Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.Rechten gemäß / also daß auch die wilde Thier zusammen lauffen vnd einander beschirmen) keine Correspondentz halten: Da hingegen vnserer Feinden sörg-vnnd schädliche Anschläg wenig Fortgangs haben würden / wann Jhrer Mayest. Königreich vnnd Landschafften / eine Verbündnuß vnter sich auffrichreten / zu dem ende / daß alle Königreich vnd Landschafften / wie Glieder eines Leibs / einander mil Hülff beyspringen sollen: Würde alsdann männiglich bedencken tragen / deren eines anzugreiffen / weil man die Rechnung machen mußte / daß demselben von allen andern alsbald die hülffliche Hand würde gebotten / vnd daß es vnter getruckt würde / gar nicht zulassen werden. Ein solche Bündnuß nun ins Werck zurichten / soll man sich daher desto leichter bewegen lassen / weil solches dem Göttlichen / natürlichen / vnd aller Völcker Rechten gemäß. Dann wo ist es verbotten / daß man sich wehren vnd beschirmen soll? Ja in diesem fall seynd auch solche ding / welche sonsten bey vnd in vnser Religion verbotten / erlaubt vnnd zugelassen / also daß in solchem nicht allein vnsers Nechsten / sondern auch vnser eigner Brüder nicht verschonet wird. So ist kein ding der Natur gemässer / dann daß ein jeder sich erhalt vnd verthädige: welches zwar nicht allein den Menschen / sondern auch den vnvernünfftigen Thiern von der Natur selbst eingepflantzt ist. Was der Völcker Recht belangt / ziehen sich alle Gesetz dahin / vnd wird von niemandt widersprochen. Weil nun obangezogene Proposition oder Vorschlag so hell vnd klar / daß es hie keines beweisens bedarff / vnd also an sich selbst recht vnd billich: Wöllen wir jetzo besehen / ob dasselbe auch nothwendig sey / allein den jenigen so in weltlichen Händeln vnerfahrn / vnd die zufällige Ding vnd widerwertige Außgäng / welche die Fahrlässigkeit mit sich bringt / gar nicht vorsehen können / zu begegnen vnd den Mund zu stopffen. Wir dörffen nit weit lauffen / sonderr: haben ein frisches Exempel an den Inwohnern der Statt S. Salvator / in der Bay Todoslos Santos, welche mehr dann 2000. Meil von dem festen Land abgelegen seynd / also daß sie auch von den Holländischen Rebellen fast das wenigste nicht zu sagen wußten / vnd dahero in gutem Fried vnd aller Sicherheit lebten. Aber was geschicht? Ob sie schon vber 6. Monaten dabevorn ernstlich gewarnet waren sich auff jhrer Hut zu halten / werden sie doch vnversehener weiß von einem zusammen gerafften Hauffen der Cathol. Religion vnd J. M. Feinden vberrumpelt / welche die Statt geplündert / die Kirchen entweihet / vnd die Diener Gottes vnd deß Königs in Verhafft genommen / ja gar in Holland mit sich gefangen hinweg geführt / dahero J. May. nicht vnderlassen können / dieselbe mit einer Schiffarmada vnnd nicht geringer Mühe vnd Kosten von dannen auß vnd widerumb hinweg zu jagen. Auß welchem zwar leichtlich zu mercken / daß da man in grosser Sicherheit vnd Fahrlässigkeit lebt / man sich am allermeisten vor dem Krieg zu beförchten hab / vnnd wann man Fried hat / der Feind im allerwenigsten nit zuverachten sey / sintemal derselbe ohn vnterlaß wachet / vnd die Gelegenheit mit allem Fleiß in achtung nimt / sein Anschlag oder Vornehmen ins Werck zu stellen / dazumal nemblich / wann man sich dessen am wenigsten versihet / oder daran gedencket / also daß hierinn kein Vorsichtigkeit gnugsamb ist / ein Reich oder Landschafft vor Gefahr vnd Vbel zu versichern vnd zn bewahren / dann durch stelige Vnderhaltung eines wol abgerichten Kriegsvolcks / ohn welches Beystandt die weit entlegene Königreich vnd Landschafften nit lang würden im Frieden leben / oder einem feindlichen Angriff widerstehen können / sintemal die Feinde neben jhren Bundsgenossen allzeit ein abgerichtes Kriegsvolck an der Hand haben / mit welchem sie die andere leichtlich vberfallen können / wie dann Jhrer May. Feinde kein andern Zweck haben / dann in deroselben Gebieth ein Fuß zusetzen / vnd allda sich groß vnd starck zumachen. Ist demnach gantz nöthig / daß in jedwederem Königreich vnd Landschafft / so wol zu seiner eygnen Verthäldigung als anderer Hülffleistung / ein Zahl wolbezahlter Soldaten vnterhalten werde / da dann jedes Glied gehalten vnd schuldig seyn sol dem andern mit hülff samer Hand beyzuspringen: In welchem J. M. auff nichts anders mehr sehen / dann daß vermittelst dieser Bündnuß vnd Vereinigung der Waffen / die Catholische Religion / wie auch ein jede Provintz in gutem Auffnehmen erhalten vnd versichert werde möge. Wann nun andere Herrschafften vnd Potentaten obgesetzter Regul / als die gantz nöthig / mit stetigem Kosten gantz fleissig nachsetzen / vnd nicht allein vnter jhren Vasallen vnnd Vnterthanen (wie Jhr. May. allein zu thun begehren) sondern auch mit Außländischen Königen vnd Fürsten so genawe Conrespondentz halten / warumb sollen die Vnderthanen Jhrer Mayest. als Glieder eines Leibs / vnnd einander so nahe verwandt / sich nicht noch näher zusammen thun / jhre Verthädigung an die Hand nehmen / vnd den gemeinen Feind gesampter Hand dämpffen? sintemal es gewiß ist / daß was einem Glied geschicht / dasselbe dem andern auch geschehe / also / daß wann das Königreich Castilien angegriffen vnd befchädiget würde / dasselbe gewiß diese Lande empfinden würden / vnd hingegen der Schad so diese Lande etwan leyden müßlen / auch den Inwohnern in Castilien zum Nachtheil gereichen würde. Vermittelst dieser Vereinigung kan nicht allein dem schädlichen Krieg ein End gemacht / sondern auch ein guter vnnd stetiger Fried auffgericht werden / weil die Feind / wann sie verstehen werden / daß ein jede Landschafft aller anderer Hülff zugewarten vnd würcklich zu geniessen habe / vnnd daß zu solchem end stetigs bey hundert oder zweyhundert tausendt Soldaten auff den Beinen seyn würden / sich im wenigsten nicht werden gelüsten lassen etwas anzufangen / sondern werden hinder dem Berg halten / vnd die Rechten gemäß / also daß auch die wilde Thier zusammen lauffen vnd einander beschirmen) keine Correspondentz halten: Da hingegen vnserer Feinden sörg-vnnd schädliche Anschläg wenig Fortgangs haben würden / wann Jhrer Mayest. Königreich vnnd Landschafften / eine Verbündnuß vnter sich auffrichreten / zu dem ende / daß alle Königreich vnd Landschafften / wie Glieder eines Leibs / einander mil Hülff beyspringen sollen: Würde alsdann männiglich bedencken tragen / deren eines anzugreiffen / weil man die Rechnung machen mußte / daß demselben von allen andern alsbald die hülffliche Hand würde gebotten / vnd daß es vnter getruckt würde / gar nicht zulassen werden. Ein solche Bündnuß nun ins Werck zurichten / soll man sich daher desto leichter bewegen lassen / weil solches dem Göttlichen / natürlichen / vnd aller Völcker Rechten gemäß. Dann wo ist es verbotten / daß man sich wehren vnd beschirmen soll? Ja in diesem fall seynd auch solche ding / welche sonsten bey vnd in vnser Religion verbotten / erlaubt vnnd zugelassen / also daß in solchem nicht allein vnsers Nechsten / sondern auch vnser eigner Brüder nicht verschonet wird. So ist kein ding der Natur gemässer / dann daß ein jeder sich erhalt vnd verthädige: welches zwar nicht allein den Menschen / sondern auch den vnvernünfftigen Thiern von der Natur selbst eingepflantzt ist. Was der Völcker Recht belangt / ziehen sich alle Gesetz dahin / vnd wird von niemandt widersprochen. Weil nun obangezogene Proposition oder Vorschlag so hell vnd klar / daß es hie keines beweisens bedarff / vnd also an sich selbst recht vnd billich: Wöllen wir jetzo besehen / ob dasselbe auch nothwendig sey / allein den jenigen so in weltlichen Händeln vnerfahrn / vnd die zufällige Ding vnd widerwertige Außgäng / welche die Fahrlässigkeit mit sich bringt / gar nicht vorsehen können / zu begegnen vnd den Mund zu stopffen. Wir dörffen nit weit lauffen / sonderr: haben ein frisches Exempel an dẽ Inwohnern der Statt S. Salvator / in der Bay Todoslos Santos, welche mehr dann 2000. Meil von dem festen Land abgelegen seynd / also daß sie auch von den Holländischen Rebellen fast das wenigste nicht zu sagen wußten / vnd dahero in gutem Fried vnd aller Sicherheit lebten. Aber was geschicht? Ob sie schon vber 6. Monaten dabevorn ernstlich gewarnet waren sich auff jhrer Hut zu halten / werden sie doch vnversehener weiß von einem zusammen gerafften Hauffen der Cathol. Religion vnd J. M. Feinden vberrumpelt / welche die Statt geplündert / die Kirchen entweihet / vnd die Diener Gottes vnd deß Königs in Verhafft genommen / ja gar in Holland mit sich gefangen hinweg geführt / dahero J. May. nicht vnderlassen können / dieselbe mit einer Schiffarmada vnnd nicht geringer Mühe vnd Kosten von dannen auß vnd widerumb hinweg zu jagen. Auß welchem zwar leichtlich zu mercken / daß da man in grosser Sicherheit vnd Fahrlässigkeit lebt / man sich am allermeisten vor dem Krieg zu beförchten hab / vnnd wann man Fried hat / der Feind im allerwenigsten nit zuverachten sey / sintemal derselbe ohn vnterlaß wachet / vnd die Gelegenheit mit allem Fleiß in achtung nimt / sein Anschlag oder Vornehmen ins Werck zu stellen / dazumal nemblich / wann man sich dessen am wenigsten versihet / oder daran gedencket / also daß hierinn kein Vorsichtigkeit gnugsamb ist / ein Reich oder Landschafft vor Gefahr vnd Vbel zu versichern vnd zn bewahren / dann durch stelige Vnderhaltung eines wol abgerichten Kriegsvolcks / ohn welches Beystandt die weit entlegene Königreich vnd Landschafften nit lang würden im Frieden leben / oder einem feindlichen Angriff widerstehen können / sintemal die Feinde neben jhren Bundsgenossen allzeit ein abgerichtes Kriegsvolck an der Hand haben / mit welchem sie die andere leichtlich vberfallen können / wie dann Jhrer May. Feinde kein andern Zweck haben / dann in deroselben Gebieth ein Fuß zusetzen / vnd allda sich groß vnd starck zumachen. Ist demnach gantz nöthig / daß in jedwederem Königreich vnd Landschafft / so wol zu seiner eygnen Verthäldigung als anderer Hülffleistung / ein Zahl wolbezahlter Soldaten vnterhalten werde / da dann jedes Glied gehalten vnd schuldig seyn sol dem andern mit hülff samer Hand beyzuspringen: In welchem J. M. auff nichts anders mehr sehen / dañ daß vermittelst dieser Bündnuß vñ Vereinigung der Waffen / die Catholische Religion / wie auch ein jede Provintz in gutem Auffnehmen erhalten vnd versichert werde möge. Wann nun andere Herrschafften vnd Potentaten obgesetzter Regul / als die gantz nöthig / mit stetigem Kosten gantz fleissig nachsetzen / vnd nicht allein vnter jhren Vasallen vnnd Vnterthanen (wie Jhr. May. allein zu thun begehren) sondern auch mit Außländischen Königen vnd Fürsten so genawe Conrespondentz halten / warumb sollen die Vnderthanen Jhrer Mayest. als Glieder eines Leibs / vnnd einander so nahe verwandt / sich nicht noch näher zusammen thun / jhre Verthädigung an die Hand nehmen / vnd den gemeinen Feind gesampter Hand dämpffen? sintemal es gewiß ist / daß was einem Glied geschicht / dasselbe dem andern auch geschehe / also / daß wann das Königreich Castilien angegriffen vnd befchädiget würde / dasselbe gewiß diese Lande empfinden würden / vnd hingegen der Schad so diese Lande etwan leyden müßlen / auch den Inwohnern in Castilien zum Nachtheil gereichen würde. Vermittelst dieser Vereinigung kan nicht allein dem schädlichen Krieg ein End gemacht / sondern auch ein guter vnnd stetiger Fried auffgericht werden / weil die Feind / wann sie verstehen werden / daß ein jede Landschafft aller anderer Hülff zugewarten vnd würcklich zu geniessen habe / vnnd daß zu solchem end stetigs bey hundert oder zweyhundert tausendt Soldaten auff den Beinen seyn würden / sich im wenigsten nicht werden gelüsten lassen etwas anzufangen / sondern werden hinder dem Berg halten / vnd die <TEI> <text> <body> <div> <div> <p><pb facs="#f1329" n="1182"/> Rechten gemäß / also daß auch die wilde Thier zusammen lauffen vnd einander beschirmen) keine Correspondentz halten: Da hingegen vnserer Feinden sörg-vnnd schädliche Anschläg wenig Fortgangs haben würden / wann Jhrer Mayest. Königreich vnnd Landschafften / eine Verbündnuß vnter sich auffrichreten / zu dem ende / daß alle Königreich vnd Landschafften / wie Glieder eines Leibs / einander mil Hülff beyspringen sollen: Würde alsdann männiglich bedencken tragen / deren eines anzugreiffen / weil man die Rechnung machen mußte / daß demselben von allen andern alsbald die hülffliche Hand würde gebotten / vnd daß es vnter getruckt würde / gar nicht zulassen werden.</p> <p>Ein solche Bündnuß nun ins Werck zurichten / soll man sich daher desto leichter bewegen lassen / weil solches dem Göttlichen / natürlichen / vnd aller Völcker Rechten gemäß. Dann wo ist es verbotten / daß man sich wehren vnd beschirmen soll? Ja in diesem fall seynd auch solche ding / welche sonsten bey vnd in vnser Religion verbotten / erlaubt vnnd zugelassen / also daß in solchem nicht allein vnsers Nechsten / sondern auch vnser eigner Brüder nicht verschonet wird. So ist kein ding der Natur gemässer / dann daß ein jeder sich erhalt vnd verthädige: welches zwar nicht allein den Menschen / sondern auch den vnvernünfftigen Thiern von der Natur selbst eingepflantzt ist. Was der Völcker Recht belangt / ziehen sich alle Gesetz dahin / vnd wird von niemandt widersprochen.</p> <p>Weil nun obangezogene Proposition oder Vorschlag so hell vnd klar / daß es hie keines beweisens bedarff / vnd also an sich selbst recht vnd billich: Wöllen wir jetzo besehen / ob dasselbe auch nothwendig sey / allein den jenigen so in weltlichen Händeln vnerfahrn / vnd die zufällige Ding vnd widerwertige Außgäng / welche die Fahrlässigkeit mit sich bringt / gar nicht vorsehen können / zu begegnen vnd den Mund zu stopffen.</p> <p>Wir dörffen nit weit lauffen / sonderr: haben ein frisches Exempel an dẽ Inwohnern der Statt S. Salvator / in der Bay Todoslos Santos, welche mehr dann 2000. Meil von dem festen Land abgelegen seynd / also daß sie auch von den Holländischen Rebellen fast das wenigste nicht zu sagen wußten / vnd dahero in gutem Fried vnd aller Sicherheit lebten. Aber was geschicht? Ob sie schon vber 6. Monaten dabevorn ernstlich gewarnet waren sich auff jhrer Hut zu halten / werden sie doch vnversehener weiß von einem zusammen gerafften Hauffen der Cathol. Religion vnd J. M. Feinden vberrumpelt / welche die Statt geplündert / die Kirchen entweihet / vnd die Diener Gottes vnd deß Königs in Verhafft genommen / ja gar in Holland mit sich gefangen hinweg geführt / dahero J. May. nicht vnderlassen können / dieselbe mit einer Schiffarmada vnnd nicht geringer Mühe vnd Kosten von dannen auß vnd widerumb hinweg zu jagen.</p> <p>Auß welchem zwar leichtlich zu mercken / daß da man in grosser Sicherheit vnd Fahrlässigkeit lebt / man sich am allermeisten vor dem Krieg zu beförchten hab / vnnd wann man Fried hat / der Feind im allerwenigsten nit zuverachten sey / sintemal derselbe ohn vnterlaß wachet / vnd die Gelegenheit mit allem Fleiß in achtung nimt / sein Anschlag oder Vornehmen ins Werck zu stellen / dazumal nemblich / wann man sich dessen am wenigsten versihet / oder daran gedencket / also daß hierinn kein Vorsichtigkeit gnugsamb ist / ein Reich oder Landschafft vor Gefahr vnd Vbel zu versichern vnd zn bewahren / dann durch stelige Vnderhaltung eines wol abgerichten Kriegsvolcks / ohn welches Beystandt die weit entlegene Königreich vnd Landschafften nit lang würden im Frieden leben / oder einem feindlichen Angriff widerstehen können / sintemal die Feinde neben jhren Bundsgenossen allzeit ein abgerichtes Kriegsvolck an der Hand haben / mit welchem sie die andere leichtlich vberfallen können / wie dann Jhrer May. Feinde kein andern Zweck haben / dann in deroselben Gebieth ein Fuß zusetzen / vnd allda sich groß vnd starck zumachen.</p> <p>Ist demnach gantz nöthig / daß in jedwederem Königreich vnd Landschafft / so wol zu seiner eygnen Verthäldigung als anderer Hülffleistung / ein Zahl wolbezahlter Soldaten vnterhalten werde / da dann jedes Glied gehalten vnd schuldig seyn sol dem andern mit hülff samer Hand beyzuspringen: In welchem J. M. auff nichts anders mehr sehen / dañ daß vermittelst dieser Bündnuß vñ Vereinigung der Waffen / die Catholische Religion / wie auch ein jede Provintz in gutem Auffnehmen erhalten vnd versichert werde möge.</p> <p>Wann nun andere Herrschafften vnd Potentaten obgesetzter Regul / als die gantz nöthig / mit stetigem Kosten gantz fleissig nachsetzen / vnd nicht allein vnter jhren Vasallen vnnd Vnterthanen (wie Jhr. May. allein zu thun begehren) sondern auch mit Außländischen Königen vnd Fürsten so genawe Conrespondentz halten / warumb sollen die Vnderthanen Jhrer Mayest. als Glieder eines Leibs / vnnd einander so nahe verwandt / sich nicht noch näher zusammen thun / jhre Verthädigung an die Hand nehmen / vnd den gemeinen Feind gesampter Hand dämpffen? sintemal es gewiß ist / daß was einem Glied geschicht / dasselbe dem andern auch geschehe / also / daß wann das Königreich Castilien angegriffen vnd befchädiget würde / dasselbe gewiß diese Lande empfinden würden / vnd hingegen der Schad so diese Lande etwan leyden müßlen / auch den Inwohnern in Castilien zum Nachtheil gereichen würde.</p> <p>Vermittelst dieser Vereinigung kan nicht allein dem schädlichen Krieg ein End gemacht / sondern auch ein guter vnnd stetiger Fried auffgericht werden / weil die Feind / wann sie verstehen werden / daß ein jede Landschafft aller anderer Hülff zugewarten vnd würcklich zu geniessen habe / vnnd daß zu solchem end stetigs bey hundert oder zweyhundert tausendt Soldaten auff den Beinen seyn würden / sich im wenigsten nicht werden gelüsten lassen etwas anzufangen / sondern werden hinder dem Berg halten / vnd die </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [1182/1329]
Rechten gemäß / also daß auch die wilde Thier zusammen lauffen vnd einander beschirmen) keine Correspondentz halten: Da hingegen vnserer Feinden sörg-vnnd schädliche Anschläg wenig Fortgangs haben würden / wann Jhrer Mayest. Königreich vnnd Landschafften / eine Verbündnuß vnter sich auffrichreten / zu dem ende / daß alle Königreich vnd Landschafften / wie Glieder eines Leibs / einander mil Hülff beyspringen sollen: Würde alsdann männiglich bedencken tragen / deren eines anzugreiffen / weil man die Rechnung machen mußte / daß demselben von allen andern alsbald die hülffliche Hand würde gebotten / vnd daß es vnter getruckt würde / gar nicht zulassen werden.
Ein solche Bündnuß nun ins Werck zurichten / soll man sich daher desto leichter bewegen lassen / weil solches dem Göttlichen / natürlichen / vnd aller Völcker Rechten gemäß. Dann wo ist es verbotten / daß man sich wehren vnd beschirmen soll? Ja in diesem fall seynd auch solche ding / welche sonsten bey vnd in vnser Religion verbotten / erlaubt vnnd zugelassen / also daß in solchem nicht allein vnsers Nechsten / sondern auch vnser eigner Brüder nicht verschonet wird. So ist kein ding der Natur gemässer / dann daß ein jeder sich erhalt vnd verthädige: welches zwar nicht allein den Menschen / sondern auch den vnvernünfftigen Thiern von der Natur selbst eingepflantzt ist. Was der Völcker Recht belangt / ziehen sich alle Gesetz dahin / vnd wird von niemandt widersprochen.
Weil nun obangezogene Proposition oder Vorschlag so hell vnd klar / daß es hie keines beweisens bedarff / vnd also an sich selbst recht vnd billich: Wöllen wir jetzo besehen / ob dasselbe auch nothwendig sey / allein den jenigen so in weltlichen Händeln vnerfahrn / vnd die zufällige Ding vnd widerwertige Außgäng / welche die Fahrlässigkeit mit sich bringt / gar nicht vorsehen können / zu begegnen vnd den Mund zu stopffen.
Wir dörffen nit weit lauffen / sonderr: haben ein frisches Exempel an dẽ Inwohnern der Statt S. Salvator / in der Bay Todoslos Santos, welche mehr dann 2000. Meil von dem festen Land abgelegen seynd / also daß sie auch von den Holländischen Rebellen fast das wenigste nicht zu sagen wußten / vnd dahero in gutem Fried vnd aller Sicherheit lebten. Aber was geschicht? Ob sie schon vber 6. Monaten dabevorn ernstlich gewarnet waren sich auff jhrer Hut zu halten / werden sie doch vnversehener weiß von einem zusammen gerafften Hauffen der Cathol. Religion vnd J. M. Feinden vberrumpelt / welche die Statt geplündert / die Kirchen entweihet / vnd die Diener Gottes vnd deß Königs in Verhafft genommen / ja gar in Holland mit sich gefangen hinweg geführt / dahero J. May. nicht vnderlassen können / dieselbe mit einer Schiffarmada vnnd nicht geringer Mühe vnd Kosten von dannen auß vnd widerumb hinweg zu jagen.
Auß welchem zwar leichtlich zu mercken / daß da man in grosser Sicherheit vnd Fahrlässigkeit lebt / man sich am allermeisten vor dem Krieg zu beförchten hab / vnnd wann man Fried hat / der Feind im allerwenigsten nit zuverachten sey / sintemal derselbe ohn vnterlaß wachet / vnd die Gelegenheit mit allem Fleiß in achtung nimt / sein Anschlag oder Vornehmen ins Werck zu stellen / dazumal nemblich / wann man sich dessen am wenigsten versihet / oder daran gedencket / also daß hierinn kein Vorsichtigkeit gnugsamb ist / ein Reich oder Landschafft vor Gefahr vnd Vbel zu versichern vnd zn bewahren / dann durch stelige Vnderhaltung eines wol abgerichten Kriegsvolcks / ohn welches Beystandt die weit entlegene Königreich vnd Landschafften nit lang würden im Frieden leben / oder einem feindlichen Angriff widerstehen können / sintemal die Feinde neben jhren Bundsgenossen allzeit ein abgerichtes Kriegsvolck an der Hand haben / mit welchem sie die andere leichtlich vberfallen können / wie dann Jhrer May. Feinde kein andern Zweck haben / dann in deroselben Gebieth ein Fuß zusetzen / vnd allda sich groß vnd starck zumachen.
Ist demnach gantz nöthig / daß in jedwederem Königreich vnd Landschafft / so wol zu seiner eygnen Verthäldigung als anderer Hülffleistung / ein Zahl wolbezahlter Soldaten vnterhalten werde / da dann jedes Glied gehalten vnd schuldig seyn sol dem andern mit hülff samer Hand beyzuspringen: In welchem J. M. auff nichts anders mehr sehen / dañ daß vermittelst dieser Bündnuß vñ Vereinigung der Waffen / die Catholische Religion / wie auch ein jede Provintz in gutem Auffnehmen erhalten vnd versichert werde möge.
Wann nun andere Herrschafften vnd Potentaten obgesetzter Regul / als die gantz nöthig / mit stetigem Kosten gantz fleissig nachsetzen / vnd nicht allein vnter jhren Vasallen vnnd Vnterthanen (wie Jhr. May. allein zu thun begehren) sondern auch mit Außländischen Königen vnd Fürsten so genawe Conrespondentz halten / warumb sollen die Vnderthanen Jhrer Mayest. als Glieder eines Leibs / vnnd einander so nahe verwandt / sich nicht noch näher zusammen thun / jhre Verthädigung an die Hand nehmen / vnd den gemeinen Feind gesampter Hand dämpffen? sintemal es gewiß ist / daß was einem Glied geschicht / dasselbe dem andern auch geschehe / also / daß wann das Königreich Castilien angegriffen vnd befchädiget würde / dasselbe gewiß diese Lande empfinden würden / vnd hingegen der Schad so diese Lande etwan leyden müßlen / auch den Inwohnern in Castilien zum Nachtheil gereichen würde.
Vermittelst dieser Vereinigung kan nicht allein dem schädlichen Krieg ein End gemacht / sondern auch ein guter vnnd stetiger Fried auffgericht werden / weil die Feind / wann sie verstehen werden / daß ein jede Landschafft aller anderer Hülff zugewarten vnd würcklich zu geniessen habe / vnnd daß zu solchem end stetigs bey hundert oder zweyhundert tausendt Soldaten auff den Beinen seyn würden / sich im wenigsten nicht werden gelüsten lassen etwas anzufangen / sondern werden hinder dem Berg halten / vnd die
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Zitationshilfe: | Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 1182. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/1329>, abgerufen am 16.06.2024. |