicht viel Fruchts zu gewarten / wie wir dann solches täglich sehen / vnnd da hierinn nicht besser Ordnung gemacht wird / ins künfftig noch mehr sehen werden: wie dann gewiß / daß solche willkührliche Freundschafft vnd Verbündnussen anders keinen Nachtruck haben dann so viel dem jenigen / zu dessen Willkühr es stehet / vnnd von dem man gleichwol immittelst nöthige Hülff gewärtig ist / beliebet: Welcher Vnraht allein daher flenst / vnd vns jetzo auff dem Halß ligt / weil die Landschafften mit einem engen Bandt / welches zu vnserer Erhaltung gantz nöthig / einander nit zugethan seynd.

So ist es auch ein solches Werck / welches streckt vnd gereicht zu Erhaltung der Catholischen Religion / derowegen Jhr. Mayest. nicht allein in jhren / sondern auch andern Landen / da gemeldte Religion in Gefahr gestanden / vnd ohne Jhr. May. Hülff vielleicht gantz were zu scheitern gangen / so grosse Vnkosten angewendet: Da nun jetzo durch gleichförmige Mittel so wol Jhr. Mayest. Provintzien in gemein als einer jedern besonder hierinn kan Rath gefunden werden / zu Gottes Ehr / vnnd Ruhe seiner Kirchen: welches der einige Zweck ist / dahin gegenwärtiger Vorschlag gerichtet.

Wann nun vnsere Feinde jhnen hoch angelegen seyn lassen jhre Vnion vnd Verein vnter vnterschiedlicher Fürsten vnnd Polentaten Panier außzustrecken / allein zu dem End / daß der rechte Gottesdienst möge auffgehebt / vnd Jh. M. Monarchey vnd Gebieth möchte gekräncket werden / wie dann jhre Verbündnussen solches offentlich an Tag geben: Warumb solten wir jhnen hierinn etwas bevor geben / die wir billich vnsere gemeine Wolfahrt erhalten / vnd als die jenige / so vnter eines Herrn Gebieth stehen / vnsere Macht zusammen setzen / vnd das böse Vornehmen deren / welche ohne einige Vrsach Jhrer Mayest. vnd dero Vnderthanen / so wol heimblich als offentlich / zu Wasser vnd Land / all Vbels zuzufügen gedencken / hintertreiben.

Das jenige nun / was bißhero angezogen zu behaupten vnnd zu bekräfftigen / ist zu bedencken / daß das Königreich Arragon vnd andere Jhrer M. Königreichen / bißhero in gutem Fried gelebt / vnd noch / weil sie durch die Mitteln vnd Macht deß Königreichs Castilien beschirmet worden / darneben die Feind so sie sonst pflegten anzuspringen / jhre Macht auff diese (Niderländische) vnd andere Jh. May. Provintzien gewendet / da obgemeldte Königreichen bey diesem jhrem guten Zustandt / Ruhe vnd Fried / das wenigste nicht zu jhrer eygner Beschirmung / oder zu Hülff der anderen Provintzien / welche deß Feindes Macht haben abkehren müssen / außgelegt / hingegen aber Castilien bißhero mehr dann 200. Millionen angewendet / wie dann auch diese Niderl. Provintzien alles gethan was jhnen müglich gewesen / daher sie auch noch in grossem Last vnd Vngelegenheit stecken / vnd viel zu leyden haben.

Weil nun oberwehnte Königreich vnd Landen so deß Friedens ein geraume Zeit genossen / da hingegen andere die Spitz abbeissen / vnd zu jhrer vnd jener Erhaltung ein vngläubliches Gelt haben anwenden müssen / selbst vor vnbillich erachtet / jhnen forthin mit gemeiner Hülff nicht beyzuspringen / als haben sie sich gutwillig in diese Vnion eingelassen / insonderheit die Königreichen Arragon / Valentz / Sardinia / Majorica / rc. ist auch kein zweiffel / so bald den andern diese Proposition von Jh. May. abgeordneten wird vorgetragen seyn / sie werden ohne Verzug auch darzu verstehen.

Dieser Vorschlag ist Christlich / vnd kan mit keinem Fug verworffen werben / weil all vnd jede Königreich vnd Landschafften schuldig seye jhrem König vnd Herrn die hülffliche Hand zu bieten. So ist es auch zumal billich / daß die Königreich vnd Landschafften / welche bißhero deß Friedens genossen vnd noch / solche Gutthat erkennen vnd vergelten: sintemal es dem Göttlich vnnd Menschlichen Rechten zuwider / auch ein grosse Vndanckbarkeit seyn würde / an die jenige nichts anwenden wollen / welche das jhrige nicht gespart / ja nicht allein Gelt vnd Gut / sondern auch jhr Blut selbst auffgestzt / vnd also den andern Ruhe vnd Fried erhalten haben. Es will sich einem edlen vnnd dapffern Herrn nicht gebühren / ja es würde ein vnerhörte Vndanckbatkeit seyn / den jenigen nicht zu helffen / deren Hülff vnnd Beystands wir so fruchtbarlich genossen: Vnd würden wir vns selbst im Liecht stehen / wann wir diesen so recht-vnd billichmässigen Vorschlag verwerffen würden.

Was kan auch weniger abgeschlagen werden / wann an ein Königreich oder Land im Nahmen

schreckliche Macht Jhrer Mayestät / ja einer jedwederer Provintz förchten müssen: Zugeschweigen deß Nutzens so auß der Correspondentz welche die Länder vnter sich haben zu verhoffen / daß nemblich vermittelst dieser Vereinigung / die Gemüther der Vnderthanen / wegen gemeinen Intereß / einander näher werden zugethan / darneben dieselbe Freundschafften vnnd guten Verstandt / so sich zwischen den angräntzenden vnnd im Nothfall einander beyzuspringen gehaltenen Landen verhelt / vnter allen Jhrer Mayestäl vnterthäntgen Provintzien wird können erhalten werden / eben also / wie sonsten einer den andern lieb hat vnd für seinen Freund helt / auß keiner anderer Vrsachen dann daß er in seiner Noth von demselben Beystands vnnd Hülff zugewarten hat / demselben auch hingegen gern beystehen wil / also daß sie beyde vermittelst dieser Hoffnung / oder vielmehr Versicherung / welche allein auß solchem verein herkompt / wie Brüder vnd Glieder eines Leibs sicher leben können.

Vnd wiewol alle Provintzien ins gemein gehalten vnnd schuldig seynd / daferrn etwa eine von dem Feind angefochten würde / derselben mit Hülff beyzuspringen: ist doch solche Hülff willkührlich / vnnd haben die Provintzien zu setzen vnnd zu schliessen was ein jedwedere hiebey thun wölle / als welche nicht recht vereinigt vnd einander auff gewisse Maaß verbunden / dahero nicht viel Fruchts zu gewarten / wie wir dann solches täglich sehen / vnnd da hierinn nicht besser Ordnung gemacht wird / ins künfftig noch mehr sehen werden: wie dann gewiß / daß solche willkührliche Freundschafft vnd Verbündnussen anders keinen Nachtruck haben dann so viel dem jenigen / zu dessen Willkühr es stehet / vnnd von dem man gleichwol immittelst nöthige Hülff gewärtig ist / beliebet: Welcher Vnraht allein daher flenst / vnd vns jetzo auff dem Halß ligt / weil die Landschafften mit einem engen Bandt / welches zu vnserer Erhaltung gantz nöthig / einander nit zugethan seynd.

So ist es auch ein solches Werck / welches streckt vnd gereicht zu Erhaltung der Catholischen Religion / derowegen Jhr. Mayest. nicht allein in jhren / sondern auch andern Landen / da gemeldte Religion in Gefahr gestanden / vnd ohne Jhr. May. Hülff vielleicht gantz were zu scheitern gangen / so grosse Vnkosten angewendet: Da nun jetzo durch gleichförmige Mittel so wol Jhr. Mayest. Provintzien in gemein als einer jedern besonder hierinn kan Rath gefunden werden / zu Gottes Ehr / vnnd Ruhe seiner Kirchen: welches der einige Zweck ist / dahin gegenwärtiger Vorschlag gerichtet.

Wann nun vnsere Feinde jhnen hoch angelegen seyn lassen jhre Vnion vnd Verein vnter vnterschiedlicher Fürsten vnnd Polentaten Panier außzustrecken / allein zu dem End / daß der rechte Gottesdienst möge auffgehebt / vnd Jh. M. Monarchey vnd Gebieth möchte gekräncket werden / wie dann jhre Verbündnussen solches offentlich an Tag geben: Warumb solten wir jhnen hierinn etwas bevor geben / die wir billich vnsere gemeine Wolfahrt erhalten / vnd als die jenige / so vnter eines Herrn Gebieth stehen / vnsere Macht zusammen setzen / vnd das böse Vornehmen deren / welche ohne einige Vrsach Jhrer Mayest. vnd dero Vnderthanen / so wol heimblich als offentlich / zu Wasser vnd Land / all Vbels zuzufügen gedencken / hintertreiben.

Das jenige nun / was bißhero angezogen zu behaupten vnnd zu bekräfftigen / ist zu bedencken / daß das Königreich Arragon vnd andere Jhrer M. Königreichen / bißhero in gutem Fried gelebt / vnd noch / weil sie durch die Mitteln vnd Macht deß Königreichs Castilien beschirmet worden / darneben die Feind so sie sonst pflegten anzuspringen / jhre Macht auff diese (Niderländische) vnd andere Jh. May. Provintzien gewendet / da obgemeldte Königreichen bey diesem jhrem guten Zustandt / Ruhe vnd Fried / das wenigste nicht zu jhrer eygner Beschirmung / oder zu Hülff der anderen Provintzien / welche deß Feindes Macht haben abkehren müssen / außgelegt / hingegen aber Castilien bißhero mehr dann 200. Millionen angewendet / wie dann auch diese Niderl. Provintzien alles gethan was jhnen müglich gewesen / daher sie auch noch in grossem Last vnd Vngelegenheit stecken / vnd viel zu leyden haben.

Weil nun oberwehnte Königreich vnd Landen so deß Friedens ein geraume Zeit genossen / da hingegen andere die Spitz abbeissen / vnd zu jhrer vnd jener Erhaltung ein vngläubliches Gelt haben anwenden müssen / selbst vor vnbillich erachtet / jhnen forthin mit gemeiner Hülff nicht beyzuspringen / als haben sie sich gutwillig in diese Vnion eingelassen / insonderheit die Königreichen Arragon / Valentz / Sardinia / Majorica / rc. ist auch kein zweiffel / so bald den andern diese Proposition von Jh. May. abgeordneten wird vorgetragen seyn / sie werden ohne Verzug auch darzu verstehen.

Dieser Vorschlag ist Christlich / vnd kan mit keinem Fug verworffen werben / weil all vnd jede Königreich vnd Landschafften schuldig seye jhrem König vnd Herrn die hülffliche Hand zu bieten. So ist es auch zumal billich / daß die Königreich vnd Landschafften / welche bißhero deß Friedens genossen vnd noch / solche Gutthat erkennen vnd vergelten: sintemal es dem Göttlich vnnd Menschlichen Rechten zuwider / auch ein grosse Vndanckbarkeit seyn würde / an die jenige nichts anwenden wollen / welche das jhrige nicht gespart / ja nicht allein Gelt vnd Gut / sondern auch jhr Blut selbst auffgestzt / vnd also den andern Ruhe vnd Fried erhalten haben. Es will sich einem edlen vnnd dapffern Herrn nicht gebühren / ja es würde ein vnerhörte Vndanckbatkeit seyn / den jenigen nicht zu helffen / deren Hülff vnnd Beystands wir so fruchtbarlich genossen: Vnd würden wir vns selbst im Liecht stehen / wann wir diesen so recht-vnd billichmässigen Vorschlag verwerffen würden.

Was kan auch weniger abgeschlagen werden / wann an ein Königreich oder Land im Nahmen

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div>
          <p><pb facs="#f1330" n="1183"/>
schreckliche Macht Jhrer                      Mayestät / ja einer jedwederer Provintz förchten müssen: Zugeschweigen deß                      Nutzens so auß der Correspondentz welche die Länder vnter sich haben zu                      verhoffen / daß nemblich vermittelst dieser Vereinigung / die Gemüther der                      Vnderthanen / wegen gemeinen Intereß / einander näher werden zugethan / darneben                      dieselbe Freundschafften vnnd guten Verstandt / so sich zwischen den                      angräntzenden vnnd im Nothfall einander beyzuspringen gehaltenen Landen verhelt                      / vnter allen Jhrer Mayestäl vnterthäntgen Provintzien wird können erhalten                      werden / eben also / wie sonsten einer den andern lieb hat vnd für seinen Freund                      helt / auß keiner anderer Vrsachen dann daß er in seiner Noth von demselben                      Beystands vnnd Hülff zugewarten hat / demselben auch hingegen gern beystehen wil                      / also daß sie beyde vermittelst dieser Hoffnung / oder vielmehr Versicherung /                      welche allein auß solchem verein herkompt / wie Brüder vnd Glieder eines Leibs                      sicher leben können.</p>
          <p>Vnd wiewol alle Provintzien ins gemein gehalten vnnd schuldig seynd / daferrn                      etwa eine von dem Feind angefochten würde / derselben mit Hülff beyzuspringen:                      ist doch solche Hülff willkührlich / vnnd haben die Provintzien zu setzen vnnd                      zu schliessen was ein jedwedere hiebey thun wölle / als welche nicht recht                      vereinigt vnd einander auff gewisse Maaß verbunden / dahero nicht viel Fruchts                      zu gewarten / wie wir dann solches täglich sehen / vnnd da hierinn nicht besser                      Ordnung gemacht wird / ins künfftig noch mehr sehen werden: wie dann gewiß / daß                      solche willkührliche Freundschafft vnd Verbündnussen anders keinen Nachtruck                      haben dann so viel dem jenigen / zu dessen Willkühr es stehet / vnnd von dem man                      gleichwol immittelst nöthige Hülff gewärtig ist / beliebet: Welcher Vnraht                      allein daher flenst / vnd vns jetzo auff dem Halß ligt / weil die Landschafften                      mit einem engen Bandt / welches zu vnserer Erhaltung gantz nöthig / einander nit                      zugethan seynd.</p>
          <p>So ist es auch ein solches Werck / welches streckt vnd gereicht zu Erhaltung der                      Catholischen Religion / derowegen Jhr. Mayest. nicht allein in jhren / sondern                      auch andern Landen / da gemeldte Religion in Gefahr gestanden / vnd ohne Jhr.                      May. Hülff vielleicht gantz were zu scheitern gangen / so grosse Vnkosten                      angewendet: Da nun jetzo durch gleichförmige Mittel so wol Jhr. Mayest.                      Provintzien in gemein als einer jedern besonder hierinn kan Rath gefunden werden                      / zu Gottes Ehr / vnnd Ruhe seiner Kirchen: welches der einige Zweck ist / dahin                      gegenwärtiger Vorschlag gerichtet.</p>
          <p>Wann nun vnsere Feinde jhnen hoch angelegen seyn lassen jhre Vnion vnd Verein                      vnter vnterschiedlicher Fürsten vnnd Polentaten Panier außzustrecken / allein zu                      dem End / daß der rechte Gottesdienst möge auffgehebt / vnd Jh. M. Monarchey vnd                      Gebieth möchte gekräncket werden / wie dann jhre Verbündnussen solches                      offentlich an Tag geben: Warumb solten wir jhnen hierinn etwas bevor geben / die                      wir billich vnsere gemeine Wolfahrt erhalten / vnd als die jenige / so vnter                      eines Herrn Gebieth stehen / vnsere Macht zusammen setzen / vnd das böse                      Vornehmen deren / welche ohne einige Vrsach Jhrer Mayest. vnd dero Vnderthanen /                      so wol heimblich als offentlich / zu Wasser vnd Land / all Vbels zuzufügen                      gedencken / hintertreiben.</p>
          <p>Das jenige nun / was bißhero angezogen zu behaupten vnnd zu bekräfftigen / ist zu                      bedencken / daß das Königreich Arragon vnd andere Jhrer M. Königreichen /                      bißhero in gutem Fried gelebt / vnd noch / weil sie durch die Mitteln vnd Macht                      deß Königreichs Castilien beschirmet worden / darneben die Feind so sie sonst                      pflegten anzuspringen / jhre Macht auff diese (Niderländische) vnd andere Jh.                      May. Provintzien gewendet / da obgemeldte Königreichen bey diesem jhrem guten                      Zustandt / Ruhe vnd Fried / das wenigste nicht zu jhrer eygner Beschirmung /                      oder zu Hülff der anderen Provintzien / welche deß Feindes Macht haben abkehren                      müssen / außgelegt / hingegen aber Castilien bißhero mehr dann 200. Millionen                      angewendet / wie dann auch diese Niderl. Provintzien alles gethan was jhnen                      müglich gewesen / daher sie auch noch in grossem Last vnd Vngelegenheit stecken                      / vnd viel zu leyden haben.</p>
          <p>Weil nun oberwehnte Königreich vnd Landen so deß Friedens ein geraume Zeit                      genossen / da hingegen andere die Spitz abbeissen / vnd zu jhrer vnd jener                      Erhaltung ein vngläubliches Gelt haben anwenden müssen / selbst vor vnbillich                      erachtet / jhnen forthin mit gemeiner Hülff nicht beyzuspringen / als haben sie                      sich gutwillig in diese Vnion eingelassen / insonderheit die Königreichen                      Arragon / Valentz / Sardinia / Majorica / rc. ist auch kein zweiffel / so bald                      den andern diese Proposition von Jh. May. abgeordneten wird vorgetragen seyn /                      sie werden ohne Verzug auch darzu verstehen.</p>
          <p>Dieser Vorschlag ist Christlich / vnd kan mit keinem Fug verworffen werben / weil                      all vnd jede Königreich vnd Landschafften schuldig seye jhrem König vnd Herrn                      die hülffliche Hand zu bieten. So ist es auch zumal billich / daß die Königreich                      vnd Landschafften / welche bißhero deß Friedens genossen vnd noch / solche                      Gutthat erkennen vnd vergelten: sintemal es dem Göttlich vnnd Menschlichen                      Rechten zuwider / auch ein grosse Vndanckbarkeit seyn würde / an die jenige                      nichts anwenden wollen / welche das jhrige nicht gespart / ja nicht allein Gelt                      vnd Gut / sondern auch jhr Blut selbst auffgestzt / vnd also den andern Ruhe vnd                      Fried erhalten haben. Es will sich einem edlen vnnd dapffern Herrn nicht                      gebühren / ja es würde ein vnerhörte Vndanckbatkeit seyn / den jenigen nicht zu                      helffen / deren Hülff vnnd Beystands wir so fruchtbarlich genossen: Vnd würden                      wir vns selbst im Liecht stehen / wann wir diesen so recht-vnd billichmässigen                      Vorschlag verwerffen würden.</p>
          <p>Was kan auch weniger abgeschlagen werden / wann an ein Königreich oder Land im                          Nahmen
</p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[1183/1330] schreckliche Macht Jhrer Mayestät / ja einer jedwederer Provintz förchten müssen: Zugeschweigen deß Nutzens so auß der Correspondentz welche die Länder vnter sich haben zu verhoffen / daß nemblich vermittelst dieser Vereinigung / die Gemüther der Vnderthanen / wegen gemeinen Intereß / einander näher werden zugethan / darneben dieselbe Freundschafften vnnd guten Verstandt / so sich zwischen den angräntzenden vnnd im Nothfall einander beyzuspringen gehaltenen Landen verhelt / vnter allen Jhrer Mayestäl vnterthäntgen Provintzien wird können erhalten werden / eben also / wie sonsten einer den andern lieb hat vnd für seinen Freund helt / auß keiner anderer Vrsachen dann daß er in seiner Noth von demselben Beystands vnnd Hülff zugewarten hat / demselben auch hingegen gern beystehen wil / also daß sie beyde vermittelst dieser Hoffnung / oder vielmehr Versicherung / welche allein auß solchem verein herkompt / wie Brüder vnd Glieder eines Leibs sicher leben können. Vnd wiewol alle Provintzien ins gemein gehalten vnnd schuldig seynd / daferrn etwa eine von dem Feind angefochten würde / derselben mit Hülff beyzuspringen: ist doch solche Hülff willkührlich / vnnd haben die Provintzien zu setzen vnnd zu schliessen was ein jedwedere hiebey thun wölle / als welche nicht recht vereinigt vnd einander auff gewisse Maaß verbunden / dahero nicht viel Fruchts zu gewarten / wie wir dann solches täglich sehen / vnnd da hierinn nicht besser Ordnung gemacht wird / ins künfftig noch mehr sehen werden: wie dann gewiß / daß solche willkührliche Freundschafft vnd Verbündnussen anders keinen Nachtruck haben dann so viel dem jenigen / zu dessen Willkühr es stehet / vnnd von dem man gleichwol immittelst nöthige Hülff gewärtig ist / beliebet: Welcher Vnraht allein daher flenst / vnd vns jetzo auff dem Halß ligt / weil die Landschafften mit einem engen Bandt / welches zu vnserer Erhaltung gantz nöthig / einander nit zugethan seynd. So ist es auch ein solches Werck / welches streckt vnd gereicht zu Erhaltung der Catholischen Religion / derowegen Jhr. Mayest. nicht allein in jhren / sondern auch andern Landen / da gemeldte Religion in Gefahr gestanden / vnd ohne Jhr. May. Hülff vielleicht gantz were zu scheitern gangen / so grosse Vnkosten angewendet: Da nun jetzo durch gleichförmige Mittel so wol Jhr. Mayest. Provintzien in gemein als einer jedern besonder hierinn kan Rath gefunden werden / zu Gottes Ehr / vnnd Ruhe seiner Kirchen: welches der einige Zweck ist / dahin gegenwärtiger Vorschlag gerichtet. Wann nun vnsere Feinde jhnen hoch angelegen seyn lassen jhre Vnion vnd Verein vnter vnterschiedlicher Fürsten vnnd Polentaten Panier außzustrecken / allein zu dem End / daß der rechte Gottesdienst möge auffgehebt / vnd Jh. M. Monarchey vnd Gebieth möchte gekräncket werden / wie dann jhre Verbündnussen solches offentlich an Tag geben: Warumb solten wir jhnen hierinn etwas bevor geben / die wir billich vnsere gemeine Wolfahrt erhalten / vnd als die jenige / so vnter eines Herrn Gebieth stehen / vnsere Macht zusammen setzen / vnd das böse Vornehmen deren / welche ohne einige Vrsach Jhrer Mayest. vnd dero Vnderthanen / so wol heimblich als offentlich / zu Wasser vnd Land / all Vbels zuzufügen gedencken / hintertreiben. Das jenige nun / was bißhero angezogen zu behaupten vnnd zu bekräfftigen / ist zu bedencken / daß das Königreich Arragon vnd andere Jhrer M. Königreichen / bißhero in gutem Fried gelebt / vnd noch / weil sie durch die Mitteln vnd Macht deß Königreichs Castilien beschirmet worden / darneben die Feind so sie sonst pflegten anzuspringen / jhre Macht auff diese (Niderländische) vnd andere Jh. May. Provintzien gewendet / da obgemeldte Königreichen bey diesem jhrem guten Zustandt / Ruhe vnd Fried / das wenigste nicht zu jhrer eygner Beschirmung / oder zu Hülff der anderen Provintzien / welche deß Feindes Macht haben abkehren müssen / außgelegt / hingegen aber Castilien bißhero mehr dann 200. Millionen angewendet / wie dann auch diese Niderl. Provintzien alles gethan was jhnen müglich gewesen / daher sie auch noch in grossem Last vnd Vngelegenheit stecken / vnd viel zu leyden haben. Weil nun oberwehnte Königreich vnd Landen so deß Friedens ein geraume Zeit genossen / da hingegen andere die Spitz abbeissen / vnd zu jhrer vnd jener Erhaltung ein vngläubliches Gelt haben anwenden müssen / selbst vor vnbillich erachtet / jhnen forthin mit gemeiner Hülff nicht beyzuspringen / als haben sie sich gutwillig in diese Vnion eingelassen / insonderheit die Königreichen Arragon / Valentz / Sardinia / Majorica / rc. ist auch kein zweiffel / so bald den andern diese Proposition von Jh. May. abgeordneten wird vorgetragen seyn / sie werden ohne Verzug auch darzu verstehen. Dieser Vorschlag ist Christlich / vnd kan mit keinem Fug verworffen werben / weil all vnd jede Königreich vnd Landschafften schuldig seye jhrem König vnd Herrn die hülffliche Hand zu bieten. So ist es auch zumal billich / daß die Königreich vnd Landschafften / welche bißhero deß Friedens genossen vnd noch / solche Gutthat erkennen vnd vergelten: sintemal es dem Göttlich vnnd Menschlichen Rechten zuwider / auch ein grosse Vndanckbarkeit seyn würde / an die jenige nichts anwenden wollen / welche das jhrige nicht gespart / ja nicht allein Gelt vnd Gut / sondern auch jhr Blut selbst auffgestzt / vnd also den andern Ruhe vnd Fried erhalten haben. Es will sich einem edlen vnnd dapffern Herrn nicht gebühren / ja es würde ein vnerhörte Vndanckbatkeit seyn / den jenigen nicht zu helffen / deren Hülff vnnd Beystands wir so fruchtbarlich genossen: Vnd würden wir vns selbst im Liecht stehen / wann wir diesen so recht-vnd billichmässigen Vorschlag verwerffen würden. Was kan auch weniger abgeschlagen werden / wann an ein Königreich oder Land im Nahmen

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Frederike Neuber, Marcus Baumgarten: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Das zweispaltige Layout wurde bei Transkription und Auszeichnung des Textes nicht berücksichtigt.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/1330
Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 1183. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/1330>, abgerufen am 23.11.2024.