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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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jetzund geantwortet hab / thut nichts / oder wenig zur Sachen / von welcher jetzo die Frag ist. Ichfrag euch / ob jhr das alles / was jhr meinem Herrn vnnd König verheissen / vnnd mit einem Eydt bestättiget habt / trewlich vnnd auffrichtig halten wollet? Dargegen saget jhr / seine Leuth hetten sich in Engellandt vbel gehalten / so erkläre ich euch hiermit / damit jhr mir antwortet / vnnd ich mich mit dem / was jhr von der Frantzosen Verhalten vorwendet / nicht lang auffhalte / daß da sie alle mißhandelt / welches doch mein Herr vud König nicht glaubet / vnd jhr sie deswegen bevrlaubt habe / Jhr. Königl. Majest. darmit zu frieden sey / haben nur etliche gesundiget / vnnd ist gleichwol die Straff vber alle gangen / so sagen Jhr. Königl. Majest. auch nichts darwider: so aber keiner mißthan / vnnd jhr sie wegen ewerer Fantasey vnnd wunderlichen Repffs nicht habt dulden können / stellen Jhr. Königl. Majest. solches auch an seinen Orth. Aber es sey nun die Billichkeit oder Schärpffe deß Rechts / oder ewer seltzame Köpff die Vrsach / vmb welcher willen jhr die Frantzosen wider heimgeschickt / so frage ich euch / ob jhr darumb der Verheissung / die jhr meinem König gethan habt / entschlagen seyt? Meynt jhr / daß nach dem es euch in den Sinn kommen / seme Leuth / die seiner Schwester haben dienen vnnd auffwarten sollen / zu vertreiben / er sie nicht wider installiren / oder andere an jhre Stell einsetzen werde? Wie solte er gestatten können / daß jhr andere ewers Gefallens / die jhrer Nation vnnd Religion nicht seyndt / jhr zuordnet? Daß sie ohne Trost / ohne Kirchen vnd Hoffdiener gelassen / vnnd also jhr Leben vnnd Seeligkeit in die Schantz geschlagen werden; das ist ein Gewalt / der ewerm Herrn vnnd König nicht rhümlich / vnd meinem nicht zu dulden ist. Gedenckt nicht / daß mein Herr vnnd König ein solchen Schimpff verschmertzen. Vnd ob er wol biß dahero alle glimpffliche Mitte! gesucht / damit solcher Beleydigung in der Güte ein Abtrag geschebe / vnd die Freundschafft vnnd Correspondentz / die zwischen Nachbarn / vnnd so nahe Verwandten Fürsten billich seyn soll / nicht auffgehoben werde: tedoch solt jhr nicht zweiffeln / er werde bernach solche Mittel an die Hand nehmen / durch welche er solchen vnbillichen Gewalt abtreibe / Seine Ehr ist jhin dermassen angelegen / vnd sein Schwester so lieb / daß er hierin nit kan durch die Finger sehen. Er ist so gerecht / daß er nu[unleserliches Material - 1 Zeichen fehlt] das Seine begehrt / vnnd mit solcher Dapfferkeit begabt / daß er dasselbewol wird wissen zu bewabren zu wegen zu brigen / daß am jhm halte / was man jhm verheissen hat. Was ich hiervon sage / kompt daher / daß nur deß Königs meines Herren Gemüht bekandt ist / vnd ich wol weiß wie hoch er es empfunden / daß seinen Leuthen solcher Schimpff in Engellandt widerfabren / nicht daß ich Befehl von jhm habe / etliche Drawwort seinetwezen außzustossen: dann er mir bingegen befohlen mit sanfften vnd höfflichen Worten den König in Groß Britannten senten Schwager / zu bewegen / daß er in sich selbst gehe / vnd bedencke / wer er sey / mit wein er zu thun hab / vnnd wie vbel es jhm anstehe / daß er seiner Zusage nicht nachkommen sey. Ich zweiffele nicht / er werde jhm solches selber zu Gemüht fuhren / vnd das jenige verbessern / was er auß vnbedacht / in dem er sich mit dem Zorn vbereylen lassen / gethan. Dann er ja jhm soll angelegen seyn lassen / Trew vnd Glauben / dadurch die Könige herrschen / zu halten / vnd an solchem König / der sein Freund / Verwandter vnnd Schwager ist / nicht eydbrüchig zu werden.

Es wil nun Zeit seyn / daß ich zu den andern Puncten / die in ewer Schrifft begriffen sindt / schreitte / damit ich es nicht zu lang mache / vnnd ewer Gedult mißbrauche / vnnd nach dem ich etliche Verleumbdungen / die jhr in der selben wider der Königin Hoffgesind auß gegossen / abgelehnet hab / ich auch von der Freyheit / die jhr den Engelländer / so noch Catholisch versprochen / aber vbel gehalten habt / etwas bey füge. Als der König mein Herr von dem König in Groß Britannien ist ersucht worden / wegen eines Heyraths mit Seiner Schwester / ist er fürnemlich zwocr Vrsachen halben bewegt worden / sein Willen dareyn zu geben / erstlich / damit durch das Bandt der Ehe beyde Cronen desto stärcker mit einander verbunden vnd verknüpfft würden: Zum andern damit die Catholischen in Engellandt eine freye Vbung jhrer Religion / oder doch solche Versicherung erlangen möchten / daß sie wegen jhrer Religion nicht solten molestirt werden: vnd seynd etliche Artickel davon in solcher Form gestellt worden / daß dadurch das Königreich Engelland sich kemer Gefahr zu besorgen hatte: welches man in denselben besser in Acht genommen / als in denen / die wegen deß Heyraths mit der Infantin in Spanien waren begriffen worden. Gleichwol habt jhr dieselbe so offenbarlich gebrochen / daß es sich ansehen läst / als wann der Heurath mit Franckreich allein zu dem Ende were gemacht worden / darmit die arme Catholische noch harter gedruckt würden. Dann eine Declaration wider sie außgangen / durch welche die Versolgung / die man vor diesem an sie geübet / ernewert worden / außgenommen. daß man sie nit am Leben gestrafft hat. Man hat jhr Güter confiscirt / sie ins Gefängnuß geworffen / vnd auff sie inquirirt. Solches zu beschönen / bringet jhr fünff Vrsachen auff die Bahn / welche alle / die Warheit zu sagen / keinen Grundt haben. Erstlich vermeynet jhr / daß obgedachte Freyhett jhnen in der Eheberedung sey versprochen worden. Das hat niemand jemals gesagt / vnd ich verneine es so wol / al jhr: dann in der Heurathsberedung kein Wort darvon stehet. Aber ich wil euch ein Instrument zeigen / welches der König Jacobus / lobseeligster Gedachtnuß den 12. Decembr. 1624. vnderschrieben / darin außdrucklich stehet: Daß alle seine Röm. Catholische Vnderthanen mehr Freyheit haben / vnd gelinder solten gehalten werden als vermög der getroffene Artickel / wegen deß Heyraths mit der Infantin hette geschehen sollen / vnd daß er nicht wolte / daß sie an jhrer Person oder Gütern solten angegrif-

jetzund geantwortet hab / thut nichts / oder wenig zur Sachen / von welcher jetzo die Frag ist. Ichfrag euch / ob jhr das alles / was jhr meinem Herrn vnnd König verheissen / vnnd mit einem Eydt bestättiget habt / trewlich vnnd auffrichtig halten wollet? Dargegen saget jhr / seine Leuth hetten sich in Engellandt vbel gehalten / so erkläre ich euch hiermit / damit jhr mir antwortet / vnnd ich mich mit dem / was jhr von der Frantzosen Verhalten vorwendet / nicht lang auffhalte / daß da sie alle mißhandelt / welches doch mein Herr vud König nicht glaubet / vnd jhr sie deswegen bevrlaubt habe / Jhr. Königl. Majest. darmit zu frieden sey / haben nur etliche gesundiget / vnnd ist gleichwol die Straff vber alle gangen / so sagen Jhr. Königl. Majest. auch nichts darwider: so aber keiner mißthan / vnnd jhr sie wegen ewerer Fantasey vnnd wunderlichen Repffs nicht habt dulden können / stellen Jhr. Königl. Majest. solches auch an seinen Orth. Aber es sey nun die Billichkeit oder Schärpffe deß Rechts / oder ewer seltzame Köpff die Vrsach / vmb welcher willen jhr die Frantzosen wider heimgeschickt / so frage ich euch / ob jhr darumb der Verheissung / die jhr meinem König gethan habt / entschlagen seyt? Meynt jhr / daß nach dem es euch in den Sinn kommen / seme Leuth / die seiner Schwester haben dienen vnnd auffwarten sollen / zu vertreiben / er sie nicht wider installiren / oder andere an jhre Stell einsetzen werde? Wie solte er gestatten können / daß jhr andere ewers Gefallens / die jhrer Nation vnnd Religion nicht seyndt / jhr zuordnet? Daß sie ohne Trost / ohne Kirchen vnd Hoffdiener gelassen / vnnd also jhr Leben vnnd Seeligkeit in die Schantz geschlagen werden; das ist ein Gewalt / der ewerm Herrn vnnd König nicht rhümlich / vnd meinem nicht zu dulden ist. Gedenckt nicht / daß mein Herr vnnd König ein solchen Schimpff verschmertzen. Vnd ob er wol biß dahero alle glimpffliche Mitte! gesucht / damit solcher Beleydigung in der Güte ein Abtrag geschebe / vnd die Freundschafft vnnd Correspondentz / die zwischen Nachbarn / vnnd so nahe Verwandten Fürsten billich seyn soll / nicht auffgehoben werde: tedoch solt jhr nicht zweiffeln / er werde bernach solche Mittel an die Hand nehmen / durch welche er solchen vnbillichen Gewalt abtreibe / Seine Ehr ist jhin dermassen angelegen / vnd sein Schwester so lieb / daß er hierin nit kan durch die Finger sehen. Er ist so gerecht / daß er nu[unleserliches Material – 1 Zeichen fehlt] das Seine begehrt / vnnd mit solcher Dapfferkeit begabt / daß er dasselbewol wird wissen zu bewabren zu wegen zu brigen / daß am jhm halte / was man jhm verheissen hat. Was ich hiervon sage / kompt daher / daß nur deß Königs meines Herren Gemüht bekandt ist / vnd ich wol weiß wie hoch er es empfunden / daß seinen Leuthen solcher Schimpff in Engellandt widerfabren / nicht daß ich Befehl von jhm habe / etliche Drawwort seinetwezen außzustossen: dann er mir bingegen befohlen mit sanfften vnd höfflichen Worten den König in Groß Britannten senten Schwager / zu bewegen / daß er in sich selbst gehe / vnd bedencke / wer er sey / mit wein er zu thun hab / vnnd wie vbel es jhm anstehe / daß er seiner Zusage nicht nachkommen sey. Ich zweiffele nicht / er werde jhm solches selber zu Gemüht fuhren / vnd das jenige verbessern / was er auß vnbedacht / in dem er sich mit dem Zorn vbereylen lassen / gethan. Dann er ja jhm soll angelegen seyn lassen / Trew vnd Glauben / dadurch die Könige herrschen / zu halten / vnd an solchem König / der sein Freund / Verwandter vnnd Schwager ist / nicht eydbrüchig zu werden.

Es wil nun Zeit seyn / daß ich zu den andern Puncten / die in ewer Schrifft begriffen sindt / schreitte / damit ich es nicht zu lang mache / vnnd ewer Gedult mißbrauche / vnnd nach dem ich etliche Verleumbdungen / die jhr in der selben wider der Königin Hoffgesind auß gegossen / abgelehnet hab / ich auch von der Freyheit / die jhr den Engelländer / so noch Catholisch versprochen / aber vbel gehalten habt / etwas bey füge. Als der König mein Herr von dem König in Groß Britannien ist ersucht worden / wegen eines Heyraths mit Seiner Schwester / ist er fürnemlich zwocr Vrsachen halben bewegt worden / sein Willen dareyn zu geben / erstlich / damit durch das Bandt der Ehe beyde Cronen desto stärcker mit einander verbunden vnd verknüpfft würden: Zum andern damit die Catholischen in Engellandt eine freye Vbung jhrer Religion / oder doch solche Versicherung erlangen möchten / daß sie wegen jhrer Religion nicht solten molestirt werden: vnd seynd etliche Artickel davon in solcher Form gestellt worden / daß dadurch das Königreich Engelland sich kemer Gefahr zu besorgen hatte: welches man in denselben besser in Acht genommen / als in denen / die wegen deß Heyraths mit der Infantin in Spanien waren begriffen worden. Gleichwol habt jhr dieselbe so offenbarlich gebrochen / daß es sich ansehen läst / als wann der Heurath mit Franckreich allein zu dem Ende were gemacht worden / darmit die arme Catholische noch harter gedruckt würden. Dann eine Declaration wider sie außgangen / durch welche die Versolgung / die man vor diesem an sie geübet / ernewert worden / außgenommen. daß man sie nit am Leben gestrafft hat. Man hat jhr Güter confiscirt / sie ins Gefängnuß geworffen / vnd auff sie inquirirt. Solches zu beschönen / bringet jhr fünff Vrsachen auff die Bahn / welche alle / die Warheit zu sagen / keinen Grundt haben. Erstlich vermeynet jhr / daß obgedachte Freyhett jhnen in der Eheberedung sey versprochen worden. Das hat niemand jemals gesagt / vnd ich verneine es so wol / al jhr: dann in der Heurathsberedung kein Wort darvon stehet. Aber ich wil euch ein Instrument zeigen / welches der König Jacobus / lobseeligster Gedachtnuß den 12. Decembr. 1624. vnderschrieben / darin außdrucklich stehet: Daß alle seine Röm. Catholische Vnderthanen mehr Freyheit haben / vnd gelinder solten gehalten werden als vermög der getroffene Artickel / wegen deß Heyraths mit der Infantin hette geschehen sollen / vnd daß er nicht wolte / daß sie an jhrer Person oder Gütern solten angegrif-

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          <p>Es wil nun Zeit seyn / daß ich zu den andern Puncten / die in ewer Schrifft                      begriffen sindt / schreitte / damit ich es nicht zu lang mache / vnnd ewer                      Gedult mißbrauche / vnnd nach dem ich etliche Verleumbdungen / die jhr in der                      selben wider der Königin Hoffgesind auß gegossen / abgelehnet hab / ich auch von                      der Freyheit / die jhr den Engelländer / so noch Catholisch versprochen / aber                      vbel gehalten habt / etwas bey füge. Als der König mein Herr von dem König in                      Groß Britannien ist ersucht worden / wegen eines Heyraths mit Seiner Schwester /                      ist er fürnemlich zwocr Vrsachen halben bewegt worden / sein Willen dareyn zu                      geben / erstlich / damit durch das Bandt der Ehe beyde Cronen desto stärcker mit                      einander verbunden vnd verknüpfft würden: Zum andern damit die Catholischen in                      Engellandt eine freye Vbung jhrer Religion / oder doch solche Versicherung                      erlangen möchten / daß sie wegen jhrer Religion nicht solten molestirt werden:                      vnd seynd etliche Artickel davon in solcher Form gestellt worden / daß dadurch                      das Königreich Engelland sich kemer Gefahr zu besorgen hatte: welches man in                      denselben besser in Acht genommen / als in denen / die wegen deß Heyraths mit                      der Infantin in Spanien waren begriffen worden. Gleichwol habt jhr dieselbe so                      offenbarlich gebrochen / daß es sich ansehen läst / als wann der Heurath mit                      Franckreich allein zu dem Ende were gemacht worden / darmit die arme Catholische                      noch harter gedruckt würden. Dann eine Declaration wider sie außgangen / durch                      welche die Versolgung / die man vor diesem an sie geübet / ernewert worden /                      außgenommen. daß man sie nit am Leben gestrafft hat. Man hat jhr Güter                      confiscirt / sie ins Gefängnuß geworffen / vnd auff sie inquirirt. Solches zu                      beschönen / bringet jhr fünff Vrsachen auff die Bahn / welche alle / die Warheit                      zu sagen / keinen Grundt haben. Erstlich vermeynet jhr / daß obgedachte Freyhett                      jhnen in der Eheberedung sey versprochen worden. Das hat niemand jemals gesagt /                      vnd ich verneine es so wol / al jhr: dann in der Heurathsberedung kein Wort                      darvon stehet. Aber ich wil euch ein Instrument zeigen / welches der König                      Jacobus / lobseeligster Gedachtnuß den 12. Decembr. 1624. vnderschrieben / darin                      außdrucklich stehet: Daß alle seine Röm. Catholische Vnderthanen mehr Freyheit                      haben / vnd gelinder solten gehalten werden als vermög der getroffene Artickel /                      wegen deß Heyraths mit der Infantin hette geschehen sollen / vnd daß er nicht                      wolte / daß sie an jhrer Person oder Gütern solten angegrif-
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[1169/1312] jetzund geantwortet hab / thut nichts / oder wenig zur Sachen / von welcher jetzo die Frag ist. Ichfrag euch / ob jhr das alles / was jhr meinem Herrn vnnd König verheissen / vnnd mit einem Eydt bestättiget habt / trewlich vnnd auffrichtig halten wollet? Dargegen saget jhr / seine Leuth hetten sich in Engellandt vbel gehalten / so erkläre ich euch hiermit / damit jhr mir antwortet / vnnd ich mich mit dem / was jhr von der Frantzosen Verhalten vorwendet / nicht lang auffhalte / daß da sie alle mißhandelt / welches doch mein Herr vud König nicht glaubet / vnd jhr sie deswegen bevrlaubt habe / Jhr. Königl. Majest. darmit zu frieden sey / haben nur etliche gesundiget / vnnd ist gleichwol die Straff vber alle gangen / so sagen Jhr. Königl. Majest. auch nichts darwider: so aber keiner mißthan / vnnd jhr sie wegen ewerer Fantasey vnnd wunderlichen Repffs nicht habt dulden können / stellen Jhr. Königl. Majest. solches auch an seinen Orth. Aber es sey nun die Billichkeit oder Schärpffe deß Rechts / oder ewer seltzame Köpff die Vrsach / vmb welcher willen jhr die Frantzosen wider heimgeschickt / so frage ich euch / ob jhr darumb der Verheissung / die jhr meinem König gethan habt / entschlagen seyt? Meynt jhr / daß nach dem es euch in den Sinn kommen / seme Leuth / die seiner Schwester haben dienen vnnd auffwarten sollen / zu vertreiben / er sie nicht wider installiren / oder andere an jhre Stell einsetzen werde? Wie solte er gestatten können / daß jhr andere ewers Gefallens / die jhrer Nation vnnd Religion nicht seyndt / jhr zuordnet? Daß sie ohne Trost / ohne Kirchen vnd Hoffdiener gelassen / vnnd also jhr Leben vnnd Seeligkeit in die Schantz geschlagen werden; das ist ein Gewalt / der ewerm Herrn vnnd König nicht rhümlich / vnd meinem nicht zu dulden ist. Gedenckt nicht / daß mein Herr vnnd König ein solchen Schimpff verschmertzen. Vnd ob er wol biß dahero alle glimpffliche Mitte! gesucht / damit solcher Beleydigung in der Güte ein Abtrag geschebe / vnd die Freundschafft vnnd Correspondentz / die zwischen Nachbarn / vnnd so nahe Verwandten Fürsten billich seyn soll / nicht auffgehoben werde: tedoch solt jhr nicht zweiffeln / er werde bernach solche Mittel an die Hand nehmen / durch welche er solchen vnbillichen Gewalt abtreibe / Seine Ehr ist jhin dermassen angelegen / vnd sein Schwester so lieb / daß er hierin nit kan durch die Finger sehen. Er ist so gerecht / daß er nu_ das Seine begehrt / vnnd mit solcher Dapfferkeit begabt / daß er dasselbewol wird wissen zu bewabren zu wegen zu brigen / daß am jhm halte / was man jhm verheissen hat. Was ich hiervon sage / kompt daher / daß nur deß Königs meines Herren Gemüht bekandt ist / vnd ich wol weiß wie hoch er es empfunden / daß seinen Leuthen solcher Schimpff in Engellandt widerfabren / nicht daß ich Befehl von jhm habe / etliche Drawwort seinetwezen außzustossen: dann er mir bingegen befohlen mit sanfften vnd höfflichen Worten den König in Groß Britannten senten Schwager / zu bewegen / daß er in sich selbst gehe / vnd bedencke / wer er sey / mit wein er zu thun hab / vnnd wie vbel es jhm anstehe / daß er seiner Zusage nicht nachkommen sey. Ich zweiffele nicht / er werde jhm solches selber zu Gemüht fuhren / vnd das jenige verbessern / was er auß vnbedacht / in dem er sich mit dem Zorn vbereylen lassen / gethan. Dann er ja jhm soll angelegen seyn lassen / Trew vnd Glauben / dadurch die Könige herrschen / zu halten / vnd an solchem König / der sein Freund / Verwandter vnnd Schwager ist / nicht eydbrüchig zu werden. Es wil nun Zeit seyn / daß ich zu den andern Puncten / die in ewer Schrifft begriffen sindt / schreitte / damit ich es nicht zu lang mache / vnnd ewer Gedult mißbrauche / vnnd nach dem ich etliche Verleumbdungen / die jhr in der selben wider der Königin Hoffgesind auß gegossen / abgelehnet hab / ich auch von der Freyheit / die jhr den Engelländer / so noch Catholisch versprochen / aber vbel gehalten habt / etwas bey füge. Als der König mein Herr von dem König in Groß Britannien ist ersucht worden / wegen eines Heyraths mit Seiner Schwester / ist er fürnemlich zwocr Vrsachen halben bewegt worden / sein Willen dareyn zu geben / erstlich / damit durch das Bandt der Ehe beyde Cronen desto stärcker mit einander verbunden vnd verknüpfft würden: Zum andern damit die Catholischen in Engellandt eine freye Vbung jhrer Religion / oder doch solche Versicherung erlangen möchten / daß sie wegen jhrer Religion nicht solten molestirt werden: vnd seynd etliche Artickel davon in solcher Form gestellt worden / daß dadurch das Königreich Engelland sich kemer Gefahr zu besorgen hatte: welches man in denselben besser in Acht genommen / als in denen / die wegen deß Heyraths mit der Infantin in Spanien waren begriffen worden. Gleichwol habt jhr dieselbe so offenbarlich gebrochen / daß es sich ansehen läst / als wann der Heurath mit Franckreich allein zu dem Ende were gemacht worden / darmit die arme Catholische noch harter gedruckt würden. Dann eine Declaration wider sie außgangen / durch welche die Versolgung / die man vor diesem an sie geübet / ernewert worden / außgenommen. daß man sie nit am Leben gestrafft hat. Man hat jhr Güter confiscirt / sie ins Gefängnuß geworffen / vnd auff sie inquirirt. Solches zu beschönen / bringet jhr fünff Vrsachen auff die Bahn / welche alle / die Warheit zu sagen / keinen Grundt haben. Erstlich vermeynet jhr / daß obgedachte Freyhett jhnen in der Eheberedung sey versprochen worden. Das hat niemand jemals gesagt / vnd ich verneine es so wol / al jhr: dann in der Heurathsberedung kein Wort darvon stehet. Aber ich wil euch ein Instrument zeigen / welches der König Jacobus / lobseeligster Gedachtnuß den 12. Decembr. 1624. vnderschrieben / darin außdrucklich stehet: Daß alle seine Röm. Catholische Vnderthanen mehr Freyheit haben / vnd gelinder solten gehalten werden als vermög der getroffene Artickel / wegen deß Heyraths mit der Infantin hette geschehen sollen / vnd daß er nicht wolte / daß sie an jhrer Person oder Gütern solten angegrif-

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Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Frederike Neuber, Marcus Baumgarten: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Das zweispaltige Layout wurde bei Transkription und Auszeichnung des Textes nicht berücksichtigt.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.



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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 1169. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/1312>, abgerufen am 16.06.2024.